Meine Frage:

„Welche Anzahl der vom Bund genutzten Rechenzentren (laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksa-
che 20/3619) fällt bezüglich deren Nennanschlussleistung in eine der Kate-
gorien >/= 40-99 KW, >/= 100-199KW, >/= 200-299KW, >/= 300 KW
(gern tabellarisch), und beabsichtigt die Bundesregierung die Veröffentli-
chung von Daten zur Energieeffizienz dieser vom Bund genutzten Rechen-
zentren (zum Beispiel im Transparenzregister, siehe ebd. Antwort zu Frage
2) größenunabhängig für alle Rechenzentren des Bundes, wie in der er-
wähnten Antwort der Bundesregierung angegeben, oder nur für Rechenzen-
tren ab einer Nennanschlussleistung von 300 KW, wie es das Energieeffi-
zienzgesetz für öffentliche Rechenzentren vorgibt?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Die vom Bund genutzten Rechenzentren fallen in folgende Kategorien:

Darüber hinaus genannte Rechenzentren (laut Antwort der Bundesregierung
zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619) sind
inzwischen weggefallen bzw. liegen unter 40 KW Nennanschlussleistung.

Die Bundesregierung plant die Veröffentlichung von Daten zur Energieeffi-
zienz der Rechenzentren des Bundes. Details werden derzeit noch geprüft.
Die konkrete Umsetzung der Veröffentlichung soll im Board der CIOs der
Ressorts der Bundesregierung beschlossen werden.“

Antwortschreiben im Original: