Auch in diesem Jahr habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um zu erfahren, wie nachhaltig die IT des Bundes ist, insbesondere die Rechenzentren. Damit sich nicht jede:r durch die vielen schwer lesbaren Dokumente aus der Antwort der Bundesregierung quälen muss, gibt es nachfolgend eine ausführliche Analyse mit vielen Zahlen und Fakten, die ich mit meinem Team aus den Dokumenten erarbeitet habe. Vergnügungssteuerpflichtig war das nicht, keine Tabelle war maschinenlesbar, alles nur PDF mit z.T. inkonsistenten Antworten. Für alle, die die Zeit dafür aufbringen können, lohnt sich dennoch HIER ein Blick in die Originaldokumente.

Datenlage – Die Bundesregierung hat keinen Durchblick

  • Laut Frage 1 soll (immer noch) das Berichtswesen Green IT überarbeitet werden, für 2023 sollen dann (rückblickend) alle 21 Kriterien des (neuen) Blauen Engels für RZ berichtet werden
  • Wichtige Informationen werden strukturell nicht erhoben von den meisten Rechenzentren ! 
    • Nur 7% geben an, ein Energiemanagementsystem (Blauer Engel) zu haben (Frage 10)
    • Nur 29% haben ein IT-Last Monitoring (Blauer Engel) (Frage 10)
    • Nur 13% haben ein Monitoring von Strom, Klima u Wasser (Blauer Engel) (Frage 10)
  • Die Bundesregierung senkt sich dabei die Latte selbst: noch vor 1 Jahr kündigte sie an, alle Bundes-RZ ab 100 kW Anschlussleistung würden ein Energie-Management-System einführen – das beträfe 41 RZ laut Antwort auf eine Schriftliche Frage von mir; laut Energieeffizienzgesetz gibt es diese Pflicht aber nur noch für Bundes-RZ ab 300KW Nennleistung, das sind aber nur noch 16 RZ, also 25 Rechenzentren weniger!
  • Für mehr als jedes vierte der aufgelisteten 118 RZ des Bundes gibt es keine Daten für den Stromverbrauch oder den Ökostrom-Anteil (besonders schlecht: Digitalministerium: bei 8 von 10 RZ gibt es keine Angabe), und auch nicht für die verwendeten Kältemittel (Frage 13)
  • Transparenz gibt es überhaupt nicht: 0% der RZ gaben an, irgendwelche Daten zur Energieeffizienz zu veröffentlichen (ein Blauer Engel Kriterium, Frage 10)
  • Auch am künftigen Energieeffizienzregister hat sich kein einziges RZ des Bundes bereits mit Daten in der Pilotphase beteiligt, es ist finanziert vom BMWK (Frage 2 b)
  • Auch der Fortschrittsbericht zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit kommt regelmäßig verspätet, der noch ausstehende Bericht für 2022 soll laut Ampel nun irgendwann im ersten Quartal 2024 kommen. (Frage 1c)
  • Es fehlen nicht nur viele Daten, manche widersprechen sich auch direkt: zB die Angaben des BMFSFJ zur Abwärmenutzung: in der Antwort auf Frage 14 “Nutzung Abwärme?” steht 6 Mal Nein u 1 Mal Keine Angabe, bei Frage 10 (Blauer Engel, Kriterium Abwärmenutzung) steht jedoch bei 2 RZ des BMFSFJ “erfüllt” – nur eins davon kann stimmen. Auch bei der Nutzung klimaschädlicher Kältemittel gibt es Widersprüche zwischen verschiedenen Tabellen (Anlage 1 und Anlage 3), wonach entweder nur 1 oder mindestens 3 der 6 RZ des Umweltministeriums klimaschädliche Kältemittel verwenden. 

Nachhaltigkeit der Bundes-IT: Hoher Anspruch – kaum Umsetzung

Nachfolgend detailliertere Analysen zu den Themen:

  1. Allgemein – Überblick – Blauer Engel
  2. Erneuerbare Energien, Stromverbrauch
  3. Abwärmenutzung
  4. Kältemittel
  5. Einkauf und Nachnutzung von IT
  6. Sonderauswertung BMWK und BMUV
  7. IT-Konsolidierung des Bundes – Anzahl RZ

1. Allgemein – Überblick – Blauer Engel

  • Nur 2 RZ haben einen Bl. Engel – aber nur nach alten Kriterien (Frage 11)
  • Kein einziges RZ erfüllt alle 21 Kriterien des neuen Blauen Engel (Anlage 1)
  • Nur 5% der 118 RZ gaben an, wenigstens die Hälfte dieser Kriterien zu erfüllen 
  • Jedes 5. RZ (19%/22) gab für kein einziges der 21 Kriterien an, dass es erfüllt wird (also inkl. “Keine Angabe”) 
  • Jedes 5. RZ gab an, mehr als 5 von 21 Kriterien zu erfüllen (18%)
  • Das beste RZ ist eines, das zumindest 17 von 21 Kriterien erfüllt.
  • Auch bei neuen RZ spielt weiterhin der Blaue Engel eine untergeordnete Rolle, obwohl die Einhaltung seiner Kriterien seit Jahren Vorschrift ist. (Frage 15)

Übersicht Erfüllung Kriterien des Blauen Engels für RZ:

 Auswahl der 9 besonders relevanten Blaue-Engel-Kriterien:

Nachfolgend drei Tabellen zu den 9 wichtigsten Kriterien des Neuen Blauen Engels, einmal die Übersicht über alle 118 RZ des Bundes und dann noch mal je eine Tabelle für die Rechenzentren des BMWK und des BMUV, die ja beide für das Thema Nachhaltigkeit der IT kompetent und verantwortlich sein sollten.

2. Erneuerbare Energie:

  • Für jedes 4. RZ sind weder Stromverbrauch noch Ökostrom-Anteil bekannt,
  • Immerhin: 74 / 118 RZ nutzen erneuerbare Energien, (2022: 52 RZ) – das sieht aus wie eine deutliche Verbesserung! Schaut man jedoch in die Tabelle der 118 RZ (Anlage 2), ist nur bei 4 Rechenzentren eine Verbesserung des Anteils von Erneuerbaren Energien erkennbar. Spitzenreiter mit 100% Erneuerbaren für alle ihre RZ sind: BMAS (3 RZ), BMBF (4 RZ), BMF (11 RZ) u BPA (4 RZ). Auch ganz gut sind: BMWK: 11 RZ mit 100% Erneuerbaren, 1 mit keiner Angabe)
  • Besonders uninteressiert ist offenbar das Digitalministerium: 8 mal Angabe „Keine Ahnung“ (die Abkürzung K.A. kann auch „Keine Angabe“ heißen), 1 mal 36 % Erneuerbare u nur 1 mal 100 % Erneuerbare.
  • Die Bundesregierung bestätigt den Plan, bis Ende 2024 ALLE Liegenschaften des Bundes (dazu gehören auch RZ) mit 100% Erneuerbare zu versorgen – das Ziel ist durchaus erreichbar. (Frage 6)

Übersicht zum Anteil erneuerbarer Energien

Stromverbrauch: steigt wieder

Nachdem er jahrelang sank, steigt der Stromverbrauch der Bundes-IT wieder, laut Bundesregierung wegen der “Zunahme der Digitalisierung und mehr mobiler Arbeit”, sie will gegensteuern durch “Umsetzung der Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren” und durch “kontinuierliches Monitoring” (Frage 3) – da aber nur 2 von 118 RZ einen Blauen Engel haben u ein kontinuierliches Monitoring offenbar gar nicht stattfindet, wird das wohl nichts…. Der Bund kann auch nicht schätzen, ob der Stromverbrauch steigen oder sinken wird.

3. Abwärme: Verschlechterung!

  • Nur 9 % der 118 Rechenzentren nutzen Abwärme in irgendeiner Form (keines detailliert trotz Nachfrage wie und wie viel), in absoluten Zahlen: 11 RZ nutzen Abwärme, in 2022 waren es noch 14! (Anlage 4)
  • Die Abwärme-Kriterien des Blauen Engels erfüllen sogar nur 6 der 118 RZ – das sind 5 % – wahrlich keine Vorbildwirkung! (Anlage 1)
  • Bemerkenswert: 2 Rechenzentren des BMWK gaben in 2022 an, Abwärme zu nutzen, jetzt aber nicht mehr. Das ist kurios und ginge jedenfalls in die falsche Richtung.

Übersicht zur Abwärmenutzung:

4. Kältemittel: keine Verbesserung, gleichbleibend schlecht

  • Nur 13 von 118 Rechenzentren nutzen klimafreundliche Kältemittel – eins mehr als in der Antwort zur Kleinen Anfrage 2022 stand, von den 12 RZ des BMWK gehört keines dazu (Anlage 3)
  • 73 RZ nutzen explizit klimaschädliche Kältemittel (32 RZ = Keine Angabe)
  • Immerhin haben 16 RZ eine Umrüstung auf weniger klimaschädliche Kältemittel geplant, davon 4 der 11 RZ mit klimaschädlichen Kältemitteln beim BMWK, aber keines der 2 RZ mit klimaschädlichen Kältemitteln beim BMUV

Übersicht zur Klimafreundlichkeit der Kältemittel:

5. Einkauf und Nachnutzung von IT

Ein Reuse-Management haben nur 26 der 118 RZ (40 „keine Angabe“, 52: “nein”) – Es gibt also weiterhin kein systematisches Lifecycle-Management für die Unmengen an Hardware in den Rechenzentren des Bundes. (Anlage 1) 

Einkaufsmacht des Bundes: zu wenig Nachhaltigkeitskriterien in RZ-Dienstleistungsverträgen:

  • Der Bund kauft für Milliarden Euro IT-Produkte u Dienstleistungen ein – er hat eine hohe Marktmacht u kann damit steuernd wirken, das tut er aber viel zu wenig.
  • „100% erneuerbare Energie“ findet sich bei fast allen (14 von 15) Co-Location RZ des Bundes (Frage 16)
  • Klimafreundliche Kältemittel sind nirgendwo Vertragsbestandteil
  • Nur selten gibt es einen Mindest-PUE Wert (4 von 15 Mal)
  • Aber zunehmend spielt Abwärmenutzung eine Rolle, 5 Mal als Vertragsbestandteil u 2 weitere Male findet sie statt (ohne Verankerung im Vertrag)

6. Sonderauswertung: BMWK und BMUV sind keine Vorbilder!

Die Bilanz ist für beide grün-geführten und für Umwelt und Klima zuständigen Ministerien mehr als peinlich.

  • BMWK:
    • 0 von 12 RZ des BMWK haben ein Energiemanagementsystem (Anl. 1)
    • Kein RZ nutzt Abwärme (Anlage 4)
    • Kein RZ nutzt klimafreundliche Kältemittel (für 4 ist eine Umrüstung geplant) (Anl. 3)
    • Nur bei Nutzung von Erneuerbaren blamiert sich Klimaminister Habeck nicht (11 von 12 RZ) (Anlage 2)
    • Das BMWK hat keine Personalstellen für die Nachhaltigkeit seiner RZ (Frage 1b)
  • BMUV:
    • Immerhin 5 von 6 RZ haben ein Energiemanagementsystem  (Anlage 1)
    • Nur 2 von 6 nutzen klimafreundl. Kältemittel (lt. Anlage 3).
    • Nur 1 von 6 nutzt Abwärme (Anlage 4)
    • Nur 4 von 6 RZ nutzen 100% Erneuerbare Energien
    • Lobenswert: es gibt 3 Personalstellen für Nachhaltigkeit in RZ (Frage 1b)

7. IT-Konsolidierung des Bundes: Ziele werden nicht erreicht, sondern abgeschafft

  • Das Großprojekt IT Konsolidierung des Bundes läuft von 2015 bis 2025 und wird vorr. 3,5 Mrd. € kosten. Laut Grobkonzept von 2015 soll die Anzahl der Bundes-RZ auf 10, laut Aussage im Herbst 2023 im Digitalausschuss sogar auf 3 RZ reduziert werden.
  • Seit Jahren steigt jedoch die Anzahl RZ anstatt zu sinken.
  • Laut Frage 8 hat der Bund 118 Rechenzentren, im letzten Jahr gab er 184 RZ an
  • Allerdings fehlen dieses Jahr in der Tabelle alle RZ des Kanzleramtes und der Beauftragten für Kultur und Medien (2022: 1+8 RZ) sowie beim Vergleich mit den Tabellen in 2022 auch 67 RZ des BMI, vermutlich die RZ der Netze des Bundes.
  • Rechnet man diese 9 + 67 RZ zu den 118 RZ hinzu, hat der Bund 194 RZ, also wieder 10 mehr als im letzten Jahr.
  • Bis 2025 will der Bund laut Frage 8 b) die Anzahl der RZ von 118 auf 99 verringern, auch in dieser Prognose-Zahl sind die unterschlagenen RZ aus drei Ressorts nicht enthalten.
  • Laut Antwort auf Frage 7 ist das aber für die BuReg offenbar kein Problem, da „die Anzahl der Rechenzentren kein Kriterium mehr für die Zielerreichung ist“ – ob die Anzahl RZ also nun wirklich reduziert wird oder nicht und wann es welche erreichbaren Ziele gibt, bleibt schleierhaft.

So viel also zum Fortschritt der Nachhaltigkeit der Bundes-Rechenzentren. Noch mehr Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der Bundes-IT – also auch zu Software, Webseiten aber auch zum Einkauf von Open Source im Allgemeinen gibt es in meinem Artikel zum Vortrag Nachhaltigkeit der Bundes-IT: Koalitionsvertrag vs. Wirklichkeit zu lesen, den ich am 27.12.2023 beim 37. Chaos Communication Congress (#37C3) gehalten habe. Den Vortrag kann man sich HIER ansehen.

Meine Frage:

„Wofür konkret wurden die für das Programm Reparieren statt Wegwerfen
vorgesehenen 2 Mio. Euro im Haushalt 2023 verausgabt (bitte je Ausgabe
Zweck/Empfänger und Höhe der Ausgabe angeben), und was waren die
Gründe dafür, dass die vorgesehenen Mittel (2 Mio. Euro) nicht vor allem
für Reparaturwerkstätten genutzt wurden?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„In den Haushalt waren für das Jahr 2023 bei Kapitel 1601 Titel 892 07 „Re-
parieren statt Wegwerfen“ Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro eingestellt.
Da leider zunächst noch kein Projektträger gewonnen werden konnte,
konnte das geplante Programm leider noch nicht begonnen werden, sodass im Jahr 2023 noch keine Haushaltsmittel aus diesem Titel verausgabt wer-
den konnten.

Der o. g. Titel ist übertragbar, sodass nicht verausgabte Haushaltsmittel
grundsätzlich als Ausgaberest im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehen
können. Eine Förderrichtlinie zur Förderung von Reparatur-Initiativen und
Selbsthilfe-Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen wurde
erstellt und wird in Kürze an den Bundesrechnungshof gesandt. Auch die
Suche nach einem Projektträger läuft derzeit erfolgversprechend, sodass mit
Inkrafttreten des Haushalts 2024 eine Umsetzung entsprechender Maßnah-
men zu erwarten ist.“

Antwortschreiben im Original:

Von Rechenzentren bis Software – wo muss und wie kann die Bundes-IT nachhaltiger werden?

CCC Talk

Wie der Bund seine IT einkauft und betreibt, hat eine erhebliche Auswirkung auf das Klima.

GroKo und Ampel-Regierung waren und sind daher groß im Ankündigen grüner IT: in digitalpolitischer Umweltagenda, Koalitionsvertrag, Digitalstrategie und Gigabitstrategie. Wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen, erfrage ich als Bundestagsabgeordnete regelmäßig mit Kleinen Anfragen und schriftlichen Fragen. Ich verspreche kleine Hoffnungsschimmer, aber auch Frustration, denn meine neueste Anfrage vom November 2023 deckt schonungslos auf, wie intransparent und wie wenig nachhaltig die IT des Bundes immer noch ist und wie die Ampel sich die Latte immer tiefer hängt und trotzdem nicht drüber kommt.

Das Potenzial des Bundes als Großverbraucher (z. B. mit über 180 Rechenzentren), als Finanzierer (z. B. von über 400 KI-Projekten) und als Regulierer (z. B. beim Energieeffizienzgesetz oder beim Überbau von Glasfaser) ist aber riesig, auch das werde ich vermitteln und die Stellschrauben beschreiben, an denen man drehen könnte, um IT weniger klimaschädlich zu machen – auch außerhalb des Bundes.

Der Bund kauft jährlich für 260 Mrd. € ein, auch für mehr als 1 Mrd. IT, er betreibt über 180 Rechenzentren, förderte in 2023 über 400 KI-Projekte, setzt selbst über 100 Mal KI-Systeme ein und hat noch aus vielen weiteren Gründen mit seiner IT eine erhebliche Klimawirkung. Wie die GroKo hat sich auch die Ampel auf die Fahnen geschrieben, die Digitalisierung klimafreundlicher zu machen, ganz allgemein – durch Regulierung für alle (z. B. im Energieeffizienzgesetz), aber auch in eigener Verantwortung, bei den eigenen Rechenzentren, Software oder IT-Dienstleistungen. Die Ankündigungen dazu sind wohltönend, z. B. im Koalitionsvertrag und in der Digitalstrategie. Bundesbehörden und Rechenzentren sollen klimafreundlich(er) werden, es soll mehr Transparenz geben, z. B. über ein Energieeffizienzregister für Rechenzentren, es wurde versprochen, dass Vergabeprozesse die Nachhaltigkeit berücksichtigen sollen, auch beim Einkauf von IT und IT-Dienstleistungen, z. B. durch standardmäßigen Einkauf von IT mit Blauem Engel – auch bei Software. Selbst der Ausbau der Gigabitinfrastruktur sollte nachhaltiger werden. Aber passiert das alles auch?

Ich nutze meine parlamentarischen Rechte als Bundestagsabgeordnete der Opposition (DIE LINKE), um über schriftliche Fragen und Kleine Anfragen Fakten dazu öffentlich zu machen und die große Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu zeigen. Dabei geht es einerseits um das Vorhandensein von Daten (you get what you measure!) – tatsächlich also um einen Mangel an Transparenz zur Baseline – und andererseits um die Daten selbst, also wie gut oder schlecht die Nachhaltigkeit jeweils ist.

Einen Schwerpunkt lege ich dabei auf die Klimafreundlichkeit von Rechenzentren, aber auch zu anderen Themen gibt’s für Euch Fakten: zur Wiederverwendung von Hardware, zum Recht auf Reparatur und der (versprochenen!) Förderung von Reparatur-Initiativen, zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Vergabe von Hunderten Millionen Euro Fördergelder für KI-Projekte, zu Websites, Software und mehr. Da ich seit mehreren Jahren zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT Kleine Anfragen stelle und die Digitalpolitik der Bundesregierung aus dem Maschinenraum des Bundestages verfolge, kann ich auch die Entwicklung beschreiben und werde Euch zeigen, wie die Ampel-Regierung sich einfach die Latte immer niedriger hängt und vermutlich trotzdem kaum eines ihrer Nachhaltigkeitsziele erreichen wird. Beim 37C3 werde ich erstmalig die Ergebnisse meiner jüngsten Anfrage vom November 2023 öffentlich vorstellen.

Bei aller Frustration über den Status Quo zeigt mein Vortrag aber auch, welche riesigen Potenziale noch gehoben werden könnten, um tatsächlich eine nachhaltigere Digitalisierung zu erreichen – und dafür ist es nie zu spät!

Meine Frage:

„Welche der im Auftrag des Bundes oder durch den Bund selbst entwickelte
Software trägt den Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte, den es seit dem Jahr 2020 gibt (DE-UZ 215, Vergabekriterien:
https://produktinfo.blauerengel.de/uploads/criteriafile/de/DEUZ%
20215-202001-de%20Kriterien-V2.pdf) und seit wann sind konkrete
Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere der Blaue Engel für ressourcen- und
energieeffiziente Softwareprodukte und allgemein die Empfehlungen im
Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software,
der laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619, Frage 14 c in 2022 überarbeitet wurde, ein verbindlicher Bestandteil bei der Ausschreibung von Software-Entwicklungsleistungen?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Bisher gibt es keine mit dem Blauen Engel ausgezeichnete Software, die in
der Bundesverwaltung entwickelt wurde. Aktuell ist nur der Open Source
Dokumentenreader Okular mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. In der Regel
finden aber die Kriterien des Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente
Softwareprodukte bei Ausschreibungen Anwendung.
Derzeit bezieht sich der Blaue Engel für Software (Ausgabe Januar 2020)
auf Anwendungssoftware, die ausschließlich die Hardwareressourcen des
lokalen Computers nutzen. Nicht unter den aktuellen Geltungsbereich der
Vergabegrundlage fallen die Softwareprodukte, bei denen der überwiegende
Anteil der Rechen- und Speicherarbeit nicht auf dem lokalen Computer erbracht,
sondern auf einen entfernten Server ausgelagert wird. Diese vernetzten
Softwareprodukte stellen aktuell den überwiegenden Anteil am Softwaremarkt
dar. Die Zertifizierung nach Vorgabe des aktuellen Blauen Engels
ist daher nur für einen kleinen Anteil an Software möglich.
Die überarbeitete Vergabegrundlage mit dem erweiterten Geltungsbereich
des Blauen Engels für Software wird im Dezember 2023 der Jury Umweltzeichen
zur Beschlussfassung vorgelegt.


Verbindliche Vorgaben für die Beauftragung von Leistungen im Auftrag des
Bundes (das schließt die Beschaffung und Beauftragung von Software mit
ein) sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher
Leistungen (AVV Klima) vom 19. Oktober 2021 enthalten. In der AVV Klima wird darauf hingewiesen, dass bei der Leistungsbeschreibung
auf vorhandene Gütezeichen verwiesen werden soll, explizit soll auf
das Gütezeichen Blauer Engel verwiesen werden.
Softwareentwicklungen werden in der Regel durch Abruf aus Rahmenverträgen
des Kaufhauses des Bundes beauftragt. Für die Ausschreibung und
Leistungsbeschreibung ist das Beschaffungsamt zuständig. Das Beschaffungsamt
verwendet die Nachhaltigkeitskriterien für ressourcen- und energieeffiziente
Softwareprodukte seit Gründung der Zentralstelle IT-Beschaffung
(ZIB) in 2017 als Bestandteil der konstitutiven Ziele der ZIB. Die
Nachhaltigkeitskriterien wurden in unterschiedlichen Ausprägungen in den
Ausschreibungen der ZIB berücksichtigt.“

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:

„Welche Ankündigungen verbesserter Nachhaltigkeit der IT des Bundes
wurden bisher in welcher Form umgesetzt, bezogen auf die angekündigten
Maßnahmen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
Bundestagsdrucksache 20/3619, insbesondere aber nicht ausschließlich hinsichtlich
der angekündigten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur umweltfreundlichen
öffentlichen Beschaffung, des angekündigten Rahmenvertrags
für die Wiederverwendung und Aufbereitung von IKT-Produkten durch ein
Inklusionsunternehmen, sowie der Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit
Zielen und Meilensteinen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Bundes-
IT im Rahmen der Verlängerung der Green-IT-Initiative (bitte jeweils für
diese 3 Maßnahmen sowie für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes den Status Quo, Meilensteine und Zeitpläne
angeben)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Der geplante Rahmenvertrag für die Wiederverwendung und Aufbereitung
von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) durch
ein Inklusionsunternehmen konnte erfolgreich geschlossen werden. Der
Vertrag ist im Kaufhaus des Bundes unter der Rahmenvertragsnummer
21642 gelistet und steht seit dem 18. November 2022 zum Abruf zur Verfügung.
Vertragsnehmer ist die AfB (Arbeit für Menschen mit Behinderung)
gGmbH. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen
um jeweils ein Jahr, sodass die maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Der Vertrag wird auch bereits intensiv genutzt und die aktuelle Auslastung
nach einem Jahr beträgt gut 20 Prozent.
Die Geschäftsstelle Green-IT im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit
mit anderen Ressorts im Rahmen der Green-IT-Initiative des Bundes im
Jahr 2023
eine nachhaltige Ausstattungsrichtlinie für IKT-Arbeitsplätze entwickelt.
Das erarbeitete Konzept soll im Jahr 2024 dem CIO Board
vorgelegt und anschließend veröffentlicht werden.
Weiterhin wurde das Berichtswesen der Green-IT-Initiative mit Fokus
auf einfachere Datenerhebung und qualitativere Kennzahlen überarbeitet. Das Berichtswesen soll Anfang 2024 durch das CIOBoard
beschlossen und ab dem Berichtsjahr 2024 umgesetzt werden.
Auch die IST-Analyse zur Umsetzung der Kriterien des Blauen Engels
für Rechenzentren in den Haupt-Rechenzentren der Bundesverwaltung
wurde durchgeführt. Auf Basis der Analyse-Ergebnisse soll
Anfang 2024 mit der Maßnahmenplanung zur Umsetzung der Blauer
Engel-Kriterien in den Haupt-Rechenzentren des Bundes begonnen
werden.


Im Jahr 2024 wird mit der Erarbeitung einer Empfehlung zum nachhaltigen
Downsizing von Rechenzentren aufgrund von Konsolidierung begonnen.“

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:

„Was ist das jeweilige Ergebnis der in der Antwort auf Frage 21 auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619 erwähnten Prüfung aller
drei dort genannten Weiterverwendungsoptionen für IT-Geräte: Reparatur
und Update, Zweitverwertung auf dem offenen Markt und Abgabe an gemeinnützige
Organisationen und welche dieser drei Optionen wird vom
Bund in der Praxis umgesetzt (bitte bei jeder Option die Art der Umsetzung
beschreiben)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Im Rahmen mehrerer Workshops hat die Geschäftsstelle Green-IT im Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts eine nachhaltige Ausstattungsrichtlinie
entwickelt, in der die genannten Weiterverwendungsoptionen
für IT-Geräte geprüft und deren Umsetzung berücksichtigt wurde. Das
erarbeitete Konzept soll im Jahr 2024 dem CIO Board vorgelegt und anschließend
veröffentlicht werden.

Grundsätzlich finden die drei Weiterverwendungsoptionen aber bereits umfangreich
Anwendung:

  • Die Reparaturmöglichkeit bzw. die Bereitstellung von Updates über die Nutzungsdauer ist in der Regel bereits als Anforderung in Ausschreibungen berücksichtigt.
  • Die Zweitverwertung auf dem offenen Markt oder eine Abgabe an gemeinnützige Organisationen werden über den Rahmenvertrag (s. u.) zur Zweitverwendung bzw. über die Zoll-Auktion (VEBEG) geregelt.


Die Auswahl der jeweiligen Option erfolgt durch die aussondernde Behörde
nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.


Das Kaufhaus des Bundes bietet eine Rahmenvereinbarung (Nr. 21642) für
die Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter
Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe
und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
an.“

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:

„Welche verbindlichen/nicht verbindlichen Vorgaben, Richtlinien oder
Standards werden bei der Entwicklung von Webservices im Auftrag des
Bundes einschließlich aller vom oder für den Bund betriebenen Webseiten
angewendet, um das Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen und die
durch vermeidbaren Datenverkehr erzeugte Emission von Treibhausgasen
zu senken (solche Vorgaben können z. B. die Einbettung und Auflösung von
Videos und Fotos betreffen, aber auch die Nutzung von Cookies und Einbindung
von Werbung), und welche Kriterien mit positiven Umwelteffekten
empfiehlt der in 2022 überarbeitete Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen
Beschaffung von Software (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Frage 14 c auf Bundestagsdrucksache 20 /3619 für
jeweils welche Softwarekategorien (bitte die Kriterien den erwarteten positiven
Umwelteffekte zuordnen))?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Wir gehen davon aus, dass nicht die Entwicklung von Webservices gemeint
ist, sondern die von Websites.
Verbindliche Vorgaben für die Beauftragung von Leistungen im Auftrag des
Bundes, in diesem Fall für die Entwicklung von Websites, sind in der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen
(AVV Klima) enthalten (siehe auch die Antwort des BMUV auf Ihre
Schriftliche Frage 0461).

Darüber hinaus werden folgende Vorgaben, Richtlinien und Standards bei
der Entwicklung von Websites im Auftrag des Bundes angewendet, um das
Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen und die durch vermeidbaren Datenverkehr
erzeugte Emission von Treibhausgasen zu senken:

  • IT-Architekturrichtlinie des Bundes
  • Vorgabe ÜBAV-12 Nachhaltigkeit
  • Servicestandard für die OZG-Umsetzung
  • Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von
    Software des Umweltbundesamtes von Juli 2023
  • Maßnahmen und Standards zur Datensparsamkeit und Emissionsminimierung
  • Regelungen zu kontinuierlichen Code-Optimierungen, um performante
    Websites auszuliefern und Datentraffic zu sparen,
  • Vorgaben zur Wiederverwendung von Modulen und Vorlagen zur
    Reduzierung der benötigten Rechenleistung
  • Vorgaben zur Vermeidung von Redundanzen
  • Regelungen zum Einsatz energieeffizienter Bibliotheken und Frameworks
    und bezüglich der Wahl von Datenformaten
  • Standards für die Einbettung und Auflösung von Videos und Fotos
    sowie zur Nutzung von Cookies, Komprimierung von Daten und Deaktivieren
    von Autoplayfunktionen
  • Einsatz des Government Site Builder (GSB)

Alle Kriterien des Leitfadens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung
von Software haben eine positive Wirkung auf die Umwelt.
Der Leitfaden kann nur grundsätzlich die Anforderungen an die Beschaffung
von Software beschreiben und erläutern, weil Softwareprodukte sehr
divers und oftmals auch nur auf spezieller Hardware lauffähig sind. Je nach
Art der Software muss der Bedarfsträger die Kriterien auswählen, die für
den Beschaffungsgegenstand sinnvoll und anwendbar sind. Der Leitfaden
unterscheidet bei den Empfehlungen danach, ob Standard-Software eingekauft,
ein Auftrag für die Entwicklung einer Software erteilt oder bestehende
Software weiterentwickelt werden soll. Je nachdem, welcher Beschaffungsgegenstand
vorliegt, empfiehlt der Leitfaden verschiedene Anforderungen
des Umweltzeichens Blauer Engel für ressourcen- und energieeffiziente
Softwareprodukte (DEUZ 215).
Der Leitfaden kann unter www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitfaden-
zur-umweltfreundlichen-oeffentlichen-21 heruntergeladen werden.

Zuordnung der Kriterien des Blauen Engels für Software, die direkte Umwelteffekte
erzielen:

Antwortschreiben im Original:

Zum Dritten Mal hatte die Linksfraktion mit einer Kleinen Anfrage Informationen zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT erfragt, da die Digitalisierung eine erhebliche Klimawirkung hat. Auch die Ampelregierung hat sich die Nachhaltigkeit der Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben, u.a. im Koalitionsvertrag, in ihrer Digitalstrategie und zuletzt mit dem Energieeffizienzgesetz aus dem Hause Habeck, das insbesondere Rechenzentren reguliert. Aber bereits die Anfragen von 2021 und 2022 ergaben, dass einerseits die Datenlage zum Thema katastrophal ist – die Bundesregierung weiß nicht einmal hinreichend, wo sie steht – und dass andererseits der Bund alles andere als ein Vorreiter in nachhaltiger Digitalisierung ist. Während in Dubai die COP28 zur Klimakrise tagt und nachdem gerade wieder ein Gericht dem Bund zu langsames Handeln bescheinigte, ergab die aktuelle Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT, dass es dennoch nur marginale Verbesserungen, punktuell sogar Verschlechterungen gab und dass insbesondere keine strukturellen Verbesserungen erreicht wurden. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, Digitalpolitikerin der Linken im Bundestag:

Zu Daten u Intransparenz:

„So lange die Ampel weiterhin dieses eklatante strukturelle Informationsdefizit hat, wird sie keines ihrer Nachhaltigkeitsziele für ihre IT erreichen können. Kaum irgendwo ein Monitoring von Strom, Klima oder Wasser, für jedes 4. Rechenzentrum sind weder Ökostromanteil noch der Gesamtenergieverbrauch bekannt. Nicht einmal jedes dritte  Rechenzentrum gibt an, ein IT-Last-Monitoring zu betreiben, mit dem sich die Auslastung der Server optimieren lässt, was Energie spart. Auch zur Power UsageEffektiveness, ein übliches Maß zur Ermittlung von Energieeffizienz, gibt es für fast 40% der Rechenzentren des Bundes keine Daten. Ich bin es leid, immer nur von Ankündigungen einesguten Berichtswesen zu lesen, denn ohne vernünftige Daten kann man nicht gut steuern! Gerade zu frech ist die Unterschlagung von mehr als 60 Rechenzentren, für die es in 2022 noch Daten gab.“

Zu Nachhaltigkeit

„Ein besonders schlechtes Vorbild ist ausgerechnet das Klimaministerium von Habeck, der ein Energieeffizienzgesetz für nachhaltigere Rechenzentren durchsetzte, aber von dessen 12 Rechenzentren keines Abwärme nutzt oder klimafreundliche Kältemittel, es hat auch keines ein Energiemanagementsystem und nicht ein einziges steuerte Daten für den Aufbau seines Energieeffizienzregisters bei, alle anderen RZ des Bundes allerdings auch nicht.“

„Nachhaltigkeit schafft die Ampel nur auf dem Papier: Der Blaue Engel ist für Rechenzentren des Bundes schon seit Jahren eine Vorgabe, aber nicht einmal zwei Prozent haben ihn, Abwärme nutzt nicht mal jedes 10. Rechenzentrum – sogar weniger, als im letzten Jahr und knapp 90 Prozent der Rechenzentren nutzen weiter klimaschädliche Kältemittel. Die „besten“ fünf Prozent der Rechenzentren erfüllen gerade einmal die Hälfte der Anforderungen des aktuellen Blauen Engels. So wenig Fortschritt, noch dazu bei der angeblichen Fortschrittskoalition, habe ich mir nicht vorstellen können.

Zur IT-Konsolidierung

„Wenn die Ampel-Regierung ein Ziel nicht schafft, schafft sie es offenbar ab, denn nachdem erneut die Anzahl der Rechenzentren um 10 auf 194 RZ stieg, statt von 184 RZ auf 10 RZ zu sinken, erklärt sie nun, die Anzahl der RZ sei kein Kriterium mehr für dieZielerreichung. Das ist eine Bankrotterklärung erster Klasse. Auf der Strecke bleibt dadurch nicht nur die Nachhaltigkeit, sondern auch die Leistungsfähigkeit, Souveränität und Sicherheit der Bundes-IT.“ 

Antwort der Bundesregierung:

Datenblatt zur Analyse:

Seit März 2022 findet in meinem Wittstocker Bürgerbüro regelmäßig ein Repair-Café statt, auch am Samstag, den 25.11.2023. Gemeinsam wurde gelötet, geschraubt und geklebt. Unter der fachkundigen Anleitung von Hartmut Buschke (ehemaliger Rundfunk und Fernsehmonteur) und Marcus Glasner (autodidaktischer Computer-Spezialist), konnten bei Kaffee und Kuchen wieder einige Geräte gerettet werden, wie diesmal bspw. ein CD-Spieler, eine Weihnachtslichterkette und ein DinA3-Drucker.

Hartmut Buschke repariert eine Weihnachtslichterkette
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Meine Frage:

„Welche Anzahl der vom Bund genutzten Rechenzentren (laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksa-
che 20/3619) fällt bezüglich deren Nennanschlussleistung in eine der Kate-
gorien >/= 40-99 KW, >/= 100-199KW, >/= 200-299KW, >/= 300 KW
(gern tabellarisch), und beabsichtigt die Bundesregierung die Veröffentli-
chung von Daten zur Energieeffizienz dieser vom Bund genutzten Rechen-
zentren (zum Beispiel im Transparenzregister, siehe ebd. Antwort zu Frage
2) größenunabhängig für alle Rechenzentren des Bundes, wie in der er-
wähnten Antwort der Bundesregierung angegeben, oder nur für Rechenzen-
tren ab einer Nennanschlussleistung von 300 KW, wie es das Energieeffi-
zienzgesetz für öffentliche Rechenzentren vorgibt?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Die vom Bund genutzten Rechenzentren fallen in folgende Kategorien:

Darüber hinaus genannte Rechenzentren (laut Antwort der Bundesregierung
zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619) sind
inzwischen weggefallen bzw. liegen unter 40 KW Nennanschlussleistung.

Die Bundesregierung plant die Veröffentlichung von Daten zur Energieeffi-
zienz der Rechenzentren des Bundes. Details werden derzeit noch geprüft.
Die konkrete Umsetzung der Veröffentlichung soll im Board der CIOs der
Ressorts der Bundesregierung beschlossen werden.“

Antwortschreiben im Original: