Zum Dritten Mal nach 2022 und 2023 befragte die Gruppe DIE LINKE im Bundestag die Bundesregierung nach dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bund und zur Förderung von KI. Aus der Antwort der Ampel zur diesjährigen Kleinen Anfrage ergibt sich ein starker Zuwachs der KI-Anwendungen sowie immense verfügbare finanzielle Mittel in Höhe von über 2,5 Milliarden Euro für KI-Vorhaben bei gleichzeitig fehlenden Supportstrukturen, mangelnden Kompetenzen, Standards und verbindlichen Prozessen, obwohl alles dies seit Jahren angekündigt wurde. Auch Ankündigungen der Ampel zur Nachhaltigkeit beim Einsatz von KI wurden flächendeckend nicht eingehalten.
Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Gruppe DIE LINKE im Bundestag:
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/signal-desktop-mac-universal-5.62.0-e1696580587591.png162533Sebastianhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngSebastian2024-07-11 10:14:522024-07-15 11:29:27Pressemitteilung: Bund nutzt immer mehr KI, ignoriert dabei Nachhaltigkeit und versäumt Aufbau von Strukturen
„Wann ist nach derzeitigem Sachstand mit der Einführung eines Reparaturbonus, einer Förderrichtlinie für ein Recht auf Reparatur sowie einem Reparaturgesetz zu rechnen, und welche Haushaltsmittel stehen für damit verbundene Aufwände 2024 jeweils zur Verfügung?“
Antwort der Bundesregierung:
„Ein Programm zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe- Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen (RRL) soll im Jahr 2024 gestartet werden. Ein darüber hinaus gehender Reparaturbonus ist auf Bundesebene derzeit nicht geplant. In den Haushalt sind für 2024 bei Kapitel 1601 Titel 892 07 „Reparieren statt Wegwerfen“ Mittel in Höhe von 4,5 Mio. Euro eingestellt. Ein Entwurf eines Reparatur-Gesetzes wird derzeit entwickelt und soll ebenfalls in diesem Jahr vorgelegt werden.“
Zusammenfassung: Harte Themen gab es im Digitalausschuss vom 24.4.24: Verteidigungsminister Pistorius war mit mehreren Generälen präsent und stellte sich unseren Fragen zu KI, Drohnen, Cloud und hybride Bedrohung, natürlich ging es auch um den Ukraine-Krieg und digitale Kriegsführung – von Kamikaze-Drohnen bis Satelliten-Konnektivität. Ethisch alles nicht so einfach. Wir haben außerdem Microsoft vorgeladen und nebst BSI und BMI zu den jüngsten 3 Hackerangriffen befragt: Erkenntnisse, Folgen, Sicherheitsrisiken und Konsequenzen für die digitale Souveränit des Bundes. Kürzer gehts ums dritte Thema: Umsetzung der KI-Verordnung. Bonusthema diesmal: der Girlsday! Ich hatte 8 Mädels zu Gast, die im Podcast kurz zu Wort kommen.
Kapitelmarken: 00:00:07 Intro 00:01:18 Girls Day 00:04:16 Pistorius: Meine u seine Intro 00:12:19 Pistorius: Sicherheitslücken, Graubereiche, Hackback 00:20:47 Pistorius: Konnektivität, Ukraine-Krieg, KI 00:27:47 Pistorius: Cloud, WebEx Leak, Nachhaltigkeit, Fazit 00:33:04 Hackerangriffe auf Microsoft: Intro – 3 Fälle 00:44:36 MSFT Hacks: BSI, BMI – Betroffenheit, Konsequenzen 00:47:43 MSFT Hacks: Sicherheit souveräner Clouds, Rahmenverträge 00:54:51 KI-Verordnung – next Steps dt. Umsetzung 00:57:03 Outro
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/220908-Podcast-Logo-V5.png15001500Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2024-04-26 17:04:102024-04-26 17:04:19Der ADB Podcast #32 – KI und Drohnen im Militär- Pistorius im ADi, Hackerangriffe auf Microsoft, AI-Act u Girls Day
„Welche Förderprogramme der Bundesregierung zu Open-Source-Software gab oder gibt es seit Beginn der 20. Wahlperiode (bitte tabellarisch nach Jahr und abgeflossenen Haushaltsmitteln für beendete Vorhaben sowie verfügbares Gesamtbudget für in 2024 noch fortlaufende oder beginnende Programme auflisten), und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den niedrigen Anteil an Open Source Software in der Bundesverwaltung (vgl. www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/it-open-source-bundesregierung-kleine-anfrage-100.html) bei Softwareentwicklungsprojekten (z. B. 0,5 % beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr) und bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Open-Source-Software substanziell erhöhen, um ihr Koalitionsversprechen, aber auch die Digitalstrategie hinsichtlich der Erhöhung des Anteils von Open-Source-Software, umzusetzen?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:
„In der Bundesregierung werden verschiedene Förderprogramme zu Open-Source-Software umgesetzt. Eine entsprechende Übersicht kann der beigefügten Tabelle (siehe Anlage) entnommen werden. Zudem werden seitens der Bundesregierung aktuell verschiedene Maßnahmen vorangetrieben, um die Nutzung von Open-Source-Software weiter zu forcieren. Eine zentrale Maßnahme zur Stärkung der digitalen Souveränität und zur Förderung von Open Source innerhalb der Öffentlichen Verwaltung ist das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS), das am 14. Dezember 2022 gegründet worden ist. Es wurde zunächst als Einrichtung für die Bundesverwaltung eingerichtet, perspektivisch werden die Länder hinzukommen. ZenDiS bündelt Anwendungen auf Open-Source Basis und macht sie damit für Bund und Länder zentral über die Open Source Plattform Open CoDE zugänglich. Zudem enthält das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG), das am 23. Februar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und derzeit im Bundesrat beraten wird, zwei Regelungen zur Stärkung der digitalen Souveränität im Sinne der Fragestellung:
Gemäß § 16a E-Government-Gesetz neu (EGovG) sollen die Behörden des Bundes offene Standards nutzen und bei neu anzuschaffender Software O- pen-Source-Software vorrangig vor solcher Software beschaffen, deren Quell- code nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weiter- gabe und Veränderung einschränkt. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des OZGÄndG sollen die Behörden des Bundes offene Standards nutzen und vor- rangig Software mit offenem Quellcode einsetzen. Wird eine genutzte Soft- ware weiterentwickelt, so ist der weiterentwickelte Quellcode unter eine geeig- nete Software- und Open-Source-Lizenz zu stellen und zu veröffentlichen, so- weit der Veröffentlichung keine zwingenden sicherheitsrelevanten Gründe ent- gegenstehen und dies lizenzrechtlich zulässig ist. Die Software soll als Refe- renzimplementierung veröffentlicht werden.
§ 4 Onlinezugangsgesetz neu (OZG) enthält eine Rechtsverordnungsermäch- tigung, wonach die Bundesregierung für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die der Durchführung unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union, für die dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu- steht, oder der Ausführung von Bundesgesetzen dient, die Verwendung be- stimmter IT-Komponenten im Benehmen mit dem IT-Planungsrat verbindlich vorgeben kann. Bei der Bereitstellung dieser IT-Komponenten sollen offene Standards und offene Schnittstellen verwendet werden. Zudem soll auch hier Open-Source-Software soll vorrangig vor solcher Software eingesetzt werden, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwen- dung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.
Als Maßnahmen, die über die Regelungen zur vorrangigen Beschaffung von Open Source Software hinaus dazu beitragen können, den Anteil an Open Source Software in der Bundesverwaltung zu erhöhen, sind neben den genannten Aktivitäten insbesondere Leistungen zur Migrationsunterstützung zu nennen, die eine Hinführung auf offene Standards oder zu Open-Source-Datenbanken als zentralen Ansatz verfolgen.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-03-12 11:07:432024-04-17 11:15:54Meine Schriftliche Frage zur Förderung von Open Source Software
Am 27.12.2023 habe ich auf dem 37. Chaos Communication Congress (#37C3) über “Klimafreundliche Digitalisierung: Koalitionsvertrag vs. Wirklichkeit” gesprochen. Ich habe die drei möglichen Rollen vorgestellt, in denen der Bund seinen Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Digitalisierung nutzen könnte: als Förderer (Stichwort Hunderte von Millionen Euro Fördergelder für Künstliche Intelligenz), als Regulierer (Stichworte Reparaturgesetz, Energieeffizienzgesetz) und als Einkäufer mit enormer Marktmacht und Nutzer von ITK-Produkten und Dienstleistungen, von Hardware über Software bis zum Einkauf von Rechenzentrumsdienstleistungen.
Der Bund hat zwar enorme Einflussmöglichkeiten, aber nutzt diese nicht ansatzweise und bleibt weit hinter den eigenen Versprechen im Koalitionsvertrag oder in der Digitalstrategie zurück. Klimafreundlichere Rechenzentren, energieeffiziente Software und Websites, Förderung von Reparaturcafés (dafür gab es 2023 eigentlich 2 Mio Euro im Haushalt, die leider nicht dort landeten), kluge Regulierung oder Einhaltung eigener Vorschriften zur Nachhaltigkeit – Fehlanzeige, egal wohin man näher guckt. Selbst die Datenlage ist weiterhin grottig, wenn auch hier und da besser, als bei meinen früheren Nachfragen.
Der Vortrag dauerte 30 Minuten, er wurde aufgezeichnet und kann HIER angesehen werden.
Die in meinem Vortrag benannten Fakten gehen auf einige meiner parlamentarischen Anfragen (Kleine Anfragen, schriftliche Fragen) zurück. In diesem Blogtext möchte ich die darin erwähnten parlamentarischen Initiativen in einer Übersicht auflisten, erklären und verlinken.
Meine neueste Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Rechenzentren (RZ) des Bundes vom 06.11.23
Darin gibt es Daten zum Berichtswesen, zur Anzahl der Rechenzentren, zur Nachhaltigkeit (Abwärmenutzung, Kältemittel, Erneuerbare Energien, Blauer Engel), Energieeffizienzregister u.v.m.
Ausgewählte Fakten:
Die Anzahl der RZ nimmt immer weiter zu. Der Bund nennt eine Zahl von 118 RZ, die nicht stimmen kann. Plausibel sind 194 RZ, 10 mehr als vor 1 Jahr.
Das Berichtswesen ist schlecht, aber soll (immer noch) überarbeitet werden, Das Berichtsjahr 2024 soll endlich bessere Daten bringen.
Es gibt ein erhebliches strukturelles Informationsdefizit, nur sehr wenige RZ haben ein Energiemanagementsystem, Monitoren Strom, Klima und Wasser oder ihre IT-Last.
Abwärme nutzen nur 11 der 118 Rechenzentren
Klimafreundliche Kältemittel nutzen nur 13 der 118 RZ
Erneuerbare Energien nutzen ganz oder z.T. 74 der 118 RZ
Einen Blauen Engel nach altem Standard haben 2 RZ, aber keines hat einen nach aktuellem Standard
HIERAntwort der Bundesregierung vom 07.12.2023, Drucksache: 20/9667
Meine Kleine Anfrage “Die Bedeutung von Open Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung” vom 17.11.23
Daten zum Einkaufsverhalten des Bundes hinsichtlich Rahmenverträge, Open Source, proprietärer Software, zur Entwicklung und zum Rollout von Open Source Software durch das Zentrum für digitale Souveränität, Verlängerung von Microsoft Rahmenverträgen etc.
Ausgewählte Fakten:
KoaV: “Darüber hinaus sichern wir die digitale Souveränität, u. a. durch das Recht auf Interoperabilität und Portabilität sowie das Setzen auf offene Standards, Open Source und europäische Ökosysteme” (KoaV, 2021)
Alles Blabla? Realität beim BMDV:
Anteil Open-Source-Software an allen Software-Entwicklungsaufträgen der Ampel im BMDV: 0,5%!!! (121 000 € von 22,3 Mio €)
Realität der Bundesregierung:
Rahmenverträge der 10 größten Vertragspartner: Zus. 13,6 Milliarden € Vertragsvolumen
Allein zwei Rahmenverträge für Oracle u Microsoft haben zus. 5,9 Milliarden € Volumen
HIERAntwort der Bundesregierung vom 06.12.23, Drucksache 20/9641
Meine Kleine Anfrage zum “Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung”
HIER gibt es die Antwort der Bundesregierung vom 17.05.23, Drucksache 20/6862, sowie HIER später nachgereichte Vorhaben von Sicherheitsbehörden wie BKA und Bundespolizei
Daten zu Anzahl und Art von KI-Vorhaben des Bundes, Durchführung von Evaluationen, Risikoassessments, Vorhandensein von Standards und standardisierten Prozessen, Reallabore, Pilotprojekte, Nachhaltigkeitsstandards etc.
Ausgewählte Fakten:
KI Förderung Bund in der 20. Whalperiode (Aw. Auf Frage 7): 1,4 Mrd €, 514 Vorhaben
44x Nachhaltigkeit als Förderbedingung, Projektziel o Vorhabeninhalt
65x Nachhaltigkeit anderweitig erwähnt
405x Nachhaltigkeit NICHT erwähnt
Auch bei KI-Einsatz in Bundesbehörden Nachhaltigkeit kaum berücksichtigt (Antwort auf Frage 1 h), z.B:
BMDV, BMEL, BMVg u.a. schneiden besonders schlecht ab, fast keine Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt oder erfasst
Auch beim BMUV nicht, aber wenigstens Absichtserklärung es besser zu machen
Meine Analyse mit Schwerpunkt KI-Projekte des Bundes HIER
Analyse meiner MdB Kollegin Petra Sitte mit Schwerpunkt Förderung von KI-Forschungsprojekten HIER und zum verschenkten Potential für Gemeinwohl HIER
Für Neugierige: die Vorgängeranfragen früherer Jahre gibts hier:
2021: Kleine Anfrage “Künstliche Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung”, Antwort der Bundesregierung vom 14.01.22: Drucksache 20/430 HIER
2022: Antwort auf Nachfrage zur 2021er Kleinen Anfrage vom 05.08.22 HIER
Meine Schriftlichen Fragen zur Nachhaltigkeit von Software, Green-IT-Initiative und Nachnutzung von IKT des Bundes
Antworten der Bundesregierung auf mehrere schriftliche Fragen von mir vom 08.12.23: HIER zur Reparatur und Nachnutzung der IT des Bundes, HIER zu Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes und HIER zur Nachhaltigkeit von Software für den Bund.
In a nutshell:
Keine einzige mit Blauem-Engel (BE)-zertifizierte Software beim Bund eingesetzt
Kein Wunder, denn der Dok-Reader Okular ist einzige Software, mit Blauem-Engel-Zertifikat, mehr gibts nicht
KeineAusschreibungen von Entwicklungsaufträgen für Software mit Vorgabe: „Blauer Engel für Software“ also, obwohl es den Blauen Engel schon seit 2020 gibt.
“In der Regel” fänden Blaue Engel-Kriterien bei Ausschreibung Anwendung, heißt es – das kann aber kaum stimmen, sonst gäbe es mehr Software mit Blauem Engel
Für Dezember 2023 wurde eine überarbeitete Version des Blauen Engels angekündigt, der auch serverbasierte Software einbeziehen soll, das wäre gut (aber ob das passierte, weiß ich nicht)
Verbindliches zu nachhaltiger Software enthält theoretisch die Verwaltungsvorschrift AVV Klima von 2021, bei Ausschreibungen sollen Nachhaltigkeitskriterien davon “in unterschiedlichen Ausprägungen” berücksichtigt worden sein – eine Kontrolle gibt es offenbar nicht, glaubwürdig ist die Behauptung nicht – aber auch nicht überprüfbar
Zur Wiederverwertung IKT: ein Rahmenvertrag mit Inklusionsunternehmen wurde Ende 2022 geschlossen und soll auch angemessen genutzt werden, das ist gut!
Das (löchrige) Berichtswesen Green-IT soll überarbeitet werden, um endlich (ohne meine Nachfragen) Daten zur Erfüllung der Blaue Engel Standards auch für Rechenzentren zu erheben und soll erstmalig 2024 veröffentlicht werden
Eine Nachhaltige Ausstattungsrichtlinie soll 2024 veröffentlicht werden
Auch der Maßnahmenplan für nachhaltige Rechenzentren soll2024 kommen
Der „schönste“ Satz: „Im Jahr 2024 wird mit der Erarbeitung einer Empfehlung zum nachhaltigen Downsizing von Rechenzentren aufgrund von Konsolidierung begonnen“ – die IT-Konsolidierung läuft von 2015-2025 und 2024 will man mit der Erarbeitung von Empfehlungen beginnen… LOL“
Fazit: Große Ankündigungen, nachweisbar fast nichts erreicht!
Meine Schriftliche Frage zur Nachhaltigkeit von Webseiten des Bundes
Ein Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software wurde überarbeitet und im Sommer 2023 veröffentlicht.
Leider ohne Hinweise auf mögliche Richtlinien für Umsetzung des Prinzips der Datensparsamkeit und Senkung von Treibhausgasemissionen des vermeidbaren Datenverkehrs
Interne Vorgabe: Software ist werbefrei —> das ist ja wohl bei Websites von staatlichen Stellen ein Nobrainer!
Was fehlt: die Verbindlichkeit in der gelebten Praxis
Screenshot Vortrag Anke Domscheit-Berg beim 37C3 in Hamburg, 27.12.2023
Meine Schriftlichen Fragen zur Förderung von Repair-Cafés
Im Haushalt 2023 hatte die Ampel-Regierung 2 Mio Euro für ein „Reparieren statt Wegwerfen“ Programm bereitgestellt. Weil es auch bei uns in Fürstenberg/Havel ein Repair-Café im Verstehbahnhof gibt, wollte ich wissen, wann da was ankommt und fragte nach, erst mündlich, ohne Erfolg, dann schriftlich.
Antwort der Bundesregierung vom 06.09.23 auf meine Frage, was mit den Haushaltsmitteln passiert, ob schon Gelder flossen und wenn ja wofür und wie es weitergeht (Antwort: HIER ) und weil ich aus der Basis hörte, dass den Ankündigungen keine Taten folgten, fragte ich Anfang Januar 2024 nach, wie viel denn nun aus dem Haushalt 2023 abgeflossen ist für Repair-Café und die enttäuschende aber nicht überraschende Antwort vom 11.01.24 gibts HIER.
In a nutshell:
Antwort der Bundesregierung vom Sept. 2023: Haushaltsmittel für “Reparieren statt Wegwerfen” wurden noch nicht verausgabt, eine Förderrichtlinie fehlt noch, aber die Ausgabe soll noch vollständig (!) in 2023 erfolgen
Antwort der Bundesregierung vom Jan. 2024: Oops, doch kein einziger Euro der 2 Mio € ist geflossen, weder an Repair-Cafés noch sonst irgendwie für für das Programm Reparieren statt Wegwerfen
Übrigens: auch im Haushalt 2024 wird es Geld geben für dieses Programm, diesmal sogar 4,5 Mio Euro, ich hoffe sehr, dass diesmal wirklich auch was ankommt bei den Repair-Cafés! Ich werde ein Auge darauf haben.
Nachtrag: wie die Ampel das Fragerecht der linken Opposition beschneidet
Am 2. Februar 2024 hat der Bundestag mit der Mehrheit der Ampel die Gruppe der Linken im Bundestag anerkannt, was einerseits eine gute Nachricht und andererseits eine schlechte ist. Das Gute: wir erhalten viele Rechte zurück, die wir nach der Auflösung als Linksfraktion nicht mehr hatten, denn wir galten alle als „fraktionslos“ und durften z.B. keine einzige Kleine Anfrage mehr stellen und wir bekamen keine zusätzlichen Mittel mehr (für gemeinsame IT, für Personal, für Öffentlichkeitsarbeit), keine Räumlichkeiten für Sitzungen etc. Nun bekommen wir wieder (gekürzte) Mittel, können wieder gemeinsam Dinge tun bzw. dafür bezahlen und dürfen wieder in Ausschüssen abstimmen und Kleine Anfragen stellen.
Das Schlechte: Unser Recht auf Kleine Anfragen wurde extrem beschnitten – auf 10 K.A. je Monat für die gesamte Gruppe. Die Linksfraktion hatte bis zur Auflösung in der aktuellen Legislatur etwa das Vierfache an Kleinen Anfragen. Etwa ein Viertel der Fraktion – 10 MdB – hatte sich als BSW abgespalten, die als eigene Gruppe anerkannt wurde. Sie erhalten ebenfalls ein Recht auf 10 K.A. je Monat. Jedes MdB der BSW kann also monatliche eine K.A. stellen, als Mitglied der Gruppe der Linken kann ich rechnerisch nur einmal im Quartal eine K.A. stellen. Zweidrittel unserer bisher gestellten Kleinen Anfragen können wir also mit dieser Quotierung nicht mehr stellen!
Das ist natürlich völlig inakzeptabel, weil es in das parlamentarische Informations- und Kontrollrecht von Abgeordneten unzulässig eingreift und außerdem Ungleiches gleich behandelt. Wir werden dagegen klagen und ganz sicher vor Gericht gewinnen, bis dahin ist jedoch unser Fragerecht stark beschnitten und ich kann künftig viele der oben beschriebenen Informationen nicht mehr für die Öffentlichkeit in Erfahrung bringen. Damit schadet die Ampel-Koalition nicht nur mir und der Gruppe der Linken, sondern auch der Demokratie – in einer Zeit, wo das ein gefährliches Agieren ist. Sie muss sich vorwerfen lassen, dass sie ihre Mehrheit mißbraucht, um die (linke) Opposition ihrer Rechte zu beschneiden – Wasser auf die Mühlen der Politik- und Parteienverdrossenheit.
/von
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Anke Domscheit-Berghttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngAnke Domscheit-Berg2024-02-06 12:34:452024-02-06 12:35:05Meine Parl. Initiativen zur Nachhaltigkeit der Bundes IT aus dem Vortrag beim Chaos Communication Congress 37C3
Auch in diesem Jahr habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um zu erfahren, wie nachhaltig die IT des Bundes ist, insbesondere die Rechenzentren. Damit sich nicht jede:r durch die vielen schwer lesbaren Dokumente aus der Antwort der Bundesregierung quälen muss, gibt es nachfolgend eine ausführliche Analyse mit vielen Zahlen und Fakten, die ich mit meinem Team aus den Dokumenten erarbeitet habe. Vergnügungssteuerpflichtig war das nicht, keine Tabelle war maschinenlesbar, alles nur PDF mit z.T. inkonsistenten Antworten. Für alle, die die Zeit dafür aufbringen können, lohnt sich dennoch HIER ein Blick in die Originaldokumente.
Datenlage – Die Bundesregierung hat keinen Durchblick
Laut Frage 1 soll (immer noch) das Berichtswesen Green IT überarbeitet werden, für 2023 sollen dann (rückblickend) alle 21 Kriterien des (neuen) Blauen Engels für RZ berichtet werden
Wichtige Informationen werden strukturell nicht erhoben von den meisten Rechenzentren !
Nur 7% geben an, ein Energiemanagementsystem (Blauer Engel) zu haben (Frage 10)
Nur 29% haben ein IT-Last Monitoring (Blauer Engel) (Frage 10)
Nur 13% haben ein Monitoring von Strom, Klima u Wasser (Blauer Engel) (Frage 10)
Die Bundesregierung senkt sich dabei die Latte selbst: noch vor 1 Jahr kündigte sie an, alle Bundes-RZ ab 100 kW Anschlussleistung würden ein Energie-Management-System einführen – das beträfe 41 RZ laut Antwort auf eine Schriftliche Frage von mir; laut Energieeffizienzgesetz gibt es diese Pflicht aber nur noch für Bundes-RZ ab 300KW Nennleistung, das sind aber nur noch 16 RZ, also 25 Rechenzentren weniger!
Für mehr als jedes vierte der aufgelisteten 118 RZ des Bundes gibt es keine Daten für den Stromverbrauch oder den Ökostrom-Anteil (besonders schlecht: Digitalministerium: bei 8 von 10 RZ gibt es keine Angabe), und auch nicht für die verwendeten Kältemittel (Frage 13)
Transparenz gibt es überhaupt nicht: 0% der RZ gaben an, irgendwelche Daten zur Energieeffizienz zu veröffentlichen (ein Blauer Engel Kriterium, Frage 10)
Auch am künftigen Energieeffizienzregister hat sich kein einziges RZ des Bundes bereits mit Daten in der Pilotphase beteiligt, es ist finanziert vom BMWK (Frage 2 b)
Auch der Fortschrittsbericht zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit kommt regelmäßig verspätet, der noch ausstehende Bericht für 2022 soll laut Ampel nun irgendwann im ersten Quartal 2024 kommen. (Frage 1c)
Es fehlen nicht nur viele Daten, manche widersprechen sich auch direkt: zB die Angaben des BMFSFJ zur Abwärmenutzung: in der Antwort auf Frage 14 “Nutzung Abwärme?” steht 6 Mal Nein u 1 Mal Keine Angabe, bei Frage 10 (Blauer Engel, Kriterium Abwärmenutzung) steht jedoch bei 2 RZ des BMFSFJ “erfüllt” – nur eins davon kann stimmen. Auch bei der Nutzung klimaschädlicher Kältemittel gibt es Widersprüche zwischen verschiedenen Tabellen (Anlage 1 und Anlage 3), wonach entweder nur 1 oder mindestens 3 der 6 RZ des Umweltministeriums klimaschädliche Kältemittel verwenden.
Nachhaltigkeit der Bundes-IT: Hoher Anspruch – kaum Umsetzung
Nachfolgend detailliertere Analysen zu den Themen:
Allgemein – Überblick – Blauer Engel
Erneuerbare Energien, Stromverbrauch
Abwärmenutzung
Kältemittel
Einkauf und Nachnutzung von IT
Sonderauswertung BMWK und BMUV
IT-Konsolidierung des Bundes – Anzahl RZ
1. Allgemein – Überblick – Blauer Engel
Nur 2 RZ haben einen Bl. Engel – aber nur nach alten Kriterien (Frage 11)
Kein einziges RZ erfüllt alle 21 Kriterien des neuen Blauen Engel (Anlage 1)
Nur 5% der 118 RZ gaben an, wenigstens die Hälfte dieser Kriterien zu erfüllen
Jedes 5. RZ (19%/22) gab für kein einziges der 21 Kriterien an, dass es erfüllt wird (also inkl. “Keine Angabe”)
Jedes 5. RZ gab an, mehr als 5 von 21 Kriterien zu erfüllen (18%)
Das beste RZ ist eines, das zumindest 17 von 21 Kriterien erfüllt.
Auch bei neuen RZ spielt weiterhin der Blaue Engel eine untergeordnete Rolle, obwohl die Einhaltung seiner Kriterien seit Jahren Vorschrift ist. (Frage 15)
Übersicht Erfüllung Kriterien des Blauen Engels für RZ:
Auswahl der 9 besonders relevanten Blaue-Engel-Kriterien:
Nachfolgend drei Tabellen zu den 9 wichtigsten Kriterien des Neuen Blauen Engels, einmal die Übersicht über alle 118 RZ des Bundes und dann noch mal je eine Tabelle für die Rechenzentren des BMWK und des BMUV, die ja beide für das Thema Nachhaltigkeit der IT kompetent und verantwortlich sein sollten.
2. Erneuerbare Energie:
Für jedes 4. RZ sind weder Stromverbrauch noch Ökostrom-Anteil bekannt,
Immerhin: 74 / 118 RZ nutzen erneuerbare Energien, (2022: 52 RZ) – das sieht aus wie eine deutliche Verbesserung! Schaut man jedoch in die Tabelle der 118 RZ (Anlage 2), ist nur bei 4 Rechenzentren eine Verbesserung des Anteils von Erneuerbaren Energien erkennbar. Spitzenreiter mit 100% Erneuerbaren für alle ihre RZ sind: BMAS (3 RZ), BMBF (4 RZ), BMF (11 RZ) u BPA (4 RZ). Auch ganz gut sind: BMWK: 11 RZ mit 100% Erneuerbaren, 1 mit keiner Angabe)
Besonders uninteressiert ist offenbar das Digitalministerium: 8 mal Angabe „Keine Ahnung“ (die Abkürzung K.A. kann auch „Keine Angabe“ heißen), 1 mal 36 % Erneuerbare u nur 1 mal 100 % Erneuerbare.
Die Bundesregierung bestätigt den Plan, bis Ende 2024 ALLE Liegenschaften des Bundes (dazu gehören auch RZ) mit 100% Erneuerbare zu versorgen – das Ziel ist durchaus erreichbar. (Frage 6)
Übersicht zum Anteil erneuerbarer Energien
Stromverbrauch: steigt wieder
Nachdem er jahrelang sank, steigt der Stromverbrauch der Bundes-IT wieder, laut Bundesregierung wegen der “Zunahme der Digitalisierung und mehr mobiler Arbeit”, sie will gegensteuern durch “Umsetzung der Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren” und durch “kontinuierliches Monitoring” (Frage 3) – da aber nur 2 von 118 RZ einen Blauen Engel haben u ein kontinuierliches Monitoring offenbar gar nicht stattfindet, wird das wohl nichts…. Der Bund kann auch nicht schätzen, ob der Stromverbrauch steigen oder sinken wird.
3. Abwärme: Verschlechterung!
Nur 9 % der 118 Rechenzentren nutzen Abwärme in irgendeiner Form (keines detailliert trotz Nachfrage wie und wie viel), in absoluten Zahlen: 11 RZ nutzen Abwärme, in 2022 waren es noch 14! (Anlage 4)
Die Abwärme-Kriterien des Blauen Engels erfüllen sogar nur 6 der 118 RZ – das sind 5 % – wahrlich keine Vorbildwirkung! (Anlage 1)
Bemerkenswert: 2 Rechenzentren des BMWK gaben in 2022 an, Abwärme zu nutzen, jetzt aber nicht mehr. Das ist kurios und ginge jedenfalls in die falsche Richtung.
Übersicht zur Abwärmenutzung:
4. Kältemittel: keine Verbesserung, gleichbleibend schlecht
Nur 13 von 118 Rechenzentren nutzen klimafreundliche Kältemittel – eins mehr als in der Antwort zur Kleinen Anfrage 2022 stand, von den 12 RZ des BMWK gehört keines dazu (Anlage 3)
Immerhin haben 16 RZ eine Umrüstung auf weniger klimaschädliche Kältemittel geplant, davon 4 der 11 RZ mit klimaschädlichen Kältemitteln beim BMWK, aber keines der 2 RZ mit klimaschädlichen Kältemitteln beim BMUV
Übersicht zur Klimafreundlichkeit der Kältemittel:
5. Einkauf und Nachnutzung von IT
Ein Reuse-Management haben nur 26 der 118 RZ (40 „keine Angabe“, 52: “nein”) – Es gibt also weiterhin kein systematisches Lifecycle-Management für die Unmengen an Hardware in den Rechenzentren des Bundes. (Anlage 1)
Einkaufsmacht des Bundes: zu wenig Nachhaltigkeitskriterien in RZ-Dienstleistungsverträgen:
Der Bund kauft für Milliarden Euro IT-Produkte u Dienstleistungen ein – er hat eine hohe Marktmacht u kann damit steuernd wirken, das tut er aber viel zu wenig.
„100% erneuerbare Energie“ findet sich bei fast allen (14 von 15) Co-Location RZ des Bundes (Frage 16)
Klimafreundliche Kältemittel sind nirgendwo Vertragsbestandteil
Nur selten gibt es einen Mindest-PUE Wert (4 von 15 Mal)
Aber zunehmend spielt Abwärmenutzung eine Rolle, 5 Mal als Vertragsbestandteil u 2 weitere Male findet sie statt (ohne Verankerung im Vertrag)
6. Sonderauswertung: BMWK und BMUV sind keine Vorbilder!
Die Bilanz ist für beide grün-geführten und für Umwelt und Klima zuständigen Ministerien mehr als peinlich.
BMWK:
0 von 12 RZ des BMWK haben ein Energiemanagementsystem (Anl. 1)
Kein RZ nutzt Abwärme (Anlage 4)
Kein RZ nutzt klimafreundliche Kältemittel (für 4 ist eine Umrüstung geplant) (Anl. 3)
Nur bei Nutzung von Erneuerbaren blamiert sich Klimaminister Habeck nicht (11 von 12 RZ) (Anlage 2)
Das BMWK hat keine Personalstellen für die Nachhaltigkeit seiner RZ (Frage 1b)
BMUV:
Immerhin 5 von 6 RZ haben ein Energiemanagementsystem (Anlage 1)
Nur 2 von 6 nutzen klimafreundl. Kältemittel (lt. Anlage 3).
Nur 1 von 6 nutzt Abwärme (Anlage 4)
Nur 4 von 6 RZ nutzen 100% Erneuerbare Energien
Lobenswert: es gibt 3 Personalstellen für Nachhaltigkeit in RZ (Frage 1b)
7. IT-Konsolidierung des Bundes: Ziele werden nicht erreicht, sondern abgeschafft
Das Großprojekt IT Konsolidierung des Bundes läuft von 2015 bis 2025 und wird vorr. 3,5 Mrd. € kosten. Laut Grobkonzept von 2015 soll die Anzahl der Bundes-RZ auf 10, laut Aussage im Herbst 2023 im Digitalausschuss sogar auf 3 RZ reduziert werden.
Seit Jahren steigt jedoch die Anzahl RZ anstatt zu sinken.
Laut Frage 8 hat der Bund 118 Rechenzentren, im letzten Jahr gab er 184 RZ an
Allerdings fehlen dieses Jahr in der Tabelle alle RZ des Kanzleramtes und der Beauftragten für Kultur und Medien (2022: 1+8 RZ) sowie beim Vergleich mit den Tabellen in 2022 auch 67 RZ des BMI, vermutlich die RZ der Netze des Bundes.
Rechnet man diese 9 + 67 RZ zu den 118 RZ hinzu, hat der Bund 194 RZ, also wieder 10 mehr als im letzten Jahr.
Bis 2025 will der Bund laut Frage 8 b) die Anzahl der RZ von 118 auf 99 verringern, auch in dieser Prognose-Zahl sind die unterschlagenen RZ aus drei Ressorts nicht enthalten.
Laut Antwort auf Frage 7 ist das aber für die BuReg offenbar kein Problem, da „die Anzahl der Rechenzentren kein Kriterium mehr für die Zielerreichung ist“ – ob die Anzahl RZ also nun wirklich reduziert wird oder nicht und wann es welche erreichbaren Ziele gibt, bleibt schleierhaft.
So viel also zum Fortschritt der Nachhaltigkeit der Bundes-Rechenzentren. Noch mehr Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der Bundes-IT – also auch zu Software, Webseiten aber auch zum Einkauf von Open Source im Allgemeinen gibt es in meinem Artikel zum Vortrag Nachhaltigkeit der Bundes-IT: Koalitionsvertrag vs. Wirklichkeit zu lesen, den ich am 27.12.2023 beim 37. Chaos Communication Congress (#37C3) gehalten habe. Den Vortrag kann man sich HIER ansehen.
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https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-02-01 17:07:042024-02-02 13:05:25Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Rechenzentren des Bundes (Nov. 2023): Detaillierte Analyse
„Wofür konkret wurden die für das Programm Reparieren statt Wegwerfen vorgesehenen 2 Mio. Euro im Haushalt 2023 verausgabt (bitte je Ausgabe Zweck/Empfänger und Höhe der Ausgabe angeben), und was waren die Gründe dafür, dass die vorgesehenen Mittel (2 Mio. Euro) nicht vor allem für Reparaturwerkstätten genutzt wurden?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
„In den Haushalt waren für das Jahr 2023 bei Kapitel 1601 Titel 892 07 „Re- parieren statt Wegwerfen“ Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro eingestellt. Da leider zunächst noch kein Projektträger gewonnen werden konnte, konnte das geplante Programm leider noch nicht begonnen werden, sodass im Jahr 2023 noch keine Haushaltsmittel aus diesem Titel verausgabt wer- den konnten.
Der o. g. Titel ist übertragbar, sodass nicht verausgabte Haushaltsmittel grundsätzlich als Ausgaberest im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehen können. Eine Förderrichtlinie zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen wurde erstellt und wird in Kürze an den Bundesrechnungshof gesandt. Auch die Suche nach einem Projektträger läuft derzeit erfolgversprechend, sodass mit Inkrafttreten des Haushalts 2024 eine Umsetzung entsprechender Maßnah- men zu erwarten ist.“
Von Rechenzentren bis Software – wo muss und wie kann die Bundes-IT nachhaltiger werden?
Wie der Bund seine IT einkauft und betreibt, hat eine erhebliche Auswirkung auf das Klima.
GroKo und Ampel-Regierung waren und sind daher groß im Ankündigen grüner IT: in digitalpolitischer Umweltagenda, Koalitionsvertrag, Digitalstrategie und Gigabitstrategie. Wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen, erfrage ich als Bundestagsabgeordnete regelmäßig mit Kleinen Anfragen und schriftlichen Fragen. Ich verspreche kleine Hoffnungsschimmer, aber auch Frustration, denn meine neueste Anfrage vom November 2023 deckt schonungslos auf, wie intransparent und wie wenig nachhaltig die IT des Bundes immer noch ist und wie die Ampel sich die Latte immer tiefer hängt und trotzdem nicht drüber kommt.
Das Potenzial des Bundes als Großverbraucher (z. B. mit über 180 Rechenzentren), als Finanzierer (z. B. von über 400 KI-Projekten) und als Regulierer (z. B. beim Energieeffizienzgesetz oder beim Überbau von Glasfaser) ist aber riesig, auch das werde ich vermitteln und die Stellschrauben beschreiben, an denen man drehen könnte, um IT weniger klimaschädlich zu machen – auch außerhalb des Bundes.
Der Bund kauft jährlich für 260 Mrd. € ein, auch für mehr als 1 Mrd. IT, er betreibt über 180 Rechenzentren, förderte in 2023 über 400 KI-Projekte, setzt selbst über 100 Mal KI-Systeme ein und hat noch aus vielen weiteren Gründen mit seiner IT eine erhebliche Klimawirkung. Wie die GroKo hat sich auch die Ampel auf die Fahnen geschrieben, die Digitalisierung klimafreundlicher zu machen, ganz allgemein – durch Regulierung für alle (z. B. im Energieeffizienzgesetz), aber auch in eigener Verantwortung, bei den eigenen Rechenzentren, Software oder IT-Dienstleistungen. Die Ankündigungen dazu sind wohltönend, z. B. im Koalitionsvertrag und in der Digitalstrategie. Bundesbehörden und Rechenzentren sollen klimafreundlich(er) werden, es soll mehr Transparenz geben, z. B. über ein Energieeffizienzregister für Rechenzentren, es wurde versprochen, dass Vergabeprozesse die Nachhaltigkeit berücksichtigen sollen, auch beim Einkauf von IT und IT-Dienstleistungen, z. B. durch standardmäßigen Einkauf von IT mit Blauem Engel – auch bei Software. Selbst der Ausbau der Gigabitinfrastruktur sollte nachhaltiger werden. Aber passiert das alles auch?
Ich nutze meine parlamentarischen Rechte als Bundestagsabgeordnete der Opposition (DIE LINKE), um über schriftliche Fragen und Kleine Anfragen Fakten dazu öffentlich zu machen und die große Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu zeigen. Dabei geht es einerseits um das Vorhandensein von Daten (you get what you measure!) – tatsächlich also um einen Mangel an Transparenz zur Baseline – und andererseits um die Daten selbst, also wie gut oder schlecht die Nachhaltigkeit jeweils ist.
Einen Schwerpunkt lege ich dabei auf die Klimafreundlichkeit von Rechenzentren, aber auch zu anderen Themen gibt’s für Euch Fakten: zur Wiederverwendung von Hardware, zum Recht auf Reparatur und der (versprochenen!) Förderung von Reparatur-Initiativen, zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Vergabe von Hunderten Millionen Euro Fördergelder für KI-Projekte, zu Websites, Software und mehr. Da ich seit mehreren Jahren zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT Kleine Anfragen stelle und die Digitalpolitik der Bundesregierung aus dem Maschinenraum des Bundestages verfolge, kann ich auch die Entwicklung beschreiben und werde Euch zeigen, wie die Ampel-Regierung sich einfach die Latte immer niedriger hängt und vermutlich trotzdem kaum eines ihrer Nachhaltigkeitsziele erreichen wird. Beim 37C3 werde ich erstmalig die Ergebnisse meiner jüngsten Anfrage vom November 2023 öffentlich vorstellen.
Bei aller Frustration über den Status Quo zeigt mein Vortrag aber auch, welche riesigen Potenziale noch gehoben werden könnten, um tatsächlich eine nachhaltigere Digitalisierung zu erreichen – und dafür ist es nie zu spät!
„Welche der im Auftrag des Bundes oder durch den Bund selbst entwickelte Software trägt den Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte, den es seit dem Jahr 2020 gibt (DE-UZ 215, Vergabekriterien: https://produktinfo.blauerengel.de/uploads/criteriafile/de/DEUZ% 20215-202001-de%20Kriterien-V2.pdf) und seit wann sind konkrete Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere der Blaue Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte und allgemein die Empfehlungen im Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software, der laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619, Frage 14 c in 2022 überarbeitet wurde, ein verbindlicher Bestandteil bei der Ausschreibung von Software-Entwicklungsleistungen?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
„Bisher gibt es keine mit dem Blauen Engel ausgezeichnete Software, die in der Bundesverwaltung entwickelt wurde. Aktuell ist nur der Open Source Dokumentenreader Okular mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. In der Regel finden aber die Kriterien des Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte bei Ausschreibungen Anwendung. Derzeit bezieht sich der Blaue Engel für Software (Ausgabe Januar 2020) auf Anwendungssoftware, die ausschließlich die Hardwareressourcen des lokalen Computers nutzen. Nicht unter den aktuellen Geltungsbereich der Vergabegrundlage fallen die Softwareprodukte, bei denen der überwiegende Anteil der Rechen- und Speicherarbeit nicht auf dem lokalen Computer erbracht, sondern auf einen entfernten Server ausgelagert wird. Diese vernetzten Softwareprodukte stellen aktuell den überwiegenden Anteil am Softwaremarkt dar. Die Zertifizierung nach Vorgabe des aktuellen Blauen Engels ist daher nur für einen kleinen Anteil an Software möglich. Die überarbeitete Vergabegrundlage mit dem erweiterten Geltungsbereich des Blauen Engels für Software wird im Dezember 2023 der Jury Umweltzeichen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Verbindliche Vorgaben für die Beauftragung von Leistungen im Auftrag des Bundes (das schließt die Beschaffung und Beauftragung von Software mit ein) sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) vom 19. Oktober 2021 enthalten. In der AVV Klima wird darauf hingewiesen, dass bei der Leistungsbeschreibung auf vorhandene Gütezeichen verwiesen werden soll, explizit soll auf das Gütezeichen Blauer Engel verwiesen werden. Softwareentwicklungen werden in der Regel durch Abruf aus Rahmenverträgen des Kaufhauses des Bundes beauftragt. Für die Ausschreibung und Leistungsbeschreibung ist das Beschaffungsamt zuständig. Das Beschaffungsamt verwendet die Nachhaltigkeitskriterien für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte seit Gründung der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) in 2017 als Bestandteil der konstitutiven Ziele der ZIB. Die Nachhaltigkeitskriterien wurden in unterschiedlichen Ausprägungen in den Ausschreibungen der ZIB berücksichtigt.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2023-12-09 12:34:002023-12-25 12:42:05Meine Schriftliche Frage zu nachhaltiger Software des Bundes und zum Blauen Engel für nachhaltige Software
„Welche Ankündigungen verbesserter Nachhaltigkeit der IT des Bundes wurden bisher in welcher Form umgesetzt, bezogen auf die angekündigten Maßnahmen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 20/3619, insbesondere aber nicht ausschließlich hinsichtlich der angekündigten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, des angekündigten Rahmenvertrags für die Wiederverwendung und Aufbereitung von IKT-Produkten durch ein Inklusionsunternehmen, sowie der Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit Zielen und Meilensteinen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Bundes- IT im Rahmen der Verlängerung der Green-IT-Initiative (bitte jeweils für diese 3 Maßnahmen sowie für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes den Status Quo, Meilensteine und Zeitpläne angeben)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
„Der geplante Rahmenvertrag für die Wiederverwendung und Aufbereitung von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) durch ein Inklusionsunternehmen konnte erfolgreich geschlossen werden. Der Vertrag ist im Kaufhaus des Bundes unter der Rahmenvertragsnummer 21642 gelistet und steht seit dem 18. November 2022 zum Abruf zur Verfügung. Vertragsnehmer ist die AfB (Arbeit für Menschen mit Behinderung) gGmbH. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr, sodass die maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre beträgt. Der Vertrag wird auch bereits intensiv genutzt und die aktuelle Auslastung nach einem Jahr beträgt gut 20 Prozent. Die Geschäftsstelle Green-IT im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts im Rahmen der Green-IT-Initiative des Bundes im Jahr 2023 eine nachhaltige Ausstattungsrichtlinie für IKT-Arbeitsplätze entwickelt. Das erarbeitete Konzept soll im Jahr 2024 dem CIO Board vorgelegt und anschließend veröffentlicht werden. Weiterhin wurde das Berichtswesen der Green-IT-Initiative mit Fokus auf einfachere Datenerhebung und qualitativere Kennzahlen überarbeitet. Das Berichtswesen soll Anfang 2024 durch das CIOBoard beschlossen und ab dem Berichtsjahr 2024 umgesetzt werden. Auch die IST-Analyse zur Umsetzung der Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren in den Haupt-Rechenzentren der Bundesverwaltung wurde durchgeführt. Auf Basis der Analyse-Ergebnisse soll Anfang 2024 mit der Maßnahmenplanung zur Umsetzung der Blauer Engel-Kriterien in den Haupt-Rechenzentren des Bundes begonnen werden.
Im Jahr 2024 wird mit der Erarbeitung einer Empfehlung zum nachhaltigen Downsizing von Rechenzentren aufgrund von Konsolidierung begonnen.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2023-12-09 12:26:002023-12-25 12:33:55Meine Schriftliche Frage zu Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes