Von Katja Kipping, Anke Domscheit-Berg und Katalin Gennburg

1. Stell Dir vor…

Stell Dir vor, es gäbe SOZIALE Netzwerke, die Dir nicht ständig personenbezogene Werbung anzeigen und auf denen Deine Daten Dir gehören. Stell Dir vor, Du allein hättest die Souveränität über Deine Kontakte. Stell Dir vor, nicht einige wenige Konzerne bestimmten die alltägliche Kommunikation, sondern eine Vielzahl von Netzwerken, zwischen denen Du einfach hin und her wechseln könntest. Stell Dir vor, soziale Netze würden uns tatsächlich näher zusammen bringen und nicht Hass und   Fakenews verbreiten. Stell dir vor, die Digitalisierung würde mehr Demokratie ermöglichen, anstatt einige Konzerne groß und unsere Demokratie klein zu machen.

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Regulierungsempfehlungen für Daten und Algorithmen (06.11.2019)

Heute stellte die Dathenethikkomission ihr Abschlussgutachten im Ausschuss Digitale Agenda vor. Das wichtigste daraus erzähle ich euch im Video.

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Frage: Über welche Befugnisse verfügen die Bundesnetzagentur und andere zuständige Bundesbehörden, um die Bereitstellung von IPv6 für Datendienste durch Internet Service Provider und Mobilfunkprovider im Rahmen allgemeiner Internetzugänge durchzusetzen, und welche Pläne für eine solche Verpflichtung gibt es seitens der Bundesregierung, um im Sinne des Verbraucherschutzes sicherzustellen, dass auch nur mit IPv6 erreichbare Dienste für alle Nutzerinnen und Nutzer abrufbar sind? (BT-Drucksache 19/11515)

Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 9. Juli 2019:

Die Bundesnetzagentur befasst sich nicht mit der Verwaltung von IPAdressen, da es sich hierbei nicht um nationale Nummernressourcen handelt. Sie hat insoweit auch keine Eingriffsbefugnisse oder Beratungsaufgaben. Die Verwaltung von IP-Adressen erfolgt für Europa, den Nahen Osten und Zentralasien durch die Selbstverwaltungsorganisation des Internets RIPE NCC. Näheres findet sich auf deren Internetseite www.ripe.net.

Die Wahl des Internetprotokolls für die Datenübertragung ist eine unternehmerische Entscheidung der Netzbetreiber und Dienstanbieter. Die Bundesregierung plant nicht, Unternehmen zu verpflichten, Dienste, die nur über IPv6 erreichbar sind, allen Nutzerinnern und Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die prozessuale Steuerung der Einführung von IPv6 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das im Rahmen der Local Internet Registry de.government öffentliche Netzwerkadressierungsressourcen verwaltet und diese autorisierten Organisationseinheiten zur Selbstverwaltung zuweist. Die Einführung von IPv6 ist ein bedeutender Baustein der vom IT-Rat im Februar 2019 beschlossenen „Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung“.

Diese Woche fand wieder die re:publica in Berlin statt. Sie ist die größte Konferenz zu den Themen Internet und digitale Gesellschaft in Europa. Dieses Jahr war ich an zwei Diskussionsrunden beteiligt.
Die erste hatte den Titel „NoTechxit – Zurück zu Made in Europe“ und zusammen mit den anderen Gästen Claudia Nemat, Vorständin der Deutschen Telekom, Felix Lee, tageszeitung, und der Moderatorin Astrid Maier, ada/Handelsblatt Media Group, diskutierte ich, ob Europa in Sachen Technologie schon den Anschluss verloren hat. Über das zweite Panel zu Digitalisierung und ländlichem Raum werde ich in einem weiteren Beitrag hier schreiben.

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Nachdem in vielen Ländern die Kritik an globalen digitalen Monopolen immer lauter wurde und selbst US-Präsidentschaftskandidatin Elisabeth Warren die Zerschlagung von Facebook forderte, schwindet offenbar Marc Zuckerbergs Gefühl der Unantastbarkeit qua Marktmacht.

Sein Ruf nach mehr Regulierung ist nichts Anderes als der Ausdruck seiner Furcht vor Anti-Monopol-Regulierung. Wer jahrelang mit Hilfe ganzer Heerscharen von Lobbyisten weltweit gegen strengere Regulierungen kämpfte, und mehrfach geltendes Recht ignorierte, ist allerdings kaum glaubwürdig als plötzlicher Anwalt für mehr Datenschutz und staatliche Vorschriften.

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Mich enttäuscht sehr, dass das Europäische Parlament heute eine Urheberrechtsreform durchwinkte, die keines der beabsichtigten Ziele erreichen, aber negative Auswirkungen großer Tragweite bringen wird.

Entgegen anhaltender Behauptungen werden keine zusätzlichen Einnahmen für Kreative geschaffen, denn durchgesetzt wurden die Interessen großer Rechteverwerter wie GEMA, Filmstudios oder Verlegerkonzerne. Darunter leiden werden keineswegs große Digitalkonzerne, sondern kleine Anbieter, Startups, Kreative sowie die Masse der Nutzer*innen. Es wurde nicht einmal die Chance genutzt, die allerschlimmsten Fehler der Reform zu korrigieren und beispielsweise die Einführung von Uploadfiltern in der EU zu stoppen.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Digitalriesen kontrollieren und soziale Innovationen fördern

Die großen Digitalunternehmen sind kaum noch zu kontrollieren. Sie zahlen fast keine Steuern und verhindern, dass Konkurrenz entstehen kann. Eine Digitalsteuer ist auch gescheitert. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für stärkere Regulierung einsetzen und dafür sorgen, dass Start-ups bessere Startbedingungen haben. Die Linksfraktion setzt sich für die Förderung von sozialen Innovationen ein, z.B. durch einen Fonds.

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Manchmal hört man Leute vom Internet und von der richtigen Welt sprechen als wären dies zwei vollkommen unterschiedliche Bereiche. Aber für die meisten Menschen ist das Internet Teil der richtigen Welt, Teil des öffentlichen Raums, wo sich Menschen treffen, Gespräche führen, Beziehungen pflegen, sich streiten, fachsimpeln oder Witze machen. Manche dieser Räume sind riesig, bei Facebook tummeln sich inzwischen über zwei Milliarden Nutzer*innen.

Es sind eine ganze Reihe dominanter Plattformen entstanden, die aufgrund des Netzwerkeffektes immer größer werden. Dieser Effekt meint den Vorteil, den ein soziales Netzwerk dadurch hat, dass schon viele daran teilnehmen. Wo die anderen sind, will man selbst auch sein. Soziale Netze, wo man niemanden kennt, sind wenig attraktiv. Wechselt man das soziale Netzwerk, etwa um die eigene Privatsphäre besser zu schützen, verliert man existierende Beziehungen und wäre in einem anderen sozialen Netzwerk möglicherweise einsam.

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Frage: Über welche Daten zum Thema Mobilfunkversorgung in Deutschland (inklusive  Geoinformationen und Statistiken zur Versorgung und zum Nutzungsverhalten) verfügt der Bund, und welche Datensätze sind davon nach den Grundsätzen von Open Data veröffentlichbar oder bereits veröffentlicht? (BT-Drucksache 19/6961)

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Frage: Wie viele Anträge auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Gesetz über die  Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) gab es seit Januar 2017 an den Bund (bitte aufschlüsseln nach Bundesministerium)? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 21. Dezember 2018
Das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) enthält kein Antragserfordernis hinsichtlich der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen.
Das IWG regelt nur die Bedingungen der Weiterverwendung von Informationen, nicht den Zugang zu diesen Informationen, der gegebenenfalls einen Antrag nach anderen gesetzlichen Regelungen  erfordern kann. Zugängliche Informationen öffentlicher Stellen sind nach Maßgabe des IWG weiterverwendbar. Die Anwendung des IWG ist damit nicht von einer Antragsstellung abhängig.
Bei den Bundesministerien sind im Übrigen seit Januar 2017 auch keine Anträge unter Berufung auf das IWG eingegangen. Nicht alle nachgeordneten Behörden der Geschäftsbereiche wurden zur Beantwortung der Frage befragt.