Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken und zum öffentlich gewordenen Verhandlungsstand der Schwarz-Roten Koalition zur Digitalen Souveränität Deutschlands erklärt Anke Domscheit-Berg, bisherige digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

„Die Antworten der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage offenbaren, dass die Ampel ihr Ziel, die Digitale Souveränität zu stärken und vor allem bei Open Source große Fortschritte zu erzielen, weit verfehlte: gerade einmal jede 5. beauftragte Software-Entwicklung war tatsächlich Open Source, veröffentlicht wurden sogar nur 7,6 Prozent von 968 Fällen Software-Entwicklung. Die neue Bundesregierung könnte schnell bei der immer dringender werdenden Digitalen Souveränität Erfolge erreichen, wenn sie genau dort weitermacht, wo die scheidende Bundesregierung bei der konsequenten Umsetzung guter Ideen scheiterte. Das ZenDiS hat ein immenses Potenzial, ein Arbeitsmuskel und Katalysator für den Ausstieg aus der extremen Abhängigkeit von proprietärer Software großer US-Konzerne zu werden. Deren Erpressbarkeit und Willfährigkeit unter einer ganz und gar unberechenbaren Trump-Administration ist neben den bereits unvertretbar hohen Risiken zu einem weiteren Risiko unserer Abhängigkeit geworden.

Die Zeitenwende ist unbestritten, aber sie nur auf militärische Eigenständigkeit und Kompetenzen zu beziehen, wäre kurzsichtig. In einem Sofortprogramm der neuen Bundesregierung müssen daher massiv die Strukturen für die Förderung guter und sicherer Open Source Software ausgebaut werden: Das ZenDiS und die Souvereign Tech Agency müssen daher langfristig und verlässlich finanziert werden, mit Zusagen im Koalitionsvertrag, die offenbar aktuell strittig sind. Nur mit „Unterstützung der Community“, wie es die Union formulieren möchte, lässt sich dieses kritische Ziel nicht erreichen.

Die angezogene Handbremse muss endlich gelöst werden, dazu braucht auch das BSI Ressourcen für eine enge Zusammenarbeit mit ZenDiS, interessierte Bundesländer müssen sich schneller daran beteiligen können, ein Index für die Digitale Souveränität muss unseren Status Quo berechenbar machen und zur Grundlage für eine Exit-Strategie mit klaren und messbaren Zielen werden. Der Vorschlag der SPD-Verhandlungsgruppe von 50 Prozent Open Source Anteil bis 2029 ist gut und sollte übernommen werden, jedoch mit einer Präzisierung, worauf sich die 50 Prozent beziehen , denn es macht einen Riesenunterschied, ob man von Nutzerzahlen, Software-Lizenzen, beauftragten Software-Entwicklungen oder noch anderen Interpretationen redet.

Vergabeprozesse müssen konkrete Exit-Strategien besser in der Praxis unterstützen. Allerdings reichen dafür keine Beschlüsse, deren Umsetzung nicht gemessen wird und die niemanden interessieren, diese Lektion haben wir längst gelernt, und diesen Fehler darf die neue Koalition nicht wiederholen. Ich begrüße daher, dass in den Entwurfsdokumenten von wirkungsorientierter Politik die Rede ist.

Digitale Souveränität zu erreichen, ist ein dickes Brett, aber für die Zukunft Europas ist sie essentiell. Erreichen können wir sie nur, wenn dieses Thema auch im Kanzleramt eine Top-Priorität wird und Deutschland innerhalb Europas seine großen Potenziale für eine Führungsrolle in diesem Bereich auch umsetzt. Allein mit einem europaweiten Roll-Out von OpenDesk als sicheren Open Source Arbeitsplatz könnten wir einen Riesensprung nach vorne schaffen und deutsche Bundesbehörden könnten tatsächlich einmal digitale Vorreiter sein. Meine Kleine Anfrage offenbart leider, dass der Roll-Out von OpenDesk ins Stocken geraten ist. Merz könnte nun beweisen, dass er ein Machertyp ist, und in der Lage, dieses einzigartige Vorbildprojekt in seiner Amtszeit zum Erfolg zu führen. Damit könnte er Geschichte schreiben, aber ohne ein starkes ZenDiS ist das nicht zu schaffen.“

Das ZenDiS ist Infrastruktur und braucht nachhaltige Finanzierung

„Die Reste-Ampel ignorierte einfach den Beschluss des Haushaltsausschusses, die 34 Millionen Euro Mittel für das ZenDiS aus 2023 endlich vollständig und zeitnah auf das ZenDiS zu übertragen und redet sich mit Auftragsfinanzierung raus. Aber das ZenDiS ist noch in der Auf- und Ausbauphase, da reichen einzelne und zeitlich stark begrenzte, kaum planbare Produktfinanzierungen nicht aus. Immerhin hat der Bund als bisher 100 prozentige Eigentümerin der ZenDiS viele und wichtige Hausaufgaben in den Daseins-Zweck geschrieben, von digitaler Souveränität bei Themen von KI bis Cloud, aber die Finanzierung des ZenDiS dafür bleibt völlig unklar. Das ZenDiS kann enorm viel erreichen und das ist die vielleicht größte Leistung der Ampel-Regierung, aber aus Potenzialen wird nur dann Realität, wenn man mit guten Leuten ein gutes Netzwerk aufbauen und eine gute Plattform betreiben kann, auf der gute und sichere Open Source Lösungen entwickelt, gefunden und gepflegt werden und alles das das ist ohne ausreichend und langfristig verlässliche Ressourcen nicht machbar. Die Schwarz-Rote Koalition kann schnell handeln und die 34 Millionen Haushalts-Restmittel noch vor dem Sommer an das ZenDiS überschreiben und es so handlungsfähiger machen.“

Informationsfreiheitsgesetz und Transparenz bei Digitaler Souveränität

„Ich erwarte, dass Schwarz-Rot mit parlamentarischen Anfragen besser umgeht, als die bisherige Regierung, die mir die Antwort auf die Frage, wie viele Arbeitsplätze mit Arbeitsplatzsoftware es gibt und wie hoch die dafür anfallenden Gesamtausgaben sind, nicht öffentlich beantworten wollte, weil diese Informationen das „Staatswohl“ gefährden sollen. Dafür fehlt mir jedes Verständnis, denn ich habe nicht nach den Arbeitsplätzen des Verfassungsschutzes gefragt, sondern nach der Gesamtzahl im Bund. Ehrlichkeit und Transparenz sind beim Aufbau Digitaler Souveränität unverzichtbar, genauso wie für eine effektive parlamentarische Kontrolle und eine sinnvolle öffentliche Debatte, denn über eingestufte Informationen darf ich nicht reden und sie nicht Medien zur Kommentierung zur Verfügung stellen. Das Volumen der Microsoft-Rahmenverträge des Bundes ist längst öffentlich bekannt, vom Bund beauftragte Studien zur Abhängigkeit des Bundes von einzelnen Anbietern waren auch umfangreich öffentlich. Auch für ein Lagebild „Digitale Souveränität“ braucht man diese Zahlen und spätestens dann sollte die Bundesregierung verstanden haben, dass diese Art Transparenz dem Staatswohl dient. Der Wunsch der Union, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen, spricht jedoch für noch mehr Intransparenz und schadet der Demokratie erheblich. Auf keinen Fall darf die SPD hier nachgeben.“

Anlagen:

Verhandlungsstand von Schwarz-Rot zu Digitalisierung vom 26.03.2025 (fragdenstaat)

Kontakt:

Anke+presse@domscheit-berg.de

Meine Frage:

„Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Integrität des Prozesses zur
Erfassung und Weiterleitung von Wahlergebnissen unternahm die Bundesregierung,
seitdem erstmals 2017 vom Chaos Computer Club und zuletzt im Dezember 2024
von CCC-Mitgliedern beim 38. Chaos Communication Congress Sicherheitsmängel
der für das Schnellmelden von Wahlergebnissen verwendeten Software „Elect“ öf-
fentlich gemacht wurden (www.golem.de/news/bundestagswahlen-wahlsoftwareim-
mer- noch-unsicher-2412-192004.html) und warum setzt die Bundesregierung nicht
auf eine Open Source Lösung, die idealerweise auf der OpenCode Plattform des
Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) veröffent-
licht ist, also einen sicheren Ursprung hat, um gerade bei einem der wichtigsten de-
mokratischen Prozesse eine unabhängige Prüfung und maximale Transparenz zu
gewährleisten, wie sie dem Prinzip der „Öffentlichkeit der Wahl“ angemessen wäre?“

Antwort der Bundesregierung vom 19.02.2025:

„Die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestags-
wahl liegt bei der Bundeswahlleiterin. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist sie
als Wahlorgan unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Zwischen dem Bun-
desamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Bundeswahlleiterin finden
(wie auch bei vorangegangenen Wahlen, z. B. der Europawahl 2024) regelmäßig Ab-
stimmungen statt. Dabei prüft das BSI in Zusammenarbeit mit der Bundeswahlleiterin
den Kernwahlprozess der Bundestagswahl auf mögliche Schwachstellen. Der Kern-
wahlprozess selbst, das sogenannten Wahlabwicklungssystems, ist nicht über das
Internet erreichbar. Für alle anderen notwendigen Informationen und Verfahren im
Zusammenhang mit der Bundestagswahl, die auf Bundesebene über das Internet er-
reichbar sein müssen, hat das BSI bereits Webchecks durchgeführt.
Darüber hinaus hat das BSI einen Prozess entwickelt, der eine Zusammenarbeit für
den Fall von IT-Sicherheitsvorfällen zwischen den Computer Emergency Response
Teams (CERTs) von Bund und Ländern sicherstellt. Für die Wahlbehörden in den
Ländern wurde ein Webinar-Programm im Dezember 2024 / Januar 2025 durchge-
führt. Hierbei wurde der Schwerpunkt auf die Informationen zu den Meldewegen
selbst, die Umsetzung des BSI IT-Grundschutzprofil Schnellmeldung in den Ländern
mit den entsprechenden Meldewegen, sowie der Sensibilisierung der Zielgruppe ge-
legt.

Die auf Bundesebene für die Bundestagswahl eingesetzte Software wurde vom ex-
ternen Dienstleister „Votegroup GmbH“ für die Bundeswahlleiterin entwickelt. Die
Bundeswahlleiterin geht sensibel mit den ihr vorliegenden Informationen um. Die
Herausgabe sicherheitsrelevanter Informationen und Hintergründe muss daher je-
weils einzelfallbasiert entschieden werden. Als besonders schützenswert eingestufte
Informationen werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Die Bundeswahlleiterin
wird auch zukünftig faktenbasiert prüfen, wie angesichts der hohen, auch sicher-
heitskritischen Relevanz mit dem Quellcode der auf Bundesebene eingesetzten Soft-
ware für bundesweite Wahlen umzugehen ist. Die Sitzverteilungsberechnung lässt
sich im Internetangebot der Bundeswahlleiterin nachvollziehen. Die Sitzberechnung
der Bundestagswahl 2025 wird nach Vorliegen des vorläufigen und endgültigen Er-
gebnisses zur Nachvollziehung der Berechnung veröffentlicht, siehe hier vergleichs-
weise die Berechnung zur BTW2021: https://www.bundeswahlleite-
rin.de/dam/jcr/bf33c285-ee92-455a-a9c3-8d4e3a1ee4b4/btw21_sitzberechnung.pdf.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Frage:

Auf welchen Plattformen wie z. B. OpenCode und GitHub wurden die laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 20/12484 durch den Bund als Open Source beauftragten Software-Entwicklungen bisher veröffentlicht (bitte jeweils die Anzahl je Plattform nennen, ggf. nur Anzahl für OpenCode, GitHub und „Sonstige“ nennen), und was sind die fünf häufigsten Gründe, weshalb bei den übrigen als Open Source Software entwickelten Lösungen keine Veröffentlichung des Quellcodes auf OpenCode bzw. auf anderen öffentlich zugänglichen Plattformen erfolgte (bitte nach OpenCode und anderen Plattformen unterscheiden)?

Antwort der Bundesregierung vom 31.01.2025:

Im Folgenden wird die Verteilung der durch den Bund als Open Source beauftragten und veröffentlichten Software-Entwicklungen auf verschiedenen Plattformen dargestellt. Die Übersicht zeigt die Anzahl der Veröffentlichungen auf den Plattformen OpenCode, GitHub sowie weiteren Plattformen, die als „Sonstige“ zusammengefasst wurden. Es erfolgten insgesamt Rückmeldungen zu 144 durch den Bund als Open Source beauftragten Software-Entwicklungen (Anmerkung: Die Anzahl der bei dieser Schriftlichen Fragen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zurückgemeldeten Projekte ist wesentlich geringer als die der Bundestagsdrucksache 20/12484, Frage 57.

Dies hat den Grund, dass eine Behörde bei der damaligen Anfrage jeden einzelnen Wartungs- und Entwicklungsauftrag separat benannt hatte, welche allerdings lediglich auf drei Projekte entfallen, die eine Neuentwicklung zum Inhalt haben. Die übrigen Aufträge dienten der Wartung und Pflege vorhandener Anwendungen.

PlattformOpenCodeGitHubSonstige
Anzahl der
veröffentlichten
Software-Entwicklungen
144710

Die fünf häufigsten Gründe für eine Nichtveröffentlichung des Quellcodes, unterschieden nach OpenCode und anderen Plattformen, lauten wie folgt (enthält Mehrfachnennungen):


Gründe für Nichtveröffentlichung auf Open Code:

  1. Verarbeitung sicherheitsrelevanter Aspekte und / oder sensibler Informationen
  2. Anwendung zu behördenspezifisch, fehlender Mehrwert für die Allgemeinheit
  3. Projekt befindet sich noch im Entwicklungsstadium
  4. Fehlende behördenspezifische Veröffentlichungsregelungen
  5. Fehlende Lizenzen / Urheberrechte für den Code oder einzelne Komponenten

Gründe für Nichtveröffentlichung auf anderen Plattformen:

  1. Verarbeitung sicherheitsrelevanter Aspekte und / oder sensibler Informationen
  2. Anwendung zu behördenspezifisch, fehlender Mehrwert für die Allgemeinheit
  3. Projekt befindet sich noch im Entwicklungsstadium
  4. Fehlende behördenspezifische Veröffentlichungsregelungen
  5. Fehlende Lizenzen / Urheberrechte für den Code oder einzelne Komponenten

Antwortschreiben der Bundesregierung im Original:

Meine in Bezug genommene Schriftliche Frage:

https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2024/08/meine-schriftliche-frage-zum-anteil-von-open-source-an-entwicklungsauftraegen-fuer-software/

Frage

Wie definiert die amtierende Bundesregierung Digitale Souveränität und welche Maßnahmen/Projekte sind diesbezüglich in Planung/Umsetzung (gegebenenfalls bitte nach den fünf größten
Maßnahmen/Projekten jeweils tabellarisch nach Partner/Stakeholder, Kurzbeschreibung d. Projekts, beteiligtes Bundesministerium, inkl. Bundeskanzleramt und nachgeordnete Behörden, Förderhöhe sowie -zeitraum aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 20/456 Frage 7)

Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 17. Januar 2022

„Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit sowohl von Individuen als auch der Gesellschaft, die digitale Transformation – mit Blick auf Hardware, Software, Services, sowie Kompetenzen – selbstbestimmt zu gestalten. Digital souverän zu sein bedeutet im Rahmen des geltenden Rechtes, souverän zu entscheiden, in welchen Bereichen Unabhängigkeit erwünscht oder notwendig ist.“ (Datenstrategie der Bundesregierung, 2021). Drucksache 20/456 – 8 – Deutscher Bundestag – 20.

Gutachten zur Digitalisierung + zum Stand des Internets in Deutschland (Digitalausschuss 09.06.2021)

Auf der Tagesordnung des Digitalausschusses vom 09. Juni 2021 standen vor allem drei Gutachten, eines drehte sich um Forschungsfragen (darauf gehe ich nicht weiter ein), ein weiteres um den Stand der Digitalisierung in Zeiten der Pandemie von einem Wissenschaftsbeirat des BMWi und ein Drittes stammt aus der Feder der UNESCO, die den Stand des Internets mit Bezug auf die Menschenrechte in Deutschland nach standardisierten Kriterien angesehen hatte. 

Bildungslücken und mangelnde digitale Infrastruktur stellten (wenig überraschend) beide Gutachten fest. Das BMWi Gutachten konstatierte Menschen ohne Erwerbstätigkeit und denen mit weniger Einkommen einen schlechteren Zugang zum Internet, äußerte sich auch zum Stand der Verwaltungsdigitalisierung und schob (leider) auch dem Datenschutz eine (Teil-) Schuld an mangelnder Pandemiebekämpfung in die Schuhe. 

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#DialogDigital mit Katja Kipping: Wandel der Arbeitswelt und gemeinwohlorientierte Digitalisierung

Für die 3. Ausgabe meines „Dialog Digital“ hatte ich einen besonderen Gast, auf den ich mich schon lange gefreut hatte: Katja Kipping, die mehr als 8 Jahre unsere Parteivorsitzende war und außerdem sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag ist. Wir teilen die Überzeugung, dass es in Zukunft ein bedingungsloses Grundeinkommen braucht und so ist es kein Wunder, dass wir in unserem Gespräch über den Wandel der Arbeitswelt durch die Digitalisierung sprachen, darüber wie sich soziale Sicherungssysteme verändern müssen, aber auch, wie man allgemein Zukunft gemeinwohlorientierter gestalten kann, wie überhaupt eine Digitalisierung “von Links” aussieht, also z.B. welche Rolle Teilhabe und Daseinsvorsorge dabei spielen, wie schädlich digitale Monopole wirken, wie Smart Cities im Sinne der Bürger:innen entwickelt werden könnten, wie man in Zeiten des Umbruchs Bildung lebenslang ermöglicht und sozial absichert und warum wir eine ganze Reihe Mechanismen brauchen (ja, auch Umverteilung von Vermögen, Profiten und Arbeitszeit), um die digitale Revolution mit einer sozialen Revolution zu verknüpfen.

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Technische Plattform von Corona-App schon entschieden und Quarantäne-App geplant (22.04.2020)

Am 22.4.2020 tagte zum ersten Mal in der Geschichte des Bundestages ein Ausschuss komplett digital, das war nicht so ganz einfach, denn der dafür von der Bundestags-IT beschaffte Dienst WebEx von Cisco funktionierte leider null. Aber in diesem Blogpost soll es nicht um die teils absurden, teils lustigen Kinderkrankheiten eines sich mit der Brechstange digitalisierenden Bundestages gehen (im ADA sind wir dafür gern und mit guter Laune Versuchskaninchen gewesen – wer, wenn nicht wir, kann da voran gehen?), sondern um die Contact Tracing App / Corona-App, die unser Hauptthema im Ausschuss war.

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