Meine Frage:

„Sind der Bundesregierung Berichte von Nutzern im Internet darüber bekannt (https://key.matiq.com/info/blog/dubious_credit_check), dass bei der Buchung eines Deutschlandtickets durch Privatpersonen mit Bezahlung im geforderten Lastschriftverfahren die Nutzenden zur Eingabe ihres Onlinebanking-Passworts auf Webseiten Dritter aufgefordert werden, obwohl diese Verfahrensweise den BSI-Empfehlungen zum Phishing-Schutz widerspricht, nämlich derartig vertrauliche Informationen nur in der jeweils üblichen Weise also etwa auf der Online-Banking-Website selbst einzugeben, nicht jedoch auf irgendwelchen Webseiten Dritter (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/Spam-Phishing-Co/Passwortdiebstahl-durch-Phishing/Schutz-gegen-Phishing/schutz-gegen-phishing_node.html), und plant die Bundesregierung, bundesweit garantierte Alternativen zum Abo-Modell (beispielweise eine Monatskarte) anzuregen, die aufgrund der vollständigen Bezahlung beim Kauf keiner Bonitätsprüfung, so aber nach den genannten Berichten bisher, bedürfen, um eine Nutzung des Tickets auch durch Personen mit schlechterer Bonität zu ermöglichen?“

Antwort der Bundesregierung:

„Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Einzelfälle im Sinne der Fragestellung vor.

Das Deutschlandticket wird von den Ländern umgesetzt, der Bund unterstützt die Länder bei der Finanzierung. Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Die Verkehrsunternehmen entscheiden eigenständig über die Vorgaben zur Identifizierung des Kunden beim Abschluss von Abonnements und über eine mögliche Bonitätsprüfung. Eine Zuständigkeit des Bundes ist hier nicht gegeben.“

Antwort im PDF:

Meine Frage:

„Wie begründet die Bundesregierung angesichts der anhaltend hohen Gefährdungslage im Cybersicherheitsbereich die Zurückstellung von mindestens elf Maßnahmen der Cybersicherheitsagenda (s. Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf meine Nachfrage im Nachgang zu TOP 4 der 64. Sitzung des Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages am 15. Mai 2024 bzw. www.heise.de/news/Kommentar-zur-Cybersicherheitsagenda-Von-Hochglanzstory-zum-nationalen-Drama-9774726.html), darunter auch die Maßnahme “Etablierung des Grundsatzes ’security by design and by default‘ in der Bundesverwaltung” (bitte jeweils jede zurückgestellte Maßnahme begründen, insbesondere hinsichtlich der genannten Maßnahme “security by design and by default”), und welche Maßnahmen, die sich aktuell noch in Umsetzung befinden, wird die Bundesregierung noch bis zum 31. Dezember 2024 erledigen können?“

Antwort der Bundesregierung:

„Die Umsetzung der Cybersicherheitsagenda behält für das Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) hohe Priorität. Viele Maßnahmen der Cybersicherheitsa-
genda befinden sich in Umsetzung oder sind bereits umgesetzt. Auch bei den zu-
rückgestellten Maßnahmen sind teilweise bereits Umsetzungsschritte erfolgt. Das
BMI tritt für eine weitere Stärkung der Ressourcen in diesem Bereich ein, um die Cy-
bersicherheit, insbesondere durch eine schnellere und umfassendere Umsetzung der
Cybersicherheitsagenda, zu erhöhen.


Zu den zurückgestellten sowie die in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird
folgendes mitgeteilt:
a) (2.9) Ausbau der Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbe-
reich (ZITiS) als zentraler Dienstleister für die Sicherheitsbehörden sowie
Auf- und Ausbau eigener nationaler Entwicklungsfähigkeiten und Bewer-
tungskompetenzen bei der ZITiS und
b) (3.11) Konsequenter Ausbau der ZITiS, um digitale Ermittlungswerkzeuge
für die Sicherheitsbehörden zur Stärkung der Auswerte- und

Analysefähigkeiten im Kampf gegen Cybercrime zu entwickeln.
Der Auf- und Ausbau eigener nationaler Entwicklungsfähigkeiten und Be-
wertungskompetenzen bei der ZITiS (2.9) sowie die Stärkung der Auswerte-
und Analysefähigkeiten im Kampf gegen Cybercrime (3.11) erfolgt im Rah-
men der verfügbaren Ressourcen.
Zurückgestellt werden jene Aktivitäten, die eine umfangreiche Ressourcen-
verstärkung (Stellen, Sachmittel und Personal) erfordern, welche sich in An-
betracht der angespannten Haushaltslage auch nicht durch Umpriorisierun-
gen in angemessenen Rahmen abbilden lassen.
Die Maßnahmen 2.9 und 3.11 sind als auf Dauer angelegte Zielsetzung zu
verstehen, weshalb eine abschließende Umsetzung in 2024 nicht zu erwar-
ten ist.
c) (3.1) Ausbau der zentralen Kompetenz- und Service-Dienstleistungen des
Bundeskriminalamtes (BKA) zur Bekämpfung von Cybercrime.
Der Ausbau der zentralen Kompetenz- und Service-Dienstleistungen des
BKA wurde bereits begonnen. Die Weiterführung der Maßnahme erfolgt im
Rahmen der verfügbaren Finanz- und Personalressourcen.
d) (4.1) Stärkere gesetzliche Verankerung der Informationssicherheit und Um-
setzung eines Verstärkungsprogramms für die Cybersicherheit des Bundes
mit der Einrichtung eines Chief Information Security Officers für den Bund
(CISO BUND) und eines Kompetenzzentrums zur operativen Sicherheitsbe-
ratung des Bundes.
Die Einrichtung der Rolle des CISO Bund und die gesetzliche Verankerung
der Rolle der Informationssicherheitsbeauftragten sind im Rahmen des NIS-
2-Umsetzungs-und-Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) ge-
plant und könnten daher in Abhängigkeit des Gesetzgebungsverfahrens ab-
geschlossen werden. Nur mit zusätzlichen Haushaltsmitteln wäre darüber
hinaus der Aufbau eines Kompetenzzentrums zur operativen Sicherheitsbe-
ratung des Bundes möglich.
e) (4.2) Etablierung des Grundsatzes „security by design and by default“ in der
Bundesverwaltung
Seit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 2021 müssen die Stellen
des Bundes gem. § 8 Abs. 4 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSIG) „bei der Planung und Umsetzung von we-
sentlichen Digitalisierungsvorhaben des Bundes“ das Bundesamt für Si-
cherheit in der Informationstechnik (BSI) frühzeitig beteiligen und ihm Gele-
genheit zur Stellungnahme geben. So werden Sicherheitsanforderungen di-
rekt von Anfang an bei der Digitalisierung mitgedacht (Security-by-Design).
Verantwortlich für ist hierfür im BSI die Sicherheitsberatung Bund..

f) (4.4) Investition in Quantencomputing beim BSI zur Gewährleistung der si-
cheren Regierungskommunikation
Investitionen in Quantencomputing beim BSI zur Gewährleistung der siche-
ren Regierungskommunikation wären mit zusätzlichen Haushalsmitteln
möglich.
g) (5.1) Förderung von Investitionen für Cyber-Resilienz-Maßnahmen in kleine
und mittlere Unternehmen (KMU), die dem KRITIS-Sektor angehören
h) (5.2) Einrichtung von Awareness und Cyber-Resilienz-Projekten, die vom
BSI und von externen Dienstleistern angeboten werden
Für die Maßnahmen 5.1 und 5.2 stehen keine ausreichenden Haushaltsmit-
tel zur Verfügung.
i) (6.2) Konzeption und initialer Aufbau eines zivilen Cyberabwehrsystems
(ZCAS)
Die Maßnahme baut auf der Maßnahme 6.1, Aufbau eines BSI Information
Sharing Portals (BISP) auf und kann nach deren Umsetzung starten.
j) (8.1) Modernisierung der Weitverkehrsnetze gemäß der „Netzstrategie 2030
für die öffentliche Verwaltung“
Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung. Im Jahr 2024 erfolgt im Rah-
men des IPv6 Programm des Bundes die weitere Umsetzung zur Moderni-
sierung innerhalb der Netze des Bundes (NdB). Diese soll bis Ende 2024
den Datenaustausch mit dem neuen Protokoll IPv6 zwischen ersten Behör-
den und dem Informations-Technik-Zentrum des Bundes (ITZ-Bund) ermög-
lichen.
k) (8.5) Erweiterung des Digitalfunknetzes für die Behörden und Organisatio-
nen mit Sicherheitsaufgaben (Datenkommunikation)
Die Maßnahme 8.5 umfasst die Frage, wie ein hochsicheres, hochverfügba-
res modernes Breitbandnetz die bisherige TETRA-Technik künftig ersetzen
kann, um eine zeitgemäße breitbandige Datenkommunikation zu ermögli-
chen. Hierfür sind weitere Abstimmungen zwischen Bund und Ländern er-
forderlich, um ein bundesweit einheitliches und wirtschaftliches Vorgehen
zu gewährleisten. Der Bund ist hierzu mit den Ländern im ständigen Aus-
tausch. Die Maßnahme ist insofern als zurückgestellt bezeichnet, um den
Eindruck zu vermeiden, der Bund würde von einem abgestimmten, gemein-
samen Vorgehen aller Beteiligten Abstand nehmen wollen.
l) Die weiteren in Umsetzung befindlichen Maßnahmen sind wegen fehlender
notwendiger grundgesetzlicher und einfachgesetzlicher Änderungen sowie
unzureichender Mittel und Stellen bis Ende 2024 nicht abzuschließen.“

Antwort der Bundesregierung als PDF:

Zum Dritten Mal nach 2022 und 2023 befragte die Gruppe DIE LINKE im Bundestag die Bundesregierung nach dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bund und zur Förderung von KI. Aus der Antwort der Ampel zur diesjährigen Kleinen Anfrage ergibt sich ein starker Zuwachs der KI-Anwendungen sowie immense verfügbare finanzielle Mittel in Höhe von über 2,5 Milliarden Euro für KI-Vorhaben bei gleichzeitig fehlenden Supportstrukturen, mangelnden Kompetenzen, Standards und verbindlichen Prozessen, obwohl alles dies seit Jahren angekündigt wurde. Auch Ankündigungen der Ampel zur Nachhaltigkeit beim Einsatz von KI wurden flächendeckend nicht eingehalten.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Gruppe DIE LINKE im Bundestag:

Weiterlesen

Meine Frage:

„Wie viele Antrage auf finanzielle Unterstutzung wegen sexualisierter Gewalt („Missbrauch“) in Institutionen gingen seit Einrichtung des Erganzenden Hilfesystems im institutionellen Bereich ein (bitte differenzieren nach Personen, die als Minderjahrige in westdeutschen Institutionen sexualisierte Gewalt erlitten, and Personen, die als Kinder in ostdeutschen Institutionen Opfer solcher Gewalttaten wurden and die Zahl der jeweils
abgelehnten Antrage angeben), and wie wird ein Ausgleich dafiir geschaffen, dass ostdeutsche minderjahrige Opfer strukturell gegeniiber westdeutschen minderjahrigen Opfern benachteiligt werden, nur weil die Institutionen der DDR, in denen sie Gewalt erlitten haben, nicht mehr existieren?“

Antwort der Bundesregierung:

„Antrage an das Erganzende Hilfesystem (EHS) – institutioneller Bereich konnen bearbeitet werden, sofern eine Vereinbarung mit der Institution besteht, in der die sexualisierte Gewalt stattgefunden hat. Vereinbarungen bestehen mit staatlichen and nichtstaatlichen Institutionen. Die nicht-staatlichen Institutionen (z. B. Deutscher Olympischer Sportbund, , Evangelische Kirche, Deutsche Ordensobernkonferenz) übernehmen Verantwortung fur Taten, die in westdeutschen and ostdeutschen Institutionen (vor deco 3.Oktober 1990: Institutionen auf deco Gebiet der DDR) stattgefunden haben.

Seit der Grundung des EHS zum 1. Mai 2013 haben 1.268 Betroffene einen Antrag gestellt, der einer Institution zugeordnet werden konnte. Bei 336 Taten wurde dabei sexualisierte Gewalt in einer staatlichen Institution angegeben. Davon haben 203 Taten in einer westdeutschen Institution stattgefunden. Bei 137 dieser Taten war die Bearbeitung des Antrages moglich, da eine Vereinbarung mit der betreffenden Institution vorlag.
In 36 Fallen erging eine Ablehnung.133 Taten haben in ostdeutschen Institutionen stattgefunden, davon 79 in DDR-Institutionen. Bei 50 (DDR: 12) dieser Taten war die Bearbeitung moglich, da eine Vereinbarung mit der betreffenden Institution vorlag. In 10 (DDR: 2) Fallen erging eine Ablehnung.

Das Land Berlin and der Freistaat Thuringen ubernehmen bzw. ubernahmen als staatliche Institutionen auch Verantwortung fur Taten, die vor dem 3.Oktober 1990 auf ihrem Gebiet begangen wurden. Berlin ist seit Beginn des EHS (01.05.2013) an dem Hilfesystem beteiligt. Die Vereinbarung mit dem Bund zur Beteiligung des Landes Berlin am EHS wurde erst zu Beginn dieses Jahres bis zum 31.12.2027 verlangert. Der Freistaat Thuringen hat sich in der Zeit vom 01.05.2013 bis 31.08.2016 am EHS beteiligt and dabei auch Verantwortung fur Taten ubernommen, die in der ehemaligen DDR geschehen sind.“

Antwort im Original:

Meine Frage:

„Welche Maßnahmen oder sonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierung seit Verabschiedung ihrer Digitalstrategie im August 2022 als Teil der dort unter Kapitel 4.1. (s. dort “Schutz und Kompetenz im digitalen Raum”) beschriebenen “feministische Digitalpolitik” geplant, unternommen und/oder durchgeführt (bitte Maßnahme/Aktivität beschreiben und gegebenenfalls zugeordnete Haushaltsressourcen nennen), und warum enthält der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade (vgl. S. 8 im Dokument: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/nationaler-fahrplan-zur-digitalen-dekade.pdf?) keinerlei jährliche Zielzahlen für die bis 2030 angestrebte Erhöhung sowohl der Anzahl der IKT-Fachkräfte/IKT-Absolventinnen und -Absolventen insgesamt als auch des Frauenanteils an ITK-Fachkräften (bitte auf alle Aspekte eingehen, also insbesondere auch auf den Frauenanteil), um einen Deutschland angemessenen Anteil am EU Gesamtziel von 20 Millionen ITK Fachkräften zu erreichen (vgl. Statista-Übersicht zum Anteil Deutschlands an der Gesamtbevölkerung der EU von 18,8% https://de.statista.com/statistik/daten/studie/348929/umfrage/anteile-der-mitgliedsstaaten-an-der-gesamtbevoelkerung-der-eu/#:~:text=Ohne%20die%20EU%2DBeitrittskandidaten%20macht,Europäischen%20Union%20im%20Jahr%202023.) oder zumindest zum Erreichen des EU-Ziels von über 15 Millionen ITK-Fachkräften bis 2030 als bevölkerungsreichstes Mitgliedsland der EU mehr als den Wert Null beizutragen?“

Antwort der Bundesregierung:

„Nachfolgend sind die Maßnahmen im Sinne der Fragestellung aufge-führt:

Der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade formuliert als nationalenZielwert, eine Steigerung der Zahl der IKT-Fachkräfte sowie des Anteilsvon Frauen im Vergleich zu 2022 zu erreichen. Laufende Maßnahmen,wie der MINT-Aktionsplan 2.0 (BMBF), die durch die Förderung der au-ßerschulischen MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen u. a. zurStärkung von Ausbildung und Beschäftigung im IKT-Bereich beitragenund Maßnahmenschwerpunkte für weibliche Zielgruppen umfassen,sind nicht auf einzelne Berufsgruppen zugeschnitten, sondern breit ge-fasst und auf langfristige Wirkung ausgelegt. Die Zahl erwerbstätigerIKT-Fachkräfte ist zudem von der wirtschaftlichen und demografischenEntwicklung abhängig.“

Antwortschreiben der Bundesregierung als PDF:

Meine Frage:

„Welche konkreten Inhalte bzw. Ergebnisse enthält der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung gem. § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik fertiggestellte (technische) Prüfbericht zu sicherheitsrelevanten Komponenten im 5G-Netz, der laut Eigenaussage der BSI-Präsidentin Claudia Plattner im Interview der Jung & Naiv-Folge 686 (https://www.youtube.com/watch?v=MkjQcT_eI_E) bereits an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übermittelt wurde, und weshalb war dieser der Leistungsebene des BMI zum Zeitpunkt der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2024, vertreten durch den Staatssekretär Dr. Markus Richter, nicht bekannt (bitte in der Antwort auch das Datum nennen, an dem der Bericht dem BMI übergeben wurde)?“

Antwort der Bundesregierung:

„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) prüft aktuell nach § 9b Absatz

4 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSIG) den Einsatz von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller in den deutschen öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen. Das BSI ist in die Prüfungen des BMI eingebunden und berichtet regelmäßig an das BMI. Das BSI unterrichtet in diesem Zusammenhang insbesondere über potentielle Risiken, die von einzelnen in den betreffenden 5G-Netzen verbauten Komponenten ausgehen. Einen singulären Bericht zu einem Prüfergebnis des BSI gibt es nicht. Die Einschätzungen des BSI fließen in die Gesamtbewertung des BMI ein und sind auch Herrn Staatssekretär Dr. Richter bekannt. In diesem Sinne hat er am 12. Juni 2024 in der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages berichtet.“

Antwort im Original:

In 2023 machte die Unternehmensübernahme von VMWare durch Broadcom Schlagzeilen, da VMWare Produkte u.a. bei sogenannten Virtualisierungen und Clouddiensten den Markt dominieren und Broadcom bei früheren Übernahmen durch radikale Veränderungen von Lizenzmodellen und Preisstrukturen zu Lasten der Kunden auffiel und dabei vorhandene Abhängigkeiten gnadenlos ausnutzte. Auch die Bundes-IT hängt stark von VMWare Produkten ab und ist potenziell erheblichen Preiserhöhungen unterworfen. Trotzdem vergab der Bund noch im Herbst 2023 Rahmenverträge im Volumen von 600 Mio Euro für VMWare-Produkte. Eine Kleine Anfrage der Gruppe DIE LINKE im Bundestag deckte auf, dass die Bundesregierung nicht einmal eine Risikobewertung vorgenommen hat, dass die Abhängigkeiten wie vermutet enorm sind, dabei Detailinformationen wegen potenzieller Staatswohlgefährdung eingestuft wurden, einschließlich der Folgekosten für den Bund.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

„Die Bundesregierung verspricht immer wieder mehr Digitale Souveränität, aber tut weiterhin viel zu wenig, um dieses Versprechen in die Realität umzusetzen. Das rächt sich auch im Fall der einseitigen Abhängigkeit von VMWare-Produkten, für die allein von Nov. 2019 bis Mai 2024 Lizenzen im Wert von 460 Mio € vom Bund bezogen wurden. Der Bund ruht sich darauf aus, dass er Lizenzen über Rahmenverträge mit Dritten bezieht und diese noch bis zu drei Jahre Laufzeit haben, so dass die enormen Preissteigerungen erst mit Zeitverzug bei der IT des Bundes ankommen. Aber eine entscheidende Software in einem Gesamtsystem, wie z.B. in vielen der über 180 Rechenzentren des Bundes, kann man nicht von heute auf morgen austauschen. Dazu braucht es zuerst eine Gesamtrisikobewertung und darauf aufbauend eine Exitstrategie. In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung zu, dass es beides bisher nicht gibt.

Kurzfristig sieht sie keinerlei Handlungsbedarf, nicht einmal ein Vergabestopp wird erwähnt. Für die Gesamtwirtschaft rechnet die Bundesregierung allerdings direkt mit Einschränkungen der Zuverlässigkeit des IT-Betriebs durch auslaufende Updates, sowie mit Kostensteigerungen. Der Fall “VMware” zeigt tatsächlich sehr anschaulich, wie ein Lock-in-Effekt funktioniert, denn viele VMware-Kunden können gar nicht zu Alternativen wechseln, weil ein Umstieg zu komplex oder technisch auf absehbare Zeit nicht machbar ist. Diese Kunden müssen in den sauren Apfel willkürlicher Preiserhöhungen beißen, was besonders kleine- und mittlere Unternehmen in finanzielle Schieflage bringen kann. Aber auf drei Jahren sicherer Konditionen kann sich der Bund nicht ausruhen.

Aktuell fehlt jedoch ohnehin jeglicher Überblick, denn von den öffentlich breit diskutierten Problemen wie dem Zwang zum Umstieg von on-premise Lösungen auf Cloud-Lösungen und von Einzel- auf (in vielen Fällen erheblich teurere und oft unnötige) Bündellizenzen oder den negativen Auswirkungen beim Zwangsumstieg auf Abo-Modelle und von gestoppten Wartungsverträgen, die zu erheblichen IT-Sicherheitsrisiken führen, hat die Bundesregierung nach ihrer Aussage bisher nichts mitbekommen.

Die Folgen des schlechten Risikomanagements sollen offenbar nicht öffentlich werden, denn wichtige Teile ihrer Antwort stellte sie nur in nichtöffentlichen Dokumenten bereit, wozu auch meine Frage zu erwarteten Kostensteigerungen gehört, die mit Verweis auf eine mögliche Staatswohlgefährdung zur Verschlusssache erklärt wurden.

Vor allem aber muss die Bundesregierung endlich ihr Bekenntnis zur digitalen Souveränität auch leben und dazu gehört eine angemessene Ausstattung des Zentrums für Digitale Souveränität, damit es seine Aufgabe, Open Source Alternativen für den Bund bereitzustellen, auch erfüllen kann. Statt immer wieder Milliardenschwere Rahmenverträge mit den immer gleichen großen US-Konzernen abzuschließen, sollte der Bund konsequent das Ökosystem für Open Source Produkte weiterentwickeln und wo immer es diese Möglichkeit gibt, leistungsfähige Open Source Lösungen einsetzen. Dies gilt insbesondere für den anstehenden Wechsel hin zu einer Cloud-basierten Bundes-IT. Denn wenn nicht endlich ein konsequentes Umdenken im Sinne einer tatsächlichen digitalen Souveränität und damit auch im Sinne des Gemeinwohls stattfindet, bleibt die unabhängige, hoheitliche und sichere Digitalisierung der Verwaltung unerreichbar.“

Weiterführende Links:

Meine Frage:

„Aus welchem Grund verzögert der Bund die Beteiligung interessierter Bundesländer
an der Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS)
GmbH (https://netzpolitik.org/2024/opendesk-wie-das-bmi-den-souveraenen-arbeits-
platzauf-die-lange-bank-schiebt/), und wann ist tatsächlich mit der Umsetzung der
geplanten Beteiligung der Bundesländer an ZenDiS zu rechnen (bitte ausführlich be-
gründen, warum trotz Bereitwilligkeit einiger Länder und seit Monaten vorliegenden
unterschriftsreifen Unterlagen bisher keine Beteiligung zustande kam und welches
Ressort die Verzögerung ursächlich zu verantworten hat)?“

Antwort der Bundesregierung:

„Zum Beitritt der Länder als Gesellschafter zur ZenDiS GmbH ist ein Antrag nach § 65
Bundeshaushaltsordnung (BHO) beim Bundesministerium der Finanzen erforderlich.
Der Bundesrechnungshof ist zu beteiligen. Dieser Antrag wird aktuell unter Berück-
sichtigung der Anforderungen der BHO und des Vergaberechts vorbereitet und soll
zeitnah dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesrechnungshof
(BRH) übermittelt werden. Erst nach Zustimmung des BMF können unterschriftsreife
Unterlagen erstellt werden.
Die eingetretene Verzögerung ist nicht durch ein Ressort zu verantworten, sondern
der Komplexität der Anforderungen geschuldet, die sich aus der BHO und dem
Vergaberecht ergeben.“

Antwort im Original:

Meine Frage:

„Mit welchen Meilensteinen und jeweils welchen Ressourcen soll die Umsetzung des laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu errichtende “Zentrum für Legistik” erfolgen (bitte Beginn der Umsetzung, Meilensteine und Zeitraum des geplanten Arbeitsbeginns des Zentrums angeben), und wie ist beziehungsweise soll die Governance dieses Zentrums organisiert werden (unter anderem Organisation der Federführung, Art der Rechtsform, neue Behörde oder nicht)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beschäftigt sich derzeit damit, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Zentrum für Legistik zu errichten. Es soll diepraxisnahe Qualifizierung in zeitgemäßer Rechtssetzung fördern.Hierzu gehören neben Fach- und Rechtskenntnissen insbesondere auch spezifische Kompetenzen im Bereich der Rechtssprache sowie moderne Arbeitsmethoden. Bisherwurden hierzu zwei Online-Kurse entwickelt, von denen ein Angebot auch öffentlich verfügbar ist (https://www.ondea.de/DE/ZfL/ZfL_node.html). Seit Ende 2023 arbeitet das Zentrum zusammen mit der PD – Berater der Öffentlichen Hand

Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem Projekt zu Daten und Digitalen Werkzeugen im Gesetzgebungsverfahren, um das Angebot des BMJ insbesondere im Hinblick auf die effektivere Nutzung von Daten, deren Analyse und Visualisierung in der Rechtsetzung
weiterzuentwickeln, indem entsprechende Kompetenzen von Legistinnen und Legisten gefördert und geeignete Werkzeuge bereitgestellt werden. Derzeit testet das Zentrum ein Vorgehensmodell für die konzeptionelle Frühphase der Rechtsetzung mit Legistinnen und
Legisten im BMJ; eine Einbeziehung von Mitarbeitenden aus weiteren Ressorts ist beabsichtigt.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Welche konkreten Initiativen oder (gesetzgeberischen) Handlungsmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Bedrohung der Demokratie durch Desinformationen z.B. im Umfeld von Wahlen zu adressieren, insbesondere in Bezug auf derartige Inhalte, die mittels KI-Anwendungen (KI = Künstliche Intelligenz) erstellt wurden, und welche Rolle spielen unabhängige Medien und Fact-Checking-Organisationen in den Regierungsstrategien zur Bekämpfung von KI-generierter Desinformation (bitte auch darauf eingehen, inwiefern diese gegebenenfalls unterstützt werden)?“

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:

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