Frage: Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind derzeit besetzt, wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien inklusive den dazu nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)? (Schriftliche Frage, Drucksache 19/26785)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 7. Februar 2020:

Vorbemerkung der Bundesregierung Gemäß der Fragestellung waren sämtliche Personen zu erfassen, die mit IT-Sicherheit inklusive IT-Sicherheitsmanagement befasst sind und nicht nur diejenigen, die die IT-Sicherheit der jeweiligen Behörde verantworten. Die Angaben zu den Personalstellen erfolgt auf Basis der sog. Funktionen-Ausstattung, welche mit Planstellen (für Beamte) und Stellen (für Tarifbeschäftigte) unterlegt ist. Die von den Bundesministerien gemeldeten Angaben sind sehr heterogen. Dies ist zum einen auf die deutlichen Größenunterschiede der nachgeordneten Bereiche zu-rückzuführen. Zum anderen wurden neben Funktionen für die Querschnittsaufgabe „IT-Sicherheit“ für die jeweilige Behörde bei bestimmten Ressorts auch fachspezifische Ressortzuständigkeiten im Bereich IT-Sicherheit erfasst. Hier kommt dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit seiner Abteilung für Cyber- und Informationssicherheit (CI) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als nachgeordnete Fachbehörde für Informationssicherheit eine besondere Bedeutung zu. Seitens BMI werden daher sämtliche Beschäftigte der Abteilung CI und des BSI erfasst. Das BSI hat aufgrund seiner wachsenden Bedeutung einen rasanten Stellenaufwuchs zu verzeichnen. Hinsichtlich der Zahl unbesetzter Funktionen im Ressort BMI ist folglich zu beachten, dass für die im Stellenhaushalt 2020 neu ausgewiesenen Stellen insb. des BSI Ausschreibungsverfahren noch ausstehen bzw. erst kürzlich angelaufen sind. Neben dem BMI befinden sich auch andere Ressorts in der Situation, neu ausgebrachte Stellen noch besetzen zu müssen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass eine Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Angaben zur Stellenverteilung, die über die im Verfassungsschutzbericht gern. § 16 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz genannten Strukturdaten hinausgehen, sind – aus Gründen der operativen Sicherheit – nicht angezeigt. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere dessen Analysemethoden stehen. Die erbetenen Auskünfte betreffen wesentliche Strukturelemente des BfV. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung im Bereich IT-Sicherheit, Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden des BfV ziehen. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik nachteilig wäre. Dieses, wenn auch geringfügige, Risiko des Bekanntwerdens im Falle einer eingestuften Beantwortung der Frage kann – auch unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts des parlamentarischen Fragerechts – nicht hingenommen werden.

Antwort

Die in den Bundesministerien inklusive den dazu nachgeordneten Behörden besetzten und unbesetzten Funktionen im Bereich IT-Sicherheit können der nachstehenden Übersicht entnommen werden.

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Niema Movassat, Petra Pau, Petra Sitte, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Durch ein Internet-Protokoll ist festgelegt, wie im Internet Datenpakete verschickt werden. Damit die Pakete an der richtigen Stelle ankommen, braucht jeder Knotenpunkt des Netzwerks eine global eindeutige Adresse, so die Theorie. Knotenpunkte können zum Beispiel Computer sein, Server, welche Webseiten, e-Mail und andere Dienste zur Verfügung stellen oder Router. IPv4 (Internet Protocol Version 4) war die erste weltweit verbreitete Version des Internet Protokolls. Die Anzahl möglicher Adressen ist bei diesem Protokoll auf 4,3 Milliarden begrenzt und kann nicht nachträglich erhöht werden. Bereits seit den 1990er Jahren wird diskutiert, dass der IPv4 Adressraum mit einer zunehmenden Verbreitung des Personal Computers eines Tages zu klein werden würde. Deshalb wurde 1998 von der Internet Engineering Task Force ein Nachfolgeprotokoll entwickelt, das dieses Problem beheben sollte. Deutschland hat mit 120 Millionen vergleichsweise viele IPv4 Adressen. Indien hat beispielsweise, obwohl die Bevölkerung 16 Mal größer ist als die deutsche, nur 40 Millionen Adressen (http://resources.potaroo.net/iso3166/v4cc.html). Wenn jedoch, wie das Protokoll vorsieht, jeder PC, jedes internetfähige Mobiltelefon, jeder Server, Router, Netzwerkdrucker und mittlerweile auch immer mehr Haushaltsgeräte mindestens eine eigene Adresse bekommen sollen, sind 1,5 Adressen pro Person bei weitem nicht ausreichend.

Spätestens seit die IANA (Internet Assigned Numbers Authority) im Februar 2011 den letzten freien Block des IPv4 Adressraums dem RIPE NCC (Réseaux IP Européens Network Coordination Centre), einem der fünf regionalen Internet Registries, zugewiesen hat, wird die Brisanz der Adressknappheit immer deutlicher. Das RIPE Network Coordination Center, welches den europäischen IP-Adressbereich verwaltet, begrenzte im September 2012 die Menge an Adressen, die Mitglieder beziehen können. Am 25. November 2019 wurde der letzte Adressblock verteilt. Folge dieser Entwicklung ist die Entstehung eines sekundären Marktes für IP-Adressen, und eine Wiederverwendung “gebrauchter” IP-Blöcke und damit eine Fragmentierung des globalen Adressraums. Beim weit verbreiteten NAT-Verfahren werden mehrere Knotenpunkte mit einer geteilten IP-Adresse an das Internet angebunden. Sowohl in Haushalten als auch auf Ebene der ISPs (Internet Service Provider) wird diese Technik heute eingesetzt. Dadurch wird ein zentrales Prinzip des Internets, die direkte Kommunikation von Ende zu Ende,  verletzt. All diese Strategien die endgültige Ausschöpfung des IPv4-Adressraums hinauszuzögern bringen vielfältige Probleme der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nachhaltigkeit mit sich. Dennoch verläuft die Umstellung nach wie vor schleppend. Aktuelle Statistiken zeigen, dass weltweit rund ein Viertel der Zugriffe auf Websites wie Google über IPv6 erfolgen.

Der damalige Staatssekretär des BMI, Hans Bernhard Beus, bezeichnete die Umstellung auf IPv6 schon im Mai 2009 als wichtige infrastrukturelle Grundsatzentscheidung. Doch 10 Jahre später, im Juni 2019, scheint nur ein Bruchteil der Dienste des Bundes via IPv6 erreichbar zu sein, wie eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung ergab (Drucksachennummer 19/10897).  In der ebenfalls im Juni 2019 erschienenen Architekturrichtlinie für die IT des Bundes wird gefordert, dass alle Neubeschaffungen mit IPv6 funktionsfähig sein, sowie alle bestehenden Systeme IPv6 fähig gemacht werden müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie definiert die Bundesregierung IPv6-Fähigkeit?
    1. Werden verschiedene Formen der abstrakten IPv6-Fähigkeit oder der tatsächlichen Eignung zum Einsatz mit IPv6 unterschieden?
  2. Wie stellen die Behörden des Bundes fest, dass sämtliche IT-Systeme, Verfahren, Infrastrukturen mit IPv6 und auch ohne IPv4 vollständig funktionsfähig gemäß Architekturvorgabe TNAV-02 für Netze (https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Architekturen-und-Standards/architekturrichtlinie_it_bund_2019.pdf?__blob=publicationFile) sind? [bitte aufschlüsseln nach Behörde]
  3. Wie hoch war der finanzielle und personelle Aufwand, die Funktionsfähigkeit von IT-Systemen, Verfahren und Infrastrukturen des Bundes mit IPv6 zu überprüfen?
  4. Welche Software in der Bundesverwaltung ist bereits jetzt in der Lage, mit IPv6 umzugehen und auf welche Weise wurde jeweils sichergestellt, dass die IPv6-Fähigkeit gegeben ist? [bitte aufschlüsseln nach Software und Fachverfahren und Einsatzort]
  5. Welche durch den Bund oder im Auftrag des Bundes betriebenen Dienste im Internet (Webseiten, Apps, Services, APIs etc.) sind bereits via IPv6 erreichbar, welche nicht? [bitte aufschlüsseln nach Behörde und IP-Adressen]
    1. Welche liegen davon im Adressbereich der LIR (local Internet Registry) des Bundes, welche davon sind andere Anbieter, z.B. CDNs.
  6. Welche Software in der Bundesverwaltung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage, mit IPv6 umzugehen? [bitte aufschlüsseln nach Software und Fachverfahren und Einsatzort]
  7. Welche Hardware im Besitz oder Eigentum des Bundes ist derzeit noch nicht IPv6-fähig? [bitte aufschlüsseln nach Behörde]
  8. Welche Systeme in Behörden des Bundes sind derzeit noch nicht IPv6-fähig? [bitte aufschlüsseln nach Behörde und Einsatzort]
  9. Welche Infrastrukturen, die durch den Bund oder im Auftrage des Bundes betrieben werden, sind derzeit noch nicht IPv6-fähig?
  10. Für welche IT-Systeme wurde festgestellt, dass eine Fortführung mit IPv4 aus Bestandsschutzgründen nötig ist? [Bitte aufschlüsseln nach System und Behörde]
  11. Kann die Bundesregierung ein Datum benennen, an dem flächendeckend oder mit Ausnahme von bestandsgeschützten IT-Systemen kein IPv4 mehr in der Bundesverwaltung zum Einsatz kommen soll?
    1. Welche Methoden wie beispielsweise Lifecycle Management setzt die Bundesregierung ein, um dieses Ziel von IPv6-only zu einem konkreten Zeitpunkt zu erreichen?
    2. Bezieht sich das Ziel IPv6-only lediglich auf Perimeter?
  12. Für welche IT-Systeme existiert ein Migrationskonzept auf IPv6? [Bitte aufschlüsseln nach IT-System und Behörde]
  13. Gibt es derzeit Bereiche in der Verwaltung, die Probleme haben, weil es an IPv4-Adressen mangelt?
  14. Wer ist für die Durchsetzung der IT-Architekturrichtlinie und die darin enthaltene TNAV-02 zu IPv6 zuständig?
  15. Welche Vorteile – neben dem größeren Adressbereich – gibt es aus Sicht der Bundesregierung, die eine IPv6-Einführung in der öffentlichen Verwaltung sowie den Umstieg auf IPv6 only begründen?
  16. Bei welchen Anlässen und in welchen Gremien hat die Bundesregierung mit Regierungen anderer Staaten über die Einführung und Nutzung von IPv6 gesprochen, mit welchem Ergebnis?
  17. Bei welchen Anlässen und in welchen Gremien hat die Bundesregierung mit Vertreter*innen der Bundesländer über die Einführung und Nutzung von IPv6 gesprochen, mit welchem Ergebnis?
  18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einführung von IPv6 in der Verwaltung und den Behörden anderer EU-Mitgliedsstaaten und in der Europäischen Kommission?
  19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einführung von IPv6 in der Verwaltung und den Behörden der Länder?
  20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einführung von IPv6 in der deutschen Privatwirtschaft, bei Nichtregierungsorganisationen, in Privathaushalten und in Homeoffices?
  21. Wie sieht die Strategie der Bundesregierung zur Migration der Bundesbehörden auf IPv6 aus?
    1. Wann wurde eine solche Strategie erstellt?
    2. Welche zeitlichen Meilensteine gibt es?
    3. Wurden diese Meilensteine in der Vergangenheit verschoben und wenn ja warum?
  22. Mit wem arbeitet die Bundesregierung an einer solchen Strategie?
    1. Gibt es eine externe technische Beratung, und wenn ja, durch wen?
    2. Gibt es eine interne Gruppe die sich mit diesem Thema befasst?
    3. Wie groß ist diese Gruppe und welche Qualifizierungen bringt sie zu diesem Thema ein?
  23. Wie wird die Kompatibilität zwischen einem neuen auf IPv6 basierenden System und Legacy-Systemen von z.B. Landesbehörden sichergestellt?
  24. Wie koordiniert sich die Bundesebene mit den Landesebenen sowie anderen relevanten Ebenen?
  25. Wie viele IT-Systeme wurden seit der Ankündigung von Staatssekretär Bernhard Beus am 14. Mai 2009 über die Unterstützung und den Einsatz von IPv6 in der Bundesverwaltung mit welchen Mitteln beschafft, die kein IPv6 unterstützten?
  26. Wird IPv6 als Anforderung an externe Dienstleister mitgegeben die Angebote für Behörden und andere Institutionen betreiben?
    Welche nicht privaten (RFC1918) IPv4-Adressen und Adressbereiche sind derzeit im Besitz oder in der Verfügungsgewalt welcher Bundesbehörden [bitte aufschlüsseln]?
  27. Welche IPv4-Adressen und Adressbereiche wurden in den letzten 10 Jahren zu welchen Kosten durch den Bund oder auf Veranlassung des Bundes von wem erworben [bitte aufschlüsseln]?
  28. Welche IPv4-Adressen und Adressbereiche wurden in den letzten 10 Jahren durch den Bund zu welchen Kosten an wen abgegeben [bitte aufschlüsseln]?
  29. Welche IPv4-Adressen und Adressbereiche sind für den Bund zur Nutzung überlassen worden oder werden von ihm im Rahmen von ISP-Dienstleistungen zur Nutzung bereitgestellt?
  30. Welche Bemühungen hat der Bund unternommen, sich Zugriff oder Nutzungsrechte für IPv4-Adressen zu verschaffen und welche Aufwendungen sind dabei entstanden [bitte aufschlüsseln nach Erfolg und Vorgang]?
  31. Welche rechtlichen, haushalterischen, technischen, organisatorischen oder sonstigen Vorgaben existieren bei dem Kauf oder Verkauf von IPv4 oder IPv6-Adressen oder Adressbereichen, an denen der Bund beteiligt ist?
  32. Welche IPv4-Adressen oder Adressbereiche wurden in den letzten 10 Jahren innerhalb des Bundes oder zwischen Bund und Ländern abgegeben, getauscht oder sonstwie neu verteilt?
  33. Beim Zugriff via IPv6 können sich bereits in der Adresse des Absenders personenbezogene Daten befinden, z.B. die Hardwarekennung (MAC-Adresse) eines Mobiltelefons. Welche Pläne bestehen, insbesondere im Fall der Speicherung und Auswertung dieser Daten, über die technische Umstellung auf neue Adressen hinaus, um den damit einhergehenden höheren Datenschutzanforderungen von Anfang an Sorge zu tragen?
  34. Welche IT-Systeme und Anwendungen werden durch den Bund oder im Auftrage des Bundes und seiner Behörden derzeit entwickelt oder geplant und wie findet hier jeweils die Sicherstellung der IPv6-Fähigkeit dieser Systeme und Anwendungen statt?
  35. Welche Sicherheitsmaßnahmen werden getroffen zum Schutz der IPv6 Infrastruktur an Netzübergängen?
  36. Gibt es innerhalb des Bundes mit seinen Behörden interne Netze die RFC1918 äquivalente Adressen verwenden werden damit diese nicht global routbare Adressen verwenden (http://tools.ietf.org/html/rfc4193)?
  37. Gibt es einen Mechanismus zur Überprüfung der tatsächlichen Erreichbarkeit und dauerhaften Verfügbarkeit von IPv6-Adressen innerhalb der Bundesverwaltung?
  38. Wird der Prozess der Umstellung auf IPv6 in den Bundesbehörden durch interne oder externe Arbeitsstellen oder Dienstleister begleitet oder unterstützt?
    1. Wie hoch sind die jeweiligen Kosten dieser Arbeit?
    2. In welcher Form findet die Unterstützung statt?
    3. Welcher Aufwand ist dem Bund bei der Unterstützung und Beratung der Einrichtung der SubLIRs innerhalb von de.government entstanden?
    4. Welcher Aufwand ist dem Bund nach der Einrichtung für die Beratung und Unterstützung der Wartung und Aufrechterhaltung des Betriebs der SubLIRs entstanden?
  39. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung beim Einsatz von IPv6 im Hinblick auf die Fähigkeit von externen Dienstleistern und insbesondere ISPs gemacht, mit IPv6 umzugehen? [Bitte aufschlüsseln nach Dienstleistern]

Frage: Welche Bundesminister und Bundesministerinnen unterstützen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Demokratiefördergesetz, und welche nicht (bitte für jedes Ressort eine Position angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Zierke vom 5. Februar 2020:

Im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vereinbart, zusätzliche rechtliche und konzeptionelle Strukturen in Bezug auf die Demokratieförderung und Extremismusprävention zu prüfen. Dieser ressortübergreifende Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.

Frage: Wird die Bundeswehr zu den bei der Entwicklung eines eigenen Messengers genutzten Open Source Software Produkten riot und Synapse eigenen Code beitragen und frei verfügbar machen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 5. Februar 2020:

Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt, bei Nutzung der Produkte Riot und Synapse im Rahmen des Bundeswehr-Messengers, etwaige Änderungen bzw. Weiterentwicklungen an diesen Produkten frei verfügbar zu machen.

Frage: Sind die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erlassenen Mindeststandards für IT-Sicherheitsprodukte verpflichtend für Bundesbehörden, die solche Produkte beschaffen, und worin besteht diese Pflicht konkret (z. B. verbindliche Ausschreibungskriterien)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 3. Februar 2020:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erarbeitet nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) Mindeststandards für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes. Im Beschaffungsprozess gilt das Vergaberecht. Der Umsetzungsplan Bund 2017 legt fest, dass die Mindeststandards des BSI nach § 8 Abs. 1 BSIG dabei zu beachten sind. Mindeststandards stellen Sicherheitsanforderungen an die Informationstechnik des Bundes und in der Regel nicht an IT-Sicherheitsprodukte. Diese Sicherheitsanforderungen können durch technische oder organisatorische Maßnahmen erfüllt werden.

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Jungen Menschen, die in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Pflegefamilien leben, wird der notwendige Unterhalt gemäß § 39 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) durch das Jugendamt gewährt. Im Gegenzug müssen sie, bzw. ihre Ehegatten und Lebenspartner, bzw. ihre Eltern, sich gemäß § 92 des Achten Buches Sozialge- setzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) an den Kosten ihrer Unterbringung beteiligen. ( Weiterlesen in Drucksache 19/17091)

Frage: Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Freiwilligendienste mit dem Fokus Digitalisierung und wie verteilt sich das jährliche Fördervolumen auf die verschiedenen Freiwilligendienst-Formen (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr Digital)?

Antwort der Staatssekretärin Juliane Seifert vom 27. Dezember 2019:

Im Jahrgang 2015/2016 des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) haben das Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) (in Kooperation mit dem DRK Landesverband Sachsen- Anhalt) und das Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur & Kulturpädagogik e. V. (in Kooperation mit der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung) an zunächst zwei Standorten jeweils modellhafte „FSJ-digital“- Projekte gestartet. Ziel der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geforderten Projekte war es, medieninteressierte Freiwilligendienstleistende durch zusätzliche Qualifikationen zu befähigen, im Rahmen ihres regulären Freiwilligendienstes eigenständig digitale Projekte in ihren Einsatzstellen zu initiieren. Der erfolgreiche Verlauf und die große bundesweite Nachfrage führten zu einer ersten Verlängerung bis August 2018. In der zweiten Projektphase ging es darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das „FSJ-digital“ bundesweit im Rahmen eines regulären FSJ angeboten werden kann. Im Mittelpunkt der derzeit laufenden und bis Ende August bzw. Dezember 2020 andauernden dritten Projektphase steht die bundesweite Ausund Weiterbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Verbreitung der im „FSJ-digital“ erprobten Bausteine in allen bestehenden Formaten der gesetzlich geregelten Freiwilligendienste. Die Projekte werden gern. Nr. II.4.d. der Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste (RL-JFD) als Einzelprojekte gefordert. Zur aktuellen Förderung im Einzelnen:

Durchführung Proiektbezeichnung Förderhöhe

2018

2019

2020
Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur & Kulturpädagogik e. V. „Netzwärts“
29.013 €
122.836 € 98.251 €
Generalsekretariat des DRK „Freiwillig + digital – Bundesweite Verbreitung“
32.801 €
83.047 € 53.157 €
Generalsekretariat des DRK – umgesetzt durch DRK-Landesverband in Sachsen-Anhalt „Freiwillig + digital – Vertiefung in Sachsen‑ Anhalt“ 7.900 € 21.895 € 14.070 €

Fördermöglichkeiten, die darüber hinaus explizit auf den Fokus Digitalisierung zugeschnitten sind, existieren in den Bereichen der Jugendfreiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr und Internationaler Jugendfreiwilligendienst) sowie des Bundesfreiwilligendienstes nicht.

Frage: Welche Projekte zum Einsatz von Legal Tech als Staatliche Dienstleistung gibt es und welche sind von der Bundesregierung geplant?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom Dezember 2019:

Die Bundesregierung plant derzeit keine Projekte zum Einsatz von Legal Tech als staatliche Dienstleistung.

Frage: Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Chatbots als Alternative zu einer anwaltlichen Rechtsberatung, und wenn nicht, erwägt die Bundesregierung die Schaffung einer rechtlichen Grundlage?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom Dezember 2019:

Spezifische gesetzliche Regelungen für den Einsatz von Chatbots in der Rechtsberatung existieren nicht. Es gelten insoweit die allgemeinen Regelungen des Rechtsdienstleistungsrechts und des Berufsrechts der rechtsberatenden Berufe. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beobachtet die Entwicklung, insbesondere, ob und inwieweit aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung im Rechtsdienstleistungsmarkt gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Derzeit ist die Notwendigkeit für spezifische gesetzliche Regelungen betreffend den Einsatz von Chatbots in der Rechtsberatung jedoch nicht ersichtlich.

Frage: Ist die Bundescloud IPv6-fähig?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 30. Dezember 2019:

Ja.