Frage: Inwieweit werden Informationen von Bundesbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung (z.B. Ministerien, ihnen nachgeordnetenBehörden oder Gremien) an die von der israelischen Firma Windward betriebene – sowie von Frontex vertraglich genutzte – Plattform zur „maritimen Analyse“ (Quelle: https://netzpoli-tik.org/2021/kuenstliche-intelligenz-frontex-baut-systeme-zur-meeresueberwachung-aus/) weitergeleitet (bitte aufschlüsseln nach Art der Information/Daten sowie beteiligte Behörden) und welche Bundesbehörden (s.o.) erhalten Zugriff auf die durch diese Plattform gewonnenen Erkenntnisse (bitte aufschlüsseln nach Art der Informationen/Daten sowie beteiligte Behörden)? (Drucksache 19/26785)

Antwort: Eine Weiterleitung von Daten zur Plattform zur „maritimen Analyse“ durch Bundesbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung erfolgt nicht. Die von der Fragestellerin genannte Plattform fragt nur offen zugängliche Informationen ab. Die von Frontex genutzte Plattform zur „maritimen Analyse“ ist Bestandteil des EUROSUR Fusion Services und trägt zum europäischen Lagebild im Grenzvorbereich gem. Artikel 26 und 28 der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz-und Küstenwache bei. Für das Lagebild werden sowohl offen zugängliche Informationenalsauch nicht öffentlich zugängliche Seeverkehrs- und Umweltdaten verschiedener europäischer Agenturen verwendet. Zugriff auf das Lagebild hat das Nationale Koordinierungszentrum im Bundespolizeipräsidium gem. Artikel 20 Absatz3 der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache.