Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind derzeit besetzt und wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien inklusive der da- zu nachgeordneten Behörden aufschlüsseln wie in Bundestagsdrucksache 19/17175, Frage 27)? (Drucksache 19/26785)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 18. Februar 2021

Zu den sehr heterogenen Antworten der Ressorts und der besonderen Bedeutung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit seiner Abteilung für Cyber- und Informationssicherheit (CI) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als nachgeordnete Fachbehörde für Informationssicherheit wird auf die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/17175 vom 14. Februar 2020 verwiesen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nach sorgfältiger Abwä- gung erneut der Auffassung, dass eine Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Angaben zur Stellenverteilung, die über die im Verfassungsschutzbericht gem. § 16 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Strukturdaten hinausgehen, sind – aus Gründen der operativen Sicherheit – nicht angezeigt. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Infor- mationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere dessen Analysemethoden stehen. Die erbetenen Auskünfte betreffen wesentliche Strukturelemente des BfV. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung im Bereich IT-Sicherheit, Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden des BfV ziehen. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik nachteilig wäre. Dieses, wenn auch geringfügige, Risiko des Bekanntwerdens im Falle einer eingestuften Beantwortung der Frage kann – auch unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts des parlamentarischen Fragerechts – nicht hingenommen werden.

Die in den Bundesministerien inklusive der ihnen nachgeordneten Behörden besetzten und unbesetzten Stellen im Bereich IT-Sicherheit können der nachstehenden Übersicht entnommen werden.

Siehe dazu auch meine Pressemitteilung vom 24.02.2021.