Debatte vom 25. Mai 2023
Mit diesem Gesetzentwurf kann man der Klimakrise nicht entschlossen begegnen, denn trotz guter Ansätze, wie der Schaffung eines Energieeffizienzregisters, ist er einseitig und mutlos. Seine Vorgaben betreffen z.B. nur 2 % der 55.000 Rechenzentren und Hürden für Abwärmenutzung bleiben bestehen.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir debattieren heute über das Energieeffizienzgesetz; denn die Klimakrise gibt uns keine Zeit mehr für die Hoffnung auf Freiwilligkeit. Eine EU-Richtlinie muss umgesetzt und langfristige Ziele müssen klar benannt werden. Nur so können Wirtschaft, Länder und im Nachgang auch Kommunen ihren Beitrag leisten. Aber neben erneuerbaren Energien und effizienterer Energienutzung ist auch wichtig, den Energiebedarf überhaupt zu senken; denn ein unnötiger Bedarf bleibt unnötig, auch wenn er effizient ist.

Mit seinem Fokus auf Rechenzentren und Abwärmenutzung bleibt der Gesetzentwurf sehr einseitig. Als Linksfraktion fordern wir einen viel breiteren Ansatz; die Regulierung der Rechenzentren ist natürlich trotzdem extrem wichtig. Der Energieverbrauch von Rechenzentren soll in Deutschland bis 2030 auf 28 Milliarden Kilowattstunden ansteigen. Daher ist das Energieeffizienzregister eine gute Sache; denn es schafft notwendige Transparenz. Auch die Verpflichtung für Rechenzentren zur Nutzung von Erneuerbaren und Abwärme ist gut für das Klima und verringert die Abhängigkeit von russischem Gas.

Allerdings betrifft dieser Gesetzentwurf nur künftige und sehr große Rechenzentren. An mindesten 98 Prozent der 55 000 Rechenzentren in Deutschland geht das Energieeffizienzgesetz komplett vorbei; auch übrigens an dem kleinen Rechenzentrum in meinem Keller, das 100 Prozent erneuerbare Energie nutzt und mit seiner Abwärme mein ganzes Haus heizt.Viele Potenziale werden so leider nicht gehoben werden. 

Außerdem bleiben Hürden für willige Rechenzentren bestehen. Ein Beispiel: Der Internetprovider Berlin scheitert seit 2008 daran, die Abwärme seiner Rechenzentren in Berlin loszuwerden, weil den Gebäudeeigentümern Klima- und Gaspreise offenbar schnurzpiepegal sind; denn die Nebenkosten zahlen ja die Mieter. Da wird lieber eine neue Gasheizung gekauft, statt das Gebäude samt Saunabetrieb komplett mit der Abwärme eines Rechenzentrums zu nutzen. 

Minister Habeck und Lindner, es braucht eine zumutbare Mitwirkungspflicht für Gebäudeeigentümer; denn nur mit Wärmeabnehmern wird Abwärme auch nutzbar. 

Für Nutzung der Fernwärme braucht es außerdem einen geringeren Temperaturunterschied zwischen der Abgabe- und der Abnahmewärme. Das kann man erreichen einerseits durch eine Verpflichtung neuer Rechenzentren, Technologien wie Heißwasserkühlung zu nutzen, die eine viel höhere Abgabewärme ermöglichen, und andererseits durch Druck auf Wärmenetzbetreiber, die ihre Netze für geringere Temperaturen befähigen müssen. Beides fehlt, und so bleibt die Überbrückung des hohen Temperaturunterschiedes unwirtschaftlich und viel Abwärme weiter ungenutzt. 

Trotzdem redet die Industrielobby lustigerweise vom faktischen Verbot neuer Rechenzentren in Deutschland. Was für ein Blödsinn! In Schweden siedeln sich Rechenzentren in extra Data Parks an, die für Abwärmenutzung optimiert sind. Wir können auch nach Deutschland gucken. Im brandenburgischen Wustermark, bei mir um die Ecke, investiert ein englischer Rechenzentrumsbetreiber gerade eine 1 Milliarde Euro. Er beschert dieser Kleinstadt künftig über 3 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen und preiswertere Wärme. Die Wärmeabnahme durch die Stadt und die erneuerbaren Energien aus dem Umland waren nämlich entscheidende Standortfaktoren. Von wegen faktisches Verbot neuer Rechenzentren! 

Als Linksfraktion fordern wir daher eine Nachschärfung des Gesetzes: 
Eine Ergänzung um weitere Bereiche, in denen sich viel Energie sparen lässt, zum Beispiel energieeffizienteres Licht durch den Einsatz von LEDs. Der Klimakrise begegnen wir nämlich nicht mit Schlupflöchern und Trippelschritten und erst recht nicht mit der Kriminalisierung von Aktivistis der „Letzten Generation“, sondern mit Mut und ganzheitlichem Ansatz. 

Vielen Dank.

Hier bin ich auf Social Media zu finden:

Twitter

Youtube

Facebook

Mastodon

Instagram

In ihrer Antwort auf die zweite Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Einsatz von KI in Bundesbehörden (Drucksache 20/6862) gab die Bundesregierung an, in mehr als 100 Fällen verteilt auf 12 Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden KI-Systeme zu nutzen. Gleichzeitig unterstützt der Bund 446 Forschungsvorhaben, 58 Pilotprojekte und 10 Reallabore rund um Künstliche Intelligenz. Für die Umsetzung der KI-Strategie werden bis 2025 insg. 3,5 Mrd € zusätzlicher Mittel bereitgestellt, davon sind 2,78 Mrd € bereits verausgabt oder gebunden. Trotz starkem Zuwachs von KI im Bund fehlt es weiterhin an Kompetenzen, Strukturen und verbindlichen Prozessen, um die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit herzustellen und die potenziellen Risiken sowohl bewerten, als auch einschränken zu können. Auch die Nachhaltigkeit der KI-Systeme spielt kaum eine Rolle.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

„Die Bundesregierung betont immer wieder, wie wichtig es sei, dass KI wertebasiert, gemeinwohlorientiert, transparent und nachvollziehbar eingesetzt wird, damit Vertrauen aufgebaut wird und die Akzeptanz steigt. Gelebt wird beim Bund das Gegenteil: Die Schere zwischen KI-Befähigung und KI-Einsatz geht weiter auseinander und hat im Bund ein erschreckendes Ausmaß angenommen, denn immer mehr KI-Systeme werden eingesetzt, ohne dafür die notwendigen Grundlagen zu schaffen. Es braucht aber keinen Hype, sondern ein strukturiertes Vorgehen, was ein Mindestmaß an Kompetenz zu KI in Bundesbehörden voraussetzt.

Die Antwort der Ampel offenbart: Grundlegende ethische Standards werden nicht eingehalten, es gibt keine allgemeinverbindlichen Richtlinien zur Risikobewertung von KI-Systemen, kein dafür vorgegebenes Risikoklassenmodell, obwohl das schon im letzten Jahr angekündigt wurde. Manche Behörden zeigten durch ihre Antwort, dass sie nicht einmal die Frage danach verstanden haben. Vielleicht auch, weil die schon vor 13 Monaten angekündigten unterstützenden Strukturen weiter hin fehlen, wie die Schaffung eines Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche Intelligenz und eines KI-Kompetenzzentrums für die öffentliche Verwaltung, deren Prüfung und Aufbau immer noch ‚weiter vorangetrieben’ wird. 

Ein absolutes NoGo ist jedoch der Umgang der Bundesregierung mit dem Einsatz von KI-Systemen in besonders grundrechtssensiblen Bereichen. Im letzten Jahr erhielt ich noch (eingestufte) Informationen zu KI-Systemen in Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes – so zu diversen Vorhaben bei ZITIS, die eine Laufzeit von mindestens bis 2023 haben, über die ich aber in der aktuellen Anfrage nichts mehr erfahren darf, weil selbst eine in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegte Information das Staatswohl gefährden würde. Zum Einsatz von KI-Systemen in sämtlichen Sicherheitsbehörden (Strafverfolgung, Ermittlung, Gefahrenabwehr und Geheimdienste) verweigert die Bundesregierung die Aussage, obwohl die Missbrauchsgefahren und Risiken hier besonders hoch sind.

Die geplante EU-KI-Verordnung klassifiziertden Einsatz von KI in der Strafverfolgung als Hochrisiko-Bereich, für den hohe Anforderungen gelten, z.B. hinsichtlich der Bewertung und Minimierung von Risiken, der Qualität der Datensätze, der Dokumentation des Einsatzes und der Information der Nutzer:innen. Es ist verantwortungslos und demokratiegefährdend, jegliche Transparenz dazu zu verweigern, denn sie ist sowohl Grundlage für die ständig angemahnte gesellschaftliche Debatte als auch für die notwendige parlamentarische Kontrolle. Auch die lang angekündigte Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gibt es weiterhin nicht, es fehlt also selbst ein internes Sicherheitsnetz.

Bei beiden KI-Anwendungsfällen aus dem Hochrisiko-Bereich Migration wurde überhaupt keine Risikobewertung vorgenommen – spätestens nach Inkraft Treten der KI-Verordnung ist das ein Rechtsverstoß. Die Einstufung als Hochrisiko-KI gibt es nicht ohne Grund, denn Grundrechte können hier besonders leicht und besonders schwerwiegend verletzt werden.

Mehr als zwei Milliarden Euro hat der Bund bereits in die Finanzierung von KI-Projekten gesteckt, 3,5 Milliarden stehen insgesamt zur Verfügung, aber die Schaffung eigener Strukturen im Bund, die dazu beitragen würden, dass KI-Systeme nur verantwortungsvoll und kompetent eingesetzt und evaluiert werden, bleibt auf der Strecke. Mit dieser dilettantischen und gefährlichen Vorgehensweise wird die Bundesregierung wohl kaum Vertrauen und Akzeptanz für KI in der Gesellschaft erreichen.

Eine löbliche Ausnahme ist der Geschäftsbereich des BMAS, wo man sich kompetent mit den Prozessen rund um den Einsatz von KI befasst hat, Technikfolgeabschätzungen vornahm, Richtlinien für den KI-Einsatz im Arbeits- und Sozialbereich sowohl existieren als auch angewendet werden und wo auch Evaluationen stattfinden. Solche guten Beispielen müssen aber der Regelfall und nicht nur eine Ausnahme sein.

Im Übrigen kritisiere ich scharf, dass die Ampel-Regierung etliche meiner Fragen unvollständig, gar nicht oder irreführend beantwortet hat und damit das parlamentarische Fragerecht verletzt. Das ist entweder Schlamperei oder Absicht, alternativ beides und in jedem Fall inakzeptabel.

Hintergrund

Anwendungen künstlicher Intelligenz prägen die öffentliche Debatte, seit ChatGPT und andere generative KI-Modelle vorstellbar machten, welche Potenziale – gute wie bedrohliche – in dieser Technologie liegen und wie wichtig Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei ihrem Einsatz sind. In der EU läuft aktuell die Trilog Verhandlung zur Verabschiedung der KI-Verordnung. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Anke Domscheit-Berg gab die Bundesregierung bereits im Januar 2022 an, 86 Mal KI-Systeme in der Bundesverwaltung einzusetzen, wobei nur ein einziges Mal eine Risikoklassifizierung vor dem Einsatz stattfand. Die Anfrage von 2022 offenbarte enorme Kompetenzlücken, einen eklatanten Mangel an Risikobewußtsein und strukturelle Defizite. In erweiterter Form wurde diese Kleine Anfrage von Anke Domscheit-Berg in 2023 erneut gestellt.

Anhang – Antwort der Bundesregierung im Original (eingestufte Informationen geschwärzt):

In dieser 15. Ausgabe meines Podcasts aus dem digitalen Maschinenraum des Bundestages gehts um den Digitalausschuss vom 10.05.2023, an dem es 3 Themen gab: 1) die geplante EU Verordnung zu Transparenz und Regulierung (personalisierter) politischer Werbung (=political Targeting), 2) die von der Ampel vorgestellten Eckpunkte zum Gesetz gegen Digitale Gewalt (ich erkläre auch, warum der Titel völlig Banane ist) und 3) mal wieder CYBERCYBER, nur super kurz gehts da um EU-Ratsempfehlungen zu KRITIS und länger um eine EU-Verordnung für mehr Cybersicherheit bei Hardware, Software und allem, was zum Internet der Dinge gehört.

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast

Dafür bin ich hier zu finden:

Twitter

Instagram

Mastodon

Youtube

Facebook

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:46 Gesetz gegen digitale Gewalt
00:16:35 EU-VO zu personalisierter politischer Werbung
00:26:52 EU-VO zu IT-Sicherheit bei Produkten mit digitalen Elementen /Cyber Resilience Act + Resilienz kritischer Infrastruktur
00:39:49 Outro & Terminhinweise

Weiterführende Links:

Digitales Gewaltschutzgesetz:

EU-VO über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung:

Cyber Resilience Act:

KRITIS EU-Ebene:

10. Mai 2023

Meine Frage:

Wann ist mit der Umsetzung der Ankündigung eines Vertreters des Bundesministeriums des Innern und für Heimat im Digitalausschuss im Juli 2022 zu rechnen, sowohl eine größere und öffentlichkeitswirksame Werbekampagne für die seit vielen Jahren existierende und immer noch zu wenig bekannte und genutzte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durchzuführen, als auch eine Strategie zur Adressierung der Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Behörden im Kontext des elektronischen Personalausweises vorzulegen (bitte jeweils die geplante Ausgestaltung ausführen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat beabsichtigt noch im Jahr 2023 eine bundesweite, crossmediale Kommunikationskampagne zur Bewerbung des Online-Ausweises bei Bürgerinnen und Bürgern umzusetzen. Die Bewerbung erfolgt ausnahmslos anhand konkreter Anwendungsfälle des Online-Ausweises aus Wirtschaft und Verwaltung, um den Mehrwert der Nutzung konkret zu illustrieren. Die Laufzeit der Kampagne beträgt ungefähr ein Jahr. Das der Kampagne zu Grunde liegende Kommunikationskonzept basiert auf fundierten und mit der Zielgruppe (in Form von qualitativen und quantitativen Pretestings) rückgekoppelten Überlegungen, um den Bedenken der Bürgerinnen und Bürgern bei der Nutzung des Online-Ausweises zielgerichtet kommunikativ zu begegnen und den Bedürfnissen an die Nutzung gleichzeitig gerecht zu werden.

Die mithilfe des Online-Ausweises getätigten Transaktionen bewegen sich im Jahr 2023 bisher auf einem sehr hohen Niveau. Konnten wir im März 2022, gemessen über die Server der bdr und Governikus, auf 350.678 erfolgreiche Transaktionen ohne Selbstauskunft blicken, verzeichnen wir im März 2023 bereits 2.706.327 Transaktionen.

Antwortschreiben im Original:

vom 3. Mai 2023

Meine Frage:

Welche öffentlichen Leistungen oder sonstige Leistungen, deren Inanspruchnahme bundesgesetzlich geregelt ist, sind der Bundesregierung bekannt, bei denen die Antragstellung ausschließlich digital erfolgen kann oder deren Antragsstellung Teilschritte enthält, die ausschließlich digital zur Verfügung stehen (bitte mit Kurzbeschreibung und nach Bund und Ländern aufschlüsseln und alle Leistungen berücksichtigen, für die eine Antragstellung während der aktuellen Legislatur möglich war oder ist oder sich in Planung befindet) und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch bei ganz oder teilweisen “digital only” Prozessen die Inanspruchnahme derartiger und gesetzlich geregelter Leistungen für alle Anspruchsberechtigten einfach und barrierefrei möglich ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) definiert allgemein, dass die Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft auch digital zur Verfügung stehen sollen. Dies ersetzt nicht die bestehenden Möglichkeiten einer analogen Antragstellung, sondern eröffnet einen zusätzlichen digitalen Kanal in die Verwaltung. Daher erhebt die Bundesverwaltung derzeit nicht systematisch, welche Leistungen ausschließlich digital angeboten werden.

Eine Leistung, die im Rahmen des OZG umgesetzt wird und nur digital angeboten wird, ist beispielsweise die Energiepreispauschale für Studierende. Die Umsetzung digitaler Antragsprozesse im OZG findet nutzerfreundlich statt und orientiert sich an dem Reifegradmodell des Bundes. Dies beinhaltet auch die Beachtung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung – BITV 2.0), Usability gemäß Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 110: Grundsätze der Dialoggestaltung (ISO 9241-110: 2006) sowie des Styleguides der zuständigen Behörde.

Antwortschreiben im Original:

In dieser Folge gehts um Twitter, Künstliche Intelligenz, Cybercrime und den Breitbandausbau. Ich berichte Euch vom Fachgespräch des Bildungsausschusses zu ChatGPT u ähnlichen KI-Modellen mit Vorlage eines Berichts des Büros für Technikfolgen und natürlich vom Digitalausschuss, wo es am 26.4.23 um die ebenso unbekannte wie gruselige UN Cybercrime Convention geht (potenziell alles drin, von Staatshacking über Vorratsdatenspeicherung bis Verfolgung Oppositioneller) und um die lang erwartete neue Breitbandförderung. Außerdem gibts nachgereichte Infos von Twitter (Spoiler: *KopfaufTisch*).

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast

Dafür bin ich hier zu finden:

Twitter

Instagram

Mastodon

Youtube

Facebook

Timemarks:

00:00:07 Intro und Nachreichung von Twitter

00:05:51 Bild.Ausschuss: Fachgespräch ChatGPT, Bericht Büro für Technikfolgen

00:14:11 Debatte ChatGPT: Wirt. Potenziale, Regulierung, Bildung und Forschung

00:31:11 ChatGPT: Demokratiegefährdung, Gemeinwohlorientierung

00:42:56 DigAusschuss: UN Cybercrime Convention, Verhandlungsstand

00:52:31 UN Cybercrime Convention: Haltung BuReg zum Brief von 90 NGOs

00:56:26 Breitbandförderung 2023, Budget, Prozesse, Potenzialanalyse, Fazit

01:07:37 Outro

Weiterführende Links:

Twitter:

Fachgespräch ChatGPT im Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgen

Thema UN Cybercrime Convention

Thema Antrag Union zu Breitbandförderrichtlinie

Beim Digitalausschuss vom 19.04.2023 debattierten wir 4 Themen. Aktuell ging es um Cyberangriffe auf Behörden Anfang April, ihre Verursacher und Folgen. Außerdem: EU Regulierung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie (UBER, Lieferando, Clickworker, Pflegevermittlungen etc) und die oft prekäre Lage der dort Beschäftigten, v.a. weil sie als Selbständige gelten, auch wenn sie es faktisch nicht sind. Uns interessierte die Position der Ampel (Spoiler: wir wurden nicht erhellt). Zwei weitere Themen drehten sich um Grundlagen der Verwaltungsmodernisierung: 1. die umstrittene Registermodernisierung (wichtig, aber in der Konzeption vermutlich verfassungswidrig) und 2. das größte Digitalprojekt der Bundesregierung – die “IT-Konsolidierung des Bundes” – für mich das “BER-Projekt der Bundes-IT”. Da gehts um richtig viel Kohle, lange Laufzeiten und ausbleibende Erfolge.

Ich freue mich wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast

Dafür bin ich hier zu finden:

Twitter

Instagram

Mastodon

Youtube

Facebook

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro

00:01:25 Cyber Angriffe (DDoS) auf Bund und Länder

00:08:17 EU-RL zu Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

00:18:31 Verwaltungsdigitalisierung: Status Registermodernisierung, Status Quo und Ursprünge

00:25:37 Zeitplan Reg. Modernisierung, Datenschutz, Steuer-ID, Datencockpit

00:35:57  Standards für und Governance der Registermodernisierung

00:38:37 Stand der IT-Konsolidierung des Bundes – Intro

00:46:54 Positionen Bundesrechnungshof, BMI u BMF

00:50:15 Anzahl Rechenzentren, IT-Sich.-Mgmt, Netze u Ressourcen

00:58:11 Outro

Weiterführende Links:

Thema DDoS / Cyberattacken auf Behörden in Bund und Ländern:

Thema EU Richtlinie zur Plattformarbeit:

Thema Registermodernisierung:

Thema IT-Konsolidierung

Debatte vom 20.04.2023

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsident:in, liebe Kolleg:innen,

Gigabit auf die Schiene zu bringen, das klingt toll, aber ehrlich gesagt, wäre ich schon mit 100MBit/s auf Bahnstrecken zufrieden, davon träume ich jedes Mal, wenn ich mit dem RE5 aus dem Brandenburger Norden Richtung Berlin fahre und in jedem Funkloch das Internet zusammenbricht. Seit Ende 2022 sollten alle Bahnlinien mit mehr als 2000 Fahrgästen täglich mit mindestens 100Mbit/s versorgt sein und eine Landkarte von Deutschland zeigt mit grün gemalten Bahnlinien, wo das überall geklappt haben soll. Auch meine RE5 Linie ist grün. Vor ein paar Tagen fragte ich andere Fahrgäste, ob sie auch Funklöcher im RE5 erleben, alle nickten.
 

Ja, es muss schneller voran gehen, zumal die Verkehrswende mehr Menschen über längere Strecken vom Auto in den Zug bringen soll, was mit Funklöchern auch schlechter geht. Der Antrag der Union will also etwas Richtiges erreichen, auch wenn er ein wildes Sammelsurium ist, das vom 5G Netz zur Fußball-EM bis zum Ausschluss von Komponenten undemokratischer Drittstaaten aus den Netzen der Bahn reicht.
 

Immerhin fordert die Union endlich, was sie mit ihrem CSU Minister in Verantwortung nie umsetzte. Zum Beispiel ein Mobilfunkmonitoring, dass auf realen Erfahrungen der Nutzer:innen und Erhebungen der Bundesnetzagentur basiert statt auf Selbsterklärungen der Mobilfunkbetreiber, mit dem Ergebnis, das ich anfangs beschrieb – man fährt durch Funklöcher auf einer Strecke, die offiziell schnelles Netz haben soll und fühlt sich schlicht veräppelt. Das Problem muss schließlich im realen Leben gelöst werden und nicht mit grün gemalten Linien auf Papier.
 

Auch die Versorgungsauflagen bei Frequenzvergaben am Nutzererlebnis zu orientieren, ist eine gute, aber sehr späte Erkenntnis. Schon vor Jahren kritisierte die Linksfraktion, dass es Verbraucherinteressen widerspricht, wenn man Netzbetreibern erlaubt, sich gegenseitig anzurechnen, wenn einer von ihnen eine Bahnlinie mit Mobilfunk versorgt, ohne gleichzeitig ein regionales Roaming verpflichtend damit zu verbinden, damit alle Kunden etwas davon haben und ihr Nutzererlebnis nicht davon abhängt, ob sie ihren Vertrag beim passenden Netzbetreiber haben. So unsinnig waren leider die Auflagen der 5G Frequenzversteigerung unter Minister Andy Scheuer.
 

Ich begrüße den Erkenntnisgewinn bei der Union und freue mich auf die Debatte im Digitalausschuss!
 

Vielen Dank!

Für mehr bin ich hier auf Social Media zu finden:

Twitter

Youtube

Facebook

Mastodon

Instagram

11. April 2023

Frage:
1. In wie vielen Fällen hat das Bundeskriminalamt (BKA) von Januar 2022 bis heute Aufforderungen zum Löschen von Inhalten an Telegram FZ-LLC übermittelt und in wie vielen Fällen wurde diesen Aufforderungen entsprochen, und eine Löschung vom Instant-Messaging-Dienst vollzogen (bitte konkrete Zahlen benennen und falls diese nicht erhoben werden, bitte begründen)?

2. In wie vielen Fällen hat das BKA von Januar 2022 bis heute Bestandsdatenauskünfte an Telegram FZ-LLC übermittelt, und wie häufig wurden diese beantwortet und damit Bestandsdaten an das Bundeskriminalamt übermittelt (bitte konkrete Zahlen benennen, und falls diese nicht erhoben werden, bitte begründen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Zu 1.) Durch das Bundeskriminalamt (BKA) wurden insgesamt 560 Löschersuchen (Stand: 8. März 2023) an Telegram übermittelt. In 484 Fällen sind die entsprechenden Inhalte nicht mehr erreichbar.

Zu 2.) Durch das BKA wurden insgesamt 238 Bestandsdatenauskünfte an Telegram übermittelt, von denen 64 beantwortet wurden, 25 davon mit Bestandsdaten.

05. April 2023

Frage:

Welche Daten von Verbraucherinnen und Verbraucher werden im Zusammenhang mit dem geplanten 49 €-Ticket, (sog. Deutschlandticket, siehe Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, Bundestagsdrucksache 20/5548) nach Kenntnis der Bundesregierung künftig erhoben (bitte die konkreten Stellen und Zwecke aufführen) und inwiefern wurde der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Thema Datenverarbeitung rund um die Nutzung des Deutschlandtickets einbezogen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer:

Die Digitalisierung bietet die Chance, die öffentlichen Verkehrsdienstleistungen für die Menschen attraktiver zu gestalten. Gerade im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) besteht hier großer Nachholbedarf. Deshalb hat sich die Bundesregierung bei der Einführung des Deutschlandtickets dafür eingesetzt, dass dieses Ticket ausschließlich in digitaler Form (Smartphone-App oder Smartcard) angeboten wird. Mit dem Deutschlandticket wird somit ein wichtiger Schritt für die weitere Digitalisierung der Branche vollzogen. Die länderoffene Arbeitsgruppe zum Deutschlandticket hat in ihrer Sitzung am 27. Januar 2023 Eckpunkte für die Tarif- und Vertriebsbedingungen für das Deutschlandticket festgelegt. Die organisatorische Abwicklung erfolgt durch die lokalen ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die gesetzlich festgelegten Datenschutzbelange beachtet werden.