Zusammenfassung:
Unser wilder Ritt im Digitalausschuss vom 16.5.24 bringt Euch vertraute Themen mit neuen Aspekten: Wie schützt man Kinder besser vor sexualisierter Gewalt? In der Debatte: der alte Zombi Chatkontrolle (immer noch nutzlos und grundrechtsverletzend) und eine Richtlinie der EU zum Kinderschutz, die mal nicht für die Füße ist. Ein weiteres heißes Eisen: Bundesregierung beschuldigt offen den russ. Militärgeheimdienst nach Hackerangriffen u.a. auf SPD Mailkonten – was aber macht sie sonst noch und wie stehts um die Cybersicherheitsagenda? Außerdem ein Klassiker: die Umsetzung der EU-KI-Verordnung in DE, in der Variante: Anhörung zu den Spielräumen für dt. Regulierung (spannende Sachverständige zur biometrischen Fern-Identifikation – was ist schon und was sollte verboten sein? zu Aufsicht und Verbraucherschutz sowie ein KI-Register für staatliche KI-Systeme). Kurz gestreift wird die Premiere der Digitalministerkonferenz und als Bonus gibt es einen Einblick in mysteriöse Pläne des Familienministeriums zur Altersverifikation im Internet. Enjoy!

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:06 Chatkontrolle reloaded u neue EU RL zum Kinderschutz: Intro
00:12:13 BuReg Positionen zu Chatkontrolle u KiSchu-RL
00:18:25 linke Forderungen: Prävention statt Massenüberwachung
00:24:22 Russ. Cyberangriffe u.a. auf SPD, Unternehmen: Intro
00:29:46 Russ. Cyberangriffe: Attribuierung, nä. Schritte, Cyber Sicherheitsagenda
00:39:37 Anhörung: Spielräume EU-KI-VO: Intro, biom. Fern-ID,
00:48:30 Anhörung KI-VO: Aufsichtsstrukturen, KI-Register
00:55:05 1. Digitalminister*innen Konferenz
01:01:15 Outro mit schrägem Ampel-Plan zur Altersverifizierung u Termine

Weiterführende Links:

Chatkontrolle und Kinderschutz-RL

Cyberangriffe auf Parteien & Co.

Anhörung Spielräume für die nationale Umsetzung der KI-Verordnung:

Digitalministerkonferenz & OZG:

Outro/Termine:

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

Meine Frage:

„Wann ist nach derzeitigem Sachstand mit der Einführung eines Reparaturbonus,
einer Förderrichtlinie für ein Recht auf Reparatur sowie einem Reparaturgesetz
zu rechnen, und welche Haushaltsmittel stehen für damit verbundene
Aufwände 2024 jeweils zur Verfügung?“

Antwort der Bundesregierung:

„Ein Programm zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-
Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen (RRL) soll im
Jahr 2024 gestartet werden. Ein darüber hinaus gehender Reparaturbonus ist
auf Bundesebene derzeit nicht geplant. In den Haushalt sind für 2024 bei Kapitel 1601 Titel 892 07 „Reparieren
statt Wegwerfen“ Mittel in Höhe von 4,5 Mio. Euro eingestellt.
Ein Entwurf eines Reparatur-Gesetzes wird derzeit entwickelt und soll ebenfalls
in diesem Jahr vorgelegt werden.“

Antwortschreiben um Original (geschwärzt):

Zusammenfassung:
Harte Themen gab es im Digitalausschuss vom 24.4.24: Verteidigungsminister Pistorius war mit mehreren Generälen präsent und stellte sich unseren Fragen zu KI, Drohnen, Cloud und hybride Bedrohung, natürlich ging es auch um den Ukraine-Krieg und digitale Kriegsführung – von Kamikaze-Drohnen bis Satelliten-Konnektivität. Ethisch alles nicht so einfach. Wir haben außerdem Microsoft vorgeladen und nebst BSI und BMI zu den jüngsten 3 Hackerangriffen befragt: Erkenntnisse, Folgen, Sicherheitsrisiken und Konsequenzen für die digitale Souveränit des Bundes. Kürzer gehts ums dritte Thema: Umsetzung der KI-Verordnung. Bonusthema diesmal: der Girlsday! Ich hatte 8 Mädels zu Gast, die im Podcast kurz zu Wort kommen.

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:18 Girls Day
00:04:16 Pistorius: Meine u seine Intro
00:12:19 Pistorius: Sicherheitslücken, Graubereiche, Hackback
00:20:47 Pistorius: Konnektivität, Ukraine-Krieg, KI
00:27:47 Pistorius: Cloud, WebEx Leak, Nachhaltigkeit, Fazit
00:33:04 Hackerangriffe auf Microsoft: Intro – 3 Fälle
00:44:36 MSFT Hacks: BSI, BMI – Betroffenheit, Konsequenzen
00:47:43 MSFT Hacks: Sicherheit souveräner Clouds, Rahmenverträge
00:54:51 KI-Verordnung – next Steps dt. Umsetzung
00:57:03 Outro

Weiterführende Links:

Rede zur internationalen Digitalpolitik vom 25.04.24

GirlsDay

Verteidigungsmininister Pistorius u Digitalisierung im Militär

Microsoft-Gate

KI-Verordnung – AI Act

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:


Meine Frage:

„Welche Verhandlungen führt oder plant die Bundesregierung einschließlich nachgeordneter Behörden mit dem Unternehmen Microsoft zu Lizenzverträgen (bitte jeweils Art und ungefähre Anzahl der Lizenzen – auch mit einer Bandbreite – angeben, sowie das maximal angenommene Vertragsvolumen (z. B. Summe der Lizenzkosten ohne Rabatte nach aktuell üblichen Preisen für Verwaltungskunden)), und was ist jeweils der Zeitrahmen für diese Verhandlungen (tatsächlicher oder geplanter Beginn und voraussichtliches, geplantes Ende)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Microsoft stellt der öffentlichen Verwaltung in Deutschland Microsoft-Lizenzen und Microsoft-Leistungen in aller Regel nicht im Direktgeschäft, sondern über sog. Microsoft-Handelspartner zur Verfügung. Der Bezug von Microsoft-Lizenzen und -Leistungen erfolgt in diesen Fällen regelmäßig über Rahmenvereinbarungen, die zuvor mit Handelspartnern geschlossen wurden. Daher erfolgt keine Verhandlung mit dem Unternehmen Microsoft zu Lizenzverträgen. Grundlage der mit den Handelspartnern geschlossenen Rahmenvereinbarungen sind in den meisten Fällen die sog. Microsoft-Konditionenverträge. Zu den Microsoft- Konditionenverträgen gehören der Konzernvertrag (Enterprise Agreement), ein Mantelvertrag (Business- und Service-Agreement) und der Select Plus-Vertrag. Die Verträge sind inhaltlich auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland zugeschnitten und werden in regelmäßigen Abständen zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Microsoft neu verhandelt. Die Microsoft-Konditionenverträge können durch Bund, Länder und Kommunen genutzt und wie oben beschrieben, den Rahmenvereinbarungen mit Handelspartnern zugrunde gelegt werden. Die Microsoft-Konditionenverträge begründen indessen keine eigenständigen Verträge zum Bezug von Lizenzen, für die ein bestimmtes Volumen angegeben werden kann. Nähere Informationen zu den Microsoft-Konditionenverträgen können über die Website von www.cio.bund.de abgerufen werden.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Die Strategie der Ampel zur Internationalen Digitalpolitik kommt ohne konkrete Ziele, Zuständigkeiten und Ressourcen. Ein glaubwürdiges Instrument gegen Ausbeutung und Umweltzerstörung im globalen Süden zugunsten der Digitalisierung im globalen Norden ist die Strategie nicht, auch der Antrag der Union meint mit wertebasierter internationaler Digitalpolitik nur die Wahrung nationaler Interessen.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Afrika türmt sich der Elektroschrott unserer digitalen Gesellschaft und vergiftet Luft und Boden. Ausgebeutete Content-Moderatoren und -Moderatorinnen in Kenia werden traumatisiert, weil sie verstörende Sachen ansehen und herausfiltern müssen, damit wir Facebook nutzen können. Für unsere E-Autos und Smartphones schuften im Kongo über 40 000 Kinder in Kobaltminen, während im kolumbianischen Amazonasgebiet Quecksilber Flüsse verseucht, weil dort Gold auch für unsere elektronischen Geräte ausgewaschen wird. 

Das alles zeigt: Die Folgen internationaler Digitalpolitik sind unfassbar ungerecht. Den Nutzen hat vor allem der Globale Norden. Den Löwenanteil der Last trägt der Globale Süden. Wertebasierte Digitalpolitik muss daran etwas ändern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Linke fordert deshalb: Statt Ausbeutung und Umweltzerstörung braucht es eine gemeinwohlorientierte Digitalpolitik mit einer globalen Perspektive, die Nutzen und Kosten der Digitalisierung gerechter in der ganzen Welt verteilt.

(Beifall bei der Linken)

Das EU-Lieferkettengesetz sollte genau dazu beitragen, scheiterte aber beinahe – zum Glück jedoch nicht – an der skandalösen Blockade aus Deutschland. 

Schon das zeigt den mangelnden Praxisbezug der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel. Außerdem fehlen ihr, wie allen anderen Strategien der Ampel, konkrete Ziele, Zuständigkeiten und verfügbare Ressourcen. Aber ohne konkrete Ziele, ohne Meilensteine kann man Fortschritte ja nicht einmal messen. Und wo es an Zuständigkeiten fehlt, da fehlt es auch an Verantwortung. Und wo es an Ressourcen fehlt, da kann man eben auch nichts umsetzen. 

Diese formalen Mängel kritisiert auch der vorliegende Antrag der Union. Aber inhaltlich ist wertebasierte Digitalpolitik dort eben auch nur ein Synonym für nationale Interessen. Den Globalen Süden erwähnt der Antrag der Union nur als Absatzmarkt für digitale Infrastruktur aus Deutschland.

Die Linke wird den Antrag der Union daher ablehnen; denn Defizite der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel beseitigt er nicht.

Vielen Dank.

In diesem Podcast zum Digitalausschuss vom 10.04.24 erzähle ich Euch, wie meine Rechte als Linke im Ausschuss nun endgültig beschnitten wurden und zu den folgenden 3 Fachthemen: 1) Wohngeld- und Bauanträge digital, Smart Cities und Smart Regions, digitale Zwillinge von Städten, Geldregen für Einzelprojekte und Geldnot bei Verwaltungsdigitalisierung und vieles mehr debattierten wir mit Bauministerin Klara Geywitz, die erstmalig im Ausschuss zu Gast war. Außerdem: 2) Die jüngst und geräuschlos verabschiedete EU-Verordnung zu politischer Werbung und was sie für kommende Wahlen bedeutet und 3) ein Gutachten zur Forschungs- und Innovationslandschaft in DE mit Schwerpunkt KI und smarte Landwirtschaft. Enjoy!

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:08 Update Linke im Bundestag
00:05:32 Bauministerin Geywitz: digitale Vorhaben
00:20:54 Baumin.: OZG, Open Source, Standards
00:30:36 Baumin.: Smart Cities, Smart Regions
00:32:10 Baumin.: Nachhaltigkeit, Digitalstrategie
00:38:11 Baumin.: IT-Sicherheit u Fazit
00:39:22 EU-Verordnung Polit. Werbung: Intro
00:49:05 Polit. Werbung: Zeitplan, Aufsicht, sensible Daten
00:55:44 Experten Gutachten zu KI + Smarter Landwirt. in DE
01:03:48 Outro: Schriftl. Frage zu Standards in Verw.Dig.

Weiterführende Links:

Bauministerin Geywitz / Digitales im BMWSB

EU-Verordnung zu Politischer Werbung / Political Targeting:

EFI-Gutachten 2024 zu KI und smarte Landwirtschaft

Schriftl. Frage zur Entwicklung von Standards im IT-Planungsrat

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

Anfang April 2024 bekam ich die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage. Ich hatte wissen wollen, wie lange der IT-Planungsrat (das zuständige Gremium aus Bund und Ländern) brauchte, um die 14 aktuellsten Standards für die Verwaltungsdigitalisierung zu verabschieden.

Funfact: Warum habe ich nach den 14 jüngsten Standards gefragt? Weil ich nach den Regeln des parlamentarischen Fragerechts keine Frage stellen darf, auf die es mehr als 28 Antworten gibt. Ich habe für jeden Standard wissen wollen, wann er verabschiedet wurde und wie lange die Bearbeitungszeit war – also 2 Fakten. Das Limit von 28 dividiert durch 2 Fakten = 14 Standards, das war das “fragbare Maximum”.

Im Durchschnitt brauchte der IT-Planungsrat fast 3 Jahre für einen neuen Standard

Die Zusammenfassung der Antwort in einem Satz: es dauerte zwischen 8 und unfassbare 72 Monate, um einen neuen Standard durch den IT-Planungsrat zu beschließen. Im Durchschnitt dauerte es knapp 3 Jahre.

Hier weitere ausgewählte Fakten aus der Antwort der Bundesregierung :

  • 14 Standards zur Verwaltungsdigitalisierung wurden vom IT-Planungsrat seit 2019 verabschiedet
  • Durchschnittliche Dauer von Erstbefassung bis Beschluss: 2,7 Jahre = 33 Monate
  • Kürzeste Dauer: 8 Monate (2 mal)
  • Längste Dauer: 72 Monate (2 mal)
  • Mehr als jeder Dritte Standard (5 von 14), der seit 2019 beschlossen wurde dauerte mindestens 3 Jahre
  • In den Jahren 2024, 2023 u 2022 wurden nur je 3 Standards beschlossen
  • In 2021 wurden sogar nur 2 u in 2020 sogar nur 1 Standard beschlossen

Die vollständige Antwort der Bundesregierung findet sich HIER.

Warum Standards und die  Dauer ihrer Entwicklung relevant sind, was das alles mit unserem Alltag zu tun hat und wie GroKo versus Ampel so performen, und was sich künftig möglicherweise stark verändern wird, gibts in den folgenden Abschnitten zu lesen.

Ohne Standards keine Verwaltungsdigitalisierung (die funktioniert)

Standards sind eine Grundbedingung dafür, dass Verwaltungsdigitalisierung funktioniert, deshalb sind immer noch fehlende oder unverbindliche Standards einer der Haupgründe dafür, dass in Deutschlands Ämtern immer noch so viel gefaxt und gestempelt wird und Studierende selbst nach Hochladen eines Online Antrages ein halbes Jahr auf ihr erstes Bafög warten müssen, weil der Online Antrag nicht mit dem Fachverfahren kompatibel ist und alles doch wieder intern ausgedruckt werden muss. Wenn Behörden unterschiedliche Formate beispielsweise für Adressfelder haben, verhindert das den behördenübergreifenden elektronischen Datenaustausch. Man muss sich das vorstellen wie Puzzleteile, deren Nöppel nicht zusammen passen oder sich überlegen, wo die Elektroindustrie heute stünde, wenn es keine einheitlichen Stecker und Steckdosen gäbe. Da leuchtet jedem ein, wie wichtig die Standardisierung ist, bei der Verwaltungsdigitalisierung ist das aber oft nicht der Fall. Dabei kann man auch von Vorreiterländern wie Estland oder Finnland lernen, wie wichtig es ist, dass man zuerst die infrastrukturellen Voraussetzungen schafft – einschließlich einheitlicher Standards für Daten, Formularfelder oder Schnittstellen.

Der Status Quo: Standardsentwicklung für die deutsche Verwaltung, OZG und die GroKo

Fehlen Standards, werden immer mehr Lösungen entwickelt, die am Ende nicht zueinander passen, also nicht interoperabel sind, und je länger sie fehlen, umso mehr Wildwuchs entsteht und immer mehr Widerstand dagegen, verbindliche Standards zu akzeptieren. Das haben wir gerade im Bundesrat erlebt, wo das OZG 2.0 wegen der darin enthaltenden Vorgaben zu Standards gescheitert ist.

Wie, wann und wie schnell also Standards entwickelt werden, hat daher einen enormen Einfluss auf die Qualität und Geschwindigkeit der Verwaltungsdigitalisierung. Die GroKo hatte das Thema komplett in den Sand gesetzt, verbindliche Vorgaben für Standards im ersten Onlinezugangsgesetz 2017 versäumt (siehe dazu meine Rede im Bundestag zum OZG vom 20.09.23) und einen völlig ineffizienten Prozess zur Entwicklung der Standards über den IT-Planungsrat etabliert, der mit drei Sitzungen im Jahr zum absoluten Flaschenhals wurde.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden insgesamt nur drei Standards verabschiedet, seit 2019 und bis heute dauerte die Entwicklung verabschiedeter Standards jahrelang. Einige Standards brauchten fünf oder sogar sechs Jahre, selbst im Durchschnitt waren es 33 Monate: 2,7 Jahre. Mir ist völlig unklar, wie man sich für einen Standard zum Einkauf von Cloud Leistungen 63 Monate Zeit lassen konnte, selbst die 24 Monate für den Standard zum Bauantrag waren einfach zu lang, denn gerade bei Bauanträgen gibt es viele Beteiligte, die Informationen und Dokumente untereinander austauschen müssen, die in unterschiedlichen Fachanwendungen verarbeitet werden und wo einheitliche Datenformate unglaublich viel Bearbeitungszeit sparen können, weil alles digital erledigt werden kann. Das kann man heute doch niemandem mehr vermitteln, warum so wichtige Voraussetzungen für eine gute Verwaltungsdigitalisierung so schleppend geschaffen werden.

Was ist anders bei der Ampel?

In den ersten 2,5 Jahren ihrer Amtszeit ist es der Ampel nicht gelungen, die Laufzeiten nennenswert zu beschleunigen und seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages wurden von der Ampel nur drei Standards neu auf den Weg gebracht und auch beschlossen, da ist aber schon die “Digitale Dachmarke” als Kennzeichen für staatliche Webseiten mitgezählt, die als Plan beschlossen wurde, aber graphisch noch nicht einmal existiert, selbst diese oberflächliche Beschluss, den ich kaum “Standard” nennen würde, dauerte acht Monate.

Aber neu in der Amtszeit der Ampel angestoßen und beschlossen wurde auch der überfällige XBezahldienste Standard, der Nutzer:innen bestimmter digitaler Verwaltungsdienste endlich ermöglichen soll, Zahlungen an den Staat, z.B. Gebühren für einen online Antrag, für einen Pass oder Ausweis oder eine Hundeanmeldung auch online mit gängigen Zahldiensten zu leisten. Das frustriert Bürger:innen schon lange, dass man zwar überall woanders einfach digital bezahlen kann, nur beim Staat nicht, wo das Bezahlen nutzerfeindlich ist und auch in den Behörden selbst hohe vermeidbare Aufwände verursacht, wenn Gebührenbescheide erstellt und verschickt und Zahlungseingänge extra verbucht werden müssen, beides ist ja unnötig, wenn digital bezahlt wird und die Zahlung automatisch an der richtigen Stelle verbucht wird. Das reduziert schließlich auch Fehler und deren Folgeaufwände. Seit November 2023 gibt es dafür also endlich einen Standard, jetzt muss er nur noch verbindlich und von allen Behörden genutzt werden. Das ist ein Brett, das noch viel dicker ist, als die Verabschiedung des Standards.

Ausblick: Wann wird es endlich besser?

Da ich seit Jahren immer wieder eine Reform der Zuständigkeiten und Prozesse gefordert habe, um Standards schneller zu entwickeln und die Abhängigkeiten vom trägen IT-Planungsrat zu reduzieren (z.B. mit meiner Kleinen Anfrage zum OZG von 2022 und in meinen Reden im Bundestag HIER und HIER), freut mich sehr, dass nun endlich die Einrichtung eines Standardisierungsboards beschlossen wurde, das anders zusammengesetzt und mit anderen Abstimmungsregeln und eigenen Kompetenzen tatsächlich das Potenzial hat, die nötige Dynamik zu schaffen. Darin werden nicht nur Bund, Länder und Kommunen mit Stimmrechten vertreten sein, sondern auch die FITKO, die eine zunehmend wichtige Rolle erhält (und das ist gut so!), der DIN als deutsches Normungsgremium, und öffentliche sowie private IT-Dienstleister der Verwaltung mit je 1 Stimme, die über die Vitako  bzw. den Databund benannt werden. Auch Gäste sind möglich, z.B. aus den Fachkonferenzen der Länder. Das Gremium trifft sich hoffentlich häufiger als der IT-Planungsrat (der trifft sich ja nur 3 mal im Jahr) und es kann außerdem im Umlaufverfahren Standards bearbeiten und viele auch final beschließen. Nur bei verbindlich vorgeschriebenen Standards soll auch künftig noch ein formeller Entscheid des IT-Planungsrates nötig sein.

Beschreibung und Organisationsstruktur des Standardisierungsboards gemäß Beschluss 2024/05 des IT-Planungsrats vom 05.02.24

Ich hoffe, dieser jüngste Beschluss des IT-Planungsrates vom 05.02.24 wird nun zügig umgesetzt und das Standardisierungsboard kommt ins Arbeiten, denn wir haben schon viel zu viel Zeit verloren! Es könnte im Prinzip in wenigen Monaten etabliert werden und wenn das klappt, dann hätte die Ampel eine wirkliche Reform geschafft, es könnte eine der wenigen tatsächlichen Verbesserungen in ihrer Amtszeit werden – wenn sie es durchzieht und das zeitnah. Der Bedarf an Standards steigt ja auch mit dem Fortschritt der Digitalisierung und wer weiß, wie viele Standards beim IT-Planungsrat noch und vielleicht auch schon seit Jahren in der Schublade liegen, denn meine Anfrage bezog sich ja nur auf Standards, die auch beschlossen worden sind. Da könnten noch etliche Standards seit Jahren vor sich hinschmoren…Vielleicht frage ich ja auch danach noch!

Meine Frage:

„Wie lange dauerte der Prozess der Standardentwicklung jeweils für die letzten 14 vom IT-Planungsrat verabschiedeten Standards Ende zu Ende – also vom ersten Mal auf der Tagesordnung des IT-Planungsrats bis zur Verabschiedung (bitte den jeweiligen Standard nennen, sowie Dauer der Entwicklung in Monaten, gern chronologisch sortiert), und mit welchen Schritten läuft ein typischer Standardisierungsprozess über den IT-Planungsrat ab (bitte zu jedem Schritt auch die ggf. dabei involvierten Akteure bzw. Institutionen nennen)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Die Nachfolgende Tabelle zeigt die letzten 14 durch den IT-Planungsrat beschlossenen Qualitäts- sowie Interoperabilitätsstandards mit jeweiligem Zeitraum in Monaten ab der ersten beschließenden Befassung:

Zum Prozess der Standardisierung wird auf Nr. 4.2 der Anlage zum Beschluss 2024/05 des IT-Planungsrates vom 20. März 2024 verwiesen: https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2024-05.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Zwei mal spielte Europa eine Rolle im Digitalausschuss vom 20.03.2024, zum einen ging es um die von der Ampel vertrödelte Umsetzung des Digital Services Act mittels Digitale Dienste Gesetz und wie gut und schlecht es nach einigen Veränderungen geworden ist (Spoiler: nicht gut genug, Funfact: Trixie von Storch tickte aus und das hatte was mit Schlümpfen zu tun) und zum anderen ging es um die anstehende Umsetzung des Data Acts im deutschen Recht – das gleiche Spiel wie beim DSA noch mal grün. Schaffen wir es diesmal pünklich? Ich habe Zweifel. Unser 3. Thema war die Evaluation der Gigabit-Richtlinie 2.0 zur Förderung des Glasfaserausbaus in DE, immerhin fließen da jetzt 3,6 Milliarden und eine neue Förderung ist geplant.

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:00:36 Umsetzung DSA – Dig. Dienste Gesetz: Änderungen
00:08:50 DDG: Daten ans BKA, Netzsperren, Bußgelder, Fazit
00:15:54 Dt Umsetzung EU Data Act – Intro
00:24:27 Data Act: Zeitplan, Verbraucherschutz, Dateninstitut
00:30:08 Gigabit-Richtlinie 2.0: Intro, Evaluationsbericht
00:42:38 Gigabit RL 2.0: Förderrichtlinie 2024, Beihilfe-Regelung EU
00:45:07 Outro

Weiterführende Links:

Meine Reden vom 21. und 22.3.24

Digitalausschuss

Artikel/Presse

Aktuelle Stunde der AfD – Meinungsfreiheit an den Schulen

Ein Ablenkungsmanöver der AfD von 100 rechtsextremen Mitarbeitern ihrer Fraktion war die Fake News, wegen eines Schlumpfvideos hätte die Polizei eine Schülerin kriminalisiert. Von Storch wetterte auf X, der Schulleiter wird bedroht, die Schule mit Hakenkreuzen beschmiert und mit Amoklauf bedroht. Die AfD instrumentalisiert eine 16-Jährige, ihre Mutter sammelt Geld, aber am Ende verlieren alle. 

Meine Rede im Wortlaut (Redevideo am Ende des Beitrags):

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die AfD im Bundestag 100 rechtsextreme Mitarbeiter beschäftigt,

(Enrico Komning (AfD): … ist gerade gar kein Thema!)

machte Schlagzeilen. Dass ein AfD-Abgeordneter forderte, solche Mitarbeiter sollten Waffen in den Bundestag bringen können, machte auch Schlagzeilen. Da suchte und fand die AfD ein Ablenkungsmanöver

(Zuruf von der AfD: Zur Sache, bitte!)

und fand, mit der falschen Behauptung wegen eines Schlumpfvideos hätte die Polizei eine Schülerin kriminalisiert.

(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch (AfD))

Dabei kam die Polizei wegen Screenshots mit rechtsextremen Codes von Dritter Weg und Identitären.

Ein Drittel aller rechtsextremen Taten von Minderjährigen passieren im Kontext Schule, und vor diesem Hintergrund übernahm ein Schulleiter Verantwortung und informierte die Polizei.

(Beifall bei der Linken und der SPD – Enrico Komning (AfD): Verantwortung?)

Die prüfte, stellte nichts Strafbares fest und führte ein präventives Aufklärungsgespräch zu den Grenzen der Meinungsfreiheit. Das ist Prävention und damit ein Job der Polizei.

(Wolfgang Kubicki (FDP): Ja, aber nicht ohne die Eltern, Frau Kollegin! § 69 JGG!)

Der Skandal ist gar keiner, er ist pure Propaganda der AfD: Hetze, kombiniert mit deutschnationalen KI-generierten Schlumpfbildchen. Vom Schuldach wurde ein Banner ausgerollt mit einem Schlumpf und dem Slogan „Heimatliebe ist kein Verbrechen“. Es wurde nämlich auch die falsche Behauptung verbreitet, die Polizei sei gekommen, weil die Schülerin gesagt habe, Deutschland sei ihre Heimat. Das ist natürlich Quatsch, und längst hat die Mutter öffentlich zugegeben: Die Polizei hat weder vom Schlumpfvideo noch von Heimat gesprochen. Trotzdem twitterte von Storch ein Interview der 16-Jährigen in der „Jungen Freiheit“ inklusive dieses Schlumpfmärchens und schreibt dazu: „Dieses Interview möge Deutschland erschüttern- und ENDLICH wachrütteln!“.

(Beatrix von Storch (AfD): Genau! Absolut!)

Und sie nickt auch jetzt noch. Was sie meint, ist: Anstacheln zum Aufruhr.

(Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Das ist SED-Jargon!)

Solche Lügen sind aber gefährlich. In den sozialen Medien der AfD findet man x-fach veröffentlicht Fotos, Namen und Adressen dieses Schulleiters. Unzählige Drohungen erhält er seitdem. Wir waren uns erst am Mittwoch hier im Hause alle einig bei der Debatte zum Thema „Antisemitismus in Bildungseinrichtungen“, dass es aufmerksame Lehrkräfte braucht. Und dieser Schulleiter war genau das: Er war aufmerksam. Pädagoginnen und Pädagogen, die sich Rechtextremismus und Rassismus entgegenstellen, muss man den Rücken stärken, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Am Ende verlieren wir doch alle, selbst das Mädchen mit seinen kruden Äußerungen; denn obwohl es mit 16 noch Jugendschutz genießt, wird es rücksichtlos von der AfD instrumentalisiert. Ihr Name, ihr Foto, ihr Wohnort, ihre Schule – alles das ist öffentlich im Internet, und zwar wahrscheinlich für immer.

(Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Skrupellos eben!)

Die Schule wurde mit Hakenkreuzen beschmiert und mit einem Amoklauf bedroht.

Daneben gibt es aber eine GoFundMe-Kampagne für Mama. Das Spendenziel: 10 000 Euro. Und auch das gehört zur Wahrheit: Hass ist zwar keine Meinung, aber immer öfter ein Geschäftsmodell. Abgerechnet wird aber zum Schluss, und dann könnte die Lügerei nach hinten losgehen. Der belgische Rechteinhaber der Schlümpfe kündigte Maßnahmen gegen den Missbrauch seiner Marke an. Dann braucht die AfD neue Motive, die Spendenkampagne braucht Ersatz für die Jungmädel-Schlumpfine und die Mutter ein neues Profilbild ohne Schlumpf.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)