Jahrelang gab es Warnungen vor den Gefahren globaler sozialer Netze, die von Milliardären kontrolliert werden, denn große digitalen Plattformen sind die soziale Infrastruktur der digitalen Gesellschaft, und wie jede Infrastruktur hat ihr Zustand einen enormen Einfluss auf die Gesellschaft. Facebook hat 3,07 Milliarden aktive Nutzer, das entspricht 37 Prozent der Weltbevölkerung. Die Manipulationsmöglichkeiten sind unfassbar und buchstäblich weltumfassend. Für Millionen Menschen weltweit ist Facebook sogar gleichbedeutend mit dem Internet, weil Facebook in ihren Handyverträgen inklusive ist und offene Datenverträge zu teuer für sie sind. Dieser Umstand wurde vor einigen Jahren den Rohingya in Myanmar zum Verhängnis, denn auf Facebook wurde massenhaft Desinformation über diese muslimische Minderheit verbreitet, ohne dass es Überprüfungsmöglichkeiten im offenen Internet gab, oder innerhalb von Facebook Faktenchecks, sinnvolle Moderationen oder andere Korrekturmechanismen. Die Folge waren die Vertreibung von 700.000 Menschen in 2017, massenhafter Mord an Rohingyas, viele wurden zerstückelt oder lebend in ihren Häusern verbrannt. Den Zusammenhang zu Hassrede und Desinformation auf Facebook wies 2018 eine Untersuchung durch die UN nach.

Meta Whistleblowerin Frances Haugen machte 2021 öffentlich, wie das Unternehmen bewusst Kenntnisse über schädliche Wirkungen seiner Algorithmen ignorierte und wissentlich in Kauf nahm, dass sie Gewalt oder auch psychische Störungen mit schweren gesundheitlichen Folgen bei Jugendlichen förderten – alles das, für mehr Werbeeinnahmen, und um einen unvorstellbar reichen Menschen noch reicher zu machen. Öffentlicher und politischer Druck in den USA, von der UN und auch aus Europa führte dazu, dass Meta seine Moderation verbesserte und Factchecking Partnerschaften abschloss. Alles das will Milliardär Zuckerberg nun wieder aufgegeben und macht damit klar: Völkermord, rassistische Übergriffe oder Suizide bei Jugendlichen sind ihm schnurzpiep, so lange die Kasse stimmt, sich sein Milliardenvermögen weiter vermehren und er sich entspannt zurücklehnen kann, denn unter einer Trump-Regierung braucht er Sanktionen der US-Politik nicht zu fürchten, im Gegenteil, er rechnet sogar fest mit Schützenhilfe gegen Regulierungen der EU.

Die Demokratie weltweit ist in Gefahr und einen wesentlichen Anteil daran hat die Tatsache, dass eine Handvoll weißer, männlicher Tech-Milliardäre sich Liebkind machen mit einem kriminellen, rücksichtslosen, narzistischen Milliardär, der zum zweiten Mal Präsident der USA werden wird. Donald Trump ist aber nicht nur ein verurteilter Straftäter, Sexist und notorischer Lügner, er verachtet auch die Demokratie, ihre Institutionen und Prozesse, er lebt in einer Welt alternativer Fakten und will sich zum Herr einer Diktatur aufschwingen, in der nur noch sein Wort gilt. Wovon er träumt, dafür gibt es ein Wort, er will Faschismus statt Demokratie. Das alles ist kein Geheimnis, denn Donald Trump war im Wahlkampf transparent über seine Pläne, die auch dann faschistisch sind, wenn er sie selbst nicht so nennt. Vor diesem Hintergrund ist der Kniefall der Tech-Millardäre zu betrachten: das Verbot einer Wahlempfehlung für Kamala Harris in der Washington Post durch deren Eigentümer Milliardär Bezos, die diversen Millionen Spenden für seine Inaugurationsfeier von mehreren Tech-Unternehmen, u.a. Google, Amazon, Meta, Apple (Tim Cook) und auch die aktuelle Kehrtwende von Zuckerberg, der Faktenchecks wieder abschaffen, Moderationen begrenzen und aus Facebook und Instagram Schlangengruben wie X machen möchte.

Ich habe nur tiefste Verachtung für dieses Verhalten. Schon in den 30er Jahren konnten wir in Deutschland erleben, wie die industrielle Elite buchstäblich über Leichen ging und an der Seite Hitlers stand, noch heute profitieren Nachkommen dieser Elite von den guten Geschäften aus dieser finsteren Zeit. Heute stellen digitale Monopole gewaltige Machtkonzentrationen dar, die nicht nur in einem Land Politik und Gesellschaft beeinflussen können, sondern weltweit. Deshalb wirkt sich das Stiefellecken der US-Milliardäre bei Trump auf uns alle aus, auch in Europa. Und deshalb hängt so viel davon ab, ob wir uns gemeinsam dagegen wehren können und ob die neuen europäischen Instrumente der Regulierung konsequent angewendet werden und wirksam sind. Offensichtlich sorgen sich sowohl Elon Musk als auch Mark Zuckerberg nur noch vor der EU als regulierende Kraft, denn der Digital Services Act verpflichtet „Very Large Online Plattforms“ zur Beurteilung ihrer strukturellen Risiken (dazu gehört auch die Förderung von Gewalt, Rassismus oder Jugendgefährdung) und zu effektiven Maßnahmen, die diese Risiken minimieren. Wenn sie das nicht tun, wird es sehr teuer, denn EU Sanktionen können auch etliche Milliarden Euro betragen oder sogar zum Verbot der Plattform in der EU führen – und damit zum Verlust eines attraktiven Marktes mit einer halben Milliarde Konsument:innen.

Dagegen könnten sich nicht mal Tech-Milliardäre wehren. Vermutlich deshalb gelten die neuen Regeln noch nicht für die EU. aber mit ihrer Willfährigkeit gegenüber Trump und seiner kreuzgefährlichen politischen Agenda hoffen sie offensichtlich, die EU Regulierung ganz aushebeln zu können – durch staatliche Erpressung. So kündigte Zuckerberg nicht nur an, sich von den Faktenchecks zu trennen und die Moderationsteams im liberalen Kalifornien aufzulösen und durch Teams im konservativen Texas zu ersetzen, sondern verkündete außerdem, dass er „mit Präsident Trump zusammenarbeiten wird, um gegen fremdstaatliche Regierungen vorzugehen, die US-Unternehmen zu mehr Zensur bringen wollen“ und stellte fest, dass „der beste Weg, sich gegen den Trend übermäßiger staatlicher Zensur zu wehren, der mit Unterstützung durch die US-Regierung sei.“ Mit „Zensur“ und „fremdstaatlichen Regierungen“ meint er offensichtlich die Absicht der EU, mit dem DSA auch gegen massive Desinformation zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen vorzugehen, damit sie sich besser wehren kann u.a. gegen massive Einflussnahme auf demokratische Prozesse von außen, wie sie z.B. mit der von Putin-gesteuerten Doppelgänger-Kampagne erst vor Kurzem nachgewiesen wurde.

Zuckerbergs Hoffnung hat eine glaubwürdige Basis, denn Trumps Vize Vance erklärte öffentlich, dass die US Mitgliedschaft in der NATO davon abhängen würde, wie stark die EU US-Techkonzerne reguliert. Laufende Ermittlungsverfahren der EU u.a. gegen X und diverse öffentliche Schlagabtausche zwischen Elon Musk und Ex-EU Kommissar Thierry Breton haben die Konfliktlinien sichtbar und die Bedrohung real werden lassen und so wird wohl Tech-Milliardär Elon zu Bau-Milliardär Donald gegangen sein und als Gegenleistung für die finanzielle und politische Wahlunterstützung mit Worten und Algorithmen auf seiner Plattform X zugunsten des künftigen US-Präsidenten einen harten Verteidigungskurs gegen europäische Regulierungen eingefordert haben. Diesen Schutz will natürlich auch Zuckerberg für seine Plattformen und da macht man dann auch mal gemeinsame Sache mit reaktionären Faschisten. Die Erwartung, man könne sich als US-Unternehmen der Regulierung durch andere Staaten entziehen, selbst wenn man in diesen Staaten eine extreme Marktmacht besitzt und Milliarden Umsätze macht, ist reichlich hanebüchen.

Möglicherweise spielt aber noch ein anderer Aspekt dabei eine Rolle: Eifersucht und Neid innerhalb der Tech-Milliardärs-Elite, wo die einen nicht ertragen können, dass einer von ihnen, Schmuddelkind Elon, eine engere Beziehung zum Weißen Haus hat, als sie. Also tun sie einer nach dem anderen, alles das, was sie tun müssen, um gleichzuziehen, um auch am Tisch sitzen zu dürfen und die Gunst eines Präsidenten zu genießen, der nicht nur für die USA, sondern für die ganze Welt zu einer akuten Bedrohung geworden ist. Alte weiße Männer zündeln so gemeinsam und nehmen Gewalt, Terror und Polarisierung in Kauf, weil ihnen der Rest der Welt egal ist, so lange in ihren Yachten und Villas noch die goldenen Wasserhähne funktionieren, ihre Privatflugzeuge sie noch überall hin fliegen und sie sich als Herrschende mit so viel Macht erleben, dass sie faktisch unangreifbar und unregulierbar geworden sind.

Es gibt nur eine angemessene Reaktion darauf: der Beweis des Gegenteils – also hartes und kompromissloses Anwenden des Digital Services Act der EU und damit der Beweis europäischer Unabhängigkeit und politischer Stärke, eine Verteidigung unseres Wertesystems, das wir von US-Tech-Milliardären nicht zerstören lassen dürfen. Künftig braucht es aber mehr, nämlich endlich ein gemeinwohlorientiertes soziales Netz, eine nicht-kommerzielle soziale Infrastruktur der digitalen Gesellschaft als Teil der Daseinsvorsorge, die europäisch getragen die Vernetzung und Kommunikation zwischen Menschen ermöglicht, ohne diese Verbindungen zu kommerzialisieren. Langfristig müssen wir brechen mit der Abhängigkeit von digitalen Monopolen, denn ihr Zerstörungspotenzial ist inakzeptabel hoch.

Eine gekürzte Fassung diesen Kommentars erschien in der taz-Tageszeitung vom 09.01.2025:

https://taz.de/Trump-Musk-und-die-Tech-Milliardaere/!6057399/ 💌

Die Umsetzung der EU Verordnung für eID-Wallets (digitale Brieftaschen für elektronische Ausweise) muss unbedingt mit „Null-Wissen-Beweis“ erfolgen, und so, dass Überidentifikation verhindert wird. Mit Sorgfalt umgesetzt, können digitale Identitäten zum Vertrauensanker werden und digitalen Verbraucherschutz sicherstellen und Identitätsdiebstähle verringern.

Meine letzte Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wenn Pornoplattformen oder Mediatheken von Usern eingescannte Ausweise fordern, um Minderjährige zu schützen, ist das eine ganz schlechte Idee. Jugendschutz erfordert nämlich nicht die Aufhebung der Anonymität im Internet. Mein Name, mein Geburtsdatum, meine Adresse sind dafür nicht relevant, sondern nur der Fakt: Bin ich mindestens so und so alt? Diese Frage mit Ja oder Nein zu beantworten statt mit dem Geburtsdatum, nennt man einen Null-Wissen-Beweis oder Zero Knowledge Proof.

Bei der Umsetzung der EU-Verordnung für digitale Ausweisbrieftaschen muss dieser Zero Knowledge Proof in Deutschland verpflichtend sein, um eine Überidentifikation zu verhindern.

(Beifall bei der Linken)

Die eIDAS-Verordnung lässt dafür Spielräume. Deshalb unterstützt Die Linke die Forderung der Union, alle Spielräume für mehr Schutz der Privatsphäre auch auszunutzen. Schließlich sind Ausweisdaten hoheitliche Daten, und staatlich verifiziert werden sie zum Goldstaub im legalen und illegalen Datenhandel. Deshalb ist die Vermarktung attraktiv für Plattformen, aber auch für kriminelle Hacker. Gefährlich sind sie für Nutzer/-innen. Immerhin hat die Union nach der versemmelten ID-Wallet in der letzten Legislatur viel dazugelernt. Ihr Antrag enthält viele gute Vorschläge. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall bei der Linken)

Bei digitalen Identitäten ist nämlich die Sorgfalt entscheidend. Die Linke will sie gut gemacht, mit hohen Standards und ausreichend Ressourcen. Dann werden sie zum Vertrauensanker im Internet, erhöhen den digitalen Verbraucherschutz und werden Treiber für Innovationen.

(Beifall bei der Linken)

Bis zur Wahl ist die Umsetzung der Vorschläge der Union ziemlich sicher ausgeschlossen. Aber Die Linke wird die Union gerne an den Inhalt erinnern, sollte sie nach der Wahl eventuell auf der Regierungsbank sitzen und damit selbst Probleme haben.

Meinen Abschied vom Bundestag habe ich schon in der letzten Sitzungswoche angekündigt. Deshalb hier und heute nur ganz kurz: Es war mir eine Ehre. Für fast acht Jahre bedingungslose Unterstützung möchte ich meinem Mann Daniel herzlich danken. Ohne ihn hätte es linke Digitalpolitik mit mir im Bundestag nicht gegeben. 

Dankeschön.

(Beifall bei der Linken, der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Der letzte Digitalausschuss 2024 am 18. Dezember dauerte nur 1 Stunde und debattierte nur ein einziges Thema, das gleich 3 „Gremien“ in einen Topf warf: das Internet Governance Forum, die G7 und die G20 mit den jeweiligen „Digital-Tracks“. Deshalb habe ich diesen Podcast mit spannenderem Bonus-Content angereichert: die Risiken durch illegitime Einflussnahme auf unsere Wahlen z.B. durch Desinformationen und was man dagegen tun kann, meine jüngsten Parlamentarischen Initiativen von verstorbenen Waffenbesitzenden bis zur Nachhaltigkeit der IT des Bundes und das Thema meiner letzten Rede: da gehts um digitale Ausweis-Brieftaschen und Nicht-Wissen-Beweise und ich erzähle Euch vom 38C3, wo Ihr mich treffen könnt. Kommt gut ins Neue Jahr!

Transkript (KI-generiert und kann Fehler enthalten) 📜

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro
00:01:25 Intro Digitalausschuss
00:03:25 Internet Governance Forum 2024
00:07:43 G7 + Digitales
00:12:45 G20 + Digitales
00:22:57 Desinformation + Wahlen: Rumänien, USA, DE
00:33:16 Desinfo: illegitime Einflussnahme: Prozess + Abwehr
00:42:13 Allerletzte Rede: eIDAS
00:46:15 Parl. Initiativen: Nachhaltigkeit IT im Bund; verstorbene Waffenbesitzenden; KI im Militär
00:48:57 38C3-Kongress in Hamburg
00:54:59 Outro

Weiterführende Links:

G20 + G7

HP der G20

Abschlusserklärung G20-Gipfel, Nov. 2024

Aktuelles zu G7 u G20 vom Auswärtigen Amt

G7-u G20 „Gipfel-Dokumente“

Erläuterung Hiroshima-KI-Prozess, 21.13.23

Attacken auf Glasfaserkabel in der Ostsee

IGF

IGF 2024 Saudi Arabien Landing Page

BMDV-Sts Stefan Schnorr auf dem IGF 24 in Riad, Videomitschnitt vom 16.12.24

DerADBPodcast #36 zum IGF vom 10.07.24

DerADBPodcast #27 zur UN Cybercrime Convention vom 19.01.24

Desinformation:

Bericht Ausschuss f Technikfolgenabschätzung zu Algorithmen in dig. Medien + ihr Einfluss auf Meinungsbildung

Correctiv-Analyse – Doppelgänger-Kampagne, 13.11.24

Techn. Bericht Auswärtiges Amt zur Doppelgänger-Kampagne

EU Aufbewahrungsanordnung an TikTok nach Rumänienwahl-Beeinflussung, 05.12.24

Paper von Carl Miller zur Analyse u Bekämpfung illegitimer Manipulationsoperationen, 2024

Meldung von Bot-Netzwerken an das BMI: lagezentrum-btw@bmi.bund.de

Meldung bei Verstößen von Plattformen gg den Dig. Services Act an Beschwerdeportal der Bundesnetzagentur

eIDAS:

Meine (fast letzte) Rede im Plenum zur Vorratsdatenspeicherung mit Abschiedserklärung vom Bundestag, 05.12.24

Meine allerletzte Rede im Plenum zu eIDAS

Antrag Union zu eIDAS vom 12.11.24

DerADBPodcast Folge #36 zu eIDAS

Öff. Konsultation EU-KOM zu Umsatzungsakten der eIDAS-Verordnung (eng.)

Stellungnahme epicenter.works zu eIDAS-Umsetzungsakten

zu meinen Parlamentarische Initiativen:

Web-tool zur Abschätzung des CO2e-Fußabdrucks von Websites

Antwort auf meine schrift. Frage zur Regulierung von KI im Militär, 06.12.24

Antwort auf mein schriftl. Frage zu verstorbenen Waffenbesitzenden im Waffenregister, 06.12.24

38C3:

Thematische Übersicht diesen Jahres und Stream
Mein Talk vom #37C3 (2023) zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT als Stream

Outro:

Meine Kolumne in der Frankfurter Rundschau (2016-2018)

Im Bundestag herrscht Chaos, weil die Super-GroKo aus Ampel und Union den Parlamentsbetrieb vor den Neuwahlen behindert. Ich erzähle, was das praktisch für Folgen hat (u.a. keine Debatten mehr im Digitalausschuss). Hauptthema in dieser Folge: eine Sternstunden-Anhörung zum Thema Open Source am 4.12.2024, ein Herzenswunsch von mir! Es ist die letzte Anhörung dieser Legislatur zu digitalen Themen. Außerdem: meine letzte Rede im Bundestag (zu Vorratsdatenspeicherung von IP Adressen und Funkzellenabfragen), in der ich auch meinen Abschied erkläre, sowie Updates zu den parteiübergreifenden Gruppenanträgen zur AfD Überprüfung und zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro
00:02:05 Einführung Open Source Software
00:11:23 Meine parl. Initiativen zu OSS
00:26:00 Anhörung OSS: Input Sachverständige
00:34:07 Anhörung OSS: OpenWashing, Bildung, Wirtschaft
00:41:25: Anhörung OSS: ZenDiS, Verw, IT-Sicherheit, „LOL“
00:54:46 Update Bundestag
00:56:28 Update AfD-Überprüfung u §218
00:57:38 Update Streichung §218
01:00:25 Meine Letzte Rede u Ankündigung Abschied
01:03:48 Outro

Weiterführende Links:

Open Source allgemein

Open Source Gardens

Lizenzlisten für Open Source Software der Free Software Foundation

Lizenzlisten für Open Source Software der Open Source Initiative

Lizenzlisten für Open Source Software des Debian Projekts

Heise Artikel – Bedeutung v OSS in Unternehmen, 13.02.24

Bitkom-Studie – OSS in dt. Unternehmen, 2023

Beschluss IT-Planungsrat, Sept. 2023 zur Verwaltungscloud-Strategie

Heise zu Lizenzkosten des Bundes für Microsoft – Anfrage MdB Victor Perli, Juni 24

IT-Planungsrat-Beschluss von 2020 zu Open Source bei der OZG-Umsetzung

Meine parlamentarischen Initativen zu Open Source:

Kleine Anfrage zu Open Source in der Bundesverwaltung von 12/23, Pressemitteilung

Schriftliche Einzelfrage zur Anzahl der Open Source Entwicklungsaufträge des Bundes von 08/24, Blogpost

Kleine Anfrage zu Abhängigkeit und Lobbyismus von Microsoft und SAP sowie der Delos-Cloud von 09/24, Blogpost

Kleine Anfrage zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes OZG von 11/22, Blogpost

Schriftliche Einzelfrage zur Förderung von Open Source Software von 03/24

Schriftliche Einzelfrage zur Einbindung der Bundesländer in das ZenDiS von 06/24

Schriftliche Einzelfrage zur Beauftragung des ZenDiS durch den Bund von 03/24

Schriftliche Einzelfrage zu Personalmitteln des ZenDiS von 03/24

Open Source Anhörung am 4.12.24 im Digitalausschuss:

Anhörung zu Open Source in der Mediathek des Bundestages

Kampagne „public money, public code“

Stellungnahmen von Sachverständigen OSS Anhörung von:
Free Software Foundation Europe (FSFE)

Open Source Buisness Alliance (OSBA)

Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG)

Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS)

Unaufgeforderte Stellungnahme der Gesellschaft für Information (GI)

Heise Bericht zur XZ-Backdoor, 20.4.24

Open Source Beteiligungs-Tool „Consul“

Open Source Beteiligungs-Tool „Decidim“

Heise-Bericht zum Umstieg auf OSS in Schleswig-Holstein, 26.11.24

Videoserie zu Open Source im Landesrechenzentrum Thüringen von 2024

Update Bundestag, §218, AfD, Letzte Rede:

Debatte zu § 218 StGB in der Mediathek des Bundestages

Meine Rede zu Protokoll zur Debatte um § 218 StGB

Rede Heidi Reichinnek (LINKE) zu § 218 StGB

Der ADB Podcast #41, u.a. zum Gruppentrag zu § 218

Correctiv klagt auf Herausgabe AfD Gutachten durch Verfassungsschutz

Meine vermutlich letzte Rede im Plenum (5.12.2024) – VDS, Funkzellenabfrage u Abschied

Meine früheren Reden zur VDS

…18.01.2024

…20.09.2023

…17.03.2023

…29.09.2022

24.06.2022

Ausbick:

Demo-Aufruf für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen am 07.12.204 Weg mit § 218

Medien:

Heise vom 29.11.24 zum digitalpolitischen Erbe der Ampel


Meine am 5.12.24 im Bundestag zu Protokoll gegebene Rede im Wortlaut:

1987 [Anmerkung: Leider nicht korrekt, tatsächlich war es 1985] war ich 17 Jahre alt und ungewollt schwanger. Ich ging in die 11. Klasse, wollte mich eigentlich gerade trennen von meinem Freund. Ich dachte damals, ich kann Abitur und Studium vergessen, verlobte mich mit meinem Freund, mit dem ich gar nicht mehr glücklich war, hielt alle Zukunftsträume für geplatzt und bekam eine Depression. Dann setzten sich meine Eltern zu mir, erklärten mir, dass ich eine Wahl hätte und ich ganz allein entscheiden könnte, ob ich das Baby bekommen möchte oder nicht und dass sie mich, egal wie ich mich entscheide, in allem unterstützen würden. Das war in Brandenburg und zu DDR Zeiten. Ich entschied mich für einen Schwangerschaftsabbruch, der in einem Krankenhaus ganz in der Nähe und Krankenkassen-finanziert stattfand. Niemand machte mir je einen Vorwurf. In dieser Notlage habe ich die Unterstützung durch den Staat, die Familie und das Erleben meiner Autonomie, das selbst entscheiden zu können, als extrem befreiend erlebt.
Bedauert habe ich diese Abtreibung immer, bereut aber nie. Ich beendete mein Abitur, studierte und bekam später ein Kind.

Im Osten Deutschlands gab es das Selbstbestimmungsrecht für Frauen schon seit Anfang der 70er Jahre und ich kann einfach nicht verstehen, wie es sein kann, dass eine 17 Jährige im wiedervereinigten Deutschland auch 50 Jahre später noch weniger Rechte hat, als Frauen in der DDR der 70er! Genauso wenig kann ich verstehen, wie es sein kann, dass das erzkatholische Irland Schwangerschaftsabbrüche liberalisiert hat, während sie bei uns weiter kriminalisiert werden. Orientieren wir uns denn an Trump oder an Saudi-Arabien?
Generelle Strafbarkeit löst überhaupt kein Problem, sie verhindert nämlich keine Abtreibungen, sie macht sie nur gefährlicher, teurer und erniedrigender für Frauen, die sich in einer Notlage befinden.

Weil Schwangerschaftsabbrüche generell als Straftat gelten, gibt es kaum gute Ausbildungen als Teil des Medizinstudiums, so dass Studierende an Papayas üben müssen – eine absurde Vorstellung, die nicht zu einem fortschrittlichen Gesundheitswesen passt. Im Übrigen gehen auch Schwangerschaft und Geburt mit erheblichen Gesundheitsrisiken einher, schon deshalb sollte es allein Sache einer Schwangeren sein, darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind zur Welt bringen möchte oder nicht. Wir sind schließlich nicht Gefäße für Dritte, sondern Individuen, die über ihren Körper selbst bestimmen können sollten, denn sonst ist ihre Würde nach Artikel 1 des Grundgesetzes nicht gewahrt!

Aufgrund der generellen Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gibt es viel zu wenig medizinische Angebote, so dass es in manchen Regionen kaum noch Ärzt:innen gibt, die Abtreibungen vornehmen. In 85 von 400 Landkreisen können ungewollt Schwangere kein angemessenes Angebot dafür erreichen! Vielen Frauen ist es schon aufgrund ihrer Lebensumstände gar nicht zuzumuten, 150km für eine Abtreibung zu reisen.

Die WHO-Leitlinie von 2022 stellt unmissverständlich fest, dass eine umfassende u qualitativ ausgezeichnete medizinische Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen essenziell für das Wohl von Frauen ist. Schwangerschaftsabbrüche müssen deshalb auch als Gesundheitsleistungen verstanden und von den Kassen bezahlt werden, denn der Grad körperlicher Selbstbestimmung Schwangerer darf niemals vom Geldbeutel abhängen, also davon, ob Betroffene die Behandlung, die Fahrt und gegebenenfalls die Übernachtung bezahlen können oder eben nicht.

Ich finde die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen elementar und die Vorstellung unerträglich, dass im Bundestag fast 70% Männer über die Selbstbestimmungsrechte von Frauen entscheiden dürfen. In einem Parlament mit echter Parität wäre die allgemeine Strafbarkeit von Abtreibungen längst Geschichte. So bleibt mir nur, einerseits an die Solidarität der Minderheit weiblicher Abgeordneten zu appellieren und andererseits an die Mehrheit der Männer, zumindest an die, die in der Lage sind einzusehen, dass sie bei einer solchen Entscheidung gar kein Mitspracherecht haben sollten, weil sie nicht schwanger werden.

Über männliche Körper gibt es schließlich auch keinerlei Regulierung im deutschen Recht, und die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen dient vor allem der Kontrolle über weibliche Körper, die sich viele konservative Männer immer noch wünschen. Das konnte man zuletzt am Backlash in den USA erleben, wo nach der Trump Wahl der widerliche Slogan: „Your Body – My Choice“ triumphierend von Männern verbreitet wurde.

Wer Schwangerschaftsabbrüche verringern will, muss vor allem Schwangere und Mütter unterstützen und Benachteiligungen durch Mutterschaft – z.B. Paygap, Armut bei Alleinerziehenden oder Karrierebremsen – beseitigen, Kinderbetreuung verbessern, Care Arbeit besser verteilen und bezahlen. Aber auch kostenlose Verhütungsmittel, gute Aufklärung und niedrigschwelliger Zugang zu Beratungen sind hilfreich – natürlich nicht nur für Frauen, denn am Zustandekommen einer Schwangerschaft sind zwei beteiligt. Auch Kinder brauchen mehr Schutz vor Kinderarmut und Benachteiligung im Bildungssystem, ihre Rechte gehören ins Grundgesetz. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir neben einer Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Bundestag auch diese Maßnahmen auf den Weg bringen könnten, denn so schützt man die Rechte beider am Besten: der Schwangeren und der Kinder.

Ich bitte Sie daher herzlich, unterstützen Sie den vorliegenden Gruppenantrag mit Ja oder wenigstens einer Enthaltung, und beenden Sie die Blockade der Anhörung im zuständigen Ausschuss!

Alle diejenigen, die grundsätzlich gegen die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind, möchte ich darum bitten, dann einfach selbst keine Abtreibung vorzunehmen, sich aber nicht der körperlichen Autonomie anderer Menschen in den Weg zu stellen, denn jemand Anderen zum Austragen von Kindern zu zwingen, ist schlicht Gewalt.

Meine Frage:

„Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, für den von der KI-Verordnung der EU (KI: Künstliche Intelligenz) wegen nationaler Zuständigkeit ausgenommenen, aber dennoch hochsensiblen Militärbereich den Einsatz von KI mit eigenen Vorschriften und Richtlinien zu regeln (bitte eventuelle Pläne inklusive Zeitrahmen näher beschreiben oder begründen, falls die amtierende Bundesregierung keine Notwendigkeit für derartige Regeln sieht), und in welcher Weise könnte und sollte eine parlamentarische und öffentliche Kontrolle ermöglicht werden hinsichtlich der Anwendung sowie der Evaluation der Wirksamkeit dieser Regeln und allgemein hinsichtlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung?“

Antwort der Bundesregierung vom 06.12.24:

„Die Bundesregierung bekennt sich zur verantwortungsvollen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im militärischen Bereich und setzt sich auf internationaler Ebene aktiv dafür ein, entsprechende Normen zu setzen und zu implementieren. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) ist die Nutzung von KI seit 2019 konzeptionell geregelt und mit Vorschriften hinterlegt. Diese werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben. Eine Kontrolle der Exekutive und der von ihr in Kraft gesetzten Vorschriften sowie der von ihr vorgenommenen Handlungen findet durch Parlament und Öffentlichkeit entlang der dafür verfassungsrechtlich vorgesehenen Möglichkeiten statt. Mit dem vom BMVg jährlich veröffentlichten „Bericht zur Digitalen Transformation des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung“ werden der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit sowohl über den Stand der Digitalen Transformation des GB BMVg im Allgemeinen als auch über konkrete Schwerpunktthemen und innovative Digitalisierungsaktivitäten, wozu auch KI zählt , informiert.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Wie wird erfasst beziehungsweise überprüft, ob im Nationalen Waffenregister als waffenbesitzend erfasste Personen verstorben sind und die Vorgaben des Waffengesetzes im Falle der Erbschaft (siehe www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente- Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_erbwaffen.pdf) eingehalten werden (bitte auch zuständige Organisationseinheit(en) angeben), insbesondere dann, wenn durch die Erben kein waffenrechtliches Bedürfnis geltend gemacht werden konnte, und die geerbten Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem durch speziell eingewiesene Inhaber einer Waffenherstellungs- oder einer Waffenhandelserlaubnis oder durch entsprechend bevollmächtigte Mitarbeiter zu sichern sind und die erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen ist (§ 20 Abs. 3 Satz 2 des Waffengesetzes – WaffG), und welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu möglichen Größenordnungen verstorbener waffenbesitzender Personen beispielsweise durch Kenntnis von Stichprobenabfragen im Rahmen des National- Once-Only-Technical-Systems (NOOTs) und der Steuer-ID?“

Antwort der Bundesregierung vom 06.12.24:

„Der Vollzug des Waffengesetzes (WaffG) ist Ländersache. Die Meldebehörde übermittelt den Tod eines Erlaubnisinhabers nach § 44 Abs. 2 WaffG an die zuständige Waffenbehörde oder die Waffenbehörde erhält selbst Kenntnis vom Versterben der Person. Die Waffenbehörde speichert das Sterbedatum nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. i des Waffenregistergesetzes im Nationalen Waffenregister. Die Einhaltung des § 20
WaffG (Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls) wird durch die Waffenbehörden gesichert. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur Anzahl verstorbener waffenbesitzender
Personen im Nationalen Waffenregister. Diese Zahl ist weder Bestandteil der Monatsstatistiken des Nationalen Waffenregisters, noch wurde diese Zahl im Rahmen des Pilotprojektes zur Registermodernisierung im Nationalen Waffenregister erhoben.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Die Union schiebt wieder den Kinderschutz für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung vor, die auch in der vorgeschlagenen Variante nicht mit Grundgesetz und EU-Recht vereinbar ist. Auch künftig wird die Linke gegen Massenüberwachung und für echten Kinderschutz eintreten – dann ohne mich im Bundestag. Dies war meine letzte Rede im Plenum, der Linken und der Digitalpolitik bleibe ich erhalten!

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgerechnet zum unkaputtbaren Wunsch der Union, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, halte ich nach fast acht Jahren im Bundestag meine wahrscheinlich letzte Rede.

(Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Endlich!)

Ich kann meine bisherige Kritik nur wiederholen: Dieser Vorschlag verstößt gegen die Vorgaben des EuGH und das Grundgesetz. Die Speicherfrist ist nicht das kürzest Mögliche – es gibt grundrechtssensiblere Alternativen wie das Quick-Freeze-Verfahren -, und die Maßnahme ist ungeeignet; denn Schwerkriminelle wissen, wie man eine IP-Adresse verschleiert.

(Beifall bei der Linken)

Der Gesetzentwurf soll übrigens auch die Funkzellenabfrage erweitern, zum Beispiel auf Enkeltricks. In Berlin müsste man dann 200 000 Menschen aus einer Funkzelle identifizieren. Und, ja, was denn dann? Eine Massengegenüberstellung mit Oma?

(Sebastian Fiedler (SPD): Eijeijei!)

Sehr “praktisch“. In Berlin werden per Funkzellenabfragen übrigens schon jetzt 100 Millionen Datensätze pro Jahr gesammelt. Ich möchte deshalb noch einmal daran erinnern: Demokratie und Massenüberwachung passen nicht zusammen.

(Beifall bei der Linken – Stephan Brandner (AfD): Da haben Sie ausnahmsweise mal recht!)

Ich hoffe, dieser Grundsatz wird auch im kommenden Bundestag nicht vergessen; denn die Demokratie müssen wir mit all ihren Werten verteidigen.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Die ganz große Kommission!)

Zum Abschluss noch ein paar Worte in eigener Sache. Ich habe mit viel Leidenschaft linke Digitalpolitik im Bundestag vertreten und mitgestaltet, übrigens mit einem großartigen Team, ohne das ich nie so viel hätte schaffen können. Tausend Dank! Das ist für euch!

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Thorsten Lieb (FDP))

Auch allen Angestellten, vielen Dank: denen an der Garderobe, in der IT, im Saaldienst. Ohne Sie wären wir alle hier aufgeschmissen; denn wenn wir nachts hier sitzen, sind Sie auch noch da, und zwar ohne Fahrdienst und Diäten.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Als Obfrau habe ich im Digitalausschuss engagiert und parteiübergreifend den fachlichen Austausch mit Demokratinnen und Demokraten gesucht und sehr oft gefunden. Herzlichen Dank dafür.

Ein Mandat im Bundestag, das ist ein großes Privileg, und ich bin dankbar für diese Chance und Erfahrung. Bundestag, das heißt aber auch: wenig Schlaf, ständiges Multitasking und Überlastung sowie ein aus der Zeit
gefallenes Trinkverbot im Plenum. Das wird hoffentlich der nächste Bundestag abschaffen.

(Beifall des Abg. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wasser in Bundestagsflaschen verletztwürde die Würde des Hauses nicht verletzen. Aber zu wenig zu trinken ist nicht nur gesundheitsschädlich, es verringert auch die Konzentrationsfähigkeit und damit die Qualität unserer Arbeit.

Frustriert hat mich aber auch die immer noch hohe Verbreitung digitaler Inkompetenz – man muss immer wieder das Gleiche vom Urschleim diskutieren wie bei der Vorratsdatenspeicherung -,

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das fällt uns auch manchmal schwer, Frau Kollegin!)

sowie, dass fachliche Kritik erst Jahre später ernst genommen wird, dass Koalitionsverträge Theorie bleiben, bei Open Source genauso wie beim Digitale-Gewaltschutzgesetz. Für diese Themen werden in kommenden
Legislaturen andere Linke weiterkämpfen.

(Stephan Brandner (AfD): Da irren Sie sich ganz gewaltig!
Sie werden den Gang der FDP gehen!)

Ich habe meine Zeit hier selbst auf zwei Legislaturen festgelegt und will zurück in das andere Leben. Ich werde natürlich weiter digitalpolitisch aktiv sein, aber künftig wird mehr Zeit für anderes sein, zum Beispiel den großartigen Verstehbahnhof in Fürstenberg und meine Familie. Ich freue mich schon sehr darauf, die menschenfeindlichen Reden einer sicher verfassungswidrigen Partei nicht mehr hören zu müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linken und der SPD – Stephan Brandner (AfD): Das BSW ist gar nicht da!)

Das gönne ich übrigens auch allen anderen Abgeordneten demokratischer Parteien und habe deshalb einen Wunsch zum Abschied:

Unterstützen Sie den Antrag auf Überprüfung der AfD mit einer Jastimme oder wenigstens einer Enthaltung!
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Stephan Brandner (AfD): Wann kommt der denn?)

Dieser Podcast ist etwas anders, denn der Parlamentsbetrieb ist auch nicht wie sonst. Der Digitalausschuss vom 13.11.24 dauerte nur wenige Minuten, alle inhaltlichen Themen waren abgesetzt. Immerhin fand die Anhörung zum Data Governance Gesetz statt, mit Debatten u.a. zur Frage, wie man mehr Open Data bekommt (und wie nicht). Weil aber auch das Große Ganze wichtig ist, gibt es außerdem ein Update zum Prozedere bis zu den Neuwahlen und zu zwei großartigen, überparteilichen parlamentarischen Initiativen. Mit ein bisschen Glück erleben wir nach dem Ampel-Aus noch vor Weihnachten eine echte Sternstunde des Parlaments, legalisieren Schwangerschaftsabbrüche und machen den Weg frei für ein AfD Verbotsverfahren! Ich bin so was von dabei und berichte in dieser Folge was bisher geschah, wie es weitergehen soll und was Ihr dazu beitragen könnt.

Transkript 📜 (KI-erstellt und kann daher Fehler aufweisen):

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro
00:01:35 Quo Vadis Bundestag nach dem AmpelAus?
00:15:40 Anhörung Daten-Governance-Gesetz – Intro
00:25:01 Aufsicht, Transparenzgesetz, Recht auf OpenData, Evaluation
00:34:07 AfD-Entgleisung in der Anhörung
00:38:46 Update Prüfantrag für AfD-Verbot
00:45:16 Neue Initiative: Legalisierung Schwangerschaftsabbruch
00:51:37 Outro

Weiterführende Links:

Bundestag vor den Neuwahlen:

Mietwuchergesetz von DIE LINKE vom 08.10.24

Antrag gegen Mietenwucher von DIE LINKE vom 03.07.24

Mietenwucher-Webapp!

Rede Clara Bünger zum Omnibus-Gesetz – Quellen-TKÜ / Staatstrojaner in der Höfeverordnung vom 14.11.24

Netzpolitik.org zum Entwurf eines neuen BKA-Gesetzes vom 06.08.24

Positionspapier der BAG Netzpolitik der Linken gegen Staatstrojaner vom 11.11.17

Info des Wiss. Dienstes im Bundestag zur Vertrauensfrage und Neuwahlen vom 14.11.24

Anhörung Daten-Governance-Gesetz:

Übersicht

Anhörung in der BT-Mediathek

Entwurf Daten Governance Gesetz

EU Data Governance Act

Stellungnahme Aline Blankertz

Structural Integrity auf LinkedIn

Stellungnahme RfII

Stellungnahme Dr. Sarah Rachut

Bundeshaushalt maschinenlesbar

AfD-Verbot und AfD-Schrott:

Grusel-AfD-Antrag – Daten zu individuellen Einbürgerungen veröffentlichen vom 18.12.23

🎧 Der ADB Podcast Folge 30 vom 22.03.24 mit Trixi von Storch zu DSA

Überparteilicher Antrag im Bundestag zur Überprüfung der AfD vom 13.11.24

Musterbrief an Abgeordnete zum AfD Verbot:

Tool zum Finden Eurer Abgeordneten

AfD will MDR abschaffen – Thüringer Allgemeine vom 13.11.24

Thüringen-Projekt

Weg mit §218:

Überparteilicher Gesetzentwurf zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Medical Students for choice

Studierende üben Schwangerschaftsabbrüche an Papayas

Bericht zu Sexismus nach der Trump-Wahl „Your body, my choice“ (engl.)

Recht auf Abtreibung in französischer Verfassung

Outro:

Mein Blogpost zum Einsatz von KI im Bund vom 08.11.24

Meine Schriftlichen Fragen zu KI-Organisationen BEKI und ABOS, Desinformations-Projektgruppe ZEAM u Dateninstitut, 08.11.24:

Interview mit mir im STERN zum Mauerfall vom 09.11.24

Meine Tagebucheinträge rund um den Mauerfall Okt./Nov. 1989

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

Zum Polit-Drama nach Trump Sieg und Ampel-Aus gibts meine Einschätzung zu möglichen Konsequenzen. Und es gibt viel Digitales vom vielleicht letzten „normalen“ Digitalausschuss dieser Legislatur vom 6.11.2024. Dort ging es um Folgendes: 1) Aktionsplan eCommerce des BMWK – für digitalen Verbraucherschutz gegen Temu, Shein u Konsorten, 2) BKA und BNetzA Erfahrungen bei Anwendung des DSAs (gibt es z.B. Massenmeldungen und Zensur? Spoiler: nö). 3) ging es um die Haushalte 2025 für Innen- u Verteidigungsministerium – auch wenn wohl kein HH25 mehr kommt, über die Ampel-Digitalpolitik erfährt man da viel! Thema 4) Die z.T. merkwürdige OECD Einschätzung zu KI in DE – ein Gefälligkeitsgutachten?

KI-Transkript (kann Fehler aufweisen) 📜

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:11:45 Aktionsplan E-Commerce gg Temu u Shein
00:16:11 DSA Umsetzung durch BKA und BNetzA – Intro
00:25:20 DSA: Meldungen an BKA, Trusted Flagger @ BNetzA
00:35:01 Haushalt BMI – Cybersec, Open Source, dig. Souveränität
00:40:23 Haushalt BMVg – KI, hybride Kriegsführung
00:42:26 OECD-Bericht: Künstl. Intelligenz in DE
00:53:40 Ampel-Aus: Einschätzung und mögliche Folgen01:01:46 Outro

Weiterführende Links:

Öffentlicher Teil des Digitalausschusses vom 06.11.24

Aktionsplan E-Commerce (Temu, Shein) 🛒:

Podcast-Folge #35 zu Temu u Shein vom 15.06.24 🎧

EU-KOM zu DSA-Verletzungen von Temu vom 31.10.24

BMWK Aktionsplan zu E-Commerce vom 06.09.24

DSA Umsetzung durch BNetzA u BKA:

BNetzA-DSA-Beschwerdeportal

Podcastfolge #34 zum DSA im Digitalausschuss vom 05.06.24 🎧

Antworten auf meine Schriftlichen Fragen zu Haushaltsmitteln BNetzA vom 04.10.24 und 07.11.24:

EU-KOM Arbeitspapier „fitness-check“ unter anderem zu Dark Patterns vom 03.10.24

ADB Podcast Folge #28 vom 23.02.24 🎧

Leitfaden zur Zertifizierung von Trusted Flaggers vom Mai 2024

Haushaltsberatung BMI & BMVg

Offener Brief OSB-Alliance, AG KRITIS vom 06.11.24

Haushaltsentwurf der BuReg BMI vom August 2024

Haushaltsentwurf der BuReg BMVg vom August 2024

Mein Artikel zur Kleinen Anfrage KI im Bund vom 08.11.24:

OECD zu KI in Deutschland

OECD-Bericht zu Künstlicher Intelligenz in DE vom 11.06.24

Fortgeschriebene KI-Strategie der BuReg von 2020

Ampel-Aus 💥

Wissing in FAZ zu Ampel-Streit vom 01.11.24

Parlamentarische Initiativen

  • Blogtext „Millionen in Blockchain ­– Wirkung egal“ vom 01.11.24

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast: