Seit März 2022 findet in meinem Wittstocker Bürgerbüro regelmäßig ein Repair-Café statt, auch am Samstag, den 25.11.2023. Gemeinsam wurde gelötet, geschraubt und geklebt. Unter der fachkundigen Anleitung von Hartmut Buschke (ehemaliger Rundfunk und Fernsehmonteur) und Marcus Glasner (autodidaktischer Computer-Spezialist), konnten bei Kaffee und Kuchen wieder einige Geräte gerettet werden, wie diesmal bspw. ein CD-Spieler, eine Weihnachtslichterkette und ein DinA3-Drucker.
Kurz-Zusammenfassung:
Aus einer Haushaltswoche ohne Digitalausschuss wurde durch ein Verfassungsgerichtsurteil adhoc eine Sitzungswoche mit Digitalausschuss und das waren unsere Themen: 1) warum es ein Offlinezugangsgesetz (kein Schreibfehler!) braucht, 2) Neues zum Data-Act der EU, der den Zugang zu IoT Daten regelt, und seine Schwächen, 3) Stand der eIDAS Verordnung der EU (mit ID-Wallet) – wann und wie sie kommt und in welchen Details sich die Teufel verbergen, 4) diverse Anträge der Linken zu: staatl. Ausnutzung von Sicherheitslücken, Gefahren durch Privatadressen im Impressum und Netzsperren ohne Richterbeschluss. Als Bonus auch diesmal ein Update zur Zukunft der Linken im Bundestag – der Weg vom Fraktions- zum Gruppenstatus.
Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:02:22 Offlinezugangsgesetz für mehr Teilhabe
00:13:20 Data-Act – Zugang zu IoT Daten
00:19:49 Data-Act – Schutz für Verbraucher:innen u Privatsphäre
00:29:00 eIDAS-Verordnung – dig. Brieftasche (EU-Id-Wallet)
00:32:45 eIDAS: Sicherheit, Open Source, Überidentifikation, ID-Diebstahl
00:37:17 eIDAS: Umsetzung in DE, Blockchain, Smart eID, ePerso, QWACS
00:45:21 Linke-Antrag: keine staatl. Ausnutzung von IT-Sicherheitslücken
00:46:58 Linke-Antrag: Keine Privatadressen im Impressum
00:48:32 Linke-Antrag: Keine Netzsperren unter Umgehung der Gerichte
00:49:54 Update: Zukunft der LINKEN im Bundestag
00:51:55 Outro u Hinweise
Weiterführende Links:
Allgemein
- Öff. Teil des Digitalausschusses vom 29.11.23
- Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung im Bundestag zu Data-Mining
Offlinezugangsgesetz:
- LINKE-Antrag: Für ein Offlinezugangsgesetz
- Pressemitteilungzum Offlinezugangsgesetz
- Studie D80+
- D21-Digital-Index 2021/2022
- EP-Entschließung zur Digitalen Kluft
- Destatis-Umfrage zur Internetnutzung
Data Act:
- Debatte im Digitalausschuss vom 29.11.23
- Meine Rede vom 31.03.23
- Data Act Trilog-Einigung vom 27.06.23
- ADB Podcast #17 vom 16.06.23 zum Data Act
eIDAS:
- Debatte im Digitalausschuss vom 29.11.23
- Netzpolitik.org zur zentralen Erfassung von Transaktionsdaten der EU-Wallet, vom 9.11.23
- Anhörung digitale Identitäten vom 4.07.22 im Bundestag
- Diskussionspapier des BMI zur eIDAS Architektur
Aktuelle Linke-Anträge im Digitalausschuss
- LINKE-Antrag: Ausnutzung v IT-Sicherheitslücken durch Bundesbehörden verbieten
- LINKE-Antrag: Schluss mit Netzsperren unter Umgehung d Gerichte
- LINKE-Antrag Keine Privatadressen im Impressum
Sonstige Empfehlungen:
Sowohl im Innen- als auch im Digitalausschuss lehnten Ampel-Parteien und die Union einen Antrag der Linken im Bundestag ab auf einen garantierten Offline-Zugang für öffentliche Dienstleistungen des Bundes oder Leistungen, die von der öffentlichen Hand, in Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder im öffentlichen Auftrag erbracht werden.
Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:
„Die deutsche Verwaltung hinkt bei der Digitalisierung zwar mächtig hinterher, aber dennoch gibt es immer öfter staatliche Angebote, die als `Digital only‘ angeboten werden, wie die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende. Laut Verkehrsminister Wissing soll auch das 49 Euro Ticket ab 2024 nur noch digital verfügbar sein. Natürlich braucht es eine gut digitalisierte Verwaltung, aber das darf nicht auf Kosten der Teilhabe gehen! Immerhin waren fast 3,5 Millionen Menschen in Deutschland noch nie im Internet, bei den über 65-Jährigen ist es jeder sechste.
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sind Menschen benachteiligt, denen es am Zugang zum Internet oder an den dafür nötigen Kompetenzen fehlt, aber auch diejenigen, die sich bewusst gegen digitale Prozesse entscheiden, z.B. aus Gründen der Datensparsamkeit und aus mangelndem Vertrauen in die IT-Sicherheit. Benachteiligt sind besonders häufig Ältere und ärmere Menschen. Wann immer es um Kommunikation oder Anträge gegenüber der öffentlichen Hand geht, muss jedoch in jedem Fall die Teilhabe und Barrierefreiheit sichergestellt sein.
Unser Antrag auf ein Offlinezugangsgesetz hätte die notwendige Teilhabegarantie ohne Bremse für die Digitalisierung der Verwaltung schaffen können, weil er neben einem verpflichtenden analogen Zugang zu allen öffentlichen Leistungen auch die Möglichkeit geschaffen hätte, z.B. bei Bürgerbüros am Wohnort an Geräten der Behörde mit fachlicher Unterstützung digitale Anträge zu stellen. Diese Chance hat der Bundestag mit seiner Ablehnung verpasst. Ich fürchte, dass es künftig häufiger `Digital first, Teilhabe second‘ heißen wird und, wie bisherige Beispiele zeigen, Menschen in materieller Not dadurch besonders benachteiligt werden.“
Frauen, denen Gewalt widerfährt, finden im Frauenhaus eine sichere Zuflucht. Die Fallzahlen sind immer noch auf einem sehr hohen Stand und die Frauenhäuser sind meist bis auf den letzten Platz belegt. Zu den Schutzsuchenden im Frauenhaus Oranienburg gehören auch viele Frauen mit Migrationshintergrund, denen es häufig an Zufluchtalternativen fehlt. Leider werden nicht alle Integrationsleistungen für Geflüchtete vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernommen.
So ist zum Beispiel die Bezahlung der Sprachkurse über das BAMF immer dann ein Problem, wenn die Bleibeperspektive der Frauen schlecht ist bzw. die Asylverfahren schon abgeschlossen und negativ ausgegangen sind.
WeiterlesenEine “wilde Woche” im Bundestag, meine Linksfraktion beschließt ihre Auflösung und Umwandlung in eine Gruppe, das Verfassungsgericht kippt die Finanzierung des Klimatransformationsfonds (60Mrd €!) und bringt Abläufe im Digitalausschuss vom 15.11.23 durcheinander. Im Podcast geht es um alles das und um die 3 Themen, die wir debattierten: 1) KI Regulierung (mal wieder, wegen Antrag Union) und der kürzliche AI Safety Summit in London zu “Frontier-KI”, 2) Denkfabrik digitale Gesellschaft des BMAS und was sie außer KI-Themen macht sowie 3) die IT-Konsolidierung des Bundes nach 8 J. Umsetzung: zB mit eAkte, Bundescloud, Netze des Bundes, eGesetzgebung, jede Menge Geld und jede Menge Rechenzentren.
Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:35 AI Safety Summit UK, KI-Verordnung EU
00:07:27 KI-VO: biometrische Identifizierung im öff. Raum
00:16:45 Denkfabrik Dig. Arbeitsgesell. (o. nur KI?), BMAS
00:28:08 IT-Konsolidierung Bund, ein 3,5 Mrd EUR Projekt
00:35:38 IT-Kons.: Bundescloud, eGesetzgebung, RZ, IT-Sicherheit
00:40:48 Update zur Zukunft der Linksfraktion
00:45:50 Outro u. Hinweise
Weiterführende Links:
Öffentlicher Teil Digitalausschuss vom 15.11.23
KI Verordnung EU/ AI Safety Summit:
Denkfabrik des BMAS:
IT-Konsolidierung des Bundes:
- DerADBPodcast vom April 2023 #13
- Mein Videobericht vom 16.10.2019 zur IT-Konsolidierung
- Mein Videobericht vom 17.11.2020 zur IT-Konsolidierung
- Meine Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT mit Schwerpunkt RZ vom Sept. 2022
- Meine Auswertung der Antwort der BuReg zur Kl. Anfrage Nachhaltigkeit der Bundes-IT
- Überblick zur IT-Konsolidierung der Bundesregierung
- Grobkonzept zur IT-Konsolidierung vom 20.05.2015
Hinweise:
Peinlich: Union fordert von der Ampel Digitalisierungsmaßnahmen, die sie selbst in der GroKo unterließ. Sie will Unis die Selbstbeschränkung auf zivile Forschung entziehen und künstliche Intelligenz für Wirtschaftsinteressen statt das Gemeinwohl regulieren, das lehnt die Linke ab!
Meine Rede zum CDU/CSU-Antrag „Digitalstrategie zur Chefsache machen“ (20/9317) im Wortlaut:
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung in Deutschland heißt auch 2023 noch: Funklöcher in der Lausitz und BaföG-Anträge, deren Bearbeitung sechs Monate dauert, weil der online eingereichte Antrag ausgedruckt und auf Papier bearbeitet wird. Das ist die Folge der unionsgeführten GroKo über mehrere Legislaturen, und das macht den Antrag der Union einfach nur peinlich.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
So fordert die Union – eigentlich richtig -: Die digitale Transformation muss auch Chefsache werden. – Das war sie schon bei Altkanzlerin Merkel nicht, und das ist sie bei Kanzler Scholz leider noch weniger. Die Union fordert auch: Es braucht mehr Bandbreite beim Recht auf Internet. – Das stimmt; denn 10 Mbit pro Sekunde sind im Jahr 2023 ja wohl ein Hohn. Altkanzlerin Merkel hatte allen Haushalten in Deutschland schon 50 Mbit bis 2017 versprochen. Das hat Funkloch- und Offlineminister Andi Scheuer von der CSU leider nie erreicht. Die Linksfraktion fordert zeitgemäße 100 Mbit.
(Beifall bei der LINKEN)
Richtig ist auch die Forderung nach verbindlichen Standards bei der Verwaltungsdigitalisierung. Die hätten auch schon 2017 im Onlinezugangsgesetz stehen müssen. Das hat Ex-Minister Seehofer verbockt. Die Ampel wiederholt leider diesen Kardinalfehler im Nachfolgegesetz – vielleicht verhindert sie es auch noch; ich drücke die Daumen.
Richtig ist auch, dass es ein öffentliches und unabhängiges Monitoring braucht. Wie zu GroKo-Zeiten kann man auch heute noch nicht für den eigenen Wohnort feststellen, welche digitalen Verwaltungsdienstleistungen verfügbar sind. Zwischen Bund und Ländern findet da kaum ein Datenaustausch statt. Bürger*innen interessieren aber Zuständigkeiten überhaupt nicht; sie wollen einfach eine digitale Verwaltung.
(Beifall bei der LINKEN)
So setzt die Ampel viele Fehler der GroKo fort und macht leider auch einige neue. Ihre digitalen Strategien sind vor allem eins: zu unverbindlich. Keine klaren Ziele, keine damit verbundenen Ressourcen, keine klaren Zuständigkeiten. Stattdessen gibt es ein Verantwortungswirrwarr, wo die Federführung selbst für kritische Themen wie digitale Identitäten auf vier Ministerien und drei Parteien verteilt ist. Und das ist genau so absurd, wie es sich anhört, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Digitalbudget wurde im Koalitionsvertrag noch versprochen und ist inzwischen still beerdigt. Die Linke unterstützt die Forderung der Union, daran etwas zu ändern.
(Beifall bei der LINKEN)
Trotzdem werden wir diesen Antrag ablehnen; denn manches daran ist einfach grundfalsch.
Bei der Cybersicherheitsforschung soll die Zivilklausel für Unis abgeschafft werden, und das heißt, den Willen von Forscherinnen und Forschern und Bildungseinrichtungen zu missachten, die nicht für militärische Zwecke forschen wollen. Das wäre aber ein Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft, und da darf der Staat nicht reinregulieren.
(Beifall bei der LINKEN)
In Brüssel will die Union beim Data Act und der KI-Verordnung noch mehr Fokus auf die Deregulierung zugunsten von mehr Innovationen legen. Das klingt zwar irgendwie gut, bedeutet aber unverantwortliche Risiken für alle, mehr Gefahren für Grundrechte und mehr Diskriminierung durch KI-Systeme. Und das, meine Damen und Herren, ist mit der Linken nicht zu machen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir wollen eine Digitalisierung, die sich am Gemeinwohl orientiert, nicht primär an Wirtschaftsinteressen. Und dafür werden wir uns hier im Bundestag auch als Gruppe künftig einsetzen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Dreimal ging es direkt oder indirekt um die EU im Digitalausschuss am 8.11.2023. Zu den Verhandlungen der KI-Verordnung diskutierten wir den (wirklich guten!) Antrag der (noch) Linksfraktion. Weitere Themen: Der Digital Services Act, der nach dem Hamas Terror vom 7.10.23 mit 1.400 Toten in Israel seine erste Bewährungsprobe mit massenhaft Desinformationen auf großen Plattformen hat, der Einsatz von KI zur Früherkennung von Straftaten und strafbaren Inhalten im Netz, und die schleppende Umsetzung des DSA in DE. Bonus-Inhalt: Wie geht es weiter mit der Linksfraktion?
Transkript dieser Folge:
Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:03:18 Digitalausschuss – Antrag Linke zur EU- KI Verordnung
00:16:56 Israel-Hass u Antisemitismus in sozialen Netzen: Intro
00:18:28 Israel-Hass: Bewährungsprobe Dig. Services Act
00:24:40 KI beim Bund: intell. Videoanalyse, Früherkennung Straftaten
00:28:35 Bundesamt für Justiz: 1.400 liegengebliebene NetzDG Beschwerden?
00.30:26 Dig. Services Act in DE: Gesetz u nat. Dig. Dienste Koordinator
00:38:48 Netzsperren im Digitale Dienste Gesetz
00:40:52 Zukunft der Linksfraktion
00:44:54 Outro und Hinweise
Weiterführende Links:
Rückblick:
KI-Regulierung:
- DerADBPodcast #8 vom 27.01.23
- NGO-Brief gg. Retrograde Gesichtserkennung (AI Act)
- Meine Schriftlichen Fragen zu KI-Projekten bei Sicherheitsbehörden vom 3.11.23:
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/11/meine-schriftliche-frage-zur-foerderung-von-ki-verbundprojekten-viking-und-kistra-durch-das-bmbf/
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/11/meine-schriftliche-frage-zur-rolle-von-kuenstlicher-intelligenz-ki-beim-forschungsvorhaben-sicherheitsbahnhof/
Israel-Hass in sozialen Medien:
Nationaler Koordinator Digitale Dienste/Digitale Dienste Gesetz:
Weitere Links:
- ZeitOnline zu meiner Schriftlichen Frage (08.11.23): KI bei Sicherheitsbehörden
- Mein Interview mit MDR Radio zur Wagenkecht-Partei (24.10.23)
- Diskussionsabend mit dem Bündnis „Chatkontrolle stoppen”(27.09.23)
- Smart Country Convention mit mir (08.11.23)
- „Frauen in Landschaften” Filmabend + Gespräch am 12.11.23 in Fürstenberg
https://x.com/anked/status/1720423685138337910?s=20
https://jip-film.de/frauen-in-landschaften
Meine Frage:
Welche Stellen haben bisher Aufgaben innerhalb der Verbundprojekte “Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen (VIKING)” sowie „KI zur Früherkennung von Straftaten (KISTRA)“ (für beide siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) erledigt bzw. werden sie künftig erledigen (bitte für alle beteiligten Verbundpartner ihre jeweiligen Rollen, Aufgaben und deren bereits erledigte und noch geplante Teilvorhaben ausführlich mit Beschreibung nennen), und in welcher Weise sind weltweite Erfahrungen und Forschungsergebnisse zu den Risiken von KI allgemein in polizeilichen Anwendungen und insbesondere bei Predictive Policing (Früherkennung von Straftaten) in die Gestaltung und Umsetzung dieser Verbundprojekte eingeflossen, die entsprechend von Entwürfen der europäischen KI- Verordnung als Hochrisiko-Anwendungen einzustufen sind, so dass besondere und hohe Anforderungen an den Grundrechtsschutz, die Diskriminierungsfreiheit aber auch an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit erfüllt werden müssen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mario Brandenburg:
Sowohl im Projekt „Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen“ (VIKING) als auch im Projekt „KI zur Früherkennung von Straftaten“ (KISTRA) haben alle
involvierten Partner ihre Aufgaben gemäß dem jeweiligen aktuellen Projektplan erledigt.
Das Projekt KISTRA läuft Ende dieses Jahres aus und alle Partner haben ihre geplanten Aufgaben umsetzen können. Eine Aufstellung der erledigten Aufgaben für jeden
Verbundpartner ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Das Projekt VIKING erstreckt sich noch bis Ende 2024, hat jedoch zum letzten Berichtszeitpunkt Ende Juni 2023 erfolgreich seinen Meilenstein absolviert. Jeder Partner hat seine Aufgaben zum Meilenstein erledigt. Eine Aufstellung der erledigten sowie der noch zu erledigenden Aufgaben für jeden Verbundpartner ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Im Rahmen beider Projekte wird die KI-Forschung in enger Zusammenarbeit mit gesellschaftswissenschaftlichen Partnern durchgeführt. Diese erarbeiten Empfehlungen für einen ethisch und juristisch konformen Einsatz der KI-Methoden. Im Projekt VIKING werden darüber hinaus die Themen der Diskriminierungsfreiheit sowie der Transparenz und Nachvollziehbarkeit als konkrete Aufgaben bearbeitet. Das Thema Predictive Policing wurde in beiden Projekten nicht adressiert.
Meine Fragen:
1. Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz (KI) beim Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862; bitte KI-Projektanteile ausführlich beschreiben, so dass ein guter Eindruck davon vermittelt wird, welche Zwecke KI wie erreichen soll), und was ist der Stand des Vorhabens mit Bezug auf seine KI-Anteile (bitte den Stand im Projekt-Zeitplan und in Bezug auf er-reichte und noch geplante Meilensteine verorten)?
2. Auf Grundlage welcher Daten wurde oder wird die im Rahmen des Forschungs-vorhaben Sicherheitsbahnhof (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) eingesetzte KI-gestützte Software zur Erkennung kritischer Situationen trainiert, und mit welchen standardisierten oder alternativen Methoden wurde oder wird vor Beginn eines Einsatzes auf einem Bahnhof auch als Test- oder Pilotbetrieb eine nachvollziehbare Risikoklassifizierung/-bewertung vorgenommen (bei standardisierter und alternativer Methode bitte präzisieren, welche Methode; und wenn keine derartige Risikoklassifizierung vorgenommen wurde, bitte begründen, warum nicht)?
3. Wofür wurden und werden Haushaltmittel im Rahmen des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof für KI-Aspekte (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) verausgabt (bitte tabellarisch Höhe und Verwendungszweck für alle KI-bezogenen Ausgaben angeben), und wie wird öffentliche Transparenz über das Projekt her-gestellt, z. B. zu Zwischenergebnissen, Risikobewertung, Evaluationprozessen und -ergebnissen, Diskriminierungsfreiheit etc., da es sich um ein Vorhaben handelt, das nach meiner Einschätzung ein hohes Risiko für Grundrechtsverletzungen birgt und nach EU KI-Verordnung vermutlich als Hochrisiko-KI-Anwendung eingestuft würde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (BMI):
Die Deutsche Bahn und die Bundespolizei identifizieren ordnungspartnerschaftlich sicherheitsrelevante Naht- und Schnittstellen im Eisenbahnverkehr und entwickeln
partnerschaftlich bauliche, technische und übergreifende Maßnahmen, um einen sicheren und störungsfreien Bahnverkehr auch in Zukunft zu gewährleisten. Gemein-sam mit Wissenschaft und Wirtschaft konzipieren sie interdisziplinär erste innovative Lösungen unter Labor- und Realbedingungen. Das Ziel des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof ist es, Gefahrensituationen zu reduzieren beziehungsweise früh-zeitig zu erkennen, um diese rechtzeitig bewältigen zu können. Die Optimierung der Fahrgastsicherheit, insbesondere in Bahnhöfen, stehen im Vordergrund dieser Forschung. Nachfolgende Teilprojekte des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof haben einen KI-Bezug: Erprobung intelligenter Videoanalyse: Zusammen mit dem „KI-Campus der Polizei“ des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat (BMI) erforschen die Deutsche Bahn und die Bundespolizei, auf welche Weise KI-gestützte Software bei der Analyse von Videobildern zum Einsatz kommen könnte. Für die Bewertung und Erprobung polizeilicher KI-Lösungen kommen hierbei Wissenschaft, Behörden und ausgewählte Unternehmen zusammen. Die zu entwickelnde Software soll helfen, potenzielle Gefahrensituationen zu erkennen, wie
beispielsweise das unbefugte Betreten von Gleisanlagen oder das Fallen oder Stoßen in diese. Gemeinsam wird sowohl unter Labor- als auch unter realitätsnahen Bedingungen erforscht, wie eine Software für solche speziellen Situationen trainiert und in der Folge das Sicherheitspersonal der Deutsche Bahn oder die Bundespolizei auf diese hinweisen könnte. Zur bestmöglichen Erprobung erfolgt ein stufenweises Vor-gehen, welches die Einhaltung der rechtlichen, datenschutzrechtlichen und ethischen Anforderungen sicherstellt.
Wenn ein Anwendungsfall interdisziplinär als machbar und nützlich bewertet wird, erfolgt seine Erprobung unter Laborbedingungen. Diese soll nachweisen, ob das System technisch grundsätzlich in der Lage ist, das sich aus dem Anwendungsfall ergebende Problem zu lösen. Die anschließende technische Erprobung unter realitätsnahen Bedingungen stellt das System in Bezug auf die
Komplexität realistischer Betriebseinflüsse auf die Probe. Um das Zusammenspiel zwischen Technik und Mensch zu prüfen (Wirksamkeit und Nutzen), erfolgt schließlich eine soziotechnische Erprobung. Sämtliche Stufen der Erprobung werden fortlau-fend unter den Gesichtspunkten der interdisziplinären Bewertung betrachtet, sodass eine verantwortungsbewusste Entwicklung sichergestellt ist. Deshalb sind „Quality
Gates“ zwischen diesen stufenweisen Erprobungsphasen installiert. Nur wenn das System nach jeder Phase die an sie gestellten, stufenspezifischen Anforderungen er-füllt, wird die Erprobung fortgesetzt.
Erprobung sensorgestützter Tunnelmundüberwachung: In einer Machbarkeitsstudie untersuchen die Ordnungspartner, ob mit Hilfe eines Dynamic Vision Sensor (DVS) eine sichere und zuverlässige Erfassung sich bewegen-der Objekte im Zugangsbereich von Tunneln zur teilautomatisierten Gefahrenerkennung erreicht werden kann. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Verkehr zu verbessern und die Anzahl von Sperrzeiten zu reduzieren. Der DVS unterscheidet sich gegenüber herkömmlichen Kameras, da hier keine Videobilder aufgezeichnet werden; der hier erzeugte Datenstrom besteht lediglich aus Pixeln, die sich über die Zeit
in der Helligkeit ändern. Diese Sensoren sind wesentlich lichtempfindlicher, so dass sie auch in Bereichen mit wechselnder Beleuchtung oder in sehr dunklen Umgebungen arbeiten. Zum Erreichen der Witterungsunabhängigkeit soll ein maßgeschneiderter Erkennungsalgorithmus entwickelt werden, der mit Hilfe von Methoden der künstlichen Intelligenz eine sichere Klassifikation zwischen Personen und anderen sich
bewegenden Objekten im Tunneleingangsbereich ermöglicht. Durch die zuverlässige Erkennung und die teilautomatisierte Alarmierung kann das Sicherheitspersonal
ohne Zeitverzug gefahrenabwehrende Maßnahmen, auch zum Schutz der kritischen Infrastruktur und des störungsfreien Bahnverkehrs, einleiten. Im Teilprojekt TUNUKI hat die Hochschule Niederrhein die Feldphase zur Aufnahme der Sensordaten abge-schlossen, die Auswertung dieser Daten dauert noch an. Es wurden Daten vom Tunneleingang des BER-Eisenbahntunnels (nicht öffentlicher Bereich) über eine Dauer
von sechs Monaten aufgezeichnet. Ziel ist es, auf Grundlage dieser Datenbasis ein KI-Modell zu trainieren, welches Anwesenheit von Personen im Tunnel erkennen und
diese zuverlässig bei allen Licht- und Wetterverhältnissen von Tieren, Zügen und an-deren Objekten unterscheiden kann. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben.
Zu 3.
Der KI-Campus sowie die derzeit in Anspruch genommenen Entwicklungsleistungen der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH werden durch das BMI finanziert. Die
Finanzierung des Teilprojekts TUNUKI erfolgte aus den Fördermitteln mFUND des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Das Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof wird anteilig über Eigenmittel der DB Station&Service AG finanziert. Die Bundespolizei hat keine eigenen Haushaltsmittel für das Forschungsprojekt Sicherheitsbahnhof bereitgestellt. Die notwendige Transparenz während des Projekts wird durch die Informationen auf der Webseite https://sicherheitsbahnhof.bahnhof.de/ gewährleistet. Zur Erprobung sensorgestützter Tunnelmundüberwachung wurden vom Projektpartner Hochschule Niederrhein ferner folgende Beiträge veröffentlicht: https://www.hs-niederrhein.de/aktuelles/news-detail/tunnelmuendungen-mithilfe-ku-enstlicher-intelligenz-sicherer-machen/, https://www.hs-niederrhein.de/ipattern/nach-richten-detailseite/ki-zur-ueberwachung-von-tunnelmuendungen/.
Antwortschreiben im Original (pdf): https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/231103_3-SFs-zu-KI-Projekten-Antwort-BuReg_Geschwaerzt.pdf
Meine Frage:
„Welche Anzahl der vom Bund genutzten Rechenzentren (laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksa-
che 20/3619) fällt bezüglich deren Nennanschlussleistung in eine der Kate-
gorien >/= 40-99 KW, >/= 100-199KW, >/= 200-299KW, >/= 300 KW
(gern tabellarisch), und beabsichtigt die Bundesregierung die Veröffentli-
chung von Daten zur Energieeffizienz dieser vom Bund genutzten Rechen-
zentren (zum Beispiel im Transparenzregister, siehe ebd. Antwort zu Frage
2) größenunabhängig für alle Rechenzentren des Bundes, wie in der er-
wähnten Antwort der Bundesregierung angegeben, oder nur für Rechenzen-
tren ab einer Nennanschlussleistung von 300 KW, wie es das Energieeffi-
zienzgesetz für öffentliche Rechenzentren vorgibt?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
„Die vom Bund genutzten Rechenzentren fallen in folgende Kategorien:
Darüber hinaus genannte Rechenzentren (laut Antwort der Bundesregierung
zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619) sind
inzwischen weggefallen bzw. liegen unter 40 KW Nennanschlussleistung.
Die Bundesregierung plant die Veröffentlichung von Daten zur Energieeffi-
zienz der Rechenzentren des Bundes. Details werden derzeit noch geprüft.
Die konkrete Umsetzung der Veröffentlichung soll im Board der CIOs der
Ressorts der Bundesregierung beschlossen werden.“
Antwortschreiben im Original:
Bundestagsbüro
Anke Domscheit-Berg, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 227 73107
E-Mail: anke.domscheit-berg@bundestag.de