Pressemitteilung

Nach 20 Jahren Planung und erfolglosem Rollout von Vorgängervarianten startete am 15. Januar 2025 der Test der sogenannten „ePA für alle“, der elektronischen Patientenakte 3.0, in vorerst knapp 300 ausgewählten Praxen in Hamburg, Franken und NRW. Ob der geplante bundesweite Rollout wie geplant im Februar starten soll, steht aktuell in den Sternen, nachdem Ende Dezember aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs verschiedene Sicherheitslücken öffentlich präsentiert wurden, die theoretisch einen illegitimen Zugriff auf alle künftigen etwa 70 Mio. Patientenakten ermöglichen könnten. Auf diverse Fragen der Bundestagsabgeordneten der Linken, Anke Domscheit-Berg, antwortete die Bundesregierung entweder gar nicht, ausweichend, oder irritierend.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

„Die Antworten der Bundesregierung auf meine Fragen zeigen, dass das Gesundheitsministerium (BMG) immer noch nicht bereit ist, sich ehrlich zu machen und transparent mit dem anhaltend mangelnden Sicherheitsniveau der ePA umzugehen. Dazu gehört, auf klare Fragen auch vollständig und verständlich zu antworten, statt unliebsame Fragen einfach zu ignorieren und bei anderen verklausuliert um den heißen Brei herumzureden. Das ist schlechter Führungsstil und eine Missachtung parlamentarischer Verfassungsrechte.

Bei einem Großprojekt mit hochsensiblen Gesundheitsdaten eines Großteils der Bevölkerung, das nur erfolgreich sein kann, wenn die Daten sicher und das Vertrauen der Patient:innen hoch ist, muss man gerade Probleme und IT-Sicherheitsrisiken transparent kommunizieren und das findet weiterhin nicht statt. Wenn Patient:innen aber immer wieder erleben, dass Minister Lauterbach die ePA als sicher anpreist, während Schlagzeilen von erschütternd einfach auszunutzenden Sicherheitslücken berichten, wie die Übertragung wichtiger Identifikationsdaten ohne Verschlüsselung und das einfache Hochzählen von Kartennummern, dann wird jedes Mal Vertrauen in die ePA zerstört und werden Menschen sie nicht nutzen wollen, die von ihr profitieren könnten. Ich fühle mich inzwischen als Patientin nur noch auf den Arm genommen, wenn mir das BMG selbst jetzt noch antwortet, dass Deutschland eine der sichersten Infrastrukturen im Gesundheitswesen in Europa habe.

Viel sagt auch der Fakt, dass meine Frage nach den konkreten Forderungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) zur neuen ePA komplett unbeantwortet blieb, wohl weil es sonst peinlich würde für die Bundesregierung, denn diese Forderungen wurden schon im Sommer gestellt und offensichtlich ignoriert. Leider wurde das Veto-Recht von BSI und BfDI bei der ePA zugunsten eines bloßen Rechts auf Anhörung aufgehoben, das BMG kann sie daher einfach ignorieren und ihre Forderungen schlicht unter den Teppich kehren.

Auffällig ist auch die fehlende Antwort auf meine Frage, ob das BSI auch Geheimnisträger:innen mit sensiblen Gesundheitsdaten die Nutzung der ePA zum Zeitpunkt ihrer Einführung empfehlen würde. Angesichts der extrem hohen Bedrohungslage durch fremdstaatliche Akteure ist das eine wichtige Frage, zumal das BMG behauptet, dass Risiken fremdstaatlicher Akteure im Sicherheitsgutachten vom Fraunhofer SIT berücksichtigt wurden, während man in diesem Gutachten das genaue Gegenteil davon lesen kann, nämlich dass der Auftraggeber gematik, dessen Mehrheitsgesellschafter das BMG ist, diese Risikobetrachtung nicht relevant fand, weshalb sie ausgeklammert wurde.

Leider löst diese ePA ihr Nutzenversprechen nicht ein, da sie nur mit rudimentären Funktionen kommt, gleichzeitig sind die Risiken für die darin gespeicherten Daten zwar hoch, aber Patient:innen völlig ungenügend darüber informiert. Dabei erfordert gerade der Paradigmenwechsel von der Einwilligungslösung zur Widerspruchslösung höchste Transparenz über den Nutzen und die Risiken für alle – ähnlich der Beipackzettel bei Medikamenten – damit eine informierte Entscheidung für oder gegen die Nutzung überhaupt getroffen werden kann.

Wenn die „ePA für alle“ nicht mit Datenskandalen zum Rohrkrepierer werden soll, muss Minister Lauterbach endlich klar und offen kommunizieren und den Flächenrollout per Opt Out so lange verschieben, bis die Angriffsrisiken auch durch fremdstaatliche Akteure sorgfältig evaluiert wurden, alle aktuell bekannten Sicherheitslücken tatsächlich geschlossen wurden – technische und organisatorische – und sichergestellt ist, dass alle Patient:innen tatsächlich umfassend über den Nutzen und die Risiken der „ePA für alle“ informiert sind. Eine Augen-zu-und-durch-Strategie aus Gründen der Wahlkampftaktik ist in Zeiten hybrider Kriegsführung und steigender Bedrohungsintensität jedenfalls indiskutabel.“

Weiterführende Links:

Antworten auf meine Schriftlichen Fragen rund um die Einführung der elektronischen Patientenakte an die Bundesregierung: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2025/01/4-schriftl-fragen-zur-epa/

  • Frage zur Aufklärung der Patient:innen zu Risiken der ePA und zur Evaluation des Informationsstands in der Bevölkerung
  • Frage zur fehlenden Berücksichtigung der Risiken durch fremdstaatliche Akteure im Sicherheitsgutachten von Fraunhofer und zur Empfehlung der ePA für Geheimnisträgerinnen
  • Frage zum konkreten Handlungsbedarf nach der Aufdeckung von Sicherheitslücken durch den CCC und zu einer möglichen Verschiebung des bundesweiten Rollouts oder eines Wechsels von Opt Out zurück zu Opt In
  • Frage zur Bewertung der nach Bekanntwerden der Sicherheitslücken durch den CCC veröffentlichten Maßnahmen der Gematik durch das BSI und zu den Forderungen der BfDI

Aufzeichnung des Vortrags beim 38C3 zu Sicherheitslücken der ePA: „Konnte bisher noch nie gehackt werden“: Die elektronische Patientenakte kommt – jetzt für alle! – media.ccc.de

Frage:

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach Aussage des Leiters der Abteilung Secure Software Engineering, der die von der gematik GmbH beim Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT (Fraunhofer SIT) in Auftrag gegebene Sicherheitsstudie zum ePA System betreut hat, die gematik als Auftraggeberin entschieden hat, fremdstaatliche Akteure wegen fehlender Relevanz nicht in die Sicherheitsbetrachtung einzubeziehen, obwohl das Fraunhofer SIT in eben dieser Studie selbst angibt, dass fremdstaatliche Akteure sowohl über hohe finanzielle, als auch über hohe technische Ressourcen verfügen und daher mit „hoher Relevanz“ zu bewerten wären (vgl. Sicherheitsanalyse des Gesamtsystems ePA für alle, www.gematik.de/media/gematik/Medien/ePA_fuer_alle/Abschlussbericht_Sicherheitsana-
lyse_ePA_fuer_alle_Frauenhofer_SIT.pdf, S. 22 und www.zeit.de/digital/datenschutz/2024-12/elektronische-patientenakte-it-sicherheit-datenschutz-geheimdienste), und würden die Bundesregierung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vor diesem Hintergrund auch Geheimnisträgerinnen und Geheimnisträgern, vor allem solchen mit besonders sensiblen Gesundheitsinformationen, die Nutzung der elektronischen Patientenakte 3.0 angesichts der bestehenden Risikolage mit hybrider Kriegsführung, u. a. durch staatliche Akteure aus Russland, zum Zeitpunkt ihrer Einführung empfehlen?

Antwort:

Fremdstaatliche Akteure und deren Angriffsvektoren werden sowohl im Gutachten vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie als auch in den Sicherheitsanalysen der gematik berücksichtigt. Den im Bereich der Telematikinfrastruktur bestehenden Bedrohungen wird bereits wirkungsvoll entgegengewirkt. Technisch werden derzeit weitere Sicherheitskomponenten eingebaut, die internationalen Angreifern das massenhafte Abgreifen von Daten unmöglich machen. Im europäischen Vergleich verfügt Deutschland damit über eine der sichersten Infrastrukturen im Gesundheitswesen überhaupt, welche unter Einbeziehung der
obersten Sicherheits- und Datenschutzbehörden konzipiert wurden.

Frage:

Wie plant die Bundesregierung bis zur Einführung der elektronischen Patientenakte 3.0 („ePA für alle“) alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger analog zu Beipackzetteln von Medikamenten so über Risiken und Einschränkungen in den Funktionen und für die informationelle Selbstbestimmung der ePA 3.0 zu informieren, dass diese eine tatsächlich informierte Entscheidung für oder gegen die Nutzung der ePA 3.0 treffen können, wie es der Verbraucherzentralen Bundesverband am 5. Dezember 2024 öffentlich forderte (www.vzbv.de/pressemitteilungen/elektronische-patientenakte-krankenkassen-informieren-unzureichend), und plant die Bundesregierung zu evaluieren, ob sich zum Zeitpunkt der Einführung der ePA 3.0 in der Opt-Out Variante die betroffenen Versicherten ausreichend informiert sehen (vgl. Insights-Bericht der Gematik „Status quo „ePA für alle“, Ein Stimmungsbild vor dem Rollout 2025“ vom 10. Dezember 2024, wonach noch im Oktober 2024 erst 34 Prozent der Bevölkerung laut einer repräsentativen Befragung angaben, ausreichend über die ePA für alle informiert zu sein und 41 Prozent der Befragten die ePA noch nicht einmal dem Namen nach kannten: www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-atlas/einblicke/insights)?

Antwort:

Die Krankenkassen als Anbieter der elektronischen Patientenakte (ePA) sind gesetzlich verpflichtet, alle Versicherten umfassend sowie gemäß § 343 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu informieren, bevor eine ePA zur Verfügung gestellt wird. Die gesetzlich vorgesehenen Pflichtinformationen sollen allen Versicherten die Möglichkeit für eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und fundierte Entscheidung über die Nutzung der elektronischen Patientenakte bieten. Die Information aller gesetzlich Versicherten durch die Krankenkassen muss bis sechs Wochen vor der Einführung der ePA für alle, die am 15. Januar 2025 eingeführt wird, erfolgt sein. Die Überwachung und die Einhaltung der Vorgaben obliegt den zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle gesetzlich Versicherten informiert wurden und sich auch weiterhin bei ihren Krankenkassen informieren können.


Um alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Leistungserbringenden, möglichst gut zu informieren und auf die ePA vorzubereiten, ist am 30. September 2024 die Informations- und Fachkampagne des Bundesministeriums für Gesundheit gestartet. Aufgrund der bundesweiten Kampagne ist davon auszugehen, dass die Aufklärung und Information aller Versicherten weiter gesteigert werden konnte. Bis zum Start der ePA für alle am 15. Januar 2025, und auch darüber hinaus, wird die Bundesregierung weiterhin auf verschiedenen Wegen die Versicherten über die ePA für alle informieren.

Frage:

Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nach dem Vortrag zu Sicherheitsrisiken bei der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 auf dem 38C3 in Hamburg am 27. Dezember 2024 in Bezug auf diese Sicherheitsrisiken (bitte für jede/s genannte Risiko/Sicherheitslücke den jeweiligen Handlungsbedarf spezifizieren, bzw. mit nein antworten, wo es keinen gibt), und hält sie vor dem Hintergrund dieser Gesamtrisiken entweder eine Verschiebung der Einführung der ePA 3.0 für alle (mit Opt-out-Möglichkeit) oder einen Wechsel auf Einführung der ePA 3.0 nach dem bisher geltenden Freiwilligkeitsprinzip (Opt-In) zum aktuell geplanten Zeitpunkt für denkbare Szenarien (ggf. auch eine Kombination beider Szenarien), um die Folgen möglicher Sicherheitsrisiken für Nutzende der ePA für alle zu minimieren?

Antwort:

Die Bundesregierung nimmt die durch den Chaos Computer Club (CCC) veröffentlichten Hinweise zur Sicherheit der elektronischen Patientenakte (ePA) sehr ernst. Die vom CCC beschriebenen Probleme sind länger bekannt und werden gelöst. Darüber hat sich das BMG auch vor dem Chaos Communication Congress (38C3) mit dem CCC ausgetauscht. Das BMG und die gematik stehen insbesondere im intensiven Austausch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und es wurden bereits technische Lösungen zum Unterbinden der Angriffsszenarien konzipiert, deren Umsetzung jeweils rechtzeitig abgeschlossen sein wird. Für die ab 15. Januar 2025 startende Pilotphase bedeutet dies, dass zunächst nur die in der Modellregion teilnehmenden und explizit gelisteten Leistungserbringer („Whitelisting“) auf die ePA der Versicherten zugreifen können.


Vor dem bundesweiten Rollout bei den Leistungserbringern werden weitere technische Lösungen umgesetzt und abgeschlossen sein. Dazu gehört insbesondere, dass organisatorisch sowohl die Prozesse zur Herausgabe als auch zur Sperrung von Karten sowie technisch das VSDM++-Verfahren nachgeschärft werden. Gleichzeitig werden zusätzliche Überwachungsmaßnahmen wie Monitoring und Anomalie-Erkennung implementiert. Somit steht weder dem Start in den Modellregionen zum 15. Januar 2025 noch dem darauffolgenden bundesweiten Rollout nach Umsetzung der Maßnahmen etwas entgegen. Die ePA für alle kann sicher von Praxen, Krankenhäusern, Apotheken sowie Patientinnen und Patienten genutzt werden.

Frage:

Sind die von der gematik GmbH am 27. Dezember 2024 vorgeschlagenen Maßnahmen (vgl. www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-stellungnahme-zum-ccc-vortrag-zur-epa-fuer-alle) aus Sicht des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geeignet, um ein der Sensibilität von Gesundheitsdaten angemessenes Sicherheitsniveau beim Betrieb der elektronischen Patientenakte 3.0 zu erreichen, also eine Ausnutzung der in einem Vortrag auf dem 38C3 (38. Chaos Communication Congress ) in Hamburg am 27. Dezember 2024 beschriebenen Sicherheitslücken, die sämtlich in der Praxis mit z. T. sehr geringem Aufwand von Sicherheitsforschenden ausgenutzt werden konnten, künftig zu verhindern, und welche konkreten Forderungen stellte ggf. die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seit August
2024 bis 30. Dezember 2024 im Zusammenhang mit der Sicherheit der elektronischen Patientenakte 3.0 bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Einführung an die Bundesregierung oder an die von ihr als Mehrheitsgesellschafterin kontrollierte gematik, nachdem die gematik und damit auch die Bundesregierung als ihre Mehrheitsgesellschafterin über diverse Sicherheitsrisiken informiert worden war?

Antwort:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war und ist eng in die Abstimmung mit der gematik eingebunden. Die von der gematik vorgeschlagenen Maßnahmen werden vom BSI als geeignet angesehen.

Von September bis Dezember 2024 fanden mehrere Termine zwischen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dem BSI und der gematik zur Bewertung des Risikos im Zusammenhang mit der dargestellten Schwachstelle statt. Hier wurde vornehmlich die Wirksamkeit der bereits getroffenen Maßnahmen sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit besprochen. Zusätzlich war die BfDI dauerhaft in die regelmäßige Abstimmung zum Sicherheitskonzept mit gematik und BSI eingebunden.

Antworten der Bundesregierung im Original (geschwärzt):

Jahrelang gab es Warnungen vor den Gefahren globaler sozialer Netze, die von Milliardären kontrolliert werden, denn große digitalen Plattformen sind die soziale Infrastruktur der digitalen Gesellschaft, und wie jede Infrastruktur hat ihr Zustand einen enormen Einfluss auf die Gesellschaft. Facebook hat 3,07 Milliarden aktive Nutzer, das entspricht 37 Prozent der Weltbevölkerung. Die Manipulationsmöglichkeiten sind unfassbar und buchstäblich weltumfassend. Für Millionen Menschen weltweit ist Facebook sogar gleichbedeutend mit dem Internet, weil Facebook in ihren Handyverträgen inklusive ist und offene Datenverträge zu teuer für sie sind. Dieser Umstand wurde vor einigen Jahren den Rohingya in Myanmar zum Verhängnis, denn auf Facebook wurde massenhaft Desinformation über diese muslimische Minderheit verbreitet, ohne dass es Überprüfungsmöglichkeiten im offenen Internet gab, oder innerhalb von Facebook Faktenchecks, sinnvolle Moderationen oder andere Korrekturmechanismen. Die Folge waren die Vertreibung von 700.000 Menschen in 2017, massenhafter Mord an Rohingyas, viele wurden zerstückelt oder lebend in ihren Häusern verbrannt. Den Zusammenhang zu Hassrede und Desinformation auf Facebook wies 2018 eine Untersuchung durch die UN nach.

Meta Whistleblowerin Frances Haugen machte 2021 öffentlich, wie das Unternehmen bewusst Kenntnisse über schädliche Wirkungen seiner Algorithmen ignorierte und wissentlich in Kauf nahm, dass sie Gewalt oder auch psychische Störungen mit schweren gesundheitlichen Folgen bei Jugendlichen förderten – alles das, für mehr Werbeeinnahmen, und um einen unvorstellbar reichen Menschen noch reicher zu machen. Öffentlicher und politischer Druck in den USA, von der UN und auch aus Europa führte dazu, dass Meta seine Moderation verbesserte und Factchecking Partnerschaften abschloss. Alles das will Milliardär Zuckerberg nun wieder aufgegeben und macht damit klar: Völkermord, rassistische Übergriffe oder Suizide bei Jugendlichen sind ihm schnurzpiep, so lange die Kasse stimmt, sich sein Milliardenvermögen weiter vermehren und er sich entspannt zurücklehnen kann, denn unter einer Trump-Regierung braucht er Sanktionen der US-Politik nicht zu fürchten, im Gegenteil, er rechnet sogar fest mit Schützenhilfe gegen Regulierungen der EU.

Die Demokratie weltweit ist in Gefahr und einen wesentlichen Anteil daran hat die Tatsache, dass eine Handvoll weißer, männlicher Tech-Milliardäre sich Liebkind machen mit einem kriminellen, rücksichtslosen, narzistischen Milliardär, der zum zweiten Mal Präsident der USA werden wird. Donald Trump ist aber nicht nur ein verurteilter Straftäter, Sexist und notorischer Lügner, er verachtet auch die Demokratie, ihre Institutionen und Prozesse, er lebt in einer Welt alternativer Fakten und will sich zum Herr einer Diktatur aufschwingen, in der nur noch sein Wort gilt. Wovon er träumt, dafür gibt es ein Wort, er will Faschismus statt Demokratie. Das alles ist kein Geheimnis, denn Donald Trump war im Wahlkampf transparent über seine Pläne, die auch dann faschistisch sind, wenn er sie selbst nicht so nennt. Vor diesem Hintergrund ist der Kniefall der Tech-Millardäre zu betrachten: das Verbot einer Wahlempfehlung für Kamala Harris in der Washington Post durch deren Eigentümer Milliardär Bezos, die diversen Millionen Spenden für seine Inaugurationsfeier von mehreren Tech-Unternehmen, u.a. Google, Amazon, Meta, Apple (Tim Cook) und auch die aktuelle Kehrtwende von Zuckerberg, der Faktenchecks wieder abschaffen, Moderationen begrenzen und aus Facebook und Instagram Schlangengruben wie X machen möchte.

Ich habe nur tiefste Verachtung für dieses Verhalten. Schon in den 30er Jahren konnten wir in Deutschland erleben, wie die industrielle Elite buchstäblich über Leichen ging und an der Seite Hitlers stand, noch heute profitieren Nachkommen dieser Elite von den guten Geschäften aus dieser finsteren Zeit. Heute stellen digitale Monopole gewaltige Machtkonzentrationen dar, die nicht nur in einem Land Politik und Gesellschaft beeinflussen können, sondern weltweit. Deshalb wirkt sich das Stiefellecken der US-Milliardäre bei Trump auf uns alle aus, auch in Europa. Und deshalb hängt so viel davon ab, ob wir uns gemeinsam dagegen wehren können und ob die neuen europäischen Instrumente der Regulierung konsequent angewendet werden und wirksam sind. Offensichtlich sorgen sich sowohl Elon Musk als auch Mark Zuckerberg nur noch vor der EU als regulierende Kraft, denn der Digital Services Act verpflichtet „Very Large Online Plattforms“ zur Beurteilung ihrer strukturellen Risiken (dazu gehört auch die Förderung von Gewalt, Rassismus oder Jugendgefährdung) und zu effektiven Maßnahmen, die diese Risiken minimieren. Wenn sie das nicht tun, wird es sehr teuer, denn EU Sanktionen können auch etliche Milliarden Euro betragen oder sogar zum Verbot der Plattform in der EU führen – und damit zum Verlust eines attraktiven Marktes mit einer halben Milliarde Konsument:innen.

Dagegen könnten sich nicht mal Tech-Milliardäre wehren. Vermutlich deshalb gelten die neuen Regeln noch nicht für die EU. aber mit ihrer Willfährigkeit gegenüber Trump und seiner kreuzgefährlichen politischen Agenda hoffen sie offensichtlich, die EU Regulierung ganz aushebeln zu können – durch staatliche Erpressung. So kündigte Zuckerberg nicht nur an, sich von den Faktenchecks zu trennen und die Moderationsteams im liberalen Kalifornien aufzulösen und durch Teams im konservativen Texas zu ersetzen, sondern verkündete außerdem, dass er „mit Präsident Trump zusammenarbeiten wird, um gegen fremdstaatliche Regierungen vorzugehen, die US-Unternehmen zu mehr Zensur bringen wollen“ und stellte fest, dass „der beste Weg, sich gegen den Trend übermäßiger staatlicher Zensur zu wehren, der mit Unterstützung durch die US-Regierung sei.“ Mit „Zensur“ und „fremdstaatlichen Regierungen“ meint er offensichtlich die Absicht der EU, mit dem DSA auch gegen massive Desinformation zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen vorzugehen, damit sie sich besser wehren kann u.a. gegen massive Einflussnahme auf demokratische Prozesse von außen, wie sie z.B. mit der von Putin-gesteuerten Doppelgänger-Kampagne erst vor Kurzem nachgewiesen wurde.

Zuckerbergs Hoffnung hat eine glaubwürdige Basis, denn Trumps Vize Vance erklärte öffentlich, dass die US Mitgliedschaft in der NATO davon abhängen würde, wie stark die EU US-Techkonzerne reguliert. Laufende Ermittlungsverfahren der EU u.a. gegen X und diverse öffentliche Schlagabtausche zwischen Elon Musk und Ex-EU Kommissar Thierry Breton haben die Konfliktlinien sichtbar und die Bedrohung real werden lassen und so wird wohl Tech-Milliardär Elon zu Bau-Milliardär Donald gegangen sein und als Gegenleistung für die finanzielle und politische Wahlunterstützung mit Worten und Algorithmen auf seiner Plattform X zugunsten des künftigen US-Präsidenten einen harten Verteidigungskurs gegen europäische Regulierungen eingefordert haben. Diesen Schutz will natürlich auch Zuckerberg für seine Plattformen und da macht man dann auch mal gemeinsame Sache mit reaktionären Faschisten. Die Erwartung, man könne sich als US-Unternehmen der Regulierung durch andere Staaten entziehen, selbst wenn man in diesen Staaten eine extreme Marktmacht besitzt und Milliarden Umsätze macht, ist reichlich hanebüchen.

Möglicherweise spielt aber noch ein anderer Aspekt dabei eine Rolle: Eifersucht und Neid innerhalb der Tech-Milliardärs-Elite, wo die einen nicht ertragen können, dass einer von ihnen, Schmuddelkind Elon, eine engere Beziehung zum Weißen Haus hat, als sie. Also tun sie einer nach dem anderen, alles das, was sie tun müssen, um gleichzuziehen, um auch am Tisch sitzen zu dürfen und die Gunst eines Präsidenten zu genießen, der nicht nur für die USA, sondern für die ganze Welt zu einer akuten Bedrohung geworden ist. Alte weiße Männer zündeln so gemeinsam und nehmen Gewalt, Terror und Polarisierung in Kauf, weil ihnen der Rest der Welt egal ist, so lange in ihren Yachten und Villas noch die goldenen Wasserhähne funktionieren, ihre Privatflugzeuge sie noch überall hin fliegen und sie sich als Herrschende mit so viel Macht erleben, dass sie faktisch unangreifbar und unregulierbar geworden sind.

Es gibt nur eine angemessene Reaktion darauf: der Beweis des Gegenteils – also hartes und kompromissloses Anwenden des Digital Services Act der EU und damit der Beweis europäischer Unabhängigkeit und politischer Stärke, eine Verteidigung unseres Wertesystems, das wir von US-Tech-Milliardären nicht zerstören lassen dürfen. Künftig braucht es aber mehr, nämlich endlich ein gemeinwohlorientiertes soziales Netz, eine nicht-kommerzielle soziale Infrastruktur der digitalen Gesellschaft als Teil der Daseinsvorsorge, die europäisch getragen die Vernetzung und Kommunikation zwischen Menschen ermöglicht, ohne diese Verbindungen zu kommerzialisieren. Langfristig müssen wir brechen mit der Abhängigkeit von digitalen Monopolen, denn ihr Zerstörungspotenzial ist inakzeptabel hoch.

Eine gekürzte Fassung diesen Kommentars erschien in der taz-Tageszeitung vom 09.01.2025:

https://taz.de/Trump-Musk-und-die-Tech-Milliardaere/!6057399/ 💌

In diesem Podcast berichte ich – Anke Domscheit-Berg, MdB und digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag – aus dem Maschinenraum des Bundestages und erzähle euch aus jeder Sitzungswoche taufrisch, was es Spannendes aus dem Digitalausschuss zu berichten gibt. Ich möchte Transparenz in der Politik nämlich nicht nur fordern, sondern auch leben und weil das meiste im Digitalausschuss nicht öffentlich stattfindet, mache ich das Geschehen für Euch auf diese Weise transparent und vielleicht insgesamt parlamentarische Prozesse nachvollziehbarer und Politik spannender!

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Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

Die Umsetzung der EU Verordnung für eID-Wallets (digitale Brieftaschen für elektronische Ausweise) muss unbedingt mit „Null-Wissen-Beweis“ erfolgen, und so, dass Überidentifikation verhindert wird. Mit Sorgfalt umgesetzt, können digitale Identitäten zum Vertrauensanker werden und digitalen Verbraucherschutz sicherstellen und Identitätsdiebstähle verringern.

Meine letzte Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wenn Pornoplattformen oder Mediatheken von Usern eingescannte Ausweise fordern, um Minderjährige zu schützen, ist das eine ganz schlechte Idee. Jugendschutz erfordert nämlich nicht die Aufhebung der Anonymität im Internet. Mein Name, mein Geburtsdatum, meine Adresse sind dafür nicht relevant, sondern nur der Fakt: Bin ich mindestens so und so alt? Diese Frage mit Ja oder Nein zu beantworten statt mit dem Geburtsdatum, nennt man einen Null-Wissen-Beweis oder Zero Knowledge Proof.

Bei der Umsetzung der EU-Verordnung für digitale Ausweisbrieftaschen muss dieser Zero Knowledge Proof in Deutschland verpflichtend sein, um eine Überidentifikation zu verhindern.

(Beifall bei der Linken)

Die eIDAS-Verordnung lässt dafür Spielräume. Deshalb unterstützt Die Linke die Forderung der Union, alle Spielräume für mehr Schutz der Privatsphäre auch auszunutzen. Schließlich sind Ausweisdaten hoheitliche Daten, und staatlich verifiziert werden sie zum Goldstaub im legalen und illegalen Datenhandel. Deshalb ist die Vermarktung attraktiv für Plattformen, aber auch für kriminelle Hacker. Gefährlich sind sie für Nutzer/-innen. Immerhin hat die Union nach der versemmelten ID-Wallet in der letzten Legislatur viel dazugelernt. Ihr Antrag enthält viele gute Vorschläge. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall bei der Linken)

Bei digitalen Identitäten ist nämlich die Sorgfalt entscheidend. Die Linke will sie gut gemacht, mit hohen Standards und ausreichend Ressourcen. Dann werden sie zum Vertrauensanker im Internet, erhöhen den digitalen Verbraucherschutz und werden Treiber für Innovationen.

(Beifall bei der Linken)

Bis zur Wahl ist die Umsetzung der Vorschläge der Union ziemlich sicher ausgeschlossen. Aber Die Linke wird die Union gerne an den Inhalt erinnern, sollte sie nach der Wahl eventuell auf der Regierungsbank sitzen und damit selbst Probleme haben.

Meinen Abschied vom Bundestag habe ich schon in der letzten Sitzungswoche angekündigt. Deshalb hier und heute nur ganz kurz: Es war mir eine Ehre. Für fast acht Jahre bedingungslose Unterstützung möchte ich meinem Mann Daniel herzlich danken. Ohne ihn hätte es linke Digitalpolitik mit mir im Bundestag nicht gegeben. 

Dankeschön.

(Beifall bei der Linken, der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Der letzte Digitalausschuss 2024 am 18. Dezember dauerte nur 1 Stunde und debattierte nur ein einziges Thema, das gleich 3 „Gremien“ in einen Topf warf: das Internet Governance Forum, die G7 und die G20 mit den jeweiligen „Digital-Tracks“. Deshalb habe ich diesen Podcast mit spannenderem Bonus-Content angereichert: die Risiken durch illegitime Einflussnahme auf unsere Wahlen z.B. durch Desinformationen und was man dagegen tun kann, meine jüngsten Parlamentarischen Initiativen von verstorbenen Waffenbesitzenden bis zur Nachhaltigkeit der IT des Bundes und das Thema meiner letzten Rede: da gehts um digitale Ausweis-Brieftaschen und Nicht-Wissen-Beweise und ich erzähle Euch vom 38C3, wo Ihr mich treffen könnt. Kommt gut ins Neue Jahr!

Transkript (KI-generiert und kann Fehler enthalten) 📜

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro
00:01:25 Intro Digitalausschuss
00:03:25 Internet Governance Forum 2024
00:07:43 G7 + Digitales
00:12:45 G20 + Digitales
00:22:57 Desinformation + Wahlen: Rumänien, USA, DE
00:33:16 Desinfo: illegitime Einflussnahme: Prozess + Abwehr
00:42:13 Allerletzte Rede: eIDAS
00:46:15 Parl. Initiativen: Nachhaltigkeit IT im Bund; verstorbene Waffenbesitzenden; KI im Militär
00:48:57 38C3-Kongress in Hamburg
00:54:59 Outro

Weiterführende Links:

G20 + G7

HP der G20

Abschlusserklärung G20-Gipfel, Nov. 2024

Aktuelles zu G7 u G20 vom Auswärtigen Amt

G7-u G20 „Gipfel-Dokumente“

Erläuterung Hiroshima-KI-Prozess, 21.13.23

Attacken auf Glasfaserkabel in der Ostsee

IGF

IGF 2024 Saudi Arabien Landing Page

BMDV-Sts Stefan Schnorr auf dem IGF 24 in Riad, Videomitschnitt vom 16.12.24

DerADBPodcast #36 zum IGF vom 10.07.24

DerADBPodcast #27 zur UN Cybercrime Convention vom 19.01.24

Desinformation:

Bericht Ausschuss f Technikfolgenabschätzung zu Algorithmen in dig. Medien + ihr Einfluss auf Meinungsbildung

Correctiv-Analyse – Doppelgänger-Kampagne, 13.11.24

Techn. Bericht Auswärtiges Amt zur Doppelgänger-Kampagne

EU Aufbewahrungsanordnung an TikTok nach Rumänienwahl-Beeinflussung, 05.12.24

Paper von Carl Miller zur Analyse u Bekämpfung illegitimer Manipulationsoperationen, 2024

Meldung von Bot-Netzwerken an das BMI: lagezentrum-btw@bmi.bund.de

Meldung bei Verstößen von Plattformen gg den Dig. Services Act an Beschwerdeportal der Bundesnetzagentur

eIDAS:

Meine (fast letzte) Rede im Plenum zur Vorratsdatenspeicherung mit Abschiedserklärung vom Bundestag, 05.12.24

Meine allerletzte Rede im Plenum zu eIDAS

Antrag Union zu eIDAS vom 12.11.24

DerADBPodcast Folge #36 zu eIDAS

Öff. Konsultation EU-KOM zu Umsatzungsakten der eIDAS-Verordnung (eng.)

Stellungnahme epicenter.works zu eIDAS-Umsetzungsakten

zu meinen Parlamentarische Initiativen:

Web-tool zur Abschätzung des CO2e-Fußabdrucks von Websites

Antwort auf meine schrift. Frage zur Regulierung von KI im Militär, 06.12.24

Antwort auf mein schriftl. Frage zu verstorbenen Waffenbesitzenden im Waffenregister, 06.12.24

38C3:

Thematische Übersicht diesen Jahres und Stream
Mein Talk vom #37C3 (2023) zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT als Stream

Outro:

Meine Kolumne in der Frankfurter Rundschau (2016-2018)

Im Bundestag herrscht Chaos, weil die Super-GroKo aus Ampel und Union den Parlamentsbetrieb vor den Neuwahlen behindert. Ich erzähle, was das praktisch für Folgen hat (u.a. keine Debatten mehr im Digitalausschuss). Hauptthema in dieser Folge: eine Sternstunden-Anhörung zum Thema Open Source am 4.12.2024, ein Herzenswunsch von mir! Es ist die letzte Anhörung dieser Legislatur zu digitalen Themen. Außerdem: meine letzte Rede im Bundestag (zu Vorratsdatenspeicherung von IP Adressen und Funkzellenabfragen), in der ich auch meinen Abschied erkläre, sowie Updates zu den parteiübergreifenden Gruppenanträgen zur AfD Überprüfung und zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro
00:02:05 Einführung Open Source Software
00:11:23 Meine parl. Initiativen zu OSS
00:26:00 Anhörung OSS: Input Sachverständige
00:34:07 Anhörung OSS: OpenWashing, Bildung, Wirtschaft
00:41:25: Anhörung OSS: ZenDiS, Verw, IT-Sicherheit, „LOL“
00:54:46 Update Bundestag
00:56:28 Update AfD-Überprüfung u §218
00:57:38 Update Streichung §218
01:00:25 Meine Letzte Rede u Ankündigung Abschied
01:03:48 Outro

Weiterführende Links:

Open Source allgemein

Open Source Gardens

Lizenzlisten für Open Source Software der Free Software Foundation

Lizenzlisten für Open Source Software der Open Source Initiative

Lizenzlisten für Open Source Software des Debian Projekts

Heise Artikel – Bedeutung v OSS in Unternehmen, 13.02.24

Bitkom-Studie – OSS in dt. Unternehmen, 2023

Beschluss IT-Planungsrat, Sept. 2023 zur Verwaltungscloud-Strategie

Heise zu Lizenzkosten des Bundes für Microsoft – Anfrage MdB Victor Perli, Juni 24

IT-Planungsrat-Beschluss von 2020 zu Open Source bei der OZG-Umsetzung

Meine parlamentarischen Initativen zu Open Source:

Kleine Anfrage zu Open Source in der Bundesverwaltung von 12/23, Pressemitteilung

Schriftliche Einzelfrage zur Anzahl der Open Source Entwicklungsaufträge des Bundes von 08/24, Blogpost

Kleine Anfrage zu Abhängigkeit und Lobbyismus von Microsoft und SAP sowie der Delos-Cloud von 09/24, Blogpost

Kleine Anfrage zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes OZG von 11/22, Blogpost

Schriftliche Einzelfrage zur Förderung von Open Source Software von 03/24

Schriftliche Einzelfrage zur Einbindung der Bundesländer in das ZenDiS von 06/24

Schriftliche Einzelfrage zur Beauftragung des ZenDiS durch den Bund von 03/24

Schriftliche Einzelfrage zu Personalmitteln des ZenDiS von 03/24

Open Source Anhörung am 4.12.24 im Digitalausschuss:

Anhörung zu Open Source in der Mediathek des Bundestages

Kampagne „public money, public code“

Stellungnahmen von Sachverständigen OSS Anhörung von:
Free Software Foundation Europe (FSFE)

Open Source Buisness Alliance (OSBA)

Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG)

Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS)

Unaufgeforderte Stellungnahme der Gesellschaft für Information (GI)

Heise Bericht zur XZ-Backdoor, 20.4.24

Open Source Beteiligungs-Tool „Consul“

Open Source Beteiligungs-Tool „Decidim“

Heise-Bericht zum Umstieg auf OSS in Schleswig-Holstein, 26.11.24

Videoserie zu Open Source im Landesrechenzentrum Thüringen von 2024

Update Bundestag, §218, AfD, Letzte Rede:

Debatte zu § 218 StGB in der Mediathek des Bundestages

Meine Rede zu Protokoll zur Debatte um § 218 StGB

Rede Heidi Reichinnek (LINKE) zu § 218 StGB

Der ADB Podcast #41, u.a. zum Gruppentrag zu § 218

Correctiv klagt auf Herausgabe AfD Gutachten durch Verfassungsschutz

Meine vermutlich letzte Rede im Plenum (5.12.2024) – VDS, Funkzellenabfrage u Abschied

Meine früheren Reden zur VDS

…18.01.2024

…20.09.2023

…17.03.2023

…29.09.2022

24.06.2022

Ausbick:

Demo-Aufruf für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen am 07.12.204 Weg mit § 218

Medien:

Heise vom 29.11.24 zum digitalpolitischen Erbe der Ampel


Meine am 5.12.24 im Bundestag zu Protokoll gegebene Rede im Wortlaut:

1987 [Anmerkung: Leider nicht korrekt, tatsächlich war es 1985] war ich 17 Jahre alt und ungewollt schwanger. Ich ging in die 11. Klasse, wollte mich eigentlich gerade trennen von meinem Freund. Ich dachte damals, ich kann Abitur und Studium vergessen, verlobte mich mit meinem Freund, mit dem ich gar nicht mehr glücklich war, hielt alle Zukunftsträume für geplatzt und bekam eine Depression. Dann setzten sich meine Eltern zu mir, erklärten mir, dass ich eine Wahl hätte und ich ganz allein entscheiden könnte, ob ich das Baby bekommen möchte oder nicht und dass sie mich, egal wie ich mich entscheide, in allem unterstützen würden. Das war in Brandenburg und zu DDR Zeiten. Ich entschied mich für einen Schwangerschaftsabbruch, der in einem Krankenhaus ganz in der Nähe und Krankenkassen-finanziert stattfand. Niemand machte mir je einen Vorwurf. In dieser Notlage habe ich die Unterstützung durch den Staat, die Familie und das Erleben meiner Autonomie, das selbst entscheiden zu können, als extrem befreiend erlebt.
Bedauert habe ich diese Abtreibung immer, bereut aber nie. Ich beendete mein Abitur, studierte und bekam später ein Kind.

Im Osten Deutschlands gab es das Selbstbestimmungsrecht für Frauen schon seit Anfang der 70er Jahre und ich kann einfach nicht verstehen, wie es sein kann, dass eine 17 Jährige im wiedervereinigten Deutschland auch 50 Jahre später noch weniger Rechte hat, als Frauen in der DDR der 70er! Genauso wenig kann ich verstehen, wie es sein kann, dass das erzkatholische Irland Schwangerschaftsabbrüche liberalisiert hat, während sie bei uns weiter kriminalisiert werden. Orientieren wir uns denn an Trump oder an Saudi-Arabien?
Generelle Strafbarkeit löst überhaupt kein Problem, sie verhindert nämlich keine Abtreibungen, sie macht sie nur gefährlicher, teurer und erniedrigender für Frauen, die sich in einer Notlage befinden.

Weil Schwangerschaftsabbrüche generell als Straftat gelten, gibt es kaum gute Ausbildungen als Teil des Medizinstudiums, so dass Studierende an Papayas üben müssen – eine absurde Vorstellung, die nicht zu einem fortschrittlichen Gesundheitswesen passt. Im Übrigen gehen auch Schwangerschaft und Geburt mit erheblichen Gesundheitsrisiken einher, schon deshalb sollte es allein Sache einer Schwangeren sein, darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind zur Welt bringen möchte oder nicht. Wir sind schließlich nicht Gefäße für Dritte, sondern Individuen, die über ihren Körper selbst bestimmen können sollten, denn sonst ist ihre Würde nach Artikel 1 des Grundgesetzes nicht gewahrt!

Aufgrund der generellen Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gibt es viel zu wenig medizinische Angebote, so dass es in manchen Regionen kaum noch Ärzt:innen gibt, die Abtreibungen vornehmen. In 85 von 400 Landkreisen können ungewollt Schwangere kein angemessenes Angebot dafür erreichen! Vielen Frauen ist es schon aufgrund ihrer Lebensumstände gar nicht zuzumuten, 150km für eine Abtreibung zu reisen.

Die WHO-Leitlinie von 2022 stellt unmissverständlich fest, dass eine umfassende u qualitativ ausgezeichnete medizinische Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen essenziell für das Wohl von Frauen ist. Schwangerschaftsabbrüche müssen deshalb auch als Gesundheitsleistungen verstanden und von den Kassen bezahlt werden, denn der Grad körperlicher Selbstbestimmung Schwangerer darf niemals vom Geldbeutel abhängen, also davon, ob Betroffene die Behandlung, die Fahrt und gegebenenfalls die Übernachtung bezahlen können oder eben nicht.

Ich finde die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen elementar und die Vorstellung unerträglich, dass im Bundestag fast 70% Männer über die Selbstbestimmungsrechte von Frauen entscheiden dürfen. In einem Parlament mit echter Parität wäre die allgemeine Strafbarkeit von Abtreibungen längst Geschichte. So bleibt mir nur, einerseits an die Solidarität der Minderheit weiblicher Abgeordneten zu appellieren und andererseits an die Mehrheit der Männer, zumindest an die, die in der Lage sind einzusehen, dass sie bei einer solchen Entscheidung gar kein Mitspracherecht haben sollten, weil sie nicht schwanger werden.

Über männliche Körper gibt es schließlich auch keinerlei Regulierung im deutschen Recht, und die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen dient vor allem der Kontrolle über weibliche Körper, die sich viele konservative Männer immer noch wünschen. Das konnte man zuletzt am Backlash in den USA erleben, wo nach der Trump Wahl der widerliche Slogan: „Your Body – My Choice“ triumphierend von Männern verbreitet wurde.

Wer Schwangerschaftsabbrüche verringern will, muss vor allem Schwangere und Mütter unterstützen und Benachteiligungen durch Mutterschaft – z.B. Paygap, Armut bei Alleinerziehenden oder Karrierebremsen – beseitigen, Kinderbetreuung verbessern, Care Arbeit besser verteilen und bezahlen. Aber auch kostenlose Verhütungsmittel, gute Aufklärung und niedrigschwelliger Zugang zu Beratungen sind hilfreich – natürlich nicht nur für Frauen, denn am Zustandekommen einer Schwangerschaft sind zwei beteiligt. Auch Kinder brauchen mehr Schutz vor Kinderarmut und Benachteiligung im Bildungssystem, ihre Rechte gehören ins Grundgesetz. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir neben einer Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Bundestag auch diese Maßnahmen auf den Weg bringen könnten, denn so schützt man die Rechte beider am Besten: der Schwangeren und der Kinder.

Ich bitte Sie daher herzlich, unterstützen Sie den vorliegenden Gruppenantrag mit Ja oder wenigstens einer Enthaltung, und beenden Sie die Blockade der Anhörung im zuständigen Ausschuss!

Alle diejenigen, die grundsätzlich gegen die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind, möchte ich darum bitten, dann einfach selbst keine Abtreibung vorzunehmen, sich aber nicht der körperlichen Autonomie anderer Menschen in den Weg zu stellen, denn jemand Anderen zum Austragen von Kindern zu zwingen, ist schlicht Gewalt.

Meine Frage:

„Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, für den von der KI-Verordnung der EU (KI: Künstliche Intelligenz) wegen nationaler Zuständigkeit ausgenommenen, aber dennoch hochsensiblen Militärbereich den Einsatz von KI mit eigenen Vorschriften und Richtlinien zu regeln (bitte eventuelle Pläne inklusive Zeitrahmen näher beschreiben oder begründen, falls die amtierende Bundesregierung keine Notwendigkeit für derartige Regeln sieht), und in welcher Weise könnte und sollte eine parlamentarische und öffentliche Kontrolle ermöglicht werden hinsichtlich der Anwendung sowie der Evaluation der Wirksamkeit dieser Regeln und allgemein hinsichtlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung?“

Antwort der Bundesregierung vom 06.12.24:

„Die Bundesregierung bekennt sich zur verantwortungsvollen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im militärischen Bereich und setzt sich auf internationaler Ebene aktiv dafür ein, entsprechende Normen zu setzen und zu implementieren. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) ist die Nutzung von KI seit 2019 konzeptionell geregelt und mit Vorschriften hinterlegt. Diese werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben. Eine Kontrolle der Exekutive und der von ihr in Kraft gesetzten Vorschriften sowie der von ihr vorgenommenen Handlungen findet durch Parlament und Öffentlichkeit entlang der dafür verfassungsrechtlich vorgesehenen Möglichkeiten statt. Mit dem vom BMVg jährlich veröffentlichten „Bericht zur Digitalen Transformation des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung“ werden der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit sowohl über den Stand der Digitalen Transformation des GB BMVg im Allgemeinen als auch über konkrete Schwerpunktthemen und innovative Digitalisierungsaktivitäten, wozu auch KI zählt , informiert.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Wie wird erfasst beziehungsweise überprüft, ob im Nationalen Waffenregister als waffenbesitzend erfasste Personen verstorben sind und die Vorgaben des Waffengesetzes im Falle der Erbschaft (siehe www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente- Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_erbwaffen.pdf) eingehalten werden (bitte auch zuständige Organisationseinheit(en) angeben), insbesondere dann, wenn durch die Erben kein waffenrechtliches Bedürfnis geltend gemacht werden konnte, und die geerbten Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem durch speziell eingewiesene Inhaber einer Waffenherstellungs- oder einer Waffenhandelserlaubnis oder durch entsprechend bevollmächtigte Mitarbeiter zu sichern sind und die erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen ist (§ 20 Abs. 3 Satz 2 des Waffengesetzes – WaffG), und welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu möglichen Größenordnungen verstorbener waffenbesitzender Personen beispielsweise durch Kenntnis von Stichprobenabfragen im Rahmen des National- Once-Only-Technical-Systems (NOOTs) und der Steuer-ID?“

Antwort der Bundesregierung vom 06.12.24:

„Der Vollzug des Waffengesetzes (WaffG) ist Ländersache. Die Meldebehörde übermittelt den Tod eines Erlaubnisinhabers nach § 44 Abs. 2 WaffG an die zuständige Waffenbehörde oder die Waffenbehörde erhält selbst Kenntnis vom Versterben der Person. Die Waffenbehörde speichert das Sterbedatum nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. i des Waffenregistergesetzes im Nationalen Waffenregister. Die Einhaltung des § 20
WaffG (Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls) wird durch die Waffenbehörden gesichert. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur Anzahl verstorbener waffenbesitzender
Personen im Nationalen Waffenregister. Diese Zahl ist weder Bestandteil der Monatsstatistiken des Nationalen Waffenregisters, noch wurde diese Zahl im Rahmen des Pilotprojektes zur Registermodernisierung im Nationalen Waffenregister erhoben.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):