Digitalisierung und Staat

Frage

Wird die Strategie zur Implementierung von Building Information Modeling bei der Deutschen Bahn (hier insbesondere bei DB Netz) vor allem kostendeckend/kommerziell (Monetarisierung) oder auch unter Berücksichtigung des Aspekts der Daseinsfürsorge (Open by default) vorangetrieben, und in welcher Art und Weise werden die gesammelten Daten (z. B. in Form eines Katalogs, eines Datenraums, einer Datendrehscheibe oder offener Schnittstellen) zur Verfügung gestellt? (BT-Drucksache 20/534 Frage 102)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer vom 25. Januar 2022

Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird das Building Information Modelling (BIM) zumeist in bundesmittelgeförderten Projekten angewendet. Hierbei sind die Grundsätze der Bundeshaushaltsordnung zum sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz zu beachten. Nach Auskunft der DB AG werden mit Abschluss der Projekte die Daten zur erstellten Infrastruktur den entsprechenden Anlagenbetreibern übergeben. Insbesondere in der Planungsphase werden Projektdaten, bspw. im Rahmen von Variantendiskussionen, mit Unterstützung von BIM aufbereitet und z. B. im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Anhörungsverfahren bzw. bei Einsichtnahmen in Planfeststellungsunterlagen bereitgestellt.

Frage

Welche Einrichtungen des Bundes (Bundesministerien und Bundeskanzleramt, inkl. nachgeordneter Behörden) haben kein regelmäßig gepflegtes Assetmanagement für Hardware und Software,
und welche der Stellen, die über ein solches verfügen, erfüllen nach eigener Einschätzung die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an ein solches Assetmanagement?

Wird die Strategie zur Implementierung von Building Information Modeling bei der Deutschen Bahn (hier insbesondere bei DB Netz) vor allem kostendeckend/kommerziell (Monetarisierung) oder auch unter Berücksichtigung des Aspekts der Daseinsfürsorge (Open by default) vorangetrieben, und in welcher Art und Weise werden die gesammelten Daten (z. B. in Form eines Katalogs, eines Datenraums, einer Datendrehscheibe oder offener Schnittstellen) zur Verfügung gestellt? (BT-Drucksache 20/534 Frage 36)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 25. Januar 2022

Unter Einrichtungen des Bundes i. S. der Abfrage werden das Bundeskanzleramt (BKAmt), alle Bundesministerien sowie ihre unmittelbaren Geschäftsbereichsbehörden verstanden. Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist kein entsprechender Geschäftsbereich zugeordnet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat keine Definitionen für ein „Assetmanagement für Hardware und Software“ veröffentlicht, fordert jedoch im Rahmen des BSI Standards 200-2 IT Grundschutz eine Strukturanalyse (s. www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/BSI_Standards/standard_200_2.pdf, Kapitel 8.1) und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum Schutz der in der Strukturanalyse identifizierten Geschäftsprozesse, Informationen, Anwendungen, IT- und ICS-Systeme, Räume und Kommunikationsnetze. Der Umsetzungsplan Bund 2017, Leitlinie für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung (UP Bund, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalpolitik/up-bund-2017.html;jsessionid=634452FC169506E453C281F37876A1CE.1_cid295), verpflichtet alle Ressorts und Bundesbehörden zur Umsetzung des IT-Grundschutzes. In der als Anlage beigefügten Übersicht sind die Einrichtungen des Bundes genannt, die über ein regelmäßig gepflegtes Assetmanagement für Hardware und Software verfügen bzw. nicht verfügen. Die Übersicht gibt die im Rahmen der geltenden Fristen ermittelbaren Ergebnisse wieder und ist insoweit sowohl qualitativ wie quantitativ mit Unsicherheiten behaftet.

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Wie definiert die amtierende Bundesregierung Digitale Souveränität und welche Maßnahmen/Projekte sind diesbezüglich in Planung/Umsetzung (gegebenenfalls bitte nach den fünf größten
Maßnahmen/Projekten jeweils tabellarisch nach Partner/Stakeholder, Kurzbeschreibung d. Projekts, beteiligtes Bundesministerium, inkl. Bundeskanzleramt und nachgeordnete Behörden, Förderhöhe sowie -zeitraum aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 20/456 Frage 7)

Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 17. Januar 2022

„Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit sowohl von Individuen als auch der Gesellschaft, die digitale Transformation – mit Blick auf Hardware, Software, Services, sowie Kompetenzen – selbstbestimmt zu gestalten. Digital souverän zu sein bedeutet im Rahmen des geltenden Rechtes, souverän zu entscheiden, in welchen Bereichen Unabhängigkeit erwünscht oder notwendig ist.“ (Datenstrategie der Bundesregierung, 2021). Drucksache 20/456 – 8 – Deutscher Bundestag – 20.

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Welche Prüfprovider sind für die Zertifikatprüfung bei Ticketbuchungen über die Corona-WarnApp (seit Version 2.15, siehe genauere Beschreibungen: www.coronawarn.app/de/blog/2021-12-20-cwa-2-15/) bisher in Deutschland zugelassen, und wird das Impfzertifikat einem User/einer Userin so zum Prüfprovider übertragen, dass es dort zur Prüfung in vollständiger Form vorliegt? (BT-Drucksache: 20/428, Frage 44)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 10. Januar 2022

Eine vorläufige Zulassung für den Testbetrieb eines Onlineverifikationsdienstes hat der Anbieter T-Systems International GmbH erhalten. Im Rahmen des Testbetriebs kann die Corona-Warn-App noch nicht von der Öffentlichkeit zur Validierung genutzt werden. Die endgültige Zulassung ist von der abschließenden Bewertung des Testbetriebs und von der abschließenden Prüfung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abhängig. Die vollständige Spezifikation eines Onlineverifikationsdienstes wurde in Form einer EU-Guideline erstellt. Diese ist im Internet veröffentlicht: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/ehealth/docs/covid-certificate_traveller-onlinebooking_en.pdf. Diese Guideline sieht vor, dass das vollständige Impfzertifikat durch die Corona-Warn-App bzw. die CovPass-App ausschließlich zum Onlineverifikationsdienst übertragen wird. Der Ticketanbieter hingegen erhält nur das Ergebnis der Prüfung. Nach der Prüfung werden die Zertifikate beim Onlineverifikationsdienst wieder gelöscht.

Bild: Screenshot vom Vortrag, Quelle: media.ccc.de

Unter dem mehrdeutigen Motto ‚NOWHERE‘ fand der jährliche Kongress des Chaos Computer Clubs (CCC) zum zweiten Mal nur als digitale Veranstaltung zwischen den Jahren statt. Deshalb hieß er auch wieder “Remote Chaos Experience”, kurz RC3 (Nerds lesen die 3 als E). Für mich ist dieser Kongress seit 2010 ein persönliches Jahreshighlight, denn ich lerne dort immer extrem viel und fühle mich der Community zugehörig. Wer mehr über die sogenannte “Hacker-Szene” erfahren will, dem empfehle ich den Film “All creatures welcome” von Sandra Trostel. 

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Bild: „Führerschein in Hosentasche“ by Tim Reckmann | a59.de is licensed under CC BY 2.0

Das  digitale  Totalversagen rund  um  den  digitalen  Führerscheinnachweis  machte  viele  Schlagzeilen  und  ich  hatte  viele  Fragen.  Diese  Fragen  habe  ich  der  Bundesregierung  gestellt  und  deren  Antworten  werden  Euch  verunsichern…  aber  der  Reihe  nach.

Wer  es  nicht  mitbekommen  hatte:  Kurz vor der diesjährigen Bundestagswahl sollte es endlich soweit sein, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gab den Startschuss für den digitalen Führerschein-Nachweis in Deutschland bekannt. Dieser solle ab sofort in der Smartphone-App “ID Wallet” für alle bereitstehen und  in  bestimmten  Situationen  das analoge Papier ersetzen  können – z.B. bei der Nutzung von Carsharing,  bei  Autovermietungen oder bei Ausweiskontrollen. Die  Umsetzung übernahm der Dienstleister Digital Enabling GmbH, ein bis dato  völlig  unbekanntes Unternehmen.

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Die deprimierende Bilanz der Bundesregierung: Deutschland bleibt das Land der Funklöcher, in der Pandemie schicken sich Gesundheitsämter Faxe, während armen Kindern Laptops für den Zugang zu digitaler Bildung fehlen. Die Verwaltungsdigitalisierung kommt kaum voran und statt mehr IT-Sicherheit brachte uns die GroKo mehr Risiken durch geheimgehaltene Sicherheitslücken und mehr staatliche Überwachung.

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Gutachten zur Digitalisierung + zum Stand des Internets in Deutschland (Digitalausschuss 09.06.2021)

Auf der Tagesordnung des Digitalausschusses vom 09. Juni 2021 standen vor allem drei Gutachten, eines drehte sich um Forschungsfragen (darauf gehe ich nicht weiter ein), ein weiteres um den Stand der Digitalisierung in Zeiten der Pandemie von einem Wissenschaftsbeirat des BMWi und ein Drittes stammt aus der Feder der UNESCO, die den Stand des Internets mit Bezug auf die Menschenrechte in Deutschland nach standardisierten Kriterien angesehen hatte. 

Bildungslücken und mangelnde digitale Infrastruktur stellten (wenig überraschend) beide Gutachten fest. Das BMWi Gutachten konstatierte Menschen ohne Erwerbstätigkeit und denen mit weniger Einkommen einen schlechteren Zugang zum Internet, äußerte sich auch zum Stand der Verwaltungsdigitalisierung und schob (leider) auch dem Datenschutz eine (Teil-) Schuld an mangelnder Pandemiebekämpfung in die Schuhe. 

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Bei der Tageschau konnte ich heute die Probleme mit dem digitalen Impfzertifikat länger erklären (Video ab 35:18).

„Das digitale Impfzertifikat kommt deutlich zu spät, die Umsetzung ist chaotisch, und einen tatsächlichen Nutzen bringt es nicht“, erklärt Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den von Gesundheitsminister Spahn vorgestellten digitalen Impfnachweis. Domscheit-Berg weiter:

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Für die 5. Ausgabe meines #DialogDigital war der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, mein virtueller Gast. Unser Thema lag daher nahe: die Relevanz von Datenschutz, gerade während der Pandemie, vor allem aber die vielen falschen Behauptungen, nach denen der Datenschutz für alle möglichen politischen Mißerfolge bei der Pandemiebekämpfung verantwortlich sei. Wir nehmen in unserem Gespräch einige konkrete Vorwürfe näher unter die Lupe, schauen auf Impfterminvergaben, Betrug bei Testzentren, Corona Warn App und Luca App und widerlegen den Mythos, in asiatischen Ländern hätten Tracking-Apps mit Ortungsfunktionen die Pandemie erfolgreich bekämpft. 

Warum ist es so beliebt, dem Datenschutz jedes Versagen bei der Pandemiebekämpfung in die Schuhe zu schieben? Auch darüber haben wir uns unterhalten. 

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