eGovernment

Technische Plattform von Corona-App schon entschieden und Quarantäne-App geplant (22.04.2020)

Am 22.4.2020 tagte zum ersten Mal in der Geschichte des Bundestages ein Ausschuss komplett digital, das war nicht so ganz einfach, denn der dafür von der Bundestags-IT beschaffte Dienst WebEx von Cisco funktionierte leider null. Aber in diesem Blogpost soll es nicht um die teils absurden, teils lustigen Kinderkrankheiten eines sich mit der Brechstange digitalisierenden Bundestages gehen (im ADA sind wir dafür gern und mit guter Laune Versuchskaninchen gewesen – wer, wenn nicht wir, kann da voran gehen?), sondern um die Contact Tracing App / Corona-App, die unser Hauptthema im Ausschuss war.

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Nur durch ein standardisiertes Internet Protokoll, das jedem Internetknotenpunkt von Computer bis Webseite eine eindeutige IP Adresse zuordnet, können Datenpakete im Internet ihren richtigen Weg von A nach B finden. Verbreitet ist noch das alte Internet Protokoll Version 4 (IPv4), dessen Adressraum jedoch beschränkt ist. 2011 vergab die IANA die letzten IPv4 Adressblöcke an die regionalen Adressverwaltungsorganisationen. Im November 2019 wurden für die Region Europa die letzten IPv4 Adressen vergeben. Seit diesem Datum gibt es nur noch recycelte IP Adressen für IPv4. Da das Internet weiter exponentiell wächst, ist daher eine Umstellung auf das neue Internet Protokoll IPv6 unabdingbar und zeitnah umzusetzen und das gilt auch für die IT der Bundesverwaltung und alle ihre Internetdienste, also sowohl für ihre Websiten, die von außen zugänglich sind, als auch für die interne IT.

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Frage: Über welche Befugnisse verfügen die Bundesnetzagentur und andere zuständige Bundesbehörden, um die Bereitstellung von IPv6 für Datendienste durch Internet Service Provider und Mobilfunkprovider im Rahmen allgemeiner Internetzugänge durchzusetzen, und welche Pläne für eine solche Verpflichtung gibt es seitens der Bundesregierung, um im Sinne des Verbraucherschutzes sicherzustellen, dass auch nur mit IPv6 erreichbare Dienste für alle Nutzerinnen und Nutzer abrufbar sind? (BT-Drucksache 19/11515)

Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 9. Juli 2019:

Die Bundesnetzagentur befasst sich nicht mit der Verwaltung von IPAdressen, da es sich hierbei nicht um nationale Nummernressourcen handelt. Sie hat insoweit auch keine Eingriffsbefugnisse oder Beratungsaufgaben. Die Verwaltung von IP-Adressen erfolgt für Europa, den Nahen Osten und Zentralasien durch die Selbstverwaltungsorganisation des Internets RIPE NCC. Näheres findet sich auf deren Internetseite www.ripe.net.

Die Wahl des Internetprotokolls für die Datenübertragung ist eine unternehmerische Entscheidung der Netzbetreiber und Dienstanbieter. Die Bundesregierung plant nicht, Unternehmen zu verpflichten, Dienste, die nur über IPv6 erreichbar sind, allen Nutzerinnern und Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die prozessuale Steuerung der Einführung von IPv6 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das im Rahmen der Local Internet Registry de.government öffentliche Netzwerkadressierungsressourcen verwaltet und diese autorisierten Organisationseinheiten zur Selbstverwaltung zuweist. Die Einführung von IPv6 ist ein bedeutender Baustein der vom IT-Rat im Februar 2019 beschlossenen „Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung“.

Frage: Welches Bundesland hat jeweils bei den 14 identifizierten Themenfeldern im Projekt  Portalverbund des IT-Planungsrates die Federführung erhalten, und wie ist jeweils der Status der Bearbeitung? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 27. Dezember 2018

Bis 2022 sollen Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung
des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG).
Die Umsetzung des OZG erfolgt mit zwei Projekten des IT-Planungsrats gemeinsam von Bund und Ländern:
1. Digitalisierungsprogramm
2. Portalverbund
Die nutzerfreundliche Digitalisierung der rund 575 Verwaltungsleistungen (entsprechend OZG-Umsetzungskatalog; Entscheidung 2018/22 ITPLR) für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen erfolgt im Digitalisierungsprogramm. Um die Leistungen in der vorgegebenen Zeit digital bereitstellen zu können, werden sie arbeitsteilig in 14 Themenfeldern von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geplant und bearbeitet (Entscheidung 2018/22 IT-PLR).
Jedes Themenfeld wird dabei von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland (freiwillige Meldung) federführend bearbeitet. Darüber hinaus kann Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen erfolgen.
In einem ersten Schritt bis Sommer 2019 werden alle Leistungen in den Themenfeldern analysiert (z. B. hinsichtlich bereits bestehender digitaler Angebote, Potenzial für länderübergreifende Lösungen) und ein Umsetzungsplan je Themenfeld erstellt. Dieser detailliert das  Digitalisierungsvorgehen für jede dem Themenfeld zugeordnete Leistung.
Parallel beginnt bereits der Digitalisierungsprozess für im Themenfeld priorisierte Leistungen. Diese werden in interdisziplinär besetzten und alle föderalen Ebenen einschließenden „Digitalisierungslaboren“ bearbeitet.

Aktueller Bearbeitungsstand in den 14 Themenfeldern
1. Familie und Kind
– Federführer: BMFSFJ/Bremen
– Digitalisierungslabore: 1) leistungsübergreifend: Elterngeld,
Kindergeld, Geburtsanzeige, Kinderbetreuung; 2) Unterhaltsvorschuss
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
2. Querschnitt
– Federführer: BMI/Berlin
– Digitalisierungslabor: 1) Geburtsurkunde
– Erhebung/Analyse: weitestgehend abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
3. Bauen und Wohnen
– Federführer: BMI/Mecklenburg-Vorpommern
– Digitalisierungslabore: 1) Ummeldung; 2) Baugenehmigung
(2 OZG-Leistungen)
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
4. Ein- und Auswanderung
– Federführer: Auswärtiges Amt/Brandenburg
– Digitalisierungslabore: 1) Aufenthaltsstatus zwecks Erwerbstätigkeit;
2) Verpflichtungserklärung
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
5. Unternehmensführung und -entwicklung
– Federführer: BMWi/Hamburg
– Digitalisierungslabore: 1) Sondernutzung von Straßen; 2) Unternehmensgründung
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
6. Arbeit und Ruhestand
– Federführer: BMAS/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: 1) Wohngeld; 2) Arbeitslosengeld II
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
7. Steuern und Zoll
– Federführer: BMF/Hessen
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
8. Bildung
– Federführer: BMBF/Sachsen-Anhalt
– Digitalisierungslabor: 1) BAföG
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
9. Forschung und Förderung
– Federführer: BMBF (in Abstimmung)/in Abstimmung
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
10. Recht und Ordnung
– Federführer: BMJV (nur für Leistungen im Zuständigkeitsbereich
des Ressorts)/Sachsen
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
11. Umwelt
– Federführer: BMU/Schleswig-Holstein; Co-FF Rheinland-Pfalz
– Digitalisierungslabore: 1) Anlagenbetrieb und -prüfung, 2) Inbetriebnahme
und Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
12. Gesundheit
– Federführer: BMG/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
13. Engagement und Hobbies
– Federführer: BMI/in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
14. Mobilität und Reisen
– Federführer: BMVI/Hessen und Baden-Württemberg
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: nicht begonnen
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen

Screenshot von govdata.de

Quelle: Screenshot von govdata.de, 13.09.2018

Vor ein paar Wochen habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Strategie und Umsetzung der Open Government Partnership, von Open Data, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ gestellt. Nun wurden die Antworten veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat mal wieder gezeigt, dass sie viele Projekte, Vorhaben und Initiativen zwar im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Bei vielen dieser Vorhaben ist aber unklar, ob sie überhaupt in dieser Legislatur umgesetzt werden, bei manchen ist das bereits jetzt extrem unwahrscheinlich, so beispielsweise die Verabschiedung des angekündigten Zweiten Open-Data-Gesetz. Auch an Ressourcen mangelt es ganz offensichtlich.
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Vergangenes Jahr hat der Bundestag eine Änderung des E-Government-Gesetzes beschlossen und festgelegt, dass alle Behörden der Bundesverwaltung Daten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhoben haben oder erheben haben lassen, öffentlich, kostenlos und ohne sonstige Hürden zur Verfügung stellen müssen.

Außerdem sollen sie maschinenlesbar und mit Metadaten angereichert sein. Für die Veröffentlichung all dieser Datensätze hatten sie bis zum 13. Juli 2018 Zeit. Das Gesetz enthält allerdings zahlreiche sehr schwammige Ausnahmen, unter denen keine Veröffentlichung erfolgen muss (Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes, §12a und 19).

Um nachvollziehen zu können, mit welchen Begründungen von einer Veröffentlichung der Daten abgesehen wird, brauche ich Eure Unterstützung:

Welche Daten und Datensätze der öffentlichen Verwaltung fehlen Euch, auch wenn sie Eurer Meinung nach eigentlich in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen sollten? Schickt mir oder meinem Büro (Betreff: Open Data) bitte die Bezeichnung oder eine Beschreibung der Daten und wir fragen die Bundesregierung nach der Veröffentlichung bzw. den Gründen für die Nichtveröffentlichung dieser Daten.

Wer sich intensiver mit dem Gesetz beschäftigen möchte, kann das hier tun: http://www.gesetze-im-internet.de/egovg/BJNR274910013.html.

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

In der vergangenen Woche war ich zum ersten Mal auf einer Ausschussreise im Ausland unterwegs. Es ging für drei sehr voll gepackte Tage nach Schweden und nach Dänemark, um von unseren nordischen Nachbarn zu lernen, wie sie ihren beneidenswerten Status Quo sowohl beim Breitbandausbau als auch beim eGovernment erreicht haben. Am Montag morgen ging es zuerst zur Firma Ericsson, die von ihrer Kooperation mit Fraunhofer berichteten und vor allem über den 5G-Ausbau sprachen. Mit BMW und der Deutschen Bahn hat Ericsson auch ein Testfeld für ein 5G-Netz an der Autobahn A9 bei der Bundesnetzagentur beantragt.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Ein solches Netz ist notwendig, um autonome Autos fahren lassen zu können. Einige der Projekte, die man uns vorstellte, waren eher unerwartet, zum Beispiel „Vernetzte Mangrovenwälder“, in denen Sensoren über den Wasserstand und die Nährstoffversorgung Daten sammeln und versenden, aber auch Mobiltelefone an Bäumen befestigt sind, auf denen eine Erkennungssoftware für das Geräusch von Motorsägen installiert ist. Werden Motorsägengeräusche erkannt, informiert das Handy von allein die zuständigen Stellen. Mit diesen Maßnahmen wurden Aufforstungsinitiativen erfolgreicher und konnten Ökosysteme erhalten werden.

Noch bei Ericsson stieß Staatssekretär Alf Karlsson zu uns, der für das Thema Digitalisierung zuständig ist. Er berichtete von den Plänen seiner Regierung, in den nächsten 24 Monaten für mindestens 95 Prozent der Haushalte mindestens 100Mbit/s schnelles Internet bereitzustellen, 2025 soll es für mindestens 98 Prozent der Haushalte mindestens 1GB/s Breitband geben. Anders als in Deutschland, wo sogar schon der EU-Rechnungshof einschätzt, dass auch die neuen Breitbandziele nicht erreichbar sein werden, sind die Ziele in Schweden realistisch, denn der Status Quo ist ein ganz anderer als bei uns. Der Industrieverband der ITK-Industrie in Schweden zeigte uns später stolz eine Landkarte von Schweden, die uns deutsche Delegation staunend und sprachlos ließ. Das langgestreckte Land war dort überwiegend hellgrün eingefärbt, einige gelbe und sehr wenige rote Flecken und Punkte waren aber auch zu sehen. In der oberen Hälfte wohnen nur zehn Prozent der Bevölkerung, wurde uns erklärt. Aber auch diese dünn besiedelte Region war überwiegend hellgrün. Dort wo es grün ist, hieß es, haben 90 Prozent der Bevölkerung 1000 MBit/s schnelles Internet.

Die ganze deutsche Delegation hat sehr betreten geguckt, und wir alle beneideten Schweden. Dort wird dezentraler und überwiegend durch Kommunen selbst ausgebaut, die ihre eigenen Glasfasernetze besitzen und – meist über die Stadtwerke – profitabel betreiben. Der Wettbewerb ist aber sogar stärker als bei uns, nur findet er auf der Ebene der Diensteanbieter statt, nicht auf der Ebene der verbuddelten Infrastruktur. Ein Wettbewerb um verlegte Abwasserrohre macht ja auch keinen Sinn, denn wie Glasfaserkabel sind Abwasseranbindungen ein natürliches Monopol, weil es jeder braucht, aber nur einmal. In Schweden gibt es ein Breitbandforum, in dem Städte, Anbieter, betroffene Behörden, aber auch Initiativen an einem Tisch sitzen, um gemeinsam pragmatisch Probleme beim Breitbandausbau zu lösen. So eine Art Runder Tisch für den Breitbandausbau würde ich mir auch in Deutschland und vor allem auch in Brandenburg wünschen, denn ich weiß, dass es oft hohe bürokratische Hürden gibt, schlicht weil zu viele Behörden an einer Glasfaserstrecke involviert werden müssen – von unteren und oberen Wasserbehörden, über Forstbehörden, Straßenbehörden oder Naturparkbehörden bis hin zu Städten und Gemeinden oder auch Großbauern, deren Acker auf der Strecke liegt. In jeder der 21 Regionen gibt es einen Breitbandkoordinator, der von der Bundesregierung bezahlt, aber von der Regionalregierung angestellt wird. Sie sind die Kontaktstellen zum Breitbandforum und untereinander sehr gut vernetzt. Sie tauschen seit Jahren Erfolgsrezepte aus, das macht sich bemerkbar.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

In Schweden spielt der Staat generell eine starke Rolle, er übernimmt häufiger die Daseinsvorsorge und legt häufiger einen Fokus auf die Gemeinwohlorientierung. Das wurde auch offensichtlich, als der Staatssekretär die Landesstrategie zum Einsatz von künstlicher Intelligenz besprach. Sie ist noch nicht fertig, aber es wurde bereits beschlossen, dass der Schwerpunkt darauf liegen soll, künstliche Intelligenz im Sinne des Gemeinwohls zu nutzen, in Feldern der Bildung, Wohlfahrt, im Gesundheitswesen, bei der Bereitstellung von Wohnraum, für Nachhaltigkeit, Umweltschutz und die Förderung der Demokratie. Ich bin sehr gespannt, auf welche konkreten Anwendungen die Schweden noch kommen werden!

Einen weiteren Unterschied haben wir bei der schwedischen Zentralbank kennengelernt, denn zu unserer Überraschung zeigte man uns Statistiken nach denen das Zahlen mit Bargeld langsam aber sicher in Schweden ausstirbt. Dort wird viel mit Karte bezahlt oder mit einer App, die Swish heißt und das sofortige Überweisen auch kleiner Summen von einem Menschen an einen anderen Menschen per Handy ermöglicht. Selbst Obdachlose halten ihr Handy in die Höhe, um eine kleine Spende per Swish zu erhalten. Das System ist an die Banken angebunden, kostet keine Extragebühren, ist sicher, aber gleichzeitig kinderleicht. Weil es so bequem und einfach ist, belastet sich kaum noch jemand mit Bargeld. Weil damit das Zentralbankgeld aus dem Alltagszahlungsverkehr verschwindet, denkt die Zentralbank darüber nach, eine elektronische Währung selbst auf den Markt zu bringen, die e-Krona. Ihre schon sehr konkreten Pläne dazu finden weltweit Beachtung.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Bei unserem Besuch des schwedischen ITK- Industrieverbandes wurden auch Probleme angesprochen: die Gefährdung der Demokratie und der Aufschwung rechtsextremer Bewegungen u. a. durch Polarisierungen, die durch das Internet erleichtert werden, den flächendeckenden Fachkräftemangel im Bereich Digitalisierung, eine fehlende ganzheitliche Vision für das Schweden der Zukunft und eine Bildung, die der Zeit hinterherhinkt, weil sie in den Schulen nicht adäquat ist, aber vor allem, weil sie kein lebenslanges Lernen ermöglicht, immer dann und dort, wo es gebraucht wird. All diese Probleme haben wir in Deutschland ganz genauso. Über einige sprachen wir beim Treffen mit schwedischen Abgeordneten, die aus dem Ausschuss Verkehr und Kommunikation sowie Ausschuss für Industrie und Handel stammten. Einen Digitalausschuss wie in Deutschland gibt es in Schweden nicht. Vom Parlament ging es direkt zum Flughafen – nach 1,5 Tagen Schweden war Kopenhagen in Dänemark unsere nächste Station, aber darüber werde ich in Teil 2 berichten.

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Unser schlechtes Netz ist ein hausgemachtes Problem

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Deutschland steigt ab. Das ist die Kurzfassung zum Ausbau der Infrastruktur für die digitale Gesellschaft.

(Zuruf von der AfD: Das habt ihr gut hingekriegt!)

Jedes neue Ranking von Glasfaser über E-Government bis hin zum Mobilfunk bestätigt, was wir aus eigener Erfahrung längst wissen: Wir sind nicht nur keine Weltmeister, auch keine Europameister, manchmal nicht einmal mehr Mittelfeld, sondern reihen uns ein in die Schlusslichter. Der Markt versagt. Staatliche Regulierung trägt dazu bei.

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