Frage

Beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit die Übernahme der Web-App und den da-mit verbundenen Betreuungsaufwand rund um das Projekt schnelltesttest.de zu übernehmen und bis wann stellt das Paul-Ehrlich-Institut seine Daten (über die Evaluation der Schnelltests) als maschinenlesbare offene Daten zur Verfü-gung (gegebenenfalls jeweils bei Verneinung eine Begründung beifügen)? (BT-Drucksache 20/602, Nr.91)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Edgar Franke am 02.Februar 2022

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat seit Beginn der Antigentest-Evaluierung das Ziel verfolgt, maximale Transparenz herzustellen, indem es die positiv evaluierten Antigentests kontinuierlich auf seiner Internetseite genannt hat, das Vorgehen wissenschaftlich veröffentlicht hat und nun die Zusammenfassungen aller Ergebnisse auf seiner Website zur Verfügung stellt. Die vom PEI negativ evaluierten Antigentests wurden von der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestrichen. Aufgrund von vielfältigen Anfragen nach einer Bereitstellung der Daten über die Evaluation der SARS-CoV-Antigentests in einem Format, das die Weiterverwendung in Apps zulässt, werden diese inzwischen seit Mitte Januar 2022 auch als herunter-ladbare Excel-Datei auf der Internetseite des PEI bereitgestellt (www.pei.de/antigentests-xls). Auf diese Weise ist die Konvertierung in ein maschinenlesbares Dateiformat (z. B. CSV) für die verschiedenen Nutzungsbedarfe möglich. Grundsätzlich unterstützt und befürwortet das PEI die mit dem Open Data-Prinzip verbundenen Möglichkeiten der Nutzung und Weiterverwendung der vom PEI generierten Daten im Interesse der Allgemeinheit. Weitere Möglichkeiten der Bereitstellung der Daten über die Evaluation der SARS-CoV-2-Antigentests in einem maschinenlesbaren Format werden derzeit unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen geprüft.

Antwortschreiben im Original (pdf)

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Wird die Strategie zur Implementierung von Building Information Modeling bei der Deutschen Bahn (hier insbesondere bei DB Netz) vor allem kostendeckend/kommerziell (Monetarisierung) oder auch unter Berücksichtigung des Aspekts der Daseinsfürsorge (Open by default) vorangetrieben, und in welcher Art und Weise werden die gesammelten Daten (z. B. in Form eines Katalogs, eines Datenraums, einer Datendrehscheibe oder offener Schnittstellen) zur Verfügung gestellt? (BT-Drucksache 20/534 Frage 102)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer vom 25. Januar 2022

Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird das Building Information Modelling (BIM) zumeist in bundesmittelgeförderten Projekten angewendet. Hierbei sind die Grundsätze der Bundeshaushaltsordnung zum sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz zu beachten. Nach Auskunft der DB AG werden mit Abschluss der Projekte die Daten zur erstellten Infrastruktur den entsprechenden Anlagenbetreibern übergeben. Insbesondere in der Planungsphase werden Projektdaten, bspw. im Rahmen von Variantendiskussionen, mit Unterstützung von BIM aufbereitet und z. B. im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Anhörungsverfahren bzw. bei Einsichtnahmen in Planfeststellungsunterlagen bereitgestellt.

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Welche Einrichtungen des Bundes (Bundesministerien und Bundeskanzleramt, inkl. nachgeordneter Behörden) haben kein regelmäßig gepflegtes Assetmanagement für Hardware und Software,
und welche der Stellen, die über ein solches verfügen, erfüllen nach eigener Einschätzung die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an ein solches Assetmanagement?

Wird die Strategie zur Implementierung von Building Information Modeling bei der Deutschen Bahn (hier insbesondere bei DB Netz) vor allem kostendeckend/kommerziell (Monetarisierung) oder auch unter Berücksichtigung des Aspekts der Daseinsfürsorge (Open by default) vorangetrieben, und in welcher Art und Weise werden die gesammelten Daten (z. B. in Form eines Katalogs, eines Datenraums, einer Datendrehscheibe oder offener Schnittstellen) zur Verfügung gestellt? (BT-Drucksache 20/534 Frage 36)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 25. Januar 2022

Unter Einrichtungen des Bundes i. S. der Abfrage werden das Bundeskanzleramt (BKAmt), alle Bundesministerien sowie ihre unmittelbaren Geschäftsbereichsbehörden verstanden. Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist kein entsprechender Geschäftsbereich zugeordnet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat keine Definitionen für ein „Assetmanagement für Hardware und Software“ veröffentlicht, fordert jedoch im Rahmen des BSI Standards 200-2 IT Grundschutz eine Strukturanalyse (s. www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/BSI_Standards/standard_200_2.pdf, Kapitel 8.1) und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum Schutz der in der Strukturanalyse identifizierten Geschäftsprozesse, Informationen, Anwendungen, IT- und ICS-Systeme, Räume und Kommunikationsnetze. Der Umsetzungsplan Bund 2017, Leitlinie für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung (UP Bund, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalpolitik/up-bund-2017.html;jsessionid=634452FC169506E453C281F37876A1CE.1_cid295), verpflichtet alle Ressorts und Bundesbehörden zur Umsetzung des IT-Grundschutzes. In der als Anlage beigefügten Übersicht sind die Einrichtungen des Bundes genannt, die über ein regelmäßig gepflegtes Assetmanagement für Hardware und Software verfügen bzw. nicht verfügen. Die Übersicht gibt die im Rahmen der geltenden Fristen ermittelbaren Ergebnisse wieder und ist insoweit sowohl qualitativ wie quantitativ mit Unsicherheiten behaftet.

Künstliche Intelligenz: Nutzen und Risiken

Seit Jahren steigt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), längst ist sie im Alltag der Menschen angekommen und wird weiter zunehmen, nicht nur in der Wirtschaft und in unseren elektronischen Geräten, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung.

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Wie definiert die amtierende Bundesregierung Digitale Souveränität und welche Maßnahmen/Projekte sind diesbezüglich in Planung/Umsetzung (gegebenenfalls bitte nach den fünf größten
Maßnahmen/Projekten jeweils tabellarisch nach Partner/Stakeholder, Kurzbeschreibung d. Projekts, beteiligtes Bundesministerium, inkl. Bundeskanzleramt und nachgeordnete Behörden, Förderhöhe sowie -zeitraum aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 20/456 Frage 7)

Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 17. Januar 2022

„Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit sowohl von Individuen als auch der Gesellschaft, die digitale Transformation – mit Blick auf Hardware, Software, Services, sowie Kompetenzen – selbstbestimmt zu gestalten. Digital souverän zu sein bedeutet im Rahmen des geltenden Rechtes, souverän zu entscheiden, in welchen Bereichen Unabhängigkeit erwünscht oder notwendig ist.“ (Datenstrategie der Bundesregierung, 2021). Drucksache 20/456 – 8 – Deutscher Bundestag – 20.

Frage:

Wie definiert die amtierende Bundesregierung Digitale Souveränität und welche Maßnahmen/Projekte sind diesbezüglich in Planung/Umsetzung (gegebenenfalls bitte nach den fünf größten Maßnahmen/Projekten jeweils tabellarisch nach Partner/Stakeholder, Kurzbeschreibung des Projekts, beteiligtes Bundesministerium, inkl. Bundeskanzleramt und nachgeordnete Behörden, Förderhöhe sowie -zeitraum aufschlüsseln)? Drucksache 20456 Frage 8

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Welche Prüfprovider sind für die Zertifikatprüfung bei Ticketbuchungen über die Corona-WarnApp (seit Version 2.15, siehe genauere Beschreibungen: www.coronawarn.app/de/blog/2021-12-20-cwa-2-15/) bisher in Deutschland zugelassen, und wird das Impfzertifikat einem User/einer Userin so zum Prüfprovider übertragen, dass es dort zur Prüfung in vollständiger Form vorliegt? (BT-Drucksache: 20/428, Frage 44)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 10. Januar 2022

Eine vorläufige Zulassung für den Testbetrieb eines Onlineverifikationsdienstes hat der Anbieter T-Systems International GmbH erhalten. Im Rahmen des Testbetriebs kann die Corona-Warn-App noch nicht von der Öffentlichkeit zur Validierung genutzt werden. Die endgültige Zulassung ist von der abschließenden Bewertung des Testbetriebs und von der abschließenden Prüfung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abhängig. Die vollständige Spezifikation eines Onlineverifikationsdienstes wurde in Form einer EU-Guideline erstellt. Diese ist im Internet veröffentlicht: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/ehealth/docs/covid-certificate_traveller-onlinebooking_en.pdf. Diese Guideline sieht vor, dass das vollständige Impfzertifikat durch die Corona-Warn-App bzw. die CovPass-App ausschließlich zum Onlineverifikationsdienst übertragen wird. Der Ticketanbieter hingegen erhält nur das Ergebnis der Prüfung. Nach der Prüfung werden die Zertifikate beim Onlineverifikationsdienst wieder gelöscht.

Erfolgreiche Digitalisierung braucht eine Strategie mit sinnvollen, messbaren Zielen, Nachhaltigkeitsbezug und Weiterbildungsoffensive für die Verwaltung. Auch ohne klare Rollenverteilung geht es nicht. Dass Kanzler Scholz jede Digitalisierungsverantwortung abgab, ist das falsche Signal.

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Die erste fachliche Sitzung des Digitalausschuss in der 20. Legislatur befaßte sich mit 2 Themen: 1. den immer noch nicht schnell und reibungslos funktionierenden #Meldeketten im Gesundheitswesen (ein Thema, das wir im Februar 2021 schon einmal debattiert hatten und dass ich erneut zur Befassung vorschlug) und 2. der im Dezember öffentlich gewordenen Sicherheitslücke in dem extrem verbreiteten Software-„Baustein“ #log4j.

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