Beiträge

Zusammenfassung:

  • Bund verdoppelt Ausgaben für Cloud von 2021 bis 2024 auf 286 Mio €
  • Der Open Source Anteil der Clouds ist mit 2 Prozent extrem niedrig, bei Cloud-Entwicklungskosten beträgt er 5,8 Prozent, beim Cloud-Betrieb nur 0,1 Prozent. Sicherheitsbehörden überraschen als Open Source Vorreiter.
  • Die Netze des Bundes sind nicht Cloud-fähig, ihr Ersatz erfolgt unzureichend koordiniert
  • Sicherheitsrisiko: 32 Cloud-Dienste von Hyperscalern genutzt – nur ein einziger mit Ende zu Ende Verschlüsselung
  • Cloud Service Portal der Deutschen Verwaltungscloud: 40 Dienstleistungen von 11 Cloud Anbietern verfügbar – das ITZ Bund ist wegen rechtlicher Hürden nicht beteiligt
  • Das notwendige Lagebild „Digitale Souveränität“ erfordert bessere Datenlage
  • Bundesregierung korrigiert eigene Position: Nur veröffentlichter Code ist Open Source

Pressemitteilung

In einem Koaltions-Verhandlungspapier der AG Digital kommt das Thema Digitale Souveränität auch im Zusammenhang mit der Nutzung von Clouds für die Verwaltung vor, ohne dass Kriterien für die erwähnten „souveränen Standards“ beschrieben werden. Wie groß die Herausforderung beim Gang der Bundesverwaltung in die Cloud gerade mit Blick auf die Digitale Souveränität ist, deckt eine aktuelle Kleine Anfrage der LINKEN im Bundestag auf. Dazu erklärt die Digitalexpertin der LINKEN, Anke Domscheit-Berg:

„In wenigen Jahren haben sich die Ausgaben des Bundes für Clouds auf 286 Mio € in 2024 verdoppelt. Neben dem ITZ Bund und dem Auswärtigen Amt fällt vor allem das BMI mit hohen Ausgaben für Cloud Dienste auf, die durch das BKA und die sogenannte „Hackerbehörde“ ZITIS genutzt werden. Für 2024 und 2025 stehen allein für ZITIS 28 Mio € Haushaltsmittel zur Verfügung. Ausgaben für Nachrichtendienste fehlen aus Geheimschutzgründen, für das Militär gibt es ohne Begründung keine Angaben. Insgesamt sind die Daten unvollständig und damit ungenügend für das dringend notwendige Lagebild Digitale Souveränität. Die neue Koalition kündigt eine wirkungsorientierte Politik an und will eine bessere Datenverfügbarkeit – damit kann sie im Bund selbst anfangen, weil mit mangelnder Datenqualität und Intransparenz keine wirkungsorientierte Politik möglich sein wird.

Auch ohne Lagebild ist offensichtlich: das digitale Souveränitätsdefizit des Bundes ist enorm, auch im Bereich Cloud. Auf Open Source entfallen nur zwei Prozent der Cloud-Ausgaben, davon der Löwenanteil im Bereich Cloud Anwendungsentwicklung. Bei den Betriebsausgaben für Cloud beträgt der Anteil proprietärer Software sogar 99,9 Prozent. Bei der Entwicklung von Open Source für die Cloud sind die Sicherheitsbehörden ZITIS und BKA Vorreiter und belegen damit, dass Open Source Software zu mehr Sicherheit beitragen kann und der Ansatz „Security by Obscurity“ Unfug ist. Beim Cloud Stack ist ZITIS leider die einzige Behörde, die Open Source entwickeln ließ, bei Cloud Anwendungen entfallen auf ZITIS und BKA über 80 Prozent der Ausgaben für OSS-Entwicklungen. Laut ihrer Antwort hofft die amtierende Bundesregierung, dass eine „soll“ Vorschrift im eGovernment Gesetz zu mehr Open Source Beschaffung führen wird. Dieser Glaube ist naiv. Wer Wirkungsorientierung möchte, braucht klare und messbare Ziele, wie ein 50% Open Source Anteil bis 2029, den die SPD in Koalitionsverhandlungen fordert.

Erschreckend ist der Umstand, dass die hoffnungslos veralteten und unsicheren Netze des Bundes für die Deutsche Verwaltungscloud nicht nutzbar sind, aber auch bei der Architekturplanung für den Ersatz durch das neue Netz, den „Informationsverbund der Verwaltung“, die Kompatibilität mit dem geplanten Peering-Netzwerk der Deutschen Verwaltungscloud nicht mitgeplant wurde und jetzt erst überprüft wird. Wie ein so schwerwiegender, strategischer Fehler passieren konnte, diese beiden wichtigen Architekturvorhaben nicht zusammen zu denken, den Ersatz der Netze des Bundes und den Gang des Bundes in die Cloud, ist mir ein absolutes Rätsel. Außerdem fehlen aktuelle Leitlinien für Entscheidungen zur Nutzung von Cloud-Diensten, die es braucht für die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards und zur Vermeidung teurer und riskanter Fehlentscheidungen. Solche Governancedefizite gefährden die Digitalisierung des Bundes.

Immerhin ist inzwischen das Cloud Service Portal der Deutschen Verwaltungscloud verfügbar und hat 40 Dienstleistungen von 11 Dienstleistern im Angebot. Eine sinnvolle Priorisierung der verfügbaren Dienstleistungen fehlt offenbar, drei dieser 40 Dienstleistungen haben irgendwie mit Hunden zu tun. Kritische Dienstleistungen befinden sich dagegen noch in Prüfung, mit unklarem Zeithorizont und unklarem Ausgang. Dazu gehören u.a. die OZG Cloud, der Bundesmessenger und der Open Source Arbeitsplatz OpenDesk, der bisher wenigstens schon über private und wirklich souveräne Anbieter (STACKIT GmbH und IONOS SE) in der Cloud verfügbar ist. Gänzlich fehlen aber Angebote des ITZ-Bund, das aus rechtlichen Gründen seine Dienstleistungen nicht einmal in der Deutschen Verwaltungscloud anbieten kann, diese Hürde muss die neue Bundesregierung schnellstmöglich beseitigen!

Noch nutzt der Bund überwiegend tatsächlich souveräne Clouds, aber ein für Hyperscaler offener Multi-Cloud Ansatz und das Festhalten an der auf Microsoft Azure basierenden DELOS-Cloud, lassen eine Verschiebung befürchten. Mindestens 32 Cloud Dienste der Hyperscaler Google, Amazon, Microsoft und Oracle werden jetzt schon vom Bund genutzt, aber nur bei einem einzigen (AWS-Software VAULT Storage) genutzt von der Bundespolizei, stellt eine Ende zu Ende Verschlüsselung sicher, dass eine Entschlüsselung von Meta- und Nutzerdaten ausschließlich auf den Endgeräten der Nutzenden möglich ist. Bei jeglichen sensiblen Daten darf der Bund derartige Dienste nicht nutzen, da man sich jetzt noch weniger auf die Vertrauenswürdigkeit von US-Hyperscalern verlassen kann, seit Präsident Trump Europa mit diversen Drohungen unter Druck setzt. Wenn wir nicht erpressbar sein wollen, muss die neue Bundesregierung die Digitale Souveränität mit höchster Priorität behandeln, ein Kanzler Merz muss sie zur Chefsache machen. So kann er mehr zur Sicherheit unseres Landes beitragen, als mit fragwürdigen Sicherheitspaketen.“

Anhang:

Kontakt:

Anke Domscheit-Berg: Anke+presse@domscheit-berg.de

— Update: Hinweis: Nach dem Erhalt der ersten Antwort auf meine Schriftliche Frage, machte ich die Bundesregierung auf einen Fehler in den Tabellen aufmerksam. Denn tatsächlich hat sich bei der Überprüfung ergeben, dass es sich bei der doppelten Nennung des BMVg um einen technischen Übertragungsfehler handelte. Die Zahlen des BMBF gingen erst nach Fristablauf ein und konnten daher nicht bei der fristgemäßen Beantwortung berücksichtig werden. Unter weiterführenden Links unten in diesem Beitrag können die korrigierten und nach eigenen Berechnungen erstellten Tabellen, welche nunmehr auch die Werte des BMBF berücksichtigen, entnommen werden. Außerdem findet sich dort ein Schriftverkehr, der Definitionsfragen auf nochmalige Rückfrage bei BMI darlegt. —

Im Jahr 2021 versprach die selbsternannte Fortschrittskoalition in ihrem Koalitionsvertrag: “Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht”. Schon die Antwort der Ampel auf meine Kleine Anfrage im Dezember 2023 ergab, dass diese Ankündigung der Ampel und ihre Umsetzung eklatant auseinander klafften. So gab die Bundesregierung zu, dass seit Beginn der Legislaturperiode nur ca. 0,5 Prozent seiner Ausgaben zu Entwicklungsaufträgen von Software auf OSS entfielen. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software gab der Bund insgesamt sogar etwa 3,5 Milliarden Euro aus, auch davon flossen aber nur 18,6 Mio. (0,54 Prozent) im Zusammenhang mit Open Source Software. Die vielen Tabellen mit der Auflistung aller Software Entwicklungsaufträge aus dieser Anfrage wurde leider aus Gründen der Sicherheit eingestuft, ich konnte sie also nicht veröffentlichen.

Meine neue Anfrage belegt Schere zwischen Koalitionsvertrag und Praxis im Bund

Deshalb habe ich nun erneut nachgefragt mit einer Schriftlichen Frage und deren Beantwortung durch die Bundesregierung (August 2024) zeigt das konkrete Ausmaß der krassen Schere zwischen Absichtserklärung und gelebter Praxis mit Blick auf die Beauftragung von Open Source Software.

Hier die nackten Fakten (besonders peinlich das Digitalministerium!):

  • 1.727 Software Entwicklungsaufträge erteilte die Ampel-Regierung seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages
  • 475 davon sollen als Open Source beauftragt worden sein (=27,5 %)
  • 352 dieser Open Source Aufträge (74%) soll das BMEL beauftragt haben, das noch im Nov. 2023 nur 62 Software Entwicklungsaufträge in meiner Kleiner Anfrage angab, davon 12 als Open Source (Details zur Kl. A. sind eingestuft)
  • 123 von insg. 1.293 Entwicklungsaufträgen der anderen Ministerien wurden als Open Source beauftragt (9,5%)
  • 61 der 1.727 Fälle von Software Entwicklung (3,5%) haben den Source Code der Software veröffentlicht
  • 6 Ministerien veröffentlichten in keinem einzigen Fall den Source Code beauftragter Software
  • 0,37 % (2 von 542 Softwareentwicklungsaufträgen) beim BMDV haben den Source Code veröffentlicht
  • 5 Ministerien haben keinen einzigen SW-Entwicklungsauftrag als Open Source beauftragt (BMAS, BMWSB, BMVg, BMBF) oder weniger als 1 % (BMDV: 0,55%)

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Meine Frage:

„Wie hoch ist der Anteil der Entwicklungsaufträge für Software, die seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP entsprechend der darin enthaltenen Ankündigung “Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht” tatsächlich als Open Source beauftragt wurden (bitte dafür je Ressort unter Beachtung aller nachgeordneten Behörden die Anzahl erteilter Entwicklungsaufträge insgesamt und die Anzahl derjenigen Aufträge davon angeben, die die genannte Bedingung erfüllen, also als Open Source beauftragt wurden), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen hinsichtlich der Erfüllung ihres Koalitionsvertrages?“

Vorbemerkungen der Bundesregierung:

„Vorbemerkung:
Die Beantwortung der Frage erfolgte unter den nachfolgenden Annahmen:

• Die Formulierung „beauftragt“ bezieht sich auf die Auftragsvergabe an Organi-
sationseinheiten innerhalb der Bundesverwaltung sowie externe Stellen au-
ßerhalb der Bundesverwaltung (privatwirtschaftliche Unternehmen, Dienstleis-
ter auf kommunal-, landes- oder EU-Ebene).
• Bezüglich des Begriffs „Open Source“ wurde die Annahme getroffen, dass es
sich bei dabei um eine quelloffene Software handelt, bei der grundsätzlich
eine freie Weitergabe der Software ermöglicht wird und es eine Möglichkeit
gibt, den Quellcode der Software zu erhalten.
• Zum Begriff „öffentlich gemacht“ wurde die Annahme getroffen, dass es für die
Öffentlichkeit eine grundsätzliche Möglichkeit geben soll, die Software zur Nut-
zung als Datenträger oder über das Internet als Software-Download zu bezie-
hen.
• Da die Frage auf den gesamten Zeitraum nach Veröffentlichung des Koaliti-
onsvertrages abzielt, wurden die Daten für den Zeitraum Dezember 2021 bis
Juli 2024 erhoben.“

Antwort der Bundesregierung:

„1. Der Anteil der Entwicklungsaufträge in Prozent je Ressort für als Open Source
beauftragte Softwareentwicklungsaufträge beträgt für:

2. Der Anteil der Entwicklungsaufträge in Prozent je Ressort für als Open Source
beauftragte Softwareentwicklungsaufträge die öffentlich gemacht wurden be-
trägt für:

3. Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen hinsichtlich der Erfüllung ih-
res Koalitionsvertrages?

Open Source ist lediglich ein Teil der Strategie zur Erreichung der Digitalen
Souveränität. Eine ganzheitlichere und aussagekräftigere Betrachtung um-
fasst weitere Initiativen, darunter die Multi-Cloud-Strategie der Bundesregie-
rung, die Gründung des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS) im Jahr
2022, die Stärkung von IT-Kompetenzen (durch die Gründung der Digitalaka-
demie im Jahr 2021) sowie die Vernetzung über die europäische Plattform
“Gaia-X” zur Schaffung einer souveränen europäischen Dateninfrastruktur.

Die Bundesregierung fördert den Einsatz offener Standards und Open-Source-
Software, die bei neu anzuschaffender Software vorrangig vor solcher Soft-
ware beschafft werden soll, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist
oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung ein-
schränkt.

Ein weiterer Schritt in diese Richtung wurde mit dem Inkrafttreten des OZG-
Änderungsgesetz (OZGÄndG) am 24. Juli 2024 vollzogen. Als eine Anpas-
sung des E-Government-Gesetzes – EGovG regelt dies die vorrangige Nut-
zung von Open Source Software in der Bundesverwaltung. Die Bundesregie-
rung erfüllt somit eine weitere Forderung aus dem Koalitionsvertrag 2021-
2025 (Zitat: „Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source be-
auftragt…“) und stärkt damit die Digitale Souveränität in der IT der Bundesver-
waltung.

Antwort der Bundesregierung im PDF:

Hinweis zu nachgetragene Information der Bundesregierung zu korrigierten Daten:

Eine aktuelle Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zur Bewertung der Digitalen Souveränität des Bundes erfragte Informationen zu Rahmenverträgen der Bundes-IT und zu Ausgaben für proprietäre Software und Open Source Software (OSS). Aus der Antwort der Bundesregierung mit DS 20/9641 ergibt sich, dass die 10 größten Vertragspartner für IT-Rahmenverträge ein gemeinsames Rahmenvertragsvolumen von über 13,6 Mrd. Euro haben. Davon entfällt allein auf Produkte und Dienstleistungen des US-Herstellers Oracle ein Gesamtvertragsvolumen von 4,8 Milliarden Euro, mit dem größten Einzel-Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro bei einer Laufzeit bis 2030. Weitere knapp 1,3 Milliarden entfallen auf zwei Rahmenverträge für Lizenzen des US-Unternehmens Microsoft.

Aus der detaillierten Abfrage von Ausgaben zu Entwicklungsaufträgen von Software und zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software ergab sich, dass der Bund seit Beginn dieser Legislatur nur etwa 0,5 Prozent seiner entsprechenden Ausgaben für OSS einsetzte. So vergab das Digitalministerium Entwicklungsaufträge im Volumen von 22,3 Mio Euro, wovon aber nur 121.000 Euro (0,55 Prozent) auf die Entwicklung von OSS entfielen. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software verausgabte der Bund insgesamt sogar etwa 3,5 Milliarden Euro, auch davon flossen aber nur 18,6 Mio (0,54 Prozent) an Open Source. Sowohl der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung als auch ihre Digitalstrategie versprachen jedoch, auf Open Source zu setzen. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg:

“Ich kann mich an keine Regierung erinnern, bei der digitalpolitische Ankündigungen und ihre Umsetzung derart eklatant auseinander klafften! Die Förderung von Open Source und die Betonung der Digitalen Souveränität als Richtschnur für IT-Entscheidungen sind offensichtlich reine Lippenbekenntnisse, denn in der Praxis setzt auch die sogenannte Fortschrittskoalition auf die übliche Praxis, für sehr viel Geld teure proprietäre Software insbesondere von großen US-Konzernen einzukaufen. Nicht einmal der für die Digitalstrategie zuständige Minister Wissing hält sich an das, was er darin angekündigt, denn für OSS Entwicklung gab er nur 0,5 Prozent seines Budgets für Softwareentwicklung aus.

Dass außerdem mehrjährige IT-Rahmenverträge über extrem hohe Summen v.a. mit US-Konzernen sowie zu ihren Produkten abgeschlossen wurden, ist genau das Gegenteil von Stärkung der digitalen Souveränität und erhöht auf viele Jahre die Abhängigkeit des Bundes von einzelnen US-Konzernen. Mit einer einzigen US-Firma (Oracle) sogar einen Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro abzuschließen, der noch bis zum Ende der nächsten (!) Legislatur laufen wird, ist schlicht auch obszön, denn diese Summe ist doppelt so hoch, wie die Kosten der mühsam erkämpften Kindergrundsicherung bei ihrer Einführung und auch in Anbetracht des für 2024 zu erwartenden Kahlschlaghaushalts für viele soziale Belange. Außerdem wird damit die Abhängigkeit von einem einzelnen Hersteller über Jahre hinweg extrem erhöht. Wer aber abhängig ist von einzelnen Firmen und ihren Produkten, wird erpressbarer – muss also häufig immer mehr bezahlen, ist außerdem weniger flexibel und geht ein zusätzliches IT-Sicherheitsrisiko ein. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, dass der Koalitionsvertrag zwar einerseits verspricht, die digitale Souveränität durch mehr OSS zu sichern, aber gleichzeitig der Bund mit milliardenschweren Rahmenverträgen das Gegenteil erreicht und Tatsachen schafft, die bei einer Handvoll US-Konzernen die Kassen klingeln lassen, aber jede Menge Nachteile und Risiken bedeuten, bis hin zum Risiko, dass es über eingebaute Hintertüren Datenabflüsse an US-Geheimdienste gibt.

Am Ende erkennt man doch immer am Geld, wie ernst es eine Regierung mit ihren Versprechen meint! Bisher stehen auch im Haushalt für 2024 Kürzungen ausgerechnet für Open Source Initiativen an, denn die Haushaltsmittel für das Zentrum für Digitale Souveränität sollen fast halbiert werden. Diese Kürzungen betreffen die beiden wichtigsten Vorhaben des Bundes zur Förderung von OSS: die Entwicklung eines Open Source Arbeitsplatzes, als Alternative zu Microsoft Office, und die Plattform OpenCode, auf der Software der Verwaltung veröffentlicht werden soll.

Würde es die Bundesregierung ernst meinen mit der Förderung von Open Source in der eigenen Verwaltung, gäbe es messbare Ziele und ein Monitoring für den Anteil von OSS im Bund, beides existiert bisher nicht, selbst ein Software-Lizenzmanagementsystem befindet sich erst in der Planungsphase, was bei so hohen Ausgaben für Lizenzen schlicht nicht nachvollziehbar ist. Die gesamte Praxis der Bundesregierung zur Entwicklung von Software und Vergabe von Rahmenverträgen konterkariert ihre eigenen strategischen Ziele und trägt viel zu wenig zur Entwicklung europäischer Open Source Alternativen und eines Open Source Ökosystems bei, sie schadet außerdem aktiv der digitalen Souveränität.”

Links:

Anmerkung:

Die Detailtabellen zu den einzelnen Entwicklungs- und Dienstleistungsverträgen (3 weitere Anlagen) sind eingestuft als „Nur für den Dienstgebrauch“ und können daher nicht veröffentlicht werden.

Episoden

Im Bundestag herrscht Chaos, weil die Super-GroKo aus Ampel und Union den Parlamentsbetrieb vor den Neuwahlen behindert. Ich erzähle, was das praktisch für Folgen hat (u.a. keine Debatten mehr im Digitalausschuss). Hauptthema in dieser Folge: eine Sternstunden-Anhörung zum Thema Open Source am 4.12.2024, ein Herzenswunsch von mir! Es ist die letzte Anhörung dieser Legislatur zu digitalen Themen. Außerdem: meine letzte Rede im Bundestag (zu Vorratsdatenspeicherung von IP Adressen und Funkzellenabfragen), in der ich auch meinen Abschied erkläre, sowie Updates zu den parteiübergreifenden Gruppenanträgen zur AfD Überprüfung und zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro
00:02:05 Einführung Open Source Software
00:11:23 Meine parl. Initiativen zu OSS
00:26:00 Anhörung OSS: Input Sachverständige
00:34:07 Anhörung OSS: OpenWashing, Bildung, Wirtschaft
00:41:25: Anhörung OSS: ZenDiS, Verw, IT-Sicherheit, „LOL“
00:54:46 Update Bundestag
00:56:28 Update AfD-Überprüfung u §218
00:57:38 Update Streichung §218
01:00:25 Meine Letzte Rede u Ankündigung Abschied
01:03:48 Outro

Weiterführende Links:

Open Source allgemein

Open Source Gardens

Lizenzlisten für Open Source Software der Free Software Foundation

Lizenzlisten für Open Source Software der Open Source Initiative

Lizenzlisten für Open Source Software des Debian Projekts

Heise Artikel – Bedeutung v OSS in Unternehmen, 13.02.24

Bitkom-Studie – OSS in dt. Unternehmen, 2023

Beschluss IT-Planungsrat, Sept. 2023 zur Verwaltungscloud-Strategie

Heise zu Lizenzkosten des Bundes für Microsoft – Anfrage MdB Victor Perli, Juni 24

IT-Planungsrat-Beschluss von 2020 zu Open Source bei der OZG-Umsetzung

Meine parlamentarischen Initativen zu Open Source:

Kleine Anfrage zu Open Source in der Bundesverwaltung von 12/23, Pressemitteilung

Schriftliche Einzelfrage zur Anzahl der Open Source Entwicklungsaufträge des Bundes von 08/24, Blogpost

Kleine Anfrage zu Abhängigkeit und Lobbyismus von Microsoft und SAP sowie der Delos-Cloud von 09/24, Blogpost

Kleine Anfrage zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes OZG von 11/22, Blogpost

Schriftliche Einzelfrage zur Förderung von Open Source Software von 03/24

Schriftliche Einzelfrage zur Einbindung der Bundesländer in das ZenDiS von 06/24

Schriftliche Einzelfrage zur Beauftragung des ZenDiS durch den Bund von 03/24

Schriftliche Einzelfrage zu Personalmitteln des ZenDiS von 03/24

Open Source Anhörung am 4.12.24 im Digitalausschuss:

Anhörung zu Open Source in der Mediathek des Bundestages

Kampagne „public money, public code“

Stellungnahmen von Sachverständigen OSS Anhörung von:
Free Software Foundation Europe (FSFE)

Open Source Buisness Alliance (OSBA)

Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG)

Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS)

Unaufgeforderte Stellungnahme der Gesellschaft für Information (GI)

Heise Bericht zur XZ-Backdoor, 20.4.24

Open Source Beteiligungs-Tool „Consul“

Open Source Beteiligungs-Tool „Decidim“

Heise-Bericht zum Umstieg auf OSS in Schleswig-Holstein, 26.11.24

Videoserie zu Open Source im Landesrechenzentrum Thüringen von 2024

Update Bundestag, §218, AfD, Letzte Rede:

Debatte zu § 218 StGB in der Mediathek des Bundestages

Meine Rede zu Protokoll zur Debatte um § 218 StGB

Rede Heidi Reichinnek (LINKE) zu § 218 StGB

Der ADB Podcast #41, u.a. zum Gruppentrag zu § 218

Correctiv klagt auf Herausgabe AfD Gutachten durch Verfassungsschutz

Meine vermutlich letzte Rede im Plenum (5.12.2024) – VDS, Funkzellenabfrage u Abschied

Meine früheren Reden zur VDS

…18.01.2024

…20.09.2023

…17.03.2023

…29.09.2022

24.06.2022

Ausbick:

Demo-Aufruf für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen am 07.12.204 Weg mit § 218

Medien:

Heise vom 29.11.24 zum digitalpolitischen Erbe der Ampel