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Hintergrund:

Einer der wichtigsten Indikatoren der pandemischen Infektionsprävention ist der Hospitalisierungsindex. Für diesen sind Meldeketten und Schnittstellen essentiell, die ein Teil des heterogenen und technisch bislang kaum standardisierten IT-Gesundheitswesens darstellen. Zeitliche Meldeverzögerungen sind Ergebnis jener stiefmütterlichen Prioritätensetzung, die innerhalb der Covid-19-Pandemie der Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und dem Robert-Koch-Institut (RKI) illustrierte. Obwohl der Hospitalisierungsindex einen Richtwert für politische Maßnahmen abbildet,  sind  die  ihm zugrunde  liegenden Daten knapp zweieinhalb Jahre nach dem Pandemiebeginn  weit  entfernt  davon,  einen  Zustand  in  Realzeit  abzubilden.

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der digitalpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg gab das Bundesministerium für Gesundheit im April 2022 an, dass bis Ende Mai eine Schnittstelle zwischen dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für Infektionsschutz (DEMIS) und den Krankenhausinformationssystemen (KIS) in drei Krankenhäusern getestet wurde, die die technische Voraussetzung für elektronische Meldeketten zwischen diesen schaffen sollte.  Eine  aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine erneute Nachfrage, welche Anzahl an Krankenhäusern die seit dem 14. Juni 2022 aus dem Testbetrieb freigeschaltet Schnittstelle nun letztendlich nutzen und welche Daten von welcher Stelle in den vom Bundesgesundheitsminister angekündigten „Pandemie-Radar“ einfließen sollen, lässt auf eine weiterhin bestehende Unkenntnis und mangelnde Prioritätensetzung der aktuellen Regierung schließen.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische  Sprecherin  der  Linksfraktion  im  Bundestag  und  Obfrau  im  Digitalausschuss:

„Echtzeitdaten zu wichtigen Kennzahlen sind in einer Pandemie extrem wichtig, um jederzeit schnell auf eine veränderte Lage reagieren zu können. Nach  über  30  Monaten  Pandemie  fehlt  mir inzwischen jedes  Verständnis  dafür,  dass das Bundesministerium für Gesundheit  weder  flächendeckend  elektronische  Meldeketten  für  den  Hospitalisierungsindex  sicherstellen  konnte,  noch  überhaupt  sagen  kann, wie viele Krankenhäuser die  Mitte  Juni  endlich aktivierte Schnittstelle zum DEMIS aktuell  nutzen.  Immer  noch  können  sich  Krankenhäuser  aussuchen,  ob  sie  die  Hospitalisierungsdaten  elektronisch  über  das vom  RKI  bereitgestellte  DEMIS  System  melden,  weil  das  unbegreiflicherweise  immer  noch  freiwillig  ist  und  so  lassen  sich  viele Hersteller  von  Krankenhausinformationssystemen  weiter Zeit  mit  der  Anpassung  ihrer  Software,  die  sie schlicht  auf  ihr  übliches  „Wartungsfenster am  Jahresende“  schieben. Die  Chance, über  das  Infektionsschutzgesetz  eine  schon  früher  verpflichtende  elektronische  Meldung  zu  verlangen,  hat  Minister  Lauterbach  leider  verpasst, denn bis  zum  Herbst  kann  es  gar  keine  Entscheidung  dazu  mehr  im  Bundestag  geben.  Sowohl  die unerwartet  hohe  Sommerwelle  und  die  zu  erwartende  noch  höhere Herbstwelle  werden  wir  also  weiterhin  ohne  aktuelle  Daten  zum  Hospitalisierungsindex  bewältigen  müssen.  

Ein  Pandemie-Radar  soll  endlich  die  auch  vom  Pandemie-Expertengremium  geforderte  bessere  Datenlage  unterstützen,  aber  auch  das  hängt  davon  ab, wann  und ob mit der  FDP  ein  geändertes  Infektionsschutzgesetz machbar  ist.  Ein  effektiveres  Pandemiemanagement  wird  durch  die  jahrelange  Vernachlässigung  des  Aufbaus  grundsätzlicher  IT-Strukturen,  von  Schnittstellen  und  von allgemein  gültigen  Standards  verhindert, mit denen auch  in  der  heterogenen  IT-Landschaft  des  deutschen  Gesundheitswesens  einen  Datenaustausch  in  Echtzeit möglich  gewesen  wäre.  Dass  sich  daran  etwas  ändert,  ist  auch  bei  Gesundheitsminister  Lauterbach  bisher  nicht  zu  erkennen.  Dieses  strukturelle  Defizit  sollen  neue  Datenquellen,  wie  die  Analyse  von  Abwasser  auf  Covid-19  Spuren,  ausgleichen.  Derartige  Daten  können  hilfreich  sein,  aber  sie  ändern  nichts  daran,  dass  endlich  zeitgemäße  strukturelle  Voraussetzungen  für  ein  leistungsfähiges,  vernetztes  Gesundheitswesen  getroffen  werden  müssen. 

Im  Detail  gibt  die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums  allerdings  auch  bei  den  neuen  Datenquellen wenig Aufschluss darüber, welche genauen Daten, von welcher Stelle überhaupt, wie übermittelt und zusammengeführt werden sollen, um damit  tagesaktuelle und regional hochaufgelöste Erkenntnisse zu generieren. Ein  effektiveres  Pandemiemanagement bleibt  so  wohl  erst  mal  weiter  nur  ein  frommer  Wunsch.“

Frage

Welcher Anteil von Krankenhäusern nutzt nach Kenntnis der Bundesregierung die für Ende Mai 2022 angekündigte Schnittstelle zu Krankenhausinformationssystemen (s. Antwort auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 20/1402, S. 45f.) für einen sowohl direkten als auch voll elektronischen Meldeweg zur Meldung tagesaktueller Covid-19-Hospitalisierungsraten an das RKI (bitte in absoluten u relativen Zahlen angeben) und welche Daten (bitte jeweils die übermittelnde Stelle mit angeben) sollen in den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeschlagenen sog. “Pandemie-Radar” einfliessen (s. https://www.tagesschau.de/inland/coronaradar-rki-101.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Edgar Franke am 11. Juli 2022

Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) bietet Krankenhäusern die Möglichkeit, Hospitalisierungen aufgrund von SARS-CoV-2 elektronisch zu melden. Die Meldung via DEMIS ist aktuell freiwillig.
Am 25. März 2022 wurden Vorgaben für die Hersteller von Krankenhausinformationssystemen (KIS) für die Anpassung ihrer Software zur Anbindung der Krankenhäuser an DEMIS per direkter Schnittstelle veröffentlicht. Eine entsprechende Testumgebung, in der die KIS-Hersteller ihre
Entwicklung auf Kompatibilität zur direkten Schnittstelle zu DEMIS prüfen können, steht den Herstellern seit dem 31. Mai 2022 zur Verfügung. Die Schnittstelle selbst wurde am 14. Juni 2022 freigeschaltet. Unterstützend bietet die DEMIS-Geschäftsstelle des Robert Koch-Instituts (RKI) zudem regelmäßige Sprechstunden für Krankenhäuser und KIS-Hersteller zur Anbindung an DEMIS an. Der Entwicklungsfortschritt der Hersteller und Planungen für die Bereitstellung der Funktion an die Krankenhäuser sind heterogen.
Dem Bundesministerium für Gesundheit ist nicht bekannt, wie viele Krankenhäuser die Schnittstelle zu Krankenhausinformationssystemen bereits nutzen. Einige Hersteller von Krankenhausinformationssystemen haben angekündigt, die angepasste Software zum üblichen Wartungsfenster
Ende des Jahres zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung strebt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur verpflichtenden elektronischen Übermittlung der Meldungen an, die die Umsetzung befördern wird. Um die pandemische Lage besser einschätzen zu können, ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ebenfalls dahingehend geplant, die aktuelle Belegung auch der nichtintensivmedizinischen
Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern zu erfassen. Dabei sollen die Krankenhäuser ebenfalls mit DEMIS relevante Daten zu ihrer aktuellen Auslastung übermitteln und so eine Einschätzung der pandemiebedingten Situation in der stationären Versorgung bieten.
Das „Pandemie-Radar“ dient zur Optimierung des Pandemie-Managements. Neben den Hospitalisierungsmeldungen und den Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser werden insbesondere das Abwassermonitoring, Krankenhaus-Sentinel-Untersuchungen, das Impfquotenmonitoring und das Deutsche Elektronische Meldesystem für Infektionskrankheiten (DEMIS) wichtige Erkenntnisse
über den weiteren Verlauf der Pandemie liefern.
Beispielsweise soll eine gesetzliche Grundlage für die zusätzliche nichtnamentliche elektronische Meldung negativer PCR-Testergebnisse in § 7 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz geschaffen werden. Hierdurch kann eine Vollerfassung der in Deutschland durchgeführten PCR-Tests tagesgenau,
demografisch und regional hochaufgelöst erzielt werden. Die aus den Daten ermittelte Positivquote ist ein Maß, mit dem sich die Untererfassung (Dunkelziffer) in der Bevölkerung abschätzen lässt. Die Positivquote ist somit ein wichtiger Indikator für die Einschätzung der epidemischen
Lage, auf deren Grundlage Empfehlungen für Maßnahmen und politische Entscheidungen getroffen werden können.
Ergänzend soll regional auf die Daten des Abwassermonitorings zurückgegriffen werden, um die
Lage vor Ort besser einschätzen zu können. Aktuell ist geplant insgesamt 48 Standorte bundesweit
an eine gemeinsame IT-Struktur anzuschließen. Außerdem ist das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) für die Pandemiebekämpfung von essentieller Bedeutung, da die darin enthaltenen tagesaktuellen Daten die Grundlage für die Analyse des COVID-19-Impffortschritts bilden und somit die Steuerung der Impfkampagne ermöglichen und zur Bewertung des aktuellen Standes der Immunitätslage in der Bevölkerung beitragen.
Das RKI wertet alle Impfdaten aus, die ihm gemäß § 4 der Impfverordnung übermittelt werden. Dafür werden die je nach Meldesystem in unterschiedlicher Struktur und Detailliertheit vorliegenden Daten in einer Datenbank zusammengeführt, für verschiedenste Auswertungen
aufbereitet und in unterschiedlichen Formaten publiziert.

Antwortschreiben im Original (pdf).

Im zweiten Teil meines Videoreports zum Digitalausschuss vom 11. Mai 2022 geht es nicht nur um den Ausschuss selbst, sondern auch um die öffentliche Anhörung am 9. Mai 2022 zum Thema Recht auf Internet, den so genannten Universaldienst, der manchmal völlig unzutreffend „Recht auf schnelles Internet“ genannt wird und auch Thema im Digitalausschuss war. Die von der Ampel-Koalition vorgelegten Kriterien sind ein Witz, aber immerhin soll es das Recht auf lahmes Internet zum Einheitspreis geben – wie hoch er ist? Noch weiß man es nicht.

Ebenfalls Thema im Ausschuss: der Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen, da ging es ums eRezept, elektronische Patientenakte, die Gematik, die bald einen neuen Namen bekommt (und dann wird alles schön?) und natürlich auch wieder um Meldeketten im Gesundheitswesen (Stichwort Hospitalisierungsindex). Anschließend debattierten wir in Rekordgeschwindigkeit die Haushalte von 4 Ministerien: Auswärtiges Amt und Gesundheitsministerium sowie das Verteidigungsministerium und das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (nur über die beiden letztgenannten erzähle ich Euch). Wie viel Geld gibts für bewaffnete Drohnen, für Nachhaltigkeit und Digitalisierung, für militärisches CyberCyber und soziale Innovationen mit Künstlicher Intelligenz? Alles das und noch viel mehr erfahrt Ihr, wenn Ihr dieses Video schaut.

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Die erste fachliche Sitzung des Digitalausschuss in der 20. Legislatur befaßte sich mit 2 Themen: 1. den immer noch nicht schnell und reibungslos funktionierenden #Meldeketten im Gesundheitswesen (ein Thema, das wir im Februar 2021 schon einmal debattiert hatten und dass ich erneut zur Befassung vorschlug) und 2. der im Dezember öffentlich gewordenen Sicherheitslücke in dem extrem verbreiteten Software-„Baustein“ #log4j.

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Frage

Für welche Kostenpositionen schließt der Bund eine Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Luca-App aus, und warum (bitte ausführlich begründen, da widersprüchliche Informationen im Umlauf sind; siehe z. B. https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-die-luca-app/#nachricht601467 und Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/29333)? (BT Drucksache 19/30613, Frage 137)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 10. Juni 2021
Die Grundlage für die Übernahme von Kosten der Länder für ein System der digitalen Kontaktdatenerfassung durch den Bund ist der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 3. März 2021. Derzeit werden die Rahmenbedingungen zwischen Bund und Ländern, die die Finanzierung eines Systems zur digitalen Kontaktdatenerfassung betreffen, ausgearbeitet. Die Ausgestaltung des konkreten Finanzierungsmodells, u. a. die Höhe und die Art der Kostenübernahme, sowie die daran geknüpften notwendigen Anforderungen und Voraussetzungen, insbesondere auch an Datenschutz und Datensicherheit, sind Gegenstand laufender Verhandlungen. Ergebnis der noch abzuschließenden Verhandlungen wird eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung sein, in der auch die Höhe der Kostenbeteiligungen des Bundes festgelegt wird.

Medienecho