Frage: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Reallabore, die vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigt wurden (KI-Strategie des Bundes, S. 23), und sollen diese auch als Testfeld für gesetzliche Regulierungsvorhaben genutzt werden? (BT-Drucksache 19/8082)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 26. Februar 2019

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfolgt mit Blick auf Reallabore zwei Initiativen: 1. Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung, 2. Reallabore der Energiewende. Zu 1.: Die Initiative zu Reallaboren als Testräume für Innovation und Regulierung dient dazu, die Anforderungen und Potenziale von Reallaboren aufzuarbeiten und deren Nutzung zu stärken. Der Zweck solcher zeitlich und räumlich begrenzten Experimentierräume ist es, die Erprobung von Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig Erfahrungen mit der Regulierung der Innovationen zu sammeln oder bestehende Regulierung auf den Prüfstand zu stellen. Das BMWi hat im Dezember 2018 eine entsprechende Reallabore-Strategie veröffentlicht, die nun in die Umsetzung geht. Insbesondere wurden zum Erfahrungsaustausch bereits eine Interministerielle Arbeitsgruppe und ein Netzwerk zum Thema Reallabore eingerichtet. Unter Einbindung dieser Strukturen wird derzeit auf Basis des Gutachtens „Potenziale und Anforderungen regulatorischer Experimentierräume“ (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3836) außerdem ein Handbuch erarbeitet, das in Form von Checklisten und Praxisbeispielen wichtige Praxisinformationen zur Einrichtung von Reallaboren liefern soll. Weitere Informationen zur Initiative und das Strategiepapier des BMWi sind unter www.reallabore-bmwi.de verfügbar. Bereits seit Anfang 2017 betreibt das BMWi das Programm „Schaufenster Intelligente Energie – digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG), in dem auf Basis einer Verordnung nach § 119 des Energiewirtschaftgesetzes den Teilnehmern ausnahmsweise ein ggf. entstehender wirtschaftlicher Nachteil ganz oder teilweise ausgeglichen werden kann, um dadurch Erfahrungen mit technischen und prozeduralen Innovationen für den Betrieb des Stromnetzes bei sehr hohen Anteilen an Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Zu 2.: Im Rahmen ihres 7. Energieforschungsprogramms hat die Bundesregierung „Reallabore der Energiewende“ als neue Säule der Energieforschung eingeführt. In klar umrissenen Großvorhaben sollen wesentliche systemische Herausforderungen der Energiewende exemplarisch adressiert werden. Die technologieorientierten Innovationsprojekte sollen demnach Pioniercharakter für die Transformation des Energiesystems haben. Das BMWi hat dazu einen Ideenwettbewerb gestartet und am 11. Februar 2019 einen Förderaufruf veröffentlicht. Die Unterlagen sind zu finden unter: www.energieforschung.de/antragsteller/foerderangebote/ideenwettbewerb_reallabore-der-energiewende.

Anke Domscheit-Berg: Die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung verliert sich im Klein-Klein

Die Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung ist bloß eine Sammlung von Einzelprojekten ohne roten Faden. Eine Strategie ist sie nicht. Es sind weder Budgets noch Zeitrahmen oder die erwarteten Ziele enthalten. Es ist weiter unklar, wie die Regierung plant, flächendeckend schnelles Internet umzusetzen. Wichtige Themen wie Gemeinwohlorientierung und soziale Innovationen sind erst gar nicht enthalten.

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Frage: Wie hoch sind die Haushaltsmittel für die mindestens 100 Professuren, die in der KI-Strategie der Bundesregierung erwähnt werden, und aus welchem Haushaltstitel werden sie bereitgestellt? (BT-Drucksache 19/7585)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 6. Februar 2019

Das Gesamtkonzept zur Finanzierung der Strategie Künstliche Intelligenz wird derzeit innerhalb der  Bundesregierung erstellt. Im Bundeshaushalt 2019 stehen im Einzelplan 60 ein Ausgabenansatz in  Höhe von 50 Mio. Euro sowie 450 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen zur Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung der Künstlichen Intelligenz zur Verfügung. Die Mittel sind bis zur Vorlage des abgestimmten Gesamtkonzeptes gesperrt.

Frage: Wie und durch wen werden die Hochschulstandorte und Lehrstühle der mindestens 100 Professuren, die in der KI-Strategie der Bundesregierung erwähnt werden, ausgewählt, um eine regionale und thematische Vielfalt, interdisziplinäres Arbeiten und den Transfer in Gesellschaft und Praxis sicherzustellen?

Frage: Wie ist der Zeitplan für die Besetzung der 100 Professuren, die in der KI-Strategie der Bundesregierung erwähnt werden?

Frage: Wie erfolgte bzw. erfolgt die Kooperation mit den Ländern zur Umsetzung der 100 Professuren aus der KI-Strategie der Bundesregierung? (BT-Drucksache 19/7585)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 6. Februar 2019

Die Bundesregierung wird in Kürze Gespräche mit Ländervertretern sowie einschlägigen  Mittlerorganisationen wie der Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH) führen. Drei Komponenten sind vorgesehen: die Gewinnung von Expertinnen und Experten aus dem Ausland mit Unterstützung der AvH, der Ausbau der Lehre an den Kompetenzzentren und schließlich ein für alle Hochschulen offenes Professorenprogramm.

Während des 35. Chaos Communication Congress, dem 35c3, habe ich im Dezentrum-Podcast über Künstliche Intelligenz und Automation, Bedingungsloses Grundeinkommen und die Idee eines Sozialen Innovationsfonds gesprochen.

Anhören könnt ihr euch die Folge mit mit dem Player hier auf der Website, bei iTunes oder Spotify.

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Parlamentarische Initiativen von Andrej Hunko, Heike Hänsel, Anke Domscheit-Berg, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, 17. Januar 2019

17.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/6981

Das Verteidigungsministerium testet Software, um durch semantische Analyse großer Datenmengen die Lagedarstellung von krisenhaften Entwicklungen zu unterstützen. Die Software gibt „prädiktive Hinweise“ und greift auf Ereignisdatenbanken politischer Proteste zu. Neben der „Krisenfrüherkennung“ werden Informationen aus Sozialen Medien zum Aufspüren von „Radikalisierung“ genutzt. Eine Software soll „radikale Inhalte”, „verdächtige Nachrichten” und “verdeckte „Radikalisierungsprozesse” erkennen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7604 vor. Antwort als PDF herunterladen

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Künstliche Intelligenz muss dem Gemeinwohl dienen

Künstliche Intelligenz (KI) kann helfen, Krebserkrankungen schneller zu diagnostizieren oder die Zahl von Verkehrsopfern stark zu reduzieren. Sie kann aber auch in autonomen Waffensystemen oder zur Manipulation von Wahlen und Meinungen eingesetzt werden. Die Linksfraktion fordert den friedlichen Einsatz von KI und eine Ächtung autonomer Waffensysteme, klare Regeln, um staatlichen Missbrauch und Diskriminierung zu verhindern und einen Fonds für soziale Innovationen, die den Menschen dienen – für KI Anwendungen im Bereich der Bildung, Gesundheit, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit.

Am 27. September fand die erste Sitzung der frisch konstituierten Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ statt. Ich gehöre dieser Kommission als stellvertretendes Mitglied an und werde mich zu den ethischen Fragen rund um Künstliche Intelligenz einbringen; KI hat das Potential, die Gesellschaft als ganzes und unsere Demokratie zu verändern, sowohl in brachialer Weise mittels autonomer Waffensysteme, die selbständig Feinde auswählen und bekämpfen als auch subtiler in Form von Kredigwürdigkeitsprüfungen oder Wählerbeeinflussung.

Auf Vorschlag der Linksfraktion gehören der Enquete-Kommission zwei hochkarätige Sachverständige an: Prof. Dr. Katharina Zweig leitet an der TU Kaiserslautern das Algorithm Accountability Lab; Dr. Florian Butollo forscht am Weizenbaum Institut für die vernetzte Gesellschaft zum Thema Arbeit in hochautomatisierten digital-hybriden Prozessen. Insgesamt gehören der Kommission 19 Sachverständige, 19 Abgeordnete als Vollmitglieder und 19 als Stellvertreter*innen an.

Am kommenden Montag findet eine erste Klausursitzung der Enquete statt. Die Sitzungen werden grundsätzlich nicht-öffentlich stattfinden. Ein entsprechender Änderungsantrag der Grünen für öffentliche, gestreamte Sitzungen, der von der Linksfraktion unterstützt worden war, scheiterte am Willen der Großen Koalition.

 

Frage: Wer waren die geladenen Gäste beim Expertengespräch „Künstliche Intelligenz“, welches am 29. Mai 2018 im Bundeskanzleramt stattfand, und welche sind die Ergebnisse dieses Gesprächs? (BT-Drucksache 19/2610)
 

Antwort des Staatsministers Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 1. Juni 2018:

Die Bundeskanzlerin hat für den 29. Mai 2018 zu einem Expertengespräch zum Thema „Künstliche Intelligenz“ die folgend aufgeführten Personen aus Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen ins Bundeskanzleramt eingeladen:

Dr.-Ing. Reinhold Achatz Thyssenkrupp AG

Prof. Dr.-Ing. Christian Bauckhage Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme

Hans Beckhoff Beckhoff Automation GmbH & Co.KG

Prof. Dr. Jürgen Beyerer Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung

Dr. Michael J. Black Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme

Chris Boos Arago GmbH

Dr. Stefan Breit Miele & Cie. KG

Dr. Hans Dietl Ottobock Healthcare Products GmbH

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Ecker Infineon Technologies AG

Dr. Stephan Ewen data Artisans

Prof. Dr. Michael Feindt Blue Yonder

Dr. Gereon Frahling DeepLGmbH

Elmar Frickenstein BMWGroup

Prof. Dr.-Ing. Sami Haddadin Technische Universität München

Prof. Dr. Dietmar Harhoff Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbe- werb

Prof. Dr. Matthias Hein Universität Tübingen

Dr. Ralf Herbrich Amazon Development Center Germany GmbH

Dr. Dr. Karsten Hiltawsky Drägerwerk AG & Co. KGaA

Prof. Dr. Thomas Hofmann Eidgenössische Technische Hochschule Zürich

Dr. Klaus Hommels Lakestar Advisors GmbH

Ralf Klinkenberg RapidMiner GmbH

Prof. Dr. Heyo K. Kroemer Georg-August-Universität Göttingen

Max Laemmle Fraugster

Dr. Bernd Leukert SAP SE

Prof. Dr. Volker Markl Technische Universität Berlin

Dr. Michael May Siemens AG

Prof. Dr. Katharina Morik Technische Universität Dortmund

Prof. Dr. Klaus-Robert Müller Technische Universität Berlin

Dr. Christoph Peylo Robert Bosch GmbH

Dr. Norbert Pfleger SemvoxGmbH

Prof. Dr. Peter Post Festo AG & Co. KG

Frank Riemensperger Accenture GmbH

Prof. Dr. Jürgen Schmidhuber Dalle-Molle-Forschungsinstitut für Künstliche In- telligenz (IDSIA)

Prof. Dr. Bernhard Schölkopf Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme

Dr. Harald Schöning Software AG

Prof. Dr. Thomas Seidl Ludwig-Maximilians-Universität München

Daniel Siewert Ubermetrics Technologies GmbH

Dr. Roland Vollgraf Zalando SE

Prof. Dr. Wolfgang Wahlster Deutsches Forschungszentrum für Künstliche In- telligenz

Tabea Wilke botswatch GmbH

Dan Wucherpfennig Leverton

Seitens der Bundesregierung haben neben der Bundeskanzlerin der Chef des Bundeskanzleramtes, die Bundesministerin für Bildung und For- schung, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, der Bundesmi- nister für Arbeit und Soziales, der Bundesminister für Verkehr und digi- tale Infrastruktur sowie die Staatsministerin für Digitalisierung teilge- nommen.

Das Gespräch diente dem Austausch über Potenziale und Herausforde- rungen der Künstlichen Intelligenz für Deutschland. Die Ergebnisse des Expertengesprächs fließen in die zu erarbeitende nationale Strategie für Künstliche Intelligenz ein.