Meine am 5.12.24 im Bundestag zu Protokoll gegebene Rede im Wortlaut:

1987 [Anmerkung: Leider nicht korrekt, tatsächlich war es 1985] war ich 17 Jahre alt und ungewollt schwanger. Ich ging in die 11. Klasse, wollte mich eigentlich gerade trennen von meinem Freund. Ich dachte damals, ich kann Abitur und Studium vergessen, verlobte mich mit meinem Freund, mit dem ich gar nicht mehr glücklich war, hielt alle Zukunftsträume für geplatzt und bekam eine Depression. Dann setzten sich meine Eltern zu mir, erklärten mir, dass ich eine Wahl hätte und ich ganz allein entscheiden könnte, ob ich das Baby bekommen möchte oder nicht und dass sie mich, egal wie ich mich entscheide, in allem unterstützen würden. Das war in Brandenburg und zu DDR Zeiten. Ich entschied mich für einen Schwangerschaftsabbruch, der in einem Krankenhaus ganz in der Nähe und Krankenkassen-finanziert stattfand. Niemand machte mir je einen Vorwurf. In dieser Notlage habe ich die Unterstützung durch den Staat, die Familie und das Erleben meiner Autonomie, das selbst entscheiden zu können, als extrem befreiend erlebt.
Bedauert habe ich diese Abtreibung immer, bereut aber nie. Ich beendete mein Abitur, studierte und bekam später ein Kind.

Im Osten Deutschlands gab es das Selbstbestimmungsrecht für Frauen schon seit Anfang der 70er Jahre und ich kann einfach nicht verstehen, wie es sein kann, dass eine 17 Jährige im wiedervereinigten Deutschland auch 50 Jahre später noch weniger Rechte hat, als Frauen in der DDR der 70er! Genauso wenig kann ich verstehen, wie es sein kann, dass das erzkatholische Irland Schwangerschaftsabbrüche liberalisiert hat, während sie bei uns weiter kriminalisiert werden. Orientieren wir uns denn an Trump oder an Saudi-Arabien?
Generelle Strafbarkeit löst überhaupt kein Problem, sie verhindert nämlich keine Abtreibungen, sie macht sie nur gefährlicher, teurer und erniedrigender für Frauen, die sich in einer Notlage befinden.

Weil Schwangerschaftsabbrüche generell als Straftat gelten, gibt es kaum gute Ausbildungen als Teil des Medizinstudiums, so dass Studierende an Papayas üben müssen – eine absurde Vorstellung, die nicht zu einem fortschrittlichen Gesundheitswesen passt. Im Übrigen gehen auch Schwangerschaft und Geburt mit erheblichen Gesundheitsrisiken einher, schon deshalb sollte es allein Sache einer Schwangeren sein, darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind zur Welt bringen möchte oder nicht. Wir sind schließlich nicht Gefäße für Dritte, sondern Individuen, die über ihren Körper selbst bestimmen können sollten, denn sonst ist ihre Würde nach Artikel 1 des Grundgesetzes nicht gewahrt!

Aufgrund der generellen Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gibt es viel zu wenig medizinische Angebote, so dass es in manchen Regionen kaum noch Ärzt:innen gibt, die Abtreibungen vornehmen. In 85 von 400 Landkreisen können ungewollt Schwangere kein angemessenes Angebot dafür erreichen! Vielen Frauen ist es schon aufgrund ihrer Lebensumstände gar nicht zuzumuten, 150km für eine Abtreibung zu reisen.

Die WHO-Leitlinie von 2022 stellt unmissverständlich fest, dass eine umfassende u qualitativ ausgezeichnete medizinische Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen essenziell für das Wohl von Frauen ist. Schwangerschaftsabbrüche müssen deshalb auch als Gesundheitsleistungen verstanden und von den Kassen bezahlt werden, denn der Grad körperlicher Selbstbestimmung Schwangerer darf niemals vom Geldbeutel abhängen, also davon, ob Betroffene die Behandlung, die Fahrt und gegebenenfalls die Übernachtung bezahlen können oder eben nicht.

Ich finde die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen elementar und die Vorstellung unerträglich, dass im Bundestag fast 70% Männer über die Selbstbestimmungsrechte von Frauen entscheiden dürfen. In einem Parlament mit echter Parität wäre die allgemeine Strafbarkeit von Abtreibungen längst Geschichte. So bleibt mir nur, einerseits an die Solidarität der Minderheit weiblicher Abgeordneten zu appellieren und andererseits an die Mehrheit der Männer, zumindest an die, die in der Lage sind einzusehen, dass sie bei einer solchen Entscheidung gar kein Mitspracherecht haben sollten, weil sie nicht schwanger werden.

Über männliche Körper gibt es schließlich auch keinerlei Regulierung im deutschen Recht, und die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen dient vor allem der Kontrolle über weibliche Körper, die sich viele konservative Männer immer noch wünschen. Das konnte man zuletzt am Backlash in den USA erleben, wo nach der Trump Wahl der widerliche Slogan: „Your Body – My Choice“ triumphierend von Männern verbreitet wurde.

Wer Schwangerschaftsabbrüche verringern will, muss vor allem Schwangere und Mütter unterstützen und Benachteiligungen durch Mutterschaft – z.B. Paygap, Armut bei Alleinerziehenden oder Karrierebremsen – beseitigen, Kinderbetreuung verbessern, Care Arbeit besser verteilen und bezahlen. Aber auch kostenlose Verhütungsmittel, gute Aufklärung und niedrigschwelliger Zugang zu Beratungen sind hilfreich – natürlich nicht nur für Frauen, denn am Zustandekommen einer Schwangerschaft sind zwei beteiligt. Auch Kinder brauchen mehr Schutz vor Kinderarmut und Benachteiligung im Bildungssystem, ihre Rechte gehören ins Grundgesetz. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir neben einer Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Bundestag auch diese Maßnahmen auf den Weg bringen könnten, denn so schützt man die Rechte beider am Besten: der Schwangeren und der Kinder.

Ich bitte Sie daher herzlich, unterstützen Sie den vorliegenden Gruppenantrag mit Ja oder wenigstens einer Enthaltung, und beenden Sie die Blockade der Anhörung im zuständigen Ausschuss!

Alle diejenigen, die grundsätzlich gegen die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind, möchte ich darum bitten, dann einfach selbst keine Abtreibung vorzunehmen, sich aber nicht der körperlichen Autonomie anderer Menschen in den Weg zu stellen, denn jemand Anderen zum Austragen von Kindern zu zwingen, ist schlicht Gewalt.

Meine Frage:

„Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, für den von der KI-Verordnung der EU (KI: Künstliche Intelligenz) wegen nationaler Zuständigkeit ausgenommenen, aber dennoch hochsensiblen Militärbereich den Einsatz von KI mit eigenen Vorschriften und Richtlinien zu regeln (bitte eventuelle Pläne inklusive Zeitrahmen näher beschreiben oder begründen, falls die amtierende Bundesregierung keine Notwendigkeit für derartige Regeln sieht), und in welcher Weise könnte und sollte eine parlamentarische und öffentliche Kontrolle ermöglicht werden hinsichtlich der Anwendung sowie der Evaluation der Wirksamkeit dieser Regeln und allgemein hinsichtlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung?“

Antwort der Bundesregierung vom 06.12.24:

„Die Bundesregierung bekennt sich zur verantwortungsvollen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im militärischen Bereich und setzt sich auf internationaler Ebene aktiv dafür ein, entsprechende Normen zu setzen und zu implementieren. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) ist die Nutzung von KI seit 2019 konzeptionell geregelt und mit Vorschriften hinterlegt. Diese werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben. Eine Kontrolle der Exekutive und der von ihr in Kraft gesetzten Vorschriften sowie der von ihr vorgenommenen Handlungen findet durch Parlament und Öffentlichkeit entlang der dafür verfassungsrechtlich vorgesehenen Möglichkeiten statt. Mit dem vom BMVg jährlich veröffentlichten „Bericht zur Digitalen Transformation des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung“ werden der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit sowohl über den Stand der Digitalen Transformation des GB BMVg im Allgemeinen als auch über konkrete Schwerpunktthemen und innovative Digitalisierungsaktivitäten, wozu auch KI zählt , informiert.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Die Union schiebt wieder den Kinderschutz für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung vor, die auch in der vorgeschlagenen Variante nicht mit Grundgesetz und EU-Recht vereinbar ist. Auch künftig wird die Linke gegen Massenüberwachung und für echten Kinderschutz eintreten – dann ohne mich im Bundestag. Dies war meine letzte Rede im Plenum, der Linken und der Digitalpolitik bleibe ich erhalten!

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgerechnet zum unkaputtbaren Wunsch der Union, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, halte ich nach fast acht Jahren im Bundestag meine wahrscheinlich letzte Rede.

(Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Endlich!)

Ich kann meine bisherige Kritik nur wiederholen: Dieser Vorschlag verstößt gegen die Vorgaben des EuGH und das Grundgesetz. Die Speicherfrist ist nicht das kürzest Mögliche – es gibt grundrechtssensiblere Alternativen wie das Quick-Freeze-Verfahren -, und die Maßnahme ist ungeeignet; denn Schwerkriminelle wissen, wie man eine IP-Adresse verschleiert.

(Beifall bei der Linken)

Der Gesetzentwurf soll übrigens auch die Funkzellenabfrage erweitern, zum Beispiel auf Enkeltricks. In Berlin müsste man dann 200 000 Menschen aus einer Funkzelle identifizieren. Und, ja, was denn dann? Eine Massengegenüberstellung mit Oma?

(Sebastian Fiedler (SPD): Eijeijei!)

Sehr “praktisch“. In Berlin werden per Funkzellenabfragen übrigens schon jetzt 100 Millionen Datensätze pro Jahr gesammelt. Ich möchte deshalb noch einmal daran erinnern: Demokratie und Massenüberwachung passen nicht zusammen.

(Beifall bei der Linken – Stephan Brandner (AfD): Da haben Sie ausnahmsweise mal recht!)

Ich hoffe, dieser Grundsatz wird auch im kommenden Bundestag nicht vergessen; denn die Demokratie müssen wir mit all ihren Werten verteidigen.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Die ganz große Kommission!)

Zum Abschluss noch ein paar Worte in eigener Sache. Ich habe mit viel Leidenschaft linke Digitalpolitik im Bundestag vertreten und mitgestaltet, übrigens mit einem großartigen Team, ohne das ich nie so viel hätte schaffen können. Tausend Dank! Das ist für euch!

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Thorsten Lieb (FDP))

Auch allen Angestellten, vielen Dank: denen an der Garderobe, in der IT, im Saaldienst. Ohne Sie wären wir alle hier aufgeschmissen; denn wenn wir nachts hier sitzen, sind Sie auch noch da, und zwar ohne Fahrdienst und Diäten.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Als Obfrau habe ich im Digitalausschuss engagiert und parteiübergreifend den fachlichen Austausch mit Demokratinnen und Demokraten gesucht und sehr oft gefunden. Herzlichen Dank dafür.

Ein Mandat im Bundestag, das ist ein großes Privileg, und ich bin dankbar für diese Chance und Erfahrung. Bundestag, das heißt aber auch: wenig Schlaf, ständiges Multitasking und Überlastung sowie ein aus der Zeit
gefallenes Trinkverbot im Plenum. Das wird hoffentlich der nächste Bundestag abschaffen.

(Beifall des Abg. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wasser in Bundestagsflaschen verletztwürde die Würde des Hauses nicht verletzen. Aber zu wenig zu trinken ist nicht nur gesundheitsschädlich, es verringert auch die Konzentrationsfähigkeit und damit die Qualität unserer Arbeit.

Frustriert hat mich aber auch die immer noch hohe Verbreitung digitaler Inkompetenz – man muss immer wieder das Gleiche vom Urschleim diskutieren wie bei der Vorratsdatenspeicherung -,

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das fällt uns auch manchmal schwer, Frau Kollegin!)

sowie, dass fachliche Kritik erst Jahre später ernst genommen wird, dass Koalitionsverträge Theorie bleiben, bei Open Source genauso wie beim Digitale-Gewaltschutzgesetz. Für diese Themen werden in kommenden
Legislaturen andere Linke weiterkämpfen.

(Stephan Brandner (AfD): Da irren Sie sich ganz gewaltig!
Sie werden den Gang der FDP gehen!)

Ich habe meine Zeit hier selbst auf zwei Legislaturen festgelegt und will zurück in das andere Leben. Ich werde natürlich weiter digitalpolitisch aktiv sein, aber künftig wird mehr Zeit für anderes sein, zum Beispiel den großartigen Verstehbahnhof in Fürstenberg und meine Familie. Ich freue mich schon sehr darauf, die menschenfeindlichen Reden einer sicher verfassungswidrigen Partei nicht mehr hören zu müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linken und der SPD – Stephan Brandner (AfD): Das BSW ist gar nicht da!)

Das gönne ich übrigens auch allen anderen Abgeordneten demokratischer Parteien und habe deshalb einen Wunsch zum Abschied:

Unterstützen Sie den Antrag auf Überprüfung der AfD mit einer Jastimme oder wenigstens einer Enthaltung!
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Stephan Brandner (AfD): Wann kommt der denn?)

Zum Polit-Drama nach Trump Sieg und Ampel-Aus gibts meine Einschätzung zu möglichen Konsequenzen. Und es gibt viel Digitales vom vielleicht letzten „normalen“ Digitalausschuss dieser Legislatur vom 6.11.2024. Dort ging es um Folgendes: 1) Aktionsplan eCommerce des BMWK – für digitalen Verbraucherschutz gegen Temu, Shein u Konsorten, 2) BKA und BNetzA Erfahrungen bei Anwendung des DSAs (gibt es z.B. Massenmeldungen und Zensur? Spoiler: nö). 3) ging es um die Haushalte 2025 für Innen- u Verteidigungsministerium – auch wenn wohl kein HH25 mehr kommt, über die Ampel-Digitalpolitik erfährt man da viel! Thema 4) Die z.T. merkwürdige OECD Einschätzung zu KI in DE – ein Gefälligkeitsgutachten?

KI-Transkript (kann Fehler aufweisen) 📜

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:11:45 Aktionsplan E-Commerce gg Temu u Shein
00:16:11 DSA Umsetzung durch BKA und BNetzA – Intro
00:25:20 DSA: Meldungen an BKA, Trusted Flagger @ BNetzA
00:35:01 Haushalt BMI – Cybersec, Open Source, dig. Souveränität
00:40:23 Haushalt BMVg – KI, hybride Kriegsführung
00:42:26 OECD-Bericht: Künstl. Intelligenz in DE
00:53:40 Ampel-Aus: Einschätzung und mögliche Folgen01:01:46 Outro

Weiterführende Links:

Öffentlicher Teil des Digitalausschusses vom 06.11.24

Aktionsplan E-Commerce (Temu, Shein) 🛒:

Podcast-Folge #35 zu Temu u Shein vom 15.06.24 🎧

EU-KOM zu DSA-Verletzungen von Temu vom 31.10.24

BMWK Aktionsplan zu E-Commerce vom 06.09.24

DSA Umsetzung durch BNetzA u BKA:

BNetzA-DSA-Beschwerdeportal

Podcastfolge #34 zum DSA im Digitalausschuss vom 05.06.24 🎧

Antworten auf meine Schriftlichen Fragen zu Haushaltsmitteln BNetzA vom 04.10.24 und 07.11.24:

EU-KOM Arbeitspapier „fitness-check“ unter anderem zu Dark Patterns vom 03.10.24

ADB Podcast Folge #28 vom 23.02.24 🎧

Leitfaden zur Zertifizierung von Trusted Flaggers vom Mai 2024

Haushaltsberatung BMI & BMVg

Offener Brief OSB-Alliance, AG KRITIS vom 06.11.24

Haushaltsentwurf der BuReg BMI vom August 2024

Haushaltsentwurf der BuReg BMVg vom August 2024

Mein Artikel zur Kleinen Anfrage KI im Bund vom 08.11.24:

OECD zu KI in Deutschland

OECD-Bericht zu Künstlicher Intelligenz in DE vom 11.06.24

Fortgeschriebene KI-Strategie der BuReg von 2020

Ampel-Aus 💥

Wissing in FAZ zu Ampel-Streit vom 01.11.24

Parlamentarische Initiativen

  • Blogtext „Millionen in Blockchain ­– Wirkung egal“ vom 01.11.24

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

Meine Frage:

„Warum sind diverse organisatorische Strukturen, darunter das Dateninstitut, das Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche Intelligenz (BEKI), die Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (ABOS) und die Zentrale Stelle für die Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) zum Teil schon seit mehreren Jahren „im Aufbau“ (bitte begründen, warum dieser Prozess so viel Zeit beansprucht), und wann sollen sie jeweils tatsächlich in ihrer finalen Rechtsbeziehungs-weise Organisationsform offiziell die Arbeit aufnehmen und nicht mehr nur „im Aufbau“ oder „in Gründung“ sein (bitte jeweils geplanten Zeitpunkt zum finalen Ausbau und die geplante Rechts- beziehungsweise Organisationsform angeben)?“

Antwort der Bundesregierung vom 08.11.24:

„Der zur Schaffung des Dateninstituts („DI“) für Deutschland gewählte Vergabeprozess eines sog. Wettbewerblichen Dialogs ist inzwischen weit fortgeschritten: Teilnahmewettbewerb, erste Dialogrunde und Überarbeitung der Vergabeunterlagen sind abgeschlossen, die Bieter überarbeiten derzeit ihre Lösungsvorschläge und nach einer oder maximal zwei weiteren Dialogrunden wird der Zuschlag erteilt und
unmittelbar anschließend – nach aktuellem Stand im Mai / Juni 2025 – die eigentliche Gründung vollzogen. In Form einer Verprobung hat die Arbeit des DI jedoch bereits vor dem Vergabeprozess begonnen, nämlich mit dem Start der vorgelagerten Use Cases eines offenen Datenmodells zur Long-Covid-Forschung (Form: Challenge, geleitet durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat [BMI]) und einem Testfeld und einer Konsultationsumgebung zur dezentralen Datennutzung in Energienetzen (In-House-Vergabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK] an die Deutsche Energieagentur). Die letztendliche Rechtsform des DI wird derzeit im o. g. Dialog ausgehandelt. Im Moment des Zuschlags wird vertraglich festgelegt sein, dass der Regelbetrieb des DI nach einer bestimmten Anzahl von Monaten nach Zuschlag aufgenommen sein muss. Details hierzu können aus vergaberechtlichen Gründen hier nicht mitgeteilt werden. Die Hintergründe zum zeitlichen Verlauf des Vorhabens wurden durch die federführenden Häuser BMWK und BMI in Abständen auch öffentlich kommuniziert, u. a. bei einer großen Kick-Off-Veranstaltung am 10. April diesen Jahres: Nachdem die Haushaltsmittel zeitweilig durch den Deutschen Bundestag gesperrt gewesen waren, mussten zunächst die o. g. gemäß Vorgaben der Gründungskommission vor die formelle Gründung zu ziehenden Use Cases gestartet und das taugliche Vergabeverfahren für die eigentliche Gründung er-
mittelt und vorbereitet werden, wozu auch zwei sogenannte Marktdialoge durchge-
führt wurden.


Mit dem Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz („BeKI“) im BMI soll eine zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der Bundesverwaltung geschaffen werden. Das BeKI soll der Bundesverwaltung Expertise zur verantwortungsvollen Nutzung von KI in Form eines Beratungsangebots zur Verfügung stellen, gezielt den sektor- und ebenenübergreifenden Austausch und die Vernetzung rele-
vanter Stakeholder fördern sowie zukünftig zu Fortbildungsmaßnamen zu KI beraten und deren (Weiter-)Entwicklung anstoßen. Dabei wird auf bereits gewonnenen Erfahrungen aufgebaut und werden etablierte Strukturen und Formate einbezogen, um diese durch koordinative Unterstützung des BeKI zu stärken. Der Aufbau des BeKI erfolgt durch die im BMI eingerichtete Projektgruppe Künstliche Intelligenz (PG KI). Für die Wahrnehmung der Gesamtaufgaben der PG KI sind im Jahr 2024 elf Vollzeitäquivalente eingeplant. Um einen unmittelbaren Mehrwert für die Bundesverwaltung sicherzustellen, führt die Projektgruppe KI im Rahmen des Aufbaus des BeKI bereits mehrere Pilotinitiativen durch. Die Einrichtung des BeKI steht in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel und Stellen. Ein weiterer Aufbau des BeKI ist beabsichtigt.

Die Algorithmenbewertungsstelle für Organisationen und Behörden mit Sicherheitsaufgaben („ABOS“) soll die Unterstützung der Bundessicherheitsbehörden bei Fragen zu KI-Regulierung, sowie qualitätsgesicherter und vertrauenswürdiger KI zentralisieren. Insbesondere soll die ABOS bei der Umsetzung der KI-Verordnung (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-24-2024-INIT/de/pdf (https://atpscan.global.hornetsecurity.com/…)) der EU im sicherheitsbehördlichen Bereich wichtige Aufgaben im Sinne eines Kompetenzzentrums übernehmen. Dies umfasst beispielsweise:

  • Zentrale Beratung und Unterstützung für Sicherheitsbehörden des Bundes be-
    züglich der Umsetzung der KI-Verordnung sowie weiteren Themen zu KI-Re-
    gulierung und qualitätsgesicherter KI
  • Erstellung allgemeiner / zentraler Leitlinien und Frameworks für die Umset-
    zung der KI-Verordnung bei Sicherheitsbehörden des Bundes
  • Beobachtung von relevanten nationalen und internationalen Gremien zu KI-
    Regulierung, insbesondere einschlägige Standardisierungsgremien

Die ABOS soll daher nicht mit Plattformen oder nur zu spezifischen Plattformen arbeiten, sondern betrachtet die Anforderungen und die KI-Systeme der Sicherheitsbehörden individuell und ganzheitlich. Der Aufbau und die Konzeption einer solchen Stelle wird bis 2025 aus dem Paket der Bundesregierung zur Konjunktur- und Krisenbewältigung aus dem Jahr 2020 finanziert.

Die Bundesregierung hat eine Projektgruppe zum Aufbau einer Zentralen Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation („ZEAM“) im BMI eingerichtet, die vom Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) unterstützt wird. Die Projektgruppe hat am 1. Juni 2024 ihre Arbeit aufgenommen. Die Schaffung einer ressort-übergreifenden Stelle zur Erkennung von ausländischer Informationsmanipulation ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz unserer demokratischen Grundordnung in diesem Sinne nachhaltig zu stärken. Ein weiterer Aufbau der ZEAM ist beabsichtigt.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Wie viele der als Erfüllungsaufwand in der jeweiligen gesetzlichen Grundlage genannten Personalstellen wurden für die seit Anfang 2024 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu übertragenen oder noch zu übertragenden Aufgaben, die spätestens ab 2025 ganz oder teilweise von ihr zu erfüllen sind, für den Haushalt 2025 als Bedarf angemeldet und dort berücksichtigt (siehe Übersicht der neuen Aufgaben in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/13317; bitte zu jeder neuen Aufgabe die dafür als Erfüllungsaufwand bestimmten, als Bedarf für den Haushalt 2025 angemeldeten und die dort berücksichtigten Stellen auflisten), und wie soll die BNetzA ihre neuen Aufgaben wahrnehmen, sollte es eine Diskrepanz zwischen dem Erfüllungsaufwand,den angemeldeten und den im aktuellen Haushaltsentwurf 2025 geplanten Haushaltsmitteln geben?“

Antwort der Bundesregierung vom 07.11.24:

„Die in der Bundestagsdrucksache 20/13317 genannten gesetzlichen Aufgaben sehen folgende stellenmäßige Haushaltsausgaben vor:

Für die EnWG-Novellen 2023 wurden im Haushalt 2024 bereits 15 Planstellen im Kapitel 0918 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu ausgebracht. Für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), mit dem der Digital Service Act umgesetzt wurde, wurden im Haushalt 2024 15 Planstellen im Kapitel 0918 ausgebracht und darüber hinaus weitere 33 Planstellen wegen Aufgabenübergangs nach § 50 Bundeshaushaltsordnung vom Bundesamt
für Justiz an die BNetzA umgesetzt. Entsprechend des Haushaltsaufstellungsrundschreibens des BMF zum Bundeshaushalt 2025 und des Finanzplans bis 2028 wurden im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 keine neuen Planstellen und Stellen ausgebracht. Folglich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – aufgrund der entsprechenden Vorgaben des BMF – auch keine neuen Planstellen oder Stellen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet. Ob im parlamentarischen Verfahren für den Haushalt 2025 neue Planstellen und Stellen ausgebracht werden und wenn ja, für welche Bereiche, obliegt der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers.


Aus einer möglichen Diskrepanz zwischen personellem Erfüllungsaufwand und etatisierten Stellen kann keine Schlussfolgerung auf die Aufgabenerfüllung gezogen werden. Häufig werden neue Aufgaben schrittweise umgesetzt, so dass nicht alle im Erfüllungsaufwand enthaltenen Stellen gleich zu Beginn zur Verfügung stehen müssen. Daher werden in der Regel neue Stellen in Tranchen über mehrere Haushaltsjahre ausgebracht. Ziel ist es dennoch immer, eine größtmögliche Effizienz in der Aufgabenwahrnehmung zu erreichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass sowohl kurz- und mittelfristig als auch langfristig den Aufgaben genügend Personalressourcen zugeordnet sind. Dazu wird der bestehende Aufgabenbestand auch einer regelmäßigen Aufgabenkritik unterzogen.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Desinformation, Geld und Daten – das wäre die 3-Wörter-Zusammenfassung des Digitalausschusses vom 9.10.2024. Uns beschäftigte die neue geschaffene Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation im BMI, wo bei 3 wichtigen Haushalten im kommenden Jahr der Rotstift angesetzt wird (BMDV, BMWK, BMUV) – natürlich mit Fokus auf das Digitale, von Open Source bis Green-IT. Auch um den Data Act ging es mal wieder – da gab es Neues zur Umsetzung in Deutschland.

Transkript 📜:

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:00:59 Desinformation allg. u russ.
00:08:52 ZEAM: Aufbau, Governance, Daten, Meinungsfreiheit
00:25:51 Haushalt25: Intro, BMWK, BNetzA, OpenSource
00:40:39 Haushalt25: BMUV, RepairCafés, GreenIT, KI Lab
00:48:02 Haushalt25: BMDV, Glasfaser, MIG
00:55:54 Data-Act: BNetzA
01:00:22 Outro und Hinweise

Weiterführende Links:

Öff. Teil des ADi, 09.09.24

Zentr. Stelle zur Erkennung ausl. Informationsmanipulation:

Haushalt BMWK

Haushalt BMUV

Haushalt BMDV:

Data-Act:

Meine Rede zum Data-Act (26.09.24):

Abschlussdebatte zum Unions-Antrag Data-Act vom 31.03.2024

DerADBPodcast #30 zum Data-Act vom 22.03.24

Meine Rede zur TKG-Novelle (TK-NABEG) vom 11.10.24:

Medien:

Interview bei Phoenix vom 11.10.24 – Über den Ausbau von Telekommunikationsnetzen: Daseinsvorsorge statt Marktversagen! 🚩

Tagesschau zum AfD-Verbotsantrag (04.10.2024): Domscheit-Berg sieht AfD im Konflikt mit Grundgesetz

Mein Statement zum Digital-Haushalt 2025 im Linux-Magazin (11/24)

Zeit: Burnout & Kevin Kühnert mit Statements von mir (09.10.24)

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

Obwohl Bedrohungen steigen, sind 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund unbesetzt, erhält das BSI 21 Mio € weniger und wird die NIS2 Richtlinie nur minimal umgesetzt. Der neue Informationssicherheitsbeauftragte des Bundes wird dadurch ein zahnloser Tiger, Kommunen sind von Sicherheitsstandards ausgenommen und damit weiter besonders gefährdet. So sind wir mit Sicherheit nur eins: verlässlich ungeschützt.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz wachsender hybrider Bedrohungen versagt die Ampel auch bei der Cybersicherheit. Es ist täglich erkennbar, dass es keine kohärente Strategie gibt. Ihr neues Sicherheitsgesetz ist sowohl verfassungswidrig als auch sinnfrei. Ihre Cybersicherheitsagenda bezeichneten Experten als sicherheitspolitischen Durchfall. 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund sind unbesetzt. Das BSI soll 2025  21 Millionen Euro weniger erhalten. Bei der Umsetzung der EU-Sicherheitsrichtlinien agiert die Ampel zu spät und vor allem nur nach dem absoluten Minimum, sowohl bei der NIS-2-Richtlinie als auch beim KRITIS-Dachgesetz. 

Dieses Vorgehen ist gefährlich, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken)

So wird es zwar als NIS-2-Vorgabe einen Bundes-CISO geben, also einen hochrangigen Informationssicherheitsbeauftragten, aber er hat keine Vetorechte, er hat nur lächerliche Befugnisse, er darf nur koordinieren und unterstützen. Die Folge ist, dass dieser CISO Bund von Anfang an ein zahnloser Tiger sein wird. 

(Beifall bei der Linken)

Das absolute Minimum ist auch der deutsche Sonderweg bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie hinsichtlich des Ausschlusses der Kommunen. Dabei listet die ehrenamtlich gepflegte Webseite „kommunaler-notbetrieb.de“ – vielen Dank an Jens Lange an dieser Stelle – Cybersicherheitsvorfälle in Hunderten Kommunen auf. Wochenlang gibt es dann keine neuen Ausweise, sind keine Anmeldungen von Geburten oder bei Kitaplätzen möglich, können keine Sozialleistungen abgerufen werden. Das allein zeigt doch: Kommunen sind kritische Infrastruktur und müssen auch als solche geschützt werden. 

(Beifall bei der Linken)

Die NIS-2-Richtlinie fordert auch eine Entkriminalisierung der IT-Sicherheitsforschung. Im Koalitionsvertrag haben Sie eine Reform des Computerstrafrechts versprochen.

(Manuel Höferlin (FDP): Machen wir doch! Nur nicht da!)

In der Praxis sind Sicherheitsforschende aber immer noch wegen des Hackerparagraphen mit einem Bein im Gefängnis. Sicherheitslücken bleiben bestehen; denn Meldungen bedeuten Risiken.

(Manuel Höferlin (FDP): Setzen wir um! Gar kein Problem!)

Die Ampelpolitik bleibt das größte Cybersicherheitsrisiko für Deutschland. Und mit Sicherheit sind wir nur eins: verlässlich ungeschützt. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Trotz rückständiger digitaler Infrastruktur streicht die Ampel beim Glasfaserausbau 2 Mrd, mit dem neuen Mindest-Internet (15 MBit/s) surft man langsamer als in Burkina Faso und der Verbraucherschutz für Mobilfunknutzende auf dem Land wird faktisch abgeschafft.

Meine Rede im Wortlaut:

Anke Domscheit-Berg (Die Linke): 

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „90 Prozent Abschlag führen zu null Prozent Verbraucherschutz“: So überschrieb die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ihre Stellungnahme und meinte damit die Minderungsrechte für Verbraucher/-innen nach der vorliegenden Gesetzesänderung.

Das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz soll nämlich nicht nur Genehmigungsverfahren beschleunigen, sondern auch die Mindestinternetbandbreite anheben und Nutzerrechte stärken, wenn man XXL-Internet bezahlt, aber nur XXS-Internet geliefert wird.

Die Mindestinternetbandbreite soll künftig 15 Mbit betragen. Das ist weniger als die Durchschnitts-Downloadgeschwindigkeit in Burkina Faso und ein Zehntel der Durchschnitts-Downloadgeschwindigkeit in Uruguay. Und es ist peinlich für Deutschland.

(Beifall bei der Linken)

Das Ampelziel „1 Gigabit für alle in 2030“ ist schon jetzt nicht erreichbar, sagt der Breitbandverband BREKO. Trotzdem werden aktuell Fördermittel für den Ausbau von Glasfaser in Höhe von 2 Milliarden Euro gestrichen, während gleichzeitig die EU Deutschland wieder für die miese digitale Infrastruktur rügt.

Bei den Minderungsrechten wird es dann richtig verrückt. Ich erkläre das mal mit einer Analogie und ein bisschen Mathe. Stellen Sie sich vor, Sie schließen ein Brötchenabo für 30 Tage ab. Sie zahlen täglich 10 Euro; der Bäcker verspricht täglich zehn Brötchen. Wären die Brötchen Ihre Mobilfunkbandbreite, müssten Sie auch dann jeden Tag 10 Euro zahlen, wenn Sie nur bei jedem zehnten Bäckerbesuch ein einziges Brötchen bekommen und bei allen anderen überhaupt keins.

Genau so soll es für Verbraucher/-innen sein, die auf dem Land Mobilfunk nutzen. Selbst wenn bei jeder zehnten Breitbandmessung gerade mal 10 Prozent Leistung gemessen werden, soll das vertragsgemäß und keine Minderung möglich sein, auch wenn alle anderen Messungen null Netz messen. Mit 90 Prozent Abschlag gibt es dann tatsächlich 0 Prozent Verbraucherschutz. So ein Unfug ist mit der Linken nicht zu machen.

(Beifall bei der Linken)

Neben Landmenschen, die für ihre Verträge übrigens keinen Landrabatt bekommen, werden auch ärmere Menschen unverhältnismäßig benachteiligt. Noch ein Rechenbeispiel: 10 Prozent von einem teuren 1 000-Mbit-Vertrag sind immer noch 100 Mbit. Aber 10 Prozent von einem sparsamen 50-Mbit-Vertrag sind nur noch 5 Mbit, und damit ist digitale Teilhabe nicht mehr möglich. Die Linke fordert deshalb Nachbesserungen.

Der Anspruch auf eine Mindestbandbreite muss auf deutlich über 15 Mbit erhöht werden. Verbraucherrechte müssen Verbraucher/-innen wirklich schützen. Und 90prozentige Abschläge sind genauso inakzeptabel wie die Ungleichbehandlung von Stadt und Land. Das muss dieser Gesetzentwurf auch sicherstellen.

(Beifall bei der Linken)

Um digitale Teilhabe wirklich zu sichern, braucht es auch einen pauschalen Schadenersatzanspruch, wenn die Mindestinternetbandbreite wiederholt unterschritten wird. 

Ohne diese Änderungen bleibt der Gesetzentwurf Murks, und er bleibt verbraucherfeindlich. 

Vielen Dank. 

Meine Frage:

„Was ist der Grund für die Auswahl der umstrittenen Plattform X und gegen mögliche Alternativen für offizielle Livestreams, zum Beispiel beim Auswärtigen Amt für das Gespräch der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock mit dem indischen Außenminister Subrahmanyam Jaishankar am 10. September 2024 über das Konto @AuswaertigesAmt und am gleichen Tag ein Livestream auf dem Konto von @BMF_Bund, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission gegen X beziehungsweise deren Eigentümer und Milliardär Elon Musk wegen möglicher erheblicher Verstöße gegen den Digital Services Act ermittelt und Elon Musk die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock dergestalt kritisierte, dass er im September 2023 rassistische Verschwörungserzählungen von einer Herbeiführung eines “europäischen Suizides” durch die Unterstützung von Seenotrettungs-NGOs durch die Bundesregierung sowie einen Wahlaufruf für die AfD bei Wahlen in Deutschland auf seiner Plattform X verbreitete ( www.fr.de/politik/gegen-baerbock-ministerium-verschwoerungserzaehlung-musk-schiesst-92552088.html), und wie häufig haben seit Übernahme von X durch Elon Musk Vertreter innen und Vertreter der Bundesregierung Accounts auf X für Livestreams genutzt (bitte für die letzten acht Livestreams Datum, Account und Thema des jeweiligen Livestreams nennen)?“

Antwort der Bundesregierung vom 07.10.2024:

„Zur Veröffentlichung von Livestreams der Bundesregierung werden verschiedene Plattformen genutzt. Die Nutzung der Plattform X für Livestreams der Bundesregierung erfolgt insbesondere aufgrund der Reichweite der jeweiligen X-Kanäle. Die Ansprache einer möglichst breiten Öffentlichkeit im Rahmen von Livestreams dient der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags des jeweiligen Ressorts, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Plattform X fortlaufend.

Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Nutzung ihrer Accounts auf X für Livestreams. Nach überschlägiger Schätzung liegt die Zahl der Nutzung von X für Livestreams seit Oktober 2022 im niedrigen dreistelligen Bereich. Darunter zuletzt:

Antwortschreiben der Bundesreigerung im Original: