Rechtsanspruch auf Mindestinternet geht am Leben vorbei
Seit über 2 J. gibt es einen Rechtsanspruch auf Mindest-Internet-Versorgung, aber er funktioniert nicht in der Praxis: zu lahmes Internet, zu unbekannt, jahrelange Bearbeitungsdauern und nur 1 Mal bisher den Rechtsanspruch auch durchgesetzt – so schafft man keine digitale Teilhabe für alle!
Meine Rede zur TK-Mindestversorgungsverordnung „Recht auf schnelles Internet“ im Wortlaut:
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union hat in eigener Regierungsverantwortung die Infrastruktur der Daseinsvorsorge verfallen lassen und aktiv den schnellen Ausbau von Glasfasernetzen behindert. Selbstkritik sucht man dennoch vergeblich in Ihrer Anfrage zum Rechtsanspruch auf Mindestinternetversorgung. Dabei hat Ihr Exminister Andi Scheuer während der Coronapandemie viele Familien im Stich gelassen, die mangels Internet von digitaler Schule oder Homeoffice ausgeschlossen waren.
(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)
Der Ampeldigitalminister Volker Wissing ist leider ein Andi Scheuer 2.0. Seine FDP sollte ihren Slogan besser ändern in „Schuldenbremse first, Digitalisierung second“.
(Beifall bei der Linken – Konstantin Kuhle (FDP): Was soll denn das?)
Aus dem Rechtsanspruch wurde ein „Recht auf lahmes Internet“. Außerdem kennt ihn kein Mensch. Und weil für Betroffene der Weg zur Wahrnehmung des Rechtsanspruchs so kompliziert ist – alles ist ebenfalls viel zu lahm -, gab es trotz circa 400 000 unterversorgter Haushalte nur circa 5 000 Meldungen an die Bundesnetzagentur. Die wiederum hat nur 29-mal eine Unterversorgung festgestellt und nur ein einziges Mal ein Unternehmen dazu verpflichtet, die Internetgrundversorgung herzustellen. Wenn dieser eine Haushalt im August endlich ans Netz kommen wird, gibt es diesen Rechtsanspruch schon mehr als 26 Monate. Das ist doch peinlich, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der Linken)
Diese Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung ist offensichtlich ungeeignet, um Unterversorgung zügig zu beheben und allen Menschen eine bezahlbare Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Prozesse dafür müssen beschleunigt, die Fristen müssen verkürzt, das Antragsverfahren muss nutzerfreundlicher werden, und den Rechtsanspruch muss man bekannter machen.
(Beifall bei der Linken)
Vor allem aber muss es endlich eine Erhöhung der lächerlichen Bandbreite von 10 Mbit bei der Internetgrundversorgung geben, und zwar ohne Preissteigerung. Mehr als die aktuell vorgeschriebenen 30 Euro pro Monat können Menschen in Armut einfach nicht zahlen. Gerade sie profitieren aber besonders von digitaler Teilhabe. Deshalb kämpft Die Linke auch künftig für bezahlbare und gute Internetversorgung; denn digitale Teilhabe nur für Wohlhabende, die ist keine.
Cybersicherheit für alle gibt es nur mit Ländern und Kommunen
Wegen niedriger Sicherheitsstandards werden Kommunen häufig Opfer von Cyberangriffen, auch für sie müssen EU-NIS2 Mindeststandards für IT-Sicherheit gelten! Die Ampel ist zu langsam, gute Ideen gibt jedoch, z.B. ein Cybersicherheitsnetzwerk mit mobilen Hilfsteams.
Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie im Wortlaut (14.06.2024):
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn Sie als Kommune von einer Cyberattacke betroffen sind, sind Sie ganz allein auf weiter Flur“, sagte gestern Melitta Kühnlein, IT-Chefin der Landeshauptstadt Potsdam. Potsdam war schon zweimal Ziel eines Cyberangriffs. Dabei stünde Potsdam als große und reiche Kommune noch ganz gut da, meinte sie auch. Etwa drei Viertel der knapp 11 000 Kommunen in Deutschland sind sehr klein, wie mein schönes Fürstenberg in Brandenburg, wo genau ein Mitarbeiter für die ganze IT zuständig ist.
Immer häufiger werden Kommunen Opfer von Cyberangriffen mit schweren Folgen, wenn zum Beispiel Meldestellen, Jugendämter oder Kfz-Stellen offline und damit kaum noch handlungsfähig sind. Das Gefahrenpotenzial dafür steigt ständig, und die Ampel muss in der Tat bei der Cybersicherheit einen Zahn zulegen. Das fordert die Union in ihrem Antrag zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für Cybersicherheitsmindeststandards in der EU völlig zu Recht.
Die Linke kritisiert aber darüber hinaus, dass dieser Gesetzentwurf Kommunen und Länder komplett ausnimmt, und das geht so nicht.
(Beifall bei der Linken)
Die Sicherheitsstandards in vielen Kommunen sind völlig ungenügend. Die Risiken sind erheblich, und Kommunen sind kritische Infrastruktur. À la Vogel Strauß das Problem einfach auszublenden, ist der völlig falsche Weg, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der Linken)
Die Ampel muss mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame nationale IT-Sicherheitsstrategie entwickeln, mit dem Ziel, vor allem auch kleinere Kommunen zu unterstützen: beim Aufsetzen von Notfallplänen, bei der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, falls der Ernstfall doch mal eintritt, damit dann der Schaden möglichst klein bleibt.
Die Linke fordert aber auch den gemeinsamen Aufbau eines Cybersicherheitsnetzwerkes mit mobilen Fachkräfteteams, die Kommunen oder auch KMU in Angriffssituationen anfordern können, damit sie eben nicht mehr allein auf weiter Flur sind, wie es Melitta Kühnlein beschrieb.
(Beifall bei der Linken)
Für mehr Cybersicherheit braucht es nämlich nicht nur bessere Strategien, sondern auch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen und vor allem viel mehr Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/signal-desktop-mac-universal-5.62.0-e1696580587591.png162533Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-06-14 14:13:322024-06-14 14:26:25Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie der EU
„Aus welchem Grund verzögert der Bund die Beteiligung interessierter Bundesländer an der Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH (https://netzpolitik.org/2024/opendesk-wie-das-bmi-den-souveraenen-arbeits- platzauf-die-lange-bank-schiebt/), und wann ist tatsächlich mit der Umsetzung der geplanten Beteiligung der Bundesländer an ZenDiS zu rechnen (bitte ausführlich be- gründen, warum trotz Bereitwilligkeit einiger Länder und seit Monaten vorliegenden unterschriftsreifen Unterlagen bisher keine Beteiligung zustande kam und welches Ressort die Verzögerung ursächlich zu verantworten hat)?“
Antwort der Bundesregierung:
„Zum Beitritt der Länder als Gesellschafter zur ZenDiS GmbH ist ein Antrag nach § 65 Bundeshaushaltsordnung (BHO) beim Bundesministerium der Finanzen erforderlich. Der Bundesrechnungshof ist zu beteiligen. Dieser Antrag wird aktuell unter Berück- sichtigung der Anforderungen der BHO und des Vergaberechts vorbereitet und soll zeitnah dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesrechnungshof (BRH) übermittelt werden. Erst nach Zustimmung des BMF können unterschriftsreife Unterlagen erstellt werden. Die eingetretene Verzögerung ist nicht durch ein Ressort zu verantworten, sondern der Komplexität der Anforderungen geschuldet, die sich aus der BHO und dem Vergaberecht ergeben.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/signal-desktop-mac-universal-5.62.0-e1696580587591.png162533Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-06-07 14:29:452024-06-07 14:29:46Meine schriftliche Frage zur Einbindung von Bundesländern ins ZenDiS
„Mit welchen Meilensteinen und jeweils welchen Ressourcen soll die Umsetzung des laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu errichtende “Zentrum für Legistik” erfolgen (bitte Beginn der Umsetzung, Meilensteine und Zeitraum des geplanten Arbeitsbeginns des Zentrums angeben), und wie ist beziehungsweise soll die Governance dieses Zentrums organisiert werden (unter anderem Organisation der Federführung, Art der Rechtsform, neue Behörde oder nicht)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:
„Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beschäftigt sich derzeit damit, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Zentrum für Legistik zu errichten. Es soll diepraxisnahe Qualifizierung in zeitgemäßer Rechtssetzung fördern.Hierzu gehören neben Fach- und Rechtskenntnissen insbesondere auch spezifische Kompetenzen im Bereich der Rechtssprache sowie moderne Arbeitsmethoden. Bisherwurden hierzu zwei Online-Kurse entwickelt, von denen ein Angebot auch öffentlich verfügbar ist (https://www.ondea.de/DE/ZfL/ZfL_node.html). Seit Ende 2023 arbeitet das Zentrum zusammen mit der PD – Berater der Öffentlichen Hand
Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem Projekt zu Daten und Digitalen Werkzeugen im Gesetzgebungsverfahren, um das Angebot des BMJ insbesondere im Hinblick auf die effektivere Nutzung von Daten, deren Analyse und Visualisierung in der Rechtsetzung weiterzuentwickeln, indem entsprechende Kompetenzen von Legistinnen und Legisten gefördert und geeignete Werkzeuge bereitgestellt werden. Derzeit testet das Zentrum ein Vorgehensmodell für die konzeptionelle Frühphase der Rechtsetzung mit Legistinnen und Legisten im BMJ; eine Einbeziehung von Mitarbeitenden aus weiteren Ressorts ist beabsichtigt.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-06-07 14:05:282024-06-07 14:05:29Meine schriftliche Frage zum Zentrum für Legistik
„Welche konkreten Initiativen oder (gesetzgeberischen) Handlungsmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Bedrohung der Demokratie durch Desinformationen z.B. im Umfeld von Wahlen zu adressieren, insbesondere in Bezug auf derartige Inhalte, die mittels KI-Anwendungen (KI = Künstliche Intelligenz) erstellt wurden, und welche Rolle spielen unabhängige Medien und Fact-Checking-Organisationen in den Regierungsstrategien zur Bekämpfung von KI-generierter Desinformation (bitte auch darauf eingehen, inwiefern diese gegebenenfalls unterstützt werden)?“
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Birgithttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngBirgit2024-06-05 10:40:032024-06-05 10:40:04Meine Schriftliche Frage zum Umgang der Bundesregierung mit Künstlicher Intelligenz und Desinformation
„Wann ist nach derzeitigem Sachstand mit der Einführung eines Reparaturbonus, einer Förderrichtlinie für ein Recht auf Reparatur sowie einem Reparaturgesetz zu rechnen, und welche Haushaltsmittel stehen für damit verbundene Aufwände 2024 jeweils zur Verfügung?“
Antwort der Bundesregierung:
„Ein Programm zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe- Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen (RRL) soll im Jahr 2024 gestartet werden. Ein darüber hinaus gehender Reparaturbonus ist auf Bundesebene derzeit nicht geplant. In den Haushalt sind für 2024 bei Kapitel 1601 Titel 892 07 „Reparieren statt Wegwerfen“ Mittel in Höhe von 4,5 Mio. Euro eingestellt. Ein Entwurf eines Reparatur-Gesetzes wird derzeit entwickelt und soll ebenfalls in diesem Jahr vorgelegt werden.“
„Welche Verhandlungen führt oder plant die Bundesregierung einschließlich nachgeordneter Behörden mit dem Unternehmen Microsoft zu Lizenzverträgen (bitte jeweils Art und ungefähre Anzahl der Lizenzen – auch mit einer Bandbreite – angeben, sowie das maximal angenommene Vertragsvolumen (z. B. Summe der Lizenzkosten ohne Rabatte nach aktuell üblichen Preisen für Verwaltungskunden)), und was ist jeweils der Zeitrahmen für diese Verhandlungen (tatsächlicher oder geplanter Beginn und voraussichtliches, geplantes Ende)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:
„Microsoft stellt der öffentlichen Verwaltung in Deutschland Microsoft-Lizenzen und Microsoft-Leistungen in aller Regel nicht im Direktgeschäft, sondern über sog. Microsoft-Handelspartner zur Verfügung. Der Bezug von Microsoft-Lizenzen und -Leistungen erfolgt in diesen Fällen regelmäßig über Rahmenvereinbarungen, die zuvor mit Handelspartnern geschlossen wurden. Daher erfolgt keine Verhandlung mit dem Unternehmen Microsoft zu Lizenzverträgen. Grundlage der mit den Handelspartnern geschlossenen Rahmenvereinbarungen sind in den meisten Fällen die sog. Microsoft-Konditionenverträge. Zu den Microsoft- Konditionenverträgen gehören der Konzernvertrag (Enterprise Agreement), ein Mantelvertrag (Business- und Service-Agreement) und der Select Plus-Vertrag. Die Verträge sind inhaltlich auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland zugeschnitten und werden in regelmäßigen Abständen zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Microsoft neu verhandelt. Die Microsoft-Konditionenverträge können durch Bund, Länder und Kommunen genutzt und wie oben beschrieben, den Rahmenvereinbarungen mit Handelspartnern zugrunde gelegt werden. Die Microsoft-Konditionenverträge begründen indessen keine eigenständigen Verträge zum Bezug von Lizenzen, für die ein bestimmtes Volumen angegeben werden kann. Nähere Informationen zu den Microsoft-Konditionenverträgen können über die Website von www.cio.bund.de abgerufen werden.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/signal-desktop-mac-universal-5.62.0-e1696580587591.png162533Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-04-26 16:32:162024-06-07 14:18:35Meine schriftliche Frage zu Verhandlungen über Lizenzverträge mit Microsoft
Die Strategie der Ampel zur Internationalen Digitalpolitik kommt ohne konkrete Ziele, Zuständigkeiten und Ressourcen. Ein glaubwürdiges Instrument gegen Ausbeutung und Umweltzerstörung im globalen Süden zugunsten der Digitalisierung im globalen Norden ist die Strategie nicht, auch der Antrag der Union meint mit wertebasierter internationaler Digitalpolitik nur die Wahrung nationaler Interessen.
Meine Rede im Wortlaut:
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Afrika türmt sich der Elektroschrott unserer digitalen Gesellschaft und vergiftet Luft und Boden. Ausgebeutete Content-Moderatoren und -Moderatorinnen in Kenia werden traumatisiert, weil sie verstörende Sachen ansehen und herausfiltern müssen, damit wir Facebook nutzen können. Für unsere E-Autos und Smartphones schuften im Kongo über 40 000 Kinder in Kobaltminen, während im kolumbianischen Amazonasgebiet Quecksilber Flüsse verseucht, weil dort Gold auch für unsere elektronischen Geräte ausgewaschen wird.
Das alles zeigt: Die Folgen internationaler Digitalpolitik sind unfassbar ungerecht. Den Nutzen hat vor allem der Globale Norden. Den Löwenanteil der Last trägt der Globale Süden. Wertebasierte Digitalpolitik muss daran etwas ändern, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der Linken)
Die Linke fordert deshalb: Statt Ausbeutung und Umweltzerstörung braucht es eine gemeinwohlorientierte Digitalpolitik mit einer globalen Perspektive, die Nutzen und Kosten der Digitalisierung gerechter in der ganzen Welt verteilt.
(Beifall bei der Linken)
Das EU-Lieferkettengesetz sollte genau dazu beitragen, scheiterte aber beinahe – zum Glück jedoch nicht – an der skandalösen Blockade aus Deutschland.
Schon das zeigt den mangelnden Praxisbezug der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel. Außerdem fehlen ihr, wie allen anderen Strategien der Ampel, konkrete Ziele, Zuständigkeiten und verfügbare Ressourcen. Aber ohne konkrete Ziele, ohne Meilensteine kann man Fortschritte ja nicht einmal messen. Und wo es an Zuständigkeiten fehlt, da fehlt es auch an Verantwortung. Und wo es an Ressourcen fehlt, da kann man eben auch nichts umsetzen.
Diese formalen Mängel kritisiert auch der vorliegende Antrag der Union. Aber inhaltlich ist wertebasierte Digitalpolitik dort eben auch nur ein Synonym für nationale Interessen. Den Globalen Süden erwähnt der Antrag der Union nur als Absatzmarkt für digitale Infrastruktur aus Deutschland.
Die Linke wird den Antrag der Union daher ablehnen; denn Defizite der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel beseitigt er nicht.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/Bildschirmfoto-2024-04-25-um-17.22.57.png15142312Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2024-04-25 18:51:302024-04-25 18:58:31Nutzen und Nachteile der Digitalisierung müssen global gerechter verteilt werden
Anfang April 2024 bekam ich die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage. Ich hatte wissen wollen, wie lange der IT-Planungsrat (das zuständige Gremium aus Bund und Ländern) brauchte, um die 14 aktuellsten Standards für die Verwaltungsdigitalisierung zu verabschieden.
Funfact: Warum habe ich nach den 14 jüngsten Standards gefragt? Weil ich nach den Regeln des parlamentarischen Fragerechts keine Frage stellen darf, auf die es mehr als 28 Antworten gibt. Ich habe für jeden Standard wissen wollen, wann er verabschiedet wurde und wie lange die Bearbeitungszeit war – also 2 Fakten. Das Limit von 28 dividiert durch 2 Fakten = 14 Standards, das war das “fragbare Maximum”.
Im Durchschnitt brauchte der IT-Planungsrat fast 3 Jahre für einen neuen Standard
Die Zusammenfassung der Antwort in einem Satz: es dauerte zwischen 8 und unfassbare 72 Monate, um einen neuen Standard durch den IT-Planungsrat zu beschließen. Im Durchschnitt dauerte es knapp 3 Jahre.
Hier weitere ausgewählte Fakten aus der Antwort der Bundesregierung :
14 Standards zur Verwaltungsdigitalisierung wurden vom IT-Planungsrat seit 2019 verabschiedet
Durchschnittliche Dauer von Erstbefassung bis Beschluss: 2,7 Jahre = 33 Monate
Kürzeste Dauer: 8 Monate (2 mal)
Längste Dauer: 72 Monate (2 mal)
Mehr als jeder Dritte Standard (5 von 14), der seit 2019 beschlossen wurde dauerte mindestens 3 Jahre
In den Jahren 2024, 2023 u 2022 wurden nur je 3 Standards beschlossen
In 2021 wurden sogar nur 2 u in 2020 sogar nur 1 Standard beschlossen
Die vollständige Antwort der Bundesregierung findet sich HIER.
Warum Standards und die Dauer ihrer Entwicklung relevant sind, was das alles mit unserem Alltag zu tun hat und wie GroKo versus Ampel so performen, und was sich künftig möglicherweise stark verändern wird, gibts in den folgenden Abschnitten zu lesen.
Ohne Standards keine Verwaltungsdigitalisierung (die funktioniert)
Standards sind eine Grundbedingung dafür, dass Verwaltungsdigitalisierung funktioniert, deshalb sind immer noch fehlende oder unverbindliche Standards einer der Haupgründe dafür, dass in Deutschlands Ämtern immer noch so viel gefaxt und gestempelt wird und Studierende selbst nach Hochladen eines Online Antrages ein halbes Jahr auf ihr erstes Bafög warten müssen, weil der Online Antrag nicht mit dem Fachverfahren kompatibel ist und alles doch wieder intern ausgedruckt werden muss. Wenn Behörden unterschiedliche Formate beispielsweise für Adressfelder haben, verhindert das den behördenübergreifenden elektronischen Datenaustausch. Man muss sich das vorstellen wie Puzzleteile, deren Nöppel nicht zusammen passen oder sich überlegen, wo die Elektroindustrie heute stünde, wenn es keine einheitlichen Stecker und Steckdosen gäbe. Da leuchtet jedem ein, wie wichtig die Standardisierung ist, bei der Verwaltungsdigitalisierung ist das aber oft nicht der Fall. Dabei kann man auch von Vorreiterländern wie Estland oder Finnland lernen, wie wichtig es ist, dass man zuerst die infrastrukturellen Voraussetzungen schafft – einschließlich einheitlicher Standards für Daten, Formularfelder oder Schnittstellen.
Der Status Quo: Standardsentwicklung für die deutsche Verwaltung, OZG und die GroKo
Fehlen Standards, werden immer mehr Lösungen entwickelt, die am Ende nicht zueinander passen, also nicht interoperabel sind, und je länger sie fehlen, umso mehr Wildwuchs entsteht und immer mehr Widerstand dagegen, verbindliche Standards zu akzeptieren. Das haben wir gerade im Bundesrat erlebt, wo das OZG 2.0 wegen der darin enthaltenden Vorgaben zu Standards gescheitert ist.
Wie, wann und wie schnell also Standards entwickelt werden, hat daher einen enormen Einfluss auf die Qualität und Geschwindigkeit der Verwaltungsdigitalisierung. Die GroKo hatte das Thema komplett in den Sand gesetzt, verbindliche Vorgaben für Standards im ersten Onlinezugangsgesetz 2017 versäumt (siehe dazu meine Rede im Bundestag zum OZG vom 20.09.23) und einen völlig ineffizienten Prozess zur Entwicklung der Standards über den IT-Planungsrat etabliert, der mit drei Sitzungen im Jahr zum absoluten Flaschenhals wurde.
In den Jahren 2020 und 2021 wurden insgesamt nur drei Standards verabschiedet, seit 2019 und bis heute dauerte die Entwicklung verabschiedeter Standards jahrelang. Einige Standards brauchten fünf oder sogar sechs Jahre, selbst im Durchschnitt waren es 33 Monate: 2,7 Jahre. Mir ist völlig unklar, wie man sich für einen Standard zum Einkauf von Cloud Leistungen 63 Monate Zeit lassen konnte, selbst die 24 Monate für den Standard zum Bauantrag waren einfach zu lang, denn gerade bei Bauanträgen gibt es viele Beteiligte, die Informationen und Dokumente untereinander austauschen müssen, die in unterschiedlichen Fachanwendungen verarbeitet werden und wo einheitliche Datenformate unglaublich viel Bearbeitungszeit sparen können, weil alles digital erledigt werden kann. Das kann man heute doch niemandem mehr vermitteln, warum so wichtige Voraussetzungen für eine gute Verwaltungsdigitalisierung so schleppend geschaffen werden.
Was ist anders bei der Ampel?
In den ersten 2,5 Jahren ihrer Amtszeit ist es der Ampel nicht gelungen, die Laufzeiten nennenswert zu beschleunigen und seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages wurden von der Ampel nur drei Standards neu auf den Weg gebracht und auch beschlossen, da ist aber schon die “Digitale Dachmarke” als Kennzeichen für staatliche Webseiten mitgezählt, die als Plan beschlossen wurde, aber graphisch noch nicht einmal existiert, selbst diese oberflächliche Beschluss, den ich kaum “Standard” nennen würde, dauerte acht Monate.
Aber neu in der Amtszeit der Ampel angestoßen und beschlossen wurde auch der überfällige XBezahldienste Standard, der Nutzer:innen bestimmter digitaler Verwaltungsdienste endlich ermöglichen soll, Zahlungen an den Staat, z.B. Gebühren für einen online Antrag, für einen Pass oder Ausweis oder eine Hundeanmeldung auch online mit gängigen Zahldiensten zu leisten. Das frustriert Bürger:innen schon lange, dass man zwar überall woanders einfach digital bezahlen kann, nur beim Staat nicht, wo das Bezahlen nutzerfeindlich ist und auch in den Behörden selbst hohe vermeidbare Aufwände verursacht, wenn Gebührenbescheide erstellt und verschickt und Zahlungseingänge extra verbucht werden müssen, beides ist ja unnötig, wenn digital bezahlt wird und die Zahlung automatisch an der richtigen Stelle verbucht wird. Das reduziert schließlich auch Fehler und deren Folgeaufwände. Seit November 2023 gibt es dafür also endlich einen Standard, jetzt muss er nur noch verbindlich und von allen Behörden genutzt werden. Das ist ein Brett, das noch viel dicker ist, als die Verabschiedung des Standards.
Ausblick: Wann wird es endlich besser?
Da ich seit Jahren immer wieder eine Reform der Zuständigkeiten und Prozesse gefordert habe, um Standards schneller zu entwickeln und die Abhängigkeiten vom trägen IT-Planungsrat zu reduzieren (z.B. mit meiner Kleinen Anfrage zum OZG von 2022 und in meinen Reden im Bundestag HIER und HIER), freut mich sehr, dass nun endlich die Einrichtung eines Standardisierungsboards beschlossen wurde, das anders zusammengesetzt und mit anderen Abstimmungsregeln und eigenen Kompetenzen tatsächlich das Potenzial hat, die nötige Dynamik zu schaffen. Darin werden nicht nur Bund, Länder und Kommunen mit Stimmrechten vertreten sein, sondern auch die FITKO, die eine zunehmend wichtige Rolle erhält (und das ist gut so!), der DIN als deutsches Normungsgremium, und öffentliche sowie private IT-Dienstleister der Verwaltung mit je 1 Stimme, die über die Vitako bzw. den Databund benannt werden. Auch Gäste sind möglich, z.B. aus den Fachkonferenzen der Länder. Das Gremium trifft sich hoffentlich häufiger als der IT-Planungsrat (der trifft sich ja nur 3 mal im Jahr) und es kann außerdem im Umlaufverfahren Standards bearbeiten und viele auch final beschließen. Nur bei verbindlich vorgeschriebenen Standards soll auch künftig noch ein formeller Entscheid des IT-Planungsrates nötig sein.
Beschreibung und Organisationsstruktur des Standardisierungsboards gemäß Beschluss 2024/05 des IT-Planungsrats vom 05.02.24
Ich hoffe, dieser jüngste Beschluss des IT-Planungsrates vom 05.02.24 wird nun zügig umgesetzt und das Standardisierungsboard kommt ins Arbeiten, denn wir haben schon viel zu viel Zeit verloren! Es könnte im Prinzip in wenigen Monaten etabliert werden und wenn das klappt, dann hätte die Ampel eine wirkliche Reform geschafft, es könnte eine der wenigen tatsächlichen Verbesserungen in ihrer Amtszeit werden – wenn sie es durchzieht und das zeitnah. Der Bedarf an Standards steigt ja auch mit dem Fortschritt der Digitalisierung und wer weiß, wie viele Standards beim IT-Planungsrat noch und vielleicht auch schon seit Jahren in der Schublade liegen, denn meine Anfrage bezog sich ja nur auf Standards, die auch beschlossen worden sind. Da könnten noch etliche Standards seit Jahren vor sich hinschmoren…Vielleicht frage ich ja auch danach noch!
/von Max Blum
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/signal-desktop-mac-universal-5.62.0-e1696580587591.png162533Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-04-09 16:22:062024-04-11 14:27:39Kein Fortschritt ohne Standards – aber deren Entwicklung dauert bis zu 6 Jahre beim Bund!
„Wie lange dauerte der Prozess der Standardentwicklung jeweils für die letzten 14 vom IT-Planungsrat verabschiedeten Standards Ende zu Ende – also vom ersten Mal auf der Tagesordnung des IT-Planungsrats bis zur Verabschiedung (bitte den jeweiligen Standard nennen, sowie Dauer der Entwicklung in Monaten, gern chronologisch sortiert), und mit welchen Schritten läuft ein typischer Standardisierungsprozess über den IT-Planungsrat ab (bitte zu jedem Schritt auch die ggf. dabei involvierten Akteure bzw. Institutionen nennen)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:
„Die Nachfolgende Tabelle zeigt die letzten 14 durch den IT-Planungsrat beschlossenen Qualitäts- sowie Interoperabilitätsstandards mit jeweiligem Zeitraum in Monaten ab der ersten beschließenden Befassung:
Zum Prozess der Standardisierung wird auf Nr. 4.2 der Anlage zum Beschluss 2024/05 des IT-Planungsrates vom 20. März 2024 verwiesen: https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2024-05.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-04-08 11:23:392024-04-08 11:23:42Meine schriftliche Frage zur Entwicklung von IT-Standards beim IT-Planungsrat