Plenardebatte vom 14.12.2023: Antrag der AfD „Digital Services Act abschaffen“

Meine zu Protokoll gegebenen Rede:

Sehr geehrte Präsidentin/ sehr geehrter Präsident,
liebe Kolleg:innen der demokratischen Parteien,

Der vorliegende Antrag der AfD reiht sich ein in ihr jahrelanges „mimimi“ um die vermeintliche Verletzung ihres Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Denn auch in der zweiten Legislatur im Bundestag hat die AfD nicht verstanden, dass Meinungsfreiheit mit anderen Grundrechten konkurriert und daher selbstverständlich auch Grenzen hat. Diese Grenzen zieht das Strafrecht, ergänzt um rechtliche Regelungen, wie den DSA. Global dominante Plattformen für social Media haben längst extremen Einfluss auf die Meinungsbildung, in einer Art und Weise, die mit demokratischen Prinzipien kollidieren kann. Damit aber z.B. russische Trollfabriken nicht durch massive Verbreitung von Desinformationen Wahlen in Europa beeinflussen können oder damit digitale Gewalt nicht schrankenlos Einzelne oder bestimmte Bevölkerungsgruppen terrorisieren kann, braucht es Regeln, die das verhindern.

Es verwundert wenig, dass die AfD ausgerechnet für Elon Musk in die Bresche springt, denn der wäre in Deutschland vermutlich AfD Wähler. Er teilt ihre Schwäche für Verschwörungstheorien, wittert überall fremdgesteuerte linke Medien und hat ein Herz für Rechtsextreme und Nationalisten, selbst für solche, die wegen schwerer Fälle von Desinformation vor US Gerichten verurteilt wurden.
Für die AfD ist alles Meinungsfreiheit, was sie ungestraft sagen möchte, selbst wenn es sich um Rassismus und Hetze pur handelt. Sie faselt von Zensur, wenn ihren Beleidigungen, Hasstiraden und Gewaltfantasien Grenzen gesetzt werden, fordert aber selbst ein Verbot des Genderns. Meinungsfreiheit ist für AfD Politiker:innen nämlich nur dann von Wert, wenn es um ihre eigenen Positionen geht.

Und welche Positionen AfD Politiker:innen und Mitglieder so haben, kann man an einer erschreckend umfassenden, vom Zentrum für Politische Schönheit zusammengetragenen Liste sehr gut erkennen. Sie sortiert die Äußerungen in Rubriken, die z.B Holocaust, Gewaltenteilung oder Demokratiefeindlichkeit heißen. In letzter findet sich folgendes Zitat eines AfD Landesvorstandes Niedersachsen:
„Die AfD hat erfolgreich den Bundestag gestürmt. (…) Die nächste Phase im Krieg gegen dieses widerwärtigste System, das je auf deutschem Boden existierte, nimmt nun ihren Anfang. (…) Das Ende der Linken und dieses antideutschen Systems ist gekommen.“

Solche Äußerungen sind vom Verfassungsrecht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt und machen die wahre Intention der AfD deutlich: Die Demokratie mitsamt ihren Grundrechten zu Fall zu bringen. Sie wollen genau das tun, was Adolf Hitler seinerzeit empfahl: Die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln zu untergraben. Deshalb muss Demokratie wehrhaft sein, deshalb braucht sie Regeln und Sanktionen bei Regelverstößen. Damit sich das tatsächlich widerwärtigste System, das je auf deutschem Boden existierte, nämlich der Faschismus des Nationalsozialismus nie wiederholen kann.

Den durchsichtigen Antrag der AfD lehne ich daher wie alle Abgeordneten der Linken ab. Und wir werden weiter gegen jeden Versuch der AfD kämpfen, eine rechtsextreme Gesellschaft in Deutschland zu etablieren und den Faschismus zu verharmlosen.

Vielen Dank.

Eine aktuelle Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zur Bewertung der Digitalen Souveränität des Bundes erfragte Informationen zu Rahmenverträgen der Bundes-IT und zu Ausgaben für proprietäre Software und Open Source Software (OSS). Aus der Antwort der Bundesregierung mit DS 20/9641 ergibt sich, dass die 10 größten Vertragspartner für IT-Rahmenverträge ein gemeinsames Rahmenvertragsvolumen von über 13,6 Mrd. Euro haben. Davon entfällt allein auf Produkte und Dienstleistungen des US-Herstellers Oracle ein Gesamtvertragsvolumen von 4,8 Milliarden Euro, mit dem größten Einzel-Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro bei einer Laufzeit bis 2030. Weitere knapp 1,3 Milliarden entfallen auf zwei Rahmenverträge für Lizenzen des US-Unternehmens Microsoft.

Aus der detaillierten Abfrage von Ausgaben zu Entwicklungsaufträgen von Software und zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software ergab sich, dass der Bund seit Beginn dieser Legislatur nur etwa 0,5 Prozent seiner entsprechenden Ausgaben für OSS einsetzte. So vergab das Digitalministerium Entwicklungsaufträge im Volumen von 22,3 Mio Euro, wovon aber nur 121.000 Euro (0,55 Prozent) auf die Entwicklung von OSS entfielen. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software verausgabte der Bund insgesamt sogar etwa 3,5 Milliarden Euro, auch davon flossen aber nur 18,6 Mio (0,54 Prozent) an Open Source. Sowohl der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung als auch ihre Digitalstrategie versprachen jedoch, auf Open Source zu setzen. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg:

“Ich kann mich an keine Regierung erinnern, bei der digitalpolitische Ankündigungen und ihre Umsetzung derart eklatant auseinander klafften! Die Förderung von Open Source und die Betonung der Digitalen Souveränität als Richtschnur für IT-Entscheidungen sind offensichtlich reine Lippenbekenntnisse, denn in der Praxis setzt auch die sogenannte Fortschrittskoalition auf die übliche Praxis, für sehr viel Geld teure proprietäre Software insbesondere von großen US-Konzernen einzukaufen. Nicht einmal der für die Digitalstrategie zuständige Minister Wissing hält sich an das, was er darin angekündigt, denn für OSS Entwicklung gab er nur 0,5 Prozent seines Budgets für Softwareentwicklung aus.

Dass außerdem mehrjährige IT-Rahmenverträge über extrem hohe Summen v.a. mit US-Konzernen sowie zu ihren Produkten abgeschlossen wurden, ist genau das Gegenteil von Stärkung der digitalen Souveränität und erhöht auf viele Jahre die Abhängigkeit des Bundes von einzelnen US-Konzernen. Mit einer einzigen US-Firma (Oracle) sogar einen Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro abzuschließen, der noch bis zum Ende der nächsten (!) Legislatur laufen wird, ist schlicht auch obszön, denn diese Summe ist doppelt so hoch, wie die Kosten der mühsam erkämpften Kindergrundsicherung bei ihrer Einführung und auch in Anbetracht des für 2024 zu erwartenden Kahlschlaghaushalts für viele soziale Belange. Außerdem wird damit die Abhängigkeit von einem einzelnen Hersteller über Jahre hinweg extrem erhöht. Wer aber abhängig ist von einzelnen Firmen und ihren Produkten, wird erpressbarer – muss also häufig immer mehr bezahlen, ist außerdem weniger flexibel und geht ein zusätzliches IT-Sicherheitsrisiko ein. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, dass der Koalitionsvertrag zwar einerseits verspricht, die digitale Souveränität durch mehr OSS zu sichern, aber gleichzeitig der Bund mit milliardenschweren Rahmenverträgen das Gegenteil erreicht und Tatsachen schafft, die bei einer Handvoll US-Konzernen die Kassen klingeln lassen, aber jede Menge Nachteile und Risiken bedeuten, bis hin zum Risiko, dass es über eingebaute Hintertüren Datenabflüsse an US-Geheimdienste gibt.

Am Ende erkennt man doch immer am Geld, wie ernst es eine Regierung mit ihren Versprechen meint! Bisher stehen auch im Haushalt für 2024 Kürzungen ausgerechnet für Open Source Initiativen an, denn die Haushaltsmittel für das Zentrum für Digitale Souveränität sollen fast halbiert werden. Diese Kürzungen betreffen die beiden wichtigsten Vorhaben des Bundes zur Förderung von OSS: die Entwicklung eines Open Source Arbeitsplatzes, als Alternative zu Microsoft Office, und die Plattform OpenCode, auf der Software der Verwaltung veröffentlicht werden soll.

Würde es die Bundesregierung ernst meinen mit der Förderung von Open Source in der eigenen Verwaltung, gäbe es messbare Ziele und ein Monitoring für den Anteil von OSS im Bund, beides existiert bisher nicht, selbst ein Software-Lizenzmanagementsystem befindet sich erst in der Planungsphase, was bei so hohen Ausgaben für Lizenzen schlicht nicht nachvollziehbar ist. Die gesamte Praxis der Bundesregierung zur Entwicklung von Software und Vergabe von Rahmenverträgen konterkariert ihre eigenen strategischen Ziele und trägt viel zu wenig zur Entwicklung europäischer Open Source Alternativen und eines Open Source Ökosystems bei, sie schadet außerdem aktiv der digitalen Souveränität.”

Links:

Anmerkung:

Die Detailtabellen zu den einzelnen Entwicklungs- und Dienstleistungsverträgen (3 weitere Anlagen) sind eingestuft als „Nur für den Dienstgebrauch“ und können daher nicht veröffentlicht werden.

Meine Frage:

„Welche der im Auftrag des Bundes oder durch den Bund selbst entwickelte
Software trägt den Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte, den es seit dem Jahr 2020 gibt (DE-UZ 215, Vergabekriterien:
https://produktinfo.blauerengel.de/uploads/criteriafile/de/DEUZ%
20215-202001-de%20Kriterien-V2.pdf) und seit wann sind konkrete
Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere der Blaue Engel für ressourcen- und
energieeffiziente Softwareprodukte und allgemein die Empfehlungen im
Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software,
der laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619, Frage 14 c in 2022 überarbeitet wurde, ein verbindlicher Bestandteil bei der Ausschreibung von Software-Entwicklungsleistungen?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Bisher gibt es keine mit dem Blauen Engel ausgezeichnete Software, die in
der Bundesverwaltung entwickelt wurde. Aktuell ist nur der Open Source
Dokumentenreader Okular mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. In der Regel
finden aber die Kriterien des Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente
Softwareprodukte bei Ausschreibungen Anwendung.
Derzeit bezieht sich der Blaue Engel für Software (Ausgabe Januar 2020)
auf Anwendungssoftware, die ausschließlich die Hardwareressourcen des
lokalen Computers nutzen. Nicht unter den aktuellen Geltungsbereich der
Vergabegrundlage fallen die Softwareprodukte, bei denen der überwiegende
Anteil der Rechen- und Speicherarbeit nicht auf dem lokalen Computer erbracht,
sondern auf einen entfernten Server ausgelagert wird. Diese vernetzten
Softwareprodukte stellen aktuell den überwiegenden Anteil am Softwaremarkt
dar. Die Zertifizierung nach Vorgabe des aktuellen Blauen Engels
ist daher nur für einen kleinen Anteil an Software möglich.
Die überarbeitete Vergabegrundlage mit dem erweiterten Geltungsbereich
des Blauen Engels für Software wird im Dezember 2023 der Jury Umweltzeichen
zur Beschlussfassung vorgelegt.


Verbindliche Vorgaben für die Beauftragung von Leistungen im Auftrag des
Bundes (das schließt die Beschaffung und Beauftragung von Software mit
ein) sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher
Leistungen (AVV Klima) vom 19. Oktober 2021 enthalten. In der AVV Klima wird darauf hingewiesen, dass bei der Leistungsbeschreibung
auf vorhandene Gütezeichen verwiesen werden soll, explizit soll auf
das Gütezeichen Blauer Engel verwiesen werden.
Softwareentwicklungen werden in der Regel durch Abruf aus Rahmenverträgen
des Kaufhauses des Bundes beauftragt. Für die Ausschreibung und
Leistungsbeschreibung ist das Beschaffungsamt zuständig. Das Beschaffungsamt
verwendet die Nachhaltigkeitskriterien für ressourcen- und energieeffiziente
Softwareprodukte seit Gründung der Zentralstelle IT-Beschaffung
(ZIB) in 2017 als Bestandteil der konstitutiven Ziele der ZIB. Die
Nachhaltigkeitskriterien wurden in unterschiedlichen Ausprägungen in den
Ausschreibungen der ZIB berücksichtigt.“

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:

„Welche Ankündigungen verbesserter Nachhaltigkeit der IT des Bundes
wurden bisher in welcher Form umgesetzt, bezogen auf die angekündigten
Maßnahmen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
Bundestagsdrucksache 20/3619, insbesondere aber nicht ausschließlich hinsichtlich
der angekündigten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur umweltfreundlichen
öffentlichen Beschaffung, des angekündigten Rahmenvertrags
für die Wiederverwendung und Aufbereitung von IKT-Produkten durch ein
Inklusionsunternehmen, sowie der Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit
Zielen und Meilensteinen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Bundes-
IT im Rahmen der Verlängerung der Green-IT-Initiative (bitte jeweils für
diese 3 Maßnahmen sowie für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes den Status Quo, Meilensteine und Zeitpläne
angeben)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Der geplante Rahmenvertrag für die Wiederverwendung und Aufbereitung
von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) durch
ein Inklusionsunternehmen konnte erfolgreich geschlossen werden. Der
Vertrag ist im Kaufhaus des Bundes unter der Rahmenvertragsnummer
21642 gelistet und steht seit dem 18. November 2022 zum Abruf zur Verfügung.
Vertragsnehmer ist die AfB (Arbeit für Menschen mit Behinderung)
gGmbH. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen
um jeweils ein Jahr, sodass die maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Der Vertrag wird auch bereits intensiv genutzt und die aktuelle Auslastung
nach einem Jahr beträgt gut 20 Prozent.
Die Geschäftsstelle Green-IT im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit
mit anderen Ressorts im Rahmen der Green-IT-Initiative des Bundes im
Jahr 2023
eine nachhaltige Ausstattungsrichtlinie für IKT-Arbeitsplätze entwickelt.
Das erarbeitete Konzept soll im Jahr 2024 dem CIO Board
vorgelegt und anschließend veröffentlicht werden.
Weiterhin wurde das Berichtswesen der Green-IT-Initiative mit Fokus
auf einfachere Datenerhebung und qualitativere Kennzahlen überarbeitet. Das Berichtswesen soll Anfang 2024 durch das CIOBoard
beschlossen und ab dem Berichtsjahr 2024 umgesetzt werden.
Auch die IST-Analyse zur Umsetzung der Kriterien des Blauen Engels
für Rechenzentren in den Haupt-Rechenzentren der Bundesverwaltung
wurde durchgeführt. Auf Basis der Analyse-Ergebnisse soll
Anfang 2024 mit der Maßnahmenplanung zur Umsetzung der Blauer
Engel-Kriterien in den Haupt-Rechenzentren des Bundes begonnen
werden.


Im Jahr 2024 wird mit der Erarbeitung einer Empfehlung zum nachhaltigen
Downsizing von Rechenzentren aufgrund von Konsolidierung begonnen.“

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:

„Was ist das jeweilige Ergebnis der in der Antwort auf Frage 21 auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619 erwähnten Prüfung aller
drei dort genannten Weiterverwendungsoptionen für IT-Geräte: Reparatur
und Update, Zweitverwertung auf dem offenen Markt und Abgabe an gemeinnützige
Organisationen und welche dieser drei Optionen wird vom
Bund in der Praxis umgesetzt (bitte bei jeder Option die Art der Umsetzung
beschreiben)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Im Rahmen mehrerer Workshops hat die Geschäftsstelle Green-IT im Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts eine nachhaltige Ausstattungsrichtlinie
entwickelt, in der die genannten Weiterverwendungsoptionen
für IT-Geräte geprüft und deren Umsetzung berücksichtigt wurde. Das
erarbeitete Konzept soll im Jahr 2024 dem CIO Board vorgelegt und anschließend
veröffentlicht werden.

Grundsätzlich finden die drei Weiterverwendungsoptionen aber bereits umfangreich
Anwendung:

  • Die Reparaturmöglichkeit bzw. die Bereitstellung von Updates über die Nutzungsdauer ist in der Regel bereits als Anforderung in Ausschreibungen berücksichtigt.
  • Die Zweitverwertung auf dem offenen Markt oder eine Abgabe an gemeinnützige Organisationen werden über den Rahmenvertrag (s. u.) zur Zweitverwendung bzw. über die Zoll-Auktion (VEBEG) geregelt.


Die Auswahl der jeweiligen Option erfolgt durch die aussondernde Behörde
nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.


Das Kaufhaus des Bundes bietet eine Rahmenvereinbarung (Nr. 21642) für
die Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter
Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe
und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
an.“

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:

„Welche verbindlichen/nicht verbindlichen Vorgaben, Richtlinien oder
Standards werden bei der Entwicklung von Webservices im Auftrag des
Bundes einschließlich aller vom oder für den Bund betriebenen Webseiten
angewendet, um das Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen und die
durch vermeidbaren Datenverkehr erzeugte Emission von Treibhausgasen
zu senken (solche Vorgaben können z. B. die Einbettung und Auflösung von
Videos und Fotos betreffen, aber auch die Nutzung von Cookies und Einbindung
von Werbung), und welche Kriterien mit positiven Umwelteffekten
empfiehlt der in 2022 überarbeitete Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen
Beschaffung von Software (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Frage 14 c auf Bundestagsdrucksache 20 /3619 für
jeweils welche Softwarekategorien (bitte die Kriterien den erwarteten positiven
Umwelteffekte zuordnen))?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Wir gehen davon aus, dass nicht die Entwicklung von Webservices gemeint
ist, sondern die von Websites.
Verbindliche Vorgaben für die Beauftragung von Leistungen im Auftrag des
Bundes, in diesem Fall für die Entwicklung von Websites, sind in der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen
(AVV Klima) enthalten (siehe auch die Antwort des BMUV auf Ihre
Schriftliche Frage 0461).

Darüber hinaus werden folgende Vorgaben, Richtlinien und Standards bei
der Entwicklung von Websites im Auftrag des Bundes angewendet, um das
Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen und die durch vermeidbaren Datenverkehr
erzeugte Emission von Treibhausgasen zu senken:

  • IT-Architekturrichtlinie des Bundes
  • Vorgabe ÜBAV-12 Nachhaltigkeit
  • Servicestandard für die OZG-Umsetzung
  • Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von
    Software des Umweltbundesamtes von Juli 2023
  • Maßnahmen und Standards zur Datensparsamkeit und Emissionsminimierung
  • Regelungen zu kontinuierlichen Code-Optimierungen, um performante
    Websites auszuliefern und Datentraffic zu sparen,
  • Vorgaben zur Wiederverwendung von Modulen und Vorlagen zur
    Reduzierung der benötigten Rechenleistung
  • Vorgaben zur Vermeidung von Redundanzen
  • Regelungen zum Einsatz energieeffizienter Bibliotheken und Frameworks
    und bezüglich der Wahl von Datenformaten
  • Standards für die Einbettung und Auflösung von Videos und Fotos
    sowie zur Nutzung von Cookies, Komprimierung von Daten und Deaktivieren
    von Autoplayfunktionen
  • Einsatz des Government Site Builder (GSB)

Alle Kriterien des Leitfadens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung
von Software haben eine positive Wirkung auf die Umwelt.
Der Leitfaden kann nur grundsätzlich die Anforderungen an die Beschaffung
von Software beschreiben und erläutern, weil Softwareprodukte sehr
divers und oftmals auch nur auf spezieller Hardware lauffähig sind. Je nach
Art der Software muss der Bedarfsträger die Kriterien auswählen, die für
den Beschaffungsgegenstand sinnvoll und anwendbar sind. Der Leitfaden
unterscheidet bei den Empfehlungen danach, ob Standard-Software eingekauft,
ein Auftrag für die Entwicklung einer Software erteilt oder bestehende
Software weiterentwickelt werden soll. Je nachdem, welcher Beschaffungsgegenstand
vorliegt, empfiehlt der Leitfaden verschiedene Anforderungen
des Umweltzeichens Blauer Engel für ressourcen- und energieeffiziente
Softwareprodukte (DEUZ 215).
Der Leitfaden kann unter www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitfaden-
zur-umweltfreundlichen-oeffentlichen-21 heruntergeladen werden.

Zuordnung der Kriterien des Blauen Engels für Software, die direkte Umwelteffekte
erzielen:

Antwortschreiben im Original:

Zum Dritten Mal hatte die Linksfraktion mit einer Kleinen Anfrage Informationen zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT erfragt, da die Digitalisierung eine erhebliche Klimawirkung hat. Auch die Ampelregierung hat sich die Nachhaltigkeit der Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben, u.a. im Koalitionsvertrag, in ihrer Digitalstrategie und zuletzt mit dem Energieeffizienzgesetz aus dem Hause Habeck, das insbesondere Rechenzentren reguliert. Aber bereits die Anfragen von 2021 und 2022 ergaben, dass einerseits die Datenlage zum Thema katastrophal ist – die Bundesregierung weiß nicht einmal hinreichend, wo sie steht – und dass andererseits der Bund alles andere als ein Vorreiter in nachhaltiger Digitalisierung ist. Während in Dubai die COP28 zur Klimakrise tagt und nachdem gerade wieder ein Gericht dem Bund zu langsames Handeln bescheinigte, ergab die aktuelle Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT, dass es dennoch nur marginale Verbesserungen, punktuell sogar Verschlechterungen gab und dass insbesondere keine strukturellen Verbesserungen erreicht wurden. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, Digitalpolitikerin der Linken im Bundestag:

Zu Daten u Intransparenz:

„So lange die Ampel weiterhin dieses eklatante strukturelle Informationsdefizit hat, wird sie keines ihrer Nachhaltigkeitsziele für ihre IT erreichen können. Kaum irgendwo ein Monitoring von Strom, Klima oder Wasser, für jedes 4. Rechenzentrum sind weder Ökostromanteil noch der Gesamtenergieverbrauch bekannt. Nicht einmal jedes dritte  Rechenzentrum gibt an, ein IT-Last-Monitoring zu betreiben, mit dem sich die Auslastung der Server optimieren lässt, was Energie spart. Auch zur Power UsageEffektiveness, ein übliches Maß zur Ermittlung von Energieeffizienz, gibt es für fast 40% der Rechenzentren des Bundes keine Daten. Ich bin es leid, immer nur von Ankündigungen einesguten Berichtswesen zu lesen, denn ohne vernünftige Daten kann man nicht gut steuern! Gerade zu frech ist die Unterschlagung von mehr als 60 Rechenzentren, für die es in 2022 noch Daten gab.“

Zu Nachhaltigkeit

„Ein besonders schlechtes Vorbild ist ausgerechnet das Klimaministerium von Habeck, der ein Energieeffizienzgesetz für nachhaltigere Rechenzentren durchsetzte, aber von dessen 12 Rechenzentren keines Abwärme nutzt oder klimafreundliche Kältemittel, es hat auch keines ein Energiemanagementsystem und nicht ein einziges steuerte Daten für den Aufbau seines Energieeffizienzregisters bei, alle anderen RZ des Bundes allerdings auch nicht.“

„Nachhaltigkeit schafft die Ampel nur auf dem Papier: Der Blaue Engel ist für Rechenzentren des Bundes schon seit Jahren eine Vorgabe, aber nicht einmal zwei Prozent haben ihn, Abwärme nutzt nicht mal jedes 10. Rechenzentrum – sogar weniger, als im letzten Jahr und knapp 90 Prozent der Rechenzentren nutzen weiter klimaschädliche Kältemittel. Die „besten“ fünf Prozent der Rechenzentren erfüllen gerade einmal die Hälfte der Anforderungen des aktuellen Blauen Engels. So wenig Fortschritt, noch dazu bei der angeblichen Fortschrittskoalition, habe ich mir nicht vorstellen können.

Zur IT-Konsolidierung

„Wenn die Ampel-Regierung ein Ziel nicht schafft, schafft sie es offenbar ab, denn nachdem erneut die Anzahl der Rechenzentren um 10 auf 194 RZ stieg, statt von 184 RZ auf 10 RZ zu sinken, erklärt sie nun, die Anzahl der RZ sei kein Kriterium mehr für dieZielerreichung. Das ist eine Bankrotterklärung erster Klasse. Auf der Strecke bleibt dadurch nicht nur die Nachhaltigkeit, sondern auch die Leistungsfähigkeit, Souveränität und Sicherheit der Bundes-IT.“ 

Antwort der Bundesregierung:

Datenblatt zur Analyse:

Seit März 2022 findet in meinem Wittstocker Bürgerbüro regelmäßig ein Repair-Café statt, auch am Samstag, den 25.11.2023. Gemeinsam wurde gelötet, geschraubt und geklebt. Unter der fachkundigen Anleitung von Hartmut Buschke (ehemaliger Rundfunk und Fernsehmonteur) und Marcus Glasner (autodidaktischer Computer-Spezialist), konnten bei Kaffee und Kuchen wieder einige Geräte gerettet werden, wie diesmal bspw. ein CD-Spieler, eine Weihnachtslichterkette und ein DinA3-Drucker.

Hartmut Buschke repariert eine Weihnachtslichterkette
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Kurz-Zusammenfassung:
Aus einer Haushaltswoche ohne Digitalausschuss wurde durch ein Verfassungsgerichtsurteil adhoc eine Sitzungswoche mit Digitalausschuss und das waren unsere Themen: 1) warum es ein Offlinezugangsgesetz (kein Schreibfehler!) braucht, 2) Neues zum Data-Act der EU, der den Zugang zu IoT Daten regelt, und seine Schwächen, 3) Stand der eIDAS Verordnung der EU (mit ID-Wallet) – wann und wie sie kommt und in welchen Details sich die Teufel verbergen, 4) diverse Anträge der Linken zu: staatl. Ausnutzung von Sicherheitslücken, Gefahren durch Privatadressen im Impressum und Netzsperren ohne Richterbeschluss. Als Bonus auch diesmal ein Update zur Zukunft der Linken im Bundestag – der Weg vom Fraktions- zum Gruppenstatus.

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:02:22 Offlinezugangsgesetz für mehr Teilhabe
00:13:20 Data-Act – Zugang zu IoT Daten
00:19:49 Data-Act – Schutz für Verbraucher:innen u Privatsphäre
00:29:00 eIDAS-Verordnung – dig. Brieftasche (EU-Id-Wallet)
00:32:45 eIDAS: Sicherheit, Open Source, Überidentifikation, ID-Diebstahl
00:37:17 eIDAS: Umsetzung in DE, Blockchain, Smart eID, ePerso, QWACS
00:45:21 Linke-Antrag: keine staatl. Ausnutzung von IT-Sicherheitslücken
00:46:58 Linke-Antrag: Keine Privatadressen im Impressum
00:48:32 Linke-Antrag: Keine Netzsperren unter Umgehung der Gerichte
00:49:54 Update: Zukunft der LINKEN im Bundestag
00:51:55 Outro u Hinweise

Weiterführende Links:

Allgemein

Offlinezugangsgesetz:

Data Act:

eIDAS:


 Aktuelle Linke-Anträge im Digitalausschuss

Sonstige Empfehlungen:

Sowohl im Innen- als auch im Digitalausschuss lehnten Ampel-Parteien und die Union einen Antrag der Linken im Bundestag ab auf einen garantierten Offline-Zugang für öffentliche Dienstleistungen des Bundes oder Leistungen, die von der öffentlichen Hand, in Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder im öffentlichen Auftrag erbracht werden.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

„Die deutsche Verwaltung hinkt bei der Digitalisierung zwar mächtig hinterher, aber dennoch gibt es immer öfter staatliche Angebote, die als `Digital only‘ angeboten werden, wie die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende. Laut Verkehrsminister Wissing soll auch das 49 Euro Ticket ab 2024 nur noch digital verfügbar sein. Natürlich braucht es eine gut digitalisierte Verwaltung, aber das darf nicht auf Kosten der Teilhabe gehen! Immerhin waren fast 3,5 Millionen Menschen in Deutschland noch nie im Internet, bei den über 65-Jährigen ist es jeder sechste.
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sind Menschen benachteiligt, denen es am Zugang zum Internet oder an den dafür nötigen Kompetenzen fehlt, aber auch diejenigen, die sich bewusst gegen digitale Prozesse entscheiden, z.B. aus Gründen der Datensparsamkeit und aus mangelndem Vertrauen in die IT-Sicherheit. Benachteiligt sind besonders häufig Ältere und ärmere Menschen. Wann immer es um Kommunikation oder Anträge gegenüber der öffentlichen Hand geht, muss jedoch in jedem Fall die Teilhabe und Barrierefreiheit sichergestellt sein.

Unser Antrag auf ein Offlinezugangsgesetz hätte die notwendige Teilhabegarantie ohne Bremse für die Digitalisierung der Verwaltung schaffen können, weil er neben einem verpflichtenden analogen Zugang zu allen öffentlichen Leistungen auch die Möglichkeit geschaffen hätte, z.B. bei Bürgerbüros am Wohnort an Geräten der Behörde mit fachlicher Unterstützung digitale Anträge zu stellen. Diese Chance hat der Bundestag mit seiner Ablehnung verpasst. Ich fürchte, dass es künftig häufiger `Digital first, Teilhabe second‘ heißen wird und, wie bisherige Beispiele zeigen, Menschen in materieller Not dadurch besonders benachteiligt werden.“

Antrag der Linksfraktion (Drucksache 20/8712)