Frage

Nach welchen Kriterien erfolgt(e) die Entscheidung über eine Förderung von Projekten aus dem 3 Mrd. Euro Sonder-Förderprogramm für die Umsetzung von Onlinezugangsgesetz-Projekten in Ländern und Kommunen (Zukunftspaket, siehe Nummer 41 im Eckpunktepapier der Bundesregierung: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-corona-folgen-bekaempfen.pdf?__blob=publicationFile&v=6)? (BT Drucksache 19/31438, Frage 22)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 7. Juli 2021

Bei der Finanzierung von Onlinezugangsgesetzen (OZG)-Umsetzungsvorhaben aus Konjunkturpaketmitteln handelt es sich nicht um eine (Projekt-)Förderung durch den Bund. Die rechtliche Grundlage für die OZG-Umsetzung mit Mitteln des Konjunkturprogramms bilden zum einen das übergreifende „Dachabkommen“ zwischen dem Bund und allen Ländern vom 30. Januar 2021 (einsehbar hier: www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/downloads/Webs/OZG/DE/dachabkommen-vorabversi-on.pdf;jsessionid=3873265C115FC5424F01003443BBA1C3.2_cid295?_blob=publicationFile&v=2), zum anderen bilaterale Einzelvereinbarungen zwischen den federführenden Bundesressorts und dem jeweils zuständigen Land. Auf deren Basis wird das jeweilige Land durch den Bund mit der Durchführung eines OZG-Umsetzungsvorhabens beauftragt, welches dann aus Konjunkturpaketmitteln finanziert wird. Das Land erhält hierbei keine Mittel unmittelbar ausgezahlt, sondern bekommt diese per Mittelzuweisung zur Fremdbewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Fördermittelvergabe des Bundes im Rahmen einer Projektförderung o. Ä. an das jeweilige Land, sondern um eine Beauftragung auf Einzelvereinbarungsbasis. Bei der Operationalisierung der Konjunkturpaketmittel wurde auf den bestehenden Programmbausteinen der OZG-Umsetzung aufgesetzt. Bund, Länder und Kommunen arbeiten in sogenannten Themenfeldern zusammen, wobei die Umsetzungsverantwortung grundsätzlich den in den jeweiligen Themenfeldern federführenden Ländern obliegt. Im Rahmen der Infrastrukturvorhaben steht die Schaffung und der Ausbau eines Plattformsystems von Bund und Ländern mit hochwertigen Antragsmanagementsystemen und Basiskomponenten/-diensten zur Bereitstellung von „Einer für Alle“-Onlinediensten im Zentrum. Die Länder und Kommunen können Konjunkturpaketmittel für Umsetzungsvorhaben in den Themenfeldern und Infrastruktur in Anspruch nehmen. Die Eckpunkte hierfür hat der IT-Planungsrat in seinem Beschluss vom 18. September 2020 festgelegt (Beschluss: www.it-planung srat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2020/Sondersitzung_OZG-Umsetzun g.html?pos=1; Eckpunkte: www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/32a_Sondersitzung/Eckpunkte_Umsetzung_desOZG.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) finanziert aus den Mitteln des Konjunkturpakets notwendige Infrastrukturkomponenten, die zur Umsetzung des Prinzips „Einer für Alle/Viele“ beitragen. Finanziert werden hierbei die Etablierung neuer, bisher nicht vorhandener, aber auch die Ertüchtigung bereits bestehender Infrastrukturkomponenten, die querschnittlich der Umsetzung mehrerer OZGLeistungen in verschiedenen Themenfeldern zugutekommen. Anträge für Infrastrukturprojekte können laufend gestellt werden.
Für das Digitalisierungsprogramm Föderal sind insgesamt sieben Umsetzungskriterien festgelegt worden, an deren Einhaltung die Mittelbewilligung gebunden ist:

  1. Nutzerfreundliche Umsetzung (Anwendung der Methode „Digitalisierungslabor“ bei komplexen Leistungen und Massenverfahren; Digitalisierung von Nutzerreisen zusammenhängend, wenn möglich),
  2. Umsetzung in „Einer für Alle“-Lösungen, inklusive neutraler, bundesweit einsetzbarer Nutzer-Oberfläche (z. B. Logo des Landes oder
    der zuständigen Behörde zusätzlich anpassbar),
  3. Entwicklung einer offenen Standard-Schnittstelle zur Anbindung von Fachverfahren unter Einbindung der Hersteller (FIT-Connect zu berücksichtigen),
  4. Nutzung der programmgeschaffenen Standards (z. B. standardisierte Umsetzungsmethodik, dokumentiert im OZG-Leitfaden, oder zentral bereitgestellte Basiskomponenten), alternativ Bereitstellung einer mindestens gleichwertigen Lösung,
  5. aktive Einbindung der föderalen Fachakteure, z. B. Bund-Länder-Arbeitsgruppen,
  6. technischer Anschluss einer signifikanten Anzahl von Ländern und deren Kommunen (z. B. mindestens neun Länder) an die entwickelte Lösung, so dass eine tatsächliche „Einer für Alle“-Umsetzung erfolgt und eine signifikante Flächendeckung erreicht ist,
  7. Umsetzungszeitplan auf Basis der zeitlichen Leitplanken des Aufwandschätzmodells des BMI.

Diese Kriterien sind ebenso wie weiterführende Festlegungen im o. a. Dachabkommen enthalten. Weitere Konkretisierungen erfolgen u. a. über die o. a. Einzelvereinbarungen. Mit der Zeichnung willigen die Länder auch in die Zeitplanung nach drei Meilensteinen, 1) Konzeption, 2) Referenzimplementierung und 3) Rollout, ein. Die Konjunkturpaketmittel werden den zuständigen Ländern entlang des Erreichens dieser Meilensteine in Tranchen zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls Teil der Einzelvereinbarung ist eine Verpflichtungserklärung der Länder zur Einhaltung der EfA-Mindestanforderungen für „Einer für Alle“-Onlineservices. Mit diesen sind Standards für eine vereinfachte Anbindung nachnutzender Behörden festgelegt worden. Die Mindestanforderungen sind auf der Internetseite des OZG-Leitfadens einsehbar (siehe: https://leitfaden.ozg-umsetzung.de/display/OZG/OZG-Leitfaden?preview=/4621478/12588603/EfA-Mindestanforderungen_Version%201.0.pdf).
Für den Bund werden die Mittel für die politische Zielsetzung der Beschleunigung der OZG-Umsetzung eingesetzt. Die Mittel verteilen sich
auf die Bereiche Ertüchtigung von Infrastruktur, Unterstützung von Betrieb und Wartung, Verstärkte Unterstützung bei der Projektumsetzung
in den Ressorts und auf die (Weiter-)Entwicklung von Back-Ende Verfahren, insb. Schnittstellen. (Voraussetzungen/Kriterien für die Nutzung
ist die Unterstützung von OZG-Umsetzungsprojekten und Zielen).

Blaue und rote Kabel eines Rechenzentrums

Die Klimakrise verschärft sich und die Informationstechnik trägt wesentlich dazu bei. Schon jetzt ist ihr Beitrag zur Erhöhung des CO2 Ausstoßes größer, als durch die weltweite zivile Luftfahrt, deshalb habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Gösta Beutin, klimapolitischer Sprecher der Linksfraktion, die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage zum Thema Digitalisierung und Nachhaltigkeit befragt. In der Vergangenheit stellte die Bundesregierung verschiedene ambitionierte Projekte wie die „Umweltpolitische Digitalagenda“ vor. Wir haben nachgehakt, inwiefern die Umsetzung voranschreitet und welche weiteren Schritte die Bundesregierung unternimmt, um im Einklang mit den Pariser Klimazielen für den eigenen CO2-Fußabdruck Verantwortung zu übernehmen. Dabei habe ich mich vor allem nach der Klimawirkung und Nachhaltigkeit von IT-Infrastruktur wie Rechenzentren erkundigt, nach Status Quo und bestehenden Plänen, wie man die beschlossene Klimaneutralität der Bundesverwaltung bis 2030 auch in der Praxis erreichen will und welche Regulierungen man plant, um auch bundesweit die negative Klimawirkung von Rechenzentren zu verringern.  

Die Antwort der Bundesregierung deckte eklatante Mängel auf, denn sie scheint nicht nur völlig ehrgeizlos zu sein, sondern auch buchstäblich ahnungslos. Beides ist ein gleichermaßen großes Problem, denn wer einen Missstand ändern will, muss zuerst die Ausgangslage verstehen. Die Bundesregierung scheitert bereits daran. Das Ausmaß der Unkenntnis des Status Quo in Sachen Klimabilanz der Bundes-IT ist erschreckend. Nach fünf Wochen Bearbeitungszeit lieferte sie nicht einmal eine rudimentäre Ökobilanzierung ihrer Rechenzentren.

Eine Gesamtkoordination der umweltpolitischen Digitalagenda ist nicht erkennbar, es gibt offenbar nicht einmal grundlegende Monitoringprozesse zur Klimawirkung der Bundesrechenzentren.

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Am 29. Juni spendete ich einen Klassensatz Calliope Mini an Daniel Fehlauer, dem Leiter der Stadtbibliothek Oranienburg. Vor Ort waren auch Familien aus Oranienburg, deren Kinder mit Begeisterung bei der Sache waren, als ich ihnen die Anwendungsmöglichkeiten dieses kleinen Gerätes mit all seinen Zubehörteilen erklärte und sie die Mini-Computer selbst auspacken und ausprobieren konnten. Ein Calliope Mini ist ein sogenannter Microcontroller, und eignet sich hervorragend für digitale Bildung. Sein sternförmiges Design, eine breite Ausstattung mit Sensoren, 25 programmierfähige LED Lämpchen, viele weitere Anschlussmöglichkeiten und das ständig wachsende Angebot frei verfügbarer Lehrmaterialien für einen fächerübergreifenden Einsatz machen aus dem Calliope Mini ein ideales Werkzeug zum Einstieg in das Programmieren schon ab der dritten Klasse. Wenn damit Wetterstationen, Zufallszahlengeneratoren, ein „Lärm-o-meter“ für den Unterricht, solarbetriebene Straßenlampenmodelle, fernsteuerbare Autos oder ein Morsezeichensender gebaut werden, verbinden sich Lernziele mit Spaß am Selbermachen.

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Die deprimierende Bilanz der Bundesregierung: Deutschland bleibt das Land der Funklöcher, in der Pandemie schicken sich Gesundheitsämter Faxe, während armen Kindern Laptops für den Zugang zu digitaler Bildung fehlen. Die Verwaltungsdigitalisierung kommt kaum voran und statt mehr IT-Sicherheit brachte uns die GroKo mehr Risiken durch geheimgehaltene Sicherheitslücken und mehr staatliche Überwachung.

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Wenn am Montagmorgen um kurz vor sechs Uhr mein Telefon klingelt, kann es nur um etwas ganz Wichtiges gehen. So war es dann auch, denn Ver.di hatte vor dem Rewe Logistikzentrum in Oranienburg zum Streik aufgerufen. Der Grund: Konzerne wie REWE haben in der Pandemie ihre Umsätze kräftig gesteigert und ordentlich in der Krise verdient, wollen aber die Arbeitnehmer:innen mit einer lächerlichen Gehaltssteigerung abspeisen, die außerdem erst ab 2022 gezahlt werden soll. Ich habe deshalb kurzfristig meinen Kalender umgeplant und bin sofort zu den Streikenden nach Oranienburg gefahren, um stellvertretend für die Linksfraktion im Bundestag meine Solidarität der für ihren Arbeitskampf auszudrücken.

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Gutachten zur Digitalisierung + zum Stand des Internets in Deutschland (Digitalausschuss 09.06.2021)

Auf der Tagesordnung des Digitalausschusses vom 09. Juni 2021 standen vor allem drei Gutachten, eines drehte sich um Forschungsfragen (darauf gehe ich nicht weiter ein), ein weiteres um den Stand der Digitalisierung in Zeiten der Pandemie von einem Wissenschaftsbeirat des BMWi und ein Drittes stammt aus der Feder der UNESCO, die den Stand des Internets mit Bezug auf die Menschenrechte in Deutschland nach standardisierten Kriterien angesehen hatte. 

Bildungslücken und mangelnde digitale Infrastruktur stellten (wenig überraschend) beide Gutachten fest. Das BMWi Gutachten konstatierte Menschen ohne Erwerbstätigkeit und denen mit weniger Einkommen einen schlechteren Zugang zum Internet, äußerte sich auch zum Stand der Verwaltungsdigitalisierung und schob (leider) auch dem Datenschutz eine (Teil-) Schuld an mangelnder Pandemiebekämpfung in die Schuhe. 

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Mit großem Trommelwirbel wurde am 10. Juni das digitale Impfzertifikat vorgestellt, entsprechend groß war die Presseresonanz. Gleichzeitig wurde ein Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet, welches die Befugnisse der 19 Geheimdienste in Bund und Ländern sowie der Bundespolizei weiter ausweitet und ihnen den Staatstrojaner erlaubt. Für die Bundespolizei ist der Einsatz von Staatstrojanern sogar ohne begründeten Tatverdacht möglich. Provider müssen den Behörden bei der Installation der Staatstrojaner helfen.

Hier eine Zusammenstellung der Medien, in denen ich mich an dem Tag zu den beiden Themen geäußert habe:

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Am Wochenende hatte der Brandenburger Landesverband zur Pflanzaktion nach Paaren/Glien eingeladen. Mehr als 70 Freiwillige kamen ins schöne Havelland, um 60 Bäume in die Erde zu setzen. Und das war erst der Anfang, denn insgesamt wurden 100 Baumpatenschaften geschlossen, wir werden also noch vor der Wahl eine zweite Baumpflanz-Aktion machen können. 

Die Aktion ist ein Beitrag der Linken Brandenburg für einen klimafreundlichen Wahlkampf. Die bereits gepflanzten 60 Bäume werden in den nächsten 50 Jahren etwa 30 Tonnen CO2 binden können. Das entspricht ungefähr der CO2 Bilanz von 1 Million Flyern oder 100.000 mit einem Transporter gefahrenen Kilometern. Mit der nächsten Aktion werden weitere 600.000 Flyer und 60.000km kompensiert. Wir versuchen natürlich trotzdem, unseren Wahlkampf so klimafreundlich wie möglich zu machen, Plastekugelschreiber gibt es bei uns am Wahlkampfstand z.B. nicht und wo immer das möglich ist, werde ich (wie sowieso immer) mit der Bahn unterwegs sein. 

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Bei der Tageschau konnte ich heute die Probleme mit dem digitalen Impfzertifikat länger erklären (Video ab 35:18).

„Das digitale Impfzertifikat kommt deutlich zu spät, die Umsetzung ist chaotisch, und einen tatsächlichen Nutzen bringt es nicht“, erklärt Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den von Gesundheitsminister Spahn vorgestellten digitalen Impfnachweis. Domscheit-Berg weiter:

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Frage

Für welche Kostenpositionen schließt der Bund eine Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Luca-App aus, und warum (bitte ausführlich begründen, da widersprüchliche Informationen im Umlauf sind; siehe z. B. https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-die-luca-app/#nachricht601467 und Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/29333)? (BT Drucksache 19/30613, Frage 137)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 10. Juni 2021
Die Grundlage für die Übernahme von Kosten der Länder für ein System der digitalen Kontaktdatenerfassung durch den Bund ist der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 3. März 2021. Derzeit werden die Rahmenbedingungen zwischen Bund und Ländern, die die Finanzierung eines Systems zur digitalen Kontaktdatenerfassung betreffen, ausgearbeitet. Die Ausgestaltung des konkreten Finanzierungsmodells, u. a. die Höhe und die Art der Kostenübernahme, sowie die daran geknüpften notwendigen Anforderungen und Voraussetzungen, insbesondere auch an Datenschutz und Datensicherheit, sind Gegenstand laufender Verhandlungen. Ergebnis der noch abzuschließenden Verhandlungen wird eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung sein, in der auch die Höhe der Kostenbeteiligungen des Bundes festgelegt wird.