Hauptakt im Digitalausschuss am 15.03.2023 war der Bericht und die Befragung von Minister Karl Lauterbach. Dabei ging es vor allem um die nagelneue Digitalstrategie des Gesundheitsministeriums, um elektronische Patientenakte, Verstaatlichung der Gematik, IT-Sicherheit und Datenschutz, und noch viel mehr. Außerdem Thema: der mögliche Ausschluss chinesischer Komponenten aus dem deutschen Mobilfunknetz, und nebenbei das KRITIS Dachgesetz, sowie die weiterhin ausstehende Breitbandförderrichtlinie.
Bonus: Eine Nachreichung des Verteidigungsministeriums zum Projekt Propaganda Awareness des Zentrums für Operative Kommunikation der Bundeswehr, da gab es Fragen zur Beobachtung des Zentrums für Politische Schönheit. Enjoy!

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00:00:07 Intro

00:01:01 Nachreichungen: Zentrum operative Kommunikation der Bundeswehr, ZPS

00:05:50 Thema 1: K. Lauterbach, Intro Digitalstrategie BMG

00:20:44 IT-Sicherheit im BMG, elektronische Patientenakte

00:33:24 Gematik, Interoperabilität u Standards im Ges.Wesen

00:36:43 Forschungszugang zu Gesundheitsdaten, eAU

00:39:54 Thema 2: möglicher Ausschluss chin. Hersteller aus dt. Mobilfunknetzen

00:48:40 Huawei im DB-Netz und KRITIS-Dachgesetz

00:51:40 Thema 3: Breitbandförderrichtlinie

00:59:54 Outro

Weiterführende Links:

Thema: Projekt Propaganda Awareness beim Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr:

Thema: Lauterbach u Digitalisierung im Gesundheitswesen

Thema: möglicher Ausschluss chin. Hersteller aus dt. Mobilfunknetzen

Thema Breitbandförderrichtlinie

Sonstige Empfehlungen:

Meine Rede der Debatte von 17.03.2023:

Die CDU fordert 6 Monate Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und stellt alle Internetnutzer:innen unter Generalverdacht. Was sie vorschlägt, schützt Kinder nicht und ist auch nicht mit EU-Grundrechten vereinbar. Es braucht mehr Prävention und Ressourcen, nicht Massenüberwachung.

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Meine Frage: Wurde die Durchführung der in der Gigabitstrategie vorgesehenen „Evaluierung der Überbauproblematik“ bereits beauftragt (bitte angeben, wann und an wen der Auftrag erteilt wurde) und bis wann werden die Ergebnisse dieser Evaluierung konkret vorliegen (s. Gigabitstrategie, u.a. S. 60, https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/gigabitstrate-gie.pdf?__blob=publicationFile) ?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic:
Die Evaluierung zum Thema Überbau wird derzeit vorbereitet, eine Vergabe ist noch nicht erfolgt.

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:
Wurden im Rahmen des Projekts „OVERCLOCK“ (s. Antwort der EU-Kommissarin Ylva Johansson auf eine Parlamentarische Anfrage unter https://www.europarl.eu-ropa.eu/doceo/document/E-9-2022-003492-ASW_DE.html), an dem auch deutsche Behörden beteiligt sind und das sich mit der Entwicklung forensischer Instrumente beschäftigt sowie einen rechtmäßigen Zugang zu Daten auf Geräte untersucht, sog. Zero-Day-Exploits entdeckt (u.a. von öffentlich bekannten Herstellern), und wurden besagte Zero-Day-Exploits – auch im Rahmen weiterer Forschungsvorhaben des „EU Innovation Hub for Internal Security“ – den betroffenen Unternehmen gemeldet (bitte separat je Projekt beantworten, und falls eine Meldungunterlassen wurde, bitte begründe)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Der Bundesregierung liegen zu Zero-Day Schwachstellen im Rahmen des Projektes „OVERCLOCKkeine Erkenntnisse vor. Über den Umgang von Zero-Day Exploits in weiteren Forschungsvorhaben des „EU Innovation Hub for Internal Security“ liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Antwortschreiben im Original:

Großer Schwerpunkt dieser Ausgabe ist die Anhörung zur EU-Chatkontrolle Verordnung am 01.03.2023, die das Potenzial hat, die größte Überwachungsinfrastruktur aller Zeiten in der EU zu veranlassen. Mit dabei der von mir vorgeschlagene Sachverständige Felix Reda. Im Digitalausschuss direkt danach ging es einerseits um eine von der EU Kommission geplante Infrastrukturabgabe für sog. Over-the-Top-Anbieter und andererseits um das geplante Dateninstitut der Bundesregierung – was da der Stand seiner Gründung ist, wie die 10 Mio € Haushaltsmittel ausgegeben werden sollen und andere offene Fragen. Hinter der Infrastrukturabgabe verbirgt sich die neu aufgewärmte (und sehr dumme) Idee, datenintensiven Inhalteanbietern (Netflix, Amazon, Google u Co) ein Zwangsgeld überzuhelfen, mit dem sie sich an den Ausbaukosten der Netzbetreiber beteiligen sollen (wer zahlt da wohl am Ende mehr?). Ihr erfahrt, warum diese Abgabe gefährlich ist für das gesamte Ökosystem des Internets und welche Position (vermutlich) die Bundesregierung vertritt.

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00:00:07 Intro
00:01:05 Nachreichung: OSS und Open Data beim Breitbandportal
00:01:43 Anhörung Chatkontrolle – Intro
00:08:09 Scannen von privater Kommunikation
00:13:12 Künstl. Intelligenz – Filter, Fehlerraten
00:21:43 Hash-basierte Filter-Verfahren
00:24:53 Altersverifizierung  Folgen für Anonymität, Minderjährige, Open Source
00:33:30 Netzsperren
00:36:29 EU-Zentrum
00:37:44 BfDI Kelber zum Datenschutz
00:39:43 Chatkontrolle Verordnung und ePrivacy Richtlinie
00:41:07 Rechtsgrundlage der Chatkontrolle VO
00:44:43 Empfehlungen der Sachverständigen zur Haltung der BuReg
00:49:37 Ausschusssitzung 01.03.23, TOP Infrastrukturabgabe OTT-Anbieter Intro
00:51:00 Befürworter und Gegner und ihre Argumente
00:54:13 Der ungewöhnliche Prozess
00:56:12 Einführung Staatssekretär Schnorr, BMDV
00:58:38 Marktversagen ja oder nein und Position der BNetzA
01:01:10 ganz schön fishy: was Telco Orange und Kommissar Breton verbindet
01:02:19 Viele weitere Fragen und Fazit zur Infrastrukturabgabe
01:06:03 Ausschusssitzung 01.03.23 TOP Dateninstitut – Intro
01:07:18 Einführung von BMWK, BMI und BMBF
01:09:48 Zeitplan und wie werden 10 Mio € ausgegeben?
01:11:36 Governance des Dateninstitutes
01:12:50: Use Cases und künftige Finanzierung
01:14:47 Ausblick und Fazit
01:15:18  Outro mit Terminhinweisen 

Weiterführende Links:

Thema Chatkontrolle:

Thema Infrastrukturabgabe für Over-the-Top Anbieter:

Thema Dateninstitut:

Am 19.01.2023 wurde im Bundestag ein Antrag der Linksfraktion zur Chatkontrolle Verordnung der EU debattiert. Dazu hatte ich 120 Sekunden Redezeit, in der man natürlich nur grob an der Oberfläche dieses wichtigen Themas kratzen kann. Daher findet sich hier eine Sammlung mit weiterführenden Informationen:

Zum Hintergrund:

Die Pressemitteilung der Linksfraktion im Bundestag zur Debatte im Bundestag am 19. Januar

Der Antrag der Linksfraktion zur Ablehnung der Chatkontrolle-Verordnung durch die Bundesregierung und insbesondere zur Verhinderung von Client Side Scanning.

Das in meiner Rede zitierte Gutachten des  Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Vereinbarkeit des Verordnungsentwurfs der EU mit europäischen und deutschen Grundrechten.

Hier kann ein Linxxnet-Podcast zur Chatkontrolle mit mir als Gast gehört werden. In dem einstündigen Podcast vom 16.01.2022 sprechen wir ausführlich über alles rund ums Thema. In den Shownotes der Folge finden sich viele weitere, spannende Links.

Hier findet ihr meine Landing-Page zum Thema Chatkontrolle

Bei krassem Wind ging es am 20.02.2023 auf den höchsten hölzernen Aussichtsturm seiner Art in DE, beim #Wahlkreistag in der Ostprignitz. Den knapp 45m hohen Turm in #Blumenthal hat ein kleiner Verein gebaut, Vorsitzender Detlef Glöde erzählte seine Geschichte, Bürgermeister Holger Kippenhahn (Die Linke) war mit von der Partie. 

Aussichtsturm Blumenthal
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Frage:

Teilt die Bundesregierung die aktuelle Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), nach der es bislang keinen rechtlich klar abgesicherten Beschlagnahmeschutz für die elektronische Patientenakte gegenüber Strafverfolgungsbehörden gibt (https://ddrm.de/haben-strafverfolgungs-behoerden-zugriffsmoeglichkeiten-auf-die-elektronische-patientenakte-epa-die-antwort-des-bundesdatenschutzbeauftragten-das-ist-nicht-ausgeschlossen/), da sich der Beschlagnahmeschutz aus § 97 StPO bislang nur auf die Gesundheitskarte erstreckt, jedoch unklar sei, ob die ePA und die darin enthaltenen Gesundheits- und Behandlungsdaten vor Zugriffen durch die Strafverfolgungsbehörden (u.a. Polizei und Justiz) geschützt sind (bitte begründen, warum die Bundesregierung diese Auffassung teilt oder nicht teilt) und wenn ja, wie will die Bundesregierung verhindern, dass das Vertrauen von Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten in Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen nicht massiv beschädigt und die ärztliche Schweigepflicht nicht durch digitale Zugriffe auf die ePA defacto unterlaufen wird (bitte ausführlich darlegen und falls ein expliziter und eindeutiger rechtlicher Beschlagnahmeschutz für die ePA eingeführt werden soll, bitte erklären, wie die rechtliche Umsetzung geplant ist)?

Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Edgar Franke:
Es bedarf aus Sicht der Bundesregierung derzeit keiner gesonderten gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Beschlagnahme der Daten, die sich in der elektronischen Patientenakte befinden. Nach geltendem Recht besteht ein Beschlagnahmeverbot, wenn sich die Daten bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt befinden und auch, wenn sich diese bei der aktenführenden Krankenkasse befinden.

Schriftliche Aufzeichnungen oder schriftliche Mitteilungen eines Zeugnisverweigerungsberechtigten unterfallen dem Beschlagnahmeverbot des § 97 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO), wenn sie im Gewahrsam des Zeugnisverweigerungsberechtigten sind (hier der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt). Nach § 11 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) gilt dies auch für Daten, die von dem Zeugnisverweigerungsberechtigten in die elektronische Patientenakte eingestellt werden. Darüber hinaus greift das Beschlagnahmeverbot für die elektronische Patientenakte gemäß §§ 97 Absatz 3 StPO auch dann, wenn sich die elektronische Patientenakte bei der aktenführenden Krankenkasse (§ 342 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V) befindet, da es sich bei letzterer im Rahmen der Führung der elektronischen Patientenakte um eine „mitwirkende Person“ nach § 53a Absatz1 Satz1 StPO handelt.

vom 10. Februar 2023

Meine Frage:

Welche der (s. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/5426) angegebenen Ressort-Stellen für CISO oder vergleichbaren Stellen (also ohne nachgeordnete Behörden und nicht für Stellvertreter-Stellen) erfüllen die folgenden Empfehlungen der IT-Grundschutz-Methodik des BSI:

·Die Stelle ist direkt der obersten Leitung zugeordnet (Kriterium 1)

·Die Stelle ist nicht in die IT-Abteilung integriert, um Rollenkonflikte zu vermeiden (Kriterium 2) (bitte tabellarisch je Ressort mit Angabe ja/nein in je einer Spalte für die beiden Kriterien angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Johann Saathoff:

Das Ergebnis der Abfrage in den Ressorts kann der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

Vor drei Jahren, im Februar 2020, besuchte ich die THW Ortsgruppe in Gransee, die ihren Standort in einem ehemaligen Militärkomplex in Osterne, einem Ortsteil der Stadt Zehdenick, hat. Da kann man wenig beschönigen, die geleistete Arbeit ist großartig, der Standort ist hässlich, veraltet, abgelegen und schlecht erreichbar. Gerade für die Nachwuchsgewinnung ist das ein Problem. Damals war die Standortsuche schon in vollem Gange und endlich gibt es gute Nachrichten und werden Nägel mit Köpfen gemacht!

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