Am 27.12.2023 habe ich auf dem 37. Chaos Communication Congress (#37C3) über “Klimafreundliche Digitalisierung: Koalitionsvertrag vs. Wirklichkeit” gesprochen. Ich habe die drei möglichen Rollen vorgestellt, in denen der Bund seinen Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Digitalisierung nutzen könnte: als Förderer (Stichwort Hunderte von  Millionen Euro Fördergelder für Künstliche Intelligenz), als Regulierer (Stichworte Reparaturgesetz, Energieeffizienzgesetz) und als Einkäufer mit enormer Marktmacht und Nutzer von ITK-Produkten und Dienstleistungen, von Hardware über Software bis zum Einkauf von Rechenzentrumsdienstleistungen.

Der Bund hat zwar enorme Einflussmöglichkeiten, aber nutzt diese nicht ansatzweise und bleibt weit hinter den eigenen Versprechen im Koalitionsvertrag oder in der Digitalstrategie zurück. Klimafreundlichere Rechenzentren, energieeffiziente Software und Websites, Förderung von Reparaturcafés (dafür gab es 2023 eigentlich 2 Mio Euro im Haushalt, die leider nicht dort landeten), kluge Regulierung oder Einhaltung eigener Vorschriften zur Nachhaltigkeit – Fehlanzeige, egal wohin man näher guckt. Selbst die Datenlage ist weiterhin grottig, wenn auch hier und da besser, als bei meinen früheren Nachfragen.

Der Vortrag dauerte 30 Minuten, er wurde aufgezeichnet und kann HIER angesehen werden.

Die in meinem Vortrag benannten Fakten gehen auf einige meiner parlamentarischen Anfragen (Kleine Anfragen, schriftliche Fragen) zurück. In diesem Blogtext möchte ich die darin erwähnten parlamentarischen Initiativen in einer Übersicht auflisten, erklären und verlinken.

Meine neueste Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Rechenzentren (RZ) des Bundes vom 06.11.23

  • Darin gibt es Daten zum Berichtswesen, zur Anzahl der Rechenzentren, zur Nachhaltigkeit (Abwärmenutzung, Kältemittel, Erneuerbare Energien, Blauer Engel), Energieeffizienzregister u.v.m.
  • Ausgewählte Fakten:
    • Die Anzahl der RZ nimmt immer weiter zu. Der Bund nennt eine Zahl von 118 RZ, die nicht stimmen kann. Plausibel sind 194 RZ, 10 mehr als vor 1 Jahr.
    • Das Berichtswesen ist schlecht, aber soll (immer noch) überarbeitet werden, Das Berichtsjahr 2024 soll endlich bessere Daten bringen.
    • Es gibt ein erhebliches strukturelles Informationsdefizit, nur sehr wenige RZ haben ein Energiemanagementsystem, Monitoren Strom, Klima und Wasser oder ihre IT-Last.
    • Abwärme nutzen nur 11 der 118 Rechenzentren
    • Klimafreundliche Kältemittel nutzen nur 13 der 118 RZ
    • Erneuerbare Energien nutzen ganz oder z.T. 74 der 118 RZ
    • Einen Blauen Engel nach altem Standard haben 2 RZ, aber keines hat einen nach aktuellem Standard
  • HIER Antwort der Bundesregierung vom 07.12.2023, Drucksache: 20/9667
  • HIER Mein Blogpost mit Analyse dazu

Meine Vorgänger Anfragen zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT findet man hier:

  • 2021: Kleine Anfrage “Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit der Digitalisierung
    • HIER Antwort der Bundesregierung vom 25.06.21, Drucksache 19/31210
    • HIER Mein Blogpost mit Analyse dazu
  • 2022: Kleine Anfrage “Status quo und Fortschritt bei der Nachhaltigkeit der Informationstechnologie des Bundes
    • HIER Antwort der Bundesregierung vom 20.09.22, Drucksache 20/3619
    • HIER Mein Blogpost mit Analyse dazu

Meine Kleine Anfrage “Die Bedeutung von Open Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung” vom 17.11.23

  • Daten zum Einkaufsverhalten des Bundes hinsichtlich Rahmenverträge, Open Source, proprietärer Software, zur Entwicklung und zum Rollout von Open Source Software durch das Zentrum für digitale Souveränität, Verlängerung von Microsoft Rahmenverträgen etc.
  • Ausgewählte Fakten:
    •  KoaV: “Darüber hinaus sichern wir die digitale Souveränität, u. a. durch das Recht auf Interoperabilität und Portabilität sowie das Setzen auf offene Standards, Open Source und europäische Ökosysteme (KoaV, 2021)
    • Alles Blabla? Realität beim BMDV:
    • Anteil Open-Source-Software an allen Software-Entwicklungsaufträgen der Ampel im BMDV: 0,5%!!! (121 000 € von 22,3 Mio €)
    • Realität der Bundesregierung:
    • Rahmenverträge der 10 größten Vertragspartner: Zus. 13,6 Milliarden € Vertragsvolumen
    • Allein zwei Rahmenverträge für Oracle u Microsoft haben zus. 5,9 Milliarden € Volumen
  • HIER Antwort der Bundesregierung vom 06.12.23, Drucksache 20/9641
  • HIER Meine Analyse dazu (pdf)

Meine Kleine Anfrage zum “Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung”

  • HIER gibt es die Antwort der Bundesregierung vom 17.05.23, Drucksache 20/6862, sowie HIER später nachgereichte Vorhaben von Sicherheitsbehörden wie BKA und Bundespolizei
  • Daten zu Anzahl und Art von KI-Vorhaben des Bundes, Durchführung von Evaluationen, Risikoassessments, Vorhandensein von Standards und standardisierten Prozessen, Reallabore, Pilotprojekte, Nachhaltigkeitsstandards etc.
  • Ausgewählte Fakten:
    • KI Förderung Bund in der 20. Whalperiode (Aw. Auf Frage 7): 1,4 Mrd €, 514 Vorhaben
    • 44x Nachhaltigkeit als Förderbedingung, Projektziel o Vorhabeninhalt
    • 65x Nachhaltigkeit anderweitig erwähnt
    • 405x Nachhaltigkeit NICHT erwähnt
    • Auch bei KI-Einsatz in Bundesbehörden Nachhaltigkeit kaum berücksichtigt (Antwort auf Frage 1 h), z.B:
    • BMDV, BMEL, BMVg u.a. schneiden besonders schlecht ab, fast keine Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt oder erfasst
    • Auch beim BMUV nicht, aber wenigstens Absichtserklärung es besser zu machen
  • Meine Analyse mit Schwerpunkt KI-Projekte des Bundes HIER
  • Analyse meiner MdB Kollegin Petra Sitte mit Schwerpunkt Förderung von KI-Forschungsprojekten HIER und zum verschenkten Potential für Gemeinwohl HIER

  • Für Neugierige: die Vorgängeranfragen früherer Jahre gibts hier:
    • 2021: Kleine Anfrage “Künstliche Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung”, Antwort der Bundesregierung vom 14.01.22: Drucksache 20/430 HIER
    • Meine Analyse dazu HIER
    • 2022: Antwort auf Nachfrage zur 2021er Kleinen Anfrage vom 05.08.22 HIER

Meine Schriftlichen Fragen zur Nachhaltigkeit von Software, Green-IT-Initiative und Nachnutzung von IKT des Bundes

  • Antworten der Bundesregierung auf mehrere schriftliche Fragen von mir vom 08.12.23: HIER zur Reparatur und Nachnutzung der IT des Bundes, HIER zu Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes und HIER zur Nachhaltigkeit von Software für den Bund.
  • In a nutshell:
    • Keine einzige mit Blauem-Engel (BE)-zertifizierte Software beim Bund eingesetzt
    • Kein Wunder, denn der Dok-Reader Okular ist einzige Software, mit Blauem-Engel-Zertifikat, mehr gibts nicht
    • Keine Ausschreibungen von Entwicklungsaufträgen für Software mit Vorgabe: „Blauer Engel für Software“ also, obwohl es den Blauen Engel schon seit 2020 gibt.
    • “In der Regel” fänden Blaue Engel-Kriterien bei Ausschreibung Anwendung, heißt es – das kann aber kaum stimmen, sonst gäbe es mehr Software mit Blauem Engel
    • Für Dezember 2023 wurde eine überarbeitete Version des Blauen Engels angekündigt, der auch serverbasierte Software einbeziehen soll, das wäre gut (aber ob das passierte, weiß ich nicht)
    • Verbindliches zu nachhaltiger Software enthält theoretisch die Verwaltungsvorschrift AVV Klima von 2021, bei Ausschreibungen sollen Nachhaltigkeitskriterien davon “in unterschiedlichen Ausprägungen” berücksichtigt worden sein – eine Kontrolle gibt es offenbar nicht, glaubwürdig ist die Behauptung nicht – aber auch nicht überprüfbar
    • Zur Wiederverwertung IKT: ein Rahmenvertrag mit Inklusionsunternehmen wurde Ende 2022 geschlossen und soll auch angemessen genutzt werden, das ist gut!
    • Das (löchrige) Berichtswesen Green-IT soll überarbeitet werden, um endlich (ohne meine Nachfragen) Daten zur Erfüllung der Blaue Engel Standards auch für Rechenzentren zu erheben und soll erstmalig 2024 veröffentlicht werden
    • Eine Nachhaltige Ausstattungsrichtlinie soll 2024 veröffentlicht werden
    • Auch der Maßnahmenplan für nachhaltige Rechenzentren soll 2024 kommen
    • Der „schönste“ Satz: „Im Jahr 2024 wird mit der Erarbeitung einer Empfehlung zum nachhaltigen Downsizing von Rechenzentren aufgrund von Konsolidierung begonnen“ – die IT-Konsolidierung läuft von 2015-2025 und 2024 will man mit der Erarbeitung von Empfehlungen beginnen… LOL“
  • Fazit: Große Ankündigungen, nachweisbar fast nichts erreicht!

Meine Schriftliche Frage zur Nachhaltigkeit von Webseiten des Bundes

  • Antwort der Bundesregierung vom 08.12.23 HIER
  • In a nutshell:
    • Ein Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software wurde überarbeitet und im Sommer 2023 veröffentlicht.
    • Leider ohne Hinweise auf mögliche Richtlinien für Umsetzung des Prinzips der Datensparsamkeit und Senkung von Treibhausgasemissionen des vermeidbaren Datenverkehrs
    • Interne Vorgabe: Software ist werbefrei —> das ist ja wohl bei Websites von staatlichen Stellen ein Nobrainer!
    • Was fehlt: die Verbindlichkeit in der gelebten Praxis
Screenshot aus der Aufzeichnung meines Vortrages beim 37C3 im Dez. 2023, im Bild eine Darstellung des CO2 Ratings für die Website des BMWK - 96% aller Webseiten haben einen geringeren Carbon Footprint.
Screenshot Vortrag Anke Domscheit-Berg beim 37C3 in Hamburg, 27.12.2023

Meine Schriftlichen Fragen zur Förderung von Repair-Cafés

  • Im Haushalt 2023 hatte die Ampel-Regierung 2 Mio Euro für ein „Reparieren statt Wegwerfen“ Programm bereitgestellt. Weil es auch bei uns in Fürstenberg/Havel ein Repair-Café im Verstehbahnhof gibt, wollte ich wissen, wann da was ankommt und fragte nach, erst mündlich, ohne Erfolg, dann schriftlich.
  • Antwort der Bundesregierung vom 06.09.23 auf meine Frage, was mit den Haushaltsmitteln passiert, ob schon Gelder flossen und wenn ja wofür und wie es weitergeht (Antwort: HIER ) und weil ich aus der Basis hörte, dass den Ankündigungen keine Taten folgten, fragte ich Anfang Januar 2024 nach, wie viel denn nun aus dem Haushalt 2023 abgeflossen ist für Repair-Café und die enttäuschende aber nicht überraschende Antwort vom 11.01.24 gibts HIER.
  • In a nutshell:
    • Antwort der Bundesregierung vom Sept. 2023: Haushaltsmittel für “Reparieren statt Wegwerfen” wurden noch nicht verausgabt, eine Förderrichtlinie fehlt noch, aber die Ausgabe soll noch vollständig (!) in 2023 erfolgen
    • Antwort der Bundesregierung vom Jan. 2024: Oops, doch kein einziger Euro der 2 Mio € ist geflossen, weder an Repair-Cafés noch sonst irgendwie für für das Programm Reparieren statt Wegwerfen
  • Übrigens: auch im Haushalt 2024 wird es Geld geben für dieses Programm, diesmal sogar 4,5 Mio Euro, ich hoffe sehr, dass diesmal wirklich auch was ankommt bei den Repair-Cafés! Ich werde ein Auge darauf haben.

Nachtrag: wie die Ampel das Fragerecht der linken Opposition beschneidet

Am 2. Februar 2024 hat der Bundestag mit der Mehrheit der Ampel die Gruppe der Linken im Bundestag anerkannt, was einerseits eine gute Nachricht und andererseits eine schlechte ist. Das Gute: wir erhalten viele Rechte zurück, die wir nach der Auflösung als Linksfraktion nicht mehr hatten, denn wir galten alle als „fraktionslos“ und durften z.B. keine einzige Kleine Anfrage mehr stellen und wir bekamen keine zusätzlichen Mittel mehr (für gemeinsame IT, für Personal, für Öffentlichkeitsarbeit), keine Räumlichkeiten für Sitzungen etc. Nun bekommen wir wieder (gekürzte) Mittel, können wieder gemeinsam Dinge tun bzw. dafür bezahlen und dürfen wieder in Ausschüssen abstimmen und Kleine Anfragen stellen.

Das Schlechte: Unser Recht auf Kleine Anfragen wurde extrem beschnitten – auf 10 K.A. je Monat für die gesamte Gruppe. Die Linksfraktion hatte bis zur Auflösung in der aktuellen Legislatur etwa das Vierfache an Kleinen Anfragen. Etwa ein Viertel der Fraktion – 10 MdB – hatte sich als BSW abgespalten, die als eigene Gruppe anerkannt wurde. Sie erhalten ebenfalls ein Recht auf 10 K.A. je Monat. Jedes MdB der BSW kann also monatliche eine K.A. stellen, als Mitglied der Gruppe der Linken kann ich rechnerisch nur einmal im Quartal eine K.A. stellen. Zweidrittel unserer bisher gestellten Kleinen Anfragen können wir also mit dieser Quotierung nicht mehr stellen!

Das ist natürlich völlig inakzeptabel, weil es in das parlamentarische Informations- und Kontrollrecht von Abgeordneten unzulässig eingreift und außerdem Ungleiches gleich behandelt. Wir werden dagegen klagen und ganz sicher vor Gericht gewinnen, bis dahin ist jedoch unser Fragerecht stark beschnitten und ich kann künftig viele der oben beschriebenen Informationen nicht mehr für die Öffentlichkeit in Erfahrung bringen. Damit schadet die Ampel-Koalition nicht nur mir und der Gruppe der Linken, sondern auch der Demokratie – in einer Zeit, wo das ein gefährliches Agieren ist. Sie muss sich vorwerfen lassen, dass sie ihre Mehrheit mißbraucht, um die (linke) Opposition ihrer Rechte zu beschneiden – Wasser auf die Mühlen der Politik- und Parteienverdrossenheit.

Auch in diesem Jahr habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um zu erfahren, wie nachhaltig die IT des Bundes ist, insbesondere die Rechenzentren. Damit sich nicht jede:r durch die vielen schwer lesbaren Dokumente aus der Antwort der Bundesregierung quälen muss, gibt es nachfolgend eine ausführliche Analyse mit vielen Zahlen und Fakten, die ich mit meinem Team aus den Dokumenten erarbeitet habe. Vergnügungssteuerpflichtig war das nicht, keine Tabelle war maschinenlesbar, alles nur PDF mit z.T. inkonsistenten Antworten. Für alle, die die Zeit dafür aufbringen können, lohnt sich dennoch HIER ein Blick in die Originaldokumente.

Datenlage – Die Bundesregierung hat keinen Durchblick

  • Laut Frage 1 soll (immer noch) das Berichtswesen Green IT überarbeitet werden, für 2023 sollen dann (rückblickend) alle 21 Kriterien des (neuen) Blauen Engels für RZ berichtet werden
  • Wichtige Informationen werden strukturell nicht erhoben von den meisten Rechenzentren ! 
    • Nur 7% geben an, ein Energiemanagementsystem (Blauer Engel) zu haben (Frage 10)
    • Nur 29% haben ein IT-Last Monitoring (Blauer Engel) (Frage 10)
    • Nur 13% haben ein Monitoring von Strom, Klima u Wasser (Blauer Engel) (Frage 10)
  • Die Bundesregierung senkt sich dabei die Latte selbst: noch vor 1 Jahr kündigte sie an, alle Bundes-RZ ab 100 kW Anschlussleistung würden ein Energie-Management-System einführen – das beträfe 41 RZ laut Antwort auf eine Schriftliche Frage von mir; laut Energieeffizienzgesetz gibt es diese Pflicht aber nur noch für Bundes-RZ ab 300KW Nennleistung, das sind aber nur noch 16 RZ, also 25 Rechenzentren weniger!
  • Für mehr als jedes vierte der aufgelisteten 118 RZ des Bundes gibt es keine Daten für den Stromverbrauch oder den Ökostrom-Anteil (besonders schlecht: Digitalministerium: bei 8 von 10 RZ gibt es keine Angabe), und auch nicht für die verwendeten Kältemittel (Frage 13)
  • Transparenz gibt es überhaupt nicht: 0% der RZ gaben an, irgendwelche Daten zur Energieeffizienz zu veröffentlichen (ein Blauer Engel Kriterium, Frage 10)
  • Auch am künftigen Energieeffizienzregister hat sich kein einziges RZ des Bundes bereits mit Daten in der Pilotphase beteiligt, es ist finanziert vom BMWK (Frage 2 b)
  • Auch der Fortschrittsbericht zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit kommt regelmäßig verspätet, der noch ausstehende Bericht für 2022 soll laut Ampel nun irgendwann im ersten Quartal 2024 kommen. (Frage 1c)
  • Es fehlen nicht nur viele Daten, manche widersprechen sich auch direkt: zB die Angaben des BMFSFJ zur Abwärmenutzung: in der Antwort auf Frage 14 “Nutzung Abwärme?” steht 6 Mal Nein u 1 Mal Keine Angabe, bei Frage 10 (Blauer Engel, Kriterium Abwärmenutzung) steht jedoch bei 2 RZ des BMFSFJ “erfüllt” – nur eins davon kann stimmen. Auch bei der Nutzung klimaschädlicher Kältemittel gibt es Widersprüche zwischen verschiedenen Tabellen (Anlage 1 und Anlage 3), wonach entweder nur 1 oder mindestens 3 der 6 RZ des Umweltministeriums klimaschädliche Kältemittel verwenden. 

Nachhaltigkeit der Bundes-IT: Hoher Anspruch – kaum Umsetzung

Nachfolgend detailliertere Analysen zu den Themen:

  1. Allgemein – Überblick – Blauer Engel
  2. Erneuerbare Energien, Stromverbrauch
  3. Abwärmenutzung
  4. Kältemittel
  5. Einkauf und Nachnutzung von IT
  6. Sonderauswertung BMWK und BMUV
  7. IT-Konsolidierung des Bundes – Anzahl RZ

1. Allgemein – Überblick – Blauer Engel

  • Nur 2 RZ haben einen Bl. Engel – aber nur nach alten Kriterien (Frage 11)
  • Kein einziges RZ erfüllt alle 21 Kriterien des neuen Blauen Engel (Anlage 1)
  • Nur 5% der 118 RZ gaben an, wenigstens die Hälfte dieser Kriterien zu erfüllen 
  • Jedes 5. RZ (19%/22) gab für kein einziges der 21 Kriterien an, dass es erfüllt wird (also inkl. “Keine Angabe”) 
  • Jedes 5. RZ gab an, mehr als 5 von 21 Kriterien zu erfüllen (18%)
  • Das beste RZ ist eines, das zumindest 17 von 21 Kriterien erfüllt.
  • Auch bei neuen RZ spielt weiterhin der Blaue Engel eine untergeordnete Rolle, obwohl die Einhaltung seiner Kriterien seit Jahren Vorschrift ist. (Frage 15)

Übersicht Erfüllung Kriterien des Blauen Engels für RZ:

 Auswahl der 9 besonders relevanten Blaue-Engel-Kriterien:

Nachfolgend drei Tabellen zu den 9 wichtigsten Kriterien des Neuen Blauen Engels, einmal die Übersicht über alle 118 RZ des Bundes und dann noch mal je eine Tabelle für die Rechenzentren des BMWK und des BMUV, die ja beide für das Thema Nachhaltigkeit der IT kompetent und verantwortlich sein sollten.

2. Erneuerbare Energie:

  • Für jedes 4. RZ sind weder Stromverbrauch noch Ökostrom-Anteil bekannt,
  • Immerhin: 74 / 118 RZ nutzen erneuerbare Energien, (2022: 52 RZ) – das sieht aus wie eine deutliche Verbesserung! Schaut man jedoch in die Tabelle der 118 RZ (Anlage 2), ist nur bei 4 Rechenzentren eine Verbesserung des Anteils von Erneuerbaren Energien erkennbar. Spitzenreiter mit 100% Erneuerbaren für alle ihre RZ sind: BMAS (3 RZ), BMBF (4 RZ), BMF (11 RZ) u BPA (4 RZ). Auch ganz gut sind: BMWK: 11 RZ mit 100% Erneuerbaren, 1 mit keiner Angabe)
  • Besonders uninteressiert ist offenbar das Digitalministerium: 8 mal Angabe „Keine Ahnung“ (die Abkürzung K.A. kann auch „Keine Angabe“ heißen), 1 mal 36 % Erneuerbare u nur 1 mal 100 % Erneuerbare.
  • Die Bundesregierung bestätigt den Plan, bis Ende 2024 ALLE Liegenschaften des Bundes (dazu gehören auch RZ) mit 100% Erneuerbare zu versorgen – das Ziel ist durchaus erreichbar. (Frage 6)

Übersicht zum Anteil erneuerbarer Energien

Stromverbrauch: steigt wieder

Nachdem er jahrelang sank, steigt der Stromverbrauch der Bundes-IT wieder, laut Bundesregierung wegen der “Zunahme der Digitalisierung und mehr mobiler Arbeit”, sie will gegensteuern durch “Umsetzung der Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren” und durch “kontinuierliches Monitoring” (Frage 3) – da aber nur 2 von 118 RZ einen Blauen Engel haben u ein kontinuierliches Monitoring offenbar gar nicht stattfindet, wird das wohl nichts…. Der Bund kann auch nicht schätzen, ob der Stromverbrauch steigen oder sinken wird.

3. Abwärme: Verschlechterung!

  • Nur 9 % der 118 Rechenzentren nutzen Abwärme in irgendeiner Form (keines detailliert trotz Nachfrage wie und wie viel), in absoluten Zahlen: 11 RZ nutzen Abwärme, in 2022 waren es noch 14! (Anlage 4)
  • Die Abwärme-Kriterien des Blauen Engels erfüllen sogar nur 6 der 118 RZ – das sind 5 % – wahrlich keine Vorbildwirkung! (Anlage 1)
  • Bemerkenswert: 2 Rechenzentren des BMWK gaben in 2022 an, Abwärme zu nutzen, jetzt aber nicht mehr. Das ist kurios und ginge jedenfalls in die falsche Richtung.

Übersicht zur Abwärmenutzung:

4. Kältemittel: keine Verbesserung, gleichbleibend schlecht

  • Nur 13 von 118 Rechenzentren nutzen klimafreundliche Kältemittel – eins mehr als in der Antwort zur Kleinen Anfrage 2022 stand, von den 12 RZ des BMWK gehört keines dazu (Anlage 3)
  • 73 RZ nutzen explizit klimaschädliche Kältemittel (32 RZ = Keine Angabe)
  • Immerhin haben 16 RZ eine Umrüstung auf weniger klimaschädliche Kältemittel geplant, davon 4 der 11 RZ mit klimaschädlichen Kältemitteln beim BMWK, aber keines der 2 RZ mit klimaschädlichen Kältemitteln beim BMUV

Übersicht zur Klimafreundlichkeit der Kältemittel:

5. Einkauf und Nachnutzung von IT

Ein Reuse-Management haben nur 26 der 118 RZ (40 „keine Angabe“, 52: “nein”) – Es gibt also weiterhin kein systematisches Lifecycle-Management für die Unmengen an Hardware in den Rechenzentren des Bundes. (Anlage 1) 

Einkaufsmacht des Bundes: zu wenig Nachhaltigkeitskriterien in RZ-Dienstleistungsverträgen:

  • Der Bund kauft für Milliarden Euro IT-Produkte u Dienstleistungen ein – er hat eine hohe Marktmacht u kann damit steuernd wirken, das tut er aber viel zu wenig.
  • „100% erneuerbare Energie“ findet sich bei fast allen (14 von 15) Co-Location RZ des Bundes (Frage 16)
  • Klimafreundliche Kältemittel sind nirgendwo Vertragsbestandteil
  • Nur selten gibt es einen Mindest-PUE Wert (4 von 15 Mal)
  • Aber zunehmend spielt Abwärmenutzung eine Rolle, 5 Mal als Vertragsbestandteil u 2 weitere Male findet sie statt (ohne Verankerung im Vertrag)

6. Sonderauswertung: BMWK und BMUV sind keine Vorbilder!

Die Bilanz ist für beide grün-geführten und für Umwelt und Klima zuständigen Ministerien mehr als peinlich.

  • BMWK:
    • 0 von 12 RZ des BMWK haben ein Energiemanagementsystem (Anl. 1)
    • Kein RZ nutzt Abwärme (Anlage 4)
    • Kein RZ nutzt klimafreundliche Kältemittel (für 4 ist eine Umrüstung geplant) (Anl. 3)
    • Nur bei Nutzung von Erneuerbaren blamiert sich Klimaminister Habeck nicht (11 von 12 RZ) (Anlage 2)
    • Das BMWK hat keine Personalstellen für die Nachhaltigkeit seiner RZ (Frage 1b)
  • BMUV:
    • Immerhin 5 von 6 RZ haben ein Energiemanagementsystem  (Anlage 1)
    • Nur 2 von 6 nutzen klimafreundl. Kältemittel (lt. Anlage 3).
    • Nur 1 von 6 nutzt Abwärme (Anlage 4)
    • Nur 4 von 6 RZ nutzen 100% Erneuerbare Energien
    • Lobenswert: es gibt 3 Personalstellen für Nachhaltigkeit in RZ (Frage 1b)

7. IT-Konsolidierung des Bundes: Ziele werden nicht erreicht, sondern abgeschafft

  • Das Großprojekt IT Konsolidierung des Bundes läuft von 2015 bis 2025 und wird vorr. 3,5 Mrd. € kosten. Laut Grobkonzept von 2015 soll die Anzahl der Bundes-RZ auf 10, laut Aussage im Herbst 2023 im Digitalausschuss sogar auf 3 RZ reduziert werden.
  • Seit Jahren steigt jedoch die Anzahl RZ anstatt zu sinken.
  • Laut Frage 8 hat der Bund 118 Rechenzentren, im letzten Jahr gab er 184 RZ an
  • Allerdings fehlen dieses Jahr in der Tabelle alle RZ des Kanzleramtes und der Beauftragten für Kultur und Medien (2022: 1+8 RZ) sowie beim Vergleich mit den Tabellen in 2022 auch 67 RZ des BMI, vermutlich die RZ der Netze des Bundes.
  • Rechnet man diese 9 + 67 RZ zu den 118 RZ hinzu, hat der Bund 194 RZ, also wieder 10 mehr als im letzten Jahr.
  • Bis 2025 will der Bund laut Frage 8 b) die Anzahl der RZ von 118 auf 99 verringern, auch in dieser Prognose-Zahl sind die unterschlagenen RZ aus drei Ressorts nicht enthalten.
  • Laut Antwort auf Frage 7 ist das aber für die BuReg offenbar kein Problem, da „die Anzahl der Rechenzentren kein Kriterium mehr für die Zielerreichung ist“ – ob die Anzahl RZ also nun wirklich reduziert wird oder nicht und wann es welche erreichbaren Ziele gibt, bleibt schleierhaft.

So viel also zum Fortschritt der Nachhaltigkeit der Bundes-Rechenzentren. Noch mehr Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der Bundes-IT – also auch zu Software, Webseiten aber auch zum Einkauf von Open Source im Allgemeinen gibt es in meinem Artikel zum Vortrag Nachhaltigkeit der Bundes-IT: Koalitionsvertrag vs. Wirklichkeit zu lesen, den ich am 27.12.2023 beim 37. Chaos Communication Congress (#37C3) gehalten habe. Den Vortrag kann man sich HIER ansehen.

Meine Frage:

„In welcher Höhe liegen oder lagen Ausgabereste aus dem Bundeshaushalt 2023 oder
aus Vorjahren für das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
(ZenDiS) GmbH vor (Stand: Dezember 2023), und wurden oder werden diese
Ausgabereste in voller Höhe noch in 2023 an die ZenDiS GmbH überwiesen (falls
nicht, bitte angeben, ob das ZenDiS trotzdem auf diese Ausgabereste in 2024 zugreifen
kann)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

„Aus dem Haushaltsjahr 2022 liegen in 0602 532 13 Ausgabereste in Höhe von
25.682.000 Euro für das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
(ZenDiS) inkl. Souveräner Arbeitsplatz vor. Es wird angestrebt, den Verfügungszeitraum der bereits gebildeten Ausgabereste
aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes zu verlängern. Die Inanspruchnahme
der Ausgabereste für Beauftragungen des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat bei der ZenDiS GmbH richtet sich dann nach § 45 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung.“

Antwortschreiben im Original:

Plenardebatte vom 14.12.2023: Antrag der AfD „Digital Services Act abschaffen“

Meine zu Protokoll gegebenen Rede:

Sehr geehrte Präsidentin/ sehr geehrter Präsident,
liebe Kolleg:innen der demokratischen Parteien,

Der vorliegende Antrag der AfD reiht sich ein in ihr jahrelanges „mimimi“ um die vermeintliche Verletzung ihres Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Denn auch in der zweiten Legislatur im Bundestag hat die AfD nicht verstanden, dass Meinungsfreiheit mit anderen Grundrechten konkurriert und daher selbstverständlich auch Grenzen hat. Diese Grenzen zieht das Strafrecht, ergänzt um rechtliche Regelungen, wie den DSA. Global dominante Plattformen für social Media haben längst extremen Einfluss auf die Meinungsbildung, in einer Art und Weise, die mit demokratischen Prinzipien kollidieren kann. Damit aber z.B. russische Trollfabriken nicht durch massive Verbreitung von Desinformationen Wahlen in Europa beeinflussen können oder damit digitale Gewalt nicht schrankenlos Einzelne oder bestimmte Bevölkerungsgruppen terrorisieren kann, braucht es Regeln, die das verhindern.

Es verwundert wenig, dass die AfD ausgerechnet für Elon Musk in die Bresche springt, denn der wäre in Deutschland vermutlich AfD Wähler. Er teilt ihre Schwäche für Verschwörungstheorien, wittert überall fremdgesteuerte linke Medien und hat ein Herz für Rechtsextreme und Nationalisten, selbst für solche, die wegen schwerer Fälle von Desinformation vor US Gerichten verurteilt wurden.
Für die AfD ist alles Meinungsfreiheit, was sie ungestraft sagen möchte, selbst wenn es sich um Rassismus und Hetze pur handelt. Sie faselt von Zensur, wenn ihren Beleidigungen, Hasstiraden und Gewaltfantasien Grenzen gesetzt werden, fordert aber selbst ein Verbot des Genderns. Meinungsfreiheit ist für AfD Politiker:innen nämlich nur dann von Wert, wenn es um ihre eigenen Positionen geht.

Und welche Positionen AfD Politiker:innen und Mitglieder so haben, kann man an einer erschreckend umfassenden, vom Zentrum für Politische Schönheit zusammengetragenen Liste sehr gut erkennen. Sie sortiert die Äußerungen in Rubriken, die z.B Holocaust, Gewaltenteilung oder Demokratiefeindlichkeit heißen. In letzter findet sich folgendes Zitat eines AfD Landesvorstandes Niedersachsen:
„Die AfD hat erfolgreich den Bundestag gestürmt. (…) Die nächste Phase im Krieg gegen dieses widerwärtigste System, das je auf deutschem Boden existierte, nimmt nun ihren Anfang. (…) Das Ende der Linken und dieses antideutschen Systems ist gekommen.“

Solche Äußerungen sind vom Verfassungsrecht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt und machen die wahre Intention der AfD deutlich: Die Demokratie mitsamt ihren Grundrechten zu Fall zu bringen. Sie wollen genau das tun, was Adolf Hitler seinerzeit empfahl: Die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln zu untergraben. Deshalb muss Demokratie wehrhaft sein, deshalb braucht sie Regeln und Sanktionen bei Regelverstößen. Damit sich das tatsächlich widerwärtigste System, das je auf deutschem Boden existierte, nämlich der Faschismus des Nationalsozialismus nie wiederholen kann.

Den durchsichtigen Antrag der AfD lehne ich daher wie alle Abgeordneten der Linken ab. Und wir werden weiter gegen jeden Versuch der AfD kämpfen, eine rechtsextreme Gesellschaft in Deutschland zu etablieren und den Faschismus zu verharmlosen.

Vielen Dank.

Eine aktuelle Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zur Bewertung der Digitalen Souveränität des Bundes erfragte Informationen zu Rahmenverträgen der Bundes-IT und zu Ausgaben für proprietäre Software und Open Source Software (OSS). Aus der Antwort der Bundesregierung mit DS 20/9641 ergibt sich, dass die 10 größten Vertragspartner für IT-Rahmenverträge ein gemeinsames Rahmenvertragsvolumen von über 13,6 Mrd. Euro haben. Davon entfällt allein auf Produkte und Dienstleistungen des US-Herstellers Oracle ein Gesamtvertragsvolumen von 4,8 Milliarden Euro, mit dem größten Einzel-Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro bei einer Laufzeit bis 2030. Weitere knapp 1,3 Milliarden entfallen auf zwei Rahmenverträge für Lizenzen des US-Unternehmens Microsoft.

Aus der detaillierten Abfrage von Ausgaben zu Entwicklungsaufträgen von Software und zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software ergab sich, dass der Bund seit Beginn dieser Legislatur nur etwa 0,5 Prozent seiner entsprechenden Ausgaben für OSS einsetzte. So vergab das Digitalministerium Entwicklungsaufträge im Volumen von 22,3 Mio Euro, wovon aber nur 121.000 Euro (0,55 Prozent) auf die Entwicklung von OSS entfielen. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software verausgabte der Bund insgesamt sogar etwa 3,5 Milliarden Euro, auch davon flossen aber nur 18,6 Mio (0,54 Prozent) an Open Source. Sowohl der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung als auch ihre Digitalstrategie versprachen jedoch, auf Open Source zu setzen. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg:

“Ich kann mich an keine Regierung erinnern, bei der digitalpolitische Ankündigungen und ihre Umsetzung derart eklatant auseinander klafften! Die Förderung von Open Source und die Betonung der Digitalen Souveränität als Richtschnur für IT-Entscheidungen sind offensichtlich reine Lippenbekenntnisse, denn in der Praxis setzt auch die sogenannte Fortschrittskoalition auf die übliche Praxis, für sehr viel Geld teure proprietäre Software insbesondere von großen US-Konzernen einzukaufen. Nicht einmal der für die Digitalstrategie zuständige Minister Wissing hält sich an das, was er darin angekündigt, denn für OSS Entwicklung gab er nur 0,5 Prozent seines Budgets für Softwareentwicklung aus.

Dass außerdem mehrjährige IT-Rahmenverträge über extrem hohe Summen v.a. mit US-Konzernen sowie zu ihren Produkten abgeschlossen wurden, ist genau das Gegenteil von Stärkung der digitalen Souveränität und erhöht auf viele Jahre die Abhängigkeit des Bundes von einzelnen US-Konzernen. Mit einer einzigen US-Firma (Oracle) sogar einen Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro abzuschließen, der noch bis zum Ende der nächsten (!) Legislatur laufen wird, ist schlicht auch obszön, denn diese Summe ist doppelt so hoch, wie die Kosten der mühsam erkämpften Kindergrundsicherung bei ihrer Einführung und auch in Anbetracht des für 2024 zu erwartenden Kahlschlaghaushalts für viele soziale Belange. Außerdem wird damit die Abhängigkeit von einem einzelnen Hersteller über Jahre hinweg extrem erhöht. Wer aber abhängig ist von einzelnen Firmen und ihren Produkten, wird erpressbarer – muss also häufig immer mehr bezahlen, ist außerdem weniger flexibel und geht ein zusätzliches IT-Sicherheitsrisiko ein. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, dass der Koalitionsvertrag zwar einerseits verspricht, die digitale Souveränität durch mehr OSS zu sichern, aber gleichzeitig der Bund mit milliardenschweren Rahmenverträgen das Gegenteil erreicht und Tatsachen schafft, die bei einer Handvoll US-Konzernen die Kassen klingeln lassen, aber jede Menge Nachteile und Risiken bedeuten, bis hin zum Risiko, dass es über eingebaute Hintertüren Datenabflüsse an US-Geheimdienste gibt.

Am Ende erkennt man doch immer am Geld, wie ernst es eine Regierung mit ihren Versprechen meint! Bisher stehen auch im Haushalt für 2024 Kürzungen ausgerechnet für Open Source Initiativen an, denn die Haushaltsmittel für das Zentrum für Digitale Souveränität sollen fast halbiert werden. Diese Kürzungen betreffen die beiden wichtigsten Vorhaben des Bundes zur Förderung von OSS: die Entwicklung eines Open Source Arbeitsplatzes, als Alternative zu Microsoft Office, und die Plattform OpenCode, auf der Software der Verwaltung veröffentlicht werden soll.

Würde es die Bundesregierung ernst meinen mit der Förderung von Open Source in der eigenen Verwaltung, gäbe es messbare Ziele und ein Monitoring für den Anteil von OSS im Bund, beides existiert bisher nicht, selbst ein Software-Lizenzmanagementsystem befindet sich erst in der Planungsphase, was bei so hohen Ausgaben für Lizenzen schlicht nicht nachvollziehbar ist. Die gesamte Praxis der Bundesregierung zur Entwicklung von Software und Vergabe von Rahmenverträgen konterkariert ihre eigenen strategischen Ziele und trägt viel zu wenig zur Entwicklung europäischer Open Source Alternativen und eines Open Source Ökosystems bei, sie schadet außerdem aktiv der digitalen Souveränität.”

Links:

Anmerkung:

Die Detailtabellen zu den einzelnen Entwicklungs- und Dienstleistungsverträgen (3 weitere Anlagen) sind eingestuft als „Nur für den Dienstgebrauch“ und können daher nicht veröffentlicht werden.

Zum Dritten Mal hatte die Linksfraktion mit einer Kleinen Anfrage Informationen zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT erfragt, da die Digitalisierung eine erhebliche Klimawirkung hat. Auch die Ampelregierung hat sich die Nachhaltigkeit der Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben, u.a. im Koalitionsvertrag, in ihrer Digitalstrategie und zuletzt mit dem Energieeffizienzgesetz aus dem Hause Habeck, das insbesondere Rechenzentren reguliert. Aber bereits die Anfragen von 2021 und 2022 ergaben, dass einerseits die Datenlage zum Thema katastrophal ist – die Bundesregierung weiß nicht einmal hinreichend, wo sie steht – und dass andererseits der Bund alles andere als ein Vorreiter in nachhaltiger Digitalisierung ist. Während in Dubai die COP28 zur Klimakrise tagt und nachdem gerade wieder ein Gericht dem Bund zu langsames Handeln bescheinigte, ergab die aktuelle Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT, dass es dennoch nur marginale Verbesserungen, punktuell sogar Verschlechterungen gab und dass insbesondere keine strukturellen Verbesserungen erreicht wurden. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, Digitalpolitikerin der Linken im Bundestag:

Zu Daten u Intransparenz:

„So lange die Ampel weiterhin dieses eklatante strukturelle Informationsdefizit hat, wird sie keines ihrer Nachhaltigkeitsziele für ihre IT erreichen können. Kaum irgendwo ein Monitoring von Strom, Klima oder Wasser, für jedes 4. Rechenzentrum sind weder Ökostromanteil noch der Gesamtenergieverbrauch bekannt. Nicht einmal jedes dritte  Rechenzentrum gibt an, ein IT-Last-Monitoring zu betreiben, mit dem sich die Auslastung der Server optimieren lässt, was Energie spart. Auch zur Power UsageEffektiveness, ein übliches Maß zur Ermittlung von Energieeffizienz, gibt es für fast 40% der Rechenzentren des Bundes keine Daten. Ich bin es leid, immer nur von Ankündigungen einesguten Berichtswesen zu lesen, denn ohne vernünftige Daten kann man nicht gut steuern! Gerade zu frech ist die Unterschlagung von mehr als 60 Rechenzentren, für die es in 2022 noch Daten gab.“

Zu Nachhaltigkeit

„Ein besonders schlechtes Vorbild ist ausgerechnet das Klimaministerium von Habeck, der ein Energieeffizienzgesetz für nachhaltigere Rechenzentren durchsetzte, aber von dessen 12 Rechenzentren keines Abwärme nutzt oder klimafreundliche Kältemittel, es hat auch keines ein Energiemanagementsystem und nicht ein einziges steuerte Daten für den Aufbau seines Energieeffizienzregisters bei, alle anderen RZ des Bundes allerdings auch nicht.“

„Nachhaltigkeit schafft die Ampel nur auf dem Papier: Der Blaue Engel ist für Rechenzentren des Bundes schon seit Jahren eine Vorgabe, aber nicht einmal zwei Prozent haben ihn, Abwärme nutzt nicht mal jedes 10. Rechenzentrum – sogar weniger, als im letzten Jahr und knapp 90 Prozent der Rechenzentren nutzen weiter klimaschädliche Kältemittel. Die „besten“ fünf Prozent der Rechenzentren erfüllen gerade einmal die Hälfte der Anforderungen des aktuellen Blauen Engels. So wenig Fortschritt, noch dazu bei der angeblichen Fortschrittskoalition, habe ich mir nicht vorstellen können.

Zur IT-Konsolidierung

„Wenn die Ampel-Regierung ein Ziel nicht schafft, schafft sie es offenbar ab, denn nachdem erneut die Anzahl der Rechenzentren um 10 auf 194 RZ stieg, statt von 184 RZ auf 10 RZ zu sinken, erklärt sie nun, die Anzahl der RZ sei kein Kriterium mehr für dieZielerreichung. Das ist eine Bankrotterklärung erster Klasse. Auf der Strecke bleibt dadurch nicht nur die Nachhaltigkeit, sondern auch die Leistungsfähigkeit, Souveränität und Sicherheit der Bundes-IT.“ 

Antwort der Bundesregierung:

Datenblatt zur Analyse:

Sowohl im Innen- als auch im Digitalausschuss lehnten Ampel-Parteien und die Union einen Antrag der Linken im Bundestag ab auf einen garantierten Offline-Zugang für öffentliche Dienstleistungen des Bundes oder Leistungen, die von der öffentlichen Hand, in Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder im öffentlichen Auftrag erbracht werden.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

„Die deutsche Verwaltung hinkt bei der Digitalisierung zwar mächtig hinterher, aber dennoch gibt es immer öfter staatliche Angebote, die als `Digital only‘ angeboten werden, wie die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende. Laut Verkehrsminister Wissing soll auch das 49 Euro Ticket ab 2024 nur noch digital verfügbar sein. Natürlich braucht es eine gut digitalisierte Verwaltung, aber das darf nicht auf Kosten der Teilhabe gehen! Immerhin waren fast 3,5 Millionen Menschen in Deutschland noch nie im Internet, bei den über 65-Jährigen ist es jeder sechste.
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sind Menschen benachteiligt, denen es am Zugang zum Internet oder an den dafür nötigen Kompetenzen fehlt, aber auch diejenigen, die sich bewusst gegen digitale Prozesse entscheiden, z.B. aus Gründen der Datensparsamkeit und aus mangelndem Vertrauen in die IT-Sicherheit. Benachteiligt sind besonders häufig Ältere und ärmere Menschen. Wann immer es um Kommunikation oder Anträge gegenüber der öffentlichen Hand geht, muss jedoch in jedem Fall die Teilhabe und Barrierefreiheit sichergestellt sein.

Unser Antrag auf ein Offlinezugangsgesetz hätte die notwendige Teilhabegarantie ohne Bremse für die Digitalisierung der Verwaltung schaffen können, weil er neben einem verpflichtenden analogen Zugang zu allen öffentlichen Leistungen auch die Möglichkeit geschaffen hätte, z.B. bei Bürgerbüros am Wohnort an Geräten der Behörde mit fachlicher Unterstützung digitale Anträge zu stellen. Diese Chance hat der Bundestag mit seiner Ablehnung verpasst. Ich fürchte, dass es künftig häufiger `Digital first, Teilhabe second‘ heißen wird und, wie bisherige Beispiele zeigen, Menschen in materieller Not dadurch besonders benachteiligt werden.“

Antrag der Linksfraktion (Drucksache 20/8712)

Solche Termine machen am meisten Spaß! Bei schönstem Spätsommerwetter habe ich am 23.09.2023 in Eberswalde zusammen mit vielen Familien die Sonne, den Park und das ganze Ambiente genossen, das wir von der Linksfraktion im Bundestag gemeinsam mit der Linksfraktion im Landtag Brandenburg dort aufgebaut hatten.

Über 500 Besucher:innen – vom Baby bis zu über 90-Jährigen kamen zum Spielen, Reden, Austauschen, Informieren und Erholen. Das Kinderprogramm kam bei den Kleinen natürlich besonders gut an, beteiligt waren unter anderem „Räuber Rotbart“ und „Pirat Captain Pook“, ein besonderes Highlight war aber die Riesen-Seifenblasenshow, an der natürlich nicht nur Kinder mitmachten – auch der Fraktionsvorsitzende Sebastian Walter hat Seifenblasen produziert (unten rechts), hinter denen er sich verstecken konnte! Auch für das leibliche Wohl war gesorgt, dank Kuchenbasar, Popcorn, Slush-Eis und Gratis-Bratwürsten.

Meine Mitarbeiter Ralf Wunderlich und Christian Richter waren an unserem Informationsstand für alle Fragen der Bürger:innen erreichbar und wenn es direkte Fragen an mich gab, war ich nicht weit, denn wenn ich nicht schon mit Besucher:innen im Gespräch war, habe ich direkt neben unserem Infostand im Akkord Buttons an einer kleinen Buttonmaschine erstellt, denn dort riss die Schlange praktisch niemals ab. Wir hatten viele verschiedene Designs zum Aussuchen dabei, von der Friedenstaube über Regenbögen bis hin zu FCKNZS.

Viele Helfer:innen haben dazu beigetragen, dass dieses Fest so wunderschön geworden ist, Danke!

Gut anderthalb Wochen war das Fraktionsmobil der Bundestagsfraktion mit meinen Mitarbeitern Christan Richter und Ralf Wunderlich auf “Schluss mit Teuer!” Tour in Nordbrandenburg und machte dabei 9 Mal Station (2 weitere mußten wetterbedingt ausfallen). Ich möchte mich bei allen ehrenamtlichen Helfenden bedanken, ohne die es keine Slushis am See gegeben hätte, kein Popcorn vor dem Freiluftkino und ohne sie hätte es auch die vielen Gespräche auf Marktplätzen oder an Bahnhöfen nicht gegeben.

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Die Hälfte der Legislatur ist fast vorbei, ohne dass die großen digitalpolitischen Versprechen der Ampel-Regierung bisher realisiert wurden. Dazu kommentiert die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag und Obfrau im Digitalausschuss, Anke Domscheit-Berg:

„Die Kultur sollte anders, die digitalpolitische Zivilgesellschaft mehr einbezogen werden. Außerdem versprachen Koalitionsvertrag und Digitalstrategie mehr Offenheit, mehr Gemeinwohl, mehr Nachhaltigkeit und vor allem mehr Fortschritt und gleichzeitig weniger Überwachung und eine Verbesserung der IT-Sicherheit, aber nach anfänglicher Hoffnung bin ich inzwischen nur noch desillusioniert, denn kaum etwas ist besser, manches sogar schlechter geworden.

Digitale Verwaltung

Statt Verwaltungsdigitalisierung erleben wir von Bafög bis Wohngeld weiter den Dreiklang von Drucker, Fax und Stempel. Das OZG von 575 digitalisierten Dienstleistungen für Ende 2022 wurde auf 35 Booster-Dienstleistungen reduziert, aber auch diese wurden nicht erreicht, denn es fehlt seit über fünf Jahren an den Grundlagen: an verbindlichen, einheitlichen Standards, an überall verfügbaren Basisdiensten und am verbindlichen Ziel der Ende-zu-Ende Digitalisierung. Es gibt nicht einmal ein ehrliches Monitoring, denn als Erfolge werden auch reine Schaufensterdigitalisierungen gefeiert, wie z.B. der online Bafög-Antrag, der im Amt weiterhin ausgedruckt wird und auf dessen Bescheid Studierende immer noch vier bis sechs Monate warten müssen. Grundlegende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung werden offenbar immer noch nicht hinreichend verstanden, das angekündigte OZG 2.0 Gesetz liegt immer noch nicht vor, wo soll man da noch Optimismus für mehr Fortschritt bis zum Ende der Legislatur hernehmen?

Digitale Infrastruktur

Das „Recht auf schnelles Internet“ wurde nur ein „Recht auf lahmes Internet“, denn dieser Rechtsanspruch auf lächerliche 10Mbit Downloadgeschwindigkeit ermöglicht mindestens den 65 Millionen Menschen in 20 Millionen Mehrpersonenhaushalten keine gleichzeitige Nutzung von Homeoffice oder digitalem Unterricht und schränkt damit ihre Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ein, und damit auch ihre Zukunftschancen. Gerade ländliche Räume bleiben weiterhin zu oft abgehängt, insbesondere in ostdeutschen Bundesländern, wo der Anteil Haushalte mit Glasfaseranschluss erheblich geringer ist, als im Westen. Das FDP regierte „Digitalministerium“ setzt dennoch weiter auf das Primat des Marktes, obwohl der Markt bei der Sicherstellung von Teilhabe und Daseinsvorsorge offensichtlich seit Jahren versagt hat. Das Internet in Deutschland, egal ob mobil oder über Festnetz, ist nicht nur langsamer, sondern auch viel teurer als in anderen Ländern. Das ist nicht nur aus Verbrauchersicht ein Nachteil, sondern auch für die Wirtschaft selbst.

Bürgerrechte und IT Sicherheit

Mehr Sicherheit und stärker Schutz für Bürgerrechte waren uns versprochen worden. Das Gegenteil trat bisher ein. Obwohl die Risiken für unser aller IT-Infrastruktur immer größer werden, Datenleaks und Ransomware-Attacken ständig Schlagzeilen machen, stockt die versprochene Offensive für mehr IT-Sicherheit. Nicht einmal das KRITIS-Dachgesetz ist bisher verabschiedet, obwohl gerade kritische Infrastrukturen schnellstens besseren Schutz brauchen. Das BSI sollte laut Koa-Vertrag unabhängiger werden, auch hier wurde das Gegenteil erreicht: die Spitze des BSI kann jetzt bei Missfallen leichter abgesägt werden, Interessenskonflikte zu den Geheimdiensten bleiben unverändert bestehen. Die IT-Sicherheitsforschung bleibt weiter kriminalisiert und damit behindert.
 

Auch die Überwachungsgesamtrechnung ist überfällig und inzwischen immerhin beauftragt, aber ohne ihre Ergebnisse abzuwarten, werden immer weiter neue Überwachungsbefugnisse beschlossen und Evaluierungen bisheriger Überwachungsmaßnahmen finden auch nicht statt. Mit der EU-Chatkontrolle trägt die Ampel-Regierung sogar das größte Zensur- und Überwachungsvorhaben des Internets aktiv mit. Der Schutz der Privatsphäre und der Bürgerrechte spielten wohl nur auf dem Papier eine Rolle, aber nicht bei Entscheidungen der Ampel. Österreich hat die EU-Chatkontrolle abgelehnt, Deutschland unterstützt sie.

Das war kein Unfall, in Brüssel setzte sich die Ampel entgegen anderslautender Versprechen im Koalitionsvertrag auch dafür ein, dass die KI-Verordnung Schlupflöcher für biometrische Erkennung im öffentlichen Raum enthalten soll. Immer wieder spricht sich Innenministerin Nancy Faeser für Hackbacks bei Cyberangriffen aus, obwohl IT-Sicherheitsfachleute vor den unkalkulierbaren Risiken bei mangelndem Nutzen warnen und obwohl der Koalitionsvertrag Hackbacks eine Absage erteilt. Weniger Bürgerrechte und immer höhere IT-Sicherheitsrisiken, das ist die aktuelle Bilanz.

Nachhaltige Digitalisierung

Der Infrastrukturausbau für die Gigabitziele soll laut Gigabitstrategie nachhaltig erfolgen. Aber ein regionales oder nationales Roaming, das Funklöcher schneller schließt und den Ressourcenverbrauch senken würde, weil Funkmasten effizienter genutzt werden würden, gibt es mit der Ampel nicht. Volker Wissing verweigert Maßnahmen gegen Doppelverlegung von Glasfasern (sog. „Überbau“), selbst wenn ein offenes Netz verfügbar ist und toleriert damit eine Ressourcenverschwendung, die nebenbei den Ausbau in unterversorgten Gebieten verlangsamt. Für das Reparieren statt Wegwerfen stehen mickrige 2 Millionen im Haushalt 2023 zur Verfügung, aber eine Förderrichtlinie dafür gibt es nicht einmal, die Mittel drohen zu verfallen. Auch die IT des Bundes ist alles andere als nachhaltig, die Intransparenz ist hoch, die verfügbaren Daten bescheinigen dem Bund, in seinen Rechenzentren Abwärme zu verschwenden, zu selten erneuerbare Energien und zu häufig klimaschädliche Kältemittel zu nutzen. Themen wie energieeffiziente Softwareentwicklung spielen bei der Beschaffung keine Rolle. Das Energieeffizienzgesetz sollte bundesweit Rechenzentren nachhaltiger machen, aber von der Idee blieb nicht viel übrig, so lässt das Gesetz 99 Prozent der Rechenzentren komplett außen vor und für die übrigen gibt es reichlich Schlupflöcher, z.B. bei der Abwärmenutzung, und viel zu niedrig angesetzte Ziele. Zu Nachhaltiger Digitalisierung hat die Ampel insgesamt weder praktisch noch regulierend einen Beitrag dazu geleistet, dass die Klimaziele erreicht werden können.

Open Source, Transparenz, partizipativer Staat

Digitale Souveränität durch mehr offene Software, mehr Nachvollziehbarkeit durch einen transparenten Staat, mehr Einbeziehung der Zivilgesellschaft – das klang alles schön. Aber weder bei der Digital- noch bei der Gigabitstrategie wurde die Zivilgesellschaft einbezogen. Bei Verbändeanhörungen gibt es immer wieder absurd kurze Beteiligungsfristen, beim BND-Gesetz waren es kürzlich 24 Stunden. Wie sollen Ehrenamtliche da fundiert reagieren können? Das Transparenzgesetz soll nun doch erst zum Ende der Legislatur kommen – ich wette, dass es ganz ausbleibt. An wirklicher Transparenz hat die Ampel kein Interesse.

Die Demokratie ist in Gefahr, aber was zu ihrer Stärkung beitragen kann, wird gekürzt, darunter auch die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen digitale Gewalt, wie HateAid. Gravierend sind die geplanten Haushaltskürzungen für Open Source Projekte des Bundes, die bisherige Fortschritte zunichte machen können. Gleichzeitig wurde nirgendwo ein verbindlicher Vorrang für Open Source bei öffentlicher Beschaffung verankert. So konnte Oracle vor kurzem einen neuen Vertragsabschluss mit dem Bund für proprietäre Software und die Dienste drum herum über fast vier Milliarden Euro feiern, während der Haushaltsposten für Open Source von 49 Mio auf 25 Mio Euro schrumpfen soll, das wären dann lächerliche 0,6 Prozent oder 6 Promille des Rahmenvertragsvolumens mit Oracle, was zeigt, wie ernst es die Bundesregierung mit Open Source meint.

Diese Ampelregierung ist aus digitalpolitischer Sicht eine totale Katastrophe. Mindestens zwei Jahre sind bereits verloren. Viel Zeit bleibt nicht mehr, das Ruder umzusteuern.“