Frage: Wer waren die geladenen Gäste beim Expertengespräch „Künstliche Intelligenz“, welches am 29. Mai 2018 im Bundeskanzleramt stattfand, und welche sind die Ergebnisse dieses Gesprächs? (BT-Drucksache 19/2610)
 

Antwort des Staatsministers Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 1. Juni 2018:

Die Bundeskanzlerin hat für den 29. Mai 2018 zu einem Expertengespräch zum Thema „Künstliche Intelligenz“ die folgend aufgeführten Personen aus Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen ins Bundeskanzleramt eingeladen:

Dr.-Ing. Reinhold Achatz Thyssenkrupp AG

Prof. Dr.-Ing. Christian Bauckhage Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme

Hans Beckhoff Beckhoff Automation GmbH & Co.KG

Prof. Dr. Jürgen Beyerer Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung

Dr. Michael J. Black Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme

Chris Boos Arago GmbH

Dr. Stefan Breit Miele & Cie. KG

Dr. Hans Dietl Ottobock Healthcare Products GmbH

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Ecker Infineon Technologies AG

Dr. Stephan Ewen data Artisans

Prof. Dr. Michael Feindt Blue Yonder

Dr. Gereon Frahling DeepLGmbH

Elmar Frickenstein BMWGroup

Prof. Dr.-Ing. Sami Haddadin Technische Universität München

Prof. Dr. Dietmar Harhoff Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbe- werb

Prof. Dr. Matthias Hein Universität Tübingen

Dr. Ralf Herbrich Amazon Development Center Germany GmbH

Dr. Dr. Karsten Hiltawsky Drägerwerk AG & Co. KGaA

Prof. Dr. Thomas Hofmann Eidgenössische Technische Hochschule Zürich

Dr. Klaus Hommels Lakestar Advisors GmbH

Ralf Klinkenberg RapidMiner GmbH

Prof. Dr. Heyo K. Kroemer Georg-August-Universität Göttingen

Max Laemmle Fraugster

Dr. Bernd Leukert SAP SE

Prof. Dr. Volker Markl Technische Universität Berlin

Dr. Michael May Siemens AG

Prof. Dr. Katharina Morik Technische Universität Dortmund

Prof. Dr. Klaus-Robert Müller Technische Universität Berlin

Dr. Christoph Peylo Robert Bosch GmbH

Dr. Norbert Pfleger SemvoxGmbH

Prof. Dr. Peter Post Festo AG & Co. KG

Frank Riemensperger Accenture GmbH

Prof. Dr. Jürgen Schmidhuber Dalle-Molle-Forschungsinstitut für Künstliche In- telligenz (IDSIA)

Prof. Dr. Bernhard Schölkopf Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme

Dr. Harald Schöning Software AG

Prof. Dr. Thomas Seidl Ludwig-Maximilians-Universität München

Daniel Siewert Ubermetrics Technologies GmbH

Dr. Roland Vollgraf Zalando SE

Prof. Dr. Wolfgang Wahlster Deutsches Forschungszentrum für Künstliche In- telligenz

Tabea Wilke botswatch GmbH

Dan Wucherpfennig Leverton

Seitens der Bundesregierung haben neben der Bundeskanzlerin der Chef des Bundeskanzleramtes, die Bundesministerin für Bildung und For- schung, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, der Bundesmi- nister für Arbeit und Soziales, der Bundesminister für Verkehr und digi- tale Infrastruktur sowie die Staatsministerin für Digitalisierung teilge- nommen.

Das Gespräch diente dem Austausch über Potenziale und Herausforde- rungen der Künstlichen Intelligenz für Deutschland. Die Ergebnisse des Expertengesprächs fließen in die zu erarbeitende nationale Strategie für Künstliche Intelligenz ein.

Fragen

1. Welches ist nach der Ansicht der Bundesregierung der letztmögliche Zeitpunkt für die Änderung des Wahlrechts zur Europawahl 2019 in Deutschland, um nach meiner Auffassung sowohl internationalen Konventionen als auch demokratischen Gepflogenheiten über freie und faire Wahlen zu entsprechen?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des Wegfalls der 5 Prozent bzw. 3 Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl 2014 in Deutschland auf die Arbeitsfähigkeit des Europäischen Parlamentes?
Antworten

 

Antworten

Zu 1.
Die Ausgestaltung des Wahlrechts einschließlich des deutschen Europawahlrechts wird nach der Staatspraxis vom Deutschen Bundestag selbst wahrgenommen. Die Bundesregierung bringt in diesem Bereich üblicherweise keine Initiativen ein.
Der letztmögliche Zeitpunkt für eine Änderung des Wahlrechts hängt davon ab, ob eine Wahlrechtsänderung sich bereits auf die Wahlvorbereitung und Bewerberauf- stellung oder nur auf Vorgänge am Wahltag und bei der Ergebnisfeststellung bezieht. Nach dem Verhaltenskodex für Wahlen der Venedig-Kommission des Europarats vom 30. Oktober 2002 (Mitteilung Nr. 190/2002, Kapitel 65) sollten Änderungen des Wahlrechts kurz vor der Wahl (weniger als ein Jahr) vermieden werden.
Der Zeitpunkt für die Umsetzung von Recht der Europäischen Union in der Bundes- republik Deutschland hängt außerdem von den Vorgaben des Unionsrechts ab.
Zu 2.
Die Ausgestaltung des Wahlrechts einschließlich des deutschen Europawahlrechts wird nach der Staatspraxis vom Deutschen Bundestag selbst wahrgenommen. Die Bundesregierung bringt in diesem Bereich üblicherweise keine Initiativen ein.
-2-
Der Wegfall der 5 Prozent- beziehungsweise 3 Prozent-Sperrklausel hat dazu ge- führt, dass im 8. Europäischen Parlament sieben Parteien mit Stimmanteilen von 0,6 Prozent bis 1,7 Prozent mit jeweils einem einzelnen Sitz vertreten sind, der ihnen bei Geltung einer 5 Prozent- beziehungsweise 3 Prozent-Sperrklausel nicht zugeteilt worden wäre.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Europäische Parlament in seiner Ent- schließung vom 11. November 2015 zu der Reform des Wahlrechts der Europäi- schen Union (2015/2035(INL)) eine verbindliche Schwelle zwischen 3 Prozent und 5 Prozent für die Verteilung der Sitze vorgeschlagen und seine Ansicht bekundet, dass diese Maßnahme für die Sicherung der ordnungsgemäßen Arbeitsweise des Europäischen Parlaments wichtig ist, da so eine weitere Fragmentierung verhindert wird.

Fragen

1. Wie genau ist die Zusammensetzung der Daten-Ethikkommission, die laut Aussage eines Vertreters
des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages am 18. April 2018 im Mai erstmalig tagen wird, und in welchem Turnus wird sie in Zukunft tagen?

2. Wie wird entschieden, mit welchen Themen sich die Daten-Ethikkommission der Bundesregierung
beschäftigen soll, und inwiefern wird die Kommission sich dabei externen Sachverstand einholen?

 

Antwort

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl

Die Fragen 62 und 63 werden wegen ihres engen sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die regierungsinterne Abstimmung zu Struktur, Zusammensetzung und Aufgabenzuschnitt der Daten-Ethikkommission findet derzeit statt. Von dem Ergebnis dieser Abstimmung hängt ab, wie oft und in welcher Zusammensetzung die Daten-Ethikkommission tagen und mit welchen
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1979 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Themen sie sich beschäftigen wird. Dabei ist auch denkbar, dass die Daten-Ethikkommission
sich im Rahmen von Expertenanhörungen externen Sachverstandes bedienen wird.
Die Daten-Ethikkommission wird ihre Arbeit zügig aufnehmen.

 

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Frage

„Welche Kriterien gelten für die Trassenführung einer Europastraße und was spricht dagegen, die bestehende E251 zwischen Neubrandenburg und Berlin auf vorhandene Bundesautobahnen zu verlegen?“

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Frage

Welche neuen Zuständigkeiten ergeben sich beim Bundeskanzleramt im Bereich Digitalisierung oder sollen noch entstehen, wie sind oder werden diese Änderungen personell unterlegt und handelt es sich dabei um bereits bestehende Stellen aus welchen anderen Ministerien oder aber um neu geschaffene Stellen?

Antwort

Nach dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 werden dem Bundeskanzleramt die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes aus dem Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat übertragen. Konzeptionell soll dabei das Gefüge der IT-Steuerung Bund strategisch und insbesondere in Bezug auf ressortübergreifende Aspekte weiterentwickelt weiden. In einer neu geschaffenen Abteilung soll die Koordinierung für den Bereich Digitalpolitik u.a. in den beteiligten Gremien, bei digitaler Infrastruktur und eGovernment ausgebaut werden. In der Abteilung sollen überdies innovative Planungsinstrumente verstetigt und strukturell verankert werden. Für diese Aufgaben soll das Bundeskanzleramt intern personell umstrukturiert und Stellen aus dem BMI übernommen werden. Für dabei neu entstandene Aufgaben sind die neuen Stellen eingerichtet worden. Die organisatorischen Planungen über ihre Einfügung in eine neue Struktur sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Sobald die künftige Struktur feststeht, wird die erbetene Information nachgereicht.

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Frage

In die Zuständigkeit welchen Staatssekretärs / welcher Staatssekretärin fallen die Zuständigkeiten aus dem BMI, die mit dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 dem Bundeskanzleramt übertragen wurden, und Inwieweit betrifft sie – direkt oder indirekt — das BSI?

Antwort

Gemäß Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 werden dem Bundeskanzleramt aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen. Der Entscheidungsprozess über die organisatorische Eingliederung und Neuordnung der Digitalthemen im Bundeskanzleramt ist noch nicht abgeschlossen. Fragen nach der Zuständigkeit einzelner Funktionsträger können daher noch nicht beantwortet werden. Sobald die künftige Struktur feststeht, wird die erbetene Information nachgereicht.

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Frage

Existieren technische Übergänge oder Verbindungen irgendeiner Art zwischen der IT-Infrastruktur des Bundestages und dem IVBB?

 

Antwort

Der Deutsche Bundestag ist mit einem „NdB-Anschluss Typ 5“ (Bandbreite: 1 GBit/s, redundante Leitungsführung über 2 getrennte Wege) an den IVBB angeschlossen.
Der Anschluss an den IVBB dient im Wesentlichen der krisensicheren Kommunikation mit der Bundesregierung, da IVBB-Zugänge eine hohe Verfügbarkeit bieten. Auch wird z. B. ein sicherer E-Mail-Austausch mit der Regierung über den IVBB gewährleistet.
Neben dem Deutschen Bundestag sind daher beispielsweise auch der Bundesrat und weitere Verfassungsorgane an den IVBB angeschlossen.
Maßnahmen zur Sicherung der Kommunikation des Deutschen Bundestages liegen in der Verantwortung der Bundestagsverwaltung.

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Frage

In welcher Höhe wird es im Bundeskanzleramt mit den aus dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat übertragenen Zuständigkeiten entsprechend des Organisationserlasses vom 14. März 2018 einen zusätzlichen oder sonst erweiterten Etat geben, und falls nein, aus welchem Etat werden die Aufgaben, die sich aus der Zuständigkeit ergeben, finanziert werden?

Antwort

Gemäß Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. Marz 2018 werden dem Bundeskanzleramt aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT- Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen. Der Entscheidungsprozess über den konkreten Umfang einer Aufgaben-, Stellen- und Personalübertragung auf das Bundeskanzleramt und über die organisatorische Neuordnung der Digitalthemen im Bundeskanzleramt ist noch nicht abgeschlossen. Fragen nach der Etatisierung der hiermit verbundenen Aufgaben können daher noch nicht beantwortet werden.

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