Frage: Über welche Daten zum Thema Mobilfunkversorgung in Deutschland (inklusive  Geoinformationen und Statistiken zur Versorgung und zum Nutzungsverhalten) verfügt der Bund, und welche Datensätze sind davon nach den Grundsätzen von Open Data veröffentlichbar oder bereits veröffentlicht? (BT-Drucksache 19/6961)

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Frage: Wie viele Anträge auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Gesetz über die  Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) gab es seit Januar 2017 an den Bund (bitte aufschlüsseln nach Bundesministerium)? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 21. Dezember 2018
Das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) enthält kein Antragserfordernis hinsichtlich der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen.
Das IWG regelt nur die Bedingungen der Weiterverwendung von Informationen, nicht den Zugang zu diesen Informationen, der gegebenenfalls einen Antrag nach anderen gesetzlichen Regelungen  erfordern kann. Zugängliche Informationen öffentlicher Stellen sind nach Maßgabe des IWG weiterverwendbar. Die Anwendung des IWG ist damit nicht von einer Antragsstellung abhängig.
Bei den Bundesministerien sind im Übrigen seit Januar 2017 auch keine Anträge unter Berufung auf das IWG eingegangen. Nicht alle nachgeordneten Behörden der Geschäftsbereiche wurden zur Beantwortung der Frage befragt.

Frage: Welcher Bundesbehörde wurde die Aufgabe für die Entwicklung von Qualitätsmaßstäben für die
Vergleichbarkeit von Cybersicherheitsprodukten, die in Bundesbehörden eingesetzt werden, übertragen, und welche Maßstäbe finden derzeit Anwendung? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 27. Dezember 2018

Die spezifische Aufgabe für die Entwicklung von Qualitätsmaßstäben für die Vergleichbarkeit von Cybersicherheitsprodukten, die in Bundesbehörden eingesetzt werden, wurde keiner  Bundesbehörde übertragen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt jedoch  sicherheitstechnische Anforderungen an informationstechnische Systeme und gibt diesbezügliche Empfehlungen. Beispielsweise erarbeitet das BSI Mindeststandards für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes (vgl. § 8 Absatz 1 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSIG) und definiert Standards im Rahmen des IT-Grundschutz. In Bezug auf Produkte, die der Zulassung gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) unterliegen, werden die
Qualitätsmaßstäbe im Sinne von Anforderungen insbesondere durch das Zulassungskonzept, Nachweiskataloge und VS-Anforderungsprofile durch das BSI definiert. Weiterhin hat das BSI den gesetzlichen Auftrag, Sicherheitszertifikate für IT-Produkte (Systeme oder Komponenten) zu erteilen. Die im Zuge dieser Zertifizierungen zugrunde gelegten Qualitätsmaßstäbe im Sinne von  Anforderungen sind in sog. Schutzprofilen bzw. vom BSI herausgegebenen Technischen Richtlinien  niedergelegt. Eine Übersicht der entsprechenden Dokumente findet sich unter den nachfolgend aufgeführten Links wieder:
Mindeststandards Bund:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/StandardsKriterien/Mindeststandards_
Bund/Mindeststandards_Bund_node.html
IT-Grundschutz:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzStandards/
ITGrundschutzStandards_node.html
Verschlusssachenanweisung:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/Sicherheitsberatung/Geheimschutzberatung/
VorschriftenStandards/vorschriftenstandards_node.html
Schutzprofile:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/
Produktzertifizierung/ZertifizierungnachCC/SchutzprofileProtection
Profiles/schutzprofileprotectionprofiles_node.html
Technische Richtlinien:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/
Produktzertifizierung/ZertifizierungnachTR/zertifizierungnachtr_
node.html

Frage: Welches Bundesland hat jeweils bei den 14 identifizierten Themenfeldern im Projekt  Portalverbund des IT-Planungsrates die Federführung erhalten, und wie ist jeweils der Status der Bearbeitung? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 27. Dezember 2018

Bis 2022 sollen Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung
des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG).
Die Umsetzung des OZG erfolgt mit zwei Projekten des IT-Planungsrats gemeinsam von Bund und Ländern:
1. Digitalisierungsprogramm
2. Portalverbund
Die nutzerfreundliche Digitalisierung der rund 575 Verwaltungsleistungen (entsprechend OZG-Umsetzungskatalog; Entscheidung 2018/22 ITPLR) für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen erfolgt im Digitalisierungsprogramm. Um die Leistungen in der vorgegebenen Zeit digital bereitstellen zu können, werden sie arbeitsteilig in 14 Themenfeldern von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geplant und bearbeitet (Entscheidung 2018/22 IT-PLR).
Jedes Themenfeld wird dabei von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland (freiwillige Meldung) federführend bearbeitet. Darüber hinaus kann Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen erfolgen.
In einem ersten Schritt bis Sommer 2019 werden alle Leistungen in den Themenfeldern analysiert (z. B. hinsichtlich bereits bestehender digitaler Angebote, Potenzial für länderübergreifende Lösungen) und ein Umsetzungsplan je Themenfeld erstellt. Dieser detailliert das  Digitalisierungsvorgehen für jede dem Themenfeld zugeordnete Leistung.
Parallel beginnt bereits der Digitalisierungsprozess für im Themenfeld priorisierte Leistungen. Diese werden in interdisziplinär besetzten und alle föderalen Ebenen einschließenden „Digitalisierungslaboren“ bearbeitet.

Aktueller Bearbeitungsstand in den 14 Themenfeldern
1. Familie und Kind
– Federführer: BMFSFJ/Bremen
– Digitalisierungslabore: 1) leistungsübergreifend: Elterngeld,
Kindergeld, Geburtsanzeige, Kinderbetreuung; 2) Unterhaltsvorschuss
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
2. Querschnitt
– Federführer: BMI/Berlin
– Digitalisierungslabor: 1) Geburtsurkunde
– Erhebung/Analyse: weitestgehend abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
3. Bauen und Wohnen
– Federführer: BMI/Mecklenburg-Vorpommern
– Digitalisierungslabore: 1) Ummeldung; 2) Baugenehmigung
(2 OZG-Leistungen)
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
4. Ein- und Auswanderung
– Federführer: Auswärtiges Amt/Brandenburg
– Digitalisierungslabore: 1) Aufenthaltsstatus zwecks Erwerbstätigkeit;
2) Verpflichtungserklärung
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
5. Unternehmensführung und -entwicklung
– Federführer: BMWi/Hamburg
– Digitalisierungslabore: 1) Sondernutzung von Straßen; 2) Unternehmensgründung
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
6. Arbeit und Ruhestand
– Federführer: BMAS/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: 1) Wohngeld; 2) Arbeitslosengeld II
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
7. Steuern und Zoll
– Federführer: BMF/Hessen
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
8. Bildung
– Federführer: BMBF/Sachsen-Anhalt
– Digitalisierungslabor: 1) BAföG
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
9. Forschung und Förderung
– Federführer: BMBF (in Abstimmung)/in Abstimmung
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
10. Recht und Ordnung
– Federführer: BMJV (nur für Leistungen im Zuständigkeitsbereich
des Ressorts)/Sachsen
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
11. Umwelt
– Federführer: BMU/Schleswig-Holstein; Co-FF Rheinland-Pfalz
– Digitalisierungslabore: 1) Anlagenbetrieb und -prüfung, 2) Inbetriebnahme
und Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
12. Gesundheit
– Federführer: BMG/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
13. Engagement und Hobbies
– Federführer: BMI/in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
14. Mobilität und Reisen
– Federführer: BMVI/Hessen und Baden-Württemberg
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: nicht begonnen
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen

Frage: Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der eingeladenen Personen zum Runden Tisch im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverleger, der am 15. November 2018 stattfand, und worauf begründet sich die Entscheidung, keine Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft an diesen Runden Tisch einzuladen (bitte nach eingeladener Person und Auswahlkriterium aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 19/6212)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 23. November 2018

Am 15. November 2018 führte die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley ein kurzfristig anberaumtes Gespräch, an dem mit Vertretern von Google, des BITKOM, des BDZV, des VDZ, der VG Media, des DJV sowie einem freien Journalisten Vertreter aus allen betroffenen Bereichen teilgenommen haben. Der Termin diente einem allgemeinen Gedankenaustausch im Kontext der aktuellen rechtspolitischen Diskussion um ein europäisches Leistungsschutzrecht des Presseverlegers.

Frage: Welche Sicherheitslücken hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seit 2014 durch eigenen Analysen entdeckt und mit den jeweiligen
betroffenen Herstellern diskutiert, damit diese die Sicherheitslücken kurzfristig schließen konnten (bitte aufschlüsseln nach betroffenem Produkt und der zugewiesenen CVE-Nummer)? (BT-Drucksache 19/6212)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 26. November 2018

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat seit 2014 in der Software ILIAS insgesamt 6 Sicherheitslücken aufgedeckt. Den Sicherheitslücken wurden folgende CVE-Nummern zugeordnet:

Sicherheitslücken in Version 5.1. und für alle jeweiligen Unterversionen:
CVE-2018-10306
CVE-2018-11117
CVE-2018-11118
CVE-2018-11119
CVE-2018-11120

Sicherheitslücke in Version 5.2. und für alle jeweiligen Unterversionen:
CVE-2018-10307

Die Sicherheitslücken mit o. g. CVE-Nummern wurden veröffentlicht.

Frage: Wie viele Mitteilungen bezüglich Verstoßes gegen die Pflichten zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte gemäß § 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) hat das Bundesamt für Justiz seit Inkrafttreten dieses Gesetzes erhalten (bitte aufschlüsseln nach Quartal des Empfangs, Zeitraum zwischen Empfang der Mitteilung bis zu ihrer  Empfangsbestätigung in Monaten und Stand der Bearbeitung (laufend oder abgeschlossen))? (BT-Drucksache 19/5440)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl vom 26. Oktober 2018

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat mit Stand vom 22. Oktober 2018 insgesamt 714 Verfahren zu den sich für Anbieter sozialer Netzwerke aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ergebenden Pflichten eingeleitet, schwerpunktmäßig zu § 3 NetzDG. Davon sind 342 Verfahren erledigt, die verbleibenden 372 Verfahren sind anhängig. Die Zahl der anhängigen Verfahren, die auf Meldungen beruhen, wird statistisch nicht gesondert erfasst.
Von den 714 eingeleiteten Verfahren wurden 49 von Amts wegen, 665 aufgrund entsprechender Meldungen eingeleitet. Der quartalsweise Eingang von Meldungen wird statistisch nicht gesondert erfasst.
Insgesamt 636 Verfahren betreffen oder betrafen die Pflichten nach § 3 NetzDG zum Umgang mit Beschwerden gegen rechtswidrige Inhalte. Wie viele von diesen Verfahren aufgrund von Meldungen eingeleitet wurden, wird statistisch nicht gesondert erfasst. Von den 665 Meldungen gingen 593 Fälle über das vom BfJ für Meldungen nach dem NetzDG beim Informationstechnikzentrum Bund bereit gestellte Online-Formular ein. Sofern in den Meldungen die zutreffende Email-Adresse des Absenders angegeben wurde, erhalten die Absender automatisiert eine Eingangsbestätigung; das war bisher in rund 90 Prozent der Fälle der Fall. In den Fällen in denen die Meldung nicht über das Online-Formular erfolgt, wird nur dann eine Eingangsbestätigung versandt, wenn nicht bereits nach Bearbeitung eine Rückmeldung in der Sache erfolgt. Dieser Zeitraum wird nicht gesondert statistisch erfasst.

Frage: Welchen ideellen, finanziellen, personellen oder sonstigen Beitrag hat das Bundesamt für Verfassungsschutz zu der am 13. September 2018 vorgestellten Studie des Branchenverbandes Bitkom zu Angriffen auf Industrieunternehmen hinsichtlich der Erstellung, Durchführung, Auswertung oder sonstiger Aspekte geleistet (bitte  aufschlüsseln nach Art und Umfang der Leistung)? (BT-Drucksache 19/5440)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Kerber vom 24. Oktober 2018

Bei der Erstellung, Durchführung und Auswertung der genannten Studie hat das Bundesamt für Verfassungsschutz keine ideellen, finanziellen oder personellen Beiträge geleistet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich mit einem Impulsstatement von Vizepräsident Haldenwang ausschließlich an der Vorstellung der Studienergebnisse beteiligt und ein Experten-Statement für den Studienbericht beigesteuert.

Frage: Welche Beschaffungen im Rahmen des Aufbaus eines Hochleistungsrechners für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in welchem Zustand des Ausschreibungs- oder Beschaffungsverfahrens (bitte aufschlüsseln nach Gegenstand bzw. Leistung)? (BT-Drucksache 19/5440)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 23. Oktober 2018

ZITiS plant den Aufbau und Betrieb eines Hochleistungsrechners, der vorrangig für Forschung und Entwicklung im Bereich der Kryptoanalyse genutzt werden soll. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird eine Angebotsprüfung durch das Beschaffungsamt des Bundes durchgeführt. Aussagen über Dauer und Zeitpunkt der Beschaffung können daher noch nicht gemacht werden.