Frage: Bei welchen Punkten des ursprünglichen Entwurfs des „Contract for the Web“ hat sich die Bundesregierung mit welchen Begründungen (EU-Recht), deutsches Recht, Sonstige) für eine Änderung eingesetzt?

Antwort des Staatsministers Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 5. Dezember 2019:

Die Bundesregierung begrüßt die globale Initiative „Contract for the Web“ der World Wide Web Foundation (WWW-Foundation). Der ursprüngliche Entwurf bestand aus neun Kernprinzipien, davon drei, die an Regierungen adressiert sind. An diesen Kernprinzipien gab es keine Änderungen. Zudem hat die WWW-Foundation nun in einem umfangreichen Prozess unter Einbindung aller Interessengruppen detailliertere Unterpunkte erarbeitet, die die Bundesregierung zur Kenntnis nimmt. Die Bundesregierung wird sich auch künftig für die Prinzipien einsetzen und mit wichtigen Partnern und Akteuren im Dialog bleiben.