Frage: Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Chatbots als Alternative zu einer anwaltlichen Rechtsberatung, und wenn nicht, erwägt die Bundesregierung die Schaffung einer rechtlichen Grundlage?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom Dezember 2019:

Spezifische gesetzliche Regelungen für den Einsatz von Chatbots in der Rechtsberatung existieren nicht. Es gelten insoweit die allgemeinen Regelungen des Rechtsdienstleistungsrechts und des Berufsrechts der rechtsberatenden Berufe. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beobachtet die Entwicklung, insbesondere, ob und inwieweit aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung im Rechtsdienstleistungsmarkt gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Derzeit ist die Notwendigkeit für spezifische gesetzliche Regelungen betreffend den Einsatz von Chatbots in der Rechtsberatung jedoch nicht ersichtlich.