Frage

In die Zuständigkeit welchen Staatssekretärs / welcher Staatssekretärin fallen die Zuständigkeiten aus dem BMI, die mit dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 dem Bundeskanzleramt übertragen wurden, und Inwieweit betrifft sie – direkt oder indirekt — das BSI?

Antwort

Gemäß Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 werden dem Bundeskanzleramt aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen. Der Entscheidungsprozess über die organisatorische Eingliederung und Neuordnung der Digitalthemen im Bundeskanzleramt ist noch nicht abgeschlossen. Fragen nach der Zuständigkeit einzelner Funktionsträger können daher noch nicht beantwortet werden. Sobald die künftige Struktur feststeht, wird die erbetene Information nachgereicht.

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