Meine Frage:
Welche KI-Anwendungen gibt es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die nicht in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12191 angegeben wurden, aber möglicherweise z. B. im KI-Labor der Bundeswehr genutzt und entwickelt werden (vgl. Einsatz von KI für das maschinelle Auswerten von Funkverkehr oder die intelligente Berechnung von Flugrouten, Voice Activity Detector, Sparrow Tracking, CWBuddy, KI zum Entwickeln von Software – www.bundeswehr.de/de/organisation/cyber-und-informationsraum/aktuelles/das-ki-labor-eine-explorative-lern-und-entwicklungsumgebung-5514392) sowie im Bereich des Cyber Innovation Hub (zum Beispiel ImageAware – Erkennung von Desinformation mittels KI www.cyberinnovationhub.de/innovation/innovationsvorhaben/imageaware#c3389) und in übrigen Bereichen des BMVg und der Bundeswehr (zum Beispiel im CIR, den Luft-, Wasser- und Landstreitkräften), und warum wurden diese Anwendungen nicht in der o. g. Antwort auf die Kleine Anfrage mitgeteilt, obwohl sie zum Teil frei im Internet beschrieben oder auf Konferenzen wie dem Startup Germany Summit vom 17. September 2024 vorgestellt werden?
Antwort der Bundesregierung:
Die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12191 erfragt die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung in Nutzung befindlichen KI-Anwendungen. Der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw) ist organisatorisch als herausgehobene Abteilung in der BWI GmbH verankert. Die BWI GmbH und deren Innovationseinheit CIHBw gehören nicht zum Geschäftsbereich des BMVg.
Bei den angeführten KI-Anwendungen handelt es sich um solche, die bislang im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nicht in Nutzung sind, sondern im Rahmen von explorativem Lernen, Erproben und Entwickeln zum Zwecke des Erwerbs von Methoden-, Bewertungs- und Entscheidungskompetenz bei Innovationen, Analysen und Planungen dienen.
Antwort der Bundesregierung im PDF: