Parlamentarische Initiativen von Martina Renner, André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kirsten Tackmann, 08. Januar 2019

08.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/6749

Am 11. Juli 2018 wurden im ersten Strafprozess zur Mordserie des rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) vor dem Oberlandesgericht München die Urteile verkündet. Zwar hat der Generalbundesanwalt seinerseits angekündigt, dass er weiter ermitteln würde. Allerdings sind zum sogenannten „Neunerverfahren“ und einem „Strukturermittlungsverfahren“, die sich gegen weitere mutmaßliche Unterstützer des NSU richten, bisher keine neuen Ergebnisse bekannt geworden.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7165 vor. Antwort als PDF herunterladen

Parlamentarische Initiativen von Ulla Jelpke, André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, 08. Januar 2019

08.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/6761

Die Bundesregierung sagte im Sommer gegenüber Italien und Malta zu, bis zu 115 aus Seenot gerettete Flüchtlinge aufzunehmen und ihre Asylverfahren durchzuführen. Die Aufnahme wurde bislang jedoch nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht umgesetzt. Mit der Kleinen Anfrage sollen daher nähere Informationen über das Verfahren sowie den aktuellen Stand der Umsetzung eingeholt werden.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7209 vor. Antwort als PDF herunterladen

Parlamentarische Initiativen von Stefan Liebich, Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Gesine Lötzsch, Martina Renner, Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Kirsten Tackmann, Katrin Werner, Pia Zimmermann, 07. Januar 2019

07.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/6746

Die Regierung in Schweden war die erste, die sich selbst die Bezeichnung „feministisch“ gab. Auf Ebene der UN setzten sie ihre Politik unter den Primaten des Feminismus. Kanada folgte dieser Leitlinie.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7587 vor. Antwort als PDF herunterladen

Parlamentarische Initiativen von Michel Brandt, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Pascal Meiser, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel, 07. Januar 2019

07.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/6731

In der Kleinen Anfrage geht es darum, aufzuzeigen, dass die Behinderung und Kriminalisierung ziviler Seenotrettungskräfte auf dem Mittelmeer und die Abschottungspolitik der EU Ursache für den Tod Tausender fliehender Menschen ist. Im September 2018 kam auf der zentralen Mittelmeerroute jeder fünfte fliehende Mensch zu Tode. Bis zum 14. November kamen im Jahr 2018 nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration bereits 2.054 Menschen bei der Flucht um.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7257 vor. Antwort als PDF herunterladen

Parlamentarische Initiativen von Martina Renner, André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kirsten Tackmann, 21. Dezember 2018

21.12.18 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/6596

Polizei und Nachrichtendienste nutzen bei Ermittlungen in den sozialen Netzwerken nicht nur legendierte Fake-Accounts sondern auch solche die entweder von Informanten, Beschuldigten oder völlig Unbeteiligten, um ihre Ermittlungsarbeit verdeckt und unerkannt zu betreiben. Diese Methodik hat in den vergangenen Jahren vermutlich erheblich zugenommen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7163 vor. Antwort als PDF herunterladen

Bild: Marco Verch, „Fokus auf Kaffeetasse“, CC-BY 2.0

Im November stellte ich gemeinsam mit meiner Kollegin Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen„, weil ich wissen wollte, wie sie damit umgeht, dass immer mehr Fälle häuslicher Gewalt auch im digitalen Raum stattfinden. Frauen werden erpresst, bedroht oder überwacht, z. B. durch unsichtbare Apps auf dem Handy, Stalking per Messenger oder das Veröffentlichen von intimen Fotos im Internet. Weiterlesen

Foto: Jeanette Tittel, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode

Seit fast 20 Jahren finden immer am 25. November Aktionen statt, um auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Seinen Ursprung hat dieser „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ in der Dominikanischen Republik. Am 25. November 1960 wurden die drei Schwestern Mirabal wegen ihrer politischen Aktivitäten gegen die Diktatur nach monatelanger Folter getötet.

Auch heute kämpfen wir gegen Gewalt, die Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen begegnet, im privaten Raum, bei der Arbeit oder auch im Internet. Im vergangenen Jahr wurden 147 Frauen von ihrem (Ex-)Partner getötet, 224 Frauen überlebten solche Tötungsversuche. Jeden Tag versucht also ein Mann, seine (Ex-)Partnerin zu töten, alle zweieinhalb Tage erreicht er sein tödliches Ziel. In den Medien werden diese Morde dann meist Tatsachen verdrehend als Beziehungsdrama bezeichnet.

Im Land Brandenburg lag die Zahl der gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt im Jahr 2017 bei 4254, bundesweit wurden 140.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, 82 Prozent waren Frauen. Es gibt in Deutschland zu wenig Plätze in Frauenhäusern, auch das Frauenhaus in Brandenburg an der Havel, kann kaum noch Frauen (und Kinder) aufnehmen. Über die Ausfinanzierung müssen sich dringend alle politischen Ebenen einigen.

Auch wenn Gewalt gegen Frauen am häufigsten im privaten Raum stattfindet und nicht, wie oft angenommen, auf dunkler Straße und durch Fremde, gibt es sichere Räume praktisch nicht, was die Bewegungsfreiheit von Frauen einschränkt, denn fast jede meidet bestimmte Orte, weil sie sie für Frauen gefährlich findet. Angesichts vielfältiger Kleidungs- und Verhaltenstipps für Frauen muss jedoch deutlich gesagt werden: verantwortlich für Gewalt sind Täter, nicht Opfer.

Mich schockiert auch, wie wenig ernst Gewalt gegen Frauen im Internet genommen wird. Die Polizei kennt sich z. B. nur äußerst selten mit den Möglichkeiten für digitales Stalking durch unsichtbare Apps auf dem Handy aus. Wenn Frauen aber dadurch jederzeit geortet werden können, steigt ihr Risiko, Opfer physischer Gewalt zu werden. Auch mit Beleidigungen bis hin zur Androhung von Vergewaltigung, Misshandlungen und Mord  werden Frauen zunehmend im Netz konfrontiert. Auch ich habe Hassnachrichten erhalten, wurde beleidigt und bedroht. Ich habe manches bei der Polizei angezeigt, aber noch nie endete ein Fall vor Gericht. Polizei und Justiz fehlen die fachliche Kompetenz und die personellen Kapazitäten, um sich angemessen um diese Rechtsbrüche zu kümmern. Vielen fehlt selbst das grundlegendste Verständnis. Das voriges Jahr in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bringt hier nur wenig Abhilfe. Es führt bestenfalls zur Löschung von Hassnachrichten, aber nicht zur Strafverfolgung. Und die Entscheidung, ob überhaupt gelöscht wird, liegt im Ermessen von Großkonzernen wie Facebook oder Twitter. Hassnachrichten über Messengerdienste sind überhaupt nicht vom NetzDG erfasst.

Digitale Gewalt ist jedoch mehr als Hassnachrichten, dazu zählt auch das Veröffentlichen persönlicher Informationen im Netz, wie Adresse oder Telefonnummer, Identitätsmissbrauch z. B. durch Anlegen gefälschter Profile auf Pornoseiten, oder der Versand intimer Fotos an den Arbeitgeber. Solche Taten wirken in das Leben der Betroffenen hinein. Die Bundesregierung bleibt jedoch weitgehend untätig, was die Untersuchung dieser Problematik und vor allem ihre Bekämpfung angeht, sie lässt die Opfer allein.

In einer Kleinen Anfrage zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen“ (Drucksache 19/5743) fordere ich daher von der Bundesregierung Fakten und Informationen zu konkreten Maßnahmen, wie sie das Ausmaß digitaler Gewalt erfasst und wie sie gegen digitale Gewalt vorgeht. Zu beidem hat sie sich mit Ratifizierung der Istanbul Konvention verpflichtet.  Das Internet muss ein Raum sein, in dem sich Menschen frei bewegen können, ohne Angst vor jedweder Form von Gewalt. Staatliche Behörden müssen das Thema endlich ernst nehmen, Polizist*innen und Strafverfolgungsbeamte weiterbilden und eine zeitgemäße IT-Ausstattung erhalten. Es wird Zeit, dass die Polizei bei Fällen digitaler Gewalt konsequent Ermittlungen aufnimmt und die Justiz Recht auch durchsetzt. Online-Aktionen wie #metoo oder #keinemehr bleiben wichtig, um Aufmerksamkeit auf das Ausmaß digitaler Gewalt zu lenken. Als Feministin, Netzaktivistin und als persönlich Betroffene, ist mir das Thema besonders wichtig, ich bin deshalb sehr gespannt auf die Antworten der Regierung.

Update:

Quelle: Screenshot von govdata.de, 13.09.2018

Vor ein paar Wochen habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Strategie und Umsetzung der Open Government Partnership, von Open Data, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ gestellt. Nun wurden die Antworten veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat mal wieder gezeigt, dass sie viele Projekte, Vorhaben und Initiativen zwar im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Bei vielen dieser Vorhaben ist aber unklar, ob sie überhaupt in dieser Legislatur umgesetzt werden, bei manchen ist das bereits jetzt extrem unwahrscheinlich, so beispielsweise die Verabschiedung des angekündigten Zweiten Open-Data-Gesetz. Auch an Ressourcen mangelt es ganz offensichtlich.
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Kleine Anfrage – 14.06.2018 – Drucksache Nr. 19/2363 – PDF

Im Jahr 2017 bemühte sich die Bundeswehr um einen Stand bei der Netzkonferenz re:publica. Die re:publica schlug eine andere Form der Beteiligung vor, bei der Angehörige der Bundeswehr nicht in Uniform teilgenommen hätten. Dies wurde von der Bundeswehr abgelehnt. Der Stand kam nicht zustande, da bis zur endgültigen Entscheidung der Bundeswehr alle verfügbaren Flächen vergeben waren (https://18.re-publica.com/de/page/bundeswehr-bei-rp18-chronologie-paarfragen).

Im Jahr 2018 wandte sich die Bundeswehr erneut an die Organisatoren der re:publica mit der Bitte um eine Partnerschaft und einen Stand auf der Ausstellungsfläche, „um die Bundeswehr zu präsentieren“. Das Gründungsteam der Konferenz entschied sich gegen einen Stand mit uniformierten Soldatinnen und Soldaten u. a. mit dem Argument, dass die re:publica eine zivilgesellschaftliche Konferenz sei, bei der auch traumatisierte Menschen aus Krisengebieten anwesend seien. Die Beteiligung von Soldaten in zivil etwa als Speaker war für das re:publica-Team kein Problem und fand auch statt.

Die Bundeswehr beschreibt die Abläufe bei Facebook polemisch folgendermaßen: „Nachdem die #Bundeswehr im vergangenen Jahr keinen Stand haben durfte, weil die Anmeldung angeblich zu spät erfolgt sei, konnten die Organisatoren diese Begründung in diesem Jahr nicht anführen. Nun verweigern sie unseren #Soldaten aber den Zutritt in #Uniform. Die vorgebliche Toleranz der Konferenz hat also seine Grenzen – Uniformen sind unbequem.“ (www.facebook.com/bundeswehr.karriere/photos/a.219080981464702.61370.215977868441680/1767584226614362/?type=3&theater).

Laut „taz. die tageszeitung“ vom 3. Mai 2018 erklärte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), der Bundeswehr sei ein Stand zugesagt worden (www.taz.de/!5503157/). Das Team der re:publica widersprach dieser Aussage.

Kurz bevor die Konferenz am 2. Mai 2018 begann, fuhr ein Werbefahrzeug der Bundeswehr vor den Eingang des Konferenzgeländes, auf dem großflächig der Slogan „Zu bunt gehört auch grün“ stand. Soldaten in Tarnuniform und ein Kamerateam begleiteten den Wagen. Gäste der Konferenz wurden von uniformierten Soldaten angesprochen, die auch Flyer verteilten, auf denen unter anderem die Adresse der Facebook-Seite „Bundeswehr Karriere“ angegeben war, was den Schluss zulässt, dass die Bundeswehr im Rahmen dieser Werbeaktion neue Soldatinnen und Soldaten anwerben wollte. Gäste, die Flyer ablehnten, seien von Soldaten gefragt worden, „ob das nicht „undemokratisch“ sei, wenn sie sich nicht auf eine Debatte einlassen“ (https://18.re-publica.com/de/page/bundeswehr-beirp18-chronologie-paar-fragen).

Marcel Bohnert, Leiter des Bereichs Neue Medien im Generalstab der Bundeswehr und beim Einsatz der Bundeswehr während der re:publica vor Ort und aktiv beteiligt, beschrieb in seinem Instagram-Account „wir selbst sind inzwischen wieder abgerückt“ (www.instagram.com/p/BiRHiD6F9Ps/), was den Schluss zulässt, dass die Bundeswehr ihre Präsenz vor dem Gelände der Konferenz selbst als Einsatz definiert. Die Aktivitäten der Bundeswehr vor Ort beschrieb er als „Guerillamarketing-Aktion“ (www.instagram.com/p/BiTUHR5FS52/). In der Presse wird die Aktivität der Bundeswehr auch als „Protest“ beschrieben (www.morgenpost.de/vermischtes/article214177691/Teilnahme-an-re-publicaverweigert-Bundeswehr-protestiert.html).

Einer der anwesenden Soldaten, Christian Bell, Oberstleutnant beim Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr, nahm als Teilnehmer an der Konferenz teil und twitterte auch von dort. Das Zentrum Operative Kommunikation ist eine Dienststelle der Bundeswehr, deren Aufgaben früher als „Psychologische Kampfführung“ später als „Psychologische Verteidigung“ bezeichnet waren. Es ist Teil des neuen Organisationsbereiches Cyber- und Informationsraum und betreibt u. a. den Radiosender „Radio Andernach“ und den Fernsehsender BWTV als Truppenbetreuungssender für deutsche Soldaten in den Einsatzgebieten der Bundeswehr.

Die Bundeswehr begleitete ihre Präsenz durch Veröffentlichungen u. a. bei Twitter (https://twitter.com/bundeswehrInfo/status/991652152732012544) und Facebook (www.facebook.com/bundeswehr.karriere/posts/1767584226614362:0).

Die Antwort der Bundesregierung haben wir am 14.06. erhalten und liegt als PDF-Dokument vor.

 

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/1390

Unbekannte Täter haben sechs Dokumente des Auswärtigen Amtes über einen Server ausgeleitet. Nach zunächst falschen Verdächtigungen wird die Gruppe „Snake“ als Urheber vermutet. Neben dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ermitteln die Geheimdienste des Bundes. Möglicherweise nutzten die Angreifer nicht veröffentlichte Sicherheitslücken. Als weitere „hoch spezialisierte Cyberangriffe“ bezeichnet die Bundesregierung Vorfälle, bei denen Virenscanner des BSI überwunden wurden. (zum PDF)