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In diesem Podcast berichte ich – Anke Domscheit-Berg, MdB und digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag – aus dem Maschinenraum des Bundestages und erzähle euch aus jeder Sitzungswoche taufrisch, was es Spannendes aus dem Digitalausschuss zu berichten gibt. Ich möchte Transparenz in der Politik nämlich nicht nur fordern, sondern auch leben und weil das meiste im Digitalausschuss nicht öffentlich stattfindet, mache ich das Geschehen für Euch auf diese Weise transparent und vielleicht insgesamt parlamentarische Prozesse nachvollziehbarer und Politik spannender!

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In der letzten Sitzung des Digitalausschusses hatten wir zu dem wichtigen Thema „Die Durchsetzung des Digital Services Act und des europäischen Rechts sowie Maßnahmen zum Schutz vor Desinformation und der Integrität von Wahlen“ die Generaldirektorin der EU-Kommission für Kommunikationsnetzwerke, Inhalte und Technologie, Renate Nikolay, zu Gast. Aufgrund des Sitzungsabbruchs konnte ich meine Fragen loider trotzdem nur schriftlich stellen. Meine Fragen und Antworten habe ich in dem obigem Blogpost veröffentlicht (vgl. oben https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2025/02/eu-kom-durchsetzung-dsa/).

Die Antworten der Kommission zeigen, dass man dort die immense Tragweite des Problems noch immer nicht verstanden hat. Wenn wir die europäischen Demokratien und Werte vor einem Zerfall – wie er in den USA in vollem Gange ist – schützen wollen, müssen wir dringend und mit höchster Priorität dafür sorgen, dass wir uns auch von den großen Tech-Firmen aus den USA unabhängig machen.
Es hilft nicht (mehr), kleinere Nischenprodukte für alternative Communities hier und da zu fördern, denn was wir brauchen, ist eine starke Alternative für ein wirklich soziales Netz, das auch eine Chance hat, sich gegen X und Co durchzusetzen: offen, interoperabel und transparent, über das wir öffentliche Diskurse auch ohne Manipulationen und Datenverkauf für kommerzielle Interessen führen können. Die EU muss dafür echte Verantwortung übernehmen und eine solches Netzwerk so unterstützen, dass es nutzerfreundlich, sicher und auskömmlich finanziert ist.

Gleichzeitig muss sich die EU mit den großen Plattformen anlegen, wenn sie unsere Demokratie gefährden. Der DSA legt dafür gute Grundlagen, in dem er von sehr großen Plattformen verlangt, ihre systemischen Risiken zu benennen sowie aktiv zu verringern und sie sanktioniert, wenn das nicht erfolgt. Dass die Eigentümerkontrolle eines Milliardärs über ein sehr großes soziales Netz ein systemisches Risiko per se ist, sollte völlig unstrittig sein, denn natürlich besteht bei derartiger Kontrolle durch eine Einzelperson das prinzipielle Risiko, dass diese Machtoption missbraucht wird, z.B. für Manipulationen von Diskursen in verschiedenen Ländern, auch im Vorfeld von Wahlen. Daher finde ich die Antwort der Kommission, dies sei nicht als Fall im DSA spezifisch geregelt, sehr seltsam. Wie kann man darauf nicht klipp und klar antworten: „Ja, die EU-KOM sieht das als systemisches Risiko und bezieht dieses Risiko in ihre Bewertung von X ein“?

Mich beruhigt dabei auch nicht, dass es bereits seit über einem Jahr ein Ermittlungsverfahren gegen X gibt. Wenn wir unsere angegriffene Demokratie effektiv verteidigen wollen, haben wir nicht beliebig viel Zeit. In den USA sieht man ja bereits, wie schnell Zerstörungsprozesse ablaufen können. Dass die EU eines der Grundprobleme nicht als solches anerkennen kann, nämlich die Risiken durch Tech-Giganten und ihre Milliardärseigentümer, die nicht ohne Grund als Broligarchie bezeichnet werden, ist beunruhigend und zeigt, dass man in Europa die Gefahren durch extreme Kapitalkonzentration unterschätzt. Dabei spürt man die Auswirkungen davon auch am extrem-Lobbyismus der Tech-Giganten in Brüssel. Wer wie Musk offen zur Wahl einer rechtsextremistischen Partei oder wie US-Vizepräsident Vance zur Kooperation mit ihr aufruft, will doch ganz offensichtlich die europäische Demokratie zerstören. Fakt ist: Große soziale Plattformen in der Hand von einzelnen Milliardären, die massiv Einfluss auf den Verbreitungsgrad von Medien und bestimmte Arten von Inhalten nehmen, sind ein strukturelles Risiko und eine Bedrohung für unsere Meinungsfreiheit und die Demokratie.

Seltsam ist auch, dass die EU-Kommission die Antwort verweigerte auf meine Frage, ob es stimmt, dass es wegen Druck aus den USA eine Überprüfung und Aussetzung von Bußgeldern bezüglich der laufenden DMA-Ermittlungen gegen Apple, Meta & Co gäbe. Was soll ich als Parlamentarierin denn davon halten? Wie ein Dementi klingt das jedenfalls nicht. Deshalb habe ich auch vor ein paar Tagen auf der Munich Cyber Security Conference die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen, zuständig für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, angesprochen und gefragt, ob die Gefahr besteht, dass sich die EU-Kommission von den USA durch deren diversen Druckmittel erpressen lässt. Sie betonte, dass sich die EU niemals von der EU erpressen lassen würde und laufende Ermittlungsverfahren mit Hochdruck weiterverfolgt werden. Ich hoffe sehr, dass das auch so ist und es zeitnah Urteile gibt, die dem Ausmaß der Rechtsverletzung auch Rechnung tragen. Denn ein Bußgeld in Milliardenhöhe ist vermutlich das einzige Argument, dass bei einem Milliardär noch gehört wird.

Meine letzten Fragen an die EU-Kommission

Der Digitalausschuss hatte sich in seiner letzten Sitzung der Legislaturperiode am 29. Januar 2025 auf meine Anregung ein enorm wichiges Thema vorgenommen, nämlich die Durchsetzung des Digital Services Act und des europäischen Rechts sowie Maßnahmen zum Schutz vor Desinformation und der Integrität von Wahlen. Die eingeladenen Unternehmen Meta, TikTok und X haben die Teilnahme kurzfristig verweigert, aber zumindest stand die Generaldirektorin der EU-Kommission für Kommunikationsnetzwerke, Inhalte und Technologie, Renate Nikolay, dem Ausschuss für Fragen zur Verfügung.

Leider stand die Sitzung ganz unter dem Eindruck des Ergebnisses der Abstimmung über den 5-Punkte-Plan von Friedrich Merz, auch bekannt als Fall der Brandmauer. Die Sitzung wurde während der Befraung von Frau Nicolay für spontane Fraktionssitzungen abgebrochen, weshalb ich meine Fragen vor Ort nicht stellen konnte. Ich hatte nur die Möglichkeit, diese im Nachgang schriftlich einzureichen. Die Antworten stelle ich hier online:

Frage 1:

Da immer mehr globale digitale Plattformen in der Hand von Tech Milliardären dem Rechtsruck unterliegen, vulnerable Gruppen weniger schützen und Desinformationen hemmungsloser verbreiten wollen, wäre es schön, wenn die EU eine gemeinwohlorientierte Alternative dafür schafft, z.B. auf der Basis des Fediverse oder von BlueSky, wie die freeourfeeds Initiative gerade plant. Eine Plattform, die wirklich werbefrei ist, keiner individuellen Agenda dient, sondern open source, interoperabel, transparent, mit hoher Nutzerautonomie und ohne Einflussnahme durch Staaten oder Privatpersonen, die einfach nur die Vernetzung und Kommunikation ermöglicht, ohne unsere Daten zu verkaufen oder uns zu manipulieren, ist eine riesige Marktlücke. Sie könnte zur sozialen Infrastruktur der digitalen Gesellschaft werden und verhindern, dass digitale Monopole in Milliardärshand unsere Demokratien ihrem Profitinteresse opfern. Gibt es dazu eine Debatte in der EUKOM und denkt man über Regulierung existierender Plattformen hinaus?

Antwort der EU-Kommission vom 14. Februar 2025:

„Die Kommission fördert alternative digitale Plattformen seit mehreren Jahren. Im Rahmen der Initiative „Next Generation Internet“ (NGI) inklusive Finanzierung durch das Programm Horizon Europe hat die Kommission dezentrale soziale Medienplattformen „made in Europe“ und „Fediverse“-Initiativen unterstützt. Mehr als 40 Projekte wurden bereits finanziert, darunter Mastodon für Mikroblogging, aber auch Alternativen zu YouTube (Peertube) und Instagram (pixelfed). Darüber hinaus existiert seit 2024 ein Pilotprojekt zum Fediverse („Fediversity“), um alternative dezentrale und Open-Source-Lösungen mit zugehöriger Infrastruktur und Unterstützung bereitzustellen.“

Frage 2:

Sehr große digitale Kommunikationsplattformen müssen laut DSA der EU-KOM strukturelle Risiken und Maßnahmen zu ihrer Reduzierung melden. Betrachtet die EU-KOM den Umstand, dass eine VLOP einem Milliardär gehört, der diese Plattform mitsamt ihren Algos zur einseitigen u massenhaften Beeinflussung der pol. Meinungsbildung bei Wahlen in einem EU Land einsetzen kann, einerseits als strukturelles Risiko nach DSA, das andererseits im Fall von Elon Musk nicht im Sinne des DSA minimiert, sondern aktuell maximiert wird – zB durch Verbreitung von Desinformation und massenhafter Werbung für Frau Weidel und ihre rechtsextreme AfD und gibt es diesbezüglich Ermittlungen?

Antwort der EU-Kommission vom 14. Februar 2025:

„Der spezifische Fall, den das Mitglied des Bundestags in dieser Frage beschreibt, ist im DSA nicht in dieser Detailtiefe geregelt. Daher ist eine fallbezogene Bewertung auf Basis der konkreten Fakten und Umstände jedes Einzelfalls erforderlich. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu betonen, dass die Kommission bereits am 18. Dezember 2023 ein Verfahren gegen X wegen Risiken negativer Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse eingeleitet hat. Zudem wurden am 17. Januar zusätzliche Ermittlungsmaßnahmen im Hinblick auf die Empfehlungssysteme von X eingeleitet.“

Frage 3:

Können wir uns auf das europäische Wertesystem und die geltende Regulierung verlassen, auch wenn Trump seine Drohungen ernst meint, Zölle zu erhöhen oder die NATO hängen zu lassen, falls der DSA seine Zähne zeigt und US-Tech-Milliardäre für die Risiken ihrer Plattformen bestraft? Und stimmt der Bericht der Financial Times, wonach derzeit eine Überprüfung und Aussetzung von Bußgeldern bezügl. der laufenden DMA-Ermittlungen gegen Apple, Meta & Co laufe, wg Druck aus den USA?

Antwort der EU-Kommission vom 14. Februar 2025:

„Die Europäische Kommission handelt unabhängig und wird ihre Arbeit bei der Durchsetzung von DSA und DMA auch weiterhin ausschließlich auf Fakten und Beweisen basieren. Die Durchsetzung des europäischen Rechts erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Verfahren. Alle Untersuchungen laufen ohne Unterbrechung oder Verzögerung. Zu den zitierten Presseberichten der Financial Times können die Kommissionsdienste keine Stellung nehmen.“

Frage 4:

Geht die EU KOM Hinweisen nach, dass es gezielte pushes für bestimmte rechtsgerichtete politische Inhalte auf X vor der Präsidentschafts-Wahl in den USA gab bzw. in Deutschland aktuell gibt, wie es der mutmaßliche Whistleblower „concerned bird“ am 11. Januar 2025 auf seinem Blog behauptete?

Antwort der EU-Kommission vom 14. Februar 2025:

„Zunächst weisen wir auf ein spezielles Whistleblower-Tool für den DSA hin, über das jede Person anonym vertrauliche Dokumente zu möglichen Verstößen gegen den DSA einreichen kann: https://digital-services-act-whistleblower.integrityline.app/ Bezüglich der von einem mutmaßlichen Whistleblower am 11. Januar 2025 geäußerten Behauptungen verfolgt die Kommission alle relevanten Hinweise mit der gebotenen Sorgfalt. Falls belastbare Beweise für Verstöße gegen den DSA oder andere europäische Regeln vorliegen, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.“

Und dann hatte ich noch eine Frage an das BMI:

Correctiv berichtete von ca. 100 dt. sprach. Fake-News-Websiten, die vermutlich für Einflussnahme auf BTW aufgebaut wurden, überwiegend inaktiv sind, aber einige bereits zur Verbreitung von Desinfo genutzt wurden, z.B. Behauptung 1,9 Kenianer kämen nach Abkommen mit Kenia nach DE oder BW mobilisiert 0,5 Mio. Soldaten für Osteuropa Einsatz. KI genutzt für DeepFakes. Verbreitung durch pro-russ. Influencer. Dahinter soll russischen Operation Storm 1516 u ein russ. Geh. Dienst stecken – gleiches Netzwerk verbreitete Desinfo zur US-Wahl. Was unternimmt die BuReg mit welchen Instanzen konkret zur Prüfung u ggf. zur Abschaltung? Was ist der Kenntnisstand?

Antwort des BMI vom 7. Februar 2025:

„Die Einflussoperation „Storm-1516“ ist dem BMI und den nachgeordneten Sicherheitsbehörden bekannt und wird im Rahmen der Analyse von Desinformations- und Einflusskampagnen, auch mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl, bearbeitet. Die bei SIM Networks gehosteten Domains sind nach wie vor online. Die klandestine Verbreitung von Desinformation durch ausländische staatliche Stellen in Deutschland ist grundsätzlich nicht strafbar. Dies erschwert behördliche Anweisungen an deutsche Provider für Abschaltungen, wie hier im Falle von SIM Networks.“

Mit der vorgezogenen Neuwahl endet mein Bundestagsmandat früher als erwartet. Da ich nicht erneut für den Bundestag kandidiere, hatte ich am 16. und 17. Januar 2025 zum letzten Mal die Freude, eine Besuchergruppe im Rahmen einer Bundespresseamtsfahrt aus meinem Wahlkreis in Berlin zu empfangen. Diese Fahrten haben mir stets viel bedeutet – sie waren eine wunderbare Gelegenheit, Zeit mit Menschen aus meinen Wahlkreisen zu verbringen.

Gruppenfoto (Foto: Bundesregierung / StadtLandMensch-Fotografie)

Dieses Mal hatte ich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis eingeladen. In der Gruppe waren unter anderem Mitglieder des Märkischen Sozialvereins, der Initiative „Willkommen in Gransee“, der Initiative Barrierefreier Bahnhof Fürstenberg, Engagierte in der Kommunalpolitik und auch eine Ukrainerin und eine Syrerin, die für Projekte des Verstehbahnhofs in Fürstenberg ehrenamtlich aktiv sind und z.B. gemeinsam für ein leckeres ukrainisch-syrisches Catering bei Veranstaltungen im Verstehbahnhof sorgen. Mit dieser Einladung wollte ich den Ehrenamtlichen für ihr wichtiges Engagement danken. Mehr als 800.000 Menschen, also etwa jede:r dritte Bürger:in, engagieren sich in Brandenburg ehrenamtlich, da kann man schon sagen, dass diese freiwillige Arbeit in allen Lebensreichen dafür sorgt, dass unsere Gesellschaft funktioniert!

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Meine am 5.12.24 im Bundestag zu Protokoll gegebene Rede im Wortlaut:

1987 [Anmerkung: Leider nicht korrekt, tatsächlich war es 1985] war ich 17 Jahre alt und ungewollt schwanger. Ich ging in die 11. Klasse, wollte mich eigentlich gerade trennen von meinem Freund. Ich dachte damals, ich kann Abitur und Studium vergessen, verlobte mich mit meinem Freund, mit dem ich gar nicht mehr glücklich war, hielt alle Zukunftsträume für geplatzt und bekam eine Depression. Dann setzten sich meine Eltern zu mir, erklärten mir, dass ich eine Wahl hätte und ich ganz allein entscheiden könnte, ob ich das Baby bekommen möchte oder nicht und dass sie mich, egal wie ich mich entscheide, in allem unterstützen würden. Das war in Brandenburg und zu DDR Zeiten. Ich entschied mich für einen Schwangerschaftsabbruch, der in einem Krankenhaus ganz in der Nähe und Krankenkassen-finanziert stattfand. Niemand machte mir je einen Vorwurf. In dieser Notlage habe ich die Unterstützung durch den Staat, die Familie und das Erleben meiner Autonomie, das selbst entscheiden zu können, als extrem befreiend erlebt.
Bedauert habe ich diese Abtreibung immer, bereut aber nie. Ich beendete mein Abitur, studierte und bekam später ein Kind.

Im Osten Deutschlands gab es das Selbstbestimmungsrecht für Frauen schon seit Anfang der 70er Jahre und ich kann einfach nicht verstehen, wie es sein kann, dass eine 17 Jährige im wiedervereinigten Deutschland auch 50 Jahre später noch weniger Rechte hat, als Frauen in der DDR der 70er! Genauso wenig kann ich verstehen, wie es sein kann, dass das erzkatholische Irland Schwangerschaftsabbrüche liberalisiert hat, während sie bei uns weiter kriminalisiert werden. Orientieren wir uns denn an Trump oder an Saudi-Arabien?
Generelle Strafbarkeit löst überhaupt kein Problem, sie verhindert nämlich keine Abtreibungen, sie macht sie nur gefährlicher, teurer und erniedrigender für Frauen, die sich in einer Notlage befinden.

Weil Schwangerschaftsabbrüche generell als Straftat gelten, gibt es kaum gute Ausbildungen als Teil des Medizinstudiums, so dass Studierende an Papayas üben müssen – eine absurde Vorstellung, die nicht zu einem fortschrittlichen Gesundheitswesen passt. Im Übrigen gehen auch Schwangerschaft und Geburt mit erheblichen Gesundheitsrisiken einher, schon deshalb sollte es allein Sache einer Schwangeren sein, darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind zur Welt bringen möchte oder nicht. Wir sind schließlich nicht Gefäße für Dritte, sondern Individuen, die über ihren Körper selbst bestimmen können sollten, denn sonst ist ihre Würde nach Artikel 1 des Grundgesetzes nicht gewahrt!

Aufgrund der generellen Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gibt es viel zu wenig medizinische Angebote, so dass es in manchen Regionen kaum noch Ärzt:innen gibt, die Abtreibungen vornehmen. In 85 von 400 Landkreisen können ungewollt Schwangere kein angemessenes Angebot dafür erreichen! Vielen Frauen ist es schon aufgrund ihrer Lebensumstände gar nicht zuzumuten, 150km für eine Abtreibung zu reisen.

Die WHO-Leitlinie von 2022 stellt unmissverständlich fest, dass eine umfassende u qualitativ ausgezeichnete medizinische Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen essenziell für das Wohl von Frauen ist. Schwangerschaftsabbrüche müssen deshalb auch als Gesundheitsleistungen verstanden und von den Kassen bezahlt werden, denn der Grad körperlicher Selbstbestimmung Schwangerer darf niemals vom Geldbeutel abhängen, also davon, ob Betroffene die Behandlung, die Fahrt und gegebenenfalls die Übernachtung bezahlen können oder eben nicht.

Ich finde die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen elementar und die Vorstellung unerträglich, dass im Bundestag fast 70% Männer über die Selbstbestimmungsrechte von Frauen entscheiden dürfen. In einem Parlament mit echter Parität wäre die allgemeine Strafbarkeit von Abtreibungen längst Geschichte. So bleibt mir nur, einerseits an die Solidarität der Minderheit weiblicher Abgeordneten zu appellieren und andererseits an die Mehrheit der Männer, zumindest an die, die in der Lage sind einzusehen, dass sie bei einer solchen Entscheidung gar kein Mitspracherecht haben sollten, weil sie nicht schwanger werden.

Über männliche Körper gibt es schließlich auch keinerlei Regulierung im deutschen Recht, und die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen dient vor allem der Kontrolle über weibliche Körper, die sich viele konservative Männer immer noch wünschen. Das konnte man zuletzt am Backlash in den USA erleben, wo nach der Trump Wahl der widerliche Slogan: „Your Body – My Choice“ triumphierend von Männern verbreitet wurde.

Wer Schwangerschaftsabbrüche verringern will, muss vor allem Schwangere und Mütter unterstützen und Benachteiligungen durch Mutterschaft – z.B. Paygap, Armut bei Alleinerziehenden oder Karrierebremsen – beseitigen, Kinderbetreuung verbessern, Care Arbeit besser verteilen und bezahlen. Aber auch kostenlose Verhütungsmittel, gute Aufklärung und niedrigschwelliger Zugang zu Beratungen sind hilfreich – natürlich nicht nur für Frauen, denn am Zustandekommen einer Schwangerschaft sind zwei beteiligt. Auch Kinder brauchen mehr Schutz vor Kinderarmut und Benachteiligung im Bildungssystem, ihre Rechte gehören ins Grundgesetz. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir neben einer Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Bundestag auch diese Maßnahmen auf den Weg bringen könnten, denn so schützt man die Rechte beider am Besten: der Schwangeren und der Kinder.

Ich bitte Sie daher herzlich, unterstützen Sie den vorliegenden Gruppenantrag mit Ja oder wenigstens einer Enthaltung, und beenden Sie die Blockade der Anhörung im zuständigen Ausschuss!

Alle diejenigen, die grundsätzlich gegen die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind, möchte ich darum bitten, dann einfach selbst keine Abtreibung vorzunehmen, sich aber nicht der körperlichen Autonomie anderer Menschen in den Weg zu stellen, denn jemand Anderen zum Austragen von Kindern zu zwingen, ist schlicht Gewalt.

Die Union schiebt wieder den Kinderschutz für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung vor, die auch in der vorgeschlagenen Variante nicht mit Grundgesetz und EU-Recht vereinbar ist. Auch künftig wird die Linke gegen Massenüberwachung und für echten Kinderschutz eintreten – dann ohne mich im Bundestag. Dies war meine letzte Rede im Plenum, der Linken und der Digitalpolitik bleibe ich erhalten!

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgerechnet zum unkaputtbaren Wunsch der Union, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, halte ich nach fast acht Jahren im Bundestag meine wahrscheinlich letzte Rede.

(Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Endlich!)

Ich kann meine bisherige Kritik nur wiederholen: Dieser Vorschlag verstößt gegen die Vorgaben des EuGH und das Grundgesetz. Die Speicherfrist ist nicht das kürzest Mögliche – es gibt grundrechtssensiblere Alternativen wie das Quick-Freeze-Verfahren -, und die Maßnahme ist ungeeignet; denn Schwerkriminelle wissen, wie man eine IP-Adresse verschleiert.

(Beifall bei der Linken)

Der Gesetzentwurf soll übrigens auch die Funkzellenabfrage erweitern, zum Beispiel auf Enkeltricks. In Berlin müsste man dann 200 000 Menschen aus einer Funkzelle identifizieren. Und, ja, was denn dann? Eine Massengegenüberstellung mit Oma?

(Sebastian Fiedler (SPD): Eijeijei!)

Sehr “praktisch“. In Berlin werden per Funkzellenabfragen übrigens schon jetzt 100 Millionen Datensätze pro Jahr gesammelt. Ich möchte deshalb noch einmal daran erinnern: Demokratie und Massenüberwachung passen nicht zusammen.

(Beifall bei der Linken – Stephan Brandner (AfD): Da haben Sie ausnahmsweise mal recht!)

Ich hoffe, dieser Grundsatz wird auch im kommenden Bundestag nicht vergessen; denn die Demokratie müssen wir mit all ihren Werten verteidigen.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Die ganz große Kommission!)

Zum Abschluss noch ein paar Worte in eigener Sache. Ich habe mit viel Leidenschaft linke Digitalpolitik im Bundestag vertreten und mitgestaltet, übrigens mit einem großartigen Team, ohne das ich nie so viel hätte schaffen können. Tausend Dank! Das ist für euch!

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Thorsten Lieb (FDP))

Auch allen Angestellten, vielen Dank: denen an der Garderobe, in der IT, im Saaldienst. Ohne Sie wären wir alle hier aufgeschmissen; denn wenn wir nachts hier sitzen, sind Sie auch noch da, und zwar ohne Fahrdienst und Diäten.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Als Obfrau habe ich im Digitalausschuss engagiert und parteiübergreifend den fachlichen Austausch mit Demokratinnen und Demokraten gesucht und sehr oft gefunden. Herzlichen Dank dafür.

Ein Mandat im Bundestag, das ist ein großes Privileg, und ich bin dankbar für diese Chance und Erfahrung. Bundestag, das heißt aber auch: wenig Schlaf, ständiges Multitasking und Überlastung sowie ein aus der Zeit
gefallenes Trinkverbot im Plenum. Das wird hoffentlich der nächste Bundestag abschaffen.

(Beifall des Abg. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wasser in Bundestagsflaschen verletztwürde die Würde des Hauses nicht verletzen. Aber zu wenig zu trinken ist nicht nur gesundheitsschädlich, es verringert auch die Konzentrationsfähigkeit und damit die Qualität unserer Arbeit.

Frustriert hat mich aber auch die immer noch hohe Verbreitung digitaler Inkompetenz – man muss immer wieder das Gleiche vom Urschleim diskutieren wie bei der Vorratsdatenspeicherung -,

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das fällt uns auch manchmal schwer, Frau Kollegin!)

sowie, dass fachliche Kritik erst Jahre später ernst genommen wird, dass Koalitionsverträge Theorie bleiben, bei Open Source genauso wie beim Digitale-Gewaltschutzgesetz. Für diese Themen werden in kommenden
Legislaturen andere Linke weiterkämpfen.

(Stephan Brandner (AfD): Da irren Sie sich ganz gewaltig!
Sie werden den Gang der FDP gehen!)

Ich habe meine Zeit hier selbst auf zwei Legislaturen festgelegt und will zurück in das andere Leben. Ich werde natürlich weiter digitalpolitisch aktiv sein, aber künftig wird mehr Zeit für anderes sein, zum Beispiel den großartigen Verstehbahnhof in Fürstenberg und meine Familie. Ich freue mich schon sehr darauf, die menschenfeindlichen Reden einer sicher verfassungswidrigen Partei nicht mehr hören zu müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der Linken und der SPD – Stephan Brandner (AfD): Das BSW ist gar nicht da!)

Das gönne ich übrigens auch allen anderen Abgeordneten demokratischer Parteien und habe deshalb einen Wunsch zum Abschied:

Unterstützen Sie den Antrag auf Überprüfung der AfD mit einer Jastimme oder wenigstens einer Enthaltung!
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Stephan Brandner (AfD): Wann kommt der denn?)

Zum Dritten Mal nach 2022 und 2023 befragte die Gruppe DIE LINKE im Bundestag die Bundesregierung nach dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bund und zur Förderung von KI. Aus der Antwort der Ampel zur diesjährigen Kleinen Anfrage ergibt sich ein starker Zuwachs der KI-Anwendungen sowie immense verfügbare finanzielle Mittel in Höhe von über 2,5 Milliarden Euro für KI-Vorhaben bei gleichzeitig fehlenden Supportstrukturen, mangelnden Kompetenzen, Standards und verbindlichen Prozessen, obwohl alles dies seit Jahren angekündigt wurde. Auch Ankündigungen der Ampel zur Nachhaltigkeit beim Einsatz von KI wurden flächendeckend nicht eingehalten.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Gruppe DIE LINKE im Bundestag:

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Meine Frage:

„Welche konkreten Initiativen oder (gesetzgeberischen) Handlungsmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Bedrohung der Demokratie durch Desinformationen z.B. im Umfeld von Wahlen zu adressieren, insbesondere in Bezug auf derartige Inhalte, die mittels KI-Anwendungen (KI = Künstliche Intelligenz) erstellt wurden, und welche Rolle spielen unabhängige Medien und Fact-Checking-Organisationen in den Regierungsstrategien zur Bekämpfung von KI-generierter Desinformation (bitte auch darauf eingehen, inwiefern diese gegebenenfalls unterstützt werden)?“

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:

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Zu spät und zu wenig ehrgeizig ist das Update zum Onlinezugangsgesetz. Durch 95% Kürzung der Mittel in 2024 werden geplante Fortschritte unwahrscheinlich. Meilensteine während der Ampel-Amtszeit gibt es nicht. Aber einige unserer Forderungen werden endlich (teilweise) umgesetzt.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich, mit über einem Jahr Verspätung, liegt ein Update für das Onlinezugangsgesetz für eine schnellere Verwaltungsdigitalisierung vor. Einerseits hat es die Chance verpasst für einen großen Wurf. Es ist zu unverbindlich, zu wenig ehrgeizig und hoffnungslos unterfinanziert. Andererseits ist es trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung. 

Die Schriftform wird durch digitale Identifizierung ersetzbar, Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit werden verbindlich, der Bund stellt Basisdienste bereit. Und ja, das alles sind Selbstverständlichkeiten, aber nicht gelebte Praxis bisher. 

(Manuel Höferlin (FDP): Ja, genau!)

Alle drei Jahre soll es eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation geben, und das ist super. Vielleicht belegt ja die erste im Jahre 2027, dass das bisherige Monitoring Schönfärberei ist. Die Fortschrittsmessung muss endlich ehrlich und bürgerorientiert werden. Das fordert auch der Bundesrechnungshof.

(Beifall bei der Linken)

Verbindliche Standards sind eine wesentliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen Behörden und kommen leider erst in zwei Jahren und auch nur für Leistungen des Bundes. Der Rechtsanspruch auf digitale Dienste kommt sogar erst in vier Jahren, auch nur für Dienstleistungen des Bundes und nach Buchstaben des Gesetzes auch nur für den Onlinezugang, also das digitale Einreichen von Anträgen. Aber immerhin: Alle 115 Dienstleistungen des Bundes sollen in fünf Jahren Ende-zu-Ende digitalisiert sein, also schon 2029 – zwölf Jahre, nachdem das erste Onlinezugangsgesetz in Kraft trat. Das meine ich mit „zu wenig ehrgeizig“.

(Beifall bei der Linken)

Übrigens: Kein einziger Meilenstein liegt in der Amtszeit der Ampel. 

Besonders kritisch finde ich aber: Auf meine schriftliche Frage gab die Bundesregierung zu: Für die Umsetzung fehlt ihr das Geld. – 95 Prozent Kürzung der Haushaltsmittel für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in 2024! 

Aber heute stimmen wir nicht über Haushaltsmittel und die unsinnige Schuldenbremse ab, sondern über das neue Onlinezugangsgesetz. Das sind zwar nur ein paar Trippelschritte, aber Sie gehen nach vorn. Daher gibt es trotz Kritik Zustimmung zum Gesetzentwurf von der Linken. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Volker Redder (FDP) – Maik Außendorf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So geht konstruktive Oppositionsarbeit, Herr Amthor!)


Meine zu Protokoll gegebene Rede zur internationalen Digitalstrategie:

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleg:innen

Die internationale Digitalstrategie der Ampel ist voll von schönen Worten, von Menschenrechten bis Nachhaltigkeit. Aber sie enthält keinerlei konkretes Ziel, keine Ressourcen für ihre Umsetzung, keinen Zeitplan und keinerlei Meilensteine. Da ist vielfach die Rede von „wir streben oder regen an“, „wir stärken oder fördern“. Aber wie denn? Kein Wort zu Maßnahmen, Fördergeldern oder Investitionen!

Außerdem steht die Internationale Digitalstrategie im eklatanten Widerspruch zum Regierungshandeln. So schützt nach dieser Strategie die Ampel-Koalition die „Grund- und Menschenrechte, online wie offline“. Aber in der Praxis schweigen Kanzler und Außenministerin zum Schicksal von Julian Assange, dem Gründer der digitalen Whistleblower-Plattform WikiLeaks. Dabei wäre seine Auslieferung an die USA ein Frontalangriff auf die Pressefreiheit! Und bei der KI-Verordnung stimmte die Ampel-Regierung für die biometrische Identifikation im öffentlichen Raum – ein verheerender Angriff auf die Grundrecht und obendrein eine gefährliche Blaupause für undemokratische Staaten.

Ein weiteres Beispiel für den Spagat zwischen Theorie und Praxis, bzw. zwischen der internationalen Digitalstrategie und dem Handeln der Regierung: Laut Strategie will die Regierung „Risiken in Lieferketten minimieren“. In der Realität blockt Deutschland das Lieferkettengesetz in der EU. Dabei sind gerade Lieferketten elektronischer Güter hochproblematisch, beispielsweise wegen Kinderarbeit und Umweltzerstörung beim Abbau wichtiger Rohstoffe oder wegen Zwangsarbeit in chinesischen Fabriken. Und trotzdem liegt der Fokus dieser Strategie nicht etwa darauf, sondern ausschließlich auf der Sicherstellung unterbrechungsfreier Lieferketten für die Wirtschaft.

Besonders krass: nur fünf Zeilen dieser Strategie thematisieren den Ressourcenverbrauch durch und die Klimawirkung von Digitalisierung. Ein einziger Satz davon hat Bezug auf Regierungshandeln. Es ist der folgende:„Wir setzen uns weiterhin international für umwelt- und klimafreundliche Entwicklung, Produktion, Nutzung, Reparatur und Entsorgung digitaler Produkte und Dienstleistungen ein“ – Das ist alles! Und das ist oberflächlich, inkonkret und unverbindlich!

Das Fazit der Linken: Auch die Strategie zur internationalen Digitalpolitik dient vor allem Wirtschaftsinteressen und das ist ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren!