Gut anderthalb Wochen war das Fraktionsmobil der Bundestagsfraktion mit meinen Mitarbeitern Christan Richter und Ralf Wunderlich auf “Schluss mit Teuer!” Tour in Nordbrandenburg und machte dabei 9 Mal Station (2 weitere mußten wetterbedingt ausfallen). Ich möchte mich bei allen ehrenamtlichen Helfenden bedanken, ohne die es keine Slushis am See gegeben hätte, kein Popcorn vor dem Freiluftkino und ohne sie hätte es auch die vielen Gespräche auf Marktplätzen oder an Bahnhöfen nicht gegeben.

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Die Hälfte der Legislatur ist fast vorbei, ohne dass die großen digitalpolitischen Versprechen der Ampel-Regierung bisher realisiert wurden. Dazu kommentiert die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag und Obfrau im Digitalausschuss, Anke Domscheit-Berg:

„Die Kultur sollte anders, die digitalpolitische Zivilgesellschaft mehr einbezogen werden. Außerdem versprachen Koalitionsvertrag und Digitalstrategie mehr Offenheit, mehr Gemeinwohl, mehr Nachhaltigkeit und vor allem mehr Fortschritt und gleichzeitig weniger Überwachung und eine Verbesserung der IT-Sicherheit, aber nach anfänglicher Hoffnung bin ich inzwischen nur noch desillusioniert, denn kaum etwas ist besser, manches sogar schlechter geworden.

Digitale Verwaltung

Statt Verwaltungsdigitalisierung erleben wir von Bafög bis Wohngeld weiter den Dreiklang von Drucker, Fax und Stempel. Das OZG von 575 digitalisierten Dienstleistungen für Ende 2022 wurde auf 35 Booster-Dienstleistungen reduziert, aber auch diese wurden nicht erreicht, denn es fehlt seit über fünf Jahren an den Grundlagen: an verbindlichen, einheitlichen Standards, an überall verfügbaren Basisdiensten und am verbindlichen Ziel der Ende-zu-Ende Digitalisierung. Es gibt nicht einmal ein ehrliches Monitoring, denn als Erfolge werden auch reine Schaufensterdigitalisierungen gefeiert, wie z.B. der online Bafög-Antrag, der im Amt weiterhin ausgedruckt wird und auf dessen Bescheid Studierende immer noch vier bis sechs Monate warten müssen. Grundlegende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung werden offenbar immer noch nicht hinreichend verstanden, das angekündigte OZG 2.0 Gesetz liegt immer noch nicht vor, wo soll man da noch Optimismus für mehr Fortschritt bis zum Ende der Legislatur hernehmen?

Digitale Infrastruktur

Das „Recht auf schnelles Internet“ wurde nur ein „Recht auf lahmes Internet“, denn dieser Rechtsanspruch auf lächerliche 10Mbit Downloadgeschwindigkeit ermöglicht mindestens den 65 Millionen Menschen in 20 Millionen Mehrpersonenhaushalten keine gleichzeitige Nutzung von Homeoffice oder digitalem Unterricht und schränkt damit ihre Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ein, und damit auch ihre Zukunftschancen. Gerade ländliche Räume bleiben weiterhin zu oft abgehängt, insbesondere in ostdeutschen Bundesländern, wo der Anteil Haushalte mit Glasfaseranschluss erheblich geringer ist, als im Westen. Das FDP regierte „Digitalministerium“ setzt dennoch weiter auf das Primat des Marktes, obwohl der Markt bei der Sicherstellung von Teilhabe und Daseinsvorsorge offensichtlich seit Jahren versagt hat. Das Internet in Deutschland, egal ob mobil oder über Festnetz, ist nicht nur langsamer, sondern auch viel teurer als in anderen Ländern. Das ist nicht nur aus Verbrauchersicht ein Nachteil, sondern auch für die Wirtschaft selbst.

Bürgerrechte und IT Sicherheit

Mehr Sicherheit und stärker Schutz für Bürgerrechte waren uns versprochen worden. Das Gegenteil trat bisher ein. Obwohl die Risiken für unser aller IT-Infrastruktur immer größer werden, Datenleaks und Ransomware-Attacken ständig Schlagzeilen machen, stockt die versprochene Offensive für mehr IT-Sicherheit. Nicht einmal das KRITIS-Dachgesetz ist bisher verabschiedet, obwohl gerade kritische Infrastrukturen schnellstens besseren Schutz brauchen. Das BSI sollte laut Koa-Vertrag unabhängiger werden, auch hier wurde das Gegenteil erreicht: die Spitze des BSI kann jetzt bei Missfallen leichter abgesägt werden, Interessenskonflikte zu den Geheimdiensten bleiben unverändert bestehen. Die IT-Sicherheitsforschung bleibt weiter kriminalisiert und damit behindert.
 

Auch die Überwachungsgesamtrechnung ist überfällig und inzwischen immerhin beauftragt, aber ohne ihre Ergebnisse abzuwarten, werden immer weiter neue Überwachungsbefugnisse beschlossen und Evaluierungen bisheriger Überwachungsmaßnahmen finden auch nicht statt. Mit der EU-Chatkontrolle trägt die Ampel-Regierung sogar das größte Zensur- und Überwachungsvorhaben des Internets aktiv mit. Der Schutz der Privatsphäre und der Bürgerrechte spielten wohl nur auf dem Papier eine Rolle, aber nicht bei Entscheidungen der Ampel. Österreich hat die EU-Chatkontrolle abgelehnt, Deutschland unterstützt sie.

Das war kein Unfall, in Brüssel setzte sich die Ampel entgegen anderslautender Versprechen im Koalitionsvertrag auch dafür ein, dass die KI-Verordnung Schlupflöcher für biometrische Erkennung im öffentlichen Raum enthalten soll. Immer wieder spricht sich Innenministerin Nancy Faeser für Hackbacks bei Cyberangriffen aus, obwohl IT-Sicherheitsfachleute vor den unkalkulierbaren Risiken bei mangelndem Nutzen warnen und obwohl der Koalitionsvertrag Hackbacks eine Absage erteilt. Weniger Bürgerrechte und immer höhere IT-Sicherheitsrisiken, das ist die aktuelle Bilanz.

Nachhaltige Digitalisierung

Der Infrastrukturausbau für die Gigabitziele soll laut Gigabitstrategie nachhaltig erfolgen. Aber ein regionales oder nationales Roaming, das Funklöcher schneller schließt und den Ressourcenverbrauch senken würde, weil Funkmasten effizienter genutzt werden würden, gibt es mit der Ampel nicht. Volker Wissing verweigert Maßnahmen gegen Doppelverlegung von Glasfasern (sog. „Überbau“), selbst wenn ein offenes Netz verfügbar ist und toleriert damit eine Ressourcenverschwendung, die nebenbei den Ausbau in unterversorgten Gebieten verlangsamt. Für das Reparieren statt Wegwerfen stehen mickrige 2 Millionen im Haushalt 2023 zur Verfügung, aber eine Förderrichtlinie dafür gibt es nicht einmal, die Mittel drohen zu verfallen. Auch die IT des Bundes ist alles andere als nachhaltig, die Intransparenz ist hoch, die verfügbaren Daten bescheinigen dem Bund, in seinen Rechenzentren Abwärme zu verschwenden, zu selten erneuerbare Energien und zu häufig klimaschädliche Kältemittel zu nutzen. Themen wie energieeffiziente Softwareentwicklung spielen bei der Beschaffung keine Rolle. Das Energieeffizienzgesetz sollte bundesweit Rechenzentren nachhaltiger machen, aber von der Idee blieb nicht viel übrig, so lässt das Gesetz 99 Prozent der Rechenzentren komplett außen vor und für die übrigen gibt es reichlich Schlupflöcher, z.B. bei der Abwärmenutzung, und viel zu niedrig angesetzte Ziele. Zu Nachhaltiger Digitalisierung hat die Ampel insgesamt weder praktisch noch regulierend einen Beitrag dazu geleistet, dass die Klimaziele erreicht werden können.

Open Source, Transparenz, partizipativer Staat

Digitale Souveränität durch mehr offene Software, mehr Nachvollziehbarkeit durch einen transparenten Staat, mehr Einbeziehung der Zivilgesellschaft – das klang alles schön. Aber weder bei der Digital- noch bei der Gigabitstrategie wurde die Zivilgesellschaft einbezogen. Bei Verbändeanhörungen gibt es immer wieder absurd kurze Beteiligungsfristen, beim BND-Gesetz waren es kürzlich 24 Stunden. Wie sollen Ehrenamtliche da fundiert reagieren können? Das Transparenzgesetz soll nun doch erst zum Ende der Legislatur kommen – ich wette, dass es ganz ausbleibt. An wirklicher Transparenz hat die Ampel kein Interesse.

Die Demokratie ist in Gefahr, aber was zu ihrer Stärkung beitragen kann, wird gekürzt, darunter auch die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen digitale Gewalt, wie HateAid. Gravierend sind die geplanten Haushaltskürzungen für Open Source Projekte des Bundes, die bisherige Fortschritte zunichte machen können. Gleichzeitig wurde nirgendwo ein verbindlicher Vorrang für Open Source bei öffentlicher Beschaffung verankert. So konnte Oracle vor kurzem einen neuen Vertragsabschluss mit dem Bund für proprietäre Software und die Dienste drum herum über fast vier Milliarden Euro feiern, während der Haushaltsposten für Open Source von 49 Mio auf 25 Mio Euro schrumpfen soll, das wären dann lächerliche 0,6 Prozent oder 6 Promille des Rahmenvertragsvolumens mit Oracle, was zeigt, wie ernst es die Bundesregierung mit Open Source meint.

Diese Ampelregierung ist aus digitalpolitischer Sicht eine totale Katastrophe. Mindestens zwei Jahre sind bereits verloren. Viel Zeit bleibt nicht mehr, das Ruder umzusteuern.“

Meine Frage:
Hat die Bundesregierung das Ziel, mit dem geplanten Gesetz über digitale Dienste die Unzulässigkeit der Störerhaftung entsprechend Telemediengesetz zu erneuern, und soll dabei auch klar geregelt werden, dass Unterlassungsansprüche bezogen auf die Störerhaftung nicht wirksam sind?


Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Mit dem geplanten Gesetz über digitale Dienste verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste
und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (im Folgenden auch „Digital Services Act“ oder „DSA“) im nationalen Recht durchzuführen und, wo nötig, nationales Recht an den DSA anzupassen. Die zur Umsetzung
des Artikels 12 Absatz 1 der Richtlinie 2000/31/EG („E-Commerce-Richtlinie“) in § 8 Absatz 1 des Telemediengesetzes (TMG) enthaltene Haftungsprivilegierung wird künftig durch den unmittelbar anwendbaren
Artikel 4 Absatz 1 DSA geregelt. Aus diesem Grund besteht für die bisherige Klarstellung in § 8 Absatz 1 Satz 2 TMG in Bezug auf Unterlassungsansprüche kein Bedarf mehr. Dem nationalen Gesetzgeber steht insofern kein Handlungsspielraum zu.

Antwortschreiben im Original:

31. Juli 2023

Meine Frage:
Welcher Personal- und Kostenaufwand entstand dem Bund (Ministerien, nachgeordnete Behörden und Unternehmen in Bundesbesitz, beispielsweise die Bundesdruckerei) im Zusammenhang mit der re:publica Konferenz 2022, 2019 und 2018 (bitte als jeweilige Gesamtvolumen nach Art und Höhe des Aufwandes aufschlüsseln und dabei nur Personen mit aktiver Rolle auf der re:publica erfassen – z.B. Standpersonal oder Podiumsgäste, nicht jedoch reine passive Teilnehmerinnen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Der nachstehenden Übersicht können die von den Ressorts entstandenen Sachkosten entnommen werden. Keine Aufwände entstanden sind beim BMWK, AA, BKAmt, BMF, BMFSFJ, BMG, BMJ, BMWSB sowie bei der BKM. Der Personalaufwand lässt sich rückwirkend für die Jahre 2018, 2019 und 2022 nicht feststellen, da eine systematische Erfassung von Zeit- und Personaleinsatz in den Ressorts nicht vorliegt. In Bezug auf die Kommunikationsmaßnahme der Bundeswehr und den diesbezüglichen Personalaufwand im Zusammenhang mit der re:publica 2018 wird auf die Drucksache 19/2334, Seite 39 und Drucksache 19/2798 verwiesen.

Antwortschreiben im Orignal:

Anke Stencil mit Blumenstrauß auf buntem Hintergrund

30. Juni 2023

Meine Frage:
Welche Vertreterinnen und Vertreter aus Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Wissenschaft und der Privatwirtschaft wurden durch das Bundesministerium der Justiz zum Fachforum „Hass im Netz“ im April 2023 eingeladen und welche Ergebnisse des Fachforums wurden bspw. in Form von Vermerken oder Leitungsvorlagen ggf. für die weitere Prüfung der Eckpunkte in Vorbereitung des Referentenentwurfs durch das Ministerium festgehalten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser:
Der Staatssekretärinnen- und Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung hat beschlossen, zur Erarbeitung einer „Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und für eine offene und vielfältige Gesellschaft“ (Arbeitstitel) sechs Fachforen einzurichten. Die Arbeit in den Fachforen fand unter thematischer Federführung der jeweils fachlich zuständigen Ressorts im ersten Halbjahr 2023 statt.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die Federführung für das Fachforum V „Hass im Netz“ übernommen. Es wurden hierzu zwei Fachgespräche im BMJ veranstaltet, zu denen ein identischer Teilnehmerkreis eingeladen wurde. Die Teilnehmerliste umfasste dabei Vertreterinnen und Vertreter auf Fachebene der folgenden Bundesministerien, Behörden, Einrichtungen, Organisationen, Universitäten und Unternehmen in alphabetischer Reihenfolge:

  • Amadeu-Antonio-Stiftung,
  • Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung,
  • Auswärtiges Amt,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft „Gegen Hass im Netz“,
  • Beauftragte der Bundesregierung für Integration und Antirassismus,
  • Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus,
  • Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien,
  • Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland,
  • Bitkom e. V.,
  • Bundesamt für Justiz,
  • BMJ,
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI),
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung,
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • Bundesnetzagentur,
  • Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz,
  • Bundeszentrale für politische Bildung,
  • Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Onlinedienste zur Meldung von Hasskommentaren für Bürgerinnen und Bürger“,
  • D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.,
  • Deutscher Journalisten-Verband,
  • Deutscher Städte- und Gemeindebund,
  • die medienanstalten,
  • eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.,
  • Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.,
  • game – Verband der deutschen Games-Branche e. V.,
  • Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main,
  • Generalstaatsanwaltschaft München,
  • Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.,
  • GMK e. V. – Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur,
  • gutefrage.net,
  • Hate Aid,
  • hatefree gGmbH
  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
  • Hochschule Magdeburg-Stendal,
  • Institute for Strategic Dialogue gGmbH,
  • jugendschutz.net,
  • Landesanstalt für Medien NRW,
  • Leibniz-Institut für Medienforschung – Hans-Bredow-Institut,
  • LOAD e. V.,
  • Mastodon,
  • Meldestellen „REspect! Gegen Hetze im Netz“ & „#Antisemitismus“,
  • Meta,
  • nebenan.de,
  • Neue deutsche Medienmacher*innen,
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  • Reporter ohne Grenzen,
  • Soundcloud,
  • Staatsanwaltschaft Köln,
  • Staatskanzlei Rheinland-Pfalz,
  • Stiftung Neue Verantwortung,
  • STOP-HATE gUG,
  • TikTok,
  • Twitter,
  • Universität Hildesheim,
  • Universität Leipzig,
  • Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V.
  • YouTube,
  • Zentralrat der Juden in Deutschland,
  • Zentralrat der Muslime in Deutschland,
  • Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und
  • Zentrum Liberale Moderne.

Die Ergebnisse der Diskussionen in den Fachgesprächen wurden mit ihren Erkenntnissen zum Phänomen Hass im Netz, den Herausforderungen seiner Bekämpfung sowie Möglichkeiten der Unterstützung von Betroffenen intern zusammengefasst und haben Eingang gefunden in die Erarbeitung der oben genannten Strategie der Bundesregierung, die unter Federführung des BMI erarbeitet und im Ressortkreis abgestimmt wird. Soweit Erkenntnisse die Eckpunkte des BMJ für ein Gesetz gegen digitale Gewalt betreffen, werden diese auch bei Erstellung des diesbezüglichen Referentenentwurfs berücksichtigt.

Antwotschreiben im Original:

30. Juni 2023

Meine Frage:
Bis wann wird flächendeckend, mit Ausnahme von bestandsgeschützten IT-Systemen, kein IPv4 mehr in der Bundesverwaltung zum Einsatz kommen und wie viele besetzte Stellen (und ggf. externen Diestleistungsstellen-Äquivalente) befassen sich mit der Umstellung auf IPv6 (bitte jeweils aufschlüsseln nach Ressort bzw. externem Diestleister)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann.

Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet, Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreifbar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen. 

Antwortschreiben im Original:

Anke Stencil mit Blumenstrauß auf buntem Hintergrund

30. Juni 2023

Welcher Personal- und Kostenaufwand entstand dem Bund (Ministerien, nachgeordnete Behörden und Unternehmen in Bundesbesitz, beispielsweise die Bundesdruckerei) im Zusammenhang mit der re:publica Konferenz 2023 (bitte für die jeweilige Institution nach Art und Höhe des Aufwandes aufschlüsseln und dabei nur Personen mit aktiver Rolle auf der Republica erfassen – z.B. Standpersonal oder Podiumsgäste, nicht jedoch reine passive Teilnehmerinnen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:

Die entstandenen Aufwände können der Tabelle entnommen werden.

Keine Aufwände entstanden sind bei dem BMWK, BMVg, AA, BKAmt, BMEL, BMG, BMJ und BMWSB sowie bei der BKM.

Antwortschreiben im Original:

30. Juni 2023

Meine Frage:
Für welche IT-Systeme des Bundes wurde festgestellt, dass eine Fortführung mit IPv4 aus Bestandsschutzgründen (bitte je Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, auf- schlüsseln) nötig ist und bis wann ist mit der vollständigen Einführung von IPv6 bei den Bundesbehörden sowie dem Netz des Bundes zu rechnen (bitte jeweils nach Jahr und Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Frage- rechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohlsgeheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit ein- sehbaren Teil beantwortet werden kann.

Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreif- bar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen.

Antwortschreiben im Original:

Zum Digitalausschuss vom 5.7.23 erfahrt Ihr in dieser Ausgabe DerADBPodcast von mir: 1) Einordnung der Änderungen im Passgesetz und zur Registermodernisierung (dahinter verbirgt sich z.B. die vermutlich verfassungswidrige, einheitliche Personenkennzahl in Form der Steuer-ID für über 50 staatl. Register!), 2) spannende Insights der Mitglieder des Beirats zur Digitalstrategie, die ungeschönt aus ihrer Arbeit berichten, 3) was und wie das Bundesarchiv eigentlich so analog und digital archiviert, von Nazi Akten über Filmerbe bis Stasischnipsel u koloniale Karteikarten und wie Ihr im digitalen Lesesaal da rankommt und 4) was es Neues gibt zur Sicherheitsprüfung chinesischer Bauteile in dt. Mobilfunknetzen. Enjoy!

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast.

Dafür bin ich hier zu finden:

Zeitmarken:
00:00:07 Intro
00:01:22 Gesetz zur Modernisierung des Passwesens
00:12:17 Registermodernisierung mit Steuer-ID als einheitlicher PKZ
00:22:01 Beirat zur Digitalstrategie
00:36:59 Digitalisierung des Bundesarchivs
00:48:55 Überprüfung chines. Komponenten im 5G Netz
00:54:18 Outro

Weiterführende Links:

Passgesetz und Registermodernisierung:

Beirat zur Digitalstrategie:

Bundesarchiv:

Chinesische Technik im 5G Netz:

Anke, eine Rede zum Thema Steuer-ID haltend

Die Steuer-ID soll als einheitliche Personenkennzahl über 50 staatliche Register mit personenbezogenen Daten verknüpfen. Die Linksfraktion beantragte, stattdessen eine verfassungskonforme Alternative umzusetzen.

Meine Rede der Debatte vom 07.07.2023 im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige ab schließende Debatte zum Passgesetz und zur Registermodernisierung ist der Abschluss einer parlamentarischen Zumutung. Deren Ursache war mal wieder Ampelzank, ihre Folge sind verpfuschte Gesetze. Es war schon äußerst kompliziert, herauszufinden, welche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte die Ampel überhaupt beschließen will. Fakt ist: Seit Jahren dürfen Polizei und Geheimdienste Lichtbilder automatisiert abrufen und speichern. Im Digitalausschuss wurde uns vom BMI erklärt, der automatisierte Abruf sei raus aus dem Passgesetz. Das stimmt aber gar nicht. Nur die geplante Verpflichtung von Behörden, automatisierte Abrufe zu erleichtern, flog raus. Damit wären sogar massenhafte Abrufe von Passbildern durch Sicherheitsbehörden möglich und die Bildung von Schattendatenbanken, wovor Sachverständige in der Anhörung warnten und natürlich auch die Linksfraktion. Verfassungsfeinde bei Polizei und Geheimdiensten sollten so gefährliche Werkzeuge niemals bekommen.

Derartige Schattendatenbanken wären ein bürgerrechtlicher Albtraum. Wir werden bei jedem Versuch, sie zu ermöglichen, wieder dagegen kämpfen, meine Damen und Herren. Außerdem will die Ampel die Registermodernisierung verfassungswidrig umsetzen. Die Steuer-ID, die wir bekanntlich bei der Geburt bekommen und lebenslang behalten, soll – das ist neu – zum Identifizierungsmerkmal für über 50 Register mit personenbezogenen Daten werden. Vom Melderegister bis zum Flensburger Punkteregister können damit die Daten jeder Bürgerin und jedes Bürgers zu Profilen verknüpft werden, auch durch staatliche Stellen oder kriminelle Hacker.

Der Grüne Konstantin von Notz klang in der Debatte zur Registermodernisierung 2021 noch so – ich zitiere ihn -:

“Die Mehrheit der Expertinnen und Experten … in der Anhörung, die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und … aller Bundesländer … sagen, es geht nicht mit der Steuer-ID als Identifier. Wer das nicht zur Kenntnis nimmt, der baut ein verfassungswidriges Gesetz. So schlicht und einfach ist das, meine Damen und Herren.“

Ja, so schlicht und einfach ist das, Kollege Notz; er ist leider heute nicht da. Es ist auch heute noch so. Auch der liberale Kollege Manuel Höferlin fand seinerzeit die Steuer-ID unhaltbar und verwies auf gangbare Alternativen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht das auch heute noch so.

Nur die Ampel tut heute noch so, als sei das Datenschutzcockpit ein Sicherheitsnetz gegen den Missbrauch. Es suggeriert Steuerungsmöglichkeiten für Bürger*innen, zum Beispiel darüber, welches Amt auf welche Arten zugreifen darf; es steht aber noch nicht mal im Gesetz. Es ist eine quasi unverbindliche Absichtserklärung ohne jede Zeitangabe im Ampelentschließungsantrag. Das ist kein politischer Kompromiss, das ist Verarsche, meine Damen und Herren.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Höferlin?

Anke Domscheit-Berg:
Nur zu.

Manuel Höferlin (FDP): 
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Anke Domscheit-Berg, würden Sie mir zustimmen, dass in dem Entschließungsantrag, den Sie gerade erwähnt haben, das Datenschutzcockpit enorm an Umfang zugenommen hat? Die Registermodernisierung wurde ja von der GroKo beschlossen, wir haben nichts Neues beschlossen. Vielleicht können Sie dazu auch noch was sagen. Das ist eine Regelung, die nicht neu geschaffen wird – das klang gerade anders -, sondern die bereits da ist und die wir derzeit nicht ändern können. Beim bisherigen Datenschutzcockpit konnte man lediglich einige wenige Dinge abrufen, wenn man aktiv eingegriffen hat. Das, was wir erreichen wollen, ist ein Datenschutzcockpit, das alle Zugriffe auf die Registerdaten, in zukünftiger Perspektive sogar Einwilligungen oder Widersprüche, abbilden kann. Würden Sie mir zustimmen, dass die Bürgerinnen und Bürger dadurch auf Augenhöhe mit der Verwaltung kommen? Ich glaube, das ist schon ein wesentlicher Unterschied zu der bisherigen datenschutzrechtlichen Situation.

Anke Domscheit-Berg: 
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat auf meine Rückfrage am Mittwoch im Digitalausschuss geantwortet: Nein, das ändert nichts an der Bewertung der Verfassungsmäßigkeit. Ich habe wörtlich gefragt, ob er glaubt, dass das Datenschutzcockpit und das 4-Corner-Modell an seiner Position, die er 2021 geäußert hat, irgendetwas ändert, und er hat gesagt: Nein. – Denn das strukturelle Problem, dass wir eine einheitliche Personenkennzahl einführen, die das Bundesverfassungsgericht ja seinerzeit für verfassungswidrig erklärt hat, bleibt bestehen.

Nur die Möglichkeit, im Datenschutzcockpit nachzuvollziehen, dass irgendein Amt zugegriffen hat – da reden wir noch nicht von Zugriffen auf Schattendatenbanken; denn diese tauchen dort niemals auf -, ändert nichts an der Verknüpfbarkeit der Daten. Vielleicht ist das eine kleine Verbesserung. Aber warum steht das nur im Entschließungsantrag? Warum steht es nicht im Gesetz? Es ändert nichts an der Struktur, es gibt noch nicht einmal einen Zeitplan. Wir wissen überhaupt nicht, wann diese Dinge kommen sollen.

Im Übrigen haben Sie natürlich völlig recht, wenn Sie sagen, dass es das Gesetz in dieser Fassung schon 2021 gab; darauf habe ich schon hingewiesen. Damals waren FDP und Grüne noch komplett dagegen; das habe ich gerade zitiert. Jetzt plötzlich soll das alles okay sein? Es ist nicht okay. An der Grundstruktur hat sich nichts geändert. Ich bedauere, dass Grüne und FDP hier wider besseres Wissen ein verfassungswidriges Gesetz unterstützen. Das zerstört Vertrauen in die Demokratie. Die Linksfraktion hängt ihr Mäntelchen nicht in den Wind. Wir waren 2021 genauso dagegen wie jetzt. Deshalb haben wir auch einen Antrag vorgelegt, der fordert, die Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen durch eine verfassungskonforme Alternative zu ersetzen.

Ich bitte dazu um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.