Meine Frage: Welcher Personal- und Kostenaufwand entstand dem Bund (Ministerien, nachgeordnete Behörden und Unternehmen in Bundesbesitz, beispielsweise die Bundesdruckerei) im Zusammenhang mit der re:publica Konferenz 2022, 2019 und 2018 (bitte als jeweilige Gesamtvolumen nach Art und Höhe des Aufwandes aufschlüsseln und dabei nur Personen mit aktiver Rolle auf der re:publica erfassen – z.B. Standpersonal oder Podiumsgäste, nicht jedoch reine passive Teilnehmerinnen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert: Der nachstehenden Übersicht können die von den Ressorts entstandenen Sachkosten entnommen werden. Keine Aufwände entstanden sind beim BMWK, AA, BKAmt, BMF, BMFSFJ, BMG, BMJ, BMWSB sowie bei der BKM. Der Personalaufwand lässt sich rückwirkend für die Jahre 2018, 2019 und 2022 nicht feststellen, da eine systematische Erfassung von Zeit- und Personaleinsatz in den Ressorts nicht vorliegt. In Bezug auf die Kommunikationsmaßnahme der Bundeswehr und den diesbezüglichen Personalaufwand im Zusammenhang mit der re:publica 2018 wird auf die Drucksache 19/2334, Seite 39 und Drucksache 19/2798 verwiesen.
Meine Frage: Welche Vertreterinnen und Vertreter aus Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Wissenschaft und der Privatwirtschaft wurden durch das Bundesministerium der Justiz zum Fachforum „Hass im Netz“ im April 2023 eingeladen und welche Ergebnisse des Fachforums wurden bspw. in Form von Vermerken oder Leitungsvorlagen ggf. für die weitere Prüfung der Eckpunkte in Vorbereitung des Referentenentwurfs durch das Ministerium festgehalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser: Der Staatssekretärinnen- und Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung hat beschlossen, zur Erarbeitung einer „Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und für eine offene und vielfältige Gesellschaft“ (Arbeitstitel) sechs Fachforen einzurichten. Die Arbeit in den Fachforen fand unter thematischer Federführung der jeweils fachlich zuständigen Ressorts im ersten Halbjahr 2023 statt.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die Federführung für das Fachforum V „Hass im Netz“ übernommen. Es wurden hierzu zwei Fachgespräche im BMJ veranstaltet, zu denen ein identischer Teilnehmerkreis eingeladen wurde. Die Teilnehmerliste umfasste dabei Vertreterinnen und Vertreter auf Fachebene der folgenden Bundesministerien, Behörden, Einrichtungen, Organisationen, Universitäten und Unternehmen in alphabetischer Reihenfolge:
Amadeu-Antonio-Stiftung,
Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung,
Auswärtiges Amt,
Bundesarbeitsgemeinschaft „Gegen Hass im Netz“,
Beauftragte der Bundesregierung für Integration und Antirassismus,
Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus,
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien,
Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland,
Bitkom e. V.,
Bundesamt für Justiz,
BMJ,
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI),
Bundesministerium für Bildung und Forschung,
Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Bundesnetzagentur,
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz,
Bundeszentrale für politische Bildung,
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Onlinedienste zur Meldung von Hasskommentaren für Bürgerinnen und Bürger“,
D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.,
Deutscher Journalisten-Verband,
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
die medienanstalten,
eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.,
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.,
game – Verband der deutschen Games-Branche e. V.,
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main,
Generalstaatsanwaltschaft München,
Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.,
GMK e. V. – Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur,
gutefrage.net,
Hate Aid,
hatefree gGmbH
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
Hochschule Magdeburg-Stendal,
Institute for Strategic Dialogue gGmbH,
jugendschutz.net,
Landesanstalt für Medien NRW,
Leibniz-Institut für Medienforschung – Hans-Bredow-Institut,
LOAD e. V.,
Mastodon,
Meldestellen „REspect! Gegen Hetze im Netz“ & „#Antisemitismus“,
Meta,
nebenan.de,
Neue deutsche Medienmacher*innen,
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
Reporter ohne Grenzen,
Soundcloud,
Staatsanwaltschaft Köln,
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz,
Stiftung Neue Verantwortung,
STOP-HATE gUG,
TikTok,
Twitter,
Universität Hildesheim,
Universität Leipzig,
Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V.
YouTube,
Zentralrat der Juden in Deutschland,
Zentralrat der Muslime in Deutschland,
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und
Zentrum Liberale Moderne.
Die Ergebnisse der Diskussionen in den Fachgesprächen wurden mit ihren Erkenntnissen zum Phänomen Hass im Netz, den Herausforderungen seiner Bekämpfung sowie Möglichkeiten der Unterstützung von Betroffenen intern zusammengefasst und haben Eingang gefunden in die Erarbeitung der oben genannten Strategie der Bundesregierung, die unter Federführung des BMI erarbeitet und im Ressortkreis abgestimmt wird. Soweit Erkenntnisse die Eckpunkte des BMJ für ein Gesetz gegen digitale Gewalt betreffen, werden diese auch bei Erstellung des diesbezüglichen Referentenentwurfs berücksichtigt.
Meine Frage: Bis wann wird flächendeckend, mit Ausnahme von bestandsgeschützten IT-Systemen, kein IPv4 mehr in der Bundesverwaltung zum Einsatz kommen und wie viele besetzte Stellen (und ggf. externen Diestleistungsstellen-Äquivalente) befassen sich mit der Umstellung auf IPv6 (bitte jeweils aufschlüsseln nach Ressort bzw. externem Diestleister)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann.
Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet, Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreifbar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2023-07-13 12:35:092023-08-09 13:08:42Meine Schriftliche Frage zu Einsatzzeiten & Stellenanforderungen in der Umstellung auf IPv6
Welcher Personal- und Kostenaufwand entstand dem Bund (Ministerien, nachgeordnete Behörden und Unternehmen in Bundesbesitz, beispielsweise die Bundesdruckerei) im Zusammenhang mit der re:publica Konferenz 2023 (bitte für die jeweilige Institution nach Art und Höhe des Aufwandes aufschlüsseln und dabei nur Personen mit aktiver Rolle auf der Republica erfassen – z.B. Standpersonal oder Podiumsgäste, nicht jedoch reine passive Teilnehmerinnen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Die entstandenen Aufwände können der Tabelle entnommen werden.
Keine Aufwände entstanden sind bei dem BMWK, BMVg, AA, BKAmt, BMEL, BMG, BMJ und BMWSB sowie bei der BKM.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2023-07-13 11:59:322023-08-09 13:24:35Meine Schriftliche Frage zur re:publica – Finanzierung durch den Bund und Personalaufwand
Meine Frage: Für welche IT-Systeme des Bundes wurde festgestellt, dass eine Fortführung mit IPv4 aus Bestandsschutzgründen (bitte je Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, auf- schlüsseln) nötig ist und bis wann ist mit der vollständigen Einführung von IPv6 bei den Bundesbehörden sowie dem Netz des Bundes zu rechnen (bitte jeweils nach Jahr und Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Frage- rechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohlsgeheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit ein- sehbaren Teil beantwortet werden kann.
Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreif- bar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2023-07-12 17:02:002023-08-09 13:10:14Meine Schriftliche Frage zur Fortführung von IT-Systemen im Bund & zur Einführung von IPv6
Zum Digitalausschuss vom 5.7.23 erfahrt Ihr in dieser Ausgabe DerADBPodcast von mir: 1) Einordnung der Änderungen im Passgesetz und zur Registermodernisierung (dahinter verbirgt sich z.B. die vermutlich verfassungswidrige, einheitliche Personenkennzahl in Form der Steuer-ID für über 50 staatl. Register!), 2) spannende Insights der Mitglieder des Beirats zur Digitalstrategie, die ungeschönt aus ihrer Arbeit berichten, 3) was und wie das Bundesarchiv eigentlich so analog und digital archiviert, von Nazi Akten über Filmerbe bis Stasischnipsel u koloniale Karteikarten und wie Ihr im digitalen Lesesaal da rankommt und 4) was es Neues gibt zur Sicherheitsprüfung chinesischer Bauteile in dt. Mobilfunknetzen. Enjoy!
Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast.
Zeitmarken: 00:00:07 Intro 00:01:22 Gesetz zur Modernisierung des Passwesens 00:12:17 Registermodernisierung mit Steuer-ID als einheitlicher PKZ 00:22:01 Beirat zur Digitalstrategie 00:36:59 Digitalisierung des Bundesarchivs 00:48:55 Überprüfung chines. Komponenten im 5G Netz 00:54:18 Outro
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2022/10/220908-Podcast-Logo-V5-1-e1674487903908.png12821391Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2023-07-07 17:02:252023-09-22 23:43:02Der ADB Podcast #19 – Registermodernisierung mit Steuer-ID als einheitl. Personenkennzahl, Beirat Digitalstrategie, Digitalisierung im Bundesarchiv + Huawei als Gefahr für deutsche Funknetze 🎧
Die Steuer-ID soll als einheitliche Personenkennzahl über 50 staatliche Register mit personenbezogenen Daten verknüpfen. Die Linksfraktion beantragte, stattdessen eine verfassungskonforme Alternative umzusetzen.
Meine Rede der Debatte vom 07.07.2023 im Wortlaut: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige ab schließende Debatte zum Passgesetz und zur Registermodernisierung ist der Abschluss einer parlamentarischen Zumutung. Deren Ursache war mal wieder Ampelzank, ihre Folge sind verpfuschte Gesetze. Es war schon äußerst kompliziert, herauszufinden, welche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte die Ampel überhaupt beschließen will. Fakt ist: Seit Jahren dürfen Polizei und Geheimdienste Lichtbilder automatisiert abrufen und speichern. Im Digitalausschuss wurde uns vom BMI erklärt, der automatisierte Abruf sei raus aus dem Passgesetz. Das stimmt aber gar nicht. Nur die geplante Verpflichtung von Behörden, automatisierte Abrufe zu erleichtern, flog raus. Damit wären sogar massenhafte Abrufe von Passbildern durch Sicherheitsbehörden möglich und die Bildung von Schattendatenbanken, wovor Sachverständige in der Anhörung warnten und natürlich auch die Linksfraktion. Verfassungsfeinde bei Polizei und Geheimdiensten sollten so gefährliche Werkzeuge niemals bekommen.
Derartige Schattendatenbanken wären ein bürgerrechtlicher Albtraum. Wir werden bei jedem Versuch, sie zu ermöglichen, wieder dagegen kämpfen, meine Damen und Herren. Außerdem will die Ampel die Registermodernisierung verfassungswidrig umsetzen. Die Steuer-ID, die wir bekanntlich bei der Geburt bekommen und lebenslang behalten, soll – das ist neu – zum Identifizierungsmerkmal für über 50 Register mit personenbezogenen Daten werden. Vom Melderegister bis zum Flensburger Punkteregister können damit die Daten jeder Bürgerin und jedes Bürgers zu Profilen verknüpft werden, auch durch staatliche Stellen oder kriminelle Hacker.
Der Grüne Konstantin von Notz klang in der Debatte zur Registermodernisierung 2021 noch so – ich zitiere ihn -:
“Die Mehrheit der Expertinnen und Experten … in der Anhörung, die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und … aller Bundesländer … sagen, es geht nicht mit der Steuer-ID als Identifier. Wer das nicht zur Kenntnis nimmt, der baut ein verfassungswidriges Gesetz. So schlicht und einfach ist das, meine Damen und Herren.“
Ja, so schlicht und einfach ist das, Kollege Notz; er ist leider heute nicht da. Es ist auch heute noch so. Auch der liberale Kollege Manuel Höferlin fand seinerzeit die Steuer-ID unhaltbar und verwies auf gangbare Alternativen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht das auch heute noch so.
Nur die Ampel tut heute noch so, als sei das Datenschutzcockpit ein Sicherheitsnetz gegen den Missbrauch. Es suggeriert Steuerungsmöglichkeiten für Bürger*innen, zum Beispiel darüber, welches Amt auf welche Arten zugreifen darf; es steht aber noch nicht mal im Gesetz. Es ist eine quasi unverbindliche Absichtserklärung ohne jede Zeitangabe im Ampelentschließungsantrag. Das ist kein politischer Kompromiss, das ist Verarsche, meine Damen und Herren.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Höferlin?
Anke Domscheit-Berg: Nur zu.
Manuel Höferlin (FDP): Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Anke Domscheit-Berg, würden Sie mir zustimmen, dass in dem Entschließungsantrag, den Sie gerade erwähnt haben, das Datenschutzcockpit enorm an Umfang zugenommen hat? Die Registermodernisierung wurde ja von der GroKo beschlossen, wir haben nichts Neues beschlossen. Vielleicht können Sie dazu auch noch was sagen. Das ist eine Regelung, die nicht neu geschaffen wird – das klang gerade anders -, sondern die bereits da ist und die wir derzeit nicht ändern können. Beim bisherigen Datenschutzcockpit konnte man lediglich einige wenige Dinge abrufen, wenn man aktiv eingegriffen hat. Das, was wir erreichen wollen, ist ein Datenschutzcockpit, das alle Zugriffe auf die Registerdaten, in zukünftiger Perspektive sogar Einwilligungen oder Widersprüche, abbilden kann. Würden Sie mir zustimmen, dass die Bürgerinnen und Bürger dadurch auf Augenhöhe mit der Verwaltung kommen? Ich glaube, das ist schon ein wesentlicher Unterschied zu der bisherigen datenschutzrechtlichen Situation.
Anke Domscheit-Berg: Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat auf meine Rückfrage am Mittwoch im Digitalausschuss geantwortet: Nein, das ändert nichts an der Bewertung der Verfassungsmäßigkeit. Ich habe wörtlich gefragt, ob er glaubt, dass das Datenschutzcockpit und das 4-Corner-Modell an seiner Position, die er 2021 geäußert hat, irgendetwas ändert, und er hat gesagt: Nein. – Denn das strukturelle Problem, dass wir eine einheitliche Personenkennzahl einführen, die das Bundesverfassungsgericht ja seinerzeit für verfassungswidrig erklärt hat, bleibt bestehen.
Nur die Möglichkeit, im Datenschutzcockpit nachzuvollziehen, dass irgendein Amt zugegriffen hat – da reden wir noch nicht von Zugriffen auf Schattendatenbanken; denn diese tauchen dort niemals auf -, ändert nichts an der Verknüpfbarkeit der Daten. Vielleicht ist das eine kleine Verbesserung. Aber warum steht das nur im Entschließungsantrag? Warum steht es nicht im Gesetz? Es ändert nichts an der Struktur, es gibt noch nicht einmal einen Zeitplan. Wir wissen überhaupt nicht, wann diese Dinge kommen sollen.
Im Übrigen haben Sie natürlich völlig recht, wenn Sie sagen, dass es das Gesetz in dieser Fassung schon 2021 gab; darauf habe ich schon hingewiesen. Damals waren FDP und Grüne noch komplett dagegen; das habe ich gerade zitiert. Jetzt plötzlich soll das alles okay sein? Es ist nicht okay. An der Grundstruktur hat sich nichts geändert. Ich bedauere, dass Grüne und FDP hier wider besseres Wissen ein verfassungswidriges Gesetz unterstützen. Das zerstört Vertrauen in die Demokratie. Die Linksfraktion hängt ihr Mäntelchen nicht in den Wind. Wir waren 2021 genauso dagegen wie jetzt. Deshalb haben wir auch einen Antrag vorgelegt, der fordert, die Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen durch eine verfassungskonforme Alternative zu ersetzen.
Gemeinsam mit dem Amtsdirektor fuhren wir in das Gewerbegebiet Temnitzpark. Hier stand der Besuch der Baustelle der Hanftextilfaserfabrik Felde Fibres GmbH an. Ich hatte schon mehrere Termine im Wahlkreis zum Thema Nutzhanf, z.B. bei der Bio Ranch Zempow, bei der Hanfsteinmanufaktur und beim Landschaftspflegeverband Prignitz-Ruppiner Land, deshalb hatte ich mich auf diesen Termin besonders gefreut. Die beiden Geschäftsführer Dr. Heiko Beckhaus und Ulrik Schiøtz, sowie die Anbauleiterin Antonia Schlichter empfingen uns persönlich und nahmen sich viel Zeit, um uns ihre Vision von einem Hanfcluster OPR näher zu bringen.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/35A22A88-FD7C-403A-A44F-61FC4E2A149A.jpeg17341942Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2023-07-04 10:31:152023-07-04 10:33:53Eine Technologie für die Zukunft- Hanf-Textilfasern Made in OPR
Diesmal gibts digitale Infos auch aus dem Familienausschuss, wo am 21.6.23 ein Fachgespräch zum Thema Jugendschutz im Internet stattfand (es ging v.a. um Vorratsdatenspeicherung und die EU Chatkontrolle Verordnung). Außerdem gibt es Neues für Euch aus dem Digitalausschuss mit folgenden Themen: was ist und was macht das Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr? Wie gehts weiter mit der EU-KI-Verordnung? Was sind Rundfunk- und Kulturfrequenzen und warum ist ihre Zukunft bedroht? Und superkurz gehts um die Digitalstrategie und das 49€ Ticket.
Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast.
00:00:07 Intro 00:01:09 Familienausschuss – Jugendschutz im Internet/ Chatkontrolle 00:17:42 Digitalausschuss – Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR) 00:32:42 EU KI-Verordnung 00:44:13 Rundfunk- und Kulturfrequenzen 00:53:57 Digitalstrategie, digital only 49€ Ticket 00:55:32 Hinweise und Outro
Dieser Blogpost dreht sich um die Nachhaltigkeit der IT des Bundes. Schon zweimal habe ich dazu eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Hier werden die Daten der letzten Anfrage ausgewertet und außerdem zusammengefasst, was die Ampel sonst so zu dem Thema versprach oder seitdem beschloss. Zur besseren Orientierung und damit Ihr auch Abschnitte einzeln finden und lesen könnt, hier eine Übersicht:
1. Ausgangslage und Vorgeschichte – meine erste Anfrage 2021
Die Welt ist mit zwei globalen Transformationen konfrontiert: Digitalisierung und Klimakrise, beide hängen auch eng zusammen. Ohne Digitalisierung gibt’s keine Energie- und Verkehrswende, gleichzeitig steigt der Ressourcenverbrauch und der CO2 Fußabdruck der Digitalisierung rasant an. Digitalisierung muss daher nachhaltig sein. In der Pflicht steht dabei auch der Bund, der mit über 180 Rechenzentren und einem Einkaufsvolumen von einer Milliarde Euro im Jahr für ITK-Produkte und Dienstleistungen einen erheblichen Klimafußabdruck verursacht.
Im Juni 2021, also noch zu GroKo Zeiten, erfragte ich erstmalig den Status der Nachhaltigkeit der Bundes-IT. Die Antworten waren deprimierend, denn einerseits fehlte es massiv an Überblick – viele Daten waren einfach nicht bekannt, und andererseits zeugten die Daten, die vorhanden waren, von durchgehend mangelhafter Nachhaltigkeit. Seit 2012 gibt es einen Blauen Engel für effizienten Rechenzentrumsbetrieb, seine acht Kriterien erfüllten die Rechenzentren des Bundes (da wo es überhaupt Daten gab) kaum: 80% nutzten z.B. klimaschädliche Kältemittel, 93% nutzten keine Abwärme. Wer sich für diese erste Anfrage interessiert, kann die Antwort der Bundesregierung hier nachlesen: Drucksache 19/31210.
Im August 2022 wollte ich wissen, was sich seitdem getan hat und war gespannt, welche Unterschiede es zwischen GroKo und Ampel-Koalition gibt. Die ganze Antwort auf diese zweite Kleine Anfrage kann man hier finden: Drucksache 20/3619
2. Die Versprechen der Ampel – Koalition
Hoffnung machte mir dabei der Koalitionsvertrag der Ampelvom November 2021. Darin stand z.B., dass „neue Rechenzentren ab 2027 klimaneutral zu betreiben“ seien, und dass bei„IT-Beschaffungen des Bundes Zertifizierungen wie z. B. der Blaue Engel Standard sein sollen“. Weitere Vorhaben und Ziele folgten, so wurde im August 2022 die Digitalstrategie veröffentlicht, in der die Ampel-Koalition verspricht:
„Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
„…die 3. Abwärme von Rechenzentren besser genutzt wird und sich der Einsatz umwelt- und klimafreundlicher Kühlmethoden verbessert hat. Um dieses Ziel zu erreichen werden wir Beschaffungsrichtlinien anpassen (…).
…der Aufbau eines Energieeffizienzregisters für Rechenzentren einen Wettbewerb unter den Rechenzentrums-Betreibern um die größte Energieeffizienzleistung ausgelöst hat.
Methoden zur energieeffizienten Softwareentwicklung (ADB: gemeint ist vermutlich Entwicklung energieeffizienter Software)und effizienter KI-Entwicklung und -Übertragung (ADB: KI-Übertragung? gemeint ist vermutlich „Datenübertragung“)etabliert sind.“
Schon im Juli 2022 wurde ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor angekündigt, in dem konkret davon die Rede ist, dass ein Energieeffizienzgesetz kommt und Rechenzentren zu mindestens 30% Abwärmenutzung verpflichten soll. Soweit die Ankündigungen. Aber wie sah es nun mit Transparenz und Nachhaltigkeit der Bundes-IT im Sommer 2022 aus?
3. Kleine Anfrage 2022 offenbart eklatanten Mangel an Transparenz
Um ein Problem beheben zu können, muss man sein Ausmaß kennen, dafür braucht es geeignete Daten. Die Datenlage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT war auch ein Jahr nach meiner ersten Anfrage unverändert schlecht. Selbst einfache Fragen, wie nach der Nutzung erneuerbarer Energie in Rechenzentren konnten mir für zwei Drittel der Rechenzentren nicht beantwortet werden. Ein RZ des BMI gab als Erklärung dafür an, dass es gar keinen eigenen Stromzähler hat. In meinem Haus gibt es drei verschiedene Stromzähler, einer ist für das kleine Rechenzentrum in meinem Keller. Was bei mir im Keller geht, sollte auch das Bundesinnenministerium bei seinen Rechenzentren schaffen.
Ohne eigenen Stromzähler wird es schwierig, den Energieverbrauch gezielt zu erfassen… Angaben des BMI aus Anlage 5
Für jedes vierte seiner RZ weiß der Bund offenbar nicht, welche Kältemittel dort verwendet werden. Es ist nicht einmal klar, wie viele RZ die Bundesregierung tatsächlich hat oder in den nächsten Jahren haben wird. Die Zahlen sind inkonsistent. Es sind offenbar irgendwie um die 180 Rechenzentren, für 118 dieser RZ gab es zu keinem einzigen der acht Kriterien des Blauen Engels auch nur eine einzige Angabe. Sie sind offenbar im Blindflug was ihre Klimawirkung und Energieeffizienz angeht. Sehr dünn ist die Informationslage auch beim BMI, wo es besonders weh tut, denn das BMI ist für 82 Rechenzentren zuständig.
Die Tabellen aus der Antwort der Bundesregierung waren allgemein bemerkenswert konfus, uneinheitlich ausgefüllt und enthielten sogar offensichtliche Fehler, etwa die Einstufung eines eindeutig klimaschädlichen Kältemittels in einem RZ des BMI als unbedenklich.
Das BMI klassifiziert in Anlage 6 die Kältemittel R410a und R134a als unbedenklich, obwohl sie starke Treibhausgase sind (GWP-Wert 2088 bzw. 1430)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verrät an irgendeiner Stelle, dass es die Daten für fünf verschiedene Rechenzentren einfach zusammengefasst hat. Wie soll man solche Daten sinnvoll auswerten?
Die abgefragten Daten für das RZ Nr. 39 des BMEL gelten offenbar konsolidiert für fünf Rechenzentren. (aus: Anlage 2.1).
Es fehlt an gutem Willen, Datenkompetenz oder auch an Datenquellen, wie einem getrennten Zähler für den Stromverbrauch. Ich habe da wohl Staub aufgewirbelt, denn drei Wochen nach Eingang meiner Anfrage wurde die Green-IT Initiative des Bundes mit erweiterten Ziele neu aufgelegt: nun soll das Berichtswesen verbessert und künftig jährlich die Kriterien des Blauen Engels für RZ erfasst werden! Auch aus der Opposition heraus kann man offenbar etwas bewirken.
4. Zu wenig: Abwärmenutzung, Strom aus Erneuerbaren, klimafreundliche Kältemittel
Bei der Transparenz hat sich offenbar nichts verbessert seit meiner ersten Anfrage in 2021. Leider auch kaum bei der tatsächlichen Nachhaltigkeit, die man ja nur dort beurteilen kann, wo es Daten gab. Für die Rechenzentren des Bundes habe ich acht Kriterien des Blauen Engels für effizienten RZ-Betrieb – von Ökostrom bis Kältemittel – abgefragt. Die häufigste Antwort war auch hier: „keine Ahnung“, die zweithäufigste war „keiner der acht Parameter wird erfüllt“.
Über 90% der RZ, für die Daten angegeben werden, erfüllen nicht einmal vier der acht Kriterien des Blauen Engels. Nach den Angaben in den Tabellen erfüllt kein einziges RZ alle acht Kriterien, tatsächlich gibt es aber ein RZ, das mit dem Blauen Engel zertifiziert ist, das gleiche wie 2021.
Nicht einmal für jedes Dritte RZ wurde angegeben, dass Strom aus erneuerbarer Energie verwendet wird.
Nutzung von Ökostrom laut Anlage 5 der Antwort der Bundesregierung
Null Veränderung gab es beim Thema Abwärme: 93% von 190 RZ nutzen sie immer noch nicht – genau wie im Vorjahr (für die Daten siehe Anlage 7 der Antwort der Bundesregierung)
Nutzung von Abwärme laut Anlage 7 der Antwort der Bundesregierung
Verbesserung auf niedrigem Niveau gab es bei klimaschädlichen Kältemitteln, deren Anteil von 80% in 2021 auf 67% in 2022 sank (Basis 190 RZ des Bundes), allerdings hat ja jedes vierte RZ die Frage nicht beantwortet, ob es wirklich eine Verbesserung gab, kann man daher nicht sicher sagen.
Nutzung von Kältemitteln nach Klimawirkung laut Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung
Entsprechend der umweltpolitischen Digitalagenda vom März 2020 sollten alle künftig in Betrieb gehenden Rechenzentren alle Kriterien des Blauen Engels einhalten. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage gab die Bundesregierung jedoch zu, dass mindestens 38% aller 34 RZ, die seit März 2020 neu in Betrieb gingen oder noch in Planung sind, die Kriterien des Blauen Engels NICHT erfüllen werden.
Hinweis: Im Januar 2023 wurde der Blaue Engel für Rechenzentren novelliert, anstatt zwei getrennter Siegel für RZ und Co-Location-RZ gibt es nun einen einheitlichen Blauen Engel RZ-Betrieb allgemein.
Anwendung der Kriterien des Blauen Engels bei neuen und geplanten RZ seit März 2020 laut Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung
5. Kein Fortschritt bei nachhaltiger Software und Webservices
Nachhaltige IT hat aber nicht nur mit Rechenzentren zu tun. Laut Umweltbundesamt verbraucht eine ineffizient programmierte Software bis zu vier Mal so viel Energie wie nachhaltig programmierte Software, weshalb es inzwischen auch einen Blauen Engel für nachhaltige Software gibt. Meine Anfrage ergab, dass der Bund keine einzige Software nennen kann, die mit diesem Blauen Engel zertifiziert ist und vom Bund oder in seinem Auftrag entwickelt wurde. In manchen Behörden sollen Leitfäden für nachhaltige Softwareentwicklung zwar existieren (konkrete Beispiele werden keine genannt), aber ein Monitoring gibt es nicht und kontrolliert wird da vermutlich nichts.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass für die nachhaltigere Beschaffung von Software nun auch ein Leitfaden überarbeitet werden soll, aber ohne Verbindlichkeit und Umsetzungskompetenz wird ein Leitfaden mehr nichts ändern. Wir erinnern uns: die Ampel Koalition will sich laut Digitalstrategie daran messen lassen, dass „bis 2025 Methoden zur energieeffizienten Softwareentwicklung etabliert sind“. In ihren eigenen Häusern könnte sie damit anfangen.
Vom BMUV wurde mir im November 2022 im Nachgang zum Digitalausschuss mitgeteilt, dass eine Selbstverpflichtung der Bundesverwaltung zur Nutzung von Software mit Blauem Engel in Planung sei – gehört habe ich seither jedoch nichts mehr davon.
Für die unzähligen Websites des Bundes gibt es übrigens gleich gar keine Art von Vorgaben, Richtlinien oder Standards für Nachhaltigkeit, dabei hat auch ihre Programmierung einen großen Einfluss darauf, wie viel Energie bei ihrem Aufruf verbraucht wird.
6. IKT des Bundes soll nachhaltiger werden, doch ein Monitoring fehlt
Der Bund kauft jährlich im Wert von einer Milliarde Euro IT-Produkte und Dienstleistungen ein, da kommt es auch darauf an, dass nachhaltig eingekauft wird. Dabei ist der gesamte Lebenszyklus von Hardware zu betrachten, denn häufig hat die Nutzungsdauer einen erheblichen Einfluss auf den Klimafußabdruck. So entstehen nach Informationen des Öko-Institut e.V. z. B. 84% des Treibhausgasausstoßes von Laptops bereits durch die Herstellung des Geräts, bei Tablets sind es sogar 98%.
In ihrer schriftlichen Antwort an mich kündigt die Bundesregierung hier etliche Verbesserungen an, z.B. wird die Abgabe von Gebrauchtgeräten an gemeinnützige Organisationen geprüft, neue Ausschreibungsprozesse mit Lebenszyklusbetrachtung pilotiert und ein Rahmenvertrag für die Wiederverwendung von IKT-Produkten inklusive ihrer Aufbereitung sogar durch ein Inklusionsunternehmen geplant. Ich hoffe, dass das alles auch umgesetzt wird und bin gespannt auf die gelebte Praxis!
Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf Frage 21, ob die Bundesregierung plant, alte IT-Geräte verbindlich und unbürokratisch zu reparieren/aktualisieren, auf Markt für Gebrauchtwaren zu veräußert oder an gemeinnützige Institutionen abzugeben).
Verunsichernd war allerdings eine Antwort des BMUV vom November 2022 auf meine Frage im Digitalausschuss, wie denn beim IKT-Einkauf des Bundes die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden solle. Die lakonische Antwort war, dass diese Kriterien bereits jetzt umgesetzt würden. Um es mal vorsichtig zu formulieren: diese Antwort ist mit der Realität schlicht nicht vereinbar. Außerdem spricht sie nicht für ein vorhandenes Problembewusstsein und echte Veränderungsbereitschaft.
Leider existiertkein Monitoring der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien im IKT-Lebenszyklus und es ist auch nicht geplant. So ist unklar, ob man überhaupt Einblick in die gelebte Praxis erhalten kann.
7. IT-Konsolidierung des Bundes tritt auf der Stelle
Keinen erkennbaren Fortschritt gibt es bei der IT-Konsolidierung des Bundes, denn sie soll die Anzahl der Rechenzentren verringern, was auch ihren nachhaltigen Betrieb erleichtert. Die Bundesregierung scheint zwar immer noch nicht genau sagen zu können, wie viele Rechenzentren sie nun wirklich hat, aber dennoch wird aus ihrer Antwort eins klar: eine Reduktion der Anzahl Rechenzentren ist auch Jahre nach Beginn des Mammutprojektes nicht in Sicht, im Gegenteil, die Anzahl RZ steigt. Die IT-Konsolidierung wird damit nicht nur zum Milliardengrab für Steuergelder, sondern auch zu einer erheblichen Hürde auf dem Weg zu einer nachhaltigeren IT-des Bundes.
8. Tacheles: Was die Ampel Koalition für nachhaltige IT tut
Seit September 2022 gilt eine neue Green-IT-Initiative, die neben einem verbesserten Berichtswesen und Monitoring mit vereinheitlichten und zentral erfassten Kennzahlen auch die Einhaltung der Blauen Engel Kriterien forcieren soll – alles bis spätestens 2027. Dafür wurde ein Maßnahmeplan für die Umsetzung angekündigt. Dieser Plan scheint bisher noch nicht zu existieren.
Konkret steht in der Green-IT Initiative als Zielvorgabe für 2027: „Grundsätzliche Erfüllung der Kriterien des Blauen Engels in allen bundeseigenen Haupt-Rechenzentren“. Von der Einschränkung auf Haupt-RZ (>100KW max. Anschlussleistung) ganz zu schweigen, gibt es Einschränkungen wie „Nachweis der Einhaltung der Wirtschaftlichkeit“ – womit sich die Vorgabe wieder aushebeln lässt. Weiterentwickelt werden soll das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ aus der Nachhaltigkeitsstrategie der Vorgänger GroKo-Regierung. Funfact: schon in dieser älteren Strategie stand, dass bei allen RZ des Bundes die Kriterien des Blauen Engels berücksichtigt werden sollen. Außerdem wurde in der Green-IT-Initiative konkret die vollständige Umstellung aller RZ auf Ökostrom bis Ende 2024 (die Rede ist von 2TWh pro Jahr) und das Erreichen einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030 festgelegt.
Einige der Ziele der Ampel-Regierung soll das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) umsetzen. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzesentwurfs sollen nur noch Rechenzentren überhaupt reguliert sein, die mindestens 200 KW Anschlussleistung haben, in früheren Entwürfen war von 100 KW die Rede. Mit dieser Einschränkung sind ca 98% aller RZ raus aus jeder Pflicht. Abwärmenutzung für neue Rechenzentren soll bis 2028 stufenweise von 10% auf nur noch 20% ausgebaut werden (frühere Entwürfe: 40%), und die Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen dafür wurden deutlich erweitert. Berechtigt ist die Kritik von Bitkom, Eco und Umweltinstitut München, dass Wärmenetzbetreiberselbst bisher keine Verpflichtung zur Kooperation bei der Abwärmenutzung haben, es gibt auch keine Anforderung, Rechenzentren bei der Stadtplanung neuer Wohngebiete etc. aktiv einzuplanen. Stattdessen finden sich lediglich gewisse Informationspflichten der Wärmenetzbetreiber, welche Nutzungsmöglichkeiten theoretisch bestehen. Das ist eindeutig zu wenig! Sinnvoll ist die Anforderung eines PUE ≤ 1,3 (auch wenn es geeignetere Kriterien gibt) für neue Rechenzentren ab 2026 und für alle anderen ab 2030, 100% erneuerbare Energie ab 2027 und Umweltmanagements- und Informationspflichten. Schließlich reguliert der Gesetzentwurf die Luftkühlung stärker, die schrittweise auch für ältere Rechenzentren nur noch bei einer Eintrittstemperatur ab 27°C zulässig sein soll. Ein öffentlich zugängliches Energieeffizienzregister, vom Bund eingerichtet, steht leider nur ohne Umsetzungsfrist im Gesetz, mehr Transparenz ist dennoch überfällig. Wer mehr sachliche Kritik zum EnEffG lesen möchte, dem empfehle ich die Stellungsnahme des Umweltinstitutes vom April 2023.
Bei der ersten Lesung zum Energieeffizienzgesetz bin ich in meiner Rede vor allem auf das Thema Rechenzentren eingegangen, man kann sie auf meiner Homepage nachlesen oderdas Video davon sehen und hören.
9. Fazit
Für 2022 hatte ich eine bessere Datenlage zur Nachhaltigkeit der Rechenzentren erhofft, tatsächlich aber sind die Informationslücken unverändert groß. Eine sinnvolle Steuerung im Sinne der Nachhaltigkeit ist auf dieser Basis nicht möglich, der Fortschritt steht und fällt also damit, dass der Bund die erklärte Verbesserung im Berichtswesen und im Monitoring schnell umsetzt.
Mein Eindruck ist schon, dass die Ampel insgesamt das Thema nachhaltige IT stärker verfolgt, als die Vorgängerregierung, aber die Klimakrise schreitet ja auch voran und da müssen auf Absichtserklärungen in Strategien endlich auch konkrete Taten mit messbaren Effekten folgen. Das Energieeffizienzgesetz könnte dazu einen wichtigen Beitrag leisten, wenn es nicht, so wie bisher, zum zahnlosen Tiger geschliffen wird und viele Aspekte weiter unberücksichtigt bleiben.
Ich erwarte, dass die Umstellung der Bundes-RZ auf 100% Erneuerbare Energien kurzfristig erfolgt und dass man auch für die Umstellung auf klimafreundliche Kältemittel einen ehrgeizigen Plan vorlegt, der den Stand der Technik berücksichtigt. So können manche stark klimaschädlichen Kältemittel auch ohne Umbau der Kälteanlage durch erheblich weniger schädliche Kältemittel zeitnah ersetzt werden. Neue RZ des Bundes müssen höchsten Nachhaltigkeitsstandards genügen und dürfen nur noch so beschafft werden. Der Bund muss eine Rolle als Vorreiter bei der Gestaltung nachhaltiger IT einnehmen und sein Gewicht als Großauftragnehmer voll einsetzen, aber nicht nur bei der Beschaffung von Hardware, sondern auch bei Software und Dienstleistungen. Damit lässt sich erheblicher Druck auf den Markt als Ganzes ausüben und der notwendige Veränderungsprozess beschleunigen. Es braucht jeden Beitrag zur sozial gerechten Rettung des Klimas und das so schnell wie möglich! Die nachhaltige Digitalisierung der Bundes-IT könnte einer davon sein.
10. Anhang
Die Antwort der Bundesregierung Drucksache 20/3619:
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2023-06-19 12:30:512023-06-19 12:30:53Wie grün ist die IT des Bundes?