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Ob Bildungsungerechtigkeit oder Klimakrise: Digitale Innovationen können helfen, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Dazu fordert DIE LINKE die Förderung sozialer Innovationen, ein Recht auf schnelles Internet und dass Wissen oder Software, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

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Frage: Welche Fördermöglichkeiten des Bundes gibt es derzeit für gemeinwohlorientierte und nicht auf Gewinn abzielende digitale Innovationen (Software, Hard-ware etc.) und wie wurden sie 2018 genutzt (bitte jeweils mit verfügbarem, bewilligtem und abgeflossenem Fördervolumen angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht vom 04. Oktober 2019:

Die Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung dient ebenso wie ihre Bitdungs- und Wissenschaftspolitik der Gesellschaft, der Wirtschaft und jeder und jedem Einzelnen. Diese Politik zielt darauf, Lösungen für globale Herausforderungen zu finden, mit guter Bildung gute Arbeitsmarktchancen zu eröffnen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Fachprogramm „Software-Sprint — Förderung von Open Source Entwicklern“ unterstützt innovative Einzelprojekte freier Programmierer in den Bereichen Civic Tech, Data Literacy, Open Data und Open Source. 2018 wurden für 65 Vorhaben 1.655.760,07 Euro Förderung ausgezahlt. Beispielsweise wurde mit dem Projekt Freigeist des Programms Software-Sprint die Inklusion von Menschen mit kognitiven Schwächen in den Arbeitsalltag von Unternehmen der Sozialwirtschaft untersucht. In dem Projekt EnergyModels entstand ein modulares Framework für die Modellierung und Analyse der Investitionen in und des Betriebs von Energiesystemen auf dem Weg zur Dekarbonisierung. Und mit dem Projekt Osmo-smscb wurde ein Notfallwarnsystem für Open Source Mobilfunk entwickelt, der von Gemeinden betrieben werden kann.

Im Übrigen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge bei den thematisch zuständigen Ressorts einzureichen. Eine Förderung wird dann dahingehend
geprüft, ob ein erhebliches Bundesinteresse dafür vorliegt und entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.

So wurde im Jahr 2018 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Aufbau eines Verzeichnisses von Elternangeboten vor Ort auf der Internetseite ElternLeben.de für die Phase der Schwangerschaft und der Babyzeit mit einer Bewilligungssumme in Höhe von 199.164,37 Euro gefördert. Diese Mittel sind vollständig abgeflossen (ohne Berücksichtigung etwaiger Rückerstattungen).

Diese Woche fand wieder die re:publica in Berlin statt. Sie ist die größte Konferenz zu den Themen Internet und digitale Gesellschaft in Europa. Dieses Jahr war ich an zwei Diskussionsrunden beteiligt.
Die erste hatte den Titel „NoTechxit – Zurück zu Made in Europe“ und zusammen mit den anderen Gästen Claudia Nemat, Vorständin der Deutschen Telekom, Felix Lee, tageszeitung, und der Moderatorin Astrid Maier, ada/Handelsblatt Media Group, diskutierte ich, ob Europa in Sachen Technologie schon den Anschluss verloren hat. Über das zweite Panel zu Digitalisierung und ländlichem Raum werde ich in einem weiteren Beitrag hier schreiben.

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Frage: Über welche Informationen zur Höhe und zum Anteil der an Social Businesses gehenden Startup-Wirtschaftsförderung verfügt die Bundesregierung (bitte aufschlüsseln nach Förderung durch Bund, sowie nach Kenntnis der Bundesregierung durch Länder und sonstige Förderer) (BT-Drucksache 19/8082)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 26. Februar 2019

Der Anteil von Sozialunternehmen an der Start-up-Förderung des Bundes wird grundsätzlich statistisch nicht erfasst. Der Bundesregierung ist zudem nicht bekannt, ob und inwieweit der Anteil von Social Businesses in den Förderprogrammen der Länder bzw. von Dritten erfasst wird. Viele Förder- und Beratungsangebote der Bundesregierung adressieren auch gewerbliche Sozialunternehmen. Dies sind beispielsweise im Rahmen der Gründungsfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Programme Mikromezzaninfonds, EXIST und der German Accelerator. Seit 2013 sind im Rahmen des Mikromezzaninfonds 54 der 2 671 stillen Beteiligungen in Höhe von insgesamt 2 178 500,00 Euro an gewerblichen Sozialunternehmen eingegangen worden. Diese verteilen sich wie folgt auf die Länder: Baden-Württemberg: 8, Bayern: 5, Berlin: 1, Brandenburg: 0, Bremen: 0, Hamburg: 2; Hessen: 1, Mecklenburg-Vorpommern: 8, Niedersachsen: 7, Nordrhein-Westfalen: 11, Saarland: 2, Sachsen: 3, Sachsen-Anhalt: 2, Schleswig-Holstein: 3, Thüringen: 1. Seit 2007 sind schätzungsweise 12 Prozent der rund 2 000 Gründungsvorhaben im EXIST-Gründerstipendium im weiteren Sinne dem sozialen Unternehmertum zuzurechnen (die durchschnittliche Fördersumme betrug ca. 97 630 Euro). Angaben über eine Verteilung nach Ländern liegen nicht vor. Beim Programm German Accelerator lassen sich seit Programmstart 2012 circa 2 Prozent der bisher 225 geförderten Start-ups als Social Business definieren. Da der German Accelerator nicht finanziell, sondern durch die kostenlose Bereitstellung von Mentoringleistungen, Büroräumen und Workshops fördert, lässt sich eine Gesamtsumme der Förderung nicht errechnen.