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Update: Nach meinem letzten Videozusammenschnitt im Mai 2021 kann ich nun endlich ein finales Video mit meinen Forderungen im Plenum präsentieren. Denn die tolle Neuigkeit ist: Es hat sich gelohnt. Paragraf 219a wird abgeschafft!

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Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurden im deutschen Kaiserreich die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Bis heute ist damit der Abbruch in Deutschland illegal und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei: Die ungewollt schwangere Person muss sich einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen und die Schwangerschaft darf die 12. Woche nicht überschritten haben. Damit gibt es einen Zwang zur Austragung, unabhängig von partnerschaftlichen, psychischen und ökonomischen Verhältnissen, denn dieser Zwang leitet sich aus der grundsätzlichen Illegalität eines Schwangerschaftsabbruches ab. Selbst das Bundesverfassungsgericht verwendete den Begriff „Austragungspflicht“ (BVerfGE 39, 1) für die Verantwortung der Schwangeren. Da fühlt man sich tatsächlich an die Kaiserzeit erinnert. 

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§219a muss weg! “Und wenn Sie es nicht mehr hören können, helfen Sie, es umzusetzen!”

Anläßlich des diesjährigen Frauentages #IWD2021​ habe ich einen kleinen Videozusammenschnitt aus meinen letzten Sätzen bei jeder meiner bisher über 30 Reden im Bundestag erstellt. Denn egal, ob ich über das Recht auf schnelles Internet, gemeinwohlorientierte Digitalisierung oder über Probleme mit digitalen Monopolen rede, mein letzter Satz ist immer gleich: ein Plädoyer für die Abschaffung des §219a des Strafgesetzbuches. Dieser von den Nazis eingeführte Paragraph verbietet “Werbung für Schwangerschaftsabbrüche” und bedeutet in der Praxis, dass Ärzt:innen unter Strafandrohung keine fachlichen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichen dürfen. Der Zusammenschnitt führt durch 3 Jahre Bundestagsreden, diverse Outfits oder Frisuren, zeigt die Reaktionen anderer Abgeordeter und welchen Unterschied es macht, ob im Präsidium des Bundestages ein Mann oder eine Frau sitzt.

Jede Frau, die sich für einen Abbruch entscheidet, hat dafür sehr persönliche Gründe und niemals wird eine solche Entscheidung leichtfertig getroffen. Es muss selbstverständlich sein, dass jede Frau das Recht hat, sich fachlich und unabhängig informieren zu können. Bild: Pixabay
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