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„Das Märchen vom verhindernden Datenschutz“

26.09.2024 TOP 15 Umsetzung des EU-Data-Acts
“Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU: Umsetzung des EU-Data-Acts – Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland; Drucksache 20/12103”

Die Union beantragt schnellere und aus Verbrauchersicht schlechtere Umsetzung des EU Data Acts, der eigentlich über Zugang zu den eigenen Daten in smarten Geräten für Verbraucher mehr Freiheit bringen sollte. Dank FDP wird daraus wohl nichts, Privatsphäre wird eine Frage des Geldbeutels und Großunternehmen machen Reibach. Die Ampel schläft, bei Data Act genauso wie beim Recht auf Open Data.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Mit dem Data Act droht eine entgrenzte Kommerzialisierung der digitalen Welt. Denn die Daten des Internets der Dinge werden zur Handelsware. Profitieren werden aber wahrscheinlich windige Geschäftemacher und nicht, wie versprochen, Verbraucher*innen und das Gemeinwesen. Deren Interessen werden nämlich durch Klauseln beschnitten, die vor allem großen Unternehmen nützen. Das Ziel, eine faire Datennutzung im Internet der Dinge, wird so eher nicht erreicht. Und das ist eine verpasste Chance.

Ein gut gemachter Data Act brächte in der Tat mehr Freiheit für Verbraucher*innen. Wenn man zum Beispiel smarte Dinge reparieren lässt, muss man an die Daten ran, sie also transferieren können, oder auch dann, wenn man persönliche Daten von einem smarten Gerät auf ein anderes übertragen möchte, weil man mal die Marke wechseln will. Das würde Lock-in-Effekte tatsächlich reduzieren. Tatsächlich werden aber Unternehmen die Freiheit von Verbraucher*innen mit Ausreden beschränken können wie der „Wahrung von Geschäftsgeheimnissen“. Dafür hat die FDP bei Verhandlungen in Brüssel gesorgt und ist auch noch stolz darauf. Dieses Missverhältnis kritisieren wir Linke ausdrücklich.

Künftig entsteht ein wirtschaftliches Eigentum an Nutzerdaten beim Kauf von IoT-Produkten. Wie irgendeine Ware kann man die eigenen Nutzerdaten an Dritte verkaufen – auch vorab, zum Beispiel gegen einen Rabatt beim Kaufpreis. Die Privatsphäre würde also noch mehr vom Geldbeutel abhängen, und das ist völlig inakzeptabel, meine Damen und Herren. Nichts davon will der Antrag der Union verbessern. Dafür erzählt die Union wieder das Märchen vom verhindernden Datenschutz. Der verhindert aber keine Innovationen; der muss nur leider immer als Ausrede dienen, wenn wieder irgendwer irgendein Problem nicht gelöst gekriegt hat. Die Union steht für entgrenzten Datenkapitalismus auf Kosten des Gemeinwohls, der Verbraucher*innen und der kleinen Unternehmen. Kritik habe ich aber auch für die Ampel. Die Umsetzung des Data Acts wurde komplett verpennt. Wir erleben den klassischen Ampeldreiklang aus verschlepptem Gesetzentwurf, unklaren Zuständigkeiten und fehlenden Haushaltsmitteln.

Wir dürfen gespannt sein, ob und wie die Ampel den Data Act noch auf den Weg bringt und wann das Transparenzgesetz und das Recht auf Open Data kommen.
Vielen Dank.

Die Strategie der Ampel zur Internationalen Digitalpolitik kommt ohne konkrete Ziele, Zuständigkeiten und Ressourcen. Ein glaubwürdiges Instrument gegen Ausbeutung und Umweltzerstörung im globalen Süden zugunsten der Digitalisierung im globalen Norden ist die Strategie nicht, auch der Antrag der Union meint mit wertebasierter internationaler Digitalpolitik nur die Wahrung nationaler Interessen.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Afrika türmt sich der Elektroschrott unserer digitalen Gesellschaft und vergiftet Luft und Boden. Ausgebeutete Content-Moderatoren und -Moderatorinnen in Kenia werden traumatisiert, weil sie verstörende Sachen ansehen und herausfiltern müssen, damit wir Facebook nutzen können. Für unsere E-Autos und Smartphones schuften im Kongo über 40 000 Kinder in Kobaltminen, während im kolumbianischen Amazonasgebiet Quecksilber Flüsse verseucht, weil dort Gold auch für unsere elektronischen Geräte ausgewaschen wird. 

Das alles zeigt: Die Folgen internationaler Digitalpolitik sind unfassbar ungerecht. Den Nutzen hat vor allem der Globale Norden. Den Löwenanteil der Last trägt der Globale Süden. Wertebasierte Digitalpolitik muss daran etwas ändern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Linke fordert deshalb: Statt Ausbeutung und Umweltzerstörung braucht es eine gemeinwohlorientierte Digitalpolitik mit einer globalen Perspektive, die Nutzen und Kosten der Digitalisierung gerechter in der ganzen Welt verteilt.

(Beifall bei der Linken)

Das EU-Lieferkettengesetz sollte genau dazu beitragen, scheiterte aber beinahe – zum Glück jedoch nicht – an der skandalösen Blockade aus Deutschland. 

Schon das zeigt den mangelnden Praxisbezug der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel. Außerdem fehlen ihr, wie allen anderen Strategien der Ampel, konkrete Ziele, Zuständigkeiten und verfügbare Ressourcen. Aber ohne konkrete Ziele, ohne Meilensteine kann man Fortschritte ja nicht einmal messen. Und wo es an Zuständigkeiten fehlt, da fehlt es auch an Verantwortung. Und wo es an Ressourcen fehlt, da kann man eben auch nichts umsetzen. 

Diese formalen Mängel kritisiert auch der vorliegende Antrag der Union. Aber inhaltlich ist wertebasierte Digitalpolitik dort eben auch nur ein Synonym für nationale Interessen. Den Globalen Süden erwähnt der Antrag der Union nur als Absatzmarkt für digitale Infrastruktur aus Deutschland.

Die Linke wird den Antrag der Union daher ablehnen; denn Defizite der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel beseitigt er nicht.

Vielen Dank.

Digitale Gewalt gefährdet Betroffene und unsere Demokratie. Aber die Ampel einigte sich zu spät, weshalb der zuständigen Behörde Personal für die Umsetzung fehlt. Weitere Probleme: Zu wenig Forschungsgeld, zu viele Netzsperren und unklarer Grundrechtsschutz bei Meldungen an das BKA.

Meine Rede im Wortlaut (Redevideo am Ende des Beitrags):

Anke Domscheit-Berg

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die und ihre Mitverbrecher gehören sofort an die Wand gestellt!“, „Sperrt die Frau endlich in ein Arbeitslager, lebenslänglich!“, „Soll sich verpissen, die blöde, hässliche Fotze!“ – das sind Kommentare zu Politikerinnen, zu finden in AfD-Facebook-Gruppen, und auch auf dem Facebook-Profil der AfD-Partei finden sich ungelöscht seit Jahren Mordfantasien. 

Auch mir haben Kommentatoren im Internet schon gewünscht, ich solle zu Tode vergewaltigt oder als linker Dreck vernichtet werden. So etwas ist digitaler Alltag für viele.

(Beatrix von Storch (AfD): Was glauben Sie, was uns passiert? Schrecklich, klar! Aber das trifft uns genauso, mehr wahrscheinlich!)

Rechtsextreme mit und ohne AfD-Parteibuch wollen mit digitaler Gewalt diejenigen einschüchtern, die sich gegen ihre Politik stellen; sie wollen die Demokratie zerstören und die Gesellschaft spalten.

(Beatrix von Storch (AfD): Wir sind am meisten davon bedroht! Das wissen Sie auch!)

– Auch Sie, Frau Storch.

(Beifall bei der Linken, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für manche ist die Gefahr allerdings nicht nur abstrakt, sondern zutiefst persönlich. Sie werden gejagt, geschlagen, ermordet oder in den Suizid getrieben, wie Lisa-Maria Kellermayr, die österreichische Ärztin, die Hass- und Morddrohungen nicht mehr ertragen konnte. 

Es ist höchste Zeit, gegen digitale Gewalt mehr zu tun, und der European Digital Services Act ist ein wichtiges Werkzeug dafür.

(Beifall bei der Linken, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich verstehe daher nicht, warum die Ampel die Umsetzung so verzögerte, dass die BNetzA als zuständige Behörde für über 5 000 digitale Diensteanbieter immer noch keine Rechtsgrundlage hat, obwohl das Europarecht seit Wochen gilt. Deshalb hat die BNetzA auch im Haushalt 2024 nur ein Fünftel der nötigen Stellen erhalten und kann ihre Aufgaben nur zu spät und zu wenig erfüllen. 

Aber immerhin: Die Ampelkoalition hat den zuerst ziemlich schlechten Entwurf noch ordentlich nachgebessert. Das Beschwerdeportal soll per Gesetz nutzerfreundlich sein, die Behördenleitung muss – Überraschung! – fachliche Qualifikationen erfüllen, und der Beirat wird noch unabhängiger und transparenter, und das alles ist sehr gut.

Aber lächerliche 300 000 Euro Forschungsetat wurden nicht aufgestockt,

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es folgen noch Haushaltsberatungen! – Zuruf des Abg. Maximilian Mordhorst (FDP))

und einige Verbesserungen kommen nur vielleicht und in anderen Gesetzen, zum Beispiel die überfällige Reform zur Impressumspflicht, der Pflicht zur Veröffentlichung privater Adressen im Internet, die für viele gefährlich ist.

Unseren Antrag, den der Linken, hat die Ampel zuletzt im November abgelehnt. 

(Zuruf des Abg. Maximilian Mordhorst (FDP))

Ich würde mich freuen, wenn er trotzdem umgesetzt würde.

(Beifall bei der Linken)

Inakzeptabel aus linker Sicht ist allerdings, dass im Digitale-Dienste-Gesetz eine Konkretisierung der Straftaten fehlt, zu denen automatisiert Daten an das BKA zu melden sind. Sachverständige haben da durchaus Spielräume gesehen. So wird unseres Erachtens die Datenausleitung eben nicht auf das notwendige Maß beschränkt und die Balance zwischen Strafverfolgung und Grundrechtsschutz verletzt. 

Auch Netzsperren wegen Urheberrechtsverletzungen sind keineswegs, wie von Ampelpolitikerinnen und -politikern gegenüber den Medien behauptet, nur noch nach richterlichen oder behördlichen Anordnungen möglich. Und das kritisieren wir Linke auch weiter. 

(Beifall bei der Linken)

Von uns gibt es daher nur eine Enthaltung. Für eine Zustimmung ist der Entwurf leider noch nicht gut genug. 

(Maximilian Mordhorst (FDP): … nicht links genug! Wäre auch blöd gewesen, wenn Die Linke zustimmt!)

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Plenardebatte vom 14.12.2023: Antrag der AfD „Digital Services Act abschaffen“

Meine zu Protokoll gegebenen Rede:

Sehr geehrte Präsidentin/ sehr geehrter Präsident,
liebe Kolleg:innen der demokratischen Parteien,

Der vorliegende Antrag der AfD reiht sich ein in ihr jahrelanges „mimimi“ um die vermeintliche Verletzung ihres Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Denn auch in der zweiten Legislatur im Bundestag hat die AfD nicht verstanden, dass Meinungsfreiheit mit anderen Grundrechten konkurriert und daher selbstverständlich auch Grenzen hat. Diese Grenzen zieht das Strafrecht, ergänzt um rechtliche Regelungen, wie den DSA. Global dominante Plattformen für social Media haben längst extremen Einfluss auf die Meinungsbildung, in einer Art und Weise, die mit demokratischen Prinzipien kollidieren kann. Damit aber z.B. russische Trollfabriken nicht durch massive Verbreitung von Desinformationen Wahlen in Europa beeinflussen können oder damit digitale Gewalt nicht schrankenlos Einzelne oder bestimmte Bevölkerungsgruppen terrorisieren kann, braucht es Regeln, die das verhindern.

Es verwundert wenig, dass die AfD ausgerechnet für Elon Musk in die Bresche springt, denn der wäre in Deutschland vermutlich AfD Wähler. Er teilt ihre Schwäche für Verschwörungstheorien, wittert überall fremdgesteuerte linke Medien und hat ein Herz für Rechtsextreme und Nationalisten, selbst für solche, die wegen schwerer Fälle von Desinformation vor US Gerichten verurteilt wurden.
Für die AfD ist alles Meinungsfreiheit, was sie ungestraft sagen möchte, selbst wenn es sich um Rassismus und Hetze pur handelt. Sie faselt von Zensur, wenn ihren Beleidigungen, Hasstiraden und Gewaltfantasien Grenzen gesetzt werden, fordert aber selbst ein Verbot des Genderns. Meinungsfreiheit ist für AfD Politiker:innen nämlich nur dann von Wert, wenn es um ihre eigenen Positionen geht.

Und welche Positionen AfD Politiker:innen und Mitglieder so haben, kann man an einer erschreckend umfassenden, vom Zentrum für Politische Schönheit zusammengetragenen Liste sehr gut erkennen. Sie sortiert die Äußerungen in Rubriken, die z.B Holocaust, Gewaltenteilung oder Demokratiefeindlichkeit heißen. In letzter findet sich folgendes Zitat eines AfD Landesvorstandes Niedersachsen:
„Die AfD hat erfolgreich den Bundestag gestürmt. (…) Die nächste Phase im Krieg gegen dieses widerwärtigste System, das je auf deutschem Boden existierte, nimmt nun ihren Anfang. (…) Das Ende der Linken und dieses antideutschen Systems ist gekommen.“

Solche Äußerungen sind vom Verfassungsrecht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt und machen die wahre Intention der AfD deutlich: Die Demokratie mitsamt ihren Grundrechten zu Fall zu bringen. Sie wollen genau das tun, was Adolf Hitler seinerzeit empfahl: Die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln zu untergraben. Deshalb muss Demokratie wehrhaft sein, deshalb braucht sie Regeln und Sanktionen bei Regelverstößen. Damit sich das tatsächlich widerwärtigste System, das je auf deutschem Boden existierte, nämlich der Faschismus des Nationalsozialismus nie wiederholen kann.

Den durchsichtigen Antrag der AfD lehne ich daher wie alle Abgeordneten der Linken ab. Und wir werden weiter gegen jeden Versuch der AfD kämpfen, eine rechtsextreme Gesellschaft in Deutschland zu etablieren und den Faschismus zu verharmlosen.

Vielen Dank.

Peinlich: Union fordert von der Ampel Digitalisierungsmaßnahmen, die sie selbst in der GroKo unterließ. Sie will Unis die Selbstbeschränkung auf zivile Forschung entziehen und künstliche Intelligenz für Wirtschaftsinteressen statt das Gemeinwohl regulieren, das lehnt die Linke ab!

Meine Rede zum CDU/CSU-Antrag „Digitalstrategie zur Chefsache machen“ (20/9317) im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung in Deutschland heißt auch 2023 noch: Funklöcher in der Lausitz und BaföG-Anträge, deren Bearbeitung sechs Monate dauert, weil der online eingereichte Antrag ausgedruckt und auf Papier bearbeitet wird. Das ist die Folge der unionsgeführten GroKo über mehrere Legislaturen, und das macht den Antrag der Union einfach nur peinlich.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

So fordert die Union – eigentlich richtig -: Die digitale Transformation muss auch Chefsache werden. – Das war sie schon bei Altkanzlerin Merkel nicht, und das ist sie bei Kanzler Scholz leider noch weniger. Die Union fordert auch: Es braucht mehr Bandbreite beim Recht auf Internet. – Das stimmt; denn 10 Mbit pro Sekunde sind im Jahr 2023 ja wohl ein Hohn. Altkanzlerin Merkel hatte allen Haushalten in Deutschland schon 50 Mbit bis 2017 versprochen. Das hat Funkloch- und Offlineminister Andi Scheuer von der CSU leider nie erreicht. Die Linksfraktion fordert zeitgemäße 100 Mbit.

(Beifall bei der LINKEN)

Richtig ist auch die Forderung nach verbindlichen Standards bei der Verwaltungsdigitalisierung. Die hätten auch schon 2017 im Onlinezugangsgesetz stehen müssen. Das hat Ex-Minister Seehofer verbockt. Die Ampel wiederholt leider diesen Kardinalfehler im Nachfolgegesetz – vielleicht verhindert sie es auch noch; ich drücke die Daumen.

Richtig ist auch, dass es ein öffentliches und unabhängiges Monitoring braucht. Wie zu GroKo-Zeiten kann man auch heute noch nicht für den eigenen Wohnort feststellen, welche digitalen Verwaltungsdienstleistungen verfügbar sind. Zwischen Bund und Ländern findet da kaum ein Datenaustausch statt. Bürger*innen interessieren aber Zuständigkeiten überhaupt nicht; sie wollen einfach eine digitale Verwaltung.

(Beifall bei der LINKEN)

So setzt die Ampel viele Fehler der GroKo fort und macht leider auch einige neue. Ihre digitalen Strategien sind vor allem eins: zu unverbindlich. Keine klaren Ziele, keine damit verbundenen Ressourcen, keine klaren Zuständigkeiten. Stattdessen gibt es ein Verantwortungswirrwarr, wo die Federführung selbst für kritische Themen wie digitale Identitäten auf vier Ministerien und drei Parteien verteilt ist. Und das ist genau so absurd, wie es sich anhört, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Digitalbudget wurde im Koalitionsvertrag noch versprochen und ist inzwischen still beerdigt. Die Linke unterstützt die Forderung der Union, daran etwas zu ändern.

(Beifall bei der LINKEN)

Trotzdem werden wir diesen Antrag ablehnen; denn manches daran ist einfach grundfalsch.

Bei der Cybersicherheitsforschung soll die Zivilklausel für Unis abgeschafft werden, und das heißt, den Willen von Forscherinnen und Forschern und Bildungseinrichtungen zu missachten, die nicht für militärische Zwecke forschen wollen. Das wäre aber ein Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft, und da darf der Staat nicht reinregulieren.

(Beifall bei der LINKEN)

In Brüssel will die Union beim Data Act und der KI-Verordnung noch mehr Fokus auf die Deregulierung zugunsten von mehr Innovationen legen. Das klingt zwar irgendwie gut, bedeutet aber unverantwortliche Risiken für alle, mehr Gefahren für Grundrechte und mehr Diskriminierung durch KI-Systeme. Und das, meine Damen und Herren, ist mit der Linken nicht zu machen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wollen eine Digitalisierung, die sich am Gemeinwohl orientiert, nicht primär an Wirtschaftsinteressen. Und dafür werden wir uns hier im Bundestag auch als Gruppe künftig einsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Bundesrechnungshof kritisierte die Datenstrategie der GroKo scharf und konkret. Die Ampel versprach es besser zu machen, aber ihre Datenstrategie ist noch schlechter: Blumige Beschreibungen statt verbindlicher Maßnahmen, keine Ressourcen, keine Zeitpläne, keine Verantwortlichkeiten, neue Doppelstrukturen, viel Wirtschaftswohl und wenig Gemeinwohl und kaum Transparenz.

Meine Rede der Plenardebatte: „Fortschritt durch Datennutzung – Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung“ (20/8260) im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die neue Nationale Datenstrategie der Ampel ist leider noch schlechter als deren Vorgängerin der GroKo. Jede einzelne Kritik des Bundesrechnungshofs daran gilt leider weiter. Zum Beispiel ist die Strategie noch unverbindlicher und noch unkonkreter, hat noch weniger Priorisierungen, nämlich gar keine mehr, klärt noch weniger Zuständigkeiten, schafft  aber trotzdem mehr Durcheinander. Es ist nämlich entweder niemand zuständig oder zum Beispiel 16 Datenlabore aus 16 Ministerien, die in gemeinsamer Zuständigkeit einen neuen Datenatlas umsetzen sollen – einen Datenatlas übrigens, der den gleichen Zweck erfüllen soll, wie eine längst existierende Verwaltungsdaten-Informationsplattform. Auch ein Datenpool für Verwaltungsdaten ist neu geplant, obwohl es seit zehn Jahren das GovData-Portal für offene Verwaltungsdaten gibt.

Das schafft verwirrende Doppelstrukturen, und es ist teuer! Aber wie teuer? Keine Ahnung. Zu Ressourcen steht kein einziges Wort in der Strategie. Ein Monitoring der Zielerreichung fehlt  auch, vielleicht weil man Gemeinplätze so schlecht messen kann. 29-mal will die Ampel irgendetwas „unterstützen“, zum Beispiel das Datensammeln zur Nachhaltigkeitsagenda. Meint sie damit Förderprojekte? Man weiß es nicht. 21-mal will sie sich „einsetzen“, zum Beispiel für Informatik als Pflichtfach an Schulen – aber das ist Länderhoheit! 20-mal „will“ sie irgendwas, zum Beispiel Anreize schaffen für mehr Wertschöpfung aus geistigem Eigentum. Aber was denn für Anreize und für wen überhaupt?

Auch der Zeitplan ist leider ein schlechter Witz. Grobe Daten gibt es da für ein paar Gesetze. Und dann gibt es fünf scheinbar willkürliche Zeilen. In einer davon steht gemeinsam: Datenatlas, Datenpool und Datenlabore. Das ist alles ein einziger Pfeil, der beim Jetzt anfängt und Ende 2024 aufhört, wie die anderen vier Zeilen auch. Der Bundesrechnungshof wird sich ein zweites Mal die Haare raufen, meine Damen und Herren.

Diese Datenstrategie soll auch mehr KI in der Verwaltung ermöglichen und dazu mehr Vertrauen fördern. Aber der Bund nutzte schon 2022 über 245-mal KI-Systeme. 60 Prozent davon enthielt die Antwort auf meine diesbezügliche Kleine Anfrage aber nicht, und mein Vertrauen hat das nicht gefördert.

(Beifall bei der LINKEN)

Transparenz schafft Vertrauen. Aber die soll es auch künftig nicht geben, denn ein KI-Register ist nicht Teil dieser Strategie. Trotzdem: Der Bund will mit ihr Vorbild werden, aber möglichst langsam. Das Transparenzgesetz und das Recht auf Open Data sollen als Letztes kommen – oder auch gar nicht, weil sich die Ampel vor den Wahlen wahrscheinlich nicht mehr einigen kann. Der Entwurf von NGOs dazu liegt seit einem Jahr vor. Ich bitte die Ampelfraktionen: Bringen Sie den einfach selber ein! Das wäre vertrauensbildend.

(Beifall bei der LINKEN)

Kleingeschrieben sind leider auch Gemeinwohl und Zivilgesellschaft. Den Abschnitt zum Gemeinwohl muss irgendwie die Unternehmenslobby geschrieben haben. Da ist von Geschäftsgeheimnissen und Investitionsschutz die Rede, aber kaum vom Nutzen für Bürger/-innen, und manche Wähler/-innen lesen tatsächlich mehr als die Überschrift, meine Damen und Herren.

Ich vermisse ein Versprechen konkreter Zusammenarbeit mit Communitys, die Daten ohne kommerzielle Interessen sammeln und verfügbar machen. Zum Beispiel könnte man die 24 Milliarden Datensätze der Sensor.Community zu Feinstaub, Temperatur und Luftdruck von 13 000 Sensorstationen in Bundesanwendungen integrieren, für die Öffentlichkeit visualisieren und datenbasierte Politik damit machen, so wie es ein niederländisches Ministerium längst macht. Aber beim Umweltbundesamt beißt sich die Sensor.Community die Zähne aus. Das sind echte Datenschätze, die man übrigens auf maps.sensor.community finden kann. Das ist Nutzen fürs Gemeinwohl! Zum Beispiel gibt es allein in Stuttgart von dieser Community 800 Messstationen zur Luftqualität; von staatlichen Stellen gibt es nur 3. Ein herzlicher Dank der Linksfraktion geht hier an die  Ehrenamtlichen.

Mein Fazit: Dieser Datenstrategie fehlen Meilensteine und Zieldaten. Es fehlen Ressourcenpläne, klare Zuständigkeiten und Prioritäten. Es fehlen konkret benannte Maßnahmen. Mit viel blumiger, unverbindlicher Prosa werden wir weder Fortschritte messen können noch viele davon erleben – eine weitere verpasste Chance der sogenannten Fortschrittskoalition.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Ständig neue miese Rankings zur Verwaltungsdigitalisierung, trotzdem senkt die Ampel die einzigen konkreten Ziele erst von 575 zu digitalisierenden Leistungen auf 35, dann auf 15. Auch im verspäteten OZG 2.0 fehlen: Ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung, verbindliche Standards, transparentes und ehrliches Monitoring und Grundlagen für schnellere Entscheidungen. So wird sich wenig ändern.

Meine Rede vom 20.09.2023 zu TOP 5

Änderung des Onlinezugangsgesetzes
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung
(OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG)
Drucksache 20/8093

im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Der Spiegel“ zitierte kürzlich eine globale Studie zur Zufriedenheit von Bürgern mit digitalen Verwaltungsdiensten aus 41 Ländern: Nur in Japan war der Frust noch größer als bei uns, und das, obwohl 2017 das Onlinezugangsgesetz uns versprach, 575 Verwaltungsleistungen – vom Ausweisantrag bis zur Zulassung von Autos – bis Ende 2022 zu digitalisieren. Am Ende waren trotzdem nur 5 Prozent online verfügbar, manche nur in einer einzigen Kommune, viele nur als Schaufensterdigitalisierung. Man kennt es vom BaföG-Antrag: online hochladen, im Amt wieder ausdrucken.

Es fehlte am sinnvollen Ziel der Ende-zu-Ende-Digitalisierung, aber leider auch an verbindlichen Standards, an einheitlichen Basisdiensten, an klaren Zuständigkeiten und vor allem auch an einer transparenten und ehrlichen Fortschrittsmessung statt der Schönfärberei im sogenannten OZG-Dashboard, das der Bundesrechnungshof zu Recht sogar als „massive Täuschung“ bezeichnet hat. So verhindert man Digitalisierung, meine Damen und Herren. 

Nach dem Regierungswechsel sind diese Defizite leider allesamt geblieben. Die Lösung der Ampel: die Reduktion des Ziels von 575 auf sogenannte 35 Booster-Leistungen. Donnerwetter! Aber trotzdem war Ende 2022 nur eine einzige überall in Deutschland und volldigital verfügbar; 7 der 35 waren überhaupt nicht digitalisiert. 

Vor Kurzem habe ich übrigens die Bundesregierung gefragt: Welche dieser 35 Booster-Leistungen sind denn jetzt überall in Deutschland digital verfügbar? Und die Bundesregierung weiß das gar nicht; sie sagt, die Länder seien dafür zuständig. Oder mit anderen Worten: Die Ampel gab sich ein Ziel, dessen Erfüllungsgrad sie nicht kennt und das sie auch überhaupt nicht interessiert. Peinlicher geht’s doch nicht, meine Damen und Herren! 

Oder doch? Denn Ende August senkte die Bundesregierung die Latte erneut. Aus 35 Booster-Leistungen wurden 15 Fokusleistungen mit zwei Jahren Fristverlängerung, verantwortlich wieder die Länder und Kommunen. Der Bund kann also wieder Augen, Ohren und den Mund zuhalten, wenn ich nach dem Fortschritt frage. 

Das neue Onlinezugangsgesetz 2.0 schafft zwar Klarheit zur Bereitstellung von Basisdiensten wie der BundID zur Identifikation, sogar mit einem Postfach; das ist sehr gut. Sie nennt auch die Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Ziel – auch das ist sehr gut -, leider aber nur für manche Dienstleistungen. Welche, das steht da nicht mal, das bleibt offen; und das ist schlecht.

Außerdem schafft dieses Gesetz leider immer noch keine Verbindlichkeiten für einheitliche Standards – einer der größten Verhinderungsgründe – und keine realitätstreue transparente Fortschrittsmessung über föderale Ebenen hinweg. Es ändert nichts an den schleppenden Entscheidungsprozessen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Und es schafft auch immer noch keinen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen. So bleiben wir weiter Vorletzter – wenn uns das traditionell stempelnde Japan nicht doch noch überholt.

Vielen Dank. 

Die Union versucht erneut, eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung einzuführen und argumentiert mit Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt, um Massenüberwachung zu legitimieren. Prävention und mehr Ressourcen für spezialisierte Ermittler würden Kinder besser schützen. Mit einem aktuellen EUGH Urteil ist die beabsichtigte IP Adress-Speicherung von 6 Monaten nicht vereinbar.

Meine Rede vom 20.09.2023 zu TOP 4:

Schutz vor sexuellem Missbrauch, IP-Adr.-speicherung
Beratung des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU
IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
Drucksachen 20/368720/8373

im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt gibt es schon seit fast 20 Jahren immer wieder neue Versuche, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. 

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Nur, das ist ja keine!)

Früher war vor allem der Kampf gegen den Terrorismus das Argument, um grundrechtswidrige, anlasslose Massenüberwachung zu legitimieren. 

(Stephan Brandner (AfD): Damit kennen Sie sich ja aus!)

Man hat die Angst der Bevölkerung vor Terroranschlägen instrumentalisiert. Weil diese Angst weitgehend aus dem Alltag verschwunden ist, nutzt die Union jetzt die entsetzliche Gewalt gegen Kinder als neuen Vorwand

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Kann man Ihnen das eigentlich glauben?)

und hofft, dass Überwachungskritiker/-innen schweigen wegen des Vorwurfes, sie würden Kinder nicht schützen wollen. 

Ginge es Ihnen in der Union tatsächlich darum, Kinder zu schützen, 

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Ihnen geht es darum nicht! Ihnen geht es darum offenbar nicht!)

würden Sie den Fokus darauf legen, Verbrechen zu verhindern, meine Damen und Herren,

(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE))

und zum Beispiel Anträge für niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder oder Anträge für mehr Aufklärung für Erwachsene, die mit Minderjährigen zu tun haben, stellen.

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Wahnsinn!)

Sie legen den Fokus ausschließlich auf die Strafverfolgung. Dann haben Kinder aber die Gewalt schon erlitten, und das offenbart Ihre Scheinheiligkeit. 

(Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Und die Täter machen weiter!)

Die Union fordert nicht, was effektiv die Strafverfolgung verbessern würde:

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Eine echte Täterschutzrede!)

eine ausreichende personelle und technische Ausstattung zum Beispiel. Der Mangel daran ist die Hauptursache für schleppende Ermittlungen. Das hat Ihr eigener Sachverständiger in der Anhörung so gesagt.

(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) – Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Täterschutzrede!)

Auch eine Login-Falle kann Ermittlungen effektiver machen. Wenn ein Verdächtiger sich einloggt, werden dessen Daten anlassbezogen erfasst. Engagieren Sie sich doch dafür.

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): 20 000 Einstellungen!)

Dann kann man nämlich Täter tatsächlich schneller aus dem Verkehr ziehen.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Günter Krings (CDU/CSU): 20 000 Schicksale! 20 000!)

– Ich weiß gar nicht, wie Sie gleichzeitig reden und zuhören können. Es wäre gut, Sie würden mal zuhören. 

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Sie halten doch die gleiche Rede wie beim letzten Mal! Ihnen fällt gar nichts anderes ein scheinbar!)

So ist Ihr Antrag nur ein weiterer Versuch der Union, eine verfassungswidrige Überwachung einzuführen. Dabei hat erst gerade wieder das Bundesverwaltungsgericht der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt. 

(Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Es geht um IP-Adressen-Speicherung! Das ist etwas anderes!)

Ihre Forderung, IP-Adressen von sämtlichen IT-Nutzerinnen und IT-Nutzern sechs Monate zu speichern, ist nicht vereinbar mit dem EuGH-Urteil von 2022;

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Da gibt es keine konkrete Aussage zu! Das haben Sie nicht gelesen!)

denn das limitiert die Speicherung auf den Zeitraum, der absolut notwendig ist, um nämlich über 80 Millionen Bürger/-innen vor staatlicher Massenüberwachung zu schützen. Ihr eigener Sachverständiger, der Leitende Staatsanwalt der Cybercrimestelle Nordrhein-Westfalen, sagt, das sei maximal eine Woche. 

Die Linksfraktion empfiehlt der Union eine Weiterbildung zur Prävention, zur Verhinderung sexualisierter Gewalt an Kindern, aber auch zu Grundrechten. 

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das müssen Sie gerade sagen!)

Dann können Sie die von Ihnen behaupteten Ziele nämlich viel besser erreichen und Sie scheitern seltener vor Gericht.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Dass die SPD da klatscht!)

Die Ampel sollte der Vorratsdatenspeicherung endgültig eine Absage erteilen und vor allem im BMI die Blockade gegen das grundrechtssensiblere Quick-Freeze-Verfahren aufgeben, außerdem bestehende Überwachungsgesetze hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluieren und, solange die versprochene Überwachungsgesamtrechnung nicht da ist, auf keinen Fall neuen Überwachungsbefugnissen zustimmen. Dazu gehört ein klares Nein in Brüssel in den Verhandlungen zur Chatkontrolle, mit der die größte Überwachungsinfrastruktur seit Bestehen des Internets geschaffen werden soll. Das müssen Sie verhindern! Ich drücke Ihnen dafür die Daumen, liebe Damen und Herren der Regierungskoalition. Den Antrag der Union lehnt die Linksfraktion selbstverständlich ab.

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Die ganze?)

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Regierungsprioritäten erkennt man nicht am Koalitionsvertrag, sondern am Geld. Die Ampel kürzt z.B. beim Breitbandausbau, bei Verwaltungsdigitalisierung und Open Source – trotz Versprechen im Koalitionsvertrag.

Meine Rede vom 06. September 2023 im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mit der sogenannten Fortschrittskoalition bleibt Deutschland eine digitale Wüste. Laut Bitkom ist bisher nur jedes zehnte Digitalvorhaben der Koalition umgesetzt, und viele Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bleiben weiter Makulatur. Das Digitalbudget fehlt nun schon im dritten Ampelhaushalt. Und obwohl das Mobilfunknetz immer noch löchriger ist als bei den Rentieren in Lappland und nur jeder zehnte Haushalt in Deutschland einen Glasfaseranschluss nutzt – im OECD-Durchschnitt sind es viermal so viele -, kürzt das BMDV den Titel für die Unterstützung des Breitbandausbaus um über 30 Prozent und die Zuschüsse zur Verbesserung der Internetversorgung sogar um über 60 Prozent. So gefährdet die Ampel die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. So holen wir den digitalen Rückstand niemals auf.

Der Koalitionsvertrag versprach aber auch – ich zitiere -: 

„Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt …“

Die Prioritäten einer Regierung erkennt man aber nicht am Koalitionsvertrag, sondern am Geld. Und im kommenden Haushalt soll das Budget für offene Software um die Hälfte schrumpfen. Gleichzeitig schließt der Bund aber mit der US-Firma Oracle einen Vertrag über 3,88 Milliarden Euro ab; das ist 155-mal so viel, wie der Bund 2024 für offene Software in die Hand nehmen will. Digitale Souveränität erreicht man so nicht, meine Damen und Herren.

Der Koalitionsvertrag versprach aber auch – ich zitiere – eine ausreichende Folgefinanzierung für das Onlinezugangsgesetz, also für das wichtigste Programm der Digitalisierung der Verwaltung, und außerdem, dass Verfahren künftig antragslos und automatisiert erledigt werden, mit einer Priorisierung für die Kindergrundsicherung. Aber im Haushalt 2024 werden 99 Prozent der Mittel für das Onlinezugangsgesetz gestrichen. Und der Teilhabebeitrag für bedürftige Kinder ist nicht in die Kindergrundsicherung integriert, keinesfalls antragslos, und digital soll er im Jahre – ich verspreche mich nicht – 2029 kommen, zum Ende der Nachfolgeregierung. 

Dieses digitalpolitische Totalversagen war und ist eine Katastrophe für unser Land. Sorgen Sie endlich dafür, dass sich daran etwas ändert!

Vielen Dank.

Anke, eine Rede zum Thema Steuer-ID haltend

Die Steuer-ID soll als einheitliche Personenkennzahl über 50 staatliche Register mit personenbezogenen Daten verknüpfen. Die Linksfraktion beantragte, stattdessen eine verfassungskonforme Alternative umzusetzen.

Meine Rede der Debatte vom 07.07.2023 im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige ab schließende Debatte zum Passgesetz und zur Registermodernisierung ist der Abschluss einer parlamentarischen Zumutung. Deren Ursache war mal wieder Ampelzank, ihre Folge sind verpfuschte Gesetze. Es war schon äußerst kompliziert, herauszufinden, welche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte die Ampel überhaupt beschließen will. Fakt ist: Seit Jahren dürfen Polizei und Geheimdienste Lichtbilder automatisiert abrufen und speichern. Im Digitalausschuss wurde uns vom BMI erklärt, der automatisierte Abruf sei raus aus dem Passgesetz. Das stimmt aber gar nicht. Nur die geplante Verpflichtung von Behörden, automatisierte Abrufe zu erleichtern, flog raus. Damit wären sogar massenhafte Abrufe von Passbildern durch Sicherheitsbehörden möglich und die Bildung von Schattendatenbanken, wovor Sachverständige in der Anhörung warnten und natürlich auch die Linksfraktion. Verfassungsfeinde bei Polizei und Geheimdiensten sollten so gefährliche Werkzeuge niemals bekommen.

Derartige Schattendatenbanken wären ein bürgerrechtlicher Albtraum. Wir werden bei jedem Versuch, sie zu ermöglichen, wieder dagegen kämpfen, meine Damen und Herren. Außerdem will die Ampel die Registermodernisierung verfassungswidrig umsetzen. Die Steuer-ID, die wir bekanntlich bei der Geburt bekommen und lebenslang behalten, soll – das ist neu – zum Identifizierungsmerkmal für über 50 Register mit personenbezogenen Daten werden. Vom Melderegister bis zum Flensburger Punkteregister können damit die Daten jeder Bürgerin und jedes Bürgers zu Profilen verknüpft werden, auch durch staatliche Stellen oder kriminelle Hacker.

Der Grüne Konstantin von Notz klang in der Debatte zur Registermodernisierung 2021 noch so – ich zitiere ihn -:

“Die Mehrheit der Expertinnen und Experten … in der Anhörung, die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und … aller Bundesländer … sagen, es geht nicht mit der Steuer-ID als Identifier. Wer das nicht zur Kenntnis nimmt, der baut ein verfassungswidriges Gesetz. So schlicht und einfach ist das, meine Damen und Herren.“

Ja, so schlicht und einfach ist das, Kollege Notz; er ist leider heute nicht da. Es ist auch heute noch so. Auch der liberale Kollege Manuel Höferlin fand seinerzeit die Steuer-ID unhaltbar und verwies auf gangbare Alternativen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht das auch heute noch so.

Nur die Ampel tut heute noch so, als sei das Datenschutzcockpit ein Sicherheitsnetz gegen den Missbrauch. Es suggeriert Steuerungsmöglichkeiten für Bürger*innen, zum Beispiel darüber, welches Amt auf welche Arten zugreifen darf; es steht aber noch nicht mal im Gesetz. Es ist eine quasi unverbindliche Absichtserklärung ohne jede Zeitangabe im Ampelentschließungsantrag. Das ist kein politischer Kompromiss, das ist Verarsche, meine Damen und Herren.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Höferlin?

Anke Domscheit-Berg:
Nur zu.

Manuel Höferlin (FDP): 
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Anke Domscheit-Berg, würden Sie mir zustimmen, dass in dem Entschließungsantrag, den Sie gerade erwähnt haben, das Datenschutzcockpit enorm an Umfang zugenommen hat? Die Registermodernisierung wurde ja von der GroKo beschlossen, wir haben nichts Neues beschlossen. Vielleicht können Sie dazu auch noch was sagen. Das ist eine Regelung, die nicht neu geschaffen wird – das klang gerade anders -, sondern die bereits da ist und die wir derzeit nicht ändern können. Beim bisherigen Datenschutzcockpit konnte man lediglich einige wenige Dinge abrufen, wenn man aktiv eingegriffen hat. Das, was wir erreichen wollen, ist ein Datenschutzcockpit, das alle Zugriffe auf die Registerdaten, in zukünftiger Perspektive sogar Einwilligungen oder Widersprüche, abbilden kann. Würden Sie mir zustimmen, dass die Bürgerinnen und Bürger dadurch auf Augenhöhe mit der Verwaltung kommen? Ich glaube, das ist schon ein wesentlicher Unterschied zu der bisherigen datenschutzrechtlichen Situation.

Anke Domscheit-Berg: 
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat auf meine Rückfrage am Mittwoch im Digitalausschuss geantwortet: Nein, das ändert nichts an der Bewertung der Verfassungsmäßigkeit. Ich habe wörtlich gefragt, ob er glaubt, dass das Datenschutzcockpit und das 4-Corner-Modell an seiner Position, die er 2021 geäußert hat, irgendetwas ändert, und er hat gesagt: Nein. – Denn das strukturelle Problem, dass wir eine einheitliche Personenkennzahl einführen, die das Bundesverfassungsgericht ja seinerzeit für verfassungswidrig erklärt hat, bleibt bestehen.

Nur die Möglichkeit, im Datenschutzcockpit nachzuvollziehen, dass irgendein Amt zugegriffen hat – da reden wir noch nicht von Zugriffen auf Schattendatenbanken; denn diese tauchen dort niemals auf -, ändert nichts an der Verknüpfbarkeit der Daten. Vielleicht ist das eine kleine Verbesserung. Aber warum steht das nur im Entschließungsantrag? Warum steht es nicht im Gesetz? Es ändert nichts an der Struktur, es gibt noch nicht einmal einen Zeitplan. Wir wissen überhaupt nicht, wann diese Dinge kommen sollen.

Im Übrigen haben Sie natürlich völlig recht, wenn Sie sagen, dass es das Gesetz in dieser Fassung schon 2021 gab; darauf habe ich schon hingewiesen. Damals waren FDP und Grüne noch komplett dagegen; das habe ich gerade zitiert. Jetzt plötzlich soll das alles okay sein? Es ist nicht okay. An der Grundstruktur hat sich nichts geändert. Ich bedauere, dass Grüne und FDP hier wider besseres Wissen ein verfassungswidriges Gesetz unterstützen. Das zerstört Vertrauen in die Demokratie. Die Linksfraktion hängt ihr Mäntelchen nicht in den Wind. Wir waren 2021 genauso dagegen wie jetzt. Deshalb haben wir auch einen Antrag vorgelegt, der fordert, die Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen durch eine verfassungskonforme Alternative zu ersetzen.

Ich bitte dazu um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.