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Meine Rede der Debatte vom 31.03.2023: Europäische und Deutsche Datenwirtschaft

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU verhandelt gerade den Data Act, um den Zugang zu Daten aus dem Internet der Dinge zu erleichtern. Die Europäische Kommission erwartet sich davon 270 Milliarden Euro Wertschöpfungssteigerung in der EU. Das Parlament in Brüssel erwartet eine Stärkung der Verbraucherrechte und des Gemeinwohls. Wahrscheinlich werden nach aktuellem Stand weder die Wünsche der Kommission noch die des Parlaments erfüllt. 

Es ist richtig: Verbraucher/-innen sollen einen Anspruch auf die Herausgabe ihrer Daten in verwendbaren Formaten erhalten. Das heißt im Klartext: Frieda Normalnutzerin könnte die Fitnessuhr eines anderen Herstellers kaufen und ihre Fitnesshistorie von der alten Uhr auf die neue übertragen. Sie könnte auch ihre defekte smarte Kaffeemaschine zum Reparateur ihres Vertrauens um die Ecke bringen, statt einen teuren Herstellerservice zu bezahlen. Nach dem Entwurf des Europäischen Parlaments erhält Frieda als Verbraucherin – das ist gut – diese Daten sogar kostenlos, und sie könnte sie sogar verkaufen. „Verkaufen“, das klingt verdammt nach Dateneigentum, und das ist ein ganz schwieriges Konzept. Daten sind nämlich keine Gegenstände, und es ist gefährlich, sie als solche zu behandeln.

Friedas Fitnessuhr kennt nämlich ihr Gewicht, ihr Alter, ihre Größe, aber zum Beispiel auch ihre Bewegungsmuster, ihren Herzrhythmus und ihre Diätpläne. Im Internet der Dinge entstehen digitale Zwillinge von uns, die käuflich werden sollen? Was glauben Sie, wer würde wohl eher seine Daten verkaufen: die Managerin oder ein Empfänger von Bürgergeld? Und wie freiwillig ist eigentlich der Verkauf digitaler Nutzerdaten durch arme Menschen, wenn es beim Kauf eines Produkts Rabatt dafür gibt, dass man künftig die mit diesem Produkt gesammelten Daten Dritten überlässt? Das Grundrecht Privatsphäre darf doch aber nicht vom Geldbeutel abhängen. 

Aus ethischen Gründen ist es im Übrigen verboten, Organe oder Menschen zu verkaufen. Solche ethischen Grenzen fordert die Linksfraktion auch für den Verkauf digitaler Zwillingsdaten von Menschen. Potenziell birgt der Data Act mehr Risiken für Verbraucher/-innen, ohne ihnen tatsächlich den Zugang zu den eigenen Daten zu garantieren, die ihre Geräte im Internet der Dinge generieren. Denn Unternehmen können aktuell noch viel zu leicht den Zugang zu Daten verweigern. Sieht ein Hersteller zum Beispiel eine Gefahr für die Sicherheit eines Produktes, erhält Frieda Normalnutzerin eben nicht die Statusdaten ihrer kaputten Kaffeemaschine und muss am Ende doch den teuren Herstellerservice oder gleich ein ganz neues Produkt bezahlen. Und erklären Unternehmen, die Daten seien Ergebnis eines komplexen proprietären Algorithmus, dann erhält auch künftig ein Start-up nicht deren Mobilitätsdaten, um daraus zum Beispiel einen klimafreundlichen Mobilitätsdienst zu entwickeln. 

Ich schließe mich daher der Forderung der Union in ihrem Antrag an, dass die Bundesregierung sich endlich mit klarerer und viel aktiverer Position in Brüssel einbringen muss, um zu verhindern, dass der Data Act mehr Probleme schafft, als er löst. 

Da wir – wenig überraschend – in Detailfragen trotzdem andere Positionen haben, werden wir uns beim Antrag der Union enthalten. Vielen Dank. 

Meine Rede der Debatte von 17.03.2023:

Die CDU fordert 6 Monate Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und stellt alle Internetnutzer:innen unter Generalverdacht. Was sie vorschlägt, schützt Kinder nicht und ist auch nicht mit EU-Grundrechten vereinbar. Es braucht mehr Prävention und Ressourcen, nicht Massenüberwachung.

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Ein drittes EU-Satellitennetz soll als PPP staatlichen und kommerziellen Zielen dienen. Noch ist aber unklar, was es leisten soll, wem die Infrastruktur gehört und wem es primär nutzt. Viele Fragen sind offen, u. a. ob das angekündigte Satelliten-Internet für ganz Afrika und die EU kommt und bezahlbar wird, oder ob nur die Außengrenzen mit Hilfe der Satelliten noch besser abgeschottet werden sollen.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Diese Bundesregierung kann Digitalisierung nicht

Am 25.11.2020 debattierte der Bundestag rund um das Thema Digitalisierung, da der Rückstand in Deutschland gerade jetzt schmerzhaft spürbar ist. In meiner Rede dazu warf ich der Bundesregierung vor, dass ihr nicht einmal eine Pandemie als Weckruf reicht, um bei der Digitalisierung von großen Versprechen zu den notwendigen und schnellen Fortschritten in der Praxis zu kommen. So spreche ich von den Soforthilfen für digitale Bildung, die zwar endlich das adressieren, was wir als Linksfraktion schon lange fordern  – nämlich (digitale) Bildungsteilhabe für Kinder aus ärmeren Familien zu garantieren, die aber leider zum Teil immer noch nicht einmal mit den Ländern vereinbart sind, weshalb hunderte von Millionen Euro nicht fließen können. In meiner Rede gehe ich auch auf weitere Beispiele digitalen Totalversagens der Bundesregierung ein, nachfolgend ist sie als Video verlinkt und kann als Text im Wortlaut gelesen werden. 

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Am Montag hat die FDP-Fraktion eine aktuelle Stunde zur Corona-Warn-App beantragt, die am Mittwoch stattfinden sollte. Am Dienstag teilte man mir mit, dass sich die Rede auf den letzten Tagesordnungspunkt des Freitages verschieben wird. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag konnte ich schließlich meine Rede fertig stellen, nur um am nächsten Tag zu erfahren, dass die Rede durch die aktuelle Stunde der AfD-Fraktion verdrängt wurde. Die Rede möchte ich euch allerdings nicht vorenthalten, daher könnt ihr sie hier nachlesen:

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