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Pressemitteilung

Nachdem Recherchen von NDR und Spiegel Ende 2021 ergaben, dass große Mengen bereits durch Ermittlungen aufgedeckter Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern weiterhin im Internet aufzufinden waren, ihre Löschung aber durch Information der Speicherdienste von Journalist:innen in fast allen Fällen schnell und einfach erreicht werden konnte, haben Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE in einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 20/729) die Bundesregierung zum Umgang mit gefundenem Material zu dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet befragt.

Aus der Antwort der Bundesregierung werden erhebliche Defizite im Umgang mit gefundenen Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Netz offensichtlich.

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Die Ergebnisse einer Recherche zu Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet (leider fälschlicherweise immer noch oft als „Kinderpornografie“ bezeichnet)* von NDR und Spiegel aus dem Dezember 2021 ergab, dass große Mengen entsetzlicher Bilder von sexualisierter Gewalt an Kindern auch nach ihrem Entdecken durch Strafverfolgungsbehörden noch im Netz blieb. Die Journalist:innen des Investigativ Magazins Panorama und der Sendung Steuerung_F kontaktierten die Betreiber der jeweiligen Speicherorte und erreichten, dass in kurzer Zeit die meisten dieser Bilder offline genommen wurden.

Ich wollte wissen, wie das BKA mit Fällen umgeht, bei denen sie auf Bilder mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern stoßen. Wird eine schnellstmögliche Löschung veranlasst, was offenbar auch niedrigschwellig und mit hoher Erfolgsquote und natürlich auch in anderen Ländern möglich ist? Für eine Antwort auf diese und andere Fragen rund um das Thema habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. 

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Frage

Mit welchen konkreten Verhandlungspositionen will die Bundesregierung ihr zentrales Ziel eines hohen Schutzstandards für Kinder und Jugendli- che (siehe auch Protokollerklärung vom Novem- ber 2021: https://data.consilium.europa.eu/doc/do cument/ST-13203-2021-ADD-1/x/pdf) bei den Trilogverhandlungen zum Digital Markets Act (DMA) und Digital Service Act (DSA) erreichen (bitte in der Antwort explizit Bezug auf das vom Europäischen Parlament geforderte Verbot verhal- tensbasierter Werbung für Kinder und Jugendliche in DMA bzw. DSA nehmen und die Position Deutschlands dazu, sowie mögliche ergänzende oder alternative Vorschläge der Bundesregierung beschreiben und begründen) (Drucksache 20/894, Frage 129 und 130)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 4. März 2022

Die Bundesregierung setzt sich hinsichtlich verhaltensbasierter Werbung für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Trilogverhandlungen zum Digital Services Act (DSA) für das vom Europäischen Parlament gefor- derte Verbot ein. Ferner setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Schutzniveau des deutschen Jugendschutzgesetzes erhalten bleibt. Zur Erreichung dieses Ziels wird die Bundesregierung einen Textvor- schlag in die Verhandlungen einbringen. Hierzu führt die Bundesregie- rung Gespräche mit der Europäischen Kommission, der französischen Ratspräsidentschaft und anderen Mitgliedstaaten und diskutiert dabei verschiedene Lösungsansätze.

Im Rahmen der Trilogverhandlungen zum Digital Markets Act (DMA) unterstützt die Bundesregierung die Stoßrichtung des Vorschlags des Europäischen Parlaments für eine Regelung für personalisierte Werbung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe aa). Ein Regelungsansatz im Zusammen- hang mit Artikel 5 wäre denkbar.

Frage 2

Setzt sich die Bundesregierung im aktuellen Tri- logverfahren dafür ein, dass große digitale Platt- formen, wie gemäß der Transparenzvorschriften bei Recommending Systems (Artikel 24a) im Par- lamentsentwurf der EU-Verordnung Digital Ser- vices Act vorgesehen, bestimmte Daten und Algo- rithmen offenlegen müssen, ohne das sich Platt- formen auf den Schutz von „Geschäftsgeheimnis- sen“ berufen und damit Transparenzpflichten um- gehen können, und falls nicht, warum nicht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 4. März 2022

Die Bundesregierung setzt sich in den Trilogverhandlungen zum DSA ebenso wie das Europäische Parlament sowohl für mehr Transparenz als auch für den notwendigen Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein.

Medienecho