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Meine Frage:

„Welche Ankündigungen verbesserter Nachhaltigkeit der IT des Bundes
wurden bisher in welcher Form umgesetzt, bezogen auf die angekündigten
Maßnahmen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
Bundestagsdrucksache 20/3619, insbesondere aber nicht ausschließlich hinsichtlich
der angekündigten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur umweltfreundlichen
öffentlichen Beschaffung, des angekündigten Rahmenvertrags
für die Wiederverwendung und Aufbereitung von IKT-Produkten durch ein
Inklusionsunternehmen, sowie der Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit
Zielen und Meilensteinen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Bundes-
IT im Rahmen der Verlängerung der Green-IT-Initiative (bitte jeweils für
diese 3 Maßnahmen sowie für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes den Status Quo, Meilensteine und Zeitpläne
angeben)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Der geplante Rahmenvertrag für die Wiederverwendung und Aufbereitung
von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) durch
ein Inklusionsunternehmen konnte erfolgreich geschlossen werden. Der
Vertrag ist im Kaufhaus des Bundes unter der Rahmenvertragsnummer
21642 gelistet und steht seit dem 18. November 2022 zum Abruf zur Verfügung.
Vertragsnehmer ist die AfB (Arbeit für Menschen mit Behinderung)
gGmbH. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen
um jeweils ein Jahr, sodass die maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre beträgt.
Der Vertrag wird auch bereits intensiv genutzt und die aktuelle Auslastung
nach einem Jahr beträgt gut 20 Prozent.
Die Geschäftsstelle Green-IT im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit
mit anderen Ressorts im Rahmen der Green-IT-Initiative des Bundes im
Jahr 2023
eine nachhaltige Ausstattungsrichtlinie für IKT-Arbeitsplätze entwickelt.
Das erarbeitete Konzept soll im Jahr 2024 dem CIO Board
vorgelegt und anschließend veröffentlicht werden.
Weiterhin wurde das Berichtswesen der Green-IT-Initiative mit Fokus
auf einfachere Datenerhebung und qualitativere Kennzahlen überarbeitet. Das Berichtswesen soll Anfang 2024 durch das CIOBoard
beschlossen und ab dem Berichtsjahr 2024 umgesetzt werden.
Auch die IST-Analyse zur Umsetzung der Kriterien des Blauen Engels
für Rechenzentren in den Haupt-Rechenzentren der Bundesverwaltung
wurde durchgeführt. Auf Basis der Analyse-Ergebnisse soll
Anfang 2024 mit der Maßnahmenplanung zur Umsetzung der Blauer
Engel-Kriterien in den Haupt-Rechenzentren des Bundes begonnen
werden.


Im Jahr 2024 wird mit der Erarbeitung einer Empfehlung zum nachhaltigen
Downsizing von Rechenzentren aufgrund von Konsolidierung begonnen.“

Antwortschreiben im Original:

Seit mehreren Jahren unterstützt nun der Fraktionsverein der LINKEN im Bundestag das Projekt „Erlebnisfreizeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung 2023“, des Allgemeinen Behindertenverbandes Land Brandenburg e.V. (ABB e.V.). 4 Wochen lang können Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung auf dem Gelände des seezeit-resort am Werbellinsee ihre Ferien verbringen. Über 170 Teilnehmende werden dort in zwei Durchgängen für 14 Tage von insgesamt 100 ehrenamtlichen Helfenden betreut.

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Parlamentarische Initiativen von Anke Domscheit-Berg, Petra Sitte, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Norbert Müller, Sören Pellmann, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann, 10. Januar 2019

10.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/6880

Es gibt in Deutschland keinen barrierefreien Direktnotruf (110, 112), speziell für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. Deutschland ist deshalb bereits 2015 im UN-Staatenbericht zu Behinderungen deutlich kritisiert worden. Das BMWi fördert inzwischen einen Prototyp einer solchen App, die aber – soweit bekannt – keine Sprachkommunikation erlaubt und daher für Blinde nicht nutzbar ist. In Brandenburg gibt es längst eine Notruf App mit besserer Funktionalität, die bereits in der Praxis getestet wird und auch europaweit einsetzbar wäre.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7407 vor. Antwort als PDF herunterladen