Frage:
Wieviel Prozent der Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind zum Stichtag 30. Juni 2022 entsprechend der von den Bundesländern bis zum 15. August 2022 zu meldenden Zahlen abgeflossen bzw. gebunden (bitte aufschlüsseln nach Gesamt, Basispaket und den drei Corona Zusatzvereinbarungen), und inwieweit wird nach Einschätzung der Bundesregierung die bisher gestellte Prognose: Abfluss von insgesamt 2,934 Milliarden Euro (45% der Gesamtmittel) bis zum 31.12.2022 (vgl. https://www.digitalpaktschule.de/de/die-finanzen-im-digitalpaktschule.1763.html) erreicht werden (Drucksache 203225, Frage 96)?
Beiträge
Frage: Wie hat das BMBF den Telekommunikationsanbietern die Ziele des Austauschs zwischen Anbietern und Ländern über Bildungstarife kommuniziert, beispielsweise hinsichtlich der technischen, vertraglichen und finanziellen Ausgestaltung oder des Leistungsumfangs? (BT-Drucksache 19/23454)
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel vom 9. Oktober 2020
Der Bund hat gemäß der Präambel der Zusatzvereinbarung zum Digital-Pakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) von 4. Juli 2020 die Vorbereitung bilateraler Gespräche zwischen den Ländern und den Mobilfunkanbietern initiiert und moderiert, die den Abschluss von Verträgen zwischen Schulträgern und Mobilfunkanbietern zum Ziel haben.Dazu hat Frau Bundesministerin Anja Karliczek die Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG, Höttges, und der Vodafone GmbH, Dr. Ametsreiter, per Schreiben vom 5. Mai 2020 nach ihrer Bereitschaft gefragt, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen bei der Bewältigung der infolge der Corona-Pandemie verursachten Schulschließungen nicht den Anschluss zu verlieren.Zur Flankierung des von Bund und Ländern verhandelten „Sofortausstattungsprogramms“ im DigitalPakt Schule wurde konkret die Frage an beide Unternehmen gerichtet, ob die Endgeräte aus dem Sofortprogramm“ mit einem mobilen Internetzugang ausgerüstet werden könnten, der an das jeweilige Endgerät gebunden ist und dessen Vertragspartner der Schulträger oder die Schule ist. Außerdem sei es aus Sicht des Bundes und der Länder zu begrüßen, wenn der mobile Internetzugang über eine schnelle Datenübertragung mit ausreichend Datenvolumen verfügen würde. Weiterhin wird auf die Schriftliche Frage 9/499 vom 7. Oktober 2020 verwiesen.
Heute wurde im Bundestag über eine Änderung des Grundgesetzes abgestimmt. Die Grundgesetzänderung wird die Finanzierung digitaler Bildung durch den Bund ermöglichen. Mit einer großen Mehrheit von 578 Ja-Stimmen (87 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen) wurde diese Grundgesetzänderung angenommen. Mit Verwunderung nahm ich die Abstimmung der CDU-Abgeordneten Dr. Dietlind Tiemann aus meinem Wahlkreis zur Kenntnis.
Es schockt mich sehr, dass neben der AfD auch 4 CDU-Abgeordnete, darunter Dr. Dietlind Tiemann, direkt gewählt in meinem Wahlkreis, gegen die Aufhebung des Kooperationsverbots stimmten. Dr. Tiemanns Schwerpunkt ist immerhin Bildung, sie ist sogar Mitglied der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“. Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man gerade als Bildungspolitikerin dagegen sein kann, dass der Bund Gelder für Bildung zuschießen darf, damit wir unsere Rückstände bei digitaler Bildung endlich aufholen können. Bisher haben Kinder in den reicheren Ländern und Kommunen Glück und alle anderen haben Pech. Das darf nicht sein! Zumal Brandenburg zu den ärmeren Bundesländern gehört und Brandenburg an der Havel, wo Tiemann Oberbürgermeisterin war, zu den 3 Städten mit der höchsten Kinderarmutsquote in Brandenburg. Die Schulen und Kinder in solchen Bundesländern und Städten profitieren potenziell am meisten vom Geld des Bundes. Die 5 Milliarden € in 5 Jahren können aber nur fließen, wenn diese Grundgesetzänderung kommt. Wer also gegen die Änderung stimmt, will unsere Schulen in der Kreidezeit halten und Kindern ihre Bildungschancen nehmen. Zum Glück hat bei der großen Mehrheit ihre Stimme keine Rolle gespielt.
Der DigitalPakt Schule, der Anfang 2019 in Kraft treten soll, und 5 Milliarden € für digitale Bildung bereitstellen soll, muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.
Bundestagsbüro
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