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Sowohl im Innen- als auch im Digitalausschuss lehnten Ampel-Parteien und die Union einen Antrag der Linken im Bundestag ab auf einen garantierten Offline-Zugang für öffentliche Dienstleistungen des Bundes oder Leistungen, die von der öffentlichen Hand, in Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder im öffentlichen Auftrag erbracht werden.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

„Die deutsche Verwaltung hinkt bei der Digitalisierung zwar mächtig hinterher, aber dennoch gibt es immer öfter staatliche Angebote, die als `Digital only‘ angeboten werden, wie die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende. Laut Verkehrsminister Wissing soll auch das 49 Euro Ticket ab 2024 nur noch digital verfügbar sein. Natürlich braucht es eine gut digitalisierte Verwaltung, aber das darf nicht auf Kosten der Teilhabe gehen! Immerhin waren fast 3,5 Millionen Menschen in Deutschland noch nie im Internet, bei den über 65-Jährigen ist es jeder sechste.
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sind Menschen benachteiligt, denen es am Zugang zum Internet oder an den dafür nötigen Kompetenzen fehlt, aber auch diejenigen, die sich bewusst gegen digitale Prozesse entscheiden, z.B. aus Gründen der Datensparsamkeit und aus mangelndem Vertrauen in die IT-Sicherheit. Benachteiligt sind besonders häufig Ältere und ärmere Menschen. Wann immer es um Kommunikation oder Anträge gegenüber der öffentlichen Hand geht, muss jedoch in jedem Fall die Teilhabe und Barrierefreiheit sichergestellt sein.

Unser Antrag auf ein Offlinezugangsgesetz hätte die notwendige Teilhabegarantie ohne Bremse für die Digitalisierung der Verwaltung schaffen können, weil er neben einem verpflichtenden analogen Zugang zu allen öffentlichen Leistungen auch die Möglichkeit geschaffen hätte, z.B. bei Bürgerbüros am Wohnort an Geräten der Behörde mit fachlicher Unterstützung digitale Anträge zu stellen. Diese Chance hat der Bundestag mit seiner Ablehnung verpasst. Ich fürchte, dass es künftig häufiger `Digital first, Teilhabe second‘ heißen wird und, wie bisherige Beispiele zeigen, Menschen in materieller Not dadurch besonders benachteiligt werden.“

Antrag der Linksfraktion (Drucksache 20/8712)

vom 3. Mai 2023

Meine Frage:

Welche öffentlichen Leistungen oder sonstige Leistungen, deren Inanspruchnahme bundesgesetzlich geregelt ist, sind der Bundesregierung bekannt, bei denen die Antragstellung ausschließlich digital erfolgen kann oder deren Antragsstellung Teilschritte enthält, die ausschließlich digital zur Verfügung stehen (bitte mit Kurzbeschreibung und nach Bund und Ländern aufschlüsseln und alle Leistungen berücksichtigen, für die eine Antragstellung während der aktuellen Legislatur möglich war oder ist oder sich in Planung befindet) und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch bei ganz oder teilweisen “digital only” Prozessen die Inanspruchnahme derartiger und gesetzlich geregelter Leistungen für alle Anspruchsberechtigten einfach und barrierefrei möglich ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) definiert allgemein, dass die Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft auch digital zur Verfügung stehen sollen. Dies ersetzt nicht die bestehenden Möglichkeiten einer analogen Antragstellung, sondern eröffnet einen zusätzlichen digitalen Kanal in die Verwaltung. Daher erhebt die Bundesverwaltung derzeit nicht systematisch, welche Leistungen ausschließlich digital angeboten werden.

Eine Leistung, die im Rahmen des OZG umgesetzt wird und nur digital angeboten wird, ist beispielsweise die Energiepreispauschale für Studierende. Die Umsetzung digitaler Antragsprozesse im OZG findet nutzerfreundlich statt und orientiert sich an dem Reifegradmodell des Bundes. Dies beinhaltet auch die Beachtung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung – BITV 2.0), Usability gemäß Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 110: Grundsätze der Dialoggestaltung (ISO 9241-110: 2006) sowie des Styleguides der zuständigen Behörde.

Antwortschreiben im Original:

04. April 2023

Frage:
Wie gewährleistet die Bundesregierung die Barrierefreiheit und gleiche Zugangschancen zu günstiger Mobilität für alle Menschen, z.B. Kinder, Senioren, Bedürftige, Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen oder Menschen, die aus anderen Gründen kein Smartphone besitzen, auch über das Jahr 2023 hinaus, indem das sog. Deutschlandticket (auch bekannt als 49€ Ticket, Bundestagsdrucksache 20/5548) nicht nur ausschließlich digital (wie das Gesetz in der Passage „Das Ticket soll in digitaler Form erhältlich sein” nahelegt), sondern auch am Automat oder Schalter und auch in Papierform erworben werden kann (siehe dazu die Kritik der Sachverständigen Dr. Claudia Hille, von mofair e. V., der EVG und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bei der Anhörung im Verkehrsausschuss am 1. März 2023, https://www.bundestag.de/ausschuesse/a15_verkehr/anhoerungen/933318-933318)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer:
Die Klärung der mit der Einführung des Deutschlandtickets verbundenen Detailfragen war und ist Gegenstand des Austausches zwischen Bund und Ländern, unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen sowie der Verkehrsunternehmen. Als digitales Tarifangebot soll der Erwerb des Deutschlandtickets sowohl per Smartphone als auch per Smartcard möglich sein. Der Vertrieb dieses Tickets über eine Smartcard gewährleistet dessen Erwerb durch Personen, die kein Smartphone besitzen oder deren digitale Möglichkeiten eingeschränkt sind.

Eine Pandemie verändert auch meine Wahlkreisarbeit. Termine vor Ort finden zur Zeit überhaupt nicht statt, aber gestern war eine Ausnahme. Mit Mundschutzmaske bestückt fuhr ich per Auto nach Brandenburg an der Havel mit einer großen Kiste im Kofferraum.

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