In einer Kleinen Anfrage der Gruppe die LINKE rund um das Thema Reparaturförderung erteilt sich die Bundesregierung selbst ein Armutszeugnis und bleibt meilenweit hinter ihren Ankündigungen zurück. Reparaturgesetz oder Förderung von Reparaturinitiativen – nichts davon ist umgesetzt, zum Reparaturbonus gibt es nicht einmal Informationen.

Die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut sowie eine genaue Analyse mit zusätzlichen Hintergrundinformationen finden sich am Ende dieses Dokuments.

Zur Antwort der Bundesregierung nimmt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag wie folgt Stellung:

Zusammenfassend:

„Die Ampel hat sich das Reparaturthema groß in den Koalitionsvertrag geschrieben, für Umweltministerin Lemke sollte es das ‚Schlüsselthema‘ ihrer Amtszeit werden, aber die Antworten auf meine Kleine Anfrage sind oberflächlich, unvollständig und zeugen sowohl von mangelndem Ehrgeiz als auch von mangelnder Fantasie, effektive Wege zu finden, die die Reparaturkultur in Deutschland in Schwung bringen. Damit ist die Chance verpasst, auf diese Weise einen wichtigen doppelten Beitrag zu leisten: den Verbrauch wertvoller Ressourcen und damit ihre negativen Klimawirkung zu verringern und gleichzeitig für Verbraucher:innen Kosten zu senken, weil Neukäufe vermieden werden können.“

Zum Reparaturgesetz / Förderung von Reparaturinitiativen

„Leider ist die Bundesregierung auch drei Jahre nach ihrer Amtszeit beim Reparaturthema kaum vorangekommen, denn der Riese im Ankündigen blieb ein Zwerg in der Umsetzung. Das Reparaturgesetz soll noch in diesem Jahr kommen, aber bisher liegt nicht mal ein Referentenentwurf vor und viele Sitzungswochen hat das Jahr nicht mehr. Die Förderung dezentraler Reparaturinitiativen fordere ich seit dem ersten Jahr der Ampelregierung in jeder Haushaltsverhandlung. Von den zwei Millionen, die es im 2023er Haushalt gab, ist am Ende kein einziger Euro geflossen, weil die Förderrichtlinie einfach nicht kam. Genau vor einem Jahr versprach die Ampel, sie käme noch und die Fördergelder erreichten die Reparaturcafés noch in 2023. Daraus wurde aber nichts und nun bekomme ich die gleiche Antwort ein Jahr später. Diesmal sollen von 4,5 Mio, die im Haushalt des BMUV für “Reparieren statt Wegwerfen” vorgesehen sind, drei Millionen Euro an Reparaturinitiativen fließen. Was mit den übrigen 1,5 Millionen Euro passiert, verschweigt die Bundesregierung ganz. Auch im Haushalt 2025 werden aktuell 4,5 Millionen Euro eingeplant. Aber was nutzt das Geld, wenn es wieder nur in der Theorie verfügbar ist?

Immer mehr Reparaturinitiativen gibt es überall in Deutschland. Gerade im ländlichen Raum gibt es oft gar keine kommerziellen Dienstleister mehr, da ist die Alternative wegwerfen und online neu bestellen. Das ist unsozial, denn es ist teuer und außerdem ist es klimaschädlich, denn gerade bei elektronischen Geräten wie Smartphones oder Tablets entfallen etwa 80 Prozent des CO2 Fußabdrucks allein auf die Herstellung. Eine durch Reparatur verlängerte Nutzungsdauer senkt daher den durchschnittlichen jährlichen CO2 Fußabdruck erheblich. Deshalb ist es so wichtig, dass diese gemeinnützigen Initiativen auch unterstützt werden vom Bund, z.B. um Werkzeuge zu beschaffen, Reparaturräumlichkeiten einzurichten oder um Weiterbildungen zu finanzieren, wie Reisekosten oder Honorare für Reparaturexpert:innen. Die vielen ehrenamtlichen Reparatur-Engagierten seit fast zwei Jahren mit Ankündigungen hinzuhalten, ist genau das falsche Signal.“

Zum Reparaturbonus

„Viele gute Beispiele aus Nachbarländern wie Frankreich und Österreich, aber auch Länderinitiativen wie in Thüringen oder Sachsen zeigen, dass ein Reparaturbonus besonders effektiv darin ist, das Reparieren zu fördern und damit Geld und Ressourcen zu sparen, denn oft ist ein Neukauf schlicht billiger, als eine Reparatur, weil entweder die Ersatzteile oder die Reparaturdienstleistungen zu teuer sind.

Ein Reparaturbonus senkt diese Kosten durch einen staatlichen Zuschuss und kann je nach Ausgestaltung einerseits das Reparieren in gemeinnützigen Repaircafés unterstützen, wenn wie in Thüringen statt 50 Prozent der Ersatzteilkosten bei kommerzieller Reparatur bei einer Reparatur im Repaircafé die kompletten Kosten für Ersatzteile übernommen werden – bis zu 100 € pro Person und Jahr. Andererseits wird aber auch das lokale Handwerk unterstützt, denn allein in Thüringen sind dadurch mehr als fünf Millionen Euro Reparaturumsätze generiert worden.

Gewonnen hat auch das Klima, denn die 30.000 geförderten thüringischen Reparaturen haben etwa 3.000 Tonnen CO2 Äquivalente und fast 400 Tonnen Elektroschrott eingespart. Das ist doch großartig und da Elektroschrott in der EU die am schnellsten wachsende Abfallart ist, müssen solche Potenziale überall in Deutschland gehoben werden! Schließlich sind wir weltweit einer der Spitzenreiter bei der Erzeugung von Elektroschrott. 

Dennoch hat die Bundesregierung auf meine Fragen zum Reparaturbonus nur Ausreden parat und keine einzige klare Antwort. Haushaltsmittel wären keine da, heißt es, und die Ampel rechnet mir sogar vor, dass das thüringische Modell für ganz Deutschland nur lächerliche 34 Millionen Euro kosten würde! Da stimmen doch offenbar die Prioritäten so gar nicht mehr in der Regierung, selbst wenn das Geld knapp ist. In 2024 hat allein das BMBF eine halbe Milliarde Euro in seinem Haushalt nur für Künstliche Intelligenz, aber 34 Millionen für einen bundesweiten Reparaturbonus, ein Fünfzehntel der KI-Förderung eines einzigen Ministeriums sind nicht machbar? Das ist doch ein Witz! Selbst die Luxusvariante eines Reparaturbonus, wo dann auch Reparaturen von Fahrrädern und Gartenmöbeln bezuschusst werden könnten, den jeder zweite Haushalt in Deutschland einmal im Jahr nutzt, würde laut Antwort der Regierung nur relativ überschaubare zwei Milliarden Euro kosten. Die Menge eingesparter Ressourcen wären dabei immens und über 20 Millionen Haushalte in Deutschland hätten einen direkten Nutzen davon. Ein Win-Win für das Klima und die Gesellschaft. 

Aber selbst wenn Christian Lindner meint, für Reparaturboni gäbe es von ihm kein Geld im Haushalt, gibt es sogar Alternativen, die ohne Haushaltsmittel auskommen, wie Frankreich uns vormacht, z.B. über einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus, der eine haushaltsunabhängige dauerhafte Finanzierung sicherstellt, weil er aus Zahlungen der Hersteller für jedes verkaufte Produkt finanziert wird, die je nach Nachhaltigkeit des Produktes höher oder niedriger sein können, also sogar noch eine zusätzliche Lenkungswirkung entfalten. Selbst auf meine konkrete Frage nach der Haltung der Bundesregierung zu diesem Modell kommt nur ein allgemeines ‚wir prüfen verschiedene Konzepte‘ und das finde ich ist ein Jahr vor dem Ende der Legislatur einfach entschieden zu spät und entschieden zu wenig.“

Links

Meine Frage:

„Sind der Bundesregierung Berichte von Nutzern im Internet darüber bekannt (https://key.matiq.com/info/blog/dubious_credit_check), dass bei der Buchung eines Deutschlandtickets durch Privatpersonen mit Bezahlung im geforderten Lastschriftverfahren die Nutzenden zur Eingabe ihres Onlinebanking-Passworts auf Webseiten Dritter aufgefordert werden, obwohl diese Verfahrensweise den BSI-Empfehlungen zum Phishing-Schutz widerspricht, nämlich derartig vertrauliche Informationen nur in der jeweils üblichen Weise also etwa auf der Online-Banking-Website selbst einzugeben, nicht jedoch auf irgendwelchen Webseiten Dritter (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/Spam-Phishing-Co/Passwortdiebstahl-durch-Phishing/Schutz-gegen-Phishing/schutz-gegen-phishing_node.html), und plant die Bundesregierung, bundesweit garantierte Alternativen zum Abo-Modell (beispielweise eine Monatskarte) anzuregen, die aufgrund der vollständigen Bezahlung beim Kauf keiner Bonitätsprüfung, so aber nach den genannten Berichten bisher, bedürfen, um eine Nutzung des Tickets auch durch Personen mit schlechterer Bonität zu ermöglichen?“

Antwort der Bundesregierung:

„Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Einzelfälle im Sinne der Fragestellung vor.

Das Deutschlandticket wird von den Ländern umgesetzt, der Bund unterstützt die Länder bei der Finanzierung. Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Die Verkehrsunternehmen entscheiden eigenständig über die Vorgaben zur Identifizierung des Kunden beim Abschluss von Abonnements und über eine mögliche Bonitätsprüfung. Eine Zuständigkeit des Bundes ist hier nicht gegeben.“

Antwort im PDF:

Meine Frage:

„Wie begründet die Bundesregierung angesichts der anhaltend hohen Gefährdungslage im Cybersicherheitsbereich die Zurückstellung von mindestens elf Maßnahmen der Cybersicherheitsagenda (s. Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf meine Nachfrage im Nachgang zu TOP 4 der 64. Sitzung des Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages am 15. Mai 2024 bzw. www.heise.de/news/Kommentar-zur-Cybersicherheitsagenda-Von-Hochglanzstory-zum-nationalen-Drama-9774726.html), darunter auch die Maßnahme “Etablierung des Grundsatzes ’security by design and by default‘ in der Bundesverwaltung” (bitte jeweils jede zurückgestellte Maßnahme begründen, insbesondere hinsichtlich der genannten Maßnahme “security by design and by default”), und welche Maßnahmen, die sich aktuell noch in Umsetzung befinden, wird die Bundesregierung noch bis zum 31. Dezember 2024 erledigen können?“

Antwort der Bundesregierung:

„Die Umsetzung der Cybersicherheitsagenda behält für das Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) hohe Priorität. Viele Maßnahmen der Cybersicherheitsa-
genda befinden sich in Umsetzung oder sind bereits umgesetzt. Auch bei den zu-
rückgestellten Maßnahmen sind teilweise bereits Umsetzungsschritte erfolgt. Das
BMI tritt für eine weitere Stärkung der Ressourcen in diesem Bereich ein, um die Cy-
bersicherheit, insbesondere durch eine schnellere und umfassendere Umsetzung der
Cybersicherheitsagenda, zu erhöhen.


Zu den zurückgestellten sowie die in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird
folgendes mitgeteilt:
a) (2.9) Ausbau der Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbe-
reich (ZITiS) als zentraler Dienstleister für die Sicherheitsbehörden sowie
Auf- und Ausbau eigener nationaler Entwicklungsfähigkeiten und Bewer-
tungskompetenzen bei der ZITiS und
b) (3.11) Konsequenter Ausbau der ZITiS, um digitale Ermittlungswerkzeuge
für die Sicherheitsbehörden zur Stärkung der Auswerte- und

Analysefähigkeiten im Kampf gegen Cybercrime zu entwickeln.
Der Auf- und Ausbau eigener nationaler Entwicklungsfähigkeiten und Be-
wertungskompetenzen bei der ZITiS (2.9) sowie die Stärkung der Auswerte-
und Analysefähigkeiten im Kampf gegen Cybercrime (3.11) erfolgt im Rah-
men der verfügbaren Ressourcen.
Zurückgestellt werden jene Aktivitäten, die eine umfangreiche Ressourcen-
verstärkung (Stellen, Sachmittel und Personal) erfordern, welche sich in An-
betracht der angespannten Haushaltslage auch nicht durch Umpriorisierun-
gen in angemessenen Rahmen abbilden lassen.
Die Maßnahmen 2.9 und 3.11 sind als auf Dauer angelegte Zielsetzung zu
verstehen, weshalb eine abschließende Umsetzung in 2024 nicht zu erwar-
ten ist.
c) (3.1) Ausbau der zentralen Kompetenz- und Service-Dienstleistungen des
Bundeskriminalamtes (BKA) zur Bekämpfung von Cybercrime.
Der Ausbau der zentralen Kompetenz- und Service-Dienstleistungen des
BKA wurde bereits begonnen. Die Weiterführung der Maßnahme erfolgt im
Rahmen der verfügbaren Finanz- und Personalressourcen.
d) (4.1) Stärkere gesetzliche Verankerung der Informationssicherheit und Um-
setzung eines Verstärkungsprogramms für die Cybersicherheit des Bundes
mit der Einrichtung eines Chief Information Security Officers für den Bund
(CISO BUND) und eines Kompetenzzentrums zur operativen Sicherheitsbe-
ratung des Bundes.
Die Einrichtung der Rolle des CISO Bund und die gesetzliche Verankerung
der Rolle der Informationssicherheitsbeauftragten sind im Rahmen des NIS-
2-Umsetzungs-und-Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) ge-
plant und könnten daher in Abhängigkeit des Gesetzgebungsverfahrens ab-
geschlossen werden. Nur mit zusätzlichen Haushaltsmitteln wäre darüber
hinaus der Aufbau eines Kompetenzzentrums zur operativen Sicherheitsbe-
ratung des Bundes möglich.
e) (4.2) Etablierung des Grundsatzes „security by design and by default“ in der
Bundesverwaltung
Seit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 2021 müssen die Stellen
des Bundes gem. § 8 Abs. 4 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSIG) „bei der Planung und Umsetzung von we-
sentlichen Digitalisierungsvorhaben des Bundes“ das Bundesamt für Si-
cherheit in der Informationstechnik (BSI) frühzeitig beteiligen und ihm Gele-
genheit zur Stellungnahme geben. So werden Sicherheitsanforderungen di-
rekt von Anfang an bei der Digitalisierung mitgedacht (Security-by-Design).
Verantwortlich für ist hierfür im BSI die Sicherheitsberatung Bund..

f) (4.4) Investition in Quantencomputing beim BSI zur Gewährleistung der si-
cheren Regierungskommunikation
Investitionen in Quantencomputing beim BSI zur Gewährleistung der siche-
ren Regierungskommunikation wären mit zusätzlichen Haushalsmitteln
möglich.
g) (5.1) Förderung von Investitionen für Cyber-Resilienz-Maßnahmen in kleine
und mittlere Unternehmen (KMU), die dem KRITIS-Sektor angehören
h) (5.2) Einrichtung von Awareness und Cyber-Resilienz-Projekten, die vom
BSI und von externen Dienstleistern angeboten werden
Für die Maßnahmen 5.1 und 5.2 stehen keine ausreichenden Haushaltsmit-
tel zur Verfügung.
i) (6.2) Konzeption und initialer Aufbau eines zivilen Cyberabwehrsystems
(ZCAS)
Die Maßnahme baut auf der Maßnahme 6.1, Aufbau eines BSI Information
Sharing Portals (BISP) auf und kann nach deren Umsetzung starten.
j) (8.1) Modernisierung der Weitverkehrsnetze gemäß der „Netzstrategie 2030
für die öffentliche Verwaltung“
Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung. Im Jahr 2024 erfolgt im Rah-
men des IPv6 Programm des Bundes die weitere Umsetzung zur Moderni-
sierung innerhalb der Netze des Bundes (NdB). Diese soll bis Ende 2024
den Datenaustausch mit dem neuen Protokoll IPv6 zwischen ersten Behör-
den und dem Informations-Technik-Zentrum des Bundes (ITZ-Bund) ermög-
lichen.
k) (8.5) Erweiterung des Digitalfunknetzes für die Behörden und Organisatio-
nen mit Sicherheitsaufgaben (Datenkommunikation)
Die Maßnahme 8.5 umfasst die Frage, wie ein hochsicheres, hochverfügba-
res modernes Breitbandnetz die bisherige TETRA-Technik künftig ersetzen
kann, um eine zeitgemäße breitbandige Datenkommunikation zu ermögli-
chen. Hierfür sind weitere Abstimmungen zwischen Bund und Ländern er-
forderlich, um ein bundesweit einheitliches und wirtschaftliches Vorgehen
zu gewährleisten. Der Bund ist hierzu mit den Ländern im ständigen Aus-
tausch. Die Maßnahme ist insofern als zurückgestellt bezeichnet, um den
Eindruck zu vermeiden, der Bund würde von einem abgestimmten, gemein-
samen Vorgehen aller Beteiligten Abstand nehmen wollen.
l) Die weiteren in Umsetzung befindlichen Maßnahmen sind wegen fehlender
notwendiger grundgesetzlicher und einfachgesetzlicher Änderungen sowie
unzureichender Mittel und Stellen bis Ende 2024 nicht abzuschließen.“

Antwort der Bundesregierung als PDF:

Zum Dritten Mal nach 2022 und 2023 befragte die Gruppe DIE LINKE im Bundestag die Bundesregierung nach dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bund und zur Förderung von KI. Aus der Antwort der Ampel zur diesjährigen Kleinen Anfrage ergibt sich ein starker Zuwachs der KI-Anwendungen sowie immense verfügbare finanzielle Mittel in Höhe von über 2,5 Milliarden Euro für KI-Vorhaben bei gleichzeitig fehlenden Supportstrukturen, mangelnden Kompetenzen, Standards und verbindlichen Prozessen, obwohl alles dies seit Jahren angekündigt wurde. Auch Ankündigungen der Ampel zur Nachhaltigkeit beim Einsatz von KI wurden flächendeckend nicht eingehalten.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Gruppe DIE LINKE im Bundestag:

Weiterlesen

Meine Frage:

„Welche konkreten Inhalte bzw. Ergebnisse enthält der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung gem. § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik fertiggestellte (technische) Prüfbericht zu sicherheitsrelevanten Komponenten im 5G-Netz, der laut Eigenaussage der BSI-Präsidentin Claudia Plattner im Interview der Jung & Naiv-Folge 686 (https://www.youtube.com/watch?v=MkjQcT_eI_E) bereits an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übermittelt wurde, und weshalb war dieser der Leistungsebene des BMI zum Zeitpunkt der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2024, vertreten durch den Staatssekretär Dr. Markus Richter, nicht bekannt (bitte in der Antwort auch das Datum nennen, an dem der Bericht dem BMI übergeben wurde)?“

Antwort der Bundesregierung:

„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) prüft aktuell nach § 9b Absatz

4 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSIG) den Einsatz von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller in den deutschen öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen. Das BSI ist in die Prüfungen des BMI eingebunden und berichtet regelmäßig an das BMI. Das BSI unterrichtet in diesem Zusammenhang insbesondere über potentielle Risiken, die von einzelnen in den betreffenden 5G-Netzen verbauten Komponenten ausgehen. Einen singulären Bericht zu einem Prüfergebnis des BSI gibt es nicht. Die Einschätzungen des BSI fließen in die Gesamtbewertung des BMI ein und sind auch Herrn Staatssekretär Dr. Richter bekannt. In diesem Sinne hat er am 12. Juni 2024 in der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages berichtet.“

Antwort im Original:

Lissabon, 20. Juni 2024 – Wir, die Unterzeichnenden, sprechen uns vehement gegen die geplante Einführung der sogenannten Chatkontrolle aus.

Wir sind zwar gerade auf Ausschussreise in Lissabon, haben aber die Diskussion zur Chatkontrolle intensiv begleitet und begrüßen die klare Ablehnung Deutschlands in Brüssel. Die Verschiebung der Abstimmung ist dabei nicht ausreichend, wir fordern die endgültige Ablehnung des Konzepts Chatkontrolle.

Wir sind der Überzeugung, dass mit der geplanten Chatkontrolle der abscheuliche Missbrauch von Kindern nicht verhindert werden kann, dafür aber jegliche Kommunikation kontrolliert werden könnte.

Es bedarf anderer Maßnahmen wie verpflichtende Meldemechanismen bei Online-Diensten, eine stabile Finanzierung von Hotlines und Beratungsstellen sowie eine Verbesserung der Medienkompetenz insbesondere in vulnerablen Gruppen sowie mehr Sensibilisierung der Bevölkerung und stärkere Prävention auch im Analogen.

Schutz der Privatsphäre in Gefahr

Das Recht auf Privatsphäre, das von der Bundesregierung geplante Recht auf Verschlüsselung und das Recht auf Schutz vor Gewalt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie alle sind essenziell für die gesellschaftliche und demokratische Teilhabe aller, insbesondere von unterrepräsentierten Gruppen und nicht zuletzt von Jugendlichen und Heranwachsenden selbst.

Unverhältnismäßigkeit und Gefährdung spezifischer Gruppen

Doch nicht nur Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Privatsphäre – auch durch Verschlüsselung –, das es zu schützen gilt. Angehörige benachteiligter Gruppen, Journalistinnen, Whistleblowerinnen und Anwälte sind am meisten von Überwachung und Machtmissbrauch durch staatliche und andere Kontrollstellen betroffen und deshalb besonders auf intakte Verschlüsselung ihrer Kommunikation angewiesen.

Rechtsstaatliche Prinzipien bewahren

Die Einführung der Chatkontrolle steht im Widerspruch zu dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sowie den Grundrechten auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz verankert sind. Der Schutz
dieser Rechte ist essenziell für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und die Demokratie.

Unterzeichnende:

  • Tabea Rössner MdB, Ausschussvorsitzende des Auschuss für Digitales, B90/Grüne
  • Anke Domscheit-Berg MdB, Mitglied des Auschuss für Digitales, Die Linke
  • Sabine Grützmacher MdB, Mitglied des Auschuss für Digitales, B90/Grüne

Kontakt für Rückfragen:

Anke Domscheit-Berg, MdB, digitalpolitische Sprecherin der Gruppe die Linke im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
(030) 227 73107
anke.domscheit-berg@bundestag.de

18.06.2024

Dear Council of the European Union, 
Dear national governments, 

In the last days of the Belgian EU Council Presidency, Belgium has put forward its final initiative to reach a general approach in the Council of the EU regarding the highly contested CSA regulation (Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse). In possibly putting the CSA Regulation to a vote on 19 June, the Council is risking far more than just passing a simple regulation. 

Sexual abuse and the exploitation of children, including the dissemination of child sexual abuse material, must be addressed with the utmost determination in accordance with the rule of law. While the regulation proposal put forward by the EU Commission includes some good and crucial measures, such as the EU center, it is highly questionable whether core aspects of the regulation are compatible with European fundamental rights. 

As parliamentarians, we observe with great concern the proposal of the Council of the EU that would put to an end the confidentiality of private communication. Even if the Belgian Council Presidency has now presented a compromise proposal that would limit the obligation to scanning private unencrypted as well as encrypted video and image content, it remains just as much an encroachment on fundamental digital rights and takes the discussion back to the origin of the debate. In fact, the Belgian proposal represents the Commission’s first plans that came to light in December 2021. 

Safe and encrypted communication is of utmost importance for every human being. This also accounts for children and victims of sexual abuse to allow for safe emergency and help services – particularly in countries where victim support organisations cannot rely on the support and confidentiality of state law enforcement authorities. 

Besides risking to contradict the aim of the CSA proposal by intervening in the digital self-determination of people, there might be several unintentional but dangerous side effects: 

  • Client Side Scanning (CSS) and any other mass surveillance, would render confidential information carriers impossible: Scanning would affect users who rely on confidential communication and whose communication is particularly protected (professionals bound by confidentiality such as journalists, lawyers, the medical sector, but also whistleblowers). Furthermore, built-in backdoors could compromise the confidentiality of digitally transmitted trade secrets and business transactions. Encryption protects the identity and the contents of communication participants, thus preserving the autonomy of victims of sexual violence. 
  • Democratic society and democratic debate need trustworthy spaces: Democratic societies need privacy for the formation of opinions and will. The proposed measures carry the danger of leading to self-censorship, jeopardizing safe spaces for children and victims of sexual violence, but also for everyone else. It will also likely leave to users unwilling to use digital services and lose trust in providers if their data is not secure and protected. 
  • Blueprint for authoritarian states and weakening cybersecurity: By building an architecture capable of undermining all possibility of private digital communication, the regulation might inadvertently serve as a blueprint for surveillance in authoritarian states and can serve as a built-in backdoor that can easily be exploited for all sorts of surveillance practices (e.g. trade secrets) and cybercriminals. Once built, this IT-architecture is an invitation to undermine privacy. 
  • Impairment of digital educational, youth, and assistance services: It will eliminate the common practice to exchange important sexual health information to such education as is case in some European countries. 

The mandatory investigation of private communication messages without suspicion carries the risk of creating a climate of general suspicion. Such an approach will irreparably damage the image of the European Union as a guarantor of freedom. 

We explicitly warn that the obligation to systematically scan encrypted communication, whether called “upload-moderation” or “client-side scanning”, would not only break secure end-to-end encryption, but will to a high probability also not withstand the case law of the European Court of Justice. Rather, such an attack would be in complete contrast to the European commitment to secure communication and digital privacy, as well as human rights in the digital space. 

We therefore urgently need an approach that prioritizes the protection and prevention of child sexual abuse, provides more resources and better-targeted coordination of European law enforcement authorities, strengthens victim support in accordance with fundamental rights, and avoids relying on a false sense of security through technosolutionism. 

As national and European parliamentarians, we are convinced that the proposed measures are incompatible with European fundamental rights. We are committed to safeguarding the right to anonymous and pseudonymous use of the internet, as well as strengthening end-to-end encryption. 

We urgently call on all negotiating governments in the COREPER to reject a general approach based on compromise proposal that Belgium has put forward. 

Signatories 

Tobias B. Bacherle, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Konstantin von Notz, MP & Vice Chair of the group, Alliance 90/The Greens, Germany

Süleyman Zorba, MP, The Greens, Austria

Maximilian Funke-Kaiser, MP, FDP, Germany

Konstantin Kuhle, MP & Vice Chair of the  group, FDP, Germany 

Sven Clement, MP, Pirates, Luxembourg

Valentin Abel, MP, FDP, Germany

Sephanie Aeffner, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Alviina Alametsä, MEP, Greens/EFA, Finland

Rasmus Andresen, MEP, The Greens/EFA, Germany

Christine Aschenberg-Dugnus, MP, FDP, Germany 

Maik Außendorf, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Christian Bartelt, MP, FDP, Germany

Jens Beeck, MP, FDP, Germany

Katharina Beck, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Lukas Benner, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Michael Bloss, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Damian Boeselager, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Dr. Jens Brandenburg, MP, FDP, Germany

Patrick Breyer, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Saskia Bricmont, MEP, The Greens/EFA, Belgium

Georg Bürstmayr, MP, The Greens, Austria 

Anke Domscheit-Berg, MP, Die Linke, Germany

Marcel Emmerich, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Emilia Fester, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Alexandra Geese, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Stefan Gelbhaar, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Anikó Glogowski-Merten, MP, FDP, Germany

Andreas Glück, MEP, Renew Europe, Germany 

Marketa Gregorová, MEP, The Greens/EFA, Czech Republic

Sabine Grützmacher, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Thomas Hacker, MP, FDP, Germany

Svenja Hahn, MEP, Renew Europe, Germany 

Philipp Hartewig, MP, FDP, Germany

Katrin Helling-Plahr, MP, FDP, Germany 

Bernhard Herrmann, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Manuel Höferlin, MP, FDP, Germany

Dr. Christoph Hoffmann, MP, FDP, Germany 

Ottmar von Holtz, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Lamya Kaddor, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Misbah Khan, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Daniela Kluckert, MP, FDP, Germany 

Marcel Kolaja, MEP, The Greens/EFA, Czech Republic 

Moritz Körner, MEP, Renew Europe, Germany

Michael Kruse, MP, FDP, Germany

Wolfgang Kubicki, MP, FDP, Germany 

Katharina Kucharowits, MP, SPÖ, Austria

Renate Künast, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Ulrich Lechte, MP, FDP, Germany 

Dr. Thorsten Lieb, MP, FDP, Germany

Helge Limburg, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Denise Loop, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Oliver Luksic, MP, FDP, Germany

Kristine Lütke, MP, FDP, Germany 

Boris Mijatovic, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Maximilian Mordhorst, MP, FDP, Germany 

Hannah Neumann, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Jan-Christoph Oetjen, MEP, Renew Europe, Germany 

Dr. Paula Piechotta, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Volker Redder, MP, FDP, Germany

Tabea Rößner, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Michael Sacher, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Kassem Taher Saleh, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Dr. Nikolaus Scherak, MP, NEOS, Austria 

Ria Schröder, MP, FDP, Germany

Kordula Schulz-Asche, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Prof. Dr. Stephan Seiter, MP, FDP, Germany

Kim van Sparrentak, MP, The Greens/EFA, Netherlands 

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, MP, FDP, Germany 

Jens Teutrine, MP, FDP, Germany

Stephan Thomae, MP, FDP, Germany

Johannes Vogel, MP, FDP, Germany

Robin Wagener, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Sandra Weeser, MP, FDP, Germany

Nicole Westig, MP, FDP, Germany

Katharina Willkomm, MP, FDP, Germany

Christina-Johanne Schröder, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

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Offener Brief – als PDF

Meine Frage:
Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden analog zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/5426 aufschlüsseln, s. https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005426.pdf)?

Weiterlesen

Informationstechnologie bildet das Rückgrat moderner Verwaltungsprozesse und steht im Mittelpunkt der Umsetzung staatlicher Aufgaben. Daher ist die Besetzung von IT-Sicherheitsstellen im Bund unerlässlich, um die staatlichen Institutionen effektiv vor Cyberangriffen zu schützen und damit die Arbeitsfähigkeit der Bundesbehörden und der Bundesregierung sicher zu stellen. Damit werden auch die Daten der Bürger:innen geschützt, die in Bundesbehörden verarbeitet werden, wie z.B. bei der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder Bundesamt für Migration und Flucht. Aktuell sind jedoch laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Anke Domscheit-Berg, Digitalpolitikerin der Linken im Bundestag, fast 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund unbesetzt, das ist jede sechste dieser Stellen. Mängel in der IT-Sicherheit sind gefährlich, das zeigt die steigende Zahl erfolgreicher Ransomware Angriffe z.B. auf Kommunen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Ein erfolgreicher Cyberangriff auf eine Bundesbehörde könnte katastrophale Folgen haben, weshalb IT-Sicherheit in allen Geschäftsbereichen der Bundesregierung eine hohe Priorität erhalten muss. Wie aus der Antwort der Bundesregierung jedoch hervorgeht, gibt es sehr große Unterschiede zwischen den Ressorts.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

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Die Umsetzung des EU Digital Services Act braucht Nachbesserung: Gefahren entstehen durch massenhafte Datenweiterleitungen an das BKA und Mißbrauch von Netzsperren. Die zuständige BNetzA hat nicht mal Stellen; KMU und dezentrale, nicht kommerzielle Dienste stehen im Regen.

Meine Rede zur Umsetzung des DSA auf nationaler Ebene im Wortlaut (18.01.2023):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Einschätzung zur Umsetzung des DSA gibt es jetzt in 90 Sekunden. Gut daran ist die Klarheit bei der Störerhaftung und die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Beirat. Aber insgesamt finde ich die Umsetzung doch misslungen.

Erstens: Noch häufiger als bisher können Netzsperren wegen Urheberrechtsverletzungen direkt beim Anbieter und ohne Richtervorbehalt eingefordert werden. Wer die vorgesehene Verhältnismäßigkeit prüfen soll, bleibt dabei völlig offen. Als Linke kritisiere ich dieses Zensurheberrecht!

Zweitens. Die Pflicht zur proaktiven Datenweiterleitung an das BKA in Artikel 18 des DSA besteht bei „Gefahr für die Sicherheit von Personen“. Das ist ein sehr schwammiger Rechtsbegriff und muss konkretisiert werden, will man massenhaftes Ausleiten personenbezogener Daten verhindern und Gerichte nicht mit Klagen überlasten.

Drittens: Die Anwendung des Digitale-Dienste-Gesetzes ist bei nichtkommerziellen Diensten völlig unklar, wenn sie dezentral organisiert sind wie Mastodon oder das Wikimedia-Projekt „Wikimedia Commons“. Die Autorencommunity dort ist getrennt vom Verein Wikimedia. Sollen jetzt ehrenamtliche Autorinnen und Autoren das Beschwerdemanagement einrichten und Transparenzberichte erstellen? Eine Umsetzungsunterstützung für nichtkommerzielle Anbieter und viele kleine und mittlere Unternehmen unter den 5 000 betroffenen Anbieter/-innen gibt es bisher nicht.

Viertens hat die künftig zuständige Bundesnetzagentur als Digitale-Dienste-Koordinator bisher noch nicht einmal Stellen dafür, ist in vier Wochen aber bereits Ansprechpartnerfür über 5 000 Anbieter und mehrere Millionen Nutzer/-innen. Bessern Sie das nach, liebe Ampel, und das sehr schnell!

Vielen Dank.