Meine Frage:

„Wofür konkret wurden oder werden die 1,5 Mio. Euro Haushaltsmittel aus dem Titel 892 07-332 (Gesamtvolumen 4,5 Mio. Euro) in 2024 verausgabt, die nach Finanzierung der geplanten und bisher nicht veröffentlichten Förderrichtlinie im Umfang von 3 Mio. Euro zur Förderung von Reparaturinitiativen verfügbar sind (bitte jede Ausgabe beschreiben hinsichtlich Summe, Empfänger und Zweck), und welche konkreten Ausgaben wurden oder werden noch aus dem Haushalt 2024, Titel 686 03-332 “Förderung der Entwicklung Digitaler Lösungen für den Umweltschutz (Gesamtvolumen 2 Mio. Euro) verausgabt (bitte jede Ausgabe beschreiben hinsichtlich Summe, Empfänger und Zweck)?“

Antwort der Bundesregierung vom 06.09.2024:

„Zusätzlich zu den in der Frage genannten Förderungen befindet sich eine begleitende Maßnahme zu dem geplanten Reparaturförderprogramm in Vorbereitung, mit dem Zweck der Information und Sensibilisierung zum Thema Reparatur, um ein stärkeres Bewusstsein für eine vermehrte Reparatur von Produkten zu schaffen. Diese wird finanziert mit Haushaltsmitteln aus dem Kapitel 1601 Titel 892 07 und soll eine Laufzeit von drei Jahren haben. Die Summe im Jahr 2024 und der Empfänger können daher derzeit noch nicht benannt werden.

Aus dem Kapitel 1601 Titel 686 03 werden verschiedene Vorhaben/Projekte zur Förderung der Entwicklung digitaler Lösungen für den Umweltschutz finanziert. Für das Jahr 2024 sind (einschließlich Ausgabereste) folgende Ausgaben vorgesehen bzw. verausgabt worden:


1. Mobilwandel 2035:
Zweck: Beim Förderprogramm Mobilwandel 2035 geht es um die Unterstützung von innovativen Konzepten für eine Mobilität der Zukunft. Im Mittelpunkt stehen dabei Ansätze für eine umweltfreundliche Mobilität, die zu mehr Lebensqualität in Stadt und Land führen sollen. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen mit Bezug zur Digitalisierung. Es werden im Jahr fünf Vorhaben mit 13 Zuwendungsempfangenden gefördert. Die ZUG gGmbH ist die zuständige Projektträgerin und empfängt Mittel zur Administrierung des Förderprogramms.


Empfänger:
Uni Kassel
ISME GmbH

Stadt Schwerin
Nahverkehr Schwerin GmbH
Uni Stuttgart
Storebox Dtl. GmbH
Fraunhofer Gesellschaft
Uni Stuttgart (anderes Vorhaben)
Uni Mannheim
EXXETA AG
Stadt Bredstedt
Stadt Burgwedel
TU Dortmund
ZUG gGmbH
Summe: 2.419.406 Euro

2. Community Nachhaltige Digitalisierung
Zweck: Aufbau und Ausbau der Community Nachhaltige Digitalisierung zur Förderung eines Netzwerkes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Bereich nachhaltige Digitalisierung (Erarbeitung von Publikationen, Workshops, Leitfaden zu Green Coding, Netzwerktreffen, Konferenz, Kontaktvermittlungen)

Empfänger: msg Systems AG
Summe: 493.931,66 Euro

3. Digitale Lösungen für den nachhaltigen Konsum in der Kreislaufwirtschaft:
Zweck: Entwicklung eines Zielbildes und eines Umsetzungsplans für digitale Lösungen für den nachhaltigen Konsum in der Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung eines Stakeholderdialogs

Empfänger: Ecologic Institut gGmbH (Unterauftragnehmer: IZT, GFA)
Summe: 200.000 Euro

4. Jahreskonferenz Community nachhaltige Digitalisierung

Zweck: Jahreskonferenz der Community Nachhaltige Digitalisierung; finanziert wird das Catering
Empfänger: Herr Ribisel Catering GmbH
Summe: 5.973,21 Euro“

Antwort der Bundesregierung in Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Berücksichtigt der kürzlich zwischen dem Beschaffungsamt des BMI und dem Unternehmen SAP geschlossene Rahmenvertrag im Volumen von knapp 700 Mio. Euro zu SAP Produkten und Dienstleistungen (siehe zum Beispiel https://news.sap.com/germany/2024/06/neue-rahmenvereinbarung-sap-digitalisierungbundesverwaltung/) ökologische Nachhaltigkeitsaspekte, zum Beispiel für die Energieeffizienz von Software oder von Cloud Dienstleistungen (siehe Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software in der Fassung von 2023: www.umweltbundes-amt.de/publikationen/leitfaden-zur-umweltfreundlichenoeffentlichen-21 sowie die Vorgaben des Blauen Engels für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte (DE-UZ 215) https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20215-202001-de%20Kriterien-V4.pdf), und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Abweichung von den Leitfäden und ihrem öffentlichen Commitment zur Nutzung nachhaltigerer IT im Bund, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und in der Digitalstrategie festgehalten?“

Antwort der Bundesregierung vom 04.09.2024:

„Die Frage bezieht sich auf die Rahmenvereinbarung 21884 „Überlassung und Pflege von SAP-Software und die Bereitstellung von SAP Cloud-Services sowie Dienstleistungen“. Dabei handelt es sich um eine herstellerfestgelegte Ausschreibung, die explizit den genannten Leistungsgegenstand zum Inhalt hatte. Die in der Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Leistungen werden von verschiedenen Behörden, darunter auch Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes, Sicherheitsbehörden, Infrastrukturdienstleistern benötigt, und sind für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der einzelnen Behörden notwendig. Die wesentlichen Bestandteile der Rahmenvereinbarung werden nur von SAP angeboten.

Die Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit konnten daher nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Die Thematik Nachhaltigkeit wurde im Rahmen der Verhandlungen zwar besprochen. Gütezeichen konnten allerdings nur insoweit berücksichtig werden, wie sie die Produkte der Firma SAP AG ohnehin schon umfassen. Eine Auszeichnung des Blauen Engels von SAP Produkten bestand zum Zeitpunkt der Rahmenvereinbarung nicht. Bedarfsträgern und Bedarfsträgerinnen können durch ihre Abrufe aus der Rahmenvereinbarung die Nachhaltigkeit allerdings im Einzelfall fördern, indem sie z. B. IT-Dienstleistungen nachhaltig per Fernzugriff abrufen, statt einem Vor-Ort Service.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine erste Frage:
„Wie viele KI-Anwendungen setzt die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden insgesamt ein, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe der Linken auf Bundestagsdrucksache 20/12191 mit Verweis auf eine mögliche Staatswohlgefährdung nicht genannt wurden, auch nicht in eingestufter Form (bitte je Behörde die Anzahl der KI-Anwendungen nennen, da ihre bloße Anzahl nach meiner Auffassung keinerlei staatswohlgefährdende Information darstellt), und ab wann plant die Bundesregierung die Verfügbarkeit und damit Nutzung eines öffentlichen KI-Registers (mindestens) für die KI-Anwendungen des Bundes, wie sie in der oben genannten Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage erwähnt wurde?“


Antwort der Bundesregierung vom 03.09.2024:

„Die Behörden, die Gegenstand der Frage sind, setzen unter anderem auch KI-Anwendungen ein. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe DIE LINKE auf BT-Drs. 20/12191 verwiesen. Die Verfügbarkeit des in der Kleinen Anfrage genannten Marktplatzes der KI-Möglichkeiten ist derzeit im Herbst 2024 beabsichtigt.“

Meine zweite Frage:

„Wie grenzen sich die Angaben zu Haushaltsmitteln und Kosten in den Tabellen Anlage 1e (zu Frage 4; Kosten für KI-Anwendungen im Bund), Anlage 2 (zu Frage 6; Forschungsvorhaben, Pilotprojekte, Reallabore mit Beteiligung des Bundes, oder initiiert bzw. unterstützt vom Bund), Anlage 3 (zu Frage 8; bisher bewilligte und gebundene Mittel im Rahmen der KI-Strategie und ihre Verteilung auf Förderprogramme und Haushaltsmittel) sowie Anlage 3a (zu Frage 9; weitere Mittel außerhalb der KI-Strategie für die Förderung und den Einsatz von KI nach Förderprogrammen und Haushaltstiteln) in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe der Linken auf Bundestagsdrucksache 20/12191 voneinander ab, und ggf. welche Überschneidungen von Angaben treten dabei konkret auf?“


Antwort der Bundesregierung vom 03.09.2024:

„Die Anlagen 1e, 2, 3 und 3a wurden separat erstellt. Die einzelnen Parameter wurden gezielt entsprechend den Fragen 4, 6, 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Gruppe der Linken (Bundestagsdrucksache 20/11648) abgefragt, sodass die Anlagen getrennt voneinander zu betrachten sind.

Anlage 1e (zu Frage 4) beschreibt die Kosten für KI-Anwendungen, die innerhalb der Bundesregierung eingesetzt werden. Anlage 2 (zu Frage 6) stellt Forschungsvorhaben, Pilotprojekte sowie Reallabore mit Beteiligung des Bundes dar. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zu Anlage 1e um Förderung für externe Projekte. Anlage 3 (zu Frage 8) beschreibt bisher bewilligte und gebundene Mittel im Rahmen der KI-Strategie und ihre Verteilung auf externe Förderprogramme und Haushaltsmittel. Diese adressieren das breite Spektrum der Ziele der KI-Strategie; der Fokus liegt damit nicht notwendigerweise auf der Entwicklung konkreter KI-Anwendungen. Davon abzugrenzen sind die Finanzmittel für Fördermaßnahmen in Anlage 3a (zu Frage 9), bei denen es sich um andere Mittel handelt, die nicht auf die KI-Strategie einzahlen.

Von maßgeblichen Überschneidungen in den Finanzmitteln wird nicht ausgegangen.“

Antwortschreiben im Original:

Mein Partei-Kollege Christian Görke hat eine hervorragende Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema öffentliche Infrastruktur in Brandenburg gestellt, die ich selbstverständlich mitgezeichnet habe und hier für Euch veröffentliche:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/125/2012579.pdf

Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch,
Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/12388 –


Öffentliche Infrastruktur in Brandenburg

Im Jahr 2023 hatten die Glasfaseranschlüsse in Deutschland nur einen Anteil von 11,19 Prozent der gesamten stationären Breitbandanschlüsse (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/415799/umfrage/anteil-von-glasfaseranschluessen-an-allen-breitbandanschluessen-in-oecd-staaten/). Diese Zahl wird innerhalb der OECD-Staaten (OECD: [Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit]) nur von Belgien und Griechenland unterboten. Erst im Mai dieses Jahres schloss in der Brandenburger Gemeinde Schöneiche jedenfalls vorerst die einzige Postfiliale ersatzlos (www.moz.de/lokales/erkner/post-in-schoeneichewarum-die-filiale-hinter-dem-edeka-markt-schliesst-73735145.html). Das istkein vereinzeltes Problem. Auch die Postbank will knapp die Hälfte ihrer Filialen deutschlandweit bis 2026 schließen (https://faktastisch.de/artikel/1000-mitarbeiter-postbank-schliesst-filialen). Vor diesem Hintergrund wollen sich die Fragestellenden einen Überblick über die alltäglichen Infrastrukturbereiche Post, Telekommunikation und Geldautomaten in Brandenburg verschaffen.

1. Wie hat sich die Zahl der Briefkästen der Deutschen Post AG in Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 entwickelt (bitte
nach Landkreisen aufschlüsseln)?
2. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden wie viele Briefkästen
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 abgebaut (bitte Anzahl
jährlich darstellen)?
3. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung wie viele neue Briefkästen seit 2021 aufgestellt (bitte Anzahl jährlich darstellen)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Eine detaillierte Erfassung abgebauter und aufgestellter Briefkästen auf kommunaler Ebene liegt nach den Angaben der BNetzA nicht vor.
4. In welchen brandenburgischen Gemeinden ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gewährleistet, dass Kundinnen und Kunden zum
nächsten Briefkasten nicht mehr als einen Kilometer im Sinne von § 2 Nummer 2 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zurücklegen müssen (bitte Kommunen einzeln auflisten)?
5. Wie oft wurden in Brandenburg seit 2021 die gesetzlichen Vorgaben für Auslieferung und Zustellung von Briefen nach § 2 Nummer 3 und 5 PUDLV nicht eingehalten (bitte Anzahl pro Jahr angeben und möglichst nach brandenburgischen Gemeinden bzw. Landkreisen unterscheiden)?
6.Wie hat sich die Zahl der Filialen bzw. stationären Einrichtungen der Deutschen Post AG in Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 entwickelt (bitte nach Filialen in Eigenbetrieb und im Auftrag der Deutschen Post AG aufschlüsseln)?
7. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vorhandene Postfilialen und/oder stationäre Einrichtungen der Deutschen Post AG seit 2021 geschlossen (bitte Anzahl einzeln und jährlich angeben)?
8. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung neue Postfilialen bzw. stationäre Einrichtungen der Deutschen Post AG seit 2021 eröffnet (bitte Anzahl einzeln und jährlich angeben)?

Zur Antwort der Bundesregierung geht es hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/125/2012579.pdf

Meine Frage:

„Wie viele Antrage auf finanzielle Unterstutzung wegen sexualisierter Gewalt („Missbrauch“) in Institutionen gingen seit Einrichtung des Erganzenden Hilfesystems im institutionellen Bereich ein (bitte differenzieren nach Personen, die als Minderjahrige in westdeutschen Institutionen sexualisierte Gewalt erlitten, and Personen, die als Kinder in ostdeutschen Institutionen Opfer solcher Gewalttaten wurden and die Zahl der jeweils
abgelehnten Antrage angeben), and wie wird ein Ausgleich dafiir geschaffen, dass ostdeutsche minderjahrige Opfer strukturell gegeniiber westdeutschen minderjahrigen Opfern benachteiligt werden, nur weil die Institutionen der DDR, in denen sie Gewalt erlitten haben, nicht mehr existieren?“

Antwort der Bundesregierung:

„Antrage an das Erganzende Hilfesystem (EHS) – institutioneller Bereich konnen bearbeitet werden, sofern eine Vereinbarung mit der Institution besteht, in der die sexualisierte Gewalt stattgefunden hat. Vereinbarungen bestehen mit staatlichen and nichtstaatlichen Institutionen. Die nicht-staatlichen Institutionen (z. B. Deutscher Olympischer Sportbund, , Evangelische Kirche, Deutsche Ordensobernkonferenz) übernehmen Verantwortung fur Taten, die in westdeutschen and ostdeutschen Institutionen (vor deco 3.Oktober 1990: Institutionen auf deco Gebiet der DDR) stattgefunden haben.

Seit der Grundung des EHS zum 1. Mai 2013 haben 1.268 Betroffene einen Antrag gestellt, der einer Institution zugeordnet werden konnte. Bei 336 Taten wurde dabei sexualisierte Gewalt in einer staatlichen Institution angegeben. Davon haben 203 Taten in einer westdeutschen Institution stattgefunden. Bei 137 dieser Taten war die Bearbeitung des Antrages moglich, da eine Vereinbarung mit der betreffenden Institution vorlag.
In 36 Fallen erging eine Ablehnung.133 Taten haben in ostdeutschen Institutionen stattgefunden, davon 79 in DDR-Institutionen. Bei 50 (DDR: 12) dieser Taten war die Bearbeitung moglich, da eine Vereinbarung mit der betreffenden Institution vorlag. In 10 (DDR: 2) Fallen erging eine Ablehnung.

Das Land Berlin and der Freistaat Thuringen ubernehmen bzw. ubernahmen als staatliche Institutionen auch Verantwortung fur Taten, die vor dem 3.Oktober 1990 auf ihrem Gebiet begangen wurden. Berlin ist seit Beginn des EHS (01.05.2013) an dem Hilfesystem beteiligt. Die Vereinbarung mit dem Bund zur Beteiligung des Landes Berlin am EHS wurde erst zu Beginn dieses Jahres bis zum 31.12.2027 verlangert. Der Freistaat Thuringen hat sich in der Zeit vom 01.05.2013 bis 31.08.2016 am EHS beteiligt and dabei auch Verantwortung fur Taten ubernommen, die in der ehemaligen DDR geschehen sind.“

Antwort im Original:

Rechtsanspruch auf Mindestinternet geht am Leben vorbei

Seit über 2 J. gibt es einen Rechtsanspruch auf Mindest-Internet-Versorgung, aber er funktioniert nicht in der Praxis: zu lahmes Internet, zu unbekannt, jahrelange Bearbeitungsdauern und nur 1 Mal bisher den Rechtsanspruch auch durchgesetzt – so schafft man keine digitale Teilhabe für alle!

Meine Rede zur TK-Mindestversorgungsverordnung „Recht auf schnelles Internet“ im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union hat in eigener Regierungsverantwortung die Infrastruktur der Daseinsvorsorge verfallen lassen und aktiv den schnellen Ausbau von Glasfasernetzen behindert. Selbstkritik sucht man dennoch vergeblich in Ihrer Anfrage zum Rechtsanspruch auf Mindestinternetversorgung. Dabei hat Ihr Exminister Andi Scheuer während der Coronapandemie viele Familien im Stich gelassen, die mangels Internet von digitaler Schule oder Homeoffice ausgeschlossen waren.

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)

Der Ampeldigitalminister Volker Wissing ist leider ein Andi Scheuer 2.0. Seine FDP sollte ihren Slogan besser ändern in „Schuldenbremse first, Digitalisierung second“.

(Beifall bei der Linken – Konstantin Kuhle (FDP): Was soll denn das?)

Aus dem Rechtsanspruch wurde ein „Recht auf lahmes Internet“. Außerdem kennt ihn kein Mensch. Und weil für Betroffene der Weg zur Wahrnehmung des Rechtsanspruchs so kompliziert ist – alles ist ebenfalls viel zu lahm -, gab es trotz circa 400 000 unterversorgter Haushalte nur circa 5 000 Meldungen an die Bundesnetzagentur. Die wiederum hat nur 29-mal eine Unterversorgung festgestellt und nur ein einziges Mal ein Unternehmen dazu verpflichtet, die Internetgrundversorgung herzustellen. Wenn dieser eine Haushalt im August endlich ans Netz kommen wird, gibt es diesen Rechtsanspruch schon mehr als 26 Monate. Das ist doch peinlich, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken)

Diese Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung ist offensichtlich ungeeignet, um Unterversorgung zügig zu beheben und allen Menschen eine bezahlbare Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Prozesse dafür müssen beschleunigt, die Fristen müssen verkürzt, das Antragsverfahren muss nutzerfreundlicher werden, und den Rechtsanspruch muss man bekannter machen.

(Beifall bei der Linken)

Vor allem aber muss es endlich eine Erhöhung der lächerlichen Bandbreite von 10 Mbit bei der Internetgrundversorgung geben, und zwar ohne Preissteigerung. Mehr als die aktuell vorgeschriebenen 30 Euro pro Monat können Menschen in Armut einfach nicht zahlen. Gerade sie profitieren aber besonders von digitaler Teilhabe. Deshalb kämpft Die Linke auch künftig für bezahlbare und gute Internetversorgung; denn digitale Teilhabe nur für Wohlhabende, die ist keine. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Cybersicherheit für alle gibt es nur mit Ländern und Kommunen

Wegen niedriger Sicherheitsstandards werden Kommunen häufig Opfer von Cyberangriffen, auch für sie müssen EU-NIS2 Mindeststandards für IT-Sicherheit gelten! Die Ampel ist zu langsam, gute Ideen gibt jedoch, z.B. ein Cybersicherheitsnetzwerk mit mobilen Hilfsteams.

Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie im Wortlaut (14.06.2024):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn Sie als Kommune von einer Cyberattacke betroffen sind, sind Sie ganz allein auf weiter Flur“, sagte gestern Melitta Kühnlein, IT-Chefin der Landeshauptstadt Potsdam. Potsdam war schon zweimal Ziel eines Cyberangriffs. Dabei stünde Potsdam als große und reiche Kommune noch ganz gut da, meinte sie auch. Etwa drei Viertel der knapp 11 000 Kommunen in Deutschland sind sehr klein, wie mein schönes Fürstenberg in Brandenburg, wo genau ein Mitarbeiter für die ganze IT zuständig ist.

Immer häufiger werden Kommunen Opfer von Cyberangriffen mit schweren Folgen, wenn zum Beispiel Meldestellen, Jugendämter oder Kfz-Stellen offline und damit kaum noch handlungsfähig sind. Das Gefahrenpotenzial dafür steigt ständig, und die Ampel muss in der Tat bei der Cybersicherheit einen Zahn zulegen. Das fordert die Union in ihrem Antrag zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für Cybersicherheitsmindeststandards in der EU völlig zu Recht.

Die Linke kritisiert aber darüber hinaus, dass dieser Gesetzentwurf Kommunen und Länder komplett ausnimmt, und das geht so nicht.

(Beifall bei der Linken)

Die Sicherheitsstandards in vielen Kommunen sind völlig ungenügend. Die Risiken sind erheblich, und Kommunen sind kritische Infrastruktur. À la Vogel Strauß das Problem einfach auszublenden, ist der völlig falsche Weg, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Ampel muss mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame nationale IT-Sicherheitsstrategie entwickeln, mit dem Ziel, vor allem auch kleinere Kommunen zu unterstützen: beim Aufsetzen von Notfallplänen, bei der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, falls der Ernstfall doch mal eintritt, damit dann der Schaden möglichst klein bleibt.

Die Linke fordert aber auch den gemeinsamen Aufbau eines Cybersicherheitsnetzwerkes mit mobilen Fachkräfteteams, die Kommunen oder auch KMU in Angriffssituationen anfordern können, damit sie eben nicht mehr allein auf weiter Flur sind, wie es Melitta Kühnlein beschrieb.

(Beifall bei der Linken)

Für mehr Cybersicherheit braucht es nämlich nicht nur bessere Strategien, sondern auch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen und vor allem viel mehr Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)

Die Strategie der Ampel zur Internationalen Digitalpolitik kommt ohne konkrete Ziele, Zuständigkeiten und Ressourcen. Ein glaubwürdiges Instrument gegen Ausbeutung und Umweltzerstörung im globalen Süden zugunsten der Digitalisierung im globalen Norden ist die Strategie nicht, auch der Antrag der Union meint mit wertebasierter internationaler Digitalpolitik nur die Wahrung nationaler Interessen.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Afrika türmt sich der Elektroschrott unserer digitalen Gesellschaft und vergiftet Luft und Boden. Ausgebeutete Content-Moderatoren und -Moderatorinnen in Kenia werden traumatisiert, weil sie verstörende Sachen ansehen und herausfiltern müssen, damit wir Facebook nutzen können. Für unsere E-Autos und Smartphones schuften im Kongo über 40 000 Kinder in Kobaltminen, während im kolumbianischen Amazonasgebiet Quecksilber Flüsse verseucht, weil dort Gold auch für unsere elektronischen Geräte ausgewaschen wird. 

Das alles zeigt: Die Folgen internationaler Digitalpolitik sind unfassbar ungerecht. Den Nutzen hat vor allem der Globale Norden. Den Löwenanteil der Last trägt der Globale Süden. Wertebasierte Digitalpolitik muss daran etwas ändern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Linke fordert deshalb: Statt Ausbeutung und Umweltzerstörung braucht es eine gemeinwohlorientierte Digitalpolitik mit einer globalen Perspektive, die Nutzen und Kosten der Digitalisierung gerechter in der ganzen Welt verteilt.

(Beifall bei der Linken)

Das EU-Lieferkettengesetz sollte genau dazu beitragen, scheiterte aber beinahe – zum Glück jedoch nicht – an der skandalösen Blockade aus Deutschland. 

Schon das zeigt den mangelnden Praxisbezug der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel. Außerdem fehlen ihr, wie allen anderen Strategien der Ampel, konkrete Ziele, Zuständigkeiten und verfügbare Ressourcen. Aber ohne konkrete Ziele, ohne Meilensteine kann man Fortschritte ja nicht einmal messen. Und wo es an Zuständigkeiten fehlt, da fehlt es auch an Verantwortung. Und wo es an Ressourcen fehlt, da kann man eben auch nichts umsetzen. 

Diese formalen Mängel kritisiert auch der vorliegende Antrag der Union. Aber inhaltlich ist wertebasierte Digitalpolitik dort eben auch nur ein Synonym für nationale Interessen. Den Globalen Süden erwähnt der Antrag der Union nur als Absatzmarkt für digitale Infrastruktur aus Deutschland.

Die Linke wird den Antrag der Union daher ablehnen; denn Defizite der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel beseitigt er nicht.

Vielen Dank.

Anfang April 2024 bekam ich die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage. Ich hatte wissen wollen, wie lange der IT-Planungsrat (das zuständige Gremium aus Bund und Ländern) brauchte, um die 14 aktuellsten Standards für die Verwaltungsdigitalisierung zu verabschieden.

Funfact: Warum habe ich nach den 14 jüngsten Standards gefragt? Weil ich nach den Regeln des parlamentarischen Fragerechts keine Frage stellen darf, auf die es mehr als 28 Antworten gibt. Ich habe für jeden Standard wissen wollen, wann er verabschiedet wurde und wie lange die Bearbeitungszeit war – also 2 Fakten. Das Limit von 28 dividiert durch 2 Fakten = 14 Standards, das war das “fragbare Maximum”.

Im Durchschnitt brauchte der IT-Planungsrat fast 3 Jahre für einen neuen Standard

Die Zusammenfassung der Antwort in einem Satz: es dauerte zwischen 8 und unfassbare 72 Monate, um einen neuen Standard durch den IT-Planungsrat zu beschließen. Im Durchschnitt dauerte es knapp 3 Jahre.

Hier weitere ausgewählte Fakten aus der Antwort der Bundesregierung :

  • 14 Standards zur Verwaltungsdigitalisierung wurden vom IT-Planungsrat seit 2019 verabschiedet
  • Durchschnittliche Dauer von Erstbefassung bis Beschluss: 2,7 Jahre = 33 Monate
  • Kürzeste Dauer: 8 Monate (2 mal)
  • Längste Dauer: 72 Monate (2 mal)
  • Mehr als jeder Dritte Standard (5 von 14), der seit 2019 beschlossen wurde dauerte mindestens 3 Jahre
  • In den Jahren 2024, 2023 u 2022 wurden nur je 3 Standards beschlossen
  • In 2021 wurden sogar nur 2 u in 2020 sogar nur 1 Standard beschlossen

Die vollständige Antwort der Bundesregierung findet sich HIER.

Warum Standards und die  Dauer ihrer Entwicklung relevant sind, was das alles mit unserem Alltag zu tun hat und wie GroKo versus Ampel so performen, und was sich künftig möglicherweise stark verändern wird, gibts in den folgenden Abschnitten zu lesen.

Ohne Standards keine Verwaltungsdigitalisierung (die funktioniert)

Standards sind eine Grundbedingung dafür, dass Verwaltungsdigitalisierung funktioniert, deshalb sind immer noch fehlende oder unverbindliche Standards einer der Haupgründe dafür, dass in Deutschlands Ämtern immer noch so viel gefaxt und gestempelt wird und Studierende selbst nach Hochladen eines Online Antrages ein halbes Jahr auf ihr erstes Bafög warten müssen, weil der Online Antrag nicht mit dem Fachverfahren kompatibel ist und alles doch wieder intern ausgedruckt werden muss. Wenn Behörden unterschiedliche Formate beispielsweise für Adressfelder haben, verhindert das den behördenübergreifenden elektronischen Datenaustausch. Man muss sich das vorstellen wie Puzzleteile, deren Nöppel nicht zusammen passen oder sich überlegen, wo die Elektroindustrie heute stünde, wenn es keine einheitlichen Stecker und Steckdosen gäbe. Da leuchtet jedem ein, wie wichtig die Standardisierung ist, bei der Verwaltungsdigitalisierung ist das aber oft nicht der Fall. Dabei kann man auch von Vorreiterländern wie Estland oder Finnland lernen, wie wichtig es ist, dass man zuerst die infrastrukturellen Voraussetzungen schafft – einschließlich einheitlicher Standards für Daten, Formularfelder oder Schnittstellen.

Der Status Quo: Standardsentwicklung für die deutsche Verwaltung, OZG und die GroKo

Fehlen Standards, werden immer mehr Lösungen entwickelt, die am Ende nicht zueinander passen, also nicht interoperabel sind, und je länger sie fehlen, umso mehr Wildwuchs entsteht und immer mehr Widerstand dagegen, verbindliche Standards zu akzeptieren. Das haben wir gerade im Bundesrat erlebt, wo das OZG 2.0 wegen der darin enthaltenden Vorgaben zu Standards gescheitert ist.

Wie, wann und wie schnell also Standards entwickelt werden, hat daher einen enormen Einfluss auf die Qualität und Geschwindigkeit der Verwaltungsdigitalisierung. Die GroKo hatte das Thema komplett in den Sand gesetzt, verbindliche Vorgaben für Standards im ersten Onlinezugangsgesetz 2017 versäumt (siehe dazu meine Rede im Bundestag zum OZG vom 20.09.23) und einen völlig ineffizienten Prozess zur Entwicklung der Standards über den IT-Planungsrat etabliert, der mit drei Sitzungen im Jahr zum absoluten Flaschenhals wurde.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden insgesamt nur drei Standards verabschiedet, seit 2019 und bis heute dauerte die Entwicklung verabschiedeter Standards jahrelang. Einige Standards brauchten fünf oder sogar sechs Jahre, selbst im Durchschnitt waren es 33 Monate: 2,7 Jahre. Mir ist völlig unklar, wie man sich für einen Standard zum Einkauf von Cloud Leistungen 63 Monate Zeit lassen konnte, selbst die 24 Monate für den Standard zum Bauantrag waren einfach zu lang, denn gerade bei Bauanträgen gibt es viele Beteiligte, die Informationen und Dokumente untereinander austauschen müssen, die in unterschiedlichen Fachanwendungen verarbeitet werden und wo einheitliche Datenformate unglaublich viel Bearbeitungszeit sparen können, weil alles digital erledigt werden kann. Das kann man heute doch niemandem mehr vermitteln, warum so wichtige Voraussetzungen für eine gute Verwaltungsdigitalisierung so schleppend geschaffen werden.

Was ist anders bei der Ampel?

In den ersten 2,5 Jahren ihrer Amtszeit ist es der Ampel nicht gelungen, die Laufzeiten nennenswert zu beschleunigen und seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages wurden von der Ampel nur drei Standards neu auf den Weg gebracht und auch beschlossen, da ist aber schon die “Digitale Dachmarke” als Kennzeichen für staatliche Webseiten mitgezählt, die als Plan beschlossen wurde, aber graphisch noch nicht einmal existiert, selbst diese oberflächliche Beschluss, den ich kaum “Standard” nennen würde, dauerte acht Monate.

Aber neu in der Amtszeit der Ampel angestoßen und beschlossen wurde auch der überfällige XBezahldienste Standard, der Nutzer:innen bestimmter digitaler Verwaltungsdienste endlich ermöglichen soll, Zahlungen an den Staat, z.B. Gebühren für einen online Antrag, für einen Pass oder Ausweis oder eine Hundeanmeldung auch online mit gängigen Zahldiensten zu leisten. Das frustriert Bürger:innen schon lange, dass man zwar überall woanders einfach digital bezahlen kann, nur beim Staat nicht, wo das Bezahlen nutzerfeindlich ist und auch in den Behörden selbst hohe vermeidbare Aufwände verursacht, wenn Gebührenbescheide erstellt und verschickt und Zahlungseingänge extra verbucht werden müssen, beides ist ja unnötig, wenn digital bezahlt wird und die Zahlung automatisch an der richtigen Stelle verbucht wird. Das reduziert schließlich auch Fehler und deren Folgeaufwände. Seit November 2023 gibt es dafür also endlich einen Standard, jetzt muss er nur noch verbindlich und von allen Behörden genutzt werden. Das ist ein Brett, das noch viel dicker ist, als die Verabschiedung des Standards.

Ausblick: Wann wird es endlich besser?

Da ich seit Jahren immer wieder eine Reform der Zuständigkeiten und Prozesse gefordert habe, um Standards schneller zu entwickeln und die Abhängigkeiten vom trägen IT-Planungsrat zu reduzieren (z.B. mit meiner Kleinen Anfrage zum OZG von 2022 und in meinen Reden im Bundestag HIER und HIER), freut mich sehr, dass nun endlich die Einrichtung eines Standardisierungsboards beschlossen wurde, das anders zusammengesetzt und mit anderen Abstimmungsregeln und eigenen Kompetenzen tatsächlich das Potenzial hat, die nötige Dynamik zu schaffen. Darin werden nicht nur Bund, Länder und Kommunen mit Stimmrechten vertreten sein, sondern auch die FITKO, die eine zunehmend wichtige Rolle erhält (und das ist gut so!), der DIN als deutsches Normungsgremium, und öffentliche sowie private IT-Dienstleister der Verwaltung mit je 1 Stimme, die über die Vitako  bzw. den Databund benannt werden. Auch Gäste sind möglich, z.B. aus den Fachkonferenzen der Länder. Das Gremium trifft sich hoffentlich häufiger als der IT-Planungsrat (der trifft sich ja nur 3 mal im Jahr) und es kann außerdem im Umlaufverfahren Standards bearbeiten und viele auch final beschließen. Nur bei verbindlich vorgeschriebenen Standards soll auch künftig noch ein formeller Entscheid des IT-Planungsrates nötig sein.

Beschreibung und Organisationsstruktur des Standardisierungsboards gemäß Beschluss 2024/05 des IT-Planungsrats vom 05.02.24

Ich hoffe, dieser jüngste Beschluss des IT-Planungsrates vom 05.02.24 wird nun zügig umgesetzt und das Standardisierungsboard kommt ins Arbeiten, denn wir haben schon viel zu viel Zeit verloren! Es könnte im Prinzip in wenigen Monaten etabliert werden und wenn das klappt, dann hätte die Ampel eine wirkliche Reform geschafft, es könnte eine der wenigen tatsächlichen Verbesserungen in ihrer Amtszeit werden – wenn sie es durchzieht und das zeitnah. Der Bedarf an Standards steigt ja auch mit dem Fortschritt der Digitalisierung und wer weiß, wie viele Standards beim IT-Planungsrat noch und vielleicht auch schon seit Jahren in der Schublade liegen, denn meine Anfrage bezog sich ja nur auf Standards, die auch beschlossen worden sind. Da könnten noch etliche Standards seit Jahren vor sich hinschmoren…Vielleicht frage ich ja auch danach noch!

Meine Frage:

„Welche Förderprogramme der Bundesregierung zu Open-Source-Software gab oder gibt es seit Beginn der 20. Wahlperiode (bitte tabellarisch nach Jahr und abgeflossenen Haushaltsmitteln für beendete Vorhaben sowie verfügbares Gesamtbudget für in 2024 noch fortlaufende oder beginnende Programme auflisten), und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den niedrigen Anteil an Open Source Software in der Bundesverwaltung (vgl. www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/it-open-source-bundesregierung-kleine-anfrage-100.html) bei Softwareentwicklungsprojekten (z. B. 0,5 % beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr) und bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Open-Source-Software substanziell erhöhen, um ihr Koalitionsversprechen, aber auch die Digitalstrategie hinsichtlich der Erhöhung des Anteils von Open-Source-Software, umzusetzen?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„In der Bundesregierung werden verschiedene Förderprogramme zu Open-Source-Software umgesetzt. Eine entsprechende Übersicht kann der beigefügten Tabelle (siehe Anlage) entnommen werden. Zudem werden seitens der Bundesregierung aktuell verschiedene Maßnahmen vorangetrieben, um die Nutzung von Open-Source-Software weiter zu forcieren. Eine zentrale Maßnahme zur Stärkung der digitalen Souveränität und zur Förderung von Open Source innerhalb der Öffentlichen Verwaltung ist das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS), das am 14. Dezember 2022 gegründet worden ist. Es wurde zunächst als Einrichtung für die Bundesverwaltung eingerichtet, perspektivisch werden die Länder hinzukommen. ZenDiS bündelt Anwendungen auf Open-Source Basis und macht sie damit für Bund und Länder zentral über die Open Source Plattform Open CoDE zugänglich.
Zudem enthält das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG), das am 23. Februar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und derzeit im Bundesrat beraten wird, zwei Regelungen zur Stärkung der digitalen Souveränität im Sinne der Fragestellung:

  • Gemäß § 16a E-Government-Gesetz neu (EGovG) sollen die Behörden des
    Bundes offene Standards nutzen und bei neu anzuschaffender Software O-
    pen-Source-Software vorrangig vor solcher Software beschaffen, deren Quell-
    code nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weiter-
    gabe und Veränderung einschränkt. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des
    OZGÄndG sollen die Behörden des Bundes offene Standards nutzen und vor-
    rangig Software mit offenem Quellcode einsetzen. Wird eine genutzte Soft-
    ware weiterentwickelt, so ist der weiterentwickelte Quellcode unter eine geeig-
    nete Software- und Open-Source-Lizenz zu stellen und zu veröffentlichen, so-
    weit der Veröffentlichung keine zwingenden sicherheitsrelevanten Gründe ent-
    gegenstehen und dies lizenzrechtlich zulässig ist. Die Software soll als Refe-
    renzimplementierung veröffentlicht werden.
  • § 4 Onlinezugangsgesetz neu (OZG) enthält eine Rechtsverordnungsermäch-
    tigung, wonach die Bundesregierung für die elektronische Abwicklung von
    Verwaltungsverfahren, die der Durchführung unmittelbar geltender Rechtsakte
    der Europäischen Union, für die dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu-
    steht, oder der Ausführung von Bundesgesetzen dient, die Verwendung be-
    stimmter IT-Komponenten im Benehmen mit dem IT-Planungsrat verbindlich
    vorgeben kann. Bei der Bereitstellung dieser IT-Komponenten sollen offene
    Standards und offene Schnittstellen verwendet werden. Zudem soll auch hier
    Open-Source-Software soll vorrangig vor solcher Software eingesetzt werden,
    deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwen-
    dung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.

Als Maßnahmen, die über die Regelungen zur vorrangigen Beschaffung von Open Source Software hinaus dazu beitragen können, den Anteil an Open Source Software in der Bundesverwaltung zu erhöhen, sind neben den genannten Aktivitäten insbesondere Leistungen zur Migrationsunterstützung zu nennen, die eine Hinführung auf offene Standards oder zu Open-Source-Datenbanken als zentralen Ansatz verfolgen.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):