Der Bundesrechnungshof kritisierte die Datenstrategie der GroKo scharf und konkret. Die Ampel versprach es besser zu machen, aber ihre Datenstrategie ist noch schlechter: Blumige Beschreibungen statt verbindlicher Maßnahmen, keine Ressourcen, keine Zeitpläne, keine Verantwortlichkeiten, neue Doppelstrukturen, viel Wirtschaftswohl und wenig Gemeinwohl und kaum Transparenz.

Meine Rede der Plenardebatte: „Fortschritt durch Datennutzung – Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung“ (20/8260) im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die neue Nationale Datenstrategie der Ampel ist leider noch schlechter als deren Vorgängerin der GroKo. Jede einzelne Kritik des Bundesrechnungshofs daran gilt leider weiter. Zum Beispiel ist die Strategie noch unverbindlicher und noch unkonkreter, hat noch weniger Priorisierungen, nämlich gar keine mehr, klärt noch weniger Zuständigkeiten, schafft  aber trotzdem mehr Durcheinander. Es ist nämlich entweder niemand zuständig oder zum Beispiel 16 Datenlabore aus 16 Ministerien, die in gemeinsamer Zuständigkeit einen neuen Datenatlas umsetzen sollen – einen Datenatlas übrigens, der den gleichen Zweck erfüllen soll, wie eine längst existierende Verwaltungsdaten-Informationsplattform. Auch ein Datenpool für Verwaltungsdaten ist neu geplant, obwohl es seit zehn Jahren das GovData-Portal für offene Verwaltungsdaten gibt.

Das schafft verwirrende Doppelstrukturen, und es ist teuer! Aber wie teuer? Keine Ahnung. Zu Ressourcen steht kein einziges Wort in der Strategie. Ein Monitoring der Zielerreichung fehlt  auch, vielleicht weil man Gemeinplätze so schlecht messen kann. 29-mal will die Ampel irgendetwas „unterstützen“, zum Beispiel das Datensammeln zur Nachhaltigkeitsagenda. Meint sie damit Förderprojekte? Man weiß es nicht. 21-mal will sie sich „einsetzen“, zum Beispiel für Informatik als Pflichtfach an Schulen – aber das ist Länderhoheit! 20-mal „will“ sie irgendwas, zum Beispiel Anreize schaffen für mehr Wertschöpfung aus geistigem Eigentum. Aber was denn für Anreize und für wen überhaupt?

Auch der Zeitplan ist leider ein schlechter Witz. Grobe Daten gibt es da für ein paar Gesetze. Und dann gibt es fünf scheinbar willkürliche Zeilen. In einer davon steht gemeinsam: Datenatlas, Datenpool und Datenlabore. Das ist alles ein einziger Pfeil, der beim Jetzt anfängt und Ende 2024 aufhört, wie die anderen vier Zeilen auch. Der Bundesrechnungshof wird sich ein zweites Mal die Haare raufen, meine Damen und Herren.

Diese Datenstrategie soll auch mehr KI in der Verwaltung ermöglichen und dazu mehr Vertrauen fördern. Aber der Bund nutzte schon 2022 über 245-mal KI-Systeme. 60 Prozent davon enthielt die Antwort auf meine diesbezügliche Kleine Anfrage aber nicht, und mein Vertrauen hat das nicht gefördert.

(Beifall bei der LINKEN)

Transparenz schafft Vertrauen. Aber die soll es auch künftig nicht geben, denn ein KI-Register ist nicht Teil dieser Strategie. Trotzdem: Der Bund will mit ihr Vorbild werden, aber möglichst langsam. Das Transparenzgesetz und das Recht auf Open Data sollen als Letztes kommen – oder auch gar nicht, weil sich die Ampel vor den Wahlen wahrscheinlich nicht mehr einigen kann. Der Entwurf von NGOs dazu liegt seit einem Jahr vor. Ich bitte die Ampelfraktionen: Bringen Sie den einfach selber ein! Das wäre vertrauensbildend.

(Beifall bei der LINKEN)

Kleingeschrieben sind leider auch Gemeinwohl und Zivilgesellschaft. Den Abschnitt zum Gemeinwohl muss irgendwie die Unternehmenslobby geschrieben haben. Da ist von Geschäftsgeheimnissen und Investitionsschutz die Rede, aber kaum vom Nutzen für Bürger/-innen, und manche Wähler/-innen lesen tatsächlich mehr als die Überschrift, meine Damen und Herren.

Ich vermisse ein Versprechen konkreter Zusammenarbeit mit Communitys, die Daten ohne kommerzielle Interessen sammeln und verfügbar machen. Zum Beispiel könnte man die 24 Milliarden Datensätze der Sensor.Community zu Feinstaub, Temperatur und Luftdruck von 13 000 Sensorstationen in Bundesanwendungen integrieren, für die Öffentlichkeit visualisieren und datenbasierte Politik damit machen, so wie es ein niederländisches Ministerium längst macht. Aber beim Umweltbundesamt beißt sich die Sensor.Community die Zähne aus. Das sind echte Datenschätze, die man übrigens auf maps.sensor.community finden kann. Das ist Nutzen fürs Gemeinwohl! Zum Beispiel gibt es allein in Stuttgart von dieser Community 800 Messstationen zur Luftqualität; von staatlichen Stellen gibt es nur 3. Ein herzlicher Dank der Linksfraktion geht hier an die  Ehrenamtlichen.

Mein Fazit: Dieser Datenstrategie fehlen Meilensteine und Zieldaten. Es fehlen Ressourcenpläne, klare Zuständigkeiten und Prioritäten. Es fehlen konkret benannte Maßnahmen. Mit viel blumiger, unverbindlicher Prosa werden wir weder Fortschritte messen können noch viele davon erleben – eine weitere verpasste Chance der sogenannten Fortschrittskoalition.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Ständig neue miese Rankings zur Verwaltungsdigitalisierung, trotzdem senkt die Ampel die einzigen konkreten Ziele erst von 575 zu digitalisierenden Leistungen auf 35, dann auf 15. Auch im verspäteten OZG 2.0 fehlen: Ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung, verbindliche Standards, transparentes und ehrliches Monitoring und Grundlagen für schnellere Entscheidungen. So wird sich wenig ändern.

Meine Rede vom 20.09.2023 zu TOP 5

Änderung des Onlinezugangsgesetzes
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung
(OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG)
Drucksache 20/8093

im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Der Spiegel“ zitierte kürzlich eine globale Studie zur Zufriedenheit von Bürgern mit digitalen Verwaltungsdiensten aus 41 Ländern: Nur in Japan war der Frust noch größer als bei uns, und das, obwohl 2017 das Onlinezugangsgesetz uns versprach, 575 Verwaltungsleistungen – vom Ausweisantrag bis zur Zulassung von Autos – bis Ende 2022 zu digitalisieren. Am Ende waren trotzdem nur 5 Prozent online verfügbar, manche nur in einer einzigen Kommune, viele nur als Schaufensterdigitalisierung. Man kennt es vom BaföG-Antrag: online hochladen, im Amt wieder ausdrucken.

Es fehlte am sinnvollen Ziel der Ende-zu-Ende-Digitalisierung, aber leider auch an verbindlichen Standards, an einheitlichen Basisdiensten, an klaren Zuständigkeiten und vor allem auch an einer transparenten und ehrlichen Fortschrittsmessung statt der Schönfärberei im sogenannten OZG-Dashboard, das der Bundesrechnungshof zu Recht sogar als „massive Täuschung“ bezeichnet hat. So verhindert man Digitalisierung, meine Damen und Herren. 

Nach dem Regierungswechsel sind diese Defizite leider allesamt geblieben. Die Lösung der Ampel: die Reduktion des Ziels von 575 auf sogenannte 35 Booster-Leistungen. Donnerwetter! Aber trotzdem war Ende 2022 nur eine einzige überall in Deutschland und volldigital verfügbar; 7 der 35 waren überhaupt nicht digitalisiert. 

Vor Kurzem habe ich übrigens die Bundesregierung gefragt: Welche dieser 35 Booster-Leistungen sind denn jetzt überall in Deutschland digital verfügbar? Und die Bundesregierung weiß das gar nicht; sie sagt, die Länder seien dafür zuständig. Oder mit anderen Worten: Die Ampel gab sich ein Ziel, dessen Erfüllungsgrad sie nicht kennt und das sie auch überhaupt nicht interessiert. Peinlicher geht’s doch nicht, meine Damen und Herren! 

Oder doch? Denn Ende August senkte die Bundesregierung die Latte erneut. Aus 35 Booster-Leistungen wurden 15 Fokusleistungen mit zwei Jahren Fristverlängerung, verantwortlich wieder die Länder und Kommunen. Der Bund kann also wieder Augen, Ohren und den Mund zuhalten, wenn ich nach dem Fortschritt frage. 

Das neue Onlinezugangsgesetz 2.0 schafft zwar Klarheit zur Bereitstellung von Basisdiensten wie der BundID zur Identifikation, sogar mit einem Postfach; das ist sehr gut. Sie nennt auch die Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Ziel – auch das ist sehr gut -, leider aber nur für manche Dienstleistungen. Welche, das steht da nicht mal, das bleibt offen; und das ist schlecht.

Außerdem schafft dieses Gesetz leider immer noch keine Verbindlichkeiten für einheitliche Standards – einer der größten Verhinderungsgründe – und keine realitätstreue transparente Fortschrittsmessung über föderale Ebenen hinweg. Es ändert nichts an den schleppenden Entscheidungsprozessen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Und es schafft auch immer noch keinen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen. So bleiben wir weiter Vorletzter – wenn uns das traditionell stempelnde Japan nicht doch noch überholt.

Vielen Dank. 

Die Union versucht erneut, eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung einzuführen und argumentiert mit Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt, um Massenüberwachung zu legitimieren. Prävention und mehr Ressourcen für spezialisierte Ermittler würden Kinder besser schützen. Mit einem aktuellen EUGH Urteil ist die beabsichtigte IP Adress-Speicherung von 6 Monaten nicht vereinbar.

Meine Rede vom 20.09.2023 zu TOP 4:

Schutz vor sexuellem Missbrauch, IP-Adr.-speicherung
Beratung des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU
IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
Drucksachen 20/368720/8373

im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt gibt es schon seit fast 20 Jahren immer wieder neue Versuche, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. 

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Nur, das ist ja keine!)

Früher war vor allem der Kampf gegen den Terrorismus das Argument, um grundrechtswidrige, anlasslose Massenüberwachung zu legitimieren. 

(Stephan Brandner (AfD): Damit kennen Sie sich ja aus!)

Man hat die Angst der Bevölkerung vor Terroranschlägen instrumentalisiert. Weil diese Angst weitgehend aus dem Alltag verschwunden ist, nutzt die Union jetzt die entsetzliche Gewalt gegen Kinder als neuen Vorwand

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Kann man Ihnen das eigentlich glauben?)

und hofft, dass Überwachungskritiker/-innen schweigen wegen des Vorwurfes, sie würden Kinder nicht schützen wollen. 

Ginge es Ihnen in der Union tatsächlich darum, Kinder zu schützen, 

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Ihnen geht es darum nicht! Ihnen geht es darum offenbar nicht!)

würden Sie den Fokus darauf legen, Verbrechen zu verhindern, meine Damen und Herren,

(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE))

und zum Beispiel Anträge für niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder oder Anträge für mehr Aufklärung für Erwachsene, die mit Minderjährigen zu tun haben, stellen.

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Wahnsinn!)

Sie legen den Fokus ausschließlich auf die Strafverfolgung. Dann haben Kinder aber die Gewalt schon erlitten, und das offenbart Ihre Scheinheiligkeit. 

(Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Und die Täter machen weiter!)

Die Union fordert nicht, was effektiv die Strafverfolgung verbessern würde:

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Eine echte Täterschutzrede!)

eine ausreichende personelle und technische Ausstattung zum Beispiel. Der Mangel daran ist die Hauptursache für schleppende Ermittlungen. Das hat Ihr eigener Sachverständiger in der Anhörung so gesagt.

(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) – Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Täterschutzrede!)

Auch eine Login-Falle kann Ermittlungen effektiver machen. Wenn ein Verdächtiger sich einloggt, werden dessen Daten anlassbezogen erfasst. Engagieren Sie sich doch dafür.

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): 20 000 Einstellungen!)

Dann kann man nämlich Täter tatsächlich schneller aus dem Verkehr ziehen.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Günter Krings (CDU/CSU): 20 000 Schicksale! 20 000!)

– Ich weiß gar nicht, wie Sie gleichzeitig reden und zuhören können. Es wäre gut, Sie würden mal zuhören. 

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Sie halten doch die gleiche Rede wie beim letzten Mal! Ihnen fällt gar nichts anderes ein scheinbar!)

So ist Ihr Antrag nur ein weiterer Versuch der Union, eine verfassungswidrige Überwachung einzuführen. Dabei hat erst gerade wieder das Bundesverwaltungsgericht der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt. 

(Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Es geht um IP-Adressen-Speicherung! Das ist etwas anderes!)

Ihre Forderung, IP-Adressen von sämtlichen IT-Nutzerinnen und IT-Nutzern sechs Monate zu speichern, ist nicht vereinbar mit dem EuGH-Urteil von 2022;

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Da gibt es keine konkrete Aussage zu! Das haben Sie nicht gelesen!)

denn das limitiert die Speicherung auf den Zeitraum, der absolut notwendig ist, um nämlich über 80 Millionen Bürger/-innen vor staatlicher Massenüberwachung zu schützen. Ihr eigener Sachverständiger, der Leitende Staatsanwalt der Cybercrimestelle Nordrhein-Westfalen, sagt, das sei maximal eine Woche. 

Die Linksfraktion empfiehlt der Union eine Weiterbildung zur Prävention, zur Verhinderung sexualisierter Gewalt an Kindern, aber auch zu Grundrechten. 

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das müssen Sie gerade sagen!)

Dann können Sie die von Ihnen behaupteten Ziele nämlich viel besser erreichen und Sie scheitern seltener vor Gericht.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Dass die SPD da klatscht!)

Die Ampel sollte der Vorratsdatenspeicherung endgültig eine Absage erteilen und vor allem im BMI die Blockade gegen das grundrechtssensiblere Quick-Freeze-Verfahren aufgeben, außerdem bestehende Überwachungsgesetze hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluieren und, solange die versprochene Überwachungsgesamtrechnung nicht da ist, auf keinen Fall neuen Überwachungsbefugnissen zustimmen. Dazu gehört ein klares Nein in Brüssel in den Verhandlungen zur Chatkontrolle, mit der die größte Überwachungsinfrastruktur seit Bestehen des Internets geschaffen werden soll. Das müssen Sie verhindern! Ich drücke Ihnen dafür die Daumen, liebe Damen und Herren der Regierungskoalition. Den Antrag der Union lehnt die Linksfraktion selbstverständlich ab.

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Die ganze?)

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Regierungsprioritäten erkennt man nicht am Koalitionsvertrag, sondern am Geld. Die Ampel kürzt z.B. beim Breitbandausbau, bei Verwaltungsdigitalisierung und Open Source – trotz Versprechen im Koalitionsvertrag.

Meine Rede vom 06. September 2023 im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mit der sogenannten Fortschrittskoalition bleibt Deutschland eine digitale Wüste. Laut Bitkom ist bisher nur jedes zehnte Digitalvorhaben der Koalition umgesetzt, und viele Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bleiben weiter Makulatur. Das Digitalbudget fehlt nun schon im dritten Ampelhaushalt. Und obwohl das Mobilfunknetz immer noch löchriger ist als bei den Rentieren in Lappland und nur jeder zehnte Haushalt in Deutschland einen Glasfaseranschluss nutzt – im OECD-Durchschnitt sind es viermal so viele -, kürzt das BMDV den Titel für die Unterstützung des Breitbandausbaus um über 30 Prozent und die Zuschüsse zur Verbesserung der Internetversorgung sogar um über 60 Prozent. So gefährdet die Ampel die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. So holen wir den digitalen Rückstand niemals auf.

Der Koalitionsvertrag versprach aber auch – ich zitiere -: 

„Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt …“

Die Prioritäten einer Regierung erkennt man aber nicht am Koalitionsvertrag, sondern am Geld. Und im kommenden Haushalt soll das Budget für offene Software um die Hälfte schrumpfen. Gleichzeitig schließt der Bund aber mit der US-Firma Oracle einen Vertrag über 3,88 Milliarden Euro ab; das ist 155-mal so viel, wie der Bund 2024 für offene Software in die Hand nehmen will. Digitale Souveränität erreicht man so nicht, meine Damen und Herren.

Der Koalitionsvertrag versprach aber auch – ich zitiere – eine ausreichende Folgefinanzierung für das Onlinezugangsgesetz, also für das wichtigste Programm der Digitalisierung der Verwaltung, und außerdem, dass Verfahren künftig antragslos und automatisiert erledigt werden, mit einer Priorisierung für die Kindergrundsicherung. Aber im Haushalt 2024 werden 99 Prozent der Mittel für das Onlinezugangsgesetz gestrichen. Und der Teilhabebeitrag für bedürftige Kinder ist nicht in die Kindergrundsicherung integriert, keinesfalls antragslos, und digital soll er im Jahre – ich verspreche mich nicht – 2029 kommen, zum Ende der Nachfolgeregierung. 

Dieses digitalpolitische Totalversagen war und ist eine Katastrophe für unser Land. Sorgen Sie endlich dafür, dass sich daran etwas ändert!

Vielen Dank.

Anke, eine Rede zum Thema Steuer-ID haltend

Die Steuer-ID soll als einheitliche Personenkennzahl über 50 staatliche Register mit personenbezogenen Daten verknüpfen. Die Linksfraktion beantragte, stattdessen eine verfassungskonforme Alternative umzusetzen.

Meine Rede der Debatte vom 07.07.2023 im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige ab schließende Debatte zum Passgesetz und zur Registermodernisierung ist der Abschluss einer parlamentarischen Zumutung. Deren Ursache war mal wieder Ampelzank, ihre Folge sind verpfuschte Gesetze. Es war schon äußerst kompliziert, herauszufinden, welche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte die Ampel überhaupt beschließen will. Fakt ist: Seit Jahren dürfen Polizei und Geheimdienste Lichtbilder automatisiert abrufen und speichern. Im Digitalausschuss wurde uns vom BMI erklärt, der automatisierte Abruf sei raus aus dem Passgesetz. Das stimmt aber gar nicht. Nur die geplante Verpflichtung von Behörden, automatisierte Abrufe zu erleichtern, flog raus. Damit wären sogar massenhafte Abrufe von Passbildern durch Sicherheitsbehörden möglich und die Bildung von Schattendatenbanken, wovor Sachverständige in der Anhörung warnten und natürlich auch die Linksfraktion. Verfassungsfeinde bei Polizei und Geheimdiensten sollten so gefährliche Werkzeuge niemals bekommen.

Derartige Schattendatenbanken wären ein bürgerrechtlicher Albtraum. Wir werden bei jedem Versuch, sie zu ermöglichen, wieder dagegen kämpfen, meine Damen und Herren. Außerdem will die Ampel die Registermodernisierung verfassungswidrig umsetzen. Die Steuer-ID, die wir bekanntlich bei der Geburt bekommen und lebenslang behalten, soll – das ist neu – zum Identifizierungsmerkmal für über 50 Register mit personenbezogenen Daten werden. Vom Melderegister bis zum Flensburger Punkteregister können damit die Daten jeder Bürgerin und jedes Bürgers zu Profilen verknüpft werden, auch durch staatliche Stellen oder kriminelle Hacker.

Der Grüne Konstantin von Notz klang in der Debatte zur Registermodernisierung 2021 noch so – ich zitiere ihn -:

“Die Mehrheit der Expertinnen und Experten … in der Anhörung, die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und … aller Bundesländer … sagen, es geht nicht mit der Steuer-ID als Identifier. Wer das nicht zur Kenntnis nimmt, der baut ein verfassungswidriges Gesetz. So schlicht und einfach ist das, meine Damen und Herren.“

Ja, so schlicht und einfach ist das, Kollege Notz; er ist leider heute nicht da. Es ist auch heute noch so. Auch der liberale Kollege Manuel Höferlin fand seinerzeit die Steuer-ID unhaltbar und verwies auf gangbare Alternativen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht das auch heute noch so.

Nur die Ampel tut heute noch so, als sei das Datenschutzcockpit ein Sicherheitsnetz gegen den Missbrauch. Es suggeriert Steuerungsmöglichkeiten für Bürger*innen, zum Beispiel darüber, welches Amt auf welche Arten zugreifen darf; es steht aber noch nicht mal im Gesetz. Es ist eine quasi unverbindliche Absichtserklärung ohne jede Zeitangabe im Ampelentschließungsantrag. Das ist kein politischer Kompromiss, das ist Verarsche, meine Damen und Herren.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Höferlin?

Anke Domscheit-Berg:
Nur zu.

Manuel Höferlin (FDP): 
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Anke Domscheit-Berg, würden Sie mir zustimmen, dass in dem Entschließungsantrag, den Sie gerade erwähnt haben, das Datenschutzcockpit enorm an Umfang zugenommen hat? Die Registermodernisierung wurde ja von der GroKo beschlossen, wir haben nichts Neues beschlossen. Vielleicht können Sie dazu auch noch was sagen. Das ist eine Regelung, die nicht neu geschaffen wird – das klang gerade anders -, sondern die bereits da ist und die wir derzeit nicht ändern können. Beim bisherigen Datenschutzcockpit konnte man lediglich einige wenige Dinge abrufen, wenn man aktiv eingegriffen hat. Das, was wir erreichen wollen, ist ein Datenschutzcockpit, das alle Zugriffe auf die Registerdaten, in zukünftiger Perspektive sogar Einwilligungen oder Widersprüche, abbilden kann. Würden Sie mir zustimmen, dass die Bürgerinnen und Bürger dadurch auf Augenhöhe mit der Verwaltung kommen? Ich glaube, das ist schon ein wesentlicher Unterschied zu der bisherigen datenschutzrechtlichen Situation.

Anke Domscheit-Berg: 
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat auf meine Rückfrage am Mittwoch im Digitalausschuss geantwortet: Nein, das ändert nichts an der Bewertung der Verfassungsmäßigkeit. Ich habe wörtlich gefragt, ob er glaubt, dass das Datenschutzcockpit und das 4-Corner-Modell an seiner Position, die er 2021 geäußert hat, irgendetwas ändert, und er hat gesagt: Nein. – Denn das strukturelle Problem, dass wir eine einheitliche Personenkennzahl einführen, die das Bundesverfassungsgericht ja seinerzeit für verfassungswidrig erklärt hat, bleibt bestehen.

Nur die Möglichkeit, im Datenschutzcockpit nachzuvollziehen, dass irgendein Amt zugegriffen hat – da reden wir noch nicht von Zugriffen auf Schattendatenbanken; denn diese tauchen dort niemals auf -, ändert nichts an der Verknüpfbarkeit der Daten. Vielleicht ist das eine kleine Verbesserung. Aber warum steht das nur im Entschließungsantrag? Warum steht es nicht im Gesetz? Es ändert nichts an der Struktur, es gibt noch nicht einmal einen Zeitplan. Wir wissen überhaupt nicht, wann diese Dinge kommen sollen.

Im Übrigen haben Sie natürlich völlig recht, wenn Sie sagen, dass es das Gesetz in dieser Fassung schon 2021 gab; darauf habe ich schon hingewiesen. Damals waren FDP und Grüne noch komplett dagegen; das habe ich gerade zitiert. Jetzt plötzlich soll das alles okay sein? Es ist nicht okay. An der Grundstruktur hat sich nichts geändert. Ich bedauere, dass Grüne und FDP hier wider besseres Wissen ein verfassungswidriges Gesetz unterstützen. Das zerstört Vertrauen in die Demokratie. Die Linksfraktion hängt ihr Mäntelchen nicht in den Wind. Wir waren 2021 genauso dagegen wie jetzt. Deshalb haben wir auch einen Antrag vorgelegt, der fordert, die Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen durch eine verfassungskonforme Alternative zu ersetzen.

Ich bitte dazu um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.

Debatte vom 25. Mai 2023
Mit diesem Gesetzentwurf kann man der Klimakrise nicht entschlossen begegnen, denn trotz guter Ansätze, wie der Schaffung eines Energieeffizienzregisters, ist er einseitig und mutlos. Seine Vorgaben betreffen z.B. nur 2 % der 55.000 Rechenzentren und Hürden für Abwärmenutzung bleiben bestehen.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir debattieren heute über das Energieeffizienzgesetz; denn die Klimakrise gibt uns keine Zeit mehr für die Hoffnung auf Freiwilligkeit. Eine EU-Richtlinie muss umgesetzt und langfristige Ziele müssen klar benannt werden. Nur so können Wirtschaft, Länder und im Nachgang auch Kommunen ihren Beitrag leisten. Aber neben erneuerbaren Energien und effizienterer Energienutzung ist auch wichtig, den Energiebedarf überhaupt zu senken; denn ein unnötiger Bedarf bleibt unnötig, auch wenn er effizient ist.

Mit seinem Fokus auf Rechenzentren und Abwärmenutzung bleibt der Gesetzentwurf sehr einseitig. Als Linksfraktion fordern wir einen viel breiteren Ansatz; die Regulierung der Rechenzentren ist natürlich trotzdem extrem wichtig. Der Energieverbrauch von Rechenzentren soll in Deutschland bis 2030 auf 28 Milliarden Kilowattstunden ansteigen. Daher ist das Energieeffizienzregister eine gute Sache; denn es schafft notwendige Transparenz. Auch die Verpflichtung für Rechenzentren zur Nutzung von Erneuerbaren und Abwärme ist gut für das Klima und verringert die Abhängigkeit von russischem Gas.

Allerdings betrifft dieser Gesetzentwurf nur künftige und sehr große Rechenzentren. An mindesten 98 Prozent der 55 000 Rechenzentren in Deutschland geht das Energieeffizienzgesetz komplett vorbei; auch übrigens an dem kleinen Rechenzentrum in meinem Keller, das 100 Prozent erneuerbare Energie nutzt und mit seiner Abwärme mein ganzes Haus heizt.Viele Potenziale werden so leider nicht gehoben werden. 

Außerdem bleiben Hürden für willige Rechenzentren bestehen. Ein Beispiel: Der Internetprovider Berlin scheitert seit 2008 daran, die Abwärme seiner Rechenzentren in Berlin loszuwerden, weil den Gebäudeeigentümern Klima- und Gaspreise offenbar schnurzpiepegal sind; denn die Nebenkosten zahlen ja die Mieter. Da wird lieber eine neue Gasheizung gekauft, statt das Gebäude samt Saunabetrieb komplett mit der Abwärme eines Rechenzentrums zu nutzen. 

Minister Habeck und Lindner, es braucht eine zumutbare Mitwirkungspflicht für Gebäudeeigentümer; denn nur mit Wärmeabnehmern wird Abwärme auch nutzbar. 

Für Nutzung der Fernwärme braucht es außerdem einen geringeren Temperaturunterschied zwischen der Abgabe- und der Abnahmewärme. Das kann man erreichen einerseits durch eine Verpflichtung neuer Rechenzentren, Technologien wie Heißwasserkühlung zu nutzen, die eine viel höhere Abgabewärme ermöglichen, und andererseits durch Druck auf Wärmenetzbetreiber, die ihre Netze für geringere Temperaturen befähigen müssen. Beides fehlt, und so bleibt die Überbrückung des hohen Temperaturunterschiedes unwirtschaftlich und viel Abwärme weiter ungenutzt. 

Trotzdem redet die Industrielobby lustigerweise vom faktischen Verbot neuer Rechenzentren in Deutschland. Was für ein Blödsinn! In Schweden siedeln sich Rechenzentren in extra Data Parks an, die für Abwärmenutzung optimiert sind. Wir können auch nach Deutschland gucken. Im brandenburgischen Wustermark, bei mir um die Ecke, investiert ein englischer Rechenzentrumsbetreiber gerade eine 1 Milliarde Euro. Er beschert dieser Kleinstadt künftig über 3 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen und preiswertere Wärme. Die Wärmeabnahme durch die Stadt und die erneuerbaren Energien aus dem Umland waren nämlich entscheidende Standortfaktoren. Von wegen faktisches Verbot neuer Rechenzentren! 

Als Linksfraktion fordern wir daher eine Nachschärfung des Gesetzes: 
Eine Ergänzung um weitere Bereiche, in denen sich viel Energie sparen lässt, zum Beispiel energieeffizienteres Licht durch den Einsatz von LEDs. Der Klimakrise begegnen wir nämlich nicht mit Schlupflöchern und Trippelschritten und erst recht nicht mit der Kriminalisierung von Aktivistis der „Letzten Generation“, sondern mit Mut und ganzheitlichem Ansatz. 

Vielen Dank.

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Debatte vom 20.04.2023

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsident:in, liebe Kolleg:innen,

Gigabit auf die Schiene zu bringen, das klingt toll, aber ehrlich gesagt, wäre ich schon mit 100MBit/s auf Bahnstrecken zufrieden, davon träume ich jedes Mal, wenn ich mit dem RE5 aus dem Brandenburger Norden Richtung Berlin fahre und in jedem Funkloch das Internet zusammenbricht. Seit Ende 2022 sollten alle Bahnlinien mit mehr als 2000 Fahrgästen täglich mit mindestens 100Mbit/s versorgt sein und eine Landkarte von Deutschland zeigt mit grün gemalten Bahnlinien, wo das überall geklappt haben soll. Auch meine RE5 Linie ist grün. Vor ein paar Tagen fragte ich andere Fahrgäste, ob sie auch Funklöcher im RE5 erleben, alle nickten.
 

Ja, es muss schneller voran gehen, zumal die Verkehrswende mehr Menschen über längere Strecken vom Auto in den Zug bringen soll, was mit Funklöchern auch schlechter geht. Der Antrag der Union will also etwas Richtiges erreichen, auch wenn er ein wildes Sammelsurium ist, das vom 5G Netz zur Fußball-EM bis zum Ausschluss von Komponenten undemokratischer Drittstaaten aus den Netzen der Bahn reicht.
 

Immerhin fordert die Union endlich, was sie mit ihrem CSU Minister in Verantwortung nie umsetzte. Zum Beispiel ein Mobilfunkmonitoring, dass auf realen Erfahrungen der Nutzer:innen und Erhebungen der Bundesnetzagentur basiert statt auf Selbsterklärungen der Mobilfunkbetreiber, mit dem Ergebnis, das ich anfangs beschrieb – man fährt durch Funklöcher auf einer Strecke, die offiziell schnelles Netz haben soll und fühlt sich schlicht veräppelt. Das Problem muss schließlich im realen Leben gelöst werden und nicht mit grün gemalten Linien auf Papier.
 

Auch die Versorgungsauflagen bei Frequenzvergaben am Nutzererlebnis zu orientieren, ist eine gute, aber sehr späte Erkenntnis. Schon vor Jahren kritisierte die Linksfraktion, dass es Verbraucherinteressen widerspricht, wenn man Netzbetreibern erlaubt, sich gegenseitig anzurechnen, wenn einer von ihnen eine Bahnlinie mit Mobilfunk versorgt, ohne gleichzeitig ein regionales Roaming verpflichtend damit zu verbinden, damit alle Kunden etwas davon haben und ihr Nutzererlebnis nicht davon abhängt, ob sie ihren Vertrag beim passenden Netzbetreiber haben. So unsinnig waren leider die Auflagen der 5G Frequenzversteigerung unter Minister Andy Scheuer.
 

Ich begrüße den Erkenntnisgewinn bei der Union und freue mich auf die Debatte im Digitalausschuss!
 

Vielen Dank!

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Meine Rede der Debatte vom 31.03.2023: Europäische und Deutsche Datenwirtschaft

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU verhandelt gerade den Data Act, um den Zugang zu Daten aus dem Internet der Dinge zu erleichtern. Die Europäische Kommission erwartet sich davon 270 Milliarden Euro Wertschöpfungssteigerung in der EU. Das Parlament in Brüssel erwartet eine Stärkung der Verbraucherrechte und des Gemeinwohls. Wahrscheinlich werden nach aktuellem Stand weder die Wünsche der Kommission noch die des Parlaments erfüllt. 

Es ist richtig: Verbraucher/-innen sollen einen Anspruch auf die Herausgabe ihrer Daten in verwendbaren Formaten erhalten. Das heißt im Klartext: Frieda Normalnutzerin könnte die Fitnessuhr eines anderen Herstellers kaufen und ihre Fitnesshistorie von der alten Uhr auf die neue übertragen. Sie könnte auch ihre defekte smarte Kaffeemaschine zum Reparateur ihres Vertrauens um die Ecke bringen, statt einen teuren Herstellerservice zu bezahlen. Nach dem Entwurf des Europäischen Parlaments erhält Frieda als Verbraucherin – das ist gut – diese Daten sogar kostenlos, und sie könnte sie sogar verkaufen. „Verkaufen“, das klingt verdammt nach Dateneigentum, und das ist ein ganz schwieriges Konzept. Daten sind nämlich keine Gegenstände, und es ist gefährlich, sie als solche zu behandeln.

Friedas Fitnessuhr kennt nämlich ihr Gewicht, ihr Alter, ihre Größe, aber zum Beispiel auch ihre Bewegungsmuster, ihren Herzrhythmus und ihre Diätpläne. Im Internet der Dinge entstehen digitale Zwillinge von uns, die käuflich werden sollen? Was glauben Sie, wer würde wohl eher seine Daten verkaufen: die Managerin oder ein Empfänger von Bürgergeld? Und wie freiwillig ist eigentlich der Verkauf digitaler Nutzerdaten durch arme Menschen, wenn es beim Kauf eines Produkts Rabatt dafür gibt, dass man künftig die mit diesem Produkt gesammelten Daten Dritten überlässt? Das Grundrecht Privatsphäre darf doch aber nicht vom Geldbeutel abhängen. 

Aus ethischen Gründen ist es im Übrigen verboten, Organe oder Menschen zu verkaufen. Solche ethischen Grenzen fordert die Linksfraktion auch für den Verkauf digitaler Zwillingsdaten von Menschen. Potenziell birgt der Data Act mehr Risiken für Verbraucher/-innen, ohne ihnen tatsächlich den Zugang zu den eigenen Daten zu garantieren, die ihre Geräte im Internet der Dinge generieren. Denn Unternehmen können aktuell noch viel zu leicht den Zugang zu Daten verweigern. Sieht ein Hersteller zum Beispiel eine Gefahr für die Sicherheit eines Produktes, erhält Frieda Normalnutzerin eben nicht die Statusdaten ihrer kaputten Kaffeemaschine und muss am Ende doch den teuren Herstellerservice oder gleich ein ganz neues Produkt bezahlen. Und erklären Unternehmen, die Daten seien Ergebnis eines komplexen proprietären Algorithmus, dann erhält auch künftig ein Start-up nicht deren Mobilitätsdaten, um daraus zum Beispiel einen klimafreundlichen Mobilitätsdienst zu entwickeln. 

Ich schließe mich daher der Forderung der Union in ihrem Antrag an, dass die Bundesregierung sich endlich mit klarerer und viel aktiverer Position in Brüssel einbringen muss, um zu verhindern, dass der Data Act mehr Probleme schafft, als er löst. 

Da wir – wenig überraschend – in Detailfragen trotzdem andere Positionen haben, werden wir uns beim Antrag der Union enthalten. Vielen Dank. 

Meine Rede zum Thema Glasfaserüberbau (Debatte vom 17.03.2023)

Der Überbau vorhandener Glasfasernetze während andernorts noch Dörfer offline sind, verschwendet Ressourcen, verlangsamt den Ausbau und behindert die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft im ländlichen Raum, vor allem in Ostdeutschland. Dieser Überbau muss unterbunden werden!

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Meine Rede der Debatte von 17.03.2023:

Die CDU fordert 6 Monate Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und stellt alle Internetnutzer:innen unter Generalverdacht. Was sie vorschlägt, schützt Kinder nicht und ist auch nicht mit EU-Grundrechten vereinbar. Es braucht mehr Prävention und Ressourcen, nicht Massenüberwachung.

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