Frage:

Wie viele Kontakte mit Interessenvertreterinnen und -vertretern (Verbände, Organisationen – insbesondere auch Nichtregierungsorganisationen und Initiativen, aber auch mit Unternehmen und ggf. Einzelpersonen) gab es seit Beginn der Legislatur mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und/oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Kanzleramt zur Digitalstrategie (bitte für jedes Bundesministerium inkl. Bundeskanzleramt aufschlüsseln), und fand eine Verbändeanhörung statt, falls nein, bitte begründen (Drucksachennummer 203429 Frage 148)?

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Frage:

Wie viele Ermittlungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es seit Anfang des Jahres 2022 einen Gesprächskanal zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Messenger Telegram FZ LLC, mit Sitz in Dubai gibt, durch die Weitergabe von Nutzerdaten vom Messenger Telegram an das Bundeskriminalamt – im Zuge der neuen Kooperation seit Anfang Februar 2022 – eröffnet worden, und wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Ermittlungsverfahren nach Straftatbestand bzw. Tatvorwurf (Drucksachennummer 203225 Frage 41)?

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Frage:
Wieviel Prozent der Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind zum Stichtag 30. Juni 2022 entsprechend der von den Bundesländern bis zum 15. August 2022 zu meldenden Zahlen abgeflossen bzw. gebunden (bitte aufschlüsseln nach Gesamt, Basispaket und den drei Corona Zusatzvereinbarungen), und inwieweit wird nach Einschätzung der Bundesregierung die bisher gestellte Prognose: Abfluss von insgesamt 2,934 Milliarden Euro (45% der Gesamtmittel) bis zum 31.12.2022 (vgl. https://www.digitalpaktschule.de/de/die-finanzen-im-digitalpaktschule.1763.html) erreicht werden (Drucksache 203225, Frage 96)?

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Frage:

Auf wie vielen Kilometern von insgesamt wie vielen Kilometern der Autobahnen in Deutschland gilt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Geschwindigkeitsbegrenzung (bitte die aktuellste verfügbare Zahl in km und in Prozent nennen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln, für die Bundesländer genügt der prozentuale Anteil an Autobahnkilometern, für den es im jeweiligen Bundesland eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt) (Drucksachennummer 203141 Frage 114)?

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Frage:

Nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung den Kauf bzw. die Nutzung der Analysesoftware VeRA (Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse; bitte auch unter Angabe welche Bundesbehörden die Software nutzen sollen) durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (s. www.tagesschau.de/investigativ/br-rec
herche/polizei-analyse-software-palantir-101.html) und welche Datenquellen sollen durch Bundesbehörden hinsichtlich der Zugriffberechtigungen, Datensicherheit und Grenzen der Datenauswertung unter Nutzung der VeRA-Software durchsucht bzw. verknüpft werden (bitte unter Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlagen)?

Drucksache 202858, Frage 32

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Frage:

Auf welche Höhe bemessen sich die Gesamtkosten für die Gewährleistung der Sicherheit und für eventuelle sonstige Aufwände im Zusammenhang mit der dreitägigen Hochzeit des Bundesfinanzministers Christian Lindner für den Bundeshaushalt und wie setzen sie sich konkret zusammen (bitte jeweils Kostenposition, Höhe und Haushaltstitel angeben)?

Drucksache 202858, Frage 13

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Frage:

Wie viele Rechenzentren nutzen die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung mit Stand 1. Juli 2022 (bitte analog zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 19/25435 unter Berücksichtigung der neuen Ressort-Zuschnitte aufschlüsseln) und wie viele davon werden je Ressort-Geschäftsbereich in Eigenregie betrieben (Drucksache Nr. 202779 Frage 66) ?

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Frage

Welche konkreten Maßnahmen beispielsweise hinsichtlich Forschung, Prävention und Unterstützung von Opfern und ihrem sozialen Umfeld sowie zur Verbesserung der Strafverfolgung bei Einhaltung der Grundrechte unternimmt oder plant die Bundesregierung, um das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verankerte Ziel aus dem Abschnitt Kinderschutz mit Bezug auf Cybergrooming zu erreichen, und sind insbesondere breite Sensibilisierungskampagnen für Minderjährige und ihr soziales Umfeld (einschließlich Schule) geplant, die z.B. auch den kostenfreien Zugang zum Dokumentations- und Aufklärungsfilm “Gefangen im Netz” und die Förderung begleitender, auch kindgerechter Fachgespräche umfassen? (Drucksache 20/2779, Frage 115).

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann am 12. Juli 2022

Bei Cybergrooming handelt es sich um eine der zentralen Gefahren für Kinder und Jugendliche in ihrem alltäglichen Umgang mit digitalen Medien.

Kinder und Jugendliche selbst, aber auch Eltern und Lehrende oder Erziehende zu sensibilisieren und zu schulen, stellt ein wichtiges Ziel der Bundesregierung dar, welches mit zahlreichen Maßnahmen hinterlegt ist.

Im Rahmen der Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ fördert das Bundesministe- rium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte, die die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken und Eltern und Erziehenden Orientierung in der digitalen Medienwelt bieten sollen; unter anderem auch mit Schwerpunkt im Bereich Cybergrooming. Bei der Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“ wird das Risiko des Cybergroomings vor allem Eltern und Erziehenden nähergebracht und Informationen zur Unterstützung gegeben, wie Kinder geschützt werden können. Das Rat- und Hilfeangebot „jugend.support“ richtet sich an Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren und bietet ihnen zielgruppengerecht Unterstützung beim Thema sexuelle Belästigung im digitalen Raum.

Daneben wird vom BMFSFJ etwa mit „#UndDu?“ die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen durch den Projektträger Innocence in Danger e. V., der sich auch mit dem Thema Cybergrooming befasst, gefördert. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines umfassenden Präventionskonzeptes, welches die Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von Workshops für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sowie Train-the-Trainer Workshops umfasst und die Umsetzung digitaler Angebote (Online-Portal und Fachkräfte-App) vorsieht. Diese Bausteine werden in zwei Modellregionen ganzheitlich umgesetzt und erprobt. Darüber hinaus werden diese Maßnahmen durch eine partizipative Social-Media-Kampagne begleitet. Das Projekt wird im Zeitraum Juni 2021 bis Mai 2023 mit 1.769.756,00 Euro vom BMFSFJ gefördert. Weitere Informationen und Materialien finden sich unter: https://innocenceindanger.de/projekte/unddu/.

In dem Bund-Länder-finanzierten Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) werden Konzepte, Medien und Initiativen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln, entwickelt. Die Internetpräsenz dieses Programms informiert unter dem Stichwort „Sexualdelikte“ unter anderem über Prävention bezüglich der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten über das Internet und die Strafbarkeit entsprechender Handlungen. Unter https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/29851-sexueller-missbrauch- kindesmissbrauch/ lassen sich zudem umfangreiche Medienpakete zu der Thematik finden. Besonders hervorzuheben ist hier die „Sounds wrong“-Kampagne, welche Kinder und Jugendliche über die leichtfertige Weiterleitung von missbräuchlichen Darstellungen informiert sowie Erwachsene im direkten Umfeld für die Problematik sensibilisiert.

Im Rahmen der Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ förderte bzw. fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung einzelne Forschungsprojekte („Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die pädagogische Praxis zum fachlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt mit digitalem Medieneinsatz“ an der SRH Hochschule Heidelberg GmbH; „Stärken oder schützen“ als Verbundvorhaben an der Universität Münster und dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf; „Stärken oder schützen – in digitalen Medien. Ein Professionalisierungsbeitrag zum Umgang mit Antinomien in präventiven Bildungsangeboten“ als Verbundvorhaben am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der Hochschule Hannover und der Universität Münster).

In den Forschungsprojekten werden wissenschaftliche Erkenntnisse für die Entwicklung von Maßnahmen zum Erkennen und zur Prävention von Cybergrooming insbesondere in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gewonnen.

Antwortschreiben im Original (pdf)

Frage

Welcher Anteil von Krankenhäusern nutzt nach Kenntnis der Bundesregierung die für Ende Mai 2022 angekündigte Schnittstelle zu Krankenhausinformationssystemen (s. Antwort auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 20/1402, S. 45f.) für einen sowohl direkten als auch voll elektronischen Meldeweg zur Meldung tagesaktueller Covid-19-Hospitalisierungsraten an das RKI (bitte in absoluten u relativen Zahlen angeben) und welche Daten (bitte jeweils die übermittelnde Stelle mit angeben) sollen in den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeschlagenen sog. “Pandemie-Radar” einfliessen (s. https://www.tagesschau.de/inland/coronaradar-rki-101.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Edgar Franke am 11. Juli 2022

Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) bietet Krankenhäusern die Möglichkeit, Hospitalisierungen aufgrund von SARS-CoV-2 elektronisch zu melden. Die Meldung via DEMIS ist aktuell freiwillig.
Am 25. März 2022 wurden Vorgaben für die Hersteller von Krankenhausinformationssystemen (KIS) für die Anpassung ihrer Software zur Anbindung der Krankenhäuser an DEMIS per direkter Schnittstelle veröffentlicht. Eine entsprechende Testumgebung, in der die KIS-Hersteller ihre
Entwicklung auf Kompatibilität zur direkten Schnittstelle zu DEMIS prüfen können, steht den Herstellern seit dem 31. Mai 2022 zur Verfügung. Die Schnittstelle selbst wurde am 14. Juni 2022 freigeschaltet. Unterstützend bietet die DEMIS-Geschäftsstelle des Robert Koch-Instituts (RKI) zudem regelmäßige Sprechstunden für Krankenhäuser und KIS-Hersteller zur Anbindung an DEMIS an. Der Entwicklungsfortschritt der Hersteller und Planungen für die Bereitstellung der Funktion an die Krankenhäuser sind heterogen.
Dem Bundesministerium für Gesundheit ist nicht bekannt, wie viele Krankenhäuser die Schnittstelle zu Krankenhausinformationssystemen bereits nutzen. Einige Hersteller von Krankenhausinformationssystemen haben angekündigt, die angepasste Software zum üblichen Wartungsfenster
Ende des Jahres zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung strebt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur verpflichtenden elektronischen Übermittlung der Meldungen an, die die Umsetzung befördern wird. Um die pandemische Lage besser einschätzen zu können, ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ebenfalls dahingehend geplant, die aktuelle Belegung auch der nichtintensivmedizinischen
Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern zu erfassen. Dabei sollen die Krankenhäuser ebenfalls mit DEMIS relevante Daten zu ihrer aktuellen Auslastung übermitteln und so eine Einschätzung der pandemiebedingten Situation in der stationären Versorgung bieten.
Das „Pandemie-Radar“ dient zur Optimierung des Pandemie-Managements. Neben den Hospitalisierungsmeldungen und den Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser werden insbesondere das Abwassermonitoring, Krankenhaus-Sentinel-Untersuchungen, das Impfquotenmonitoring und das Deutsche Elektronische Meldesystem für Infektionskrankheiten (DEMIS) wichtige Erkenntnisse
über den weiteren Verlauf der Pandemie liefern.
Beispielsweise soll eine gesetzliche Grundlage für die zusätzliche nichtnamentliche elektronische Meldung negativer PCR-Testergebnisse in § 7 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz geschaffen werden. Hierdurch kann eine Vollerfassung der in Deutschland durchgeführten PCR-Tests tagesgenau,
demografisch und regional hochaufgelöst erzielt werden. Die aus den Daten ermittelte Positivquote ist ein Maß, mit dem sich die Untererfassung (Dunkelziffer) in der Bevölkerung abschätzen lässt. Die Positivquote ist somit ein wichtiger Indikator für die Einschätzung der epidemischen
Lage, auf deren Grundlage Empfehlungen für Maßnahmen und politische Entscheidungen getroffen werden können.
Ergänzend soll regional auf die Daten des Abwassermonitorings zurückgegriffen werden, um die
Lage vor Ort besser einschätzen zu können. Aktuell ist geplant insgesamt 48 Standorte bundesweit
an eine gemeinsame IT-Struktur anzuschließen. Außerdem ist das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) für die Pandemiebekämpfung von essentieller Bedeutung, da die darin enthaltenen tagesaktuellen Daten die Grundlage für die Analyse des COVID-19-Impffortschritts bilden und somit die Steuerung der Impfkampagne ermöglichen und zur Bewertung des aktuellen Standes der Immunitätslage in der Bevölkerung beitragen.
Das RKI wertet alle Impfdaten aus, die ihm gemäß § 4 der Impfverordnung übermittelt werden. Dafür werden die je nach Meldesystem in unterschiedlicher Struktur und Detailliertheit vorliegenden Daten in einer Datenbank zusammengeführt, für verschiedenste Auswertungen
aufbereitet und in unterschiedlichen Formaten publiziert.

Antwortschreiben im Original (pdf).

Frage:

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Definition von Sven Herpig (https://twitter.com/z_edian/status/1534505092820393985), dass es sich bei sog. Hackbacks um “technische, intrusive (i. S. v. Einwirkung auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit), Maßnahmen im Rahmen von defensiven (i. S. d. Reactio, nicht der Actio) Operationen im In- und/oder Ausland zum Neutralisieren, Abschwächen und/oder Zurechnen von kriminellen, nachrichtendienstlichen und/oder militärischen Aktivitäten gegen staatliche oder KRITIS-IT-Infrastrukturen handelt und falls die Bundesregierung diese Definition nicht teilt, wie definiert sie sog. Hackbacks?

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