Frage: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Reallabore, die vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigt wurden (KI-Strategie des Bundes, S. 23), und sollen diese auch als Testfeld für gesetzliche Regulierungsvorhaben genutzt werden? (BT-Drucksache 19/8082)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 26. Februar 2019

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfolgt mit Blick auf Reallabore zwei Initiativen: 1. Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung, 2. Reallabore der Energiewende. Zu 1.: Die Initiative zu Reallaboren als Testräume für Innovation und Regulierung dient dazu, die Anforderungen und Potenziale von Reallaboren aufzuarbeiten und deren Nutzung zu stärken. Der Zweck solcher zeitlich und räumlich begrenzten Experimentierräume ist es, die Erprobung von Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig Erfahrungen mit der Regulierung der Innovationen zu sammeln oder bestehende Regulierung auf den Prüfstand zu stellen. Das BMWi hat im Dezember 2018 eine entsprechende Reallabore-Strategie veröffentlicht, die nun in die Umsetzung geht. Insbesondere wurden zum Erfahrungsaustausch bereits eine Interministerielle Arbeitsgruppe und ein Netzwerk zum Thema Reallabore eingerichtet. Unter Einbindung dieser Strukturen wird derzeit auf Basis des Gutachtens „Potenziale und Anforderungen regulatorischer Experimentierräume“ (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3836) außerdem ein Handbuch erarbeitet, das in Form von Checklisten und Praxisbeispielen wichtige Praxisinformationen zur Einrichtung von Reallaboren liefern soll. Weitere Informationen zur Initiative und das Strategiepapier des BMWi sind unter www.reallabore-bmwi.de verfügbar. Bereits seit Anfang 2017 betreibt das BMWi das Programm „Schaufenster Intelligente Energie – digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG), in dem auf Basis einer Verordnung nach § 119 des Energiewirtschaftgesetzes den Teilnehmern ausnahmsweise ein ggf. entstehender wirtschaftlicher Nachteil ganz oder teilweise ausgeglichen werden kann, um dadurch Erfahrungen mit technischen und prozeduralen Innovationen für den Betrieb des Stromnetzes bei sehr hohen Anteilen an Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Zu 2.: Im Rahmen ihres 7. Energieforschungsprogramms hat die Bundesregierung „Reallabore der Energiewende“ als neue Säule der Energieforschung eingeführt. In klar umrissenen Großvorhaben sollen wesentliche systemische Herausforderungen der Energiewende exemplarisch adressiert werden. Die technologieorientierten Innovationsprojekte sollen demnach Pioniercharakter für die Transformation des Energiesystems haben. Das BMWi hat dazu einen Ideenwettbewerb gestartet und am 11. Februar 2019 einen Förderaufruf veröffentlicht. Die Unterlagen sind zu finden unter: www.energieforschung.de/antragsteller/foerderangebote/ideenwettbewerb_reallabore-der-energiewende.

Frage: Über welche Informationen zur Höhe und zum Anteil der an Social Businesses gehenden Startup-Wirtschaftsförderung verfügt die Bundesregierung (bitte aufschlüsseln nach Förderung durch Bund, sowie nach Kenntnis der Bundesregierung durch Länder und sonstige Förderer) (BT-Drucksache 19/8082)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 26. Februar 2019

Der Anteil von Sozialunternehmen an der Start-up-Förderung des Bundes wird grundsätzlich statistisch nicht erfasst. Der Bundesregierung ist zudem nicht bekannt, ob und inwieweit der Anteil von Social Businesses in den Förderprogrammen der Länder bzw. von Dritten erfasst wird. Viele Förder- und Beratungsangebote der Bundesregierung adressieren auch gewerbliche Sozialunternehmen. Dies sind beispielsweise im Rahmen der Gründungsfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Programme Mikromezzaninfonds, EXIST und der German Accelerator. Seit 2013 sind im Rahmen des Mikromezzaninfonds 54 der 2 671 stillen Beteiligungen in Höhe von insgesamt 2 178 500,00 Euro an gewerblichen Sozialunternehmen eingegangen worden. Diese verteilen sich wie folgt auf die Länder: Baden-Württemberg: 8, Bayern: 5, Berlin: 1, Brandenburg: 0, Bremen: 0, Hamburg: 2; Hessen: 1, Mecklenburg-Vorpommern: 8, Niedersachsen: 7, Nordrhein-Westfalen: 11, Saarland: 2, Sachsen: 3, Sachsen-Anhalt: 2, Schleswig-Holstein: 3, Thüringen: 1. Seit 2007 sind schätzungsweise 12 Prozent der rund 2 000 Gründungsvorhaben im EXIST-Gründerstipendium im weiteren Sinne dem sozialen Unternehmertum zuzurechnen (die durchschnittliche Fördersumme betrug ca. 97 630 Euro). Angaben über eine Verteilung nach Ländern liegen nicht vor. Beim Programm German Accelerator lassen sich seit Programmstart 2012 circa 2 Prozent der bisher 225 geförderten Start-ups als Social Business definieren. Da der German Accelerator nicht finanziell, sondern durch die kostenlose Bereitstellung von Mentoringleistungen, Büroräumen und Workshops fördert, lässt sich eine Gesamtsumme der Förderung nicht errechnen.

Frage: Wie hoch sind die Haushaltsmittel für die mindestens 100 Professuren, die in der KI-Strategie der Bundesregierung erwähnt werden, und aus welchem Haushaltstitel werden sie bereitgestellt? (BT-Drucksache 19/7585)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 6. Februar 2019

Das Gesamtkonzept zur Finanzierung der Strategie Künstliche Intelligenz wird derzeit innerhalb der  Bundesregierung erstellt. Im Bundeshaushalt 2019 stehen im Einzelplan 60 ein Ausgabenansatz in  Höhe von 50 Mio. Euro sowie 450 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen zur Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung der Künstlichen Intelligenz zur Verfügung. Die Mittel sind bis zur Vorlage des abgestimmten Gesamtkonzeptes gesperrt.

Frage: Wie und durch wen werden die Hochschulstandorte und Lehrstühle der mindestens 100 Professuren, die in der KI-Strategie der Bundesregierung erwähnt werden, ausgewählt, um eine regionale und thematische Vielfalt, interdisziplinäres Arbeiten und den Transfer in Gesellschaft und Praxis sicherzustellen?

Frage: Wie ist der Zeitplan für die Besetzung der 100 Professuren, die in der KI-Strategie der Bundesregierung erwähnt werden?

Frage: Wie erfolgte bzw. erfolgt die Kooperation mit den Ländern zur Umsetzung der 100 Professuren aus der KI-Strategie der Bundesregierung? (BT-Drucksache 19/7585)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 6. Februar 2019

Die Bundesregierung wird in Kürze Gespräche mit Ländervertretern sowie einschlägigen  Mittlerorganisationen wie der Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH) führen. Drei Komponenten sind vorgesehen: die Gewinnung von Expertinnen und Experten aus dem Ausland mit Unterstützung der AvH, der Ausbau der Lehre an den Kompetenzzentren und schließlich ein für alle Hochschulen offenes Professorenprogramm.

Frage: Über welche Daten zum Thema Mobilfunkversorgung in Deutschland (inklusive  Geoinformationen und Statistiken zur Versorgung und zum Nutzungsverhalten) verfügt der Bund, und welche Datensätze sind davon nach den Grundsätzen von Open Data veröffentlichbar oder bereits veröffentlicht? (BT-Drucksache 19/6961)

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Frage: Wie viele Anträge auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Gesetz über die  Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) gab es seit Januar 2017 an den Bund (bitte aufschlüsseln nach Bundesministerium)? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 21. Dezember 2018
Das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) enthält kein Antragserfordernis hinsichtlich der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen.
Das IWG regelt nur die Bedingungen der Weiterverwendung von Informationen, nicht den Zugang zu diesen Informationen, der gegebenenfalls einen Antrag nach anderen gesetzlichen Regelungen  erfordern kann. Zugängliche Informationen öffentlicher Stellen sind nach Maßgabe des IWG weiterverwendbar. Die Anwendung des IWG ist damit nicht von einer Antragsstellung abhängig.
Bei den Bundesministerien sind im Übrigen seit Januar 2017 auch keine Anträge unter Berufung auf das IWG eingegangen. Nicht alle nachgeordneten Behörden der Geschäftsbereiche wurden zur Beantwortung der Frage befragt.

Frage: Welcher Bundesbehörde wurde die Aufgabe für die Entwicklung von Qualitätsmaßstäben für die
Vergleichbarkeit von Cybersicherheitsprodukten, die in Bundesbehörden eingesetzt werden, übertragen, und welche Maßstäbe finden derzeit Anwendung? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 27. Dezember 2018

Die spezifische Aufgabe für die Entwicklung von Qualitätsmaßstäben für die Vergleichbarkeit von Cybersicherheitsprodukten, die in Bundesbehörden eingesetzt werden, wurde keiner  Bundesbehörde übertragen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt jedoch  sicherheitstechnische Anforderungen an informationstechnische Systeme und gibt diesbezügliche Empfehlungen. Beispielsweise erarbeitet das BSI Mindeststandards für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes (vgl. § 8 Absatz 1 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSIG) und definiert Standards im Rahmen des IT-Grundschutz. In Bezug auf Produkte, die der Zulassung gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) unterliegen, werden die
Qualitätsmaßstäbe im Sinne von Anforderungen insbesondere durch das Zulassungskonzept, Nachweiskataloge und VS-Anforderungsprofile durch das BSI definiert. Weiterhin hat das BSI den gesetzlichen Auftrag, Sicherheitszertifikate für IT-Produkte (Systeme oder Komponenten) zu erteilen. Die im Zuge dieser Zertifizierungen zugrunde gelegten Qualitätsmaßstäbe im Sinne von  Anforderungen sind in sog. Schutzprofilen bzw. vom BSI herausgegebenen Technischen Richtlinien  niedergelegt. Eine Übersicht der entsprechenden Dokumente findet sich unter den nachfolgend aufgeführten Links wieder:
Mindeststandards Bund:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/StandardsKriterien/Mindeststandards_
Bund/Mindeststandards_Bund_node.html
IT-Grundschutz:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzStandards/
ITGrundschutzStandards_node.html
Verschlusssachenanweisung:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/Sicherheitsberatung/Geheimschutzberatung/
VorschriftenStandards/vorschriftenstandards_node.html
Schutzprofile:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/
Produktzertifizierung/ZertifizierungnachCC/SchutzprofileProtection
Profiles/schutzprofileprotectionprofiles_node.html
Technische Richtlinien:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/
Produktzertifizierung/ZertifizierungnachTR/zertifizierungnachtr_
node.html

Frage: Welches Bundesland hat jeweils bei den 14 identifizierten Themenfeldern im Projekt  Portalverbund des IT-Planungsrates die Federführung erhalten, und wie ist jeweils der Status der Bearbeitung? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 27. Dezember 2018

Bis 2022 sollen Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung
des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG).
Die Umsetzung des OZG erfolgt mit zwei Projekten des IT-Planungsrats gemeinsam von Bund und Ländern:
1. Digitalisierungsprogramm
2. Portalverbund
Die nutzerfreundliche Digitalisierung der rund 575 Verwaltungsleistungen (entsprechend OZG-Umsetzungskatalog; Entscheidung 2018/22 ITPLR) für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen erfolgt im Digitalisierungsprogramm. Um die Leistungen in der vorgegebenen Zeit digital bereitstellen zu können, werden sie arbeitsteilig in 14 Themenfeldern von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geplant und bearbeitet (Entscheidung 2018/22 IT-PLR).
Jedes Themenfeld wird dabei von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland (freiwillige Meldung) federführend bearbeitet. Darüber hinaus kann Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen erfolgen.
In einem ersten Schritt bis Sommer 2019 werden alle Leistungen in den Themenfeldern analysiert (z. B. hinsichtlich bereits bestehender digitaler Angebote, Potenzial für länderübergreifende Lösungen) und ein Umsetzungsplan je Themenfeld erstellt. Dieser detailliert das  Digitalisierungsvorgehen für jede dem Themenfeld zugeordnete Leistung.
Parallel beginnt bereits der Digitalisierungsprozess für im Themenfeld priorisierte Leistungen. Diese werden in interdisziplinär besetzten und alle föderalen Ebenen einschließenden „Digitalisierungslaboren“ bearbeitet.

Aktueller Bearbeitungsstand in den 14 Themenfeldern
1. Familie und Kind
– Federführer: BMFSFJ/Bremen
– Digitalisierungslabore: 1) leistungsübergreifend: Elterngeld,
Kindergeld, Geburtsanzeige, Kinderbetreuung; 2) Unterhaltsvorschuss
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
2. Querschnitt
– Federführer: BMI/Berlin
– Digitalisierungslabor: 1) Geburtsurkunde
– Erhebung/Analyse: weitestgehend abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
3. Bauen und Wohnen
– Federführer: BMI/Mecklenburg-Vorpommern
– Digitalisierungslabore: 1) Ummeldung; 2) Baugenehmigung
(2 OZG-Leistungen)
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
4. Ein- und Auswanderung
– Federführer: Auswärtiges Amt/Brandenburg
– Digitalisierungslabore: 1) Aufenthaltsstatus zwecks Erwerbstätigkeit;
2) Verpflichtungserklärung
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
5. Unternehmensführung und -entwicklung
– Federführer: BMWi/Hamburg
– Digitalisierungslabore: 1) Sondernutzung von Straßen; 2) Unternehmensgründung
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
6. Arbeit und Ruhestand
– Federführer: BMAS/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: 1) Wohngeld; 2) Arbeitslosengeld II
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
7. Steuern und Zoll
– Federführer: BMF/Hessen
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
8. Bildung
– Federführer: BMBF/Sachsen-Anhalt
– Digitalisierungslabor: 1) BAföG
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
9. Forschung und Förderung
– Federführer: BMBF (in Abstimmung)/in Abstimmung
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
10. Recht und Ordnung
– Federführer: BMJV (nur für Leistungen im Zuständigkeitsbereich
des Ressorts)/Sachsen
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
11. Umwelt
– Federführer: BMU/Schleswig-Holstein; Co-FF Rheinland-Pfalz
– Digitalisierungslabore: 1) Anlagenbetrieb und -prüfung, 2) Inbetriebnahme
und Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
12. Gesundheit
– Federführer: BMG/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
13. Engagement und Hobbies
– Federführer: BMI/in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
14. Mobilität und Reisen
– Federführer: BMVI/Hessen und Baden-Württemberg
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: nicht begonnen
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen