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In diesem Podcast berichte ich – Anke Domscheit-Berg, MdB und digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag – aus dem Maschinenraum des Bundestages und erzähle euch aus jeder Sitzungswoche taufrisch, was es Spannendes aus dem Digitalausschuss zu berichten gibt. Ich möchte Transparenz in der Politik nämlich nicht nur fordern, sondern auch leben und weil das meiste im Digitalausschuss nicht öffentlich stattfindet, mache ich das Geschehen für Euch auf diese Weise transparent und vielleicht insgesamt parlamentarische Prozesse nachvollziehbarer und Politik spannender!

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In der letzten Sitzung des Digitalausschusses hatten wir zu dem wichtigen Thema „Die Durchsetzung des Digital Services Act und des europäischen Rechts sowie Maßnahmen zum Schutz vor Desinformation und der Integrität von Wahlen“ die Generaldirektorin der EU-Kommission für Kommunikationsnetzwerke, Inhalte und Technologie, Renate Nikolay, zu Gast. Aufgrund des Sitzungsabbruchs konnte ich meine Fragen loider trotzdem nur schriftlich stellen. Meine Fragen und Antworten habe ich in dem obigem Blogpost veröffentlicht (vgl. oben https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2025/02/eu-kom-durchsetzung-dsa/).

Die Antworten der Kommission zeigen, dass man dort die immense Tragweite des Problems noch immer nicht verstanden hat. Wenn wir die europäischen Demokratien und Werte vor einem Zerfall – wie er in den USA in vollem Gange ist – schützen wollen, müssen wir dringend und mit höchster Priorität dafür sorgen, dass wir uns auch von den großen Tech-Firmen aus den USA unabhängig machen.
Es hilft nicht (mehr), kleinere Nischenprodukte für alternative Communities hier und da zu fördern, denn was wir brauchen, ist eine starke Alternative für ein wirklich soziales Netz, das auch eine Chance hat, sich gegen X und Co durchzusetzen: offen, interoperabel und transparent, über das wir öffentliche Diskurse auch ohne Manipulationen und Datenverkauf für kommerzielle Interessen führen können. Die EU muss dafür echte Verantwortung übernehmen und eine solches Netzwerk so unterstützen, dass es nutzerfreundlich, sicher und auskömmlich finanziert ist.

Gleichzeitig muss sich die EU mit den großen Plattformen anlegen, wenn sie unsere Demokratie gefährden. Der DSA legt dafür gute Grundlagen, in dem er von sehr großen Plattformen verlangt, ihre systemischen Risiken zu benennen sowie aktiv zu verringern und sie sanktioniert, wenn das nicht erfolgt. Dass die Eigentümerkontrolle eines Milliardärs über ein sehr großes soziales Netz ein systemisches Risiko per se ist, sollte völlig unstrittig sein, denn natürlich besteht bei derartiger Kontrolle durch eine Einzelperson das prinzipielle Risiko, dass diese Machtoption missbraucht wird, z.B. für Manipulationen von Diskursen in verschiedenen Ländern, auch im Vorfeld von Wahlen. Daher finde ich die Antwort der Kommission, dies sei nicht als Fall im DSA spezifisch geregelt, sehr seltsam. Wie kann man darauf nicht klipp und klar antworten: „Ja, die EU-KOM sieht das als systemisches Risiko und bezieht dieses Risiko in ihre Bewertung von X ein“?

Mich beruhigt dabei auch nicht, dass es bereits seit über einem Jahr ein Ermittlungsverfahren gegen X gibt. Wenn wir unsere angegriffene Demokratie effektiv verteidigen wollen, haben wir nicht beliebig viel Zeit. In den USA sieht man ja bereits, wie schnell Zerstörungsprozesse ablaufen können. Dass die EU eines der Grundprobleme nicht als solches anerkennen kann, nämlich die Risiken durch Tech-Giganten und ihre Milliardärseigentümer, die nicht ohne Grund als Broligarchie bezeichnet werden, ist beunruhigend und zeigt, dass man in Europa die Gefahren durch extreme Kapitalkonzentration unterschätzt. Dabei spürt man die Auswirkungen davon auch am extrem-Lobbyismus der Tech-Giganten in Brüssel. Wer wie Musk offen zur Wahl einer rechtsextremistischen Partei oder wie US-Vizepräsident Vance zur Kooperation mit ihr aufruft, will doch ganz offensichtlich die europäische Demokratie zerstören. Fakt ist: Große soziale Plattformen in der Hand von einzelnen Milliardären, die massiv Einfluss auf den Verbreitungsgrad von Medien und bestimmte Arten von Inhalten nehmen, sind ein strukturelles Risiko und eine Bedrohung für unsere Meinungsfreiheit und die Demokratie.

Seltsam ist auch, dass die EU-Kommission die Antwort verweigerte auf meine Frage, ob es stimmt, dass es wegen Druck aus den USA eine Überprüfung und Aussetzung von Bußgeldern bezüglich der laufenden DMA-Ermittlungen gegen Apple, Meta & Co gäbe. Was soll ich als Parlamentarierin denn davon halten? Wie ein Dementi klingt das jedenfalls nicht. Deshalb habe ich auch vor ein paar Tagen auf der Munich Cyber Security Conference die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen, zuständig für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, angesprochen und gefragt, ob die Gefahr besteht, dass sich die EU-Kommission von den USA durch deren diversen Druckmittel erpressen lässt. Sie betonte, dass sich die EU niemals von der EU erpressen lassen würde und laufende Ermittlungsverfahren mit Hochdruck weiterverfolgt werden. Ich hoffe sehr, dass das auch so ist und es zeitnah Urteile gibt, die dem Ausmaß der Rechtsverletzung auch Rechnung tragen. Denn ein Bußgeld in Milliardenhöhe ist vermutlich das einzige Argument, dass bei einem Milliardär noch gehört wird.

Meine letzten Fragen an die EU-Kommission

Der Digitalausschuss hatte sich in seiner letzten Sitzung der Legislaturperiode am 29. Januar 2025 auf meine Anregung ein enorm wichiges Thema vorgenommen, nämlich die Durchsetzung des Digital Services Act und des europäischen Rechts sowie Maßnahmen zum Schutz vor Desinformation und der Integrität von Wahlen. Die eingeladenen Unternehmen Meta, TikTok und X haben die Teilnahme kurzfristig verweigert, aber zumindest stand die Generaldirektorin der EU-Kommission für Kommunikationsnetzwerke, Inhalte und Technologie, Renate Nikolay, dem Ausschuss für Fragen zur Verfügung.

Leider stand die Sitzung ganz unter dem Eindruck des Ergebnisses der Abstimmung über den 5-Punkte-Plan von Friedrich Merz, auch bekannt als Fall der Brandmauer. Die Sitzung wurde während der Befraung von Frau Nicolay für spontane Fraktionssitzungen abgebrochen, weshalb ich meine Fragen vor Ort nicht stellen konnte. Ich hatte nur die Möglichkeit, diese im Nachgang schriftlich einzureichen. Die Antworten stelle ich hier online:

Frage 1:

Da immer mehr globale digitale Plattformen in der Hand von Tech Milliardären dem Rechtsruck unterliegen, vulnerable Gruppen weniger schützen und Desinformationen hemmungsloser verbreiten wollen, wäre es schön, wenn die EU eine gemeinwohlorientierte Alternative dafür schafft, z.B. auf der Basis des Fediverse oder von BlueSky, wie die freeourfeeds Initiative gerade plant. Eine Plattform, die wirklich werbefrei ist, keiner individuellen Agenda dient, sondern open source, interoperabel, transparent, mit hoher Nutzerautonomie und ohne Einflussnahme durch Staaten oder Privatpersonen, die einfach nur die Vernetzung und Kommunikation ermöglicht, ohne unsere Daten zu verkaufen oder uns zu manipulieren, ist eine riesige Marktlücke. Sie könnte zur sozialen Infrastruktur der digitalen Gesellschaft werden und verhindern, dass digitale Monopole in Milliardärshand unsere Demokratien ihrem Profitinteresse opfern. Gibt es dazu eine Debatte in der EUKOM und denkt man über Regulierung existierender Plattformen hinaus?

Antwort der EU-Kommission vom 14. Februar 2025:

„Die Kommission fördert alternative digitale Plattformen seit mehreren Jahren. Im Rahmen der Initiative „Next Generation Internet“ (NGI) inklusive Finanzierung durch das Programm Horizon Europe hat die Kommission dezentrale soziale Medienplattformen „made in Europe“ und „Fediverse“-Initiativen unterstützt. Mehr als 40 Projekte wurden bereits finanziert, darunter Mastodon für Mikroblogging, aber auch Alternativen zu YouTube (Peertube) und Instagram (pixelfed). Darüber hinaus existiert seit 2024 ein Pilotprojekt zum Fediverse („Fediversity“), um alternative dezentrale und Open-Source-Lösungen mit zugehöriger Infrastruktur und Unterstützung bereitzustellen.“

Frage 2:

Sehr große digitale Kommunikationsplattformen müssen laut DSA der EU-KOM strukturelle Risiken und Maßnahmen zu ihrer Reduzierung melden. Betrachtet die EU-KOM den Umstand, dass eine VLOP einem Milliardär gehört, der diese Plattform mitsamt ihren Algos zur einseitigen u massenhaften Beeinflussung der pol. Meinungsbildung bei Wahlen in einem EU Land einsetzen kann, einerseits als strukturelles Risiko nach DSA, das andererseits im Fall von Elon Musk nicht im Sinne des DSA minimiert, sondern aktuell maximiert wird – zB durch Verbreitung von Desinformation und massenhafter Werbung für Frau Weidel und ihre rechtsextreme AfD und gibt es diesbezüglich Ermittlungen?

Antwort der EU-Kommission vom 14. Februar 2025:

„Der spezifische Fall, den das Mitglied des Bundestags in dieser Frage beschreibt, ist im DSA nicht in dieser Detailtiefe geregelt. Daher ist eine fallbezogene Bewertung auf Basis der konkreten Fakten und Umstände jedes Einzelfalls erforderlich. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu betonen, dass die Kommission bereits am 18. Dezember 2023 ein Verfahren gegen X wegen Risiken negativer Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse eingeleitet hat. Zudem wurden am 17. Januar zusätzliche Ermittlungsmaßnahmen im Hinblick auf die Empfehlungssysteme von X eingeleitet.“

Frage 3:

Können wir uns auf das europäische Wertesystem und die geltende Regulierung verlassen, auch wenn Trump seine Drohungen ernst meint, Zölle zu erhöhen oder die NATO hängen zu lassen, falls der DSA seine Zähne zeigt und US-Tech-Milliardäre für die Risiken ihrer Plattformen bestraft? Und stimmt der Bericht der Financial Times, wonach derzeit eine Überprüfung und Aussetzung von Bußgeldern bezügl. der laufenden DMA-Ermittlungen gegen Apple, Meta & Co laufe, wg Druck aus den USA?

Antwort der EU-Kommission vom 14. Februar 2025:

„Die Europäische Kommission handelt unabhängig und wird ihre Arbeit bei der Durchsetzung von DSA und DMA auch weiterhin ausschließlich auf Fakten und Beweisen basieren. Die Durchsetzung des europäischen Rechts erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Verfahren. Alle Untersuchungen laufen ohne Unterbrechung oder Verzögerung. Zu den zitierten Presseberichten der Financial Times können die Kommissionsdienste keine Stellung nehmen.“

Frage 4:

Geht die EU KOM Hinweisen nach, dass es gezielte pushes für bestimmte rechtsgerichtete politische Inhalte auf X vor der Präsidentschafts-Wahl in den USA gab bzw. in Deutschland aktuell gibt, wie es der mutmaßliche Whistleblower „concerned bird“ am 11. Januar 2025 auf seinem Blog behauptete?

Antwort der EU-Kommission vom 14. Februar 2025:

„Zunächst weisen wir auf ein spezielles Whistleblower-Tool für den DSA hin, über das jede Person anonym vertrauliche Dokumente zu möglichen Verstößen gegen den DSA einreichen kann: https://digital-services-act-whistleblower.integrityline.app/ Bezüglich der von einem mutmaßlichen Whistleblower am 11. Januar 2025 geäußerten Behauptungen verfolgt die Kommission alle relevanten Hinweise mit der gebotenen Sorgfalt. Falls belastbare Beweise für Verstöße gegen den DSA oder andere europäische Regeln vorliegen, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.“

Und dann hatte ich noch eine Frage an das BMI:

Correctiv berichtete von ca. 100 dt. sprach. Fake-News-Websiten, die vermutlich für Einflussnahme auf BTW aufgebaut wurden, überwiegend inaktiv sind, aber einige bereits zur Verbreitung von Desinfo genutzt wurden, z.B. Behauptung 1,9 Kenianer kämen nach Abkommen mit Kenia nach DE oder BW mobilisiert 0,5 Mio. Soldaten für Osteuropa Einsatz. KI genutzt für DeepFakes. Verbreitung durch pro-russ. Influencer. Dahinter soll russischen Operation Storm 1516 u ein russ. Geh. Dienst stecken – gleiches Netzwerk verbreitete Desinfo zur US-Wahl. Was unternimmt die BuReg mit welchen Instanzen konkret zur Prüfung u ggf. zur Abschaltung? Was ist der Kenntnisstand?

Antwort des BMI vom 7. Februar 2025:

„Die Einflussoperation „Storm-1516“ ist dem BMI und den nachgeordneten Sicherheitsbehörden bekannt und wird im Rahmen der Analyse von Desinformations- und Einflusskampagnen, auch mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl, bearbeitet. Die bei SIM Networks gehosteten Domains sind nach wie vor online. Die klandestine Verbreitung von Desinformation durch ausländische staatliche Stellen in Deutschland ist grundsätzlich nicht strafbar. Dies erschwert behördliche Anweisungen an deutsche Provider für Abschaltungen, wie hier im Falle von SIM Networks.“

Zu spät und zu wenig ehrgeizig ist das Update zum Onlinezugangsgesetz. Durch 95% Kürzung der Mittel in 2024 werden geplante Fortschritte unwahrscheinlich. Meilensteine während der Ampel-Amtszeit gibt es nicht. Aber einige unserer Forderungen werden endlich (teilweise) umgesetzt.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich, mit über einem Jahr Verspätung, liegt ein Update für das Onlinezugangsgesetz für eine schnellere Verwaltungsdigitalisierung vor. Einerseits hat es die Chance verpasst für einen großen Wurf. Es ist zu unverbindlich, zu wenig ehrgeizig und hoffnungslos unterfinanziert. Andererseits ist es trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung. 

Die Schriftform wird durch digitale Identifizierung ersetzbar, Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit werden verbindlich, der Bund stellt Basisdienste bereit. Und ja, das alles sind Selbstverständlichkeiten, aber nicht gelebte Praxis bisher. 

(Manuel Höferlin (FDP): Ja, genau!)

Alle drei Jahre soll es eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation geben, und das ist super. Vielleicht belegt ja die erste im Jahre 2027, dass das bisherige Monitoring Schönfärberei ist. Die Fortschrittsmessung muss endlich ehrlich und bürgerorientiert werden. Das fordert auch der Bundesrechnungshof.

(Beifall bei der Linken)

Verbindliche Standards sind eine wesentliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen Behörden und kommen leider erst in zwei Jahren und auch nur für Leistungen des Bundes. Der Rechtsanspruch auf digitale Dienste kommt sogar erst in vier Jahren, auch nur für Dienstleistungen des Bundes und nach Buchstaben des Gesetzes auch nur für den Onlinezugang, also das digitale Einreichen von Anträgen. Aber immerhin: Alle 115 Dienstleistungen des Bundes sollen in fünf Jahren Ende-zu-Ende digitalisiert sein, also schon 2029 – zwölf Jahre, nachdem das erste Onlinezugangsgesetz in Kraft trat. Das meine ich mit „zu wenig ehrgeizig“.

(Beifall bei der Linken)

Übrigens: Kein einziger Meilenstein liegt in der Amtszeit der Ampel. 

Besonders kritisch finde ich aber: Auf meine schriftliche Frage gab die Bundesregierung zu: Für die Umsetzung fehlt ihr das Geld. – 95 Prozent Kürzung der Haushaltsmittel für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in 2024! 

Aber heute stimmen wir nicht über Haushaltsmittel und die unsinnige Schuldenbremse ab, sondern über das neue Onlinezugangsgesetz. Das sind zwar nur ein paar Trippelschritte, aber Sie gehen nach vorn. Daher gibt es trotz Kritik Zustimmung zum Gesetzentwurf von der Linken. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Volker Redder (FDP) – Maik Außendorf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So geht konstruktive Oppositionsarbeit, Herr Amthor!)


17. Oktober 2022

Frage:

Warum setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zur EU KI-Verordnung dafür ein, dass KI-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung durch gesonderten Rechtsakt oder ein gesondertes Kapitel der KI-Verordnung reguliert werden sollen, wie es die Bundesregierung in der Stellungnahme „KI-Regulierung – stärkere Berücksichtigung von Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung insbesondere im Sicherheits- und Migrationsbereich“ (BReg-Dok 272/2022) formuliert, und wie unterscheiden sich nach Auffassung der Bundesregierung die jeweiligen Vor- und Nachteile einer Regulierung von KI-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in einem gänzlich gesonderten Rechtsakt im Vergleich zu einer Regulierung in einem gesonderten Kapitel der KI-Verordnung?

Antwort des Staatssekretärs Benjamin Strasser:

Die Bundesregierung strebt die Regulierung von Künstlichen Intelligenz-Systemen (KI-Systeme) an und unterstützt den europäischen Artificial Intelligence Act (AI Act). Dies umfasst auch die rasche und zeitgleiche Regulierung von KI-Systemen für die öffentliche Verwaltung, einschließlich der Bereiche der Sicherheits-, Migrations- und Asylbehörden sowie Steuer- und Zollverwaltung (einschließlich Financial Intelligence Unit (FIU)).

Die besonderen Belange der staatlichen Tätigkeit der vorgenannten Behörden werden durch den Entwurf der Kommission jedoch nicht in jeder Hinsicht hinreichend berücksichtigt. Es ist schwierig, den besonderen Belangen dieser Behörden sowie den für hoheitliche Maßnahmen geltenden grundrechtlichen Anforderungen im Rahmen der primär privatrechtlich- und binnenmarktorientierten Vorschriften des Vorschlags für den AI Act vollständig gerecht zu werden. Die Erfüllung staatlicher Aufgaben muss gewährleistet bleiben und gleichzeitig die unmittelbare Grundrechtsbindung der staatlichen Verwaltung Beachtung finden. Notwendige diverse Einzelausnahmen /-anpassungen in den Einzelvorschriften des aktuellen Verordnungsentwurfs können zu Rechtsunsicherheit bei den Normadressaten führen.

Aus Sicht der Bundesregierung kann den Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung (ins- besondere von Sicherheits-, Migrations- und Asylbehörden sowie der Steuer- und Zollverwaltung einschließlich FIU) durch einen separaten, gesonderten Technologierechtsakt oder jedenfalls durch ein gesondertes Kapitel in der Verordnung mit jeweils abschließendem Regelungsinhalt besser Rechnung getragen werden. Für die Bundesregierung ist es dabei nicht entscheidend, ob entsprechende Regelungen in einem separaten Kapitel im Entwurf des europäischen AI Acts oder zeitgleich in einem eigenständigen Rechtsakt erfolgen.

10. Oktober 2022

Frage:

Produkte der Protelion GmbH werden bzw. wurden von Einrichtungen des Bundes (Bundesministerien und Bundeskanzleramt, inkl. nachgeordneter Behörden) in den letzten 3 Jahren eingesetzt (die Angaben sollten laut Antwort der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 20/534, Frage Nr. 36, im Assetmanagement für Hard- und Software in den jeweiligen Ressorts und Bundesbehörden verfügbar sein, ansonsten bitte erheben; in der Antwort bitte Name des Produkts, einsetzende Behörde und Einsatzzweck angeben, sowie von wann bis wann der Vertrag bestand bzw. besteht)?

Antwort von Johann Saathoff:

Eine ressortweite Abfrage innerhalb der Bundesregierung hat ergeben, dass keine Produkte der Protelion GmbH von Einrichtungen des Bundes eingesetzt werden bzw. wurden.

10. Oktober 2022

Frage:

Gab es in den vergangenen drei Jahren Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Protelion GmbH mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder hohen Beamtinnen und Beamten von Behörden/öffentlichen Stellen (bitte jeweils Datum, Teilnehmende und Gegenstand/Anlass des Gesprächs auflisten) und beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium, seine Mitgliedschaft im Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. zu kündigen?

Antwort von Johann Saathoff:

Eine ressortweite Abfrage innerhalb der Bundesregierung hat ergeben, dass es in den vergangenen drei Jahren keine Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Protelion GmbH mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder hohen Beamtinnen und Beamten von Behörden/öffentlichen Stellen gab.

In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Wirtschaftsvertretern pflegt, insbesondere auch auf dem Gebiet sicherer IT-Lösungen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch).

Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten
(z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die Ermittlung der „Verbundenheit“ von Einzelpersonen zu entsprechenden Unternehmen ist darüber hinaus kein regelmäßiger Standardprozess.

Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen konkret teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen im Einzelnen geführt worden sind. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht, weil derartige Teilnahmen, Termine und Gespräche nicht festgehalten werden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat seine Mitgliedschaft im Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. gekündigt.

07. Oktober 2022

Frage:

Wie schlüsseln sich die Kosten der Jahre 2021 und 2022 für die Corona Warn App auf Software- Betrieb und allgemeine Pflege (z.B. für Gewährleistung der Sicherheit und kleinere Updates), Software-Entwicklung (Implementierung neuer Funktionalitäten), Hotline-Betrieb und ggf. weitere Aufgaben (z.B. Anschluss Testzentren, Marketingausgaben, Verlängerung von Zertifikaten – siehe auch https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article240567471/Corona-Warn-App-Ministeriumkorrigiert-Mehrkosten-auf-70-Millionen-Euro.html auf, und wie hoch war die Anzahl Calls für die CWA-Hotlines je Monat im Jahr 2022?

Antwort von Staatssekretär Edgar Franke:

Im Jahr 2021 wurden für die Corona Warn App (CWA) insgesamt 78,2 Mio. EUR verausgabt; im Jahr 2022 fielen bislang Kosten in Höhe von 51,8 Mio. EUR an. Eine feingranulare Aufschlüsselung nach Funktionalitäten der CWA ist nicht möglich, da ver- schiedene Kostenbestandteile nicht trennscharf zwischen Entwicklungs-, Wartungs- und Betriebsaufwand unterschieden werden können.

Die Anzahl eingegangener Anrufe bei den CWA-Hotlines in 2022 ist nachfolgend aufgeführt:

04. Oktober 2022

Frage:

Mit welchen Daten (bitte unter Angabe des Zeitplans) soll die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619 erwähnte Verbesserung des Berichtswesens zu den Rechenzentren des Bundes (vor allem auch hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit) als Teil des angekündigten Maßnahmenplans der Green-IT Initiative verbindlich werden für die Rechenzentren des Bundes und wann ist mit der Veröffentlichung des gesamten Maßnahmenplans zu rechnen?

Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn:

Das angepasste Berichtswesen soll ab Ende 2023 für den Berichtszeitraum 2023 verwendet werden. Eine Veröffentlichung des Berichts 2023 ist für das erste Halbjahr 2024 vorgesehen. Der Maßnahmenplan befindet sich aktuell in Ausgestaltung und eine Kommunikation zu den Maßnahmen erfolgt nach dessen Fertigstelung im Jahr 2023.

30. September 2022

Frage:

Ab wann sollen im öffentlichen Energieeffizienzregister für Rechenzentren “PEER-DC” Kennzahlen für die Nachhaltigkeit von Rechenzentren (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT; Bundestagsdrucksache 20/3619, Frage 2) erfasst werden und wird die Erfassung von Daten zur Nachhaltigkeit für a) alle vom Bund genutzten Rechenzentren und b) alle Rechenzentren in Deutschland verpflichtend sein (in der Antwort auf die Kleine Anfrage – Bundestagsdrucksache 20/3619 gab es widersprüchliche Angaben zur Erfassungspflicht von Bundes-RZ, einerseits war in der Antwort auf Frage 1 von sog. Haupt-Rechenzentren des Bundes die Rede, andererseits in der Antwort auf Frage 2 von allen RZ des Bundes – falls die Erfassungspflicht also nur einige RZ des Bundes betrifft, bitte deren Anzahl angeben)?

Das laufende Forschungsvorhaben „Aufbau eines Registers für Rechenzentren in Deutschland und Entwicklung eines Bewertungssystems für energieeffiziente Rechenzentren“ (Kurztitel: Peer DC) soll die Basis für die Veröffentlichung von wichtigen Kenndaten zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz der Rechenzentren in Deutschland schaffen. Hierbei sollen auch erste Daten erfasst und über das entwickelte Register für Rechenzentren veröffentlicht werden. Das Register für energieeffiziente Rechenzentren soll mit Abschluss des Forschungsvorhaben Ende 2023 zur Verfügung stehen.

Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn zu Frage a):

Nach Abschluss des Aufbaus des Registers soll dieses durch die Bundesregierung betrieben werden. Die Aufnahme der Daten der bundeseigenen Hauptrechenzentren in das Rechenzentrums Register ist geplant. Die Green-IT-Initiative des Bundes prüft, ob das Register für das Berichtswesen bezüglich Kennzahlen zur Energieeffizienz für alle Rechenzentren des Bundes genutzt werden kann. Alle Rechenzentren des Bundes sind verpflichtet, jährlich ihre Daten zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz an die Geschäftsstelle Green-IT im BMUV zu melden.

Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn zu Frage b):

Das BMWK und BMWSB haben im Sofortprogramm für den Sektor Gebäude bereits angekündigt, dass ein neues Bundes-Energieeffizienzgesetz (EnEfG) die Betreiber von Rechenzentren verpflichten soll, Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz machen zu müssen, um diese über ein Register für energieeffiziente Rechenzentren zu veröffentlichen. Um den Aufwand für kleine Betreiber von Rechenzentren zu begrenzen, sind angemessene Schwellenwerte vorzusehen, ab der die Informationspflichten greifen.